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Sitzungsvorlage

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Altstadt Verkehrsausschuss Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Maxfeld Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/059/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Löbleinstraße (zwischen Maxfeldstraße und Goethestraße) - Straßenumgestaltung im Zuge

der Sanierungsmaßnahme

Meuschelstraße (zwischen Rollnerstraße und Löbleinstraße) Radstreifen entgegen der Einbahnstraße und Straßenumgestaltung der Nordseite im Zuge der Sanierungsmaßnahme

Anlagen: Straßenplan Löbleinstraße 2.1815.2.3 Straßenplan Meuschelstraße 2.2431.2.1

Sachverhalt (kurz):

Anlass der Planung ist die Sanierungsbedürftigkeit der Straßen Löblein- und Meuschelstraße. Die Maßnahme unterstützt die Anordnung von Tempo 30 in der Löbleinstraße. Der ruhende Verkehr wird geordnet. Neue Baumstandorte werden berücksichtigt und Verbesserungen für den Radverkehr eingeplant, wie eine Querung aus Meuschelstraße und Diagonale für den Zweirichtungsradweg durch eine erweiterte kleine Grünanlage.

Die Maßnahmen Löblein- und Meuschelstraße sollen zusammen beschlossen werden, da sie durch die vom SÖR-Bezirk geplanten Sanierungsmaßnahmen gemeinsam umgesetzt werden können. Zudem sind die Pläne bzgl. der künftigen Radverkehrsführung von einander abhängig, so dass eine einzelne Durchführung nicht sinnvoll ist.

Im Rahmen der Maßnahme Löbleinstraße wird die Parksituation auf der Westseite mit Parkbuchten geordnet. Trotz dichter Spartenlage kann der Straßenzug durch drei neue Baumstandorte aufgewertet werden. Zudem werden zusätzliche Flächen entsiegelt und können in Absprache mit den Spartenträgern mit Sträuchern bepflanzt werden. Bei einer künftigen Verlegung der Sparten können diese durch kleinkronige Bäume ersetzt werden. Dem Fußverkehr steht nach der Maßnahme durch das geordnete Parken ein breiterer Gehweg zur Verfügung. Auch der Parkplatz vor der Stadtteilbibliothek Maxfeld wird neu geordnet und die derzeitige Situation mit dem kreuzenden Radverkehr kann mit einem getrennten Geh-/Radweg entschärft werden. Die Bushaltestelle an der Ecke Pirckheimerstraße / Maxfeldstraße wird barrierefrei ausgebaut. Der Plan Löbleinstraße soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden.

In der Löbleinstraße entfallen 18 Stellplätze, es entstehen 24 Fahrradabstellplätze, eine Fläche von 207 m² wird entsiegelt und drei Bäume werden gepflanzt.

Bei dem planerisch behandelten Radweg handelt es sich um einen sicher befahrbaren Zweirichtungsradweg auf der Route „Radweg rund um die Altstadt“ = Maxtorgraben – Labenwolfstraße (Schule!) – Querung Pirckheimerstraße – Maxfeldstraße – Löbleinstraße (Schule!) – bis zur Friedenstraße. Die Variante einer Führung auf der Fahrbahn scheidet wegen des unbedingt zu erhaltenden Zweirichtungsverkehrs leider aus – als Radstreifen geht das nicht. Diesen baulich anzulegen, würde enorme zusätzliche Kosten verursachen, weil dann die Entwässerung angepasst werden muss. Man könnte ihn auch trennen – nach Norden auf der Fahrbahn, nach Süden um das Kinderhaus und entlang des Parkplatzes. Diese Wegeführung zwischen den Radständern und dem Kinderhaus Maxfeld zu führen, ist jedoch aus fachlicher Sicht wegen der hohen Unfallgefahr und der ungünstigen Trassierung nicht zu

befürworten. Auch würde für die Fußgänger zu wenig Platz verbleiben. Die Fläche hat wegen des Kinderhauses auch Aufenthaltsfunktion und verdient besondere Achtsamkeit in der Planung. Da sind heute schon Absperrmaßnahmen um Kindern zu schützen.

