Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Gesundheitsausschusses
(Sitzung wurde vom 05.10.2023
verschoben!)
13.10.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktivitäten des Gesunde Städte-Netzwerk in Nürnberg, Zwischenbericht Berichtvorlage Gh/007/2023 7 Diversity-Check Gh/007/2023 11 Sachverhalt Gh/007/2023 12 Erfahrungsbericht 2023 Gh/007/2023 22 TOP Ö 2 GROW HAPPY NBG - Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil - Zwischenbericht zur stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung in Nürnberg Berichtvorlage Gh/008/2023 30 Diversity-Check Gh/008/2023 33 Sachverhalt Gh/008/2023 34 TOP Ö 3 Zwischenbericht zur kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg i.R.d. Präventionsgesetzes (PrävG) Sitzungsvorlage Ref.III/026/2023 44 Diversity Check Ref.III/026/2023 48 Entscheidungsvorlage Ref.III/026/2023 49 * TOP Ö 4 Hygieneschulungen in Gemeinschaftsunterkünften - Unterlagen werden nachgereicht - hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.06.2020 Berichtvorlage Gh/012/2023 57 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.06.2020 Gh/012/2023 59 TOP Ö 5 Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg: aktueller Stand Berichtvorlage Gh/009/2023 61 Sachverhalt Gh/009/2023 65 TOP Ö 6 Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes - hier Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.03.2023 Berichtvorlage Gh/011/2023 72 Diversity Check Gh/011/2023 75 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.03.2023 Gh/011/2023 76 Sachverhalt Gh/011/2023 78 * TOP Ö 7 Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2024 Berichtvorlage Gh/010/2023 89 Sachverhalt Gh/010/2023 92
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Gesundheitsausschusses (Sitzung wurde vom 05.10.2023 verschoben!)
Sitzungszeit
Freitag, 13.10.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktivitäten des Gesunde Städte-Netzwerk in Nürnberg, Bericht
Zwischenbericht Gh/007/2023
Walthelm, Britta
2. GROW HAPPY NBG - Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil - Bericht
Zwischenbericht zur stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung in Gh/008/2023
Nürnberg
Walthelm, Britta
3. Zwischenbericht zur kommunalen Koordinierung Jungen- und Beschluss
Männergesundheit in Nürnberg i.R.d. Präventionsgesetzes (PrävG) Ref.III/026/2023
Walthelm, Britta
4. Hygieneschulungen in Gemeinschaftsunterkünften - Unterlagen Bericht
werden nachgereicht Gh/012/2023
Walthelm, Britta
5. Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg: aktueller Stand Bericht
Walthelm, Britta
6. Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes Bericht
Walthelm, Britta
7. Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Bericht
Erhöhungsanträge für das Jahr 2024 Gh/010/2023
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2023,
öffentlicher Teil
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Freitag, 13.10.2023, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Gesundheitsausschusses
(Sitzung wurde vom 05.10.2023 verschoben!)
mit folgender Tagesordnung statt:
- Aktivitäten des Gesunde Städte-Netzwerk in Nürnberg,
Zwischenbericht
2. GROW HAPPY NBG - Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil -
Zwischenbericht zur stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung in
Nürnberg
3. Zwischenbericht zur kommunalen Koordinierung Jungen- und
Männergesundheit in Nürnberg i.R.d. Präventionsgesetzes (PrävG)
4. Hygieneschulungen in Gemeinschaftsunterkünften
- Unterlagen werden nachgereicht
5. Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg: aktueller Stand
6. Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes
7. Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und
Erhöhungsanträge für das Jahr 2024 –
Unterlagen werden nachgereicht
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2023,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg, 22.09.2023
Marcus König Oberbürgermeister
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktivitäten des Gesunde Städte-Netzwerk in Nürnberg, Zwischenbericht
Anlagen: Diversity-Check Sachverhalt Erfahrungsbericht 2023
Bericht:
Es wird ein Überblick über den aktuellen Stand der Aktivitäten im Gesunde Städte-Netzwerk gegeben. Nürnberg ist Gründungsmitglied des 1989 gegründeten Gesunde Städte-Netzwerk. Inzwischen sind bundesweit 94 Städte und Kreise Mitglied. Grundlage des Netzwerks liegt unter anderem in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation von 1986: Die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie der Aspekt "Health in all Policies", d.h. die Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte bei allen strukturellen Entscheidungen auf kommunaler Ebene stehen im Fokus des Netzwerks. Ein zentrales Element für die Arbeit im Netzwerk stellt die gleichberechtigte Zusammenarbeit von kommunaler Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und Trägern der Gesundheits- und Selbsthilfearbeit dar. Die Stadt Nürnberg wird vertreten durch die Geschäftsführung Kiss Mittelfranken, Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen, die kommunale Vertretung liegt bei der Bereichsleitung Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung im Gesundheitsamt. Seit 2017 sind beide Vertretungen gewählte Mitglieder im Sprecher*innenrat. Auf kommunaler Ebene veranstaltet der Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk als Mitglied der GesundheitsregionPlus den jährlich stattfindenden Gesundheitsmarkt sowie eine gesundheitspolitische Veranstaltung. Auf Landes- und Bundesebene konnte 2015 ein regionales Netzwerk Bayern gegründet werden. Die kommunale Vertretung Nürnberg vertritt außerdem das Gesunde Städte-Netzwerk im Beirat Pakt ÖGD.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Anlage
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | D er Ansatz der Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und der Einbindung von gesundheitsbezogenen Aspekten in alle kommunalen Entscheidungen (healt in all P olicies) wirkt sich insbesondere auf b enachteiligte Bevölkerungsgruppen aus. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | B ei der Bestandserhebung wird auf Routinedaten (z.B. Schuleingangsuntersuchungen/GH, Statistikmonitor/StA), Sozialraumtypen (StA) u nd bundesweite Studien (z.B. RKI) z urückgegriffen, die Ergebnisse zur Gesundheit d er Bevölkerung (z.B. Adipositas, Lebenserwartung, u.a.) bereit stellen. Außerdem werden qualitative Analysen einbezogen (z.B. Befragungen, D iskussionsveranstaltungen). | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ein zen trales Anliegen der Aktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaft im Gesunde Städte-Netzwerk ist es, einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit in Nürnbe rg zu leisten. Um dies zu erreichen werden Informationen zu gesundheitlichen Theme n niederschwellig angeboten (z.B. Gesundheitsmarkt) und über gesundheitliche Themen diskutiert (z.B. Gesundheitspolitische Veranstaltung) | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | F örderung der gesundheitlichen Lebensqualität und Chancengerechtigkeit für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | V orbeugende Strategie zur Gesundheitsförderung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
Aktivitäten des Gesunde Städte-Netzwerk in Nürnberg, Zwischenbericht
Sachverhalt
1. Ausgangslage
Nürnberg war im Jahr 1989 eines des Gründungsmitglieder des Gesunde Städte-Netzwerk. Inzwischen sind 94 Städte und Kreise deutschlandweit Mitglied. Die Grundprinzipien des Netzwerks basieren auf der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1986. Ein zentraler Fokus liegt auf der Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und der Einbindung von gesundheitsbezogenen Aspekten in alle kommunalen Entscheidungen ("Health in all Policies"). Nicht mehr die Bewältigung bereits entstandener Umwelt- und Gesundheitsschäden, sondern eine vorbeugende Strategie der Gesundheitsförderung sollte danach im Mittelpunkt der kommunalen Gesundheitspolitik stehen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen kommunaler Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Selbsthilfegruppen ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Netzwerk und ein wichtiges Element der Netzwerkaktivitäten. Nürnberg wird durch die Geschäftsführung Kiss Mittelfranken und die Bereichsleitung Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung im Gesundheitsamt vertreten. Seit 2017 sind beide Vertreterinnen Mitglied im gewählten Sprecherinnen- und Sprecherrat (nachfolgend Rat genannt). Auf lokaler Ebene organisiert ein seit vielen Jahren bestehender Arbeitskreis „Gesunde Städte-Netzwerk Nürnberg“ – als Mitglied der Gesundheitsregionplus – u.a. den jährlichen Gesundheitsmarkt sowie eine gesundheitspolitische Veranstaltung (Themen s.u.). Auf Landes- und Bundesebene ist Nürnberg zudem im Beirat Pakt ÖGD als Vertretung des Gesunde Städte-Netzwerks aktiv, repräsentiert durch die Bereichsleitung Gesundheitsförderung
Das Gesunde Städte-Netzwerk (GSN) legt großen Wert auf die Umsetzung seines 9-Punkte- Programms, das als Grundsatzdokument dient. Dieses Programm wurde entwickelt, um eine gesunde und nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.
Zu den neun Punkten gehören: (9-Punkte_Programm.pdf (gesunde-staedte-netzwerk.de)):
die Befürwortung des Stadtrates der Gesunde Städte-Konzeption und Einverständnis mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986), die Benennung einer Person für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit, die Entwicklung einer ressortübergreifenden und gesundheitsförderlichen Politik, die Berücksichtigung von gesundheitsfördernden Inhalten und Methoden bei allen öffentlichen Planungen und Entscheidungen, die Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger, Mitgestaltungsmöglichkeiten, die Begleitung des Prozesses zur gesunden Stadt mit verständlichen und zugänglichen Informationen und Daten, die Teilnahme an gemeinsamen Treffen mit Delegierten der am Netzwerk beteiligten Städte sowie jährlichen Mitgliederversammlung die Übermittlung von Erfahrungen, Erkenntnissen und praktikablen Methoden zur Gesundheitsförderung zur Verbreitung im Netzwerk, die Berichterstattung im regelmäßigen Turnus (alle vier Jahre) über die gesundheitsförderlichen Aktivitäten in der eigenen Kommune
Das 9-Punkte-Programm dient als Leitfaden für alle Mitgliedsstädte, um gemeinsam an einer gesünderen und nachhaltigeren Zukunft zu arbeiten. Es stellt sicher, dass Gesundheit in allen Bereichen des städtischen Lebens berücksichtigt wird und eine ganzheitliche Herangehensweise an die Gesundheitsförderung gefördert wird.
Ob das 9-Punkte-Programm eingehalten wird, darüber berichten die Kommunen in einem regelmäßigen Turnus (4 Jahre) im Rahmen der Mitgliederversammlung den anderen Mitgliedskommunen und geben dazu einen Erfahrungsbericht ab. Nürnberg berichtete zuletzt im Rahmen der Mitgliederversammlung am 21.06.2023 in Wiesbaden über den aktuellen Stand der Gesundheitsförderung und der Aktivitäten (siehe Erfahrungsbericht).
