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Entscheidungsvorlage

Anlage · 18.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtentwicklung & Planung Sündersbühl Muggenhof Weststadt Eberhardshof Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

850.1-G-01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Anlage 1

E n t s c h e i d u n g s v o r l a g e

zur Baumaßnahme: Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz

Heinickestraße / Grünanlage mit Spielplatz#11; TP 85010009315 Spielplatz#61; TP 85010009315 Johann-Sebastian- Bach- Straße Gemeindestraße#20; TP 85010009516

(Orts- bzw. Straßenbezeichnung) (Grünflächennutzungsart / Objektnummer)

Gesamtbaukosten: 1.537.827,31 EUR Gesamtprojektkosten: 1.870.000,00 EUR

A) Allgemeiner Teil

  1. Kurze Begründung der Maßnahme: Der Heinickeplatz liegt im Quartier Eberhardshof/Muggenhof und ist Teil des Stadterneuerungsgebietes Nürnberger Weststadt. Das Ziel des, derzeit stattfindenden, Erneuerungsprozesses ist es, den Stadtteil ganzheitlich weiterzuentwickeln und die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet zu verbessern. In der Praxis sollen dazu Projekte umgesetzt werden, die wichtige Freiraumbedarfe in den Quartieren decken und Entwicklungsimpulse setzen. Die Bedarfe und Chancen im Erneuerungsgebiet wurden im Rahmen vorbereitender Untersuchungen z.B. bei der Erstellung des INSEK Weststadt ermittelt. Ein wesentliches Ergebnis der Analyse ist, dass die Weststadt ein großes Defizit an Grünflächen aufweist. Dieses lässt sich in Bezug auf Grünanlagen mit einer Fläche von 7,3 ha und hinsichtlich öffentlicher Spiel- und Sportanlagen 2,75 ha fehlender Fläche beziffern (Quelle: Gesamtstädtisches Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg- Stand 2013). In den wenigen vorhandenen Grünanlagen kommt es daher oft zu einem erhöhten Nutzungsdruck und regelmäßig zu Interessenskonflikten zwischen verschiedenen Nutzer/innengruppen.

Der Heinickeplatz ist etwa 0,5 Hektar groß und gilt als Nachbarschaftspark. Damit soll er den Quartiersbewohner/innen in einem Umfeld von rund 400 Meter als wohnungsnahe Grün- und Erholungsfläche dienen. Der Stadtteil Eberhardshof/Muggenhof ist ein dicht bebautes und stark versiegeltes Viertel, das nur wenige solcher Flächen beherbergt. Der gut erreichbare Quartiersplatz nimmt daher eine wichtige Funktion im Freiraumnetz der Weststadt ein und dient als zentrale Anlaufstelle für viele Menschen.

Entstanden ist die Grünanlage an der Heinickestraße gegen Ende der 40er Jahre. Eine umfassende Sanierung mit Neugestaltung des Spielplatzes muss, nach Angaben archivierter Pläne, zuletzt zu Beginn der 90er Jahre stattgefunden haben. Über die Jahre ist der Quartiersplatz durch hohen Nutzungsdruck heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität und kaum ein Nutzungsangebot. Die Stadt Nürnberg hat sich deshalb dazu entschlossen eine dringend notwendige und weitreichende Generalsanierung durchzuführen. In diesem Rahmen soll der Heinickeplatz durch ein zeitgemäßes und erweitertes Nutzungsangebot, schönere Aufenthaltsbereiche und einen neuen Spielplatz attraktiver gestaltet und zu einem identitätsstiftenden Quartiersplatz entwickelt werden.

Gleichzeitig werden mit der neunen Planung wichtige übergeordnete Ziele verfolgt. Dazu zählen unter anderem die Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit, die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. In Bezug auf Letzteres soll die Chance genutzt werden möglichst große Flächen zu entsiegeln und ein Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip umzusetzen. Anfallendes Niederschlagswasser wird zu diesem Zweck in die Grünanlage geleitet, steht damit den bestehenden und neu angelegten Vegetationsflächen zur Verfügung und muss nicht im Kanal abfließen und geklärt werden. Dadurch verringern sich der Wasserverbrauch im Unterhalt und die Kosten für die Wasseraufbereitung. Zugleich verbessert sich das Mikroklima im Viertel.

Neben der zentralen Grünanlage soll deshalb auch der angrenzende Straßenraum der Johann- Sebastian-Bach-Straße als wichtige Grünverbindung in den Landschaftsraum Pegnitzaue teilentsiegelt, begrünt und zu einem verkehrsberuhigten und Bereich umgebaut werden.

  1. Baugrundstück: (Angaben über Größe, Lage, Beschaffenheit, Eigentumsverhältnisse und Bauhindernisse)

Der gesamte Bearbeitungsumgriff für die Grünanlage Heinickeplatz inkl. der Johann-Sebastian- Bach-Straße hat eine Flächengröße von etwa 6.200 m², liegt in der Gemarkung Sündersbühl, Fl. Nr. 206/4 (Grünanlage Heinickeplatz) 206/5 (Johann-Sebastian-Bach-Straße) und ist als Grünanlage mit Spielplatz bzw. als Gemeindestraße ausgebaut. Eigentümerin ist die Stadt Nürnberg.

  1. Entwurfsanordnung: (Erläuterung der Planung) Siehe Beschreibung im anhängenden Erläuterungstext vom Planungsbüro Hackl Hofmann vom 23.06.2023

  2. Abwicklung des Bauvorhabens: (Bauzeit, Bauabschnitte) Die Grünanlage und der Straßenraum JSB-Straße sollen bis 2025 in einem Bauabschnitt umgebaut werden.

