Erfahrungsbericht gemäß Punkt 9 des 9-Punkte-Programms zur Mitgliedschaft im Gesunde Städte-Netzwerk
der Bundesrepublik Deutschland
Mitglied: Stadt Nürnberg – Gesundheitsamt Nürnberg, Kiss Nürnberg-Fürth-Erlangen, Selbsthilfekontaktstelle
Zeitraum: 2019 - 2023
| 9 Punkte Programm | Fragen: | ||
|---|---|---|---|
| Das GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen. Die beteiligten Kommunen haben sich mit diesem Netzwerk ein Lern-, Aktions- und Diskussionsinstrument geschaffen, mit dem sie ihre eigene Arbeit im Sinne der GESUNDE STÄDTE-Konzeption vor Ort unterstützen und bereichern können. Für diese Funktion hat der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch eine hohe Bedeutung. Alle Mitglieder müssen für die Erfüllung dieser Zweckbestimmung Sorge tragen. Das Leitbild „Gesunde Stadt“ braucht zu seiner Umsetzung die prozesshafte Verwirklichung von Voraussetzungen, die im Folgenden als „Kriterien für die Teilnahme am Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland“ beschrieben sind: Kriterien für die Teilnahme am GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland: Städte, Kreise oder Stadtbezirke, die bereit sind, in ihrer Stadt, ihrem Kreis oder ihrem Bezirk (im folgenden „Städte“) ein GESUNDE STÄDTE- Projekt durchzuführen und sich auf das 9-Punkte-Programm verpflichten, können dem GESUNDE STÄDTE-Netzwerk beitreten. Ein schriftlicher Antrag der beitrittsbereiten Kommune ist an das GESUNDE STÄDTE-Sekretariat in Frankfurt zu stellen, in dem folgende Selbstverpflichtungen explizit enthalten sind: | Welche Themenschwerpunkte haben die Gesunde Städte-Arbeit im Berichtszeitraum bestimmt? Antwort: Ausrichtung der Mitgliederversammlung und des Symposiums zum 30jährigen Jubiläum des GSN 2019 mit 230 Teilnehmer*innen– intensive und gute Zusammenarbeit zwischen der Kommune und der Initiative. Berichterstattung im Sommer 2019 im Stadtrat (Gesundheitsausschuss, Stadt Nürnberg) (siehe Anlage). Anstoß zur besseren Vernetzung der Initiativenvertreter*innen für einen intensivierten Austausch während der Pandemie (Umgang mit gesetzlichen Vorgaben, Begleitung der Selbsthilfegruppen…) Durchführung einer Umfrage in Kooperation mit NAKOS unter vulnerablen Bevölkerungsgruppen (im Rahmen der Selbsthilfegruppen) bezüglich deren Bedarfe, um auch während der Pandemie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können 2021: Wiederwahl beider Vertreterinnen (Kommune und Initiative) in den Sprecherrat des Gesunden Städte-Netzwerks. Teilnahme an den digitalen Sprecherratssitzungen, Planung und Durchführung der Mitgliederversammlungen in 2021 und 2022 (im digitalen Rahmen). Weitere inhaltliche Beiträge des Sprecher*innenrates mit | ||
| Ausrichtung der Mitgliederversammlung und des Symposiums | |||
| zum 30jährigen Jubiläum des GSN 2019 mit 230 | |||
| Teilnehmer*innen– intensive und gute Zusammenarbeit zwischen | |||
| der Kommune und der Initiative. Berichterstattung im Sommer | |||
| 2019 im Stadtrat (Gesundheitsausschuss, Stadt Nürnberg) (siehe | |||
| Anlage). | |||
| Anstoß zur besseren Vernetzung der Initiativenvertreter*innen für | |||
| einen intensivierten Austausch während der Pandemie (Umgang | |||
| mit gesetzlichen Vorgaben, Begleitung der Selbsthilfegruppen…) | |||
| Durchführung einer Umfrage in Kooperation mit NAKOS unter | |||
| vulnerablen Bevölkerungsgruppen (im Rahmen der | |||
| Selbsthilfegruppen) bezüglich deren Bedarfe, um auch während | |||
| der Pandemie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können | |||
| 2021: Wiederwahl beider Vertreterinnen (Kommune und Initiative) | |||
| in den Sprecherrat des Gesunden Städte-Netzwerks. | |||
| Teilnahme an den digitalen Sprecherratssitzungen, Planung und | |||
| Durchführung der Mitgliederversammlungen in 2021 und 2022 (im | |||
