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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (15.11.2023)

HEIN-Sachverhalt

Anlage · 18.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

  1. Stellplätze - Projektbezogene Maßnahmen und Erläuterung von bestehenden Angeboten

Hintergründe Bei der 2. Beteiligungsveranstaltung wurde seitens eines Teils der Bürger:innenschaft vermehrt auf die Stellplatzsituation und den Parkdruck im Quartier hingewiesen. Aufgrund der Anmerkungen wurde die Idealvariante des Entwurfs im Bereich der, an den Heinickeplatz angrenzenden Straßenzüge, in Bezug auf den Erhalt von bestehenden bzw. die Herstellung neuer Stellplätze untersucht. Gleichzeitig wurde die Gesamtsituation bzgl. der Stellplätze im Quartier betrachtet und Potentiale wurden geprüft.

Der SÖR Werkausschuss hat am 26.07.2023 beschlossen, dass der Entwurf in der Idealvariante fortgeschrieben werden soll. Demnach sollen im Rahmen der Umgestaltung in dem Maß Stellplätze hergestellt werden, in dem sie im aktuellen Planstand abgebildet sind. Ein kleiner Teil der anwesenden Fraktionen hatte während der Sitzung gefordert im Hinblick auf alternative Parkmöglichkeiten im Umfeld der Grünanlage konkreter zu werden. Im Rahmen des Objektplans werden deshalb Maßnahmen benannt die im Zuge der Sanierung getroffen werden um den empfundenen Parkdruck für die Anwohner:innen abzuschwächen. Weiterhin sind bestehende Angebote nachfolgend noch einmal zusammenfassend erläutert.

Ausgangslage Grundsätzlich besteht kein Recht auf einen privaten Stellplatz im öffentlichen Raum. Pkw-Stellplätze sind von Wohnungseigentümer:innen gemäß Stellplatzsatzung in ausreichendem Maße und nach Angaben aus der Richtzahlenliste auf privatem Grund herzustellen bzw. abzulösen. Gleichzeitig sind die freien Stellplätze im direkten Umfeld des Heinickeplatzes regelmäßig durch Pkw-Anhänger oder große Transportfahrzeuge belegt, sodass sie nicht für Pkw von Anwohner:innen genutzt werden können. Insbesondere in der Johann-Sebastian-Bach-Straße konnte dies während der Planungsphase zwischen Februar und Juni 2023 zu unterschiedlichen Zeitpunkten beobachtet werden. Diese Erscheinung wirkt vermutlich verstärkend auf das subjektive Empfinden des erhöhten Parkdrucks in den Straßen entlang des Heinickeplatzes.

Angebote und Maßnahmen Folgende Potentiale und Maßnahmen wurden im Zuge der Planung untersucht und werden im Weiteren erläutert:

  1. Stellplatzanmietung im Admira-Center an der Fürther Straße 2. Ausweitung des Bewohnerparkens im Parkgebiet P2 – Eberhardshof-Nord 3. Temporäre Nutzung des Lidl-Parkplatzes in der Peyerstraße

  2. Stellplatzanmietung im Admira-Center In einer zum Heinickeplatz fußläufigen Entfernung von etwa 400m liegt an der Fürther Straße das leicht erreichbare Admira-Center. An dem Einkaufcenter ist ein, rund um die Uhr geöffnetes, Parkhaus angeschlossen. In in diesem wird in der zweiten Etage bereits jetzt eine Langzeit- Parkmöglichkeit für Fahrzeuge bis 2,5 t angeboten wird.

Nach Aussage des Betreibenden stehen aktuell etwa 270 Parkplätze für Langzeit-Parkende zur Verfügung. Diese können einfach über einen QR-Code am Eingang oder über eine App gebucht werden. Nach einer Anmeldung und Buchung kann jederzeit in das schrankenlose Parkhaus einund ausgefahren werden. Den Buchungszeitraum kann der/ die Nutzende flexibel selbst bestimmen.

Die Abrechnung erfolgt über eine Monatsrechnung und zur Kontrolle bei der Einfahrt dient ein Kamerasystem mit Nummernschilderkennung. Ein unbefugtes Abstellen – zum Beispiel ohne vorherige Registrierung - wird mit einer Strafgebühr geahndet.

