Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Frankenstadion Nürnberg (FSN) (13.10.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 13.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Jasmin Bieswanger Dr. Nasser Ahmed Kerstin Böhm Joachim Mletzko Rechnungsprüfungsausschuss Paul Arzten Dr.-Ing. Tatjana Körner Haushalt & Finanzen Alexander Kahl Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Frankenstadion Nürnberg (FSN)

13.10.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Sitzungsvorlage FSN/002/2023 5 1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2022 Bericht FSN/002/2023 9 1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen FSN/002/2023 33 1.2 Jahresabschlussbericht 2022 Dr. Storg FSN/002/2023 75 TOP Ö 2 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN) Sitzungsvorlage FSN/003/2023 134 TOP Ö 3 Wirtschaftsplan 2024 Sitzungsvorlage FSN/004/2023 138 3.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2024 FSN/004/2023 142 3.2 Erfolgsplan 2024 FSN/004/2023 151 3.3 Vermögensplan 2024 FSN/004/2023 152 3.4 Finanzplan 2024 FSN/004/2023 153 3.5 Darlehensplan 2024 FSN/004/2023 154

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Frankenstadion Nürnberg (FSN)

Sitzungszeit

Freitag, 13.10.2023, 13:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb Gutachten

Franken-Stadion (FSN) FSN/002/2023

2. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb Gutachten

Franken-Stadion (FSN) FSN/003/2023

3. Wirtschaftsplan 2024 Gutachten

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2022,

öffentlicher Teil

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Freitag, 13.10.2023, um 13:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Werkausschusses Frankenstadion Nürnberg (FSN)

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb

Franken-Stadion (FSN)

2. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb

Franken-Stadion (FSN)

3. Wirtschaftsplan 2024

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2022,

öffentlicher Teil

Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Stadt Nürnberg, 22.09.2023

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg 13.10.2023 öffentlich Gutachten

(FSN)

Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)

Anlagen: 1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2022 Bericht 1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen 1.2 Jahresabschlussbericht 2022 Dr. Storg

Sachverhalt (WerkA FSN):

Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.

Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.

Sachverhalt (RprA):

Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 Go durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.

Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Rpr

Ref. I/II

Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 13.10.2023): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 16.05.2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.

Der Jahresverlust beträgt 2.707.979,37 Euro.

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.

Der Jahresverlust beträgt 2.707.979,37 Euro.

Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023):

Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

  1. Die Bilanzsummer zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.707.979,37 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekannt gegeben.

Abbildung 2

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Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Nürnberg

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022

Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Bucher Straße 21 90419 Nürnberg T. +49 911 217 959 50 www.kanzlei-storg.de

Inhaltsverzeichnis

1. Auftrag und Auftragsdurchführung 5

1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 5

1.2 Auftragsdurchführung 7

2. Grundlagen des Jahresabschlusses 9

2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 9

2.2 Ausübung von Wahlrechten 9

2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 10

3. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten 11

4. Angaben zum Vorjahresabschluss und Jahresabschluss 19

5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen 20

6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung 21

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Anlage 4: Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Anlage 5: Anlagennachweis

Anlage 6: Erläuterungsbericht

Anlage 7: Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung

Der gesetzliche Vertreter des Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg,

Nürnberg

beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 aus den von Rödl & Partner geführten Büchern und den uns darüber hinaus vor ge leg ten Be le gen und Bestandsnach weisen, die wir auftragsgemäß nicht ge prüft haben, unter Berücksichti gung der erteil ten Auskünfte nach gesetzlichen Vorgaben und nach den in ner halb die ses Rahmens lie gen den Anwei sungen des Auftragge bers zur Ausübung be stehen der Wahl rechte zu ent wi ckeln.

Gemäß § 20 EBV finden die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem Dritten Buch des HGB (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten, sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EBV nichts anderes ergibt.

Gemäß § 27 EBV ist der Eigenbetrieb verpflichtet, gleichzeitig mit dem Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen, der den Bestimmungen des § 289 HGB entspricht. Unser Auftrag umfasste die beratende Mitwirkung bei der Aufstellung des Lageberichts.

Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus gehen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstellung verbundener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hatte.

Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kenntnis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Gestaltungsmög lich kei ten (Ansatz-, Bewer tungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Ermessensent scheidun gen ein ge holt.

Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Be wer tungsme thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jah res ab schluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.

Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne des IDW Standards: Grund sät ze für die Er stel lung von Jah resabschlüs sen (IDW S7 (03.2021)) über Um fang und Er geb nis unserer Tä tig keit.

Allgemeine Auftragsbedingungen

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die verein barten und die sem Be richt als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt schaftsprüfer und Wirt schafts prüfungsgesellschaften" maßgebend.

Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in Ver bindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfol gen darf.

1.2 Auftragsdurchführung

Unseren Auftrag zur Er stellung ohne Beur tei lungen haben wir von März bis April 2023 in unseren Kanzleiräumen in Nürnberg durch ge führt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätig keiten, die er for der lich sind, um auf Grund la ge der Buch führung und des Inventars sowie der eingeholten Vor ga ben zu den an zu wen denden Bi lanzie rungs- und Be wertungsmethoden unter Vornahme der Abschluss buch ungen die ge setz lich vorge schrie bene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Ab schlussbe standteile zu er stel len.

Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Er messensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Er stel lung nach den Vor gaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit ge währ lei sten, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Be richt erstattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Regeln beachtet werden.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beach tet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür gelten den ge setz li chen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Be stim mun gen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen.

An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen ver wei gert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Er stel lungsbe richt zu würdi gen oder unseren Auftrag niederzulegen. Dies gilt ins be sondere, wenn Vermö gens gegenstän de oder Schulden un ter An nah me der Fort füh rung der Un terneh menstä tig keit bewertet wä ren, ob wohl dem tat sächli che oder rechtli che Ge ge ben hei ten of fen sichtlich entge genstünden.

Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich

die se be stätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus er ge bende Ein wendun gen, so weit sie we sentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Wür den Aufklärun gen oder die Vorla ge von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchfüh rung ent sprechen der Be urtei lungen ver weigert, hätten wir unseren Auftrag nieder zulegen.

Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahres ab schlüs sen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Vollständigkeitserklärung

Der gesetzliche Vertreter hat uns die angeforderte berufsübliche Vollstän dig keitserklärung bezüglich der Buch füh rung, Be le ge und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Aus künfte schriftlich erteilt, die wir zu den Ak ten ge nom men haben.

2. Grundlagen des Jahresabschlusses

2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte

Der Eigenbetrieb muss nach § 18 EBV seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung führen.

Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des vorherigen Steuerberaters erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2022 die Vor ausset zun gen für eine ord nungs mäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jah resab schlusses.

Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im Zu sammen hang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2022 zur Prüfung der Ord nungs mä ßig keit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen die Vor aus set zun gen für ei ne ord nungsmäßi ge Anla gen buch füh rung.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Stadt Nürnberg erstellt.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen er fah ren.

Auskünfte erteilte die Werkleitung.

Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von dem gesetzlichen Vertreter und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

2.2 Ausübung von Wahlrechten

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Be wer tungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstel lung des Jah resab schlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und for meller Gestaltungs möglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweis wahlrechte sowie Er messensentschei dungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftraggebers hier zu einge holt und diese im Rah men der Er stel lung exakt nach den Vor gaben des Kaufmanns bzw. der ge setz li chen Ver treter aus ge übt.

2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von uns gemäß Auftrag mit dem vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüften und mit Bestätigungsvermerk vom 13.07.2022 versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2021 abgestimmt.

Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2022 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses.

Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Ge schäfts führung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorgenommen.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewer tungs methoden wurden beibehalten.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führ lich dar ge stellt.

3. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten

Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchfüh rung und des Inventars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bilanzie rungs- und Bewer tungs metho den.

Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kon trol len so wie der Ord nungsmä ßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Pe rio denab gren zung so wie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang unseres Auftrags.

Wurden Abschlussbuchungen vorgenommen, z.B. die Berechnung von Abschreibungen, Wertberichtigun gen, Rückstellungen, so bezogen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ohne ei ne Be urteilung ihrer Richtigkeit.

Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Korrektur und achten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Rechtsform: Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Art. 88 Gemeindeverordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EBV)

Gründung am: 21.06.2002

Sitz: Nürnberg

Anschrift: Max-Morlock-Platz 1 90471 Nürnberg

Registereintrag: mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag

Betriebssatzung: vom 21.06.2002, gültig in der Fassung vom 25.11.2019

Stammkapital: 0,00 Euro gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung

Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember

Dauer des Eigenbetriebs: unbefristet

Gegenstand des Unternehmens: Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions; zur Erfüllung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb das Stadion an Dritte vermieten oder verpachten

Organe: Werkleitung Werkausschuss Stadtrat Oberbürgermeister

Werkleitung: Erster Werkleiter Herr Bürgermeister Christian Vogel Zweiter Werkleiter Herr Detlef Stenger

Werkausschuss: Vorsitzender Herr Oberbürgermeister Marcus König sowie 15 weitere Mitglieder Den Vorsitz übernimmt gemäß Absprache mit dem Bürgermeisteramt am 24.06.2020 grundsätzlich Herr Stadtrat Dr. Nasser Ahmed.

Feststellung des Jahresabschlusses des Vorjahres: ist am 14.12.2022 durch den Stadtrat erfolgt

Entlastung Werkleitung für Vorjahr: wurde am 14.12.2022 erteilt

Steuerliche Verhältnisse

Zuständiges Finanzamt: Nürnberg-Zentral

Steuernummer: 241/114/70681

Organschaftsverhältnisse: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH als Organgesellschaft ab dem 01.01.2020.