| digitalen Rahmen). | |||
| Weitere inhaltliche Beiträge des Sprecher*innenrates mit |
moderierender Unterstützung der Koordination aus Nürnberg: Impulsvortrag: Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung: aktuelle Herausforderungen aus kommunaler Sicht. Statuskonferenz der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, 23.06.2022 Seminar: Gemeinsamkeiten in der Krise – präventives kommunales Handeln zwischen ÖGD und individuellen Lebenswelten im Rahmen des Kongress Armut und Gesundheit, 23.03.2022 Moderation: Teilnahme und Moderation eines Workshops im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz am 15.09.2022 Regionales Netzwerk Bayern: Organisation, Durchführung und Zusammenfassung der Sitzungen der acht Mitgliedsstädte des Gesunde Städte-Netzwerks in Bayern3 Sitzungen in 2022
| Punkt 1 Der Rat der Stadt befürwortet die Gesunde Städte-Konzeption und erklärt sich damit gleichzeitig mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) einverstanden. Mindeststandard: Es wird für den Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk eine Beschlussvorlage erarbeitet, der der Rat zustimmt. Der Rat der Stadt beschließt über den Eintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk und über den Austritt. Im Falle des Austritts müssen vor der Entscheidung der Koordinator/die Koordinatorin der Kommune und der Koordinator/die Koordinatorin der Initiativen, Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Projekte gehört werden. | Inwieweit ist der Rat über Entwicklungen der Gesunden Kommune informiert und eingebunden - politische Verankerung? Antwort: Berichterstattung im Gesundheitsausschuss über die Ausrichtung der Mitgliederversammlung und Symposium des 30 jährigen Jubiläums des Gesunde Städte-Netzwerks in Nürnberg (siehe Anlage) Durch den Einsatz aller Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes in der Pandemie ruhte die Arbeit der kommunalen Koordination des Gesunde Städte-Netzwerk im Jahr 2020-2021, der Stadtrat war darüber informiert. Bezüglich der Situation der Selbsthilfegruppen während der Pandemie (keine Möglichkeit sich zu treffen) war der Stadtrat informiert und hat sich aktiv für die SHG eingesetzt. | |
|---|---|---|
| Berichterstattung im Gesundheitsausschuss über die Ausrichtung | ||
| der Mitgliederversammlung und Symposium des 30 jährigen | ||
| Jubiläums des Gesunde Städte-Netzwerks in Nürnberg (siehe | ||
| Anlage) | ||
| Durch den Einsatz aller Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes | ||
| in der Pandemie ruhte die Arbeit der kommunalen Koordination | ||
| des Gesunde Städte-Netzwerk im Jahr 2020-2021, der Stadtrat | ||
| war darüber informiert. | ||
| Bezüglich der Situation der Selbsthilfegruppen während der | ||
| Pandemie (keine Möglichkeit sich zu treffen) war der Stadtrat | ||
| informiert und hat sich aktiv für die SHG eingesetzt. | ||
| Punkt 2 Die Benennung einer für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit zuständigen Person hat verbindlich zu erfolgen. Mindeststandard: | Wie wird die Rolle der verantwortlichen Ansprechperson ausgefüllt? Welche Entwicklungen positiver / negativer Art haben sich im Berichtsraum ergeben? |
Die verantwortliche Ansprechperson erfüllt die Aufgaben des Antwort: kommunalen Koordinators/der kommunalen Koordinatorin der Gesunde
| Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Rahmen der Pandemie | ||
|---|---|---|
| (vorrangig 2020-2021) gab es nur punktuellen Austausch | ||
| zwischen der kommunalen und der Initiativenvertreterin. Dieser | ||
| Austausch beinhaltete vorrangig eine gegenseitige Stärkung, um | ||
| den Belastungen rund um die Pandemie standzuhalten. | ||
| Im Jahr 2022: Wiederaufnahme des Arbeitskreises Gesunde | ||