Für einen Stellplatz fallen abhängig vom Buchungszeitraum folgende Kosten an:- Ein Monat bzw. 30 Tage ab Buchung - 45 €

  1. Ausweitung des Bewohnerparkens Eine weitere Möglichkeit für Anwohnende, die bereits jetzt von Seiten der Stadt Nürnberg angeboten wird und eine verbesserte Verfügbarkeit eines Stellplatzes im öffentlichen Raum ermöglicht, ist der Antrag auf einen Parkausweis für Bewohner:innen. Mit dem Ausweis haben antragsberechtigte Personen die Möglichkeit auf Flächen zu parken, die als Bewohnerstellplätze gekennzeichnet sind. Im Parkgebiet P2 - Eberhardshof-Nord sind momentan 220 solcher Stellplätze ausgewiesen. Das entspricht einer Rate von etwa 15 % bezogen auf das Gesamtgebiet. Bundesweit lautet die Empfehlung der Forschungsgemeinschaft für Straßen und Verkehrswesen, dass das Verhältnis von Bewohnerstellplätzen zu ausgestellten Bewohnerparkausweisen bei 1:1,6 liegen sollte. Tagsüber dürfen laut Straßenverkehrsordnung dabei nicht mehr als 50% der öffentlichen Stellplätze ausschließlich für Bewohner reserviert werden. In vergleichbaren Quartieren sind im Stadtgebiet idR. zwischen 15 und 25%. der Parkplätze als Bewohnerstellplätzen ausgewiesen.

In Zusammenhang mit der Umgestaltung des Heinickeplatzes wird der Anteil der Bewohnerstellplätze im Parkgebiet P2 durch das Verkehrsplanungsamt zunächst von 15% auf ca. 20% erhöht. Ausgehend von einer Anzahl von ca. 1.393 Stellplätzen werden somit im Quartier zukünftig insgesamt ca. 280 Stellplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die Anzahl erhöht sich im Zuge der Maßnahme demnach um etwa 60 Stellplätze, welche zukünftig den Anwohnenden vorbehalten sind. Ein Teil dieser Flächen wird im direkten Umfeld der Grünanlage ausgewiesen. So werden beispielsweise die 12 neu hergestellten Senkrecht-Parkbuchten in der Johann-Sebastian- Bach-Straße und die angrenzenden Längs-Parkbuchten in der Muggenhofer Straße im Anschluss an die Sanierung zum Teil als Bewohnerparkplätze beschildert. Sollte die Anzahl eingehender Anträge nach der Umgestaltung deutlich anwachsen und somit das Verhältnis von Bewohnerstellplätzen zu beantragten Ausweisen höher als 1:1,6 liegen, so besteht seitens des Verkehrsplanungsamtes die Möglichkeit, weitere Bewohnerstellplätze auszuweisen.

Ein Ausweis für das Bewohnerparken kostet 30 € im Jahr und kann für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Bei Wechsel des Kennzeichens, Umzug in ein anderes Parkgebiet oder Verlust fallen weitere Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 € an. Die entsprechenden Anträge können über das Serviceportal des Bürgeramtes im Internet gestellt und pro Person kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in dem entsprechenden Bewohnerparkgebiet wohnhaft sind und nicht über einen privaten Stellplatz oder eine Garage auf eigenem Grund verfügen. Der Ausweis ist fahrzeug- und zulassungsgebunden.

  1. Temporäre Nutzung des Lidl-Parkplatzes Bei der Beteiligungsveranstaltung im Juni wurde vermehrt auf das Potential von nahegelegenen Gewerbeparkplätzen hingewiesen. Diese sind überwiegend und vor allem nachts ungenutzt. Zur Prüfung dieser im Raum stehenden Möglichkeit ist Stpl in Kontakt mit den verantwortlichen Betreibenden der Lidl-Filiale in der Peyerstraße getreten.