Organträger: Stadt Nürnberg

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.

Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 KStG.

Der Eigenbetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Die letzte steuerliche Betriebsprüfung wurde auf Anordnung des Finanzamtes Nürnberg-Zentral vom 29.06.2021 in der Zeit von Juli 2021 bis November 2022 durchgeführt.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Veranlagungszeiträume 2016 bis einschließlich 2019. Der Prüfungs be richt wurde im Entwurf am 02.03.2023 fertig gestellt. Ggf. notwendige Anpassungen erfolgen im Jahresabschluss 2023.

Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2020 beim Finanzamt eingereicht, Bescheide hierfür lie gen noch nicht vor.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Wesentliche Verträge

Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab dem 01.07.2005 an eine Betreibergesellschaft, die die Bewirtschaftung und Verwaltung des Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30.06.2015.

Gesellschafter der Betreibergesellschaft Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Stammkapital 100.000,00 Euro, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9%) und die Stadt Nürnberg (25,1%). Zum 30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Anteil von 74,9% und ist seitdem die alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH.

Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monatlich 187.500,00 Euro (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundesliga) bzw. 104.166,67 Euro (bei Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 2. Bundesliga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jährlich mit einer Indexierung von 1,5% erhöht, unabhängig von der Ligazugehörigkeit. Weiterhin wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet.

Am 02.08.2017 / 17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag unterzeichnet.Im Wesentlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2. Bundesliga rückwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgelegt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer weiter und ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Betreibervertrages vom 10.05.2005 unverändert.

Technisch-wirtschaftliche Grundlagen

Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur "FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006" wurde der Umbau und die Erweiterung des damaligen Frankenstadions (aktueller Name seit 01.07.2017: Max-Morlock-Stadion) erforderlich, um die aus dem FIFA-Pflichtenheft stammenden Forderungen zu erfüllen.

Seit Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.

Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fassungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon 36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.

Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätzlich auf Substanzerhaltung ausgerichtet.

Der Stadtrat beschloss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und die Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwicklung. Die ersten Schritte dieses Prozesses sind eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung des zu gründenden Arbeitskreises "Stadion-Zukunft" und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Der FSN wird aus den Ergebnissen dieser Studie Handlungsoptionen ableiten, die dem Stadtrat und der Öffentlichkeit präsentiert werden, bevor weitere Entscheidungen gefällt werden.

Vermögenslage

Die aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 abgeleitete Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens lässt sich im Ver gleich zum vorherigen Bilanzstichtag folgendermaßen dar stellen:

Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.

31.12.2022 31.12.2021 d. Vorjahr in

TEUR % TEUR % TEUR %

AKTIVA

Sachanlagen 26.069,5 93,34 28.117,6 97,1 -2.048,1 -7,28 Forderungen 1.413,6 5,06 606,3 2,1 807,3 133,15 Flüssige Mittel/Wertpapiere 445,4 1,59 220,3 0,8 225,1 102,18 Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,00 0,3 0,0 -0,3-100,00

Summe Aktiva 27.928,6 100,0 28.944,6 100,0 -1.016,0 -3,5

Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.

31.12.2022 31.12.2021 d. Vorjahr in

TEUR % TEUR % TEUR %

PASSIVA

Eigenkapital 16.634,2 59,56 16.241,6 56,1 392,6 2,42 Rückstellungen 40,7 0,15 27,0 0,1 13,7 50,74 Kreditverbindlichkeiten 10.883,1 38,97 12.596,0 43,5 -1.712,9 -13,60 Lieferverbindlichkeiten 345,5 1,24 63,9 0,2 281,6 440,69 Verbundverbindlichkeiten 12,2 0,04 13,9 0,0 -1,7 -12,23 Sonstige Verbindlichkeiten 12,9 0,05 2,1 0,0 10,8 514,29

Summe Passiva 27.928,6 100,0 28.944,6 100,0 -1.016,0 -3,5

Ertragslage

Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü.

31.12.2022 31.12.2021 d. Vorjahr in

TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse 1.621,3 100,0 1.303,5 100,0 317,8 24,4 + sonst.betriebl.Erträge 3,9 0,2 0,0 0,0 3,9 -

Ergebnis nach Steuern -2.708,0 -167,0 -2.163,6 -166,0 -544,4 -25,2

Jahresverlust -2.708,0 -167,0 -2.178,0 -167,1 -530,0 -24,3

Rundungsbedingte Differenz

-0,1 -0,1

(Ergebnis nach Steuern)

4. Angaben zum Vorjahresabschluss und Jahresabschluss

Vorjahresabschluss

Die Gesellschaft hat im Jahr 2021 einen Jahresverlust in Höhe von EUR 2.178.018,72 erwirtschaftet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und unter dem Datum vom 13.07.2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er bildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 14.12.2022 vom Stadtrat festgestellt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 01.02.2023 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg veröffentlicht.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen ordnungsgemäß entwickelt.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 einen Jahresverlust in Höhe von EUR 2.707.979,37 erwirtschaftet.

5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestands-

nachweisen

Beim erteilten Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen sind Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Bü chern und Be stands nachweisen nicht erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt wurden.

6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung

Die Bescheinigung zu dem von uns erstellten Jahresabschluss enthält keine Ergänzungen.

Wesentliche Einwendungen gegen einzelne vom Auftraggeber vertretene Wertansätze bzw. gegen die Buch führung waren von uns nicht zu erheben.

Bescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Erstellung

An den Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ge winnund Ver lust rech nung und Anhang – des Eigenbetriebs Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 un ter Be achtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung Bayern und der er gän zen den Be stimmun gen der Sat zung erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen han delsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung Bayern und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung lie gen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Stand ards: Grundsätze für die Er stel lung von Jah res abschlüssen (IDW S 7 (03.2021)) durchgeführt. Dieser um fasst die Ent wicklung der Bilanz, der Ge winn- und Ver lust rechnung und des Anhangs auf Grundlage der Buch füh rung und des Inventars sowie der Vor ga ben zu den an zuwen denden Bi lanzierungs- und Bewer tungsme tho den.

Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahresabschluss bei ge fügten La ge be richts und des sen Be urteilung waren nicht Ge genstand unseres Erstellungsauf trags.

Nürnberg, 05.04.2023

Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Storg gez. Brückner Steuerberater Steuerberaterin Wirtschaftsprüfer

Anlagen

Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022

1. Grundlagen der Gesellschaft

Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV.

Die Aufgabe des FSN einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe war ursprünglich der Umbau des bestehenden Stadions auf der Grundlage des Pflichtenheftes anlässlich der Bewerbung der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft 2006. Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergesellschaft (Stadion-BG) verpachtet. Der Vertrag war befristet bis 30.06.2015. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN).

Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der Anteile der SPIE GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg hält die Stadt Nürnberg seit 01.07.2015 100% der Geschäftsanteile an der Betreibergesellschaft. Seit diesem Zeitpunkt führt die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der Grundlage des Betreibervertrags vom 10. Mai 2005 und der Nachtragsvereinbarung vom 02.08.2017/17.08.2017 auf unbestimmte Zeit fort.

Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber.

2. Geschäftsverlauf

Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2022 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt.

Im Jahr 2022 fanden im Stadion 16 Ligaspiele, 2 Testspiele, ein Regionalligaspiel und 1 DFB-Pokalspiel der Frauen statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der geltenden Beschränkungen fanden zu Jahresbeginn 2022 zwei Ligaspiele als Geisterspiele statt. Hierdurch waren Kürzungen des Nutzungsentgelts in Höhe von 60.000,00 € zu verzeichnen. Nach dem Wegfall aller tiefgreifenden Schutzmaßnahmen bzgl. der Pandemie im März 2022 konnten Veranstaltungen wieder stattfinden. Die Veranstaltungen wurden von der Stadion-BG akquiriert und organisiert. Diese wurden auf Rechnung und Risiko der Betreibergesellschaft durchgeführt. Für den Eigenbetrieb bestand kein wirtschaftliches Risiko.

Auch im Wirtschaftsjahr 2022 wurden vom FSN wieder im erforderlichen Umfang notwendige Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Aufgabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren, durchgeführt.

Der Jahresverlust beläuft sich auf TEUR 2.708 (Vorjahr TEUR 2.178).

3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

2022 2021 Veränderung

TEUR % % TEUR %

Umsatzerlöse 1.621 100,00 1.303 100,00 318 24,38

Gesamtleistung 1.621 100,00 1.303 100,00 318 24,38

sonstige betriebliche Erträge 4 0,24 0 0,00 4 -,--

Erträge gesamt 1.625 100,24 1.303 100,00 322 24,71

Personalaufwand (235) (14,49) (152) (11,67) 83 54,81 Abschreibungen (2.133) (131,55) (2.118) (162,55) 15 0,70 sonstige betriebliche Aufwendungen (1.589) (98,01) (768) (58,94) 821 106,82

Betriebsaufwand (3.957) (244,05) (3.038) (233,15) 919 162,33

Finanzergebnis (376) (23,20) (429) (32,92) (53) (12,35)

Ergebnis nach Steuern (2.708) (167,00) (2.164) (166,08) (544) (25,20)

sonst. Steuer 0 0,00 (14) (1,07) (14) (100,00)

Jahresverlust (2.708) (167,00) (2.178) (167,15) (530) (24,30)

Die Gesamtleistung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator betrug TEUR 1.625 (Vorjahr TEUR 1.303), davon entfallen auf das Nutzungsentgelt TEUR 1.515 (Vorjahr TEUR 1.251). Da der 1. FC Nürnberg, wie auch schon im Vorjahr, weiterhin in der 2. Liga gespielt hat, blieb das Nutzungsentgelt, abgesehen von der vereinbarten moderaten jährlichen Steigerung, konstant. In der 1. Bundesliga könnte ein deutlich höheres Nutzungsentgelt erzielt werden.