Ein kurzer Blick zurück: Im Juni 2019 feierte das Gesunde Städte-Netzwerk sein 30-jähriges Bestehen. Die Mitgliederversammlung und das anschließende Symposium zum Thema „Kommunale Gesundheitsförderung als Beitrag zur Verminderung sozialer Ungleichheit“ mit 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und einem Festakt fand in Nürnberg statt (siehe TOP 5 Gesundheitsausschuss im Juli 2019).
2. Aktivitäten auf kommunaler Ebene
2.1 Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk Nürnberg – ein Mitglied der Gesundheitsre-
gionplus
Der Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk besteht seit den 1990er Jahren. Er überprüft und überarbeitet seine Ziele regelmäßig. 2015 wurde die Gesundheitsregionplus eingeführt. Der Arbeitskreis ist seit Beginn der Gesundheitsregionplus im Gesundheitsforum als stimmberechtigtes Mitglied vertreten.
Im Jahr 2019 wurden neue Mitglieder in den kommunalen Arbeitskreis aufgenommen. Neben den bisherigen Mitgliedern des Bereichs Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung, Kiss Mittelfranken, dem Frauen- und Mädchengesundheitszentrum (FMGZ), der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg, der Technischen Hochschule Georg-Simon Ohm und der Evangelischen Hochschule, kommen das Jobcenter und das Zentrum für Gesundheitsförderung e.V. hinzu. Der Arbeitskreis hat verschiedene Aufgaben, darunter die Organisation des jährlichen Gesundheitsmarktes, der am 08.07.2023 bereits zum 25. Mal stattgefunden hat.
Überblick über die Mitglieder des Arbeitskreises Gesunde Städte-Netzwerk Nürnberg, Stand Juli 2023, eigene Darstellung
Der Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk hat klare Ziele für seine Arbeit definiert. Als Stimme der Nürnberger Zivilgesellschaft innerhalb der Gesundheitsregionplus unterstützt er die Aufgabe der Gesundheitsregionplus für eine bessere kommunale Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich. Hierbei sollen insbesondere der Gesundheitsmarkt und Veranstaltungen zu aktuellen politischen Themen genutzt werden, um den Austausch und eine bedarfsorientierte Zusammenarbeit zu fördern.
Ein weiteres Ziel des Arbeitskreises ist es, über die Aktivitäten des Gesunde Städte-Netzwerk sowohl den anderen Akteurinnen und Akteuren in der Gesundheitsregionplus als auch im Gesundheitsausschuss regelmäßig zu berichten. Dies trägt dazu bei, dass die Arbeit des GSN auf gesellschaftlicher und politischer Ebene wahrgenommen wird.
Um Kontinuität und Erfolg sicherzustellen, sollen bereits bestehende Projekte des Arbeitskreises weitergeführt werden. Durch ihre Fortsetzung wird gewährleistet, dass bereits erzielte Erfolge (u.a. zielgruppenorientierte Kooperationen für niedrigschwellige Präventionsangebote) ausgebaut und langfristige Veränderungen im Bereich der Gesundheitsförderung erzielt werden.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Arbeitskreises ist es, mehr Mitglieder und Akteurinnen und Akteure in die Gesundheitsförderung einzubinden. Durch die Einbeziehung eines breiteren Spektrums von Interessengruppen (auch durch die Mitglieder des Gesundheitsforums der GesundheitsregionPlus) wird die Vielfalt der Perspektiven und Expertisen erweitert, was zu einer effektiveren Gestaltung von Maßnahmen und Projekten führt (wie z.B. kontinuierliche Einbindung der Betroffenenexpertise durch Teilnehmende aus Selbsthilfegruppen).
Insgesamt strebt der Arbeitskreis nach einer stärkeren Zusammenarbeit und Vernetzung, z.B. mit der Vorstellung des Netzwerks und der Aktivitäten auf kommunaler, landes- und Bundesebene im Forum Stadtentwicklung (im Januar 2023), um langfristige positive Veränderungen in Nürnberg zu bewirken und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Damit hat er eine wichtige unterstützende Funktion für die Strukturen der Gesundheitsregionplus.
2.2 Gesundheitspolitische Veranstaltung
Der der Arbeitskreis richtet unter der Federführung des Bereichs Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung und seit 2015 der Gesundheitsregionplus jährlich eine gesundheitspolitische Veranstaltung aus. Es werden jeweils aktuelle gesundheitspolitische Themen aufgegriffen und kontrovers mit Bürgerinnen und Bürgern sowie auch der Fachöffentlichkeit an Veranstaltungsorten oder im öffentlichen Raum vor der Lorenzkirche diskutiert. Beispielhafte Themen waren:
Zwischen Profit und Patientenwohl? Wohin steuert das Gesundheitswesen? (2013 mit Dr. Werner Bartens, Arzt und Medizinjournalist bei der Süddeutschen Zeitung), Was tun, wenn Arbeit krank macht? (2014 mit Helmut Rochholz, ehemaliger Wirtschaftsinformatiker in der Industrie), Miss Dich fit – auf dem Weg zur planbaren Gesundheit? (2015 mit Prof. Dr. Annelie Keil, Gesundheitswissenschaftlerin), Ernährung und Bewegung (2016), Älter werden mit seltenen Erkrankungen, Einzelkämpfer oder Teamarbeit (2017).
In den Jahren 2018-2019 fanden das Selbstival von Kiss Mittelfranken sowie das Symposium zum 30-jährigen Bestehen des GSN statt.
In diesem Jahr konnte die gesundheitspolitische Veranstaltung am 21.07.23 im südpunkt zum Thema „Gesundheitskioske auch in Nürnberg?“ angeboten werden. 76 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Medizin (Ärztenetze, ärztlicher Kreisverband, Apotheke), sozialen und gesundheitlichen Beratungseinrichtungen, Vereinen und Initiativen, sowie städtischen Vertretungen aus Sozialem und Stadtplanung diskutierten, wie Gesundheitskioske in Nürnberg aussehen könnten.
Die Umwelt- und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm hat die Veranstaltung kommunalpolitisch begleitet. Neben drei Praxis-Beispielen, dem Gesundheitskiosk in Billstedt-Horn in Hamburg, den Gesundheitstreffs in München sowie dem Gesundheitsladen München e.V. wurde der Blick auch auf die bisherige Entwicklung der dezentralen Gesundheitsförderung seit den 1980er Jahren in Nürnberg gerichtet. Zudem konnten die Bundeskoordinatorinnen des GSN aus Frankfurt für einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage gewonnen werden. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden derzeit ausgewertet und fließen ein in die Sachverhaltsdarstellung für den Stadtratsantrag der SPD vom 07.03.2023. Sie werden im Gesundheitsausschuss im Frühjahr 2024 vorgestellt.
2.3 Gesundheitsmarkt
In diesem Jahr hat der Gesundheitsmarkt ein Jubiläum gefeiert. Bereits 25 Jahre wird der Gesundheitsmarkt in Kooperation des Gesundheitsamtes (Bereich Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung) und der Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen Nürnberg- Fürth-Erlangen (Kiss) im öffentlichen Raum – davon viele Jahre auf dem Platz rund um die Lorenzkirche und 2023 auf dem Jakobsmarkt angeboten.
Unter dem diesjährigen Motto „Begegnung gemeinsam in Nürnberg“ waren wieder zahlreiche soziale Einrichtungen und über 40 Selbsthilfegruppen vertreten, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen und mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Bei bestem Wetter konnten so ca. 2.000 Menschen (mittels Gesprächen, Ausgabe von Infomaterial, Teilnahme an kleinen Gewinnspielen, u.a.) erreicht werden. Den thematischen Schwerpunkt bildeten die Selbsthilfegruppen. Von „BE-POLAR“, Bipolare Störungen Nürnberg, bis zu Vitiligo Franken waren zahlreiche Gruppen mit den unterschiedlichsten Themen vertreten. Das vielfältige Informationsangebot der weiteren Marktstände reichte von ambulanter häuslicher Pflege und integrierter Versorgung über psychische Belastungen als Ursache von Erkrankungen, Frauen- und Männergesundheit und Familienplanung, Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen und Stadtteilgesundheitsförderung bis zum Hitzeaktionsplan der Stadt Nürnberg unter der Federführung des Referats für Umwelt und Gesundheit.
3. Aktivitäten auf Landesebene
3.1 Regionales Netzwerk Bayern
Um den Kommunen eine regelmäßige Austauschmöglichkeit anzubieten, sind auf regionaler Ebene weitere Angebote vorhanden. Sogenannte Regionale Netzwerke haben sich seit Ende der 1990er Jahre entwickelt und bieten den Kommunen vor allem in Bezug auf ein Bundesland
oder auch Interessensgemeinschaften mit geografischer Nähe die Möglichkeit, in den regelmäßigen Austausch zu kommen.
Für Bayern haben die GSN-Vertreterinnen der Städte Nürnberg und München 2015 ein regionales Netzwerk gegründet. Mit dem Ziel des Austauschs und der Kooperation werden alle bayerischen Mitgliedsstädte eingeladen, an diesem Netzwerk teilzunehmen. Es finden regelmäßige Treffen statt, in der Regel 2-3 Mal pro Jahr (in Präsenz und digital).
Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen im Gesunde Städte-Netzwerk: Regionale Netzwerk, Stand Juli 2023, eigene Darstellung
Die derzeitigen Mitglieder des bayerischen Netzwerks sind: Augsburg, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Dresden, Erlangen, München, Nürnberg, Neustadt/Aisch, Bad Kissingen und Würzburg. Im Juni 2023 ist der Landkreis Meißen dem bayerischen Netzwerk beigetreten. Damit sind zwei GSN-Mitglieder aus Sachsen im bayerischen Netzwerk, die aufgrund der geografischen Nähe ihre Aufnahme im Regionalen Netzwerk Bayern beantragten.
Innerhalb des bayerischen Netzwerks werden verschiedene Themen intensiver als auf Bundesebene bearbeitet, darunter dezentrale Versorgungsstrukturen, Hitzeaktionspläne, Gesundheitskioske und die Vorstellung von Projekten im Rahmen des Präventionsgesetzes. Diese Themen werden gemeinsam diskutiert, es werden Erfahrungen und bewährte Praktiken ausgetauscht, um Impulse für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Präventionsmaßnahmen in den eigenen Kommunen zu erhalten.