Der Radweg hat Verknüpfungen zur Route entlang des Stadtparks nach Norden und erschließt eine wichtige Achse mit dichter Bebauung und drei Schulen. In Höhe des Parkplatzes weist er im Bestand einen starken Verschwenk durch die Parkplatzzufahrt auf. Hier ist neben der fahrtechnisch ungünstigen Trassierung ein Konfliktpotential mit ein- und ausparkenden sowie in der Fahrgasse haltenden Pkw zu bemängeln. Auf die vielen radfahrenden Schülerinnen und Schüler muss besonders geachtet werden. Diesen Missstand behebt die vorgelegte Planung. Gleichzeitig wird die Grünfläche aufgewertet und die gewünschte Entsiegelung von Flächen erreicht.

Mit dem Erhalt einiger Parkplätze zulasten einer durchgehenden Grünanlage wird ein Kompromiss angeboten. Umso mehr, als bei einer Betrachtung auch des Umfelds der Löbleinstraße der Verlust an Parkplätzen im Gebiet kaum spürbar sein wird.

Im Weiteren soll die Löbleinstraße in die Parkraumbewirtschaftung integriert werden, um den Umschlag zu verbessern. Gleichzeitig werden alle Bewohnerparkplätze erhalten und ggf. im Gebiet erweitert. Dies dient der Akzeptanz vor Ort.

Der kleine Parkplatz mit den acht Stellplätzen soll in enger Abstimmung mit der N-Ergie zu einem lokalen Hotspot für Elektromobilität werden, d.h. dort sollen geclusterte Ladestationen entstehen.

Die Kosten der Maßnahme Löbleinstraße betragen 902.000 Euro. Davon entfallen 780.000 Euro auf Baukosten, 54.000 Euro auf die Straßenbeleuchtung und 47.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün. Die Kosten für die Verkehrssicherung betragen 21.000 Euro.

Die Maßnahme Meuschelstraße erschließt die West-Ost-Richtung für den Radverkehr. Künftig kann der Radverkehr auf einem eigenen Radfahrstreifen entgegen der Einbahnstraße fahren. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird die Nordseite des Straßenabschnitts neu geordnet. Der Fußverkehr profitiert von einem breiteren Gehweg, da das bestehende Gehwegparken mit Parkbuchten geordnet wird. Das Quartier wird durch drei neue Baumstandorte aufgewertet.

In der Meuschelstraße entfallen 12 Stellplätze, es entstehen acht Fahrradabstellplätze, eine Fläche von 62 m² Fläche wird entsiegelt und drei Bäume werden gepflanzt.

Die Kosten der Maßnahme Meuschelstraße betragen 568.000 Euro. Davon entfallen 450.000 Euro auf Baukosten, 47.000 Euro auf die Straßenbeleuchtung und 23.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün. Die Kosten für die Verkehrssicherung betragen 40.000 Euro und auf die Verkehrsregelungstechnik entfallen 8.000 Euro.

Gesamtkosten für Löblein- und Meuschelstraße: 1.470.000 Euro davon Baukosten 1.230.000 Euro davon Straßenbeleuchtung 101.000 Euro davon Straßenbegleitgrün 70.000 Euro davon Verkehrsicherung 61.000 Euro davon Verkehrsregelungstechnik 8.000 Euro

Folgekosten für Löblein- und Meuschelstraße: 8.000 Euro/a davon Straßenbegleitgrün 3.000 Euro/a davon Verkehrssicherung 5.000 Euro/a

Bei der Straßenbeleuchtung ergeben sich geringe Unterhaltseinsparungen.

Eine Patchworkfinanzierung mit Anteilen aus dem Unterhaltsbudget, dem Radwegeprogramm sowie dem KAG-Budget ist erforderlich. Die einzelnen Anteile sind noch festzulegen.

Die bauliche Umsetzung soll im Zuge der Maßnahmen für Tempo 30 in der Löbleinstraße im Jahr 2024 erfolgen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.470.000 € Folgekosten 8.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.470.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gerade schwache Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger und Radfahrer profitieren von dieser verkehrsberuhigenden Maßnahme. Die Bushaltestelle wird barrierefrei ausgebaut.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne Löbleinstraße (zw. Maxfeld- und Goethestraße), Vpl-Plan Nr. 2.1815.20.3 vom 20.01.2022 mit letzter Änderung vom 06.10.2023 und Meuschelstraße (zw. Rollner- und Löbleinstraße), Vpl-Plan-Nr. 2.2431.2.1 vom 12.12.2022 mit letzter Änderung vom 06.10.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu realisieren.

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