Nach Wegfall aller tiefgreifenden Schutzmaßnahmen bzgl. der Corona-Pandemie ab 20. März 2022 konnten wieder Veranstaltungen im Stadion stattfinden. Trotzdem mussten zwei Fußballspiele vor diesem Zeitpunkt als sogenannte Geisterspiele, also ohne Zuschauer oder mit einer sehr geringen Anzahl organisiert werden. Aufgrund der Geisterspiele wurde das Nutzungsentgelt gemindert, im weiteren Jahresverlauf kam es zu keinen weiteren Minderungen.

Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der Einstellung einer Verwaltungsfachkraft zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 sowie eines Bautechnikers im Dezember 2022.

Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TEUR 2.133 (Vorjahr TEUR 2.118).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 1.589 (Vorjahr TEUR 768). Diese beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von TEUR 1.236 (Vorjahr TEUR 539), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe von TEUR 74 (Vorjahr TEUR 75), die Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 65) und die Kosten für Abschluss und Prüfung sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr TEUR 46).

Das Finanzergebnis beinhaltet die Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 379 (Vorjahr TEUR 424) sowie Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5).

Der Jahresverlust beträgt TEUR 2.708 (Vorjahr TEUR 2.178). Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Der Jahresverlust in Höhe von TEUR 2.708 fällt um TEUR 839 geringer aus, als ursprünglich für das Wirtschaftsjahr 2022 geplant. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor allen Dingen auf die Sanierung der Treppen zurück, diese konnte weit kostengünstiger durchgeführt werden als ursprünglich angenommen. Aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse mussten die Treppen nicht abgerissen und neu gebaut werden, sondern konnten in ihrer bestehenden Form saniert werden, wodurch Kosten eingespart werden konnten.

Für das Jahr 2023 ist laut Wirtschaftsplan 2023 ein niedrigerer Jahresverlust als 2022 eingeplant. Dieser beträgt TEUR 2.338.

Finanzlage

Bilanzstruktur 2022 2021 Veränderung Vermögensstruktur TEUR % % TEUR %

Sachanlagen 26.070 93,34 28.118 97,14 (2.048) (7,28)

langfristig gebundenes

Vermögen 26.070 93,34 28.118 97,14 (2.048) (7,28)

133,1 Forderungen und sonst. VG 1.414 5,06 606 2,09 807 5 102,1 Flüssige Mittel 445 1,59 220 0,76 225 8

kurzfristig gebundenes 235,3

Vermögen 1.859 6,65 826 2,85 1.032 3

Rechnungsabgrenzungsposten 0 0,00 1 0,00 (1) 0

Gesamtvermögen 27.929 100,00 28.945 100,00 (1.016) (3,50)

Die Stichtagsliquidität 2022 aus Bankbeständen des FSN beträgt TEUR 445 (Vorjahr TEUR 220).

Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde dem FSN von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Der Bestand des Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TEUR 1.357 (Vorjahr TEUR 578) auf. Das Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen.

Der FSN konnte vor allem aufgrund des Zugriffs auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten, noch werden sie erwartet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme belief sich auf TEUR 27.929 (Vorjahr TEUR 28.945). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen, TEUR 26.070 (Vorjahr TEUR 28.118).

Im Jahr 2022 wurden Investitionen von TEUR 85 getätigt (Vorjahr TEUR 68).

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag TEUR 0 (Vorjahr TEUR 62).

Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungskosten von Sachanlagen zeigt folgendes Bild:

Anschaffungs- und Buchwert in % der Herstellungskosten am 31.12.2022 Anschaffungswerte TEUR TEUR % Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit 66.910 25.320 37,84 Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

Technische Anlagen und 7.672 707 9,22 Maschinen

Betriebs- und 4.219 42 0,99 Geschäftsausstattung

Geleistete Anzahlungen und 0 62 Anlagen im Bau

78.801 26.070 33,08

Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen geplant. Auch für 2023 sind keine Investitionsmaßnahmen geplant. Die in 2023 durchzuführenden Maßnahmen werden ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet.

Weiterhin fallen in 2023 Aufwendungen zur Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer Generalsanierung bzw. eines Neubaus des Stadions an. Die Ergebnisse der Studie werden im Sommer 2023 erwartet, basierend darauf wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen.

2022 2021 Veränderung

Kapitalstruktur TEUR % TEUR % T€ %

Rücklagen 19.342 69,25 18.420 63,64 922 (5,01) Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0 Jahresverlust (2.708) (9,70) (2.178) (7,52) (530) (24,33)

Eigenkapital 16.634 59,55 16.242 56,11 (392) (29,34)

Rückstellungen 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 3.994 14,00 4.573 15,80 (579) (12,66)

Langfristiges Fremdkapital 3.994 14,00 4.573 15,80 (579) (12,66)

Rückstellungen 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Verbindlichkeit ggü. Kreditinstituten 5.127 18,00 6.252 21,60 (1.125) (18,00)

Mittelfristiges Fremdkapital 5.127 18,00 6.252 21,60 (1.125) (18,00)

Rückstellungen 41 0,15 27 0,09 14 51,85 Verbindlichkeiten gegenüber 1.762 6,31 1.771 6,12 (9) (0,51) Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferung und 345 1,24 64 0,22 281 439,06 Leistung Verbindlichkeiten ggü. der Stadt und 12 0,04 14 0,05 (2) (14,29) anderen Eigenbetrieben Sonstige Verbindlichkeiten 13 0,05 2 0,01 11 550,00 Rechnungsabgrenzung 0 0,00 0 0,00 0 0,00

Kurzfristiges Fremdkapital 2.173 7,79 1.878 6,49 295 15,71

Fremdkapital 11.294 40,44 12.703 43,89 (1.409) (11,09)

Gesamtkapital 27.929 100,00 28.945 100,00 (1.016) (3,51)

Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019, beträgt das Stammkapital 0 Euro.

Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TEUR 19.342 (Vorjahr TEUR 18.420) auf. Gemäß dem Beschluss des Stadtrats vom 18.11.2021 über den Wirtschaftsplan 2022 wurde der gezahlte Verlustausgleich in Höhe von TEUR 3.101 der allgemeinen Rücklage zugeführt. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 wurde der festgestellte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2021 in Höhe von TEUR 2.178 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 16.634 (Vorjahr TEUR 16.242). Die Eigenkapitalquote beträgt 59,55% (Vorjahr 56,11%).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich tilgungsbedingt auf TEUR 10.883 (Vorjahr TEUR 12.596).

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 41 (Vorjahr TEUR 27) und beinhalten die Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Urlaubs- und Überstundenrückstellungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 345 (Vorjahr TEUR 64).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 12 TEUR (Vorjahr TEUR 14). Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben resultieren aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 13 (Vorjahr TEUR 2) und beinhalten die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer für Dezember 2022 sowie Rechnungen für die Abschlussprüfung 2021.

4. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und

Risiken (Chancen- und Risikobericht) und Prognosebericht

Nach dem Ausbruch der COVID-19 Infektionen (SARS-CoV-2) zu Beginn des Jahres 2020 in China und der weltweiten Verbreitung, u.a. in Europa und insbesondere in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland, wurde die Situation am 11. März 2020 von der World Health Organization (WHO) zu einer Pandemie erklärt.

Die in Folge dessen notwendigen Absagen von Großveranstaltungen, allgemeine Reiseverbote und lokale Ausgangssperren hatten zwangsläufig Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die wirtschaftlichen Risiken der Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich auch an den Weltfinanzmärkten sichtbar. Besonders nachteilig für den FSN ist, dass bedingt durch Corona im ersten Halbjahr 2022 Fußballspiele ganz ohne Zuschauer stattfinden mussten. Nachdem die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ im November 2021 endete, sind sämtliche bundeseinheitlich geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zum 19. März 2022 ausgelaufen. Entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02.2022 bedeutet dies konkret, dass ab dem 04. März 2022 wieder bis zu 25.000 Zuschauer im Stadion erlaubt waren und ab 20. März 2022 alle Einschränkungen aufgehoben wurden. Infolge dessen konnten im weiteren Jahresverlauf wieder Großveranstaltungen im Stadion stattfinden.

Zunehmend spürbar sind auch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, wodurch die Rohstoffmärkte erheblichen Preisschwankungen und Lieferengpässen unterliegen.

Die Kursverluste und die Entwicklungen der Märkte führen zu Unsicherheit und belasten zusätzlich die Konjunktur. Einerseits führen die Preisanstiege zu Inflation und erschweren hierdurch Kostenkalkulationen, andererseits erhöht sich durch Lieferengpässe das Risiko für Bauzeitverlängerungen.

Weiterhin führt der zunehmende Mangel an qualifizierten Fachkräften in der Baubranche zu Kapazitätsengpässen, wodurch das Risiko für Bauzeitverlängerungen weiter ansteigt.

