Haushaltssperre

← Sitzung des Gesundheitsausschusses (13.10.2023)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Ref.III/026/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Zwischenbericht zur kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit in

Nürnberg i.R.d. Präventionsgesetzes (PrävG)

Anlagen: Diversity Check Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die Genderperspektive gewinnt in der Gesundheitsversorgung, -förderung und -prävention zunehmend Beachtung. Die Notwendigkeit einer geschlechtsbezogenen Gesundheitsförderung bzw. geschlechtersensiblen Prävention ergibt sich aus den Tatsachen, dass Männer im Schnitt fünf Jahre früher als Frauen sterben, bei vielen Erkrankungen Männer benachteiligt sind und ein risikobehaftetes Verhalten zeigen, das die Gesundheit beeinträchtigt. Bisher gibt es in Nürnberg nur vereinzelt spezifische Maßnahmen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung für Jungen und Männer, die zudem kaum miteinander abgestimmt, wenig vernetzt und koordiniert sind. Aus diesem Grund wurde der Aufbau einer Koordination Jungen- und Männergesundheit im Gesundheitsamt in der Stadt Nürnberg im Rahmen des §20a SGB V in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse (TK) durch Gesundheitsausschuss beschlossen. Das drittmittelgeförderte Projekt hatte ursprünglich eine Laufzeit von 36 Monaten. Aufgrund Verzögerungen in der Stellenbesetzung mangels Fachkräften, der Aufgaben in der Pandemiebewältigung seit 2020 und dem Entgegenkommen der TK wird das Projekt derzeit bis Juni 2024 verlängert. Der aktuelle Sachstand des Projektes hinsichtlich der Erhebungsphase und dem Aufbau der Kooperationen sowie erste Umsetzungen wird aufgezeigt. Zum 01.01.2024 sollen weitere Projektvorhaben mithilfe des PrävG, z.B. bei der TK, umgesetzt werden, die u.a. aus den Ergebnissen der kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit resultieren. Die Beantragung der notwendigen Drittmittel über das PrävG sollen mithilfe des Beschlusses des Gesundheitsausschusses noch in 2023 erfolgen. Mit Antragstellung werden Eigenmittel i.H.v. 10 Prozent vorausgesetzt. Diese können durch Einbringen von bereits vorhandener Ressourcen (z.B. vorhandene Personalkapazitäten) erfolgen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Diversity-Check in der Anlage

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Das Gesundheitsamt wird beauftragt, im Rahmen des PrävG finanzielle Mittel zur Förderung weiterer Projekte im Rahmen der geschlechtersensiblen Prävention, z.B. zur Förderung der Jungengesundheit, bei der Techniker Krankenkasse und der Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV) zu beantragen.

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