  3. Zahl, Art und Größe der zu gewinnenden Nutzflächen: (z.B. Schmuckgrün, Spielplatzflächen, Sportflächen, Ruheplätze, kleingärtnerische Nutzflächen usw.) Belagsflächen ca. 3.000 m², Vegetationsflächen ca. 3.200 m²

Bänke 25 St., Holzpodest 1 St., 1 x Bank-Tisch-Kombi groß, 2x Bank-Tisch-Kombi klein, Wasserstellen 2 St. (1 Trinkbrunnen, 1 Spielplatzpumpe), Abfallbehälter 6 St., Zaun ca. 80 m Spielplatzfläche ca. 1.000 m², Sandspiel ca. 80 m² Fallschutz EPDM ca. 130 m² Fallsschutz Holzhäcksel ca. 250 m² Spielgeräte 9 St mit verschiedenen Spielfunktionen, 2St. Tischtennisplatten, Vegetationsflächen: Baumpflanzungen 7 St, Pflanzung Großsträucher/ Solitärgehölze 6 St. Hecken ca. 70 m, Staudenmischpflanzungen ca. 400 m², ca. 300 m² Zwiebelpflanzung, Gehölzflächen/ Strauchpflanzungen ca. 240 m², Rasenfläche ca. 1.700 m², Vegetationsflächen mit Ansaatmischung ca. 850 m² Belagflächen: Asphalt ca. 800, Natursteinpflaster, ca. 260 m², Betonsteinpflaster ca. 790 m², Wassergebundene Wegedecke ca. 485 m², Stellplätze mit Grünfugenpflaster ca. 190 m²

  1. Biodiversität / Naturschutzrelevante Planungsinhalte: Siehe Beschreibung im anhängenden Erläuterungstext vom Planungsbüro Hackl Hofmann vom 23.06.2023

  2. Ergebnis der Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden und beteiligten Dritten: (evtl. Einsprüche) Es wurden verschiedene Informationsveranstaltungen, Beteiligungen und Entwurfsbesprechungen mit beteiligten Fachdienststellen durchgeführt, um eine Planung unter Berücksichtigung möglichst

vieler Wünsche und Belange zu erhalten. Neben den relevanten Sachgebieten von SÖR und dem Unterhalt wurden weiterhin Stpl, Vpl und J in die Planung eingebunden

Im Rahmen der 1. Nutzer/innenbeteiligung wurde ein erstes Konzept für die Umgestaltung der Grünanlage vorgestellt und die eingeladenen Quartiersbewohner/innen und andere interessierte Bürger/innen hatten die Möglichkeit ihre Wünsche und Anregungen zur Berücksichtigung in der weiteren Planung mitzuteilen. Die Vorschläge zu den Maßnahmen, die von der planenden Landschaftsarchitektin mit dem Vorkonzept am 29.03.2023 vorgestellt wurden, sind überwiegend positiv aufgenommen worden und fanden bei den meisten der Anwesenden Zustimmung.

Bei der 2. Nutzer/innenbeteiligung stand im Rahmen der Diskussionsrunde im Anschluss an die Präsentation des Entwurfes durch wiederholte Wortmeldung von etwa 5 anwesenden Personen das Thema Stellplatzsituation im Quartier im Fokus. Eine Überprüfung und Abwägung wurde den anwesenden Bürger/innen zugesagt. Diesbezüglich wurden im Nachgang mehrere Planungsvarianten entwickelt, die dem SÖR-Werkausschuss am 27.06.2023 zur Entscheidung vorgelegt wurden. Der Werkausschuss hat in der Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass der Entwurf in der Idealvariante fortgeschrieben werden soll. Demnach wurde entschieden, dass zu Gunsten wichtiger Anpassungsmaßnahmen Stellplätze in dem Maß hergestellt werden in dem Sie im vorliegenden Plan abgebildet sind.

Im anhängenden Sachverhalt wird näher auf die Stellplatzsituation und auf bestehende Angebote und projektbezogene Maßnahmen eingegangen.

Die Maßnahme wird am 25.10.2023 im Ältestenrat und Finanzausschuss mit dem Ziel des Beschlusses zum Projekt-Freeze behandelt.

  1. Geplante Finanzierung unter Angabe evtl. Beiträge Dritter: Die Maßnahme wurde im Januar 2023 als Einzelmaßnahme zum MIP angemeldet - MIP Nr.: 241. Im Juli 2023 wurde ein Antrag auf Förderung aus dem Stadterneuerungsansatz „Stadterneuerung Weststadt“ gestellt. Diesbezüglich wird von einer vollständigen Finanzierung der Förderfähigen Kosten i.H.v. rd. 1.677.000,00 € aus Haushaltsresten ausgegangen. Der städtische Anteil/ Anteil SÖR beträgt rd. 193.000,00 €

  2. Folgekosten im Unterhalt, Bedarfsträger Es ist mit insgesamt ca. 42.000,00 € Folgekosten für die gesamte Maßnahme zu rechnen.

B) Baubeschreibung: (Art der Vegetation, technische Angaben über Be- und Entwässerung, Wege- und Platzflächen, Treppen und Mauern sowie sonstige bauliche Einrichtungen und Inventar) Siehe Beschreibung im Erläuterungstext vom Planungsbüro Hackl & Hofmann vom 23.06.2023.

Aufgestellt:

Nürnberg, den 18.08.2023

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