Auch aufgrund der steigenden Inflation wurde der Leitzins seitens der EZB seit Juli 2022 um 3,5% angehoben (Stand: April 2023). Zwei der bestehenden Darlehen wurden in der Niedrigzinsperiode umgeschuldet und laufen 2026 aus. Die Zinsbindungen für die verbleibenden Darlehen bei der KfW-Bank enden in 2024 mit einer Restschuld in Höhe von 1.054 TEUR, bzw. 2025 mit einer Restschuld in Höhe von 4.443 TEUR.

Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mit der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2. Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden.

Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen deutlich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist veraltet.

Im Auftrag des Stadtrats lässt der Eigenbetrieb seit November 2022 eine Machbarkeitsstudie durchführen. Auf Grundlage dieser Studie wird in der 2. Jahreshälfte 2023 durch den Rat der Stadt Nürnberg über Weichenstellungen im Hinblick auf eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden.

Nürnberg, 05.04.2023 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg

Christian Vogel Detlef Stenger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

BILANZ zum 31. Dezember 2022

AKTIVA PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital

I. Sachanlagen I. Stammkapital 0,00 0,00

  1. Grundstücke, grundstücksgleiche II. Allgemeine Rücklage 19.342.201,61 18.419.599,33 Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grund- III. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72 stücken 25.320.383,00 27.230.866,00 2. technische Anlagen und Maschi- Summe Eigenkapital 16.634.222,24 16.241.580,61 nen 707.310,00 803.668,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und B. Rückstellungen Geschäftsausstattung 41.855,00 21.483,00 4. geleistete Anzahlungen und 1. sonstige Rückstellungen 40.700,00 27.000,00 Anlagen im Bau 0,00 61.621,15

C. Verbindlichkeiten

26.069.548,00 28.117.638,15 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kre- Summe Anlagevermögen 26.069.548,00 28.117.638,15 ditinstituten 10.883.144,10 12.596.012,59 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen

B. Umlaufvermögen und Leistungen 345.458,78 63.939,56

  1. Verbindlichkeiten gegenüber der I. Forderungen und sonstige Vermö- Gemeinde / anderen Eigenbetriegensgegenstände ben 12.170,82 13.938,65 4. sonstige Verbindlichkeiten 12.887,07 2.098,50 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.044,43 2.311,49 - davon aus Steuern EUR 2.667,07 (EUR 2.098,50) 2. Forderungen an die Gemeinde /

andere Eigenbetriebe 1.390.593,23 604.013,17 Sicherheit EUR 0,00 3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 (EUR 0,00) 1.413.637,66 606.324,66 11.253.660,77 12.675.989,30

Übertrag 27.483.185,66 28.723.962,81 Übertrag 27.928.583,01 28.944.569,91

BILANZ zum 31. Dezember 2022

AKTIVA PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR

Übertrag 27.483.185,66 28.723.962,81 Übertrag 27.928.583,01 28.944.569,91

II. Kassenbestand, Bundesbankgut- D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 haben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 445.397,35 220.287,10

Summe Umlaufvermögen 1.859.035,01 826.611,76

C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 320,00

27.928.583,01 28.944.569,91 27.928.583,01 28.944.569,91

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Anlage 3

Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR

  1. Umsatzerlöse 1.621.309,64 1.303.482,74

  2. sonstige betriebliche Erträge 3.900,27 0,00

  3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 190.156,35 120.158,96 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 44.880,41 31.623,78

EUR 12.961,17 (EUR 9.278,27) 235.036,76

  1. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.801,90 2.117.933,99

  2. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.048,28 768.307,50

  3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00

  4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 381.372,71 429.016,17

8. Ergebnis nach Steuern 2.707.979,37- 2.163.557,66-

  1. sonstige Steuern 0,00 14.461,06

10. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätzliche Angaben

Der Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.

Der Betrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Aufgrund § 20 S. 2 EBV ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzustellen.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach den in den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2, 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) ausgeführten Formblättern gegliedert.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß §§ 252 - 256 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens gegenstände linear vorgenommen. Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Selbstständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nominalwerten angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitute sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach demBilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis in Anlage 5 zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23.044,43 Euro (Vorjahr 2.311,49 Euro) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen an die Stadt Nürnberg in Höhe von 1.390.593,23 (Vorjahr 604.013,17 Euro) betreffen im Wesentlichen den Bestand des Betriebsmittelkontos in Höhe von 1.357.452,03 Euro (Vorjahr 577.757,60 Euro). Zudem sind unter dem Posten die Umsatzsteuererstattungen laut den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November und Dezember 2022 in Höhe von 8.505,39 Euro sowie die umsatzsteuerliche Nachzahlung (Verrechnung) für 2022 in Höhe von 19.457,31 Euro ausgewiesen. Die Forderungen an die Stadt Nürnberg haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nicht zu verzeichnen (Vorjahr 0,00 Euro).

Guthaben bei Kreditinstituten

Es handelt sich um Bankguthaben bei der Sparkasse Nürnberg in Höhe von 445.397,35 Euro (Vorjahr 220.287,10 Euro).

Eigenkapital

Der Bestand des Eigenkapitals entwickelte sich wie folgt:

Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am
01.01.2022 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Stammkapital - -
Allgemeine Rücklage 18.419.599,33 3.100.621,00 - 2.178.018,72 19.342.201,61
Verlustvortrag
Jahresverlust - 2.178.018,72 - 2.707.979,37 2.178.018,72 - 2.707.979,37
16.241.580,61 392.641,63 - 16.634.222,24

Das Frankenstadion der Stadt Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsgemäß und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß Art. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geführt.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019, beträgt das Stammkapital 0,00 Euro.

Im Wirtschaftsjahr 2022 ist eine Zunahme der Rücklagen in Höhe von 922.602,28 Euro zu verzeichnen. Der Stadtrat hat am 14.12.2022 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 beschlossen, den Jahresverlust 2021 in Höhe von 2.178.018,72 Euro mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Des Weiteren sind die unterjährigen Verlustausgleiche für 2022 in Höhe von 3.100.621,00 Euro berücksichtigt.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Rückstellungen zum Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand

31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022

TEUR TEUR TEUR TEUR

Urlaubsrückstellungen - - - 22.700,00 22.700,00

Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 27.000,00 26.622,16 377,84 18.000,00 18.000,00

Summe 27.000,00 26.622,16 377,84 40.700,00 40.700,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 345.458,78 Euro (Vorjahr 63.939,56 Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 12.170,82 Euro (Vorjahr 13.938,65 Euro) und resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 12.887,07 Euro (Vorjahr 2.098,50 Euro) und beinhalten Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer sowie die Rechnungen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021.

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem von mehr als davon mehr

31.12.2022 Jahr einem Jahr als fünf Jahre

TEUR TEUR TEUR TEUR

gegenüber Kreditinstituten 10.883.144,1 1.761.944,1 9.121.200,00 3.994.460,0 Vorjahr 12.596.012,6 1.771.252,6 10.824.760,00 4.573.020,0 aus Lieferungen und Leistungen 345.458,8 345.458,8 0,0 0,0 Vorjahr 63.939,6 63.939,6 0,0 0,0 gegenüber der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 12.170,8 12.170,8 0,0 0,0 Vorjahr 13.938,7 13.938,7 0,0 0,0 sonstige Verbindlichkeiten 12.887,1 12.887,1 0,0 0,0 Vorjahr 2.098,5 2.098,5 0,0 0,0

Summe 11.253.660,8 2.132.460,8 9.121.200,0 3.994.460,0

Vorjahr 12.675.989,3 1.851.229,3 10.824.760,0 4.573.020,0

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2022 2021 EUR EUR

Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 2.279,32 1.942,43 Erlöse 19% USt 8.523,56 7.987,62 Betreiber Stadionmiete 1.514.511,06 1.251.242,40 Betreiber Grundabgaben 61.995,81 42.000,00 Periodenfremde Erträge 33.689,60 0,00

1.621.309,64 1.303.482,74

Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um die Abrechnung der Grundabgaben für 2021 sowie die Abrechnung des variablen Nutzungsentgelts 2021 mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH.

Sonstige betriebliche Erträge

2022 2021 EUR EUR

Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 522,43 0,00 Erträge Auflösung von Rückstellungen 377,84 0,00 Investitionszuschüsse 3.000,00 0,00

3.900,27 0,00

Bei den Investitionszuschüssen handelt es sich um einen Zuschuss für eine bauhistorische Untersuchung des Stadions im Zusammenhang mit der Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern des Landes.

Personalaufwand

2022 2021 EUR EUR

Gehälter 189.941,58 119.838,00 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 139,86 320,96 Vermögenswirksame Leistungen 74,91 0,00 Gesetzliche Sozialaufwendungen 31.919,24 22.345,51 Aufwendungen für Altersversorgung 12.961,17 9.278,27

235.036,76 151.782,74

Abschreibungen

Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.132.801,90 Euro (Vorjahr 2.117.933,99 Euro).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2022 2021 EUR EUR

Raumkosten 3.840,00 3.840,00 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 73.723,39 74.797,06 Reparaturen und Instandhaltungen 1.272.334,60 538.104,21 Kaufmännische Betreuungsleistungen 9.120,00 12.375,00 Kopierkosten 21,23 92,22 Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 15.754,81 13.151,64 Aufwendungen für Kommunikation 1.081,80 939,69 Bürobedarf 1.091,70 621,68 Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 18.000,00 30.676,50 Rechts- und Beratungskosten 102.924,76 15.038,25 Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.195,73 75.414,46 Reinigung 4.590,02 1.957,10 Nebenkosten des Geldverkehrs 252,17 372,69 Verwahrentgelt 1.118,07 0,00 Periodenfremde Aufwendungen 0,00 927,00

1.589.048,28 768.307,50

Die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti ausgewiesen. Sie betreffen im Wirtschaftsjahr vor allem die Beseitigung von Schäden an den Treppenaufgängen und die Sanierung der Flutlichtmasten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich die Verwaltungskosten in Höhe von 64.738,00 Euro (Vorjahr 64.378,00 Euro) und die Kosten für die IT-Dienstleistungen in Höhe von 11.634,52 Euro (Vorjahr 8.785,24 Euro) der Stadt Nürnberg.