| Städte-Netzwerk auf kommunaler Ebene mit zwei Sitzungen. | ||
| Thematische Schwerpunkte: Planung des Gesundheitsmarktes | ||
| 2023 und einer gesundheitspolitischen Veranstaltung im Juli 2023 | ||
| zum Thema „Gesundheitskiosk“. | ||
| Punkt 3 Eine ressortübergreifende gesundheitsfördernde Politik ist zu entwickeln. Dafür werden die verschiedenen Politikbereiche und Fachämter über die Gesunde Städte-Konzeption informiert. Weitere Institutionen (Krankenkassen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft usw.) sowie Bürgerinitiativen sind in diesen Prozess einzubeziehen. Die Einrichtung entsprechender kooperativer Infrastrukturen (Gesundheitsförderungskonferenz) wird für die Umsetzung einer präventiven Gesundheitspolitik empfohlen. Mindeststandard: Intersektorale Kooperationsstrukturen werden genutzt, entwickelt und gestärkt. | Gibt es Aktivitäten, mit denen eine ressortübergreifende / intersektorale Arbeit umgesetzt werden konnte? Gibt es eine Kooperation mit weiteren Programmen? Wie schätzen Sie die Tendenz dieser Zusammenarbeit ein? Antwort: Einbindung der Koordinatorin für das GSN Nürnberg in innerstädtische Netzwerke mit regelmäßiger Berichterstattung, z.B. regelmäßige Teilnahme im Forum Stadtentwicklung, Nürnberger Netz gegen Armut, Kinderkommission, Stadtteilarbeitskreise,u.a. Aktive Teilnahme und Mitgestaltung an kommunalen Gesundheitskonferenzen- in Bayern „GesundheitsregionPlus“. Mitglied im Beirat GesundheitsregionPlus. seit Frühjahr 2021: Vertretung des Gesunde Städte-Netzwerks im Beirat Pakt ÖGD. Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst | BMG (bundesgesundheitsministerium.de). Verantwortlich für die Arbeitsgruppe Multiprofessionalität in Aus-, Fort- Weiterbildung und Lehre. Regelmäßige Berichterstattung der Amtsleitung im Gesundheitsausschuss über die Mitwirkung der Nürnberger Koordination. | |
| Einbindung der Koordinatorin für das GSN Nürnberg in | ||
| innerstädtische Netzwerke mit regelmäßiger Berichterstattung, | ||
| z.B. regelmäßige Teilnahme im Forum Stadtentwicklung, | ||
| Nürnberger Netz gegen Armut, Kinderkommission, | ||
| Stadtteilarbeitskreise,u.a. | ||
| Aktive Teilnahme und Mitgestaltung an kommunalen | ||
| Gesundheitskonferenzen- in Bayern „GesundheitsregionPlus“. | ||
| Mitglied im Beirat GesundheitsregionPlus. | ||
| seit Frühjahr 2021: Vertretung des Gesunde Städte-Netzwerks im | ||
| Beirat Pakt ÖGD. Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst | | ||
| BMG (bundesgesundheitsministerium.de). Verantwortlich für die | ||
| Arbeitsgruppe Multiprofessionalität in Aus-, Fort- Weiterbildung | ||
| und Lehre. Regelmäßige Berichterstattung der Amtsleitung im | ||
| Gesundheitsausschuss über die Mitwirkung der Nürnberger | ||
| Koordination. | ||
| Punkt 4 Gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden sollen bei allen öffentlichen | Werden gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden bei öffentlichen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt? |
Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Dafür sind Wodurch könnte die Einbindung verstärkt (ggf. initiiert) werden? entsprechende Voraussetzungen zu entwickeln. Mindeststandard: Antwort: Die für die Gesunde Städte-Arbeit verantwortliche Ansprechperson wird
| siehe Punkt 4. Koordination ist mehrfach in städtische Netzwerke | ||
|---|---|---|
| eingebunden. | ||