Die Anfrage ob eine vertraglich geregelte Anmietung durch interessierte Anwohner:innen möglich wäre, wurde seitens Lidl zunächst grundsätzlich nicht abgelehnt. Allerdings ist das längerfristige Bestehen eines derartigen Angebotes zum aktuellen Zeitpunkt fraglich. Da im Rahmen der Entwicklung von „The Q“ eine weitere Lidl Filiale im Quartier entstehen wird, ist die Zukunft des Discounters in der Peyerstraße derzeit noch ungewiss. Aus diesem Grund ist kurzfristig nicht mit einer Zusage der Betreibenden zur Stellplatzvermietung zu rechnen. Nach Einschätzung von Stpl ist eine versuchsweise temporäre Nutzung der Stellplätze während der Umbauphase für den Heinickeplatz jedoch durchaus denkbar. In Zusammenhang mit einem genauen Termin für den Maßnahmenbeginn soll 2024 erneut auf die Verantwortlichen zugegangen werden.

2. Gestaltung der Heinickestraße – Stellungnahme zur geplanten Entsiegelung

Hintergründe Bei der Sitzung des SÖR-Werkausschuss am 27.06.2023 wurde von Teilen der anwesenden Fraktionen angestossen, den Anteil der geplanten Entsiegelung in der Heinickestraße noch weiter zu erhöhen. Diesbezüglich wurde um eine Behandlung des Sachverhalts und eine Abwägung der vorliegenden Planung gebeten.

Planungsziele und Maßnahmen Mit der Umgestaltung des Heinickeplatz werden neben einer funktionalen Aufwertung durch attraktive und zeitgemäße Nutzungsangebote, wichtige übergeordnete Ziele zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel verfolgt. Eine relevante Maßnahme, die dahingehend umgesetzt werden muss ist die Etablierung eines nachhaltigen Regenwassermanagements. Dazu soll den vorhandenen und geplanten Vegetationsflächen zukünftig ein Maximum des anfallenden Niederschlagswassers zugeführt werden. Dies erfordert eine Anpassung des Straßenquerschnittes in der Heinickestraße. Zur Umsetzung und Erreichung des Ziels werden deshalb die vorhandenen Entwässerungsanlagen und die Gehwege zurückgebaut und das Gefälle der befestigten Flächen wird in Richtung der Grünflächen ausgerichtet. Im Rahmen der Maßnahme wird zudem der Anteil der Vegetationsfläche bzw. des versickerungsfähigen Bodenbelags in der Heinickestraße durch Entsiegelung um etwa 33 % erhöht werden.

Ausgangslage für die Planung Die Heinickestraße ist inklusive der Gehwege derzeit auf einer Gesamtfläche von etwa 1.100 qm mit Asphalt versiegelt. Die ehemalige Fahrbahn, hat eine Breite von etwa 8m und aktuell verhindern die daran angeschlossenen erhöhten Fußgängerbereiche, dass ein Großteil, des auf der Fläche anfallenden, Niederschlagswassers zu den angrenzenden Vegetationsflächen gelangen kann. Stattdessen fließt das, in Zeiten des voranschreitenden Klimawandels, immer wertvoller werdende Wasser im Kanal ab und muss später zusätzlich aufbereitet werden.

Die weitläufige Asphaltfläche besitzt durch die Abgrenzung von den umliegenden Straßen mittels Pollern jedoch auch zahlreiche positive Eigenschaften. So bietet Sie unsichereren Verkehrsteilnehmer:innen – vor allem Kindern - die Möglichkeit sich einem geschützten und mulifunktional nutzbaren Raum frei zu bewegen. Das Erlernen des Fahrradfahrens, das Schaffen von Phantasiewelten mit Straßenkreide und die jährliche Verkehrserziehung mit einer anschließenden Fahrradprüfung,welche durch die benachbarten Schule durchgeführt wird, sind nur wenige Beispiele dafür wie die Fläche im Alltag genutzt wird. Auf dieses Alleinstellungsmerkmal und die Relevanz für das gesamte Quartier wurde von den Anwohnenden auch im Rahmen der beiden Beteiligungsveranstaltungen am 29.03.2023 und am 20.06.2023 und zuletzt in einem Bürgersammelbrief vermehrt hingewiesen. Der bedeutende Wunsch den geschützen Raum in seinem Charakter unbedingt zu erhalten wurde daher in der vorliegenden Planung berücksichtigt und kann durch eine weitere Entsiegelung der Fläche nur bedingt erfüllt werden.

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