Die Rechts- und Beratungsleistungen beinhalten 93.390,00 Euro für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie über eine Generalsanierung oder einen Neubau des Stadions.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge in Höhe von 5.070,37 Euro (Vorjahr -,-- Euro) ergeben sich aus der Verzinsung des Guthabens auf dem Betriebsmittelkonto gemäß aktueller Vereinbarung vom 23.11.2022.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Darlehenszinsen für langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 379.456,29 Euro (Vorjahr 423.803,12 Euro) und Negativzinsen für das Betriebsmittelkonto in Höhe von 1.916,42 Euro (Vorjahr 2.610,05 Euro).

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl

Angestellte 2,25 leitende Angestellte 1,00 Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 3,25

vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 2,25 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1,00

Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften

Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen lagen nicht vor.

Organe des Eigenbetriebs

  1. Werkleitung

Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter, Bürgermeister Herr Detlef Stenger, Zweiter Werkleiter, Architekt

  1. Werkausschuss

Herr Dr. Nasser Ahmed, Referent für Projektkommunikation, Werkausschussvorsitzender

Frau Claudia Arabackyi, Werkekauffrau Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin Herr Maximilian Müller, Profisportler Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R. Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwerster Herr Dieter Goldmann, Journalist und Politologe Herr Paul Arzten, Erzieher Frau Alexandra Thiele, Waldtherapeutin und Gesundheitsberaterin Herr Florian Betz, DevOp (FI Anwendungsentwicklung) Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer kirchlicher Bildungsträger Herr Roland Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH), Bankkaufmann Herr Alexander Kahl, Student

Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Sachverhalte des § 285 Nr. 9c HGB lagen nicht vor.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Wirtschaftsjahr 2022 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:

EUR

a) für die Abschlussprüfung 5.000,00 b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00 c) für Steuerberatungsleistungen 0,00 d) für sonstige Leistungen 500,00

5.500,00

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Unterschrift der Geschäftsführung

Nürnberg, den 05.04.2023

Christian Vogel Detlef Stenger Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

ANLAGENNACHWEIS zum 31. Dezember 2022

Anschaffungs-, Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, kumulierte Abschreibung Abgänge Umbuchungen kumulierte Zuschreibung Buchwert Buchwert Herstellungs- Herstellungs- Abschreibung Geschäftsjahr Abschreibung Geschäftsjahr Geschäftsjahr Vorjahr kosten kosten 01.01.2022 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

  1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ein- 66.910.294,30 66.910.294,30 39.679.432,30 1.910.479,00 41.589.911,30 25.320.383,00 27.230.862,00 schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 7.553.328,46 2.004,92 116.361,97 7.671.695,35 6.749.660,46 214.724,89 6.964.385,35 707.310,00 803.668,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.195.638,64 19.068,01 4.358,51 8.902,00 4.219.250,14 4.174.155,64 7.598,01 4.358,51 4.177.395,14 41.855,00 21.483,00 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 61.621,15 63.642,82 125.263,97- 0,00 0,00 0,00 0,00 61.621,15 Summe Sachanlagen 78.720.882,55 84.715,75 4.358,51 0,00 78.801.239,79 50.603.248,40 2.132.801,90 4.358,51 52.731.691,79 26.069.548,00 28.117.634,15

Summe Anlagevermögen 78.720.882,55 84.715,75 4.358,51 0,00 78.801.239,79 50.603.248,40 2.132.801,90 4.358,51 52.731.691,79 26.069.548,00 28.117.634,15

Erläuterung der Posten der Bilanz

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2022 2021 EUR EUR

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

Grundstücken 25.320.383,00 27.230.866,00

2022 2021 EUR EUR

Grund und Boden 59.235,00 59.235,00 Geschäfts- und Verwaltungsgebäude 24.620.351,00 26.203.187,00 Außenanlagen 640.797,00 968.444,00

25.320.383,00 27.230.866,00

2022 2021 EUR EUR

2. technische Anlagen und Maschinen 707.310,00 803.668,00

2022 2021 EUR EUR

Technische Anlagen und Maschinen 707.310,00 803.668,00

2022 2021 EUR EUR

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung 41.855,00 21.483,00

2022 2021 EUR EUR

Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.832,00 21.479,00 Spiel- und Sportgeräte 1,00 1,00 Mobilar 0,00 0,00 Andere Anlagen 22.022,00 3,00 Büroausstattung Eigenbetrieb FSN 0,00 0,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00

41.855,00 21.483,00

Die Zugänge bei den anderen Anlagen betreffen Bänke für die Außenanlagen in Höhe von rd. 14 TEUR sowie die Reorganisation der Rettungswege mit neu installierten Toren in Höhe von rd. 10 TEUR.

2022 2021 EUR EUR

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 61.621,15

2022 2021 EUR EUR

AiB Umbau Kiosk 0,00 0,00 Anlagen im Bau 0,00 61.621,15

0,00 61.621,15

Die Anlagen im Bau des Vorjahres betrafen die Erweiterung der CCTV-Polizei-Videoüberwachungsanlage, die in 2022 mit insgesamt rd. 106 TEUR aktiviert wurde.

2022 2021 EUR EUR

Summe Sachanlagen 26.069.548,00 28.117.638,15

2022 2021 EUR EUR

Summe Anlagevermögen 26.069.548,00 28.117.638,15

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegen-

stände

2022 2021 EUR EUR

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.044,43 2.311,49

2022 2021 EUR EUR

Forderungen aus L+L 23.044,43 2.311,49

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ausgeglichen.

2022 2021 EUR EUR

2. Forderungen an die Gemeinde / andere Ei-

genbetriebe 1.390.593,23 604.013,17

2022 2021 EUR EUR

USt-Forderungen gegen Organträger 27.962,70 19.814,91 Vorst. in Folgeperiode /-jahr abziehbar 5.120,79 6.440,66 Betriebsmittelkonto bei Stadt Nürnberg 1.357.452,03 577.757,60 Forderung an die Stadt Nürnberg 57,71 0,00

1.390.593,23 604.013,17

Das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg stellt dem Eigenbetrieb FSN eine Kreditlinie in Höhe des in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages zur Verfügung. Andererseits ist der Eigenbetrieb FSN berechtigt, Gelder beim Kassen- und Steueramt anzulegen und über diese tageweise zu verfügen. Das Betriebsmittelkonto wird seit dem 01.11.2022 mit dem 3-Monats-EURIBOR zzgl. 0,15% verzinst. Bis dahin waren Verwahrentgelte auf Einlagen zu entrichten in Höhe von 0,34% auf den durchschnittlichen Saldo der letzten 12 Monate. Es werden keine Sicherheiten verlangt.

Das Betriebsmittelkonto stimmt mit den Kontoauszügen der Stadt Nürnberg zum 31.12.2022 überein.

Die Forderungen an die Stadt Nürnberg sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ausgeglichen.

2022 2021 EUR EUR

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Gut-

haben bei Kreditinstituten und Schecks 445.397,35 220.287,10

2022 2021 EUR EUR

Sparkassenkonto (KtNr. 4991154) 445.397,35 220.287,10

Der Saldo das Bankkontos stimmt mit den Kontoauszügen des Geldinstituts zum 31.12.2022 überein.

2022 2021 EUR EUR

Summe Umlaufvermögen 1.859.035,01 826.611,76

2022 2021 EUR EUR

C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 320,00

2022 2021 EUR EUR

Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 320,00

2022 2021 EUR EUR

Summe Aktiva 27.928.583,01 28.944.569,91

A. Eigenkapital

2022 2021 EUR EUR

I. Stammkapital 0,00 0,00

2022 2021 EUR EUR

Stammkapital 0,00 0,00

2022 2021 EUR EUR

II. Allgemeine Rücklage 19.342.201,61 18.419.599,33

2022 2021 EUR EUR

Allgemeine Rücklagen 19.342.201,61 18.419.599,33

2022 2021 EUR EUR

III. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72

2022 2021 EUR EUR

Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72

2022 2021 EUR EUR

Summe Eigenkapital 16.634.222,24 16.241.580,61

B. Rückstellungen

2022 2021 EUR EUR

1. sonstige Rückstellungen 40.700,00 27.000,00

2022 2021 EUR EUR

Urlaubsrückstellungen 22.700,00 0,00 Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 18.000,00 27.000,00

40.700,00 27.000,00

C. Verbindlichkeiten

2022 2021 EUR EUR

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.883.144,10 12.596.012,59

2022 2021 EUR EUR

Darlehen Helaba 800098314 1.771.827,36 2.278.063,75 Darlehen KfW 5765502 1.282.675,42 1.394.212,41 Darlehen KfW 9573286 5.641.141,32 6.111.236,43 Darlehen Ostsächsische Sparkasse Dresden 2.187.500,00 2.812.500,00

10.883.144,10 12.596.012,59

2022 2021 EUR EUR

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen 345.458,78 63.939,56

2022 2021 EUR EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 345.458,78 63.939,56

Die Verbindlichkeiten des aktuellen Wirtschaftsjahres waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bis auf Sicherheitseinbehalte im Wesentlichen ausgeglichen.