Das regionale Netzwerk in Bayern bietet den Mitgliedern damit eine Plattform für den gemeinsamen Austausch von Ideen, Strategien und Lösungsansätzen. Durch die Zusammenarbeit können die Mitgliedstädte voneinander lernen und ihre eigenen Initiativen weiterentwickeln, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
4. Aktivitäten auf Bundesebene
4.1 Nürnberg im Sprecherinnen- und Sprecherrat des Gesunde Städte-Netzwerk
Nürnberg vernetzt sich über das GSN auch auf Bundesebene. Als Gründungsmitglied des Netzwerks und mit einer fast kontinuierlichen Vertretung im Sprecherinnen- und Sprecherrat hat Nürnberg einen guten Ruf erlangt.
Seit 2017 ist Nürnberg mit zwei Vertreterinnen (Kommune und Initiative) im gewählten Rat vertreten. Die Hauptaufgaben des Rates umfassen die Vertretung des GSN in verschiedenen
bundesweiten Gremien (wie z.B. Präventionsforum der Nationalen Präventionskonferenz, Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, u.a.). Sie nehmen diese Aufgabe wahr, um die Interessen des GSN effektiv zu vertreten und die Anliegen der Mitglieder zu kommunizieren. Dies geschieht häufig auch durch Stellungnahmen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.
Des Weiteren ist der Rat für die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung und der Fachveranstaltungen verantwortlich. Hierbei werden aktuelle Themen und Diskussionen vorbereitet, um den Austausch und die Zusammenarbeit der Mitglieder zu fördern und sich gegenüber der Fachöffentlichkeit zu positionieren.
Zur konzeptionellen Weiterentwicklung des GSN trägt der Rat ebenfalls bei. Dabei werden aktuelle Themen aufgegriffen und strategische Ziele und Maßnahmen erarbeitet, um das Netzwerk kontinuierlich zu verbessern und an neue Herausforderungen anzupassen.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder und Kompetenzzentren. Der Rat prüft Anträge und bewertet sie hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Zielen und Prinzipien des GSN. Aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen treffen die Mitglieder des Rates in Vertretung für alle Mitglieder die Entscheidungen über eine Mitgliedschaft von neuen Mitgliedern.
Der gewählte Rat des GSN spielt somit eine zentrale Rolle bei Verwaltung, Weiterentwicklung und Repräsentation des Netzwerks. Durch seine Arbeit trägt er zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Stadtentwicklung bei.
Im Rahmen der Aufgaben des Rates konnten die jeweilige Vertreterin aus Kommune und Initiative bei folgenden Veranstaltungen mitwirken (2022-2023):
2022-2023: Teilnahme an zehn digitalen Sitzungen des Rates 23.06.22: Vortrag als Mitglied des Rates des Gesunde Städte-Netzwerks der Bundesrepublik Deutschland zum Thema: Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung: aktuelle Herausforderungen aus kommunaler Sicht, anlässlich der 21. Statuskonferenz der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) „Gesundheit gemeinsam fördern – die Bedeutung des ÖGD für die kommunale Prävention und Gesundheitsförderung“ 09.11.22: Moderation der Mitgliederversammlung des Gesunde Städte-Netzwerks in Frankfurt. Bericht über die Aktivitäten des Rates von Oktober 2021-Oktober 2022. 21.06-23.06.23: Moderation der Mitgliederversammlung des Gesunde Städte-Netzwerk in Wiesbaden. Präsentation des Jahresberichts des Rates, Vorstellung des Erfahrungsberichts der Stadt Nürnberg im Rahmen eines Workshops Mitwirkung an den Stellungnahmen des Gesunde Städte-Netzwerks zum Pakt für den ÖGD (2020), zum Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (2022), zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesundheitskiosk (2022).
4.2 Nürnberg vertritt das Gesunde Städte-Netzwerk im Beirat Pakt ÖGD
Die Stadt wird durch ihre Netzwerk-Koordinatorin im Beirat Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auf Ebene des Bundes vertreten. Durch die aktive Teilnahme im Beirat Pakt für den ÖGD hat Nürnberg nicht nur innerhalb des GSN eine tragende Rolle erhalten, sondern
wird auch durch seine Expertise für den ÖGD durch das Gesundheitsministerium hervorgehoben.
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurde im April 2020 durch das Bundesministerium für Gesundheit und Pflege initiiert (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsheitsdienst-pakt.html). Die Einrichtung eines fachlichen Beirats zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im ÖGD wurde auf der 93. Gesundheitsministerkonferenz am 28.12.2020 beschlossen. Der Beirat ist ein externes, unabhängiges Gremium, das vom Bundesminister für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zunächst bis Ende 2022 und nun bis Ende 2026 berufen wurde (siehe TOP 1 Gesundheitsausschuss im Februar 2023). Der Beirat setzt sich zusammen aus Einzelsachverständigen (Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Rechtsfragen) und aus Sachverständigen relevanter Institutionen (14 Institutionen) (Mitglieder und Gäste des Beirates zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) (bundesgesundheitsministerium.de)).
Aufgabe des Beirats ist es, Empfehlungen zur strukturellen Weiterentwicklung des ÖGD auszusprechen.
Während seiner ersten Amtszeit hat der Beirat Pakt ÖGD mehrere Berichte veröffentlicht, um seine Arbeit und Empfehlungen zu präsentieren.
- Im ersten Bericht, der am 28. Oktober 2021 vorgelegt wurde, wird untersucht, wie der ÖGD in Deutschland besser auf zukünftige Pandemien und nationale gesundheitliche Notlagen vorbereitet werden kann. 2. Am 30. November 2022 folgte der zweite Bericht, in dem der Beirat Pakt ÖGD seine Empfehlungen für eine koordinierte Kommunikation und Maßnahmen über verschiedene Verwaltungsebenen hinweg während gesundheitlicher Krisen zusammenstellte. 3. Der dritte Bericht, der am 09. Februar 2023 veröffentlicht wurde, konzentriert sich auf das Thema "Wissenschaft und Forschung im und für einen zukunftsfähigen ÖGD". Der Beirat erarbeitet dabei Kernpunkte zur Stärkung der wissenschaftlichen Komponente im ÖGD, die von Bund, Ländern und Kommunen aufgegriffen werden können. 4. Schließlich wurde am 24. Mai 2023 der vierte Bericht "Multiprofessionalität ausbauen und fördern - für einen zukunftsfähigen ÖGD" präsentiert. Aufgrund des Fachkräftemangels und der zunehmenden Vielfalt der Aufgaben im ÖGD empfiehlt der Beirat Pakt ÖGD, eine noch stärkere themenspezifische Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen zu fördern und schlägt hierzu verschiedene Maßnahmen vor. Dieser Arbeitskreis wurde durch die Bereichsleitung der Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung (als entsendete Vertretung des Gesunde Städte-Netzwerk) geleitet. Im Rahmen der Tätigkeit der Erstellung dieses Berichtes konnten Zwischenergebnisse und Empfehlungen in folgenden Gremien vorgestellt werden: 2020-2023: Teilnahme an 9 Sitzungen des Beirats und 12 Sitzungen der Arbeitsgruppen inkl. Moderation der Arbeitsgruppe „Multiprofessionalität“ und Endredaktion des vierten Berichts des Beirats. 23.03.22: Digitaler Kongress Armut und Gesundheit: Vorbereitung, Durchführung eines Seminars zum Thema „Strategien für eine krisensichere kommunale Gesundheitsförderung in gesunden Städten“ gemeinsam mit dem Rat des Gesunde Städte-Netzwerk.
03.03.23: Satellitenveranstaltung zum Kongress Armut und Gesundheit mit einem Vortrag zum Thema: Multiprofessionalität ausbauen und fördern: Für einen zukunftsfähigen ÖGD. 20.03.23: Vorstellung der Ergebnisse des vierten Berichts im Rahmen der Sitzung des Beirats Pakt ÖGD in Berlin mit Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach. 28.04.23: BVÖGD Kongress (Bundesverband für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst): Vorstellung von Empfehlungen des Beirats mit vier Beiratsberichten im Rahmen eines Lunchsymposiums mit den Leitungen der Arbeitskreise und des Vorsitzenden des Beirats Pakt für den ÖGD Herrn Dr. Johannes Nießen. 22.06.23: Durchführung eines Fachforums zum Thema „Pakt ÖGD – wie gelingt die Gestaltung auf kommunaler Ebene?“ gemeinsam mit Dr. Beate Bokhof (Mitglied im Sprecherinnen- und Sprecherrat und kommunale Vertreterin der Stadt Hamm, Dr. Karin Geffert (LMU München) im Rahmen des Symposiums des GSN in Wiesbaden.
Die Vernetzung auf verschiedenen Ebenen stärkt die Position Nürnbergs im GSN und ermöglicht einen regen Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Praktiken. Dies trägt dazu bei, dass die Stadt Nürnberg als Vorreiterin in der Gesundheitsförderung wahrgenommen wird und ihre Expertise zur Gestaltung von gesundheitspolitischen Maßnahmen auf regionaler, landes- und bundesweiter Ebene einbringen kann.
5. Weitere Planungen
5.1 Bundesebene
Ein Ausblick auf die künftige Arbeit des GSN und des Arbeitskreises in Nürnberg zeigt sich wie folgt: Im Jahr 2024 steht die Wahl des Rates an, bei der die Nürnberger Vertreterinnen erneut antreten werden.
Der Beirat Pakt ÖGD wurde im Juni 2023 bis zum Ende der Paktlaufzeit bis 2026 verlängert. Die Nürnberger Vertreterin wird weiterhin als Vertretung des GSN im Beirat tätig sein.
5.2 Landesebene
Im Oktober 2023 ist ein weiteres Treffen des Regionalen Netzwerks Bayern vereinbart. Geplante Themen für das Netzwerk: Stand in den Kommunen zur Umsetzung der Gesundheitskioske (aufgrund des Referentenentwurfs vom 15.06.23). Aktueller Stand zu Hitzeaktionsplänen bei den teilnehmenden Städten, Zusammenarbeit der Kommunen mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen im Gesundheitsbereich.
5.3 Kommunale Ebene
Der Arbeitskreis GSN wird auch weiterhin 2-3 Mal pro Jahr tagen und die Organisation des jährlichen Gesundheitsmarktes sowie der jährlichen gesundheitspolitischen Veranstaltung begleiten. Die Themen für die gesundheitspolitische Veranstaltung im Jahr 2024 werden im Herbst 2023 festgelegt. Der 26. Gesundheitsmarkt wird voraussichtlich am ersten Juliwochenende 2024 auf dem Jakobsplatz stattfinden.
Des Weiteren wird sich der Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk der Stadt Nürnberg im Rahmen des nächsten Gesundheitsforums der GesundheitsregionPlus im Oktober 2024 präsentieren und das Netzwerk sowie die aktuellen Aktivitäten vorstellen.