| Punkt 5 Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich verstärkt an der Gestaltung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen beteiligen können. Für diese Mitwirkung wird die Schaffung geeigneter Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen empfohlen. Mindeststandard: Die vorhandenen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden seitens der Kommune den Bürgern transparent gemacht und umgesetzt. | Welche Strukturen zur Einbindung der BürgerInnen gibt es? Welche Rolle spielen dabei die Selbsthilfe oder Initiativen? Antwort: Im Rahmen der GesundheitsregionPlus sind Teilnehmende aus Selbsthilfegruppen bei spezifischen Themenbereichen als Expert*innen in eigener Sache mit eingebunden. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Gesundheitsmarktes können sich Bürger*innen über die Arbeit von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden als auch der Selbsthilfegruppen informieren. Die Veranstaltung findet jeweils im Sommer im öffentlichen Raum auf einem zentralen Platz in der Nürnberger Innenstadt statt. | |
| Im Rahmen der GesundheitsregionPlus sind Teilnehmende aus | ||
| Selbsthilfegruppen bei spezifischen Themenbereichen als | ||
| Expert*innen in eigener Sache mit eingebunden. | ||
| Im Rahmen des jährlich stattfindenden Gesundheitsmarktes | ||
| können sich Bürger*innen über die Arbeit von sozialen und | ||
| gesundheitlichen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden als | ||
| auch der Selbsthilfegruppen informieren. Die Veranstaltung findet | ||
| jeweils im Sommer im öffentlichen Raum auf einem zentralen | ||
| Platz in der Nürnberger Innenstadt statt. | ||
| Punkt 6 Verständliche und zugängliche Informationen und Daten sollen den Prozess zu einer gesunden Stadt begleiten (Gesundheits- und Sozialberichterstattung). Mindeststandard: Gesundheits- und Sozialberichterstattung muss von der Analyse über die Möglichkeiten der Beratung bis zur konkreten Handlung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe begriffen und umgesetzt werden. | Gibt es eine Gesundheits- und / oder Sozialberichterstattung oder andere begleitende Datenerhebungen? Mit welchen Themen haben sie sich beschäftigt? Antwort: Im Zeitraum der Pandemie 2020-2022 lag der Schwerpunkt der Berichterstattung im Infektionsschutz. Die Stelle der Gesundheitsberichterstattung war von 2021-2022 nicht besetzt. Besetzung seit Januar 2023. | |
| Im Zeitraum der Pandemie 2020-2022 lag der Schwerpunkt der | ||
| Berichterstattung im Infektionsschutz. | ||
| Die Stelle der Gesundheitsberichterstattung war von 2021-2022 | ||
| nicht besetzt. Besetzung seit Januar 2023. | ||
| Punkt 7 Die Teilnahme an gemeinsamen Treffen mit Delegierten der am Netzwerk beteiligten Städte soll den gegenseitigen Austausch und die Weiterentwicklung der gesundheitsfördernden Aktivitäten gewährleisten. | Ist die regelmäßige Teilnahme einer TeilnehmerIn der Gebietskörperschaft möglich? Werden Reise- und Übernachtungskosten für die VertreterInnen der Selbsthilfe übernommen? |
Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ist zu ermöglichen für je einen Vertreter / eine Vertreterin der Mitglieds- Antwort: Gebietskörperschaft und je einem Vertreter / einer Vertreterin aus dem Kreis der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten der Mitglieds-Gebietskörperschaft, der / die in der jeweiligen Kommune gewählt wird. Die Beteiligung an weiteren Treffen (z.B. Symposium, Workshops) ist zu unterstützen. Mindeststandards: Die Vertreterin / der Vertreter des Bereichs der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten muss in transparenter Abstimmung ausgewählt werden. Die Kosten für die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung trägt die Kommune.
Eine regelmäßige Teilnahme der kommunalen Vertreterin sowie
der Initiativenvertreterin ist möglich und wird von der Amtsleitung
sehr unterstützt.
Im Jahr 2020 konnte die kommunale Vertretung aufgrund der
Pandemie nur sporadisch an den Sprecherratssitzungen
teilnehmen, die Initiativenvertreterin hat in diesem Zeitraum den
Sprecherrat sehr unterstützt. Seit 2021 ist wieder eine
regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen möglich.