2022 2021 EUR EUR

3. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde /

anderen Eigenbetrieben 12.170,82 13.938,65

2022 2021 EUR EUR

Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 9.120,00 12.375,00 Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Nürnberg 3.050,82 1.563,65

12.170,82 13.938,65

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg sind bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses ausgeglichen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben betreffen weiterberechnete Personalkosten für das Wirtschaftsjahr 2022.

2022 2021 EUR EUR

4. sonstige Verbindlichkeiten 12.887,07 2.098,50

-davon aus Steuern EUR 2.667,07

(EUR 2.098,50)

-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

EUR 0,00 (EUR 0,00)

2022 2021 EUR EUR

Sonstige Verbindlichkeiten 10.220,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 0,00 0,00 Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 2.667,07 2.098,50 Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 0,00 0,00 Lohn- und Gehaltsverrechnungen 0,00 0,00

12.887,07 2.098,50

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Abrechnung der Jahresabschlussprüfung 2021.

2022 2021 EUR EUR

D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00

2022 2021 EUR EUR

Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00

2022 2021 EUR EUR

Summe Passiva 27.928.583,01 28.944.569,91

2022 2021 EUR EUR

1. Umsatzerlöse 1.621.309,64 1.303.482,74

2022 2021 EUR EUR

Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29 Erlöse Dachmiete 2.279,32 1.942,43 Erlöse 19% USt 8.523,56 7.987,62 Betreiber Stadionmiete 1.514.511,06 1.251.242,40 Betreiber Grundabgaben 61.995,81 42.000,00 Periodenfremde Erträge 33.689,60 0,00

1.621.309,64 1.303.482,74

In den Erlösen 19% USt sind rd. 8 TEUR für die Vermietung der Funkstation enthalten.

Die periodenfremden Erträge beinhalten zum einen das variable Nutzungsentgelt für die Vermietung des Stadions für das Wirtschaftsjahr 2021 (rd. 13 TEUR, Abrechnung erfolgt stets erst nach Prüfung des Jahresabschlusses der Betriebsgesellschaft), zum anderen die Abrechnung der Grundabgaben 2021 in Höhe von rd. 21 TEUR.

2022 2021 EUR EUR

2. sonstige betriebliche Erträge 3.900,27 0,00

2022 2021 EUR EUR

Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 522,43 0,00 Erträge Auflösung von Rückstellungen 377,84 0,00 Investitionszuschüsse 3.000,00 0,00

3.900,27 0,00

Die Investitionszuschüsse betreffen einen Zuschuss für die bauhistorische Untersuchung des Stadions.

3. Personalaufwand

2022 2021 EUR EUR

a) Löhne und Gehälter 190.156,35 120.158,96

2022 2021 EUR EUR

Gehälter 189.941,58 119.838,00 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 139,86 320,96 Vermögenswirksame Leistungen 74,91 0,00

190.156,35 120.158,96

2022 2021 EUR EUR

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung 44.880,41 31.623,78

-davon für Altersversorgung EUR 12.961,17

(EUR 9.278,27)

2022 2021 EUR EUR

Gesetzliche Sozialaufwendungen 31.919,24 22.345,51 Aufwendungen für Altersversorgung 12.961,17 9.278,27

44.880,41 31.623,78

4. Abschreibungen

2022 2021 EUR EUR

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.801,90 2.117.933,99

2022 2021 EUR EUR

Abschreibungen auf Sachanlagen 217.964,39 206.345,04 Abschreibungen auf Gebäude 1.910.479,00 1.910.477,00 Sofortabschreibung GWG 4.358,51 1.111,95

2.132.801,90 2.117.933,99

2022 2021 EUR EUR

5. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.048,28 768.307,50

2022 2021 EUR EUR

Reparaturen und Instandhaltungen 1.272.334,60 538.104,21 Kaufmännische Betreuungsleistungen 9.120,00 12.375,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.195,73 75.414,46 Raumkosten 3.840,00 3.840,00 Reinigung 4.590,02 1.957,10 Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 15.754,81 13.151,64 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 73.723,39 74.797,06 Kopierkosten 21,23 92,22 Aufwendungen für Kommunikation 1.081,80 939,69 Bürobedarf 1.091,70 621,68 Rechts- und Beratungskosten 102.924,76 15.038,25 Buchführungs, Abschluss- und Prüfungskosten 18.000,00 30.676,50 Nebenkosten des Geldverkehrs 252,17 372,69 Verwahrentgelt 1.118,07 0,00 Periodenfremde Aufwendungen 0,00 927,00

1.589.048,28 768.307,50

Die Reparaturen und Instandhaltungen betreffen im Wesentlichen:

(rd. 62 TEUR),

Anmietung von Arbeitsbühnen (Mieten für Einrichtungen bewegliche Wirtschaftsgüter) in Höhe von rd. 37 TEUR,

Zutrittskontrolle und

Wartungsarbeiten, das Monitoring der Polycarbonatplatten-Bedachung sowie weitere kleinere Reparaturarbeiten).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die durch die Stadt Nürnberg berechneten Verwaltungskosten (rd. 65 TEUR) und IT-Dienstleistungen (rd. 12 TEUR).

Die Rechts- und Beratungsleistungen beinhalten rd. 93 TEUR für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie über eine Generalsanierung oder einen Neubau des Stadions.

2022 2021 EUR EUR

6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00

2022 2021 EUR EUR

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00

Die Zinserträge betreffen das Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg.

2022 2021 EUR EUR

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 381.372,71 429.016,17

2022 2021 EUR EUR

Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig 0,00 2.603,00 Zinsen auf Kontokorrentkonten 1.916,42 2.610,05 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten 379.456,29 423.803,12

381.372,71 429.016,17

2022 2021 EUR EUR

8. Ergebnis nach Steuern -2.707.979,37 -2.163.557,66

2022 2021 EUR EUR

9. sonstige Steuern 0,00 14.461,06

2022 2021 EUR EUR

Steuernachzahlungen Vorjahre sonstige Steuern 0,00 14.461,06

2022 2021 EUR EUR

10. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72

Abbildung 82

Abbildung 83

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg 13.10.2023 öffentlich Gutachten

(FSN)

Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)

Sachverhalt (WerkA FSN):

Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.

Sachverhalt (RprA):

Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Rpr

Ref. I/II

Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 13.10.2023):

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschlussvorschlag (StR 13.12.2023):

Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.10.2023 festgestellten Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg 13.10.2023 öffentlich Gutachten

(FSN)

Stadtrat 24.11.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wirtschaftsplan 2024

Anlagen: 3.1 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2024 3.2 Erfolgsplan 2024 3.3 Vermögensplan 2024 3.4 Finanzplan 2024 3.5 Darlehensplan 2024

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung i.V. mit § 6 Abs. 5 legt der Eigenbetrieb Franken- Stadion Nürnberg (FSN) den Wirtschafts- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2024 vor.

Der Wirtschafts- und Finanzplan 2024 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung erstellt.

Nach Begutachtung durch den Werkausschuss FSN ist der Wirtschafts- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 6 Abs. 5 der Betriebssatzung).

Die im Wirtschafts- und Finanzplan 2024 geplanten Aufwendungen bzw. Ausgaben für Investitionen stehen zum Teil unter dem Vorbehalt der möglichen Planänderung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref. I/II ist entsprechend AdO 12 B vom 29.03.2022 erfolgt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Gutachtenvorschlag:

Der Werkausschuss (FSN) begutachtet den Wirtschafts- und Finanzplan 2024 für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ und empfiehlt dem Stadtrat diesen zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2024 und den Finanzplan 2024/2026 für den Eigenbetrieb „Franken-Stadion Nürnberg“ mit den folgenden Inhalten:

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2024 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit: ab.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

  2. Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.

  4. Für das Wirtschaftsjahr 2024 ergibt sich ein berechneter Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von 2.362.040 EUR.

  5. Der Verlustausgleich ist in gezahlter Höhe in die Allgemeine Rücklage einzustellen.

Wirtschaftsplan 2024

für den

Eigenbetrieb

Franken-Stadion Nürnberg

Erläuterungsbericht

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung ................................................................................................................. 3

2 Erfolgsplan ................................................................................................................ 5

2.1 Umsatzerlöse ..................................................................................................... 5

2.2 Personalaufwand ................................................................................................ 6

2.3 Abschreibungen ................................................................................................. 6

2.4 Aufwendungen für Dienstleistungen städtischer Dienststellen ........................... 6

2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen ................................................................. 7

2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen .................................................................. 8

2.7 Kassenkreditlimit ................................................................................................ 8

3 Stellenplan ................................................................................................................ 9

4 Vermögensplan und Finanzplan ............................................................................... 9

Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)

für das Wirtschaftsjahr 2024

1 Einführung

Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV. Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2019 niedergelegte Ziel ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an einen privaten Betreiber.

Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden bzw. werden wieder verschiedene Bau-, Umbau-, und

Sanierungsmaßnahmen, die laut Betreiber-Vertrag nicht von der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH zu übernehmen sind, durchgeführt.