Insgesamt bleibt der Arbeitskreis engagiert, um den gesundheitspolitischen Auftrag des GSN in Nürnberg zu stärken und weiterhin im Rahmen der Gesundheitsregionplus einen aktiven Beitrag zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden in der Stadt zu leisten.
Quellen
Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst: Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
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Bericht des Beirates Pakt ÖGD: 4. Bericht des Beirates Pakt ÖGD: Multiprofessionalität ausbauen und fördern - für einen zukunftsfähigen ÖGD (bundesgesundheitsministerium.de)
-
Bericht des Beirats Pakt ÖGD: Wissenschaft und Forschung im und für einen zukunftsfähigen ÖGD (bundesgesundheitsministerium.de)
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Bericht des Beirats Pakt ÖGD: Empfehlungen für abgestimmte Kommunikationswege und -maßnahmen über Verwaltungsebenen hinweg in gesundheitlichen Krisen (bundesgesundheitsministerium.de)
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Bericht Pakt Beirat ÖGD: Empfehlungen zur Weiterentwicklung des ÖGD zur besseren Vorbereitung auf Pandemien und gesundheitliche Notlagen (bundesgesundheitsministerium.de)
Mitglieder und Gäste des Beirats Pakt ÖGD: Mitglieder und Gäste des Beirates zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) (bundesgesundheitsministerium.de)
Gesundheitspolitische Veranstaltung im Südpunkt am 21.07.2023:Gesundheitskioske auch in Nürnberg? - Gesundheitsamt Nürnberg (nuernberg.de), Gesundheitskioske auch in Nürnberg – Fachpolitische Veranstaltung – Das Gesunde Städte-Netzwerk (gesunde-staedtenetzwerk.de)
Das 9-Punkte Programm des Gesunde Städte-Netzwerk: Kriterien für die Teilnahme 9-Punkte Programm – Das Gesunde Städte-Netzwerk (gesunde-staedte-netzwerk.de)
Was bringt der Beitritt im Gesunde Städte-Netzwerk? Mitgliedschaft – Das Gesunde Städte- Netzwerk (gesunde-staedte-netzwerk.de)
Stellungnahmen des Gesunde Städte-Netzwerk
Stellungnahme des Gesunde Städte-Netzwerk zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 12.08.2020: https://gesunde-staedte-netzwerk.de/wp-content/uploads/GSN_Position_Pakt_f%C3%BCr_den-%C3%96GD_13_8_2020.pdf
Stellungnahme des Gesunde Städte-Netzwerks zum geplanten Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit vom Mai 2022: https://gesunde-staedte-netzwerk.de/wp-content/uploads/Stellungnahme_Bundesinstitut.pdf
Stellungnahme des Gesunde Städte-Netzwerk zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit zu den geplanten Gesundheitskiosken vom November 2022: https://gesunde-staedte-netzwerk.de/wp-content/uploads/Stellungnahme-Gesunde-Staedte-Netzwerk- Gesundheitskiosk.pdf
Erfahrungsbericht gemäß Punkt 9 des 9-Punkte-Programms zur Mitgliedschaft im Gesunde Städte-Netzwerk
der Bundesrepublik Deutschland
Mitglied: Stadt Nürnberg – Gesundheitsamt Nürnberg, Kiss Nürnberg-Fürth-Erlangen, Selbsthilfekontaktstelle
Zeitraum: 2019 - 2023
| 9 Punkte Programm | Fragen: | ||
|---|---|---|---|
| Das GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen. Die beteiligten Kommunen haben sich mit diesem Netzwerk ein Lern-, Aktions- und Diskussionsinstrument geschaffen, mit dem sie ihre eigene Arbeit im Sinne der GESUNDE STÄDTE-Konzeption vor Ort unterstützen und bereichern können. Für diese Funktion hat der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch eine hohe Bedeutung. Alle Mitglieder müssen für die Erfüllung dieser Zweckbestimmung Sorge tragen. Das Leitbild „Gesunde Stadt“ braucht zu seiner Umsetzung die prozesshafte Verwirklichung von Voraussetzungen, die im Folgenden als „Kriterien für die Teilnahme am Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland“ beschrieben sind: Kriterien für die Teilnahme am GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland: Städte, Kreise oder Stadtbezirke, die bereit sind, in ihrer Stadt, ihrem Kreis oder ihrem Bezirk (im folgenden „Städte“) ein GESUNDE STÄDTE- Projekt durchzuführen und sich auf das 9-Punkte-Programm verpflichten, können dem GESUNDE STÄDTE-Netzwerk beitreten. Ein schriftlicher Antrag der beitrittsbereiten Kommune ist an das GESUNDE STÄDTE-Sekretariat in Frankfurt zu stellen, in dem folgende Selbstverpflichtungen explizit enthalten sind: | Welche Themenschwerpunkte haben die Gesunde Städte-Arbeit im Berichtszeitraum bestimmt? Antwort: Ausrichtung der Mitgliederversammlung und des Symposiums zum 30jährigen Jubiläum des GSN 2019 mit 230 Teilnehmer*innen– intensive und gute Zusammenarbeit zwischen der Kommune und der Initiative. Berichterstattung im Sommer 2019 im Stadtrat (Gesundheitsausschuss, Stadt Nürnberg) (siehe Anlage). Anstoß zur besseren Vernetzung der Initiativenvertreter*innen für einen intensivierten Austausch während der Pandemie (Umgang mit gesetzlichen Vorgaben, Begleitung der Selbsthilfegruppen…) Durchführung einer Umfrage in Kooperation mit NAKOS unter vulnerablen Bevölkerungsgruppen (im Rahmen der Selbsthilfegruppen) bezüglich deren Bedarfe, um auch während der Pandemie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können 2021: Wiederwahl beider Vertreterinnen (Kommune und Initiative) in den Sprecherrat des Gesunden Städte-Netzwerks. Teilnahme an den digitalen Sprecherratssitzungen, Planung und Durchführung der Mitgliederversammlungen in 2021 und 2022 (im digitalen Rahmen). Weitere inhaltliche Beiträge des Sprecher*innenrates mit | ||
| Ausrichtung der Mitgliederversammlung und des Symposiums | |||
| zum 30jährigen Jubiläum des GSN 2019 mit 230 | |||
| Teilnehmer*innen– intensive und gute Zusammenarbeit zwischen | |||
| der Kommune und der Initiative. Berichterstattung im Sommer | |||
| 2019 im Stadtrat (Gesundheitsausschuss, Stadt Nürnberg) (siehe | |||
| Anlage). | |||
| Anstoß zur besseren Vernetzung der Initiativenvertreter*innen für | |||
| einen intensivierten Austausch während der Pandemie (Umgang | |||
| mit gesetzlichen Vorgaben, Begleitung der Selbsthilfegruppen…) | |||
| Durchführung einer Umfrage in Kooperation mit NAKOS unter | |||
| vulnerablen Bevölkerungsgruppen (im Rahmen der | |||
| Selbsthilfegruppen) bezüglich deren Bedarfe, um auch während | |||
| der Pandemie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können | |||
| 2021: Wiederwahl beider Vertreterinnen (Kommune und Initiative) | |||
| in den Sprecherrat des Gesunden Städte-Netzwerks. | |||
| Teilnahme an den digitalen Sprecherratssitzungen, Planung und | |||
| Durchführung der Mitgliederversammlungen in 2021 und 2022 (im | |||
| digitalen Rahmen). | |||
| Weitere inhaltliche Beiträge des Sprecher*innenrates mit |
moderierender Unterstützung der Koordination aus Nürnberg: Impulsvortrag: Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung: aktuelle Herausforderungen aus kommunaler Sicht. Statuskonferenz der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, 23.06.2022 Seminar: Gemeinsamkeiten in der Krise – präventives kommunales Handeln zwischen ÖGD und individuellen Lebenswelten im Rahmen des Kongress Armut und Gesundheit, 23.03.2022 Moderation: Teilnahme und Moderation eines Workshops im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz am 15.09.2022 Regionales Netzwerk Bayern: Organisation, Durchführung und Zusammenfassung der Sitzungen der acht Mitgliedsstädte des Gesunde Städte-Netzwerks in Bayern3 Sitzungen in 2022
| Punkt 1 Der Rat der Stadt befürwortet die Gesunde Städte-Konzeption und erklärt sich damit gleichzeitig mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) einverstanden. Mindeststandard: Es wird für den Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk eine Beschlussvorlage erarbeitet, der der Rat zustimmt. Der Rat der Stadt beschließt über den Eintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk und über den Austritt. Im Falle des Austritts müssen vor der Entscheidung der Koordinator/die Koordinatorin der Kommune und der Koordinator/die Koordinatorin der Initiativen, Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Projekte gehört werden. | Inwieweit ist der Rat über Entwicklungen der Gesunden Kommune informiert und eingebunden - politische Verankerung? Antwort: Berichterstattung im Gesundheitsausschuss über die Ausrichtung der Mitgliederversammlung und Symposium des 30 jährigen Jubiläums des Gesunde Städte-Netzwerks in Nürnberg (siehe Anlage) Durch den Einsatz aller Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes in der Pandemie ruhte die Arbeit der kommunalen Koordination des Gesunde Städte-Netzwerk im Jahr 2020-2021, der Stadtrat war darüber informiert. Bezüglich der Situation der Selbsthilfegruppen während der Pandemie (keine Möglichkeit sich zu treffen) war der Stadtrat informiert und hat sich aktiv für die SHG eingesetzt. | |
|---|---|---|
| Berichterstattung im Gesundheitsausschuss über die Ausrichtung | ||
| der Mitgliederversammlung und Symposium des 30 jährigen | ||
| Jubiläums des Gesunde Städte-Netzwerks in Nürnberg (siehe | ||
| Anlage) | ||
| Durch den Einsatz aller Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes | ||
| in der Pandemie ruhte die Arbeit der kommunalen Koordination | ||
| des Gesunde Städte-Netzwerk im Jahr 2020-2021, der Stadtrat | ||
| war darüber informiert. | ||
| Bezüglich der Situation der Selbsthilfegruppen während der | ||
| Pandemie (keine Möglichkeit sich zu treffen) war der Stadtrat | ||
| informiert und hat sich aktiv für die SHG eingesetzt. | ||
| Punkt 2 Die Benennung einer für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit zuständigen Person hat verbindlich zu erfolgen. Mindeststandard: | Wie wird die Rolle der verantwortlichen Ansprechperson ausgefüllt? Welche Entwicklungen positiver / negativer Art haben sich im Berichtsraum ergeben? |
Die verantwortliche Ansprechperson erfüllt die Aufgaben des Antwort: kommunalen Koordinators/der kommunalen Koordinatorin der Gesunde
| Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Rahmen der Pandemie | ||
|---|---|---|
| (vorrangig 2020-2021) gab es nur punktuellen Austausch | ||