Reise- und Übernachtungskosten werden sowohl für die
kommunale Vertretung als auch der Initiativenvertreterin
übernommen.
| Punkt 8 Erfahrungen, Erkenntnisse und praktikable Modelle zur Gesundheitsförderung sind an das Gesunde Städte-Sekretariat zur Verbreitung im Netzwerk zu übermitteln. Mindeststandard: Die Mitglieder informieren das Gesunde Städte-Sekretariat regelmäßig und umfassend über ihre Aktivitäten, um einen lebendigen Informationsfluss im Netzwerk zu gewährleisten. | Welche für alle relevanten Erfahrungen gibt es, mit denen sich Ihre Kommune dem Leitbild „Gesunde Stadt“ nähern konnte? Welcher Nutzen hat sich durch die Mitgliedschaft im Gesunde Städte- Netzwerk entwickelt? Antwort: Vorstellung des Gesunde Städte-Netzwerks im Forum Stadtentwicklung Beteiligung des Bereichs Gesundheitsförderung an der Entwicklung eines Hitzeaktionsplans | |
|---|---|---|
| Vorstellung des Gesunde Städte-Netzwerks im Forum | ||
| Stadtentwicklung | ||
| Beteiligung des Bereichs Gesundheitsförderung an der | ||
| Entwicklung eines Hitzeaktionsplans | ||
| Punkt 9 Alle 4 Jahre trägt das Gesunde Städte-Mitglied den anderen Netzwerkmitgliedern seinen Erfahrungsbericht vor, der die Erkenntnisse aus der kommunalen Gesunde Städte-Arbeit reflektiert. Spätestens nach 4 Jahren werden die zuständigen Gremien in der Stadt (Stadtrat und/oder Fachausschuss/Fachausschüsse) über die kommunale Umsetzung der Gesunde Städte-Programmatik informiert, um über die weitere Arbeit zu entscheiden. Mindeststandard: Der Erfahrungsbericht baut auf dem 9-Punkte-Programm und den | Durch wen wurde der Bericht erstellt? Ist der Erfahrungsbericht über Beteiligung der Selbsthilfe/von Initiativen entstanden? Erfolgt eine Reflektion der Gesunden Städte-Arbeit in kommunalen Gremien und Fachausschüssen? Antwort: | |
| Der Erfahrungsbericht wird in Zusammenarbeit von kommunaler | ||
| Vertreterin und Initiativenvertreterin erstellt. Auf kommunaler Ebene wird |
der Bericht mit der Amtsleitung abgestimmt. Eine Berichterstattung im
Stadtrat (Gesundheitsausschuss) ist für den Herbst 2023 geplant.
Eine Reflektion findet jährlich im Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk
in der Herbstsitzung statt. Dort werden insbesondere die durchgeführten
Veranstaltungen reflektiert (z.B. Gesundheitsmarkt, gesundheitspolitische
Veranstaltung).
Mindeststandards auf und stellt den Ertrag der Mitgliedschaft im Netzwerk dar.
Abschließende Fragen:
-
Welche Schwierigkeiten oder Stolpersteine waren in der Gesunde Städte-Arbeit vorhanden?
-
Welche Planungen in der Gesunde Städte-Arbeit gibt es für die kommenden Jahre?
-
Welche Unterstützung durch das Gesunde Städte-Netzwerk wäre für Ihre Arbeit als Gesunde Stadt hilfreich?
-
Welchen Beitrag können aus Ihrer Sicht die Kommunen für das Netzwerk leisten?
-
Was kann Ihre Gesunde Stadt zur Unterstützung des Netzwerkes beigetragen?
Antworten:
Zu 1 und 2: Die Beibehaltung der Ausrichtung des Gesundheitsmarktes einmal pro Jahr zusammen mit den Initiativen der Selbsthilfe und sozialen
Einrichtungen steht bereits fest. Im Fokus der weiteren Planungen stehen die Weiterentwicklung des Bereichs Gesundheitsförderung im
Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg. Durch den Pakt ÖGD konnten im Bereich dezentrale GF, Verstetigung von Projekten
Gesundheitsberichterstattung personelle Ressourcen geschaffen werden. Auch die Leitungsstunden des Bereichs konnten um 19,5 WAS befristet
erweitert werden. Zudem baut der Bereich ein neues Sachgebiet auf: „Kommunale Präventionsstrategie“. Diese genannten Stellen sind befristet bis
Ende 2026. Zu diesem Zeitpunkt endet die Laufzeit der Förderung des Bundes. Die Befristung dieser Stellen stellt einen großen Stolperstein unserer
Arbeit dar, da wir unsere Planungen nicht nachhaltig entwickeln können. Wir sprechen uns daher dafür aus, dass der Pakt ÖGD verlängert und die
Stellen entfristet werden sollten. Der Bereich Gesundheitsförderung bearbeitet Themen, die im Rahmen des Präventionsgesetzes gefördert werden.