Erwähnenswert sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen:

a) Baumaßnahmen/zukünftiges Anlagevermögen Keine

b) Vorbereitung Generalsanierung / Neubau

 Durchführung der Machbarkeitsstudie

c) Sanierungs-/Wartungsmaßnahmen

 Sanierung Sprachalarmierungsanlage  Monitoring der Erschließungstreppen der Oberränge  Seilsicherungssystem für Flutlichtmasten  Umsetzung der Ergebnisse der Bauwerksuntersuchung nach VDI 6200

 Sanierung der Fußpunkte der Flutlichtmasten  Betonsanierung einzelner Oberrang-Erschließungstreppen  Netzersatzanlage: Empfehlungen der Begutachtung umsetzen  Sanierung der Entwässerung Stadiondach  Vorplatz FG2: Sanierung der Pflasterflächen und Baumscheiben, Neubau Beleuchtung  Monitoring Polycarbonat-Platten gesamtes Stadiondach  Monitoring und Instandsetzung der Schwingungsdämpfer  Reorganisation der Rettungswege  Austausch eines Gasbrenners durch einen Kombibrenner  Einbau eines RWA in der Nordwesttribüne  Malerarbeiten an Fassaden  Instandsetzung Sonnenschutz Funktionsgebäude 1  Laufender kleiner Bauunterhalt

Für 2024-2026 sind folgende Maßnahmen geplant:

a) Baumaßnahmen/zukünftiges Anlagevermögen Keine

b) Vorbereitung Generalsanierung / Neubau

 Erarbeitung einer Grundlage zur Entscheidung über den weiteren Verlauf des Stadion-Projekts entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 19.07.2023

c) Sanierungs-/Wartungsmaßnahmen:

 Modernisierung Zutrittskontrollsystem  Sanierung weiterer Erschließungstreppen der Tribünen 8 - 28  Erneuerung Steuerung Netzersatzanlage  Sanierung von Toiletten im Public-Bereich  Nutzbarmachung der Abwärme des Notstromaggregats  Monitoring Polycarbonat-Platten gesamtes Stadiondach  Beschichtung der Stahlbeton-Treppenaufgänge 30-32  Einbau einer Rauchwärmeabzugs-Anlage in der Nordwesttribüne  Umsetzung der Ergebnisse der Bauwerksuntersuchung nach VDI 6200

 - Sanierung BetonabplatzungenSanierung der Entwässerung Stadiondach  Monitoring und Instandhaltung der Galerie  Sanierung von Asphalt- und Pflasterflächen (+ Austausch ACO-Rinnen)  BOB-Begehung  Reorganisation der Rettungswege  Baumpflege, Sanierung der Baumscheiben  Abdichtung der Galerieebene  Einhausung der Flutlichtmasten  Partieller Austausch der Sitzschalen  Austausch der VIP-Bestuhlung Haupttribüne  Erweiterung / Umzug der Containeranlage  Blitzschutz  Fassadenanstrich  Sonnenschutz Funktionsgebäude 1  Wegeleitführung  Laufender kleiner Bauunterhalt

Die Sanierungs-bzw. Umbaumaßnahmen sind zurzeit auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Ende Juni 2023 wurde das Ergebnis der 2022 beauftragten Machbarkeitsstudie vorgelegt und am 19.07.2023 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Basierend darauf wird die Entscheidung über eine Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions zum Jahreswechsel 2023/24 vorbereitet.

2 Erfolgsplan

2.1 Umsatzerlöse

Aufgrund der Corona-Pandemie fanden im Wirtschaftsjahr 2022 zu Jahresbeginn zwei Spiele als Geisterspiele statt, wodurch Kürzungen des Nutzungsentgelts in Höhe von 60.000 EUR zu verzeichnen waren.

Mit dem Verbleib des 1. FC Nürnberg in der 2. Bundesliga haben sich die Erlöse des FSN aus Nutzungsentgelten lediglich in Höhe der laut Betreibervertrag festgelegten jährlichen Steigerungsrate (1,5%) erhöht. Diese Steigerungsrate wird auch der Planung für die Folgejahre zu Grunde gelegt. Bei der Planung von Umsatzerlösen gehen wir von der Zugehörigkeit des Hauptmieters 1. FCN zur 2. Bundesliga aus.

Die im Betreibervertrag geregelten Nutzungsentgelte betragen im Wirtschaftsjahr 2024 insgesamt 1.598.129 EUR (für den Zeitraum vom 01.01.-30.06.2023: 134.169 EUR mtl.; für den Zeitraum vom 01.07.-31.12.2022: 136.181 EUR mtl.). Im Wirtschaftsjahr 2024 werden Erlöse aus Grundabgaben (resultieren aus der Weiterverrechnung an die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH) in Höhe von 62.000 EUR pro Jahr geplant. Außerdem fallen weiterhin die Erlöse (gerundet) aus der Vermietung der Funkstation in Höhe von 8.602 EUR, Erlöse aus der Dachmiete in Höhe von 2.500 EUR sowie die Erstattung für Stromeinspeisung in Höhe von 310 EUR an. Die gesamten geplanten Umsatzerlöse des Wirtschaftsjahres 2023 belaufen sich auf 1.696.000 EUR.

Im Wirtschaftsjahr 2025 werden die jährlichen Nutzungsentgelte in Höhe von 1.646.432 EUR (für das 1. HJ 2025: 136.181 EUR mtl.; für das 2. HJ 2025: 138.224 EUR mtl.) geplant. Die anderen Erlöse (Grundabgaben, Vermietung der Funkstation, Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstattungen von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2025 betragen 1.720.000 EUR.

Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden die gesamten Nutzungsentgelte in Höhe von 1.671.129 EUR (für das 1. HJ 2026: 138.224 EUR mtl.; für das 2. HJ 2026: 140.297 EUR mtl.) geplant. Die Erlöse aus der Vermietung der Funkstation werden in dreijährigem Turnus um unterjährig 5% erhöht, wodurch sich eine Steigerung auf 8.960 EUR ergibt. Die weiteren Erlöse (Grundabgaben, Erlöse aus der Dachmiete sowie die Erstattung von Energiekosten) bleiben unverändert. Die gesamten Plan-Umsätze 2026 betragen 1.745.000 EUR.

2.2 Personalaufwand

Die Tarifeinigung vom 22.04.2023 sieht folgende stufenweise Erhöhungen der Tabellenentgelte vor:

 ab 01.03.2024: 5,5 %  Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 EUR in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies „Inflationsausgleichsgeld“ verteilt auf die Monate Juni 2023 bis Februar 2024

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis 31.12.2024.

Der Jahresabschluss 2022 weist Gesamtpersonalkosten von 235.036 EUR aus.

Der Anstieg der Inflation in 2023 könnte sich auch bei den Personalkosten des Eigenbetriebs in 2024 auswirken. Es wird deshalb mit folgenden Tarif-Erhöhungen geplant: 2024 8,0 % 2025 3,0 % 2026 3,0 %

Es wird von Gesamtpersonalkosten in Höhe von 312.950 EUR in 2024 ausgegangen. Die Steigerung vgl. zu 2022 begründet sich durch die Neuanstellung eines Bautechnikers zum 01.12.2022.

In den Folgejahren beläuft sich der Personalaufwand in 2025 auf 322.340 EUR und 2026 auf 332.010 EUR.

2.3 Abschreibungen

Für das Jahr 2024 wird mit Abschreibungen in Höhe von 2.021.908 EUR gerechnet.

Im Jahr 2025 wird sich die Höhe der Abschreibungen auf 1.698.916 EUR verringern, bedingt durch das teilweise Abschreibungsende von in 2005 getätigten Investitionen in Außenanlagen.

Diese Entwicklung setzt sich 2026 fort, dann endet der Abschreibungszeitraum der Flutlichtanlagen, wodurch sich auch die Abschreibungen für technische Anlagen und Maschinen reduzieren. Insgesamt ist mit Abschreibungen in Höhe von 1.663.535 EUR zu rechnen.

2.4 Aufwendungen für Dienstleistungen städtischer Dienststellen

Zu Beginn des Jahres 2022 erfolgte die Einstellung einer Nachfolgerin von Frau Schneider. Das Honorar von Frau Schneider, welches unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Vorjahren ausgewiesen wurde, entfällt ab dem Jahr 2024 in voller Höhe.

2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

 Aufwendungen im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 19.07.2023

Die im Stadtratsbeschluss beauftragten Maßnahmen beinhalten die Durchführung eines Öffentlichkeitsverfahrens, der Ausarbeitung eines Finanzierungskonzepts sowie eines Konzepts zur Energieversorgung für das ganze Entwicklungsareal, sowie der Beauftragung von nötigen Gutachten und Untersuchungen, die als Grundlage zur Entscheidung über den weiteren Verlauf des Stadion-Projekts relevant sind.

Hierfür werden im Wirtschaftsjahr 2024 Kosten in Höhe von 450.000 EUR geplant.

 Reparaturaufwendungen

Bei der Planung von zukünftigen Reparaturaufwendungen greifen die Sparmaßnahmen ein, diese sind nun auf die Substanzerhaltung ausgerichtet. Das gesamte Sachanlagevermögen ist sehr veraltet. In der langfristigen Planung (über 5 Jahre hinaus) wird der Umbau des bestehenden Stadions vorbereitet.

Als Reparaturaufwendungen werden im Wirtschaftsjahr 2024 Kosten in Höhe von 1.078.601 EUR, im Wirtschaftsjahr 2025 1.054.027 EUR sowie im Wirtschaftsjahr 2026 1.061.442 EUR geplant.