| zwischen der kommunalen und der Initiativenvertreterin. Dieser | ||
| Austausch beinhaltete vorrangig eine gegenseitige Stärkung, um | ||
| den Belastungen rund um die Pandemie standzuhalten. | ||
| Im Jahr 2022: Wiederaufnahme des Arbeitskreises Gesunde | ||
| Städte-Netzwerk auf kommunaler Ebene mit zwei Sitzungen. | ||
| Thematische Schwerpunkte: Planung des Gesundheitsmarktes | ||
| 2023 und einer gesundheitspolitischen Veranstaltung im Juli 2023 | ||
| zum Thema „Gesundheitskiosk“. | ||
| Punkt 3 Eine ressortübergreifende gesundheitsfördernde Politik ist zu entwickeln. Dafür werden die verschiedenen Politikbereiche und Fachämter über die Gesunde Städte-Konzeption informiert. Weitere Institutionen (Krankenkassen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft usw.) sowie Bürgerinitiativen sind in diesen Prozess einzubeziehen. Die Einrichtung entsprechender kooperativer Infrastrukturen (Gesundheitsförderungskonferenz) wird für die Umsetzung einer präventiven Gesundheitspolitik empfohlen. Mindeststandard: Intersektorale Kooperationsstrukturen werden genutzt, entwickelt und gestärkt. | Gibt es Aktivitäten, mit denen eine ressortübergreifende / intersektorale Arbeit umgesetzt werden konnte? Gibt es eine Kooperation mit weiteren Programmen? Wie schätzen Sie die Tendenz dieser Zusammenarbeit ein? Antwort: Einbindung der Koordinatorin für das GSN Nürnberg in innerstädtische Netzwerke mit regelmäßiger Berichterstattung, z.B. regelmäßige Teilnahme im Forum Stadtentwicklung, Nürnberger Netz gegen Armut, Kinderkommission, Stadtteilarbeitskreise,u.a. Aktive Teilnahme und Mitgestaltung an kommunalen Gesundheitskonferenzen- in Bayern „GesundheitsregionPlus“. Mitglied im Beirat GesundheitsregionPlus. seit Frühjahr 2021: Vertretung des Gesunde Städte-Netzwerks im Beirat Pakt ÖGD. Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst | BMG (bundesgesundheitsministerium.de). Verantwortlich für die Arbeitsgruppe Multiprofessionalität in Aus-, Fort- Weiterbildung und Lehre. Regelmäßige Berichterstattung der Amtsleitung im Gesundheitsausschuss über die Mitwirkung der Nürnberger Koordination. | |
| Einbindung der Koordinatorin für das GSN Nürnberg in | ||
| innerstädtische Netzwerke mit regelmäßiger Berichterstattung, | ||
| z.B. regelmäßige Teilnahme im Forum Stadtentwicklung, | ||
| Nürnberger Netz gegen Armut, Kinderkommission, | ||
| Stadtteilarbeitskreise,u.a. | ||
| Aktive Teilnahme und Mitgestaltung an kommunalen | ||
| Gesundheitskonferenzen- in Bayern „GesundheitsregionPlus“. | ||
| Mitglied im Beirat GesundheitsregionPlus. | ||
| seit Frühjahr 2021: Vertretung des Gesunde Städte-Netzwerks im | ||
| Beirat Pakt ÖGD. Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst | | ||
| BMG (bundesgesundheitsministerium.de). Verantwortlich für die | ||
| Arbeitsgruppe Multiprofessionalität in Aus-, Fort- Weiterbildung | ||
| und Lehre. Regelmäßige Berichterstattung der Amtsleitung im | ||
| Gesundheitsausschuss über die Mitwirkung der Nürnberger | ||
| Koordination. | ||
| Punkt 4 Gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden sollen bei allen öffentlichen | Werden gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden bei öffentlichen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt? |
Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Dafür sind Wodurch könnte die Einbindung verstärkt (ggf. initiiert) werden? entsprechende Voraussetzungen zu entwickeln. Mindeststandard: Antwort: Die für die Gesunde Städte-Arbeit verantwortliche Ansprechperson wird
| siehe Punkt 4. Koordination ist mehrfach in städtische Netzwerke | ||
|---|---|---|
| eingebunden. | ||
| Punkt 5 Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich verstärkt an der Gestaltung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen beteiligen können. Für diese Mitwirkung wird die Schaffung geeigneter Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen empfohlen. Mindeststandard: Die vorhandenen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden seitens der Kommune den Bürgern transparent gemacht und umgesetzt. | Welche Strukturen zur Einbindung der BürgerInnen gibt es? Welche Rolle spielen dabei die Selbsthilfe oder Initiativen? Antwort: Im Rahmen der GesundheitsregionPlus sind Teilnehmende aus Selbsthilfegruppen bei spezifischen Themenbereichen als Expert*innen in eigener Sache mit eingebunden. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Gesundheitsmarktes können sich Bürger*innen über die Arbeit von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden als auch der Selbsthilfegruppen informieren. Die Veranstaltung findet jeweils im Sommer im öffentlichen Raum auf einem zentralen Platz in der Nürnberger Innenstadt statt. | |
| Im Rahmen der GesundheitsregionPlus sind Teilnehmende aus | ||
| Selbsthilfegruppen bei spezifischen Themenbereichen als | ||
| Expert*innen in eigener Sache mit eingebunden. | ||
| Im Rahmen des jährlich stattfindenden Gesundheitsmarktes | ||
| können sich Bürger*innen über die Arbeit von sozialen und | ||
| gesundheitlichen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden als | ||
| auch der Selbsthilfegruppen informieren. Die Veranstaltung findet | ||
| jeweils im Sommer im öffentlichen Raum auf einem zentralen | ||
| Platz in der Nürnberger Innenstadt statt. | ||
| Punkt 6 Verständliche und zugängliche Informationen und Daten sollen den Prozess zu einer gesunden Stadt begleiten (Gesundheits- und Sozialberichterstattung). Mindeststandard: Gesundheits- und Sozialberichterstattung muss von der Analyse über die Möglichkeiten der Beratung bis zur konkreten Handlung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe begriffen und umgesetzt werden. | Gibt es eine Gesundheits- und / oder Sozialberichterstattung oder andere begleitende Datenerhebungen? Mit welchen Themen haben sie sich beschäftigt? Antwort: Im Zeitraum der Pandemie 2020-2022 lag der Schwerpunkt der Berichterstattung im Infektionsschutz. Die Stelle der Gesundheitsberichterstattung war von 2021-2022 nicht besetzt. Besetzung seit Januar 2023. | |
| Im Zeitraum der Pandemie 2020-2022 lag der Schwerpunkt der | ||
| Berichterstattung im Infektionsschutz. | ||
| Die Stelle der Gesundheitsberichterstattung war von 2021-2022 | ||
| nicht besetzt. Besetzung seit Januar 2023. | ||
| Punkt 7 Die Teilnahme an gemeinsamen Treffen mit Delegierten der am Netzwerk beteiligten Städte soll den gegenseitigen Austausch und die Weiterentwicklung der gesundheitsfördernden Aktivitäten gewährleisten. | Ist die regelmäßige Teilnahme einer TeilnehmerIn der Gebietskörperschaft möglich? Werden Reise- und Übernachtungskosten für die VertreterInnen der Selbsthilfe übernommen? |
Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ist zu ermöglichen für je einen Vertreter / eine Vertreterin der Mitglieds- Antwort: Gebietskörperschaft und je einem Vertreter / einer Vertreterin aus dem Kreis der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten der Mitglieds-Gebietskörperschaft, der / die in der jeweiligen Kommune gewählt wird. Die Beteiligung an weiteren Treffen (z.B. Symposium, Workshops) ist zu unterstützen. Mindeststandards: Die Vertreterin / der Vertreter des Bereichs der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten muss in transparenter Abstimmung ausgewählt werden. Die Kosten für die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung trägt die Kommune.
Eine regelmäßige Teilnahme der kommunalen Vertreterin sowie
der Initiativenvertreterin ist möglich und wird von der Amtsleitung
sehr unterstützt.
Im Jahr 2020 konnte die kommunale Vertretung aufgrund der
Pandemie nur sporadisch an den Sprecherratssitzungen
teilnehmen, die Initiativenvertreterin hat in diesem Zeitraum den
Sprecherrat sehr unterstützt. Seit 2021 ist wieder eine
regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen möglich.
Reise- und Übernachtungskosten werden sowohl für die
kommunale Vertretung als auch der Initiativenvertreterin
übernommen.
| Punkt 8 Erfahrungen, Erkenntnisse und praktikable Modelle zur Gesundheitsförderung sind an das Gesunde Städte-Sekretariat zur Verbreitung im Netzwerk zu übermitteln. Mindeststandard: Die Mitglieder informieren das Gesunde Städte-Sekretariat regelmäßig und umfassend über ihre Aktivitäten, um einen lebendigen Informationsfluss im Netzwerk zu gewährleisten. | Welche für alle relevanten Erfahrungen gibt es, mit denen sich Ihre Kommune dem Leitbild „Gesunde Stadt“ nähern konnte? Welcher Nutzen hat sich durch die Mitgliedschaft im Gesunde Städte- Netzwerk entwickelt? Antwort: Vorstellung des Gesunde Städte-Netzwerks im Forum Stadtentwicklung Beteiligung des Bereichs Gesundheitsförderung an der Entwicklung eines Hitzeaktionsplans | |
|---|---|---|
| Vorstellung des Gesunde Städte-Netzwerks im Forum | ||
| Stadtentwicklung | ||
| Beteiligung des Bereichs Gesundheitsförderung an der | ||
| Entwicklung eines Hitzeaktionsplans | ||
| Punkt 9 Alle 4 Jahre trägt das Gesunde Städte-Mitglied den anderen Netzwerkmitgliedern seinen Erfahrungsbericht vor, der die Erkenntnisse aus der kommunalen Gesunde Städte-Arbeit reflektiert. Spätestens nach 4 Jahren werden die zuständigen Gremien in der Stadt (Stadtrat und/oder Fachausschuss/Fachausschüsse) über die kommunale Umsetzung der Gesunde Städte-Programmatik informiert, um über die weitere Arbeit zu entscheiden. Mindeststandard: Der Erfahrungsbericht baut auf dem 9-Punkte-Programm und den | Durch wen wurde der Bericht erstellt? Ist der Erfahrungsbericht über Beteiligung der Selbsthilfe/von Initiativen entstanden? Erfolgt eine Reflektion der Gesunden Städte-Arbeit in kommunalen Gremien und Fachausschüssen? Antwort: | |
| Der Erfahrungsbericht wird in Zusammenarbeit von kommunaler | ||
| Vertreterin und Initiativenvertreterin erstellt. Auf kommunaler Ebene wird |
der Bericht mit der Amtsleitung abgestimmt. Eine Berichterstattung im
Stadtrat (Gesundheitsausschuss) ist für den Herbst 2023 geplant.