Mit mehreren Krankenkassen gibt es Kooperationen. Derzeit bearbeiten wir die Themen Jungen- und Männergesundheit als auch das Thema
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in vier Nürnberger Stadtteilen. Auch diese Drittmittelgeförderten Stellen sind befristet, so dass
wir weder eine Kontinuität bei der Bearbeitung von Themen gewährleisten können, noch mit kontinuierlichen personellen Ressourcen arbeiten können.
Wir mussten leider die Erfahrung machen, dass die Befristung der Stellen einen häufigeren Wechsel des Personals zur Folge hat. Dies bindet nicht
nur zeitliche Ressourcen in der Personalakquise, sondern beinhaltet auch die kontinuierliche Einarbeitung von Personal.
Zu 3: Hilfreich für die Gesunde Stadt wäre, das Thema Gesundheit als Querschnittsthema in allen Referaten und Ämtern der Stadt Nürnberg zu
etablieren. Das Gesunde Städte-Netzwerk sollte sich einmischen in die politische Diskussion, überregional in den zentralen politischen Gremien
vertreten sein (z.B. Deutscher Städtetag) bzw. sich mit Stellungnahmen zu den Themen der Gesundheitsförderung einmischen. Erhält ein Netzwerk
gesunder Kommunen Einfluss auch auf Landes- oder Bundesebene, dann wird auch die lokale Ebene ernst genommen.
Zu 4: Das Netzwerk lebt nicht nur von der Quantität der Mitgliederzahlen, sondern von der aktiven Mitarbeit aller beteiligten Kommunen. Daher sollten
sich Mitgliedskommunen kontinuierlich mit aktiver Mitarbeit in die Netzwerkarbeit einbringen. Aufgrund personeller Ressourcen ist dies nicht für alle
Kommunen im gleichen Maße möglich, dennoch besteht mit der Zustimmung zum 9 Punkte Programm eine Verpflichtung das Netzwerk „Gesunde
Städte“ zu gestalten. Dies kann in vielfältiger Weise passieren, beginnend mit der aktiven Mitarbeit und der Teilnahme an den Symposien,
Mitgliederversammlungen, Kompetenzzentren und regionalen Netzwerken bis hin zum gewählten Mitglied im Sprecherrat.
Zu 5: Die Stadt Nürnberg beteiligt sich seit vielen Jahren mit aktiver Mitarbeit im Sprecherrat sowie in 2019 mit der Ausrichtung des Symposiums und
der Mitgliederversammlung – Unterstützung durch aktive Mitarbeit. In 2021 wurden beide Vertreterinnen für eine weitere Amtszeit von vier Jahren in
den Sprecherrat gewählt. Wie oben schon erwähnt vertritt die kommunale Ansprechpartnerin das Gesunde Städte-Netzwerk im Beirat Pakt für den
ÖGD und hat in diesem Rahmen die Federführung für eine Arbeitsgruppe übernommen. Im Rahmen der 9. Beiratssitzung am 20.03.23 konnten die
Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt werden.
Die Stadt Nürnberg sowie die Selbsthilfeinitiativen berichtet regelmäßig in den Gesunde Städte-Nachrichten über Projekte der Gesundheitsförderung
in der Stadt – Unterstützung durch regelmäßige Berichterstattung.
Die Stadt Nürnberg hat sich gemeinsam mit den bayerischen Mitgliedskommunen im Regionalen Netzwerk Bayern zum Ziel gesetzt weitere bayerische
Kommunen für das Gesunde Städte-Netzwerk zu gewinnen – Unterstützung durch Mitgliederwerbung.
Datum: 21.04.2023
Dr. Ina Zimmermann, Elisabeth Benzing
Bereichsleitung Gesundheitsförderung Leitung Kiss Nürnberg-Fürth-Erlangen
Gesundheitsamt Stadt Nürnberg