 Bauliche Betreuung des Hochbauamtes

Es werden keine Kosten für die bauliche Betreuung durch das Hochbauamt geplant.

 Dienstleistungen Dritter, Honorare

Diese Position beinhaltet die Honorare für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse (inkl. Buchführungskosten), Erstellung von Steuererklärungen sowie die geplanten Honorare für die Rechts- und Steuerberatung. Es werden jährliche Kosten in Höhe von EUR 40.000 EUR eingeplant.

 Miete für Büroräume

Die Position enthält die jährlichen Mietzahlungen für das Archiv inkl. Nebenkosten. Hinzu kommt die Miete für die Containeranlage (Büro des Eigenbetriebs). Die Erhöhung der

Containermiete resultiert aus einer Erweiterung der Bürofläche. Für die Mietzahlungen werden ab 2024 insgesamt jährliche Kosten in Höhe von 21.800 EUR geplant.

 Verwaltungskostenbeiträge und IT-Leistungen der Stadt Nürnberg

Pro Jahr ist mit der Zahlung von Verwaltungskosten in Höhe von rd. 65.000 EUR sowie mit Kosten für die Bereitstellung der IT durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 12.800 EUR zu rechnen.

 Büro- und Verwaltungskosten

Die Position beinhaltet die jährlichen Kopier- und Telefon- und Internetkosten, die Ausgaben für Porto und die Kontoführungskosten. Wir gehen hierbei von jährlichen Kosten in Höhe von 5.500 EUR aus.

 Versicherungen, Abgaben

Für die Feuerversicherung sowie für die Grundabgabenzahlungen (Grundsteuer, Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser) sind pro Jahr 75.000 EUR zu leisten.

2.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die abgebildeten Zinsaufwendungen werden aus den Tilgungsplänen entnommen.

2.7 Kassenkreditlimit

Bedingt durch die monatliche Pachtzahlung der Betreiber-Gesellschaft und der Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen zu bestimmten Zeitpunkten jeweils für das Halbjahr, ist es erforderlich, ein von der Eigenbetriebsverordnung abweichendes Kassenkreditlimit festzulegen. Das Kassenkreditlimit wird auf 1.500.000 EUR festgelegt.

3 Stellenplan

Entgeltgruppe n Vollkraftanteil der Stellen Bemerkungen
Tatsächlich
besetzte
Vollkraftstellen Bemerkungen
2022 2023 2024 30.06.2023
E9A 1,0 1,0 1,0 1,0 Bautechniker
E9B
E9C 0,5 0,5 0,5 0,75 Verwaltungskraft
E10
E11 1,0 1,0 1,0 1,0 Architekt
E12 1,0 1,0 1,0 1,0 Zweiter Werkleiter
Summe 3,5 3,5 3,5 3,75

Vollkraftanteil der

Stellen

Entgeltgruppe

n

4 Vermögensplan und Finanzplan

Im Stadion finden laufend notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten statt. Bereits in 2023 waren absehbar keine (investiven) Bautätigkeiten (z.B. für Neubauten) vorgesehen.

Sowohl Erkenntnisse bei FSN als auch bei der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH zeigen allerdings, dass insbesondere die Sanierungskosten (konsumtiv) in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind.

In den Wirtschaftsjahren 2024-2026 wurden keine Investitionen in das Anlagevermögen geplant. Es werden in den Wirtschaftsjahren 2024-2026 jedoch diverse Aufwendungen für Instandhaltung anfallen.

Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.

Der voraussichtliche Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 2.680.390 EUR.

Für das Wirtschaftsjahr 2024 ergibt sich lt. Erfolgsplan ein berechneter Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg in Höhe von 2.362.040 EUR.

In den Folgejahren werden keine Zuschüsse durch Dritte gewährt.

Erfolgsplan 2024-2026 2022 2023 2023 2024 2025 2026
Ist Plan Prognose Plan Vorschau Vorschau
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1. Umsatzerlöse 1.621.310 1.671.470 1.680.590 1.695.510 1.719.840 1.744.900
2. sonst. betriebliche Erträge 3.900
3. Personalaufwand 235.040 258.030 300.870 312.950 322.340 332.010
a) Löhne und Gehälter 190.160 205.990 237.990 245.040 252.390 259.960
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 44.880 52.040 62.880 67.910 69.950 72.050
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.800 2.117.600 2.117.600 2.021.910 1.698.920 1.663.540
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.050 1.299.040 1.278.210 1.764.970 1.290.870 1.298.780
6. sonst. Zinsen und ähnliche Erträge 5.070 0 24.000 24.000 24.000 24.000
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 390.680 335.110 344.420 300.070 259.000 215.350
8. Ergebnis nach Steuern (2.717.290) (2.338.310) (2.336.510) (2.680.390) (1.827.290) (1.740.780)
10. Jahresverlust (2.717.290) (2.338.310) (2.336.510) (2.680.390) (1.827.290) (1.740.780)
Planansatz 2024
Ausgaben des Wirtschaftsjahres Verpflichtungs- ermächtigung des Wirtschaftsjahres
I. Mittelverwendung
1. 2. 3. 4. Investitionen Baumaßnahmen/zukünftiges AV Investitionen bewegliches Vermögen und sonstiges Periodenergebnis - Verlust Darlehenstilgung Rückführung des Kontokorrentkontos 0
0
2.680.388
1.703.560
0
Summe 4.383.948 0
II. Mittelherkunft
1. Abschreibungen 2.021.908
2. Zuschüsse vom Land 0
3. Verlustausgleich vom Träger 2.362.040
4. Rückführung aus der Liquiditätsreserve 0
5. Periodenergebnis - Gewinn 0
6. Kreditaufnahmen für Investitionen 0
Summe 4.383.948
Finanzplan 2024 - 2026 2022 2023 2023 2024 2025 2026
IST Plan Prognose Plan Vorschau Vorschau
I. Mittelverwendung Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 1.2 2. 3. 4. Investitionen Baumaßnahmen/zukünftiges AV Investitionen bewegliches Vermögen und sonstiges Periodenergebnis - Verlust Darlehenstilgung Bildung (+)/Auflösung (-) einer Liquiditätsreserve 63.643 21.073 2.721.188 1.703.560 (46.662) 0 0 2.385.878 1.703.560 0 0 0 2.336.516 1.703.560 0 0 0 2.680.388 1.703.560 0 0 0 1.827.275 1.703.560 0 0 0 1.740.773 1.141.060 0
Summe 4.462.802 4.089.438 4.040.076 4.383.948 3.530.835 2.881.833
II. Mittelherkunft Euro Euro Euro Euro Euro
1. 2. 3. 4. 5. 6. Abschreibungen Zuschüsse vom Land Verlustausgleich vom Träger Rückführung aus der Liquiditätsreserve Periodenergebnis - Gewinn Kreditaufnahmen für Investitionen 2.132.802 2.330.000 0 2.117.604 1.971.834 0 0 2.117.604 1.922.472 2.021.908 2.362.040 0 0 1.698.916 1.831.919 0 0 1.663.535 1.218.298
Summe 4.462.802 4.089.438 4.040.076 4.383.948 3.530.835 2.881.833

Beilage 2.6

Darlehens-Gesamt- Summe: 34.464.000,00

Beilage 3.5

Darlehens-Gesamt- Summe, Ist 11.949.760 31.12.2022:

Jahr / Darlehen Tilgung Zins Gesamt (p.a.) restlicher Tilgungsbetrag
2022 1.703.560,00 388.764,78 2.092.324,78 11.949.760,00
kfw-9573286 467.640,00 245.511,00 713.151,00 5.611.680,00
kfw-5765502 110.920,00 59.231,28 170.151,28 1.275.580,00
Ostsächs Sparkasse 625.000,00 10.625,00 635.625,00 2.812.500,00
Helaba 500.000,00 73.397,50 573.397,50 2.250.000,00
2023 1.703.560,00 344.417,97 2.047.977,97 9.121.200,00
kfw-9573286 467.640,00 225.870,12 693.510,12 5.144.040,00
kfw-5765502 110.920,00 54.295,35 165.215,35 1.164.660,00
Ostsächs Sparkasse 625.000,00 8.125,00 633.125,00 1.562.500,00
Helaba 500.000,00 56.127,50 556.127,50 1.250.000,00
2024 1.703.560,00 300.071,14 2.003.631,14 7.417.640,00
kfw-9573286 467.640,00 206.229,24 673.869,24 4.676.400,00
kfw-5765502 110.920,00 49.359,40 160.279,40 1.053.740,00
Ostsächs Sparkasse 625.000,00 5.625,00 630.625,00 937.500,00
Helaba 500.000,00 38.857,50 538.857,50 750.000,00
2025 1.703.560,00 258.997,80 1.962.557,80 5.714.080,00
kfw-9573286 467.640,00 189.861,84 657.501,84 4.208.760,00
kfw-5765502 110.920,00 44.423,46 155.343,46 942.820,00
Ostsächs Sparkasse 625.000,00 3.125,00 628.125,00 312.500,00
Helaba 500.000,00 21.587,50 521.587,50 250.000,00
2026 1.141.060,00 215.352,44 1.356.412,44 4.573.020,00
kfw-9573286 467.640,00 170.922,42 638.562,42 3.741.120,00
kfw-5765502 110.920,00 39.487,52 150.407,52 831.900,00
Ostsächs Sparkasse 312.500,00 625,00 313.125,00
Helaba 250.000,00 4.317,50 254.317,50

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