Eine Reflektion findet jährlich im Arbeitskreis Gesunde Städte-Netzwerk
in der Herbstsitzung statt. Dort werden insbesondere die durchgeführten
Veranstaltungen reflektiert (z.B. Gesundheitsmarkt, gesundheitspolitische
Veranstaltung).
Mindeststandards auf und stellt den Ertrag der Mitgliedschaft im Netzwerk dar.
Abschließende Fragen:
-
Welche Schwierigkeiten oder Stolpersteine waren in der Gesunde Städte-Arbeit vorhanden?
-
Welche Planungen in der Gesunde Städte-Arbeit gibt es für die kommenden Jahre?
-
Welche Unterstützung durch das Gesunde Städte-Netzwerk wäre für Ihre Arbeit als Gesunde Stadt hilfreich?
-
Welchen Beitrag können aus Ihrer Sicht die Kommunen für das Netzwerk leisten?
-
Was kann Ihre Gesunde Stadt zur Unterstützung des Netzwerkes beigetragen?
Antworten:
Zu 1 und 2: Die Beibehaltung der Ausrichtung des Gesundheitsmarktes einmal pro Jahr zusammen mit den Initiativen der Selbsthilfe und sozialen
Einrichtungen steht bereits fest. Im Fokus der weiteren Planungen stehen die Weiterentwicklung des Bereichs Gesundheitsförderung im
Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg. Durch den Pakt ÖGD konnten im Bereich dezentrale GF, Verstetigung von Projekten
Gesundheitsberichterstattung personelle Ressourcen geschaffen werden. Auch die Leitungsstunden des Bereichs konnten um 19,5 WAS befristet
erweitert werden. Zudem baut der Bereich ein neues Sachgebiet auf: „Kommunale Präventionsstrategie“. Diese genannten Stellen sind befristet bis
Ende 2026. Zu diesem Zeitpunkt endet die Laufzeit der Förderung des Bundes. Die Befristung dieser Stellen stellt einen großen Stolperstein unserer
Arbeit dar, da wir unsere Planungen nicht nachhaltig entwickeln können. Wir sprechen uns daher dafür aus, dass der Pakt ÖGD verlängert und die
Stellen entfristet werden sollten. Der Bereich Gesundheitsförderung bearbeitet Themen, die im Rahmen des Präventionsgesetzes gefördert werden.
Mit mehreren Krankenkassen gibt es Kooperationen. Derzeit bearbeiten wir die Themen Jungen- und Männergesundheit als auch das Thema
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in vier Nürnberger Stadtteilen. Auch diese Drittmittelgeförderten Stellen sind befristet, so dass
wir weder eine Kontinuität bei der Bearbeitung von Themen gewährleisten können, noch mit kontinuierlichen personellen Ressourcen arbeiten können.
Wir mussten leider die Erfahrung machen, dass die Befristung der Stellen einen häufigeren Wechsel des Personals zur Folge hat. Dies bindet nicht
nur zeitliche Ressourcen in der Personalakquise, sondern beinhaltet auch die kontinuierliche Einarbeitung von Personal.
Zu 3: Hilfreich für die Gesunde Stadt wäre, das Thema Gesundheit als Querschnittsthema in allen Referaten und Ämtern der Stadt Nürnberg zu
etablieren. Das Gesunde Städte-Netzwerk sollte sich einmischen in die politische Diskussion, überregional in den zentralen politischen Gremien
vertreten sein (z.B. Deutscher Städtetag) bzw. sich mit Stellungnahmen zu den Themen der Gesundheitsförderung einmischen. Erhält ein Netzwerk
gesunder Kommunen Einfluss auch auf Landes- oder Bundesebene, dann wird auch die lokale Ebene ernst genommen.
Zu 4: Das Netzwerk lebt nicht nur von der Quantität der Mitgliederzahlen, sondern von der aktiven Mitarbeit aller beteiligten Kommunen. Daher sollten
sich Mitgliedskommunen kontinuierlich mit aktiver Mitarbeit in die Netzwerkarbeit einbringen. Aufgrund personeller Ressourcen ist dies nicht für alle
Kommunen im gleichen Maße möglich, dennoch besteht mit der Zustimmung zum 9 Punkte Programm eine Verpflichtung das Netzwerk „Gesunde
Städte“ zu gestalten. Dies kann in vielfältiger Weise passieren, beginnend mit der aktiven Mitarbeit und der Teilnahme an den Symposien,
Mitgliederversammlungen, Kompetenzzentren und regionalen Netzwerken bis hin zum gewählten Mitglied im Sprecherrat.
Zu 5: Die Stadt Nürnberg beteiligt sich seit vielen Jahren mit aktiver Mitarbeit im Sprecherrat sowie in 2019 mit der Ausrichtung des Symposiums und
der Mitgliederversammlung – Unterstützung durch aktive Mitarbeit. In 2021 wurden beide Vertreterinnen für eine weitere Amtszeit von vier Jahren in
den Sprecherrat gewählt. Wie oben schon erwähnt vertritt die kommunale Ansprechpartnerin das Gesunde Städte-Netzwerk im Beirat Pakt für den
ÖGD und hat in diesem Rahmen die Federführung für eine Arbeitsgruppe übernommen. Im Rahmen der 9. Beiratssitzung am 20.03.23 konnten die
Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt werden.
Die Stadt Nürnberg sowie die Selbsthilfeinitiativen berichtet regelmäßig in den Gesunde Städte-Nachrichten über Projekte der Gesundheitsförderung
in der Stadt – Unterstützung durch regelmäßige Berichterstattung.
Die Stadt Nürnberg hat sich gemeinsam mit den bayerischen Mitgliedskommunen im Regionalen Netzwerk Bayern zum Ziel gesetzt weitere bayerische
Kommunen für das Gesunde Städte-Netzwerk zu gewinnen – Unterstützung durch Mitgliederwerbung.
Datum: 21.04.2023
Dr. Ina Zimmermann, Elisabeth Benzing
Bereichsleitung Gesundheitsförderung Leitung Kiss Nürnberg-Fürth-Erlangen
Gesundheitsamt Stadt Nürnberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
GROW HAPPY NBG - Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil - Zwischenbericht zur
stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung in Nürnberg
Anlagen: Diversity-Check Sachverhalt
Bericht:
Das Projekt GROW HAPPY NBG „Seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil" startete zum 01.01.2023 mit der Grundkonzeption und Projektsteuerung und ist seit Juli 2023 nun mit Team der Gesundheitskoordinatoren vollständig. Das Projekt ist angesiedelt am Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg in der Gesundheitsförderung und wird finanziell unterstützt von der AOK Bayern, aus dem Schwerpunkt „Gesunde Kommune“ (PrävG, § 20a SGB). Ziel des Projekts ist es, die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien zu stärken. Das Projekt wird in vier Projektgebieten installiert (West: Gostenhof/Bärenschanze/Muggenhof & Eberhardshof, St. Leonhard/Schweinau, Galgenhof/Steinbühl und Gibitzenhof/Rabus/Sandreuth). Die Projektlaufzeit beläuft sich auf vier Jahre (01.01.2023 - 31.12.2026).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Anlage
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. V
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | E in stadtteilbezogener Ansatz ist eine wirkungsvolle Strategie, um zielgruppenspezifisch passgenaue, nachhaltige Interventionen zu entwickeln. Dies kommt i nsbesondere Menschen in sozial schwierigen L ebenslagen zugute, die überdurchschnittlich h äufig von den gesundheitlichen Folgen sozialer Ungleichheit betroffen sind und durch unspezifische Angebote selten erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | B ei der Ist- und Bedarfsanalyse wird auf Routinedaten (z.B. Statistikmonitor/STA) sowie aktuelle relevante Studien zur psychischen Gesundheit junger Menschen zurückgegriffen. Ü ber Experteninterviews und qualitative B efragung von Kinder, Jugendlichen, jungen E rwachsenen (0-25J.) und deren Familien sind weitere differenziertere zielgruppenspezifische Informationen zu erhalten. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ein zen trales Anliegen des Projekts ist es, einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit in Nürnberg zu leisten. V.a. junge Menschen in sozial schwierigen Lebens lagen (niedriger Sozialstatus, sprachl iche oder kulturelle Zugangsbarrieren, soziale Isolation) sowie in Stadtgebieten mit kumulierten Problemlagen können von dem Projekt profitieren und sollen erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | F örderung der psychischen Gesundheit und Chancengerechtigkeit von Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien in besonders belasteten Stadtgebieten. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | S tadtteilbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsansätze als kommunales Instrument. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil
Zwischenbericht zur stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung in
Nürnberg
Sachverhalt
1. Rahmenbedingungen des Projekts
Das Projekt „GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“ startete offiziell am 01.01.2023 als Kooperation des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg und der AOK Bayern, gefördert aus dem Programm „Gesunde Kommune“. Seit Juli 2023 sind nun die damit verbundenen Stellen für die Gesundheitskoordination vollständig besetzt und somit konnte die Umsetzung des Projekts beginnen. Grundlage für die Projektförderung stellt das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG, §20a SGB V) dar, und verfolgt das Ziel, Lebensbedingungen zu gestalten und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu unterstützen. Das Präventionsgesetz sieht einerseits vor, Angebote der Verhaltens- und Verhältnisprävention in der Lebenswelt der Menschen, d.h. dort wo sie wohnen, spielen, lernen und arbeiten zu implementieren sowie andererseits die Zusammenarbeit der Einrichtungen mit den Akteurinnen und Akteuren1 in der Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken.
Durch das vorausgehende Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ wurden wesentliche Grundlagen für die Kooperation in den Stadtteilen als auch ämterübergreifend und gesamtstädtisch gelegt. Die Evaluation des Projekts zeigt, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien noch nicht ausreichend erreicht werden konnten. Außerdem haben die Konsequenzen der Corona-Pandemie zu einer erhöhten Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens vieler Kinder und Jugendlichen geführt2. Während vor der Pandemie rund 18 % der Kinder psychische Auffälligkeiten aufwiesen, zeigt die COPSY-Studie, dass nun knapp jedes dritte Kind unter Ängsten, Depressionen oder psychosomatischen Beschwerden leidet3. Das Projekt „GROW HAPPY NBG – seelisch gesund Aufwachsen im Stadtteil“ rückt deshalb die psychosoziale Gesundheit junger Menschen (0-25 Jahre) und Familien in den Fokus. Ziel ist es, für das Themenspektrum der psychischen Gesundheit zu sensibilisieren und zielgruppenbezogene Maßnahmen zur Stärkung von Ressourcen wie z.B. Selbstwirksamkeit, Resilienz und Erziehungskompetenzen zu entwickeln und umzusetzen.
1 Als Akteurinnen und Akteure werden betrachtet z.B. handelnde Personen im Stadtteil, die sich mit ihrer Arbeit für den Stadtteil einsetzen; Netzwerke oder freigemeinnützige Organisationen; Beschäftigte aus Einrichtungen oder Institutionen im Stadtteil; sowie Personen, die das Leben im Stadtteil (mit)gestalten oder dieses koordinieren (wie z.B. Stadtteilkoordination). 2 Ravens-Sieberer U, Kaman A, Otto C, Adedeji A, Devine J, Erhart M, Napp AK, Becker M, Blanck-Stellmacher U, Löffler C, Schlack R, Hurrelmann K (2020): Mental health and quality of life in children and adolescents during the COVID-19 pandemic—results of the COPSY study. Dtsch Arztebl Int; 117: 828–9. DOI: 10.3238/arztebl.2020.0828; Baumgarten F, Klipker K, Göbel K, Janitza S, Hölling H (2018): Der Verlauf psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse der KiGGS-Kohorte. Journal of Health Monitoring 2018 3 (1): 60-64 3 Ravens-Sieberer, U., Devine, J., Napp, A.-K., Kaman, A., Saftig, L., Gilbert, M., Reiss, F., Löffler, C., Simon, A., Hurrelmann, K., Walper, S., Schlack, R., Hölling, H., Wieler, L.H. & Erhart, M. (2023). Three years into the pandemic:Results of the longitudinal German COPSY study on youth mental health and health-related quality of life. Front. Public Health. https://doi.org/10.3389/fpubh.2023.1129073
Außerdem soll ein Präventionsnetzwerk aufgebaut und etabliert sowie sozialräumliche Kooperationen gestärkt und Aktivitäten gestaltet werden, welche in besonderer Weise zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen in sozial schwierigen Lebenslagen beitragen. Dabei greift das Projekt auch die zentralen Handlungsfelder des Bayerischen Präventionsplans, wie gesundes Aufwachsen und gesundheitliche Chancengleichheit, auf.4 Direkt in der Lebenswelt der jungen Menschen innerhalb des Projektgebiets werden von der Gesundheitskoordination gemeinsam mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren, Netzwerken, Einrichtungen sowie in Partizipation mit der Zielgruppe entsprechende nachhaltige Strategien und Angebote zur Verbesserung der psychischen Gesundheit entwickelt und etabliert.
Das Projektgebiet erstreckt sich auf vier Stadtteile, welche als „sozial angespannte Quartiere“ (Sozialraumtypologie der Stadt Nürnberg) kategorisiert sind: St. Leonhard/Schweinau/ Sündersbühl; Gibitzenhof/Rabus/ Sandreuth; Galgenhof/Steinbühl; West (mit Gostenhof, Bärenschanze, Muggenhof, Eberhardshof). In diesen Gebieten ist die Stadtteilkoordination (Ref V / J/B3) vor Ort und eine enge Kooperation hat sich bereits im Vorgängerprojekt als sehr wertvoll und gewinnbringend erwiesen.
Der Projektzeitraum beläuft sich auf Januar 2023 bis Dezember 2026. Die Projektleitung sowie die Projektassistenz starteten zum 01.02.23 mit ihrer Arbeit. Da das Team der Gesundheitskoordination erst seit dem 01.07.23 komplett ist und somit die Projektsetzung erst verzögert gestartet ist, ist eine Verlängerung des Projektzeitraums ggf. möglich.
2. Vorgehensweise in den Stadtteilen
Bedürfniserhebung & Partizipation im Netzwerk und mit der Zielgruppe
Der abstrakte Bedarf an Maßnahmen zur Förderung der seelischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen ist hinlänglich durch unterschiedliche Studien bekannt. Ein wichtiger Baustein des Projekts liegt nun in der Erhebung konkreter Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Zusammenarbeit mit Einrichtungen vor Ort. Ziel ist es, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen, psychosoziale Bedarfe sowie Ressourcen und vorhandene Strukturen zu erheben. Relevant sind vor allem Barrieren und gesundheitsfördernde Faktoren aus der Sicht der Zielgruppen. Resultierend aus den in 1. genannten Evaluationsergebnissen des vorausgehenden Projekts wurden zu Beginn vor allem Netzwerktreffen und Arbeitskreise aufgesucht, mit dem Ziel, in eine interaktive Bedürfniserhebung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort einzusteigen, sowie um das Projekt vorzustellen. Dies ist bereits in 20 lokalen Netzwerken, wie zum Beispiel in den Stadtteilarbeitskreisen und –arbeitsgruppen Kinder und Jugend, sowie in zehn gesamtstädtischen Netzwerken und Arbeitskreisen erfolgt (vgl. Übersicht in Anhang A). Darüber hinaus führte die Gesundheitskoordination bereits in den ersten zwei Monaten ca. 20 Einzelgespräche mit den Akteurinnen und Akteuren der Stadtteile, um bedarfsgerechte Maßnahmen entwickeln zu können. Diese Tätigkeit soll sich über den kompletten Projektzeitraum fortsetzen.
Im o.g. interaktiven Erfahrungsaustausch wurde auch die aktuelle Lage der Zielgruppe mit den Fachkräften in den o.g. Arbeitskreisen und Netzwerken erörtert. Als zentrale Ergebnisse zu den Problemen der Zielgruppe nannten diese insbesondere: Gewalterfahrungen, mangelnde
4 Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (2015): Bayerischer Präventionsplan. https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/staatsminister/#Initiativen
Erziehungskompetenzen der Eltern, hoher Medienkonsum, Armut und beengte Wohnverhältnisse, wenige Grünflächen, Zunahme an psychischen Erkrankungen (insbesondere Angststörung und Depression), fehlende Sozialkompetenzen, fehlende Copingstrategien zum Umgang mit Frustration mit der Folge der Zunahme von Wut, Aggression, selbst- und fremdverletzendem Verhalten sowie Suchtmittelmissbrauch. Für die Maßnahmengestaltung wurde empfohlen, diese möglichst niederschwellig und kontinuierlich wiederholend zu gestalten, an bestehende Beziehungen und Strukturen anzuknüpfen sowie Peerangebote zu integrieren und einen attraktiven Rahmen zu gestalten (Essen, Spiele).
Im Sinne des partizipativen Ansatzes sollen vor allem Kinder, Jugendlichen, junge Erwachsenen und deren Familien im jeweiligen Stadtteil frühzeitig durch geeignete Formate eingebunden werden. Im Juli 2023 haben wir hierzu z.B. in Zusammenarbeit mit „laut!“ das „grüne Sofa“ zur Beteiligung von Jugendlichen genutzt. Somit werden Kompetenzen im Sinne des Empowerment-Ansatzes gestärkt und Beteiligungsmöglichkeiten gefördert. Im Rahmen von vier Stadtteilfesten in allen geförderten Stadtteilen im Juni und Juli 2023 kamen wir außerdem bereits mit Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch, mit vergleichbaren Ergebnissen wie in der Befragung der Fachkräfte (s.o.). Dies trug auch zur Sichtbarkeit des Projekts in der Bevölkerung bei. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen sollen auch partizipative Methoden verwendet werden, um kontinuierlich die Bedürfnisse der Zielgruppe zu berücksichtigen und ggf. Konzepte anzupassen.
Netzwerkarbeit
Die Netzwerkarbeit stellt neben der o.g. Bedürfniserhebung einen wichtigen Baustein des Projekts dar, um Multiplikatoren und Kooperationspartnerinnen und -partner zu identifizieren und amtsübergreifende Zusammenarbeit zu vereinfachen. Daher ist geplant, sich an diesen längerfristig aktiv zu beteiligen, z.B. am Netz gegen Armut (Sozialamt) oder den verschiedenen Gebietsteams (Stadtplanungsamt), siehe Anhang B. Hierdurch wird die psychische Gesundheit junger Menschen als Querschnittsthema wiederkehrend auch in stadtinternen Strukturen platziert, wodurch eine dauerhafte Sensibilisierung der Verwaltung, der Akteurinnen und Akteure vor Ort und der Trägerlandschaft erreicht werden soll.
So kann die Gesundheitskoordination das Thema psychische Gesundheit kontinuierlich in die Netzwerke einbringen, Bedarfe und Angebote (v)ermitteln, stets mit dem Blick und, die Interessen der von gesundheitlicher Ungleichheit betroffenen Zielgruppen zu vertreten. Sie stellt somit selbst eine personelle Ressource als Ansprechpartnerin für psychosoziale Gesundheitsthemen und Gesundheitsförderung dar und wirkt als (temporäre) Veränderung auch hinsichtlich der strukturellen Verhältnisse. Gleichzeitig gestaltet die Gesundheitskoordination Verbindungen zwischen dem Gesundheitsamt und den Stadtteilen (oder der Zielgruppe/den Einrichtungen vor Ort) und erweitert so im Projektzeitraum auch die personellen Ressourcen des Gesundheitsamts.
Aufbau von Präventionsnetzwerken & Umsetzung von Maßnahmen
Um Maßnahmen langfristig besser koordinieren und weiterentwickeln zu können, aktuelle Bedarfe und Probleme frühzeitig zu erkennen und einen Austausch darüber zwischen den Einrichtungen zu ermöglichen, sollen stadtteilbezogene Präventionsnetzwerke unter Einbezug der Akteurinnen und Akteure vor Ort entstehen. Diese werden während des Projektzeitraums durch die Gesundheitskoordination geleitet, treffen sich in regelmäßigen Abständen und wirken als Multiplikatoren für das Projekt, z.B. zur Steuerung und Entwicklung von Maßnahmen. Im Aufbau der Präventionsnetzwerke sollen, soweit möglich und in Absprache mit
den Akteurinnen und Akteuren, bestehende Netzwerke/Arbeitsgruppen ggf. integriert, bzw. mit diesen kooperiert werden. Um gesamtstädtische Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen sich die Präventionsnetzwerke auf lokaler Ebene treffen und dienen nicht nur dem allgemeinen Austausch, sondern der konkreten, ortsbezogenen Projektplanung, Konzepterstellung und -umsetzung in Bezug auf die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Als mögliche Projektmaßnahmen sind folgende Punkte angedacht: Kooperation mit dem Projekt „Verrückt? Na und!“ in den Stadtteilen, Vergabe der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen an Träger/Einrichtungen im Stadtteil, Aktionstage zum Projektthema – angelehnt an die bereits durchgeführten Bewegungstage im Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“, Beteiligung an der jährlichen „Woche der seelischen Gesundheit“, psychoedukative Angebote, Resilienztrainings, soziale Gruppenarbeit und soziales Kompetenztraining.
Darüber hinaus sollen themenbezogene Fortbildungen für Fachkräfte angeboten werden, sowie Multiplikatorenschulungen für Ehrenamtliche, wodurch die Kompetenzen bzgl. psychischer Gesundheit im Stadtteil insgesamt steigen können.
Nachhaltigkeit
Durch die enge Einbindung der Einrichtungen und Akteurinnen und Akteure vor Ort soll das Projekt gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Zusätzlich sollen durch die Ausschreibung und Vergabe von „Maßnahmenpaketen“ an freien Träger im Stadtteil, Angebote von Anfang an Setting bezogen verankert werden. Auch die im Rahmen des Pakts zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes neu geschaffene Stellen im Bereich Gesundheitsförderung/Gesundheitsplanung im Gesundheitsamt zur Verstetigung von Projekten der Gesundheitsförderung und der dezentralen Gesundheitsförderung sind Ressourcen, die dazu beitragen sollen Angebote und Strukturen langfristig im Stadtteil zu implementieren. Parallel zu den Projektmaßnahmen sollen in Kooperation mit einem Evaluationsinstitut Kriterien zur Überprüfung der Maßnahmenqualität entwickelt und umgesetzt werden, um diese stetig zu steigern.
3. Ausblick
Im Rahmen der Woche der seelischen Gesundheit (10.10. – 20.10.2023) werden über das Projekt erste Maßnahmen in den Stadtteilen angeboten, beispielsweise Vorträge in Kooperation mit dem Berufsfortbildungszentrum (Bfz), ein Angebot zu Selbstwirksamkeit und Resilienz von Mädchen mit dem Frauen- und Mädchengesundheitszentrum (FMGZ), ein Angebot zum Naturerleben und Achtsamkeit auf öffentlichen Plätzen gemeinsam mit dem Museum im Koffer und dem Kindermuseum, eine Maßnahme zur psychosozialen Gesundheit und Bewegung mit dem Jugendhaus TetriX und der Manufaktur für Gesundheit sowie Angebote zur Selbstbehauptung für Mädchen und Frauen in Stadtteilzentren gemeinsam mit Aura e.V..
Zum Abschluss dieser Aktionswoche findet am 20.10.2023 die fachliche Auftaktveranstaltung des Projekts GROW HAPPY NBG statt. In diesem Rahmen planen wir, mit Politik, städtischen Ämtern und den Akteurinnen und Akteuren der Projektgebiete in den Dialog zu treten und das Projekt sichtbarer zu machen. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen gemeinsam mit den Ergebnissen der Bedürfniserhebungen aus den Netzwerktreffen maßgeblich für konkrete
Kooperationsvereinbarungen sowie zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit den Akteurinnen und Akteure aus den Stadtteilen genutzt werden.
Ein weiterer fester Baustein des Projekts bildet die Öffentlichkeitsarbeit ab, welche auch verstärkt ausgebaut werden soll. Erfahrungen des vorausgegangenen Projekts „Gesundheit für alle“ verdeutlichten die nicht zu vernachlässigende Bedeutsamkeit der öffentlichen Sichtbarkeit. Folglich ist der Besuch zukünftiger Stadtteilfeste, stets mit dem Ziel Aufmerksamkeit für das Projekt und den damit verbundenen Maßnahmen zu generieren, angedacht.
Darüber hinaus planen wir zur zielgruppengerechten Bewerbung der Projektmaßnahmen, sowie zur niederschwelligen Gestaltung psychoedukativer Inhalte, einen Social-Media-Auftritt auf Instagram und der städtischen Website.
Das Präventionsnetzwerk soll im vierten Quartal 2023 vorbereitet und im ersten Quartal 2024 aufgebaut und dann in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort stetig inhaltlich weiterentwickelt werden. 2024 werden schwerpunktmäßig Maßnahmen entwickelt und angeboten, parallel sollen diese zugleich durch ein externes Institut evaluiert werden. Die Vergabe an einen geeigneten Anbieter soll im November 2023 erfolgen.
Anhang A: Netzwerkarbeit in (Stadtteil-)Arbeitskreisen
| Stadtteil | Netzwerk | |
|---|---|---|
| St. Leonhard/ | STARK St. Leonhardt | STARK St. Leonhardt |
| Schweinau | ||
| Netzwerk Jugend | ||
| West | STARK Gostenhof West | |
| STARK Muggeley | ||
| AK Kitas, Horte, Grundschulen | ||
| Steinbühl/ Galgenhof | AK Gibitzenhof/Rabus/Steinbühl | |
| AK Jugend | ||
| Gibitzenhof/ Rabus | ||
| AK Jugend | ||
| AK Herschelplatz | ||
| Gesamtstädtisch | ||
| INEK (Interdisziplinären Netzwerks für die Entwicklungsförderung von Kindern (und Familien)) | ||
| AK Kinder psychisch kranker Eltern | ||
| Netzwerk Frühe Hilfen |
Kinderversammlung
Netz gegen Armut
Anhang B: Bedürfniserhebung in Arbeitskreisen und Netzwerken, exemplarisch
Anhang C: Projektkonzept & Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit durch Stadtteilaktionen an Stadtteilfesten
Beschlussvorlage Ref.III/026/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zwischenbericht zur kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit in
Nürnberg i.R.d. Präventionsgesetzes (PrävG)
Anlagen: Diversity Check Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Die Genderperspektive gewinnt in der Gesundheitsversorgung, -förderung und -prävention zunehmend Beachtung. Die Notwendigkeit einer geschlechtsbezogenen Gesundheitsförderung bzw. geschlechtersensiblen Prävention ergibt sich aus den Tatsachen, dass Männer im Schnitt fünf Jahre früher als Frauen sterben, bei vielen Erkrankungen Männer benachteiligt sind und ein risikobehaftetes Verhalten zeigen, das die Gesundheit beeinträchtigt. Bisher gibt es in Nürnberg nur vereinzelt spezifische Maßnahmen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung für Jungen und Männer, die zudem kaum miteinander abgestimmt, wenig vernetzt und koordiniert sind. Aus diesem Grund wurde der Aufbau einer Koordination Jungen- und Männergesundheit im Gesundheitsamt in der Stadt Nürnberg im Rahmen des §20a SGB V in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse (TK) durch Gesundheitsausschuss beschlossen. Das drittmittelgeförderte Projekt hatte ursprünglich eine Laufzeit von 36 Monaten. Aufgrund Verzögerungen in der Stellenbesetzung mangels Fachkräften, der Aufgaben in der Pandemiebewältigung seit 2020 und dem Entgegenkommen der TK wird das Projekt derzeit bis Juni 2024 verlängert. Der aktuelle Sachstand des Projektes hinsichtlich der Erhebungsphase und dem Aufbau der Kooperationen sowie erste Umsetzungen wird aufgezeigt. Zum 01.01.2024 sollen weitere Projektvorhaben mithilfe des PrävG, z.B. bei der TK, umgesetzt werden, die u.a. aus den Ergebnissen der kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit resultieren. Die Beantragung der notwendigen Drittmittel über das PrävG sollen mithilfe des Beschlusses des Gesundheitsausschusses noch in 2023 erfolgen. Mit Antragstellung werden Eigenmittel i.H.v. 10 Prozent vorausgesetzt. Diese können durch Einbringen von bereits vorhandener Ressourcen (z.B. vorhandene Personalkapazitäten) erfolgen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Diversity-Check in der Anlage
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Das Gesundheitsamt wird beauftragt, im Rahmen des PrävG finanzielle Mittel zur Förderung weiterer Projekte im Rahmen der geschlechtersensiblen Prävention, z.B. zur Förderung der Jungengesundheit, bei der Techniker Krankenkasse und der Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV) zu beantragen.
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Ein geschlechtersensibler Ansatz ist eine w irkungsvolle Strategie, um z ielgruppenspezifisch passgenaue, nachhaltige I nterventionen zu entwickeln. Dies kommt insbesondere Jungen und Männern zugute, die durch unspezifische Angebote in der G esundheitsförderung, -vorsorge und P rävention bislang selten erreicht werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Bei der Bestandserhebung wird auf R outinedaten (z.B. S chuleingangsuntersuchungen/GH, S tatistikmonitor/STA) und bundesweite Studien (z.B. RKI) zurückgegriffen, die eine Differenzierung nach Geschlecht erlauben. Ü ber Fachkräfteinterviews und qualitative B efragung von Männern sind weitere d ifferenziertere zielgruppenspezifische Informationen zu erhalten. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ein zentrales Anliegen des Projekts ist es, einen B eitrag zur gesundheitlichen Chance ngerechtigkeit in Nürnberg zu leisten. Angebo te der Gesundheitsförderung und -vorsorge, aber auch -versorgung werden von den Geschlechtern bislang noch nicht gleiche rmaßen wahrgenommen. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Förderung der gesundheitlichen Lebensqualität u nd Chancengerechtigkeit bei Jungen und M ännern in Nürnberg. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | Geschlechtersensibler Präventions- und G esundheitsförderungsansatz als kommunales I nstrument. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
Zwischenbericht zur kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit in
Nürnberg i.R.d. Präventionsgesetzes (PrävG). Entscheidungsvorlage
1. Rahmenbedingungen des Projekts
Das drittmittelgeförderte Projekt „Kommunale Koordinierung Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ startete ursprünglich 2018 als Kooperation des Gesundheitsamtes sowie der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg mit der Techniker Krankenkasse (TK). Grundlage für eine Projektförderung stellt das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG / §20a SGB V) dar, mit dem Ziel, Lebensbedingungen zu gestalten und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu unterstützen. Das Präventionsgesetz sieht vor, Angebote der Verhaltens- und Verhältnisprävention in der Lebenswelt der Menschen, d.h. dort wo sie wohnen, spielen, lernen und arbeiten, zu implementieren sowie die Zusammenarbeit der Einrichtungen und Akteure und Akteurinnen1 in der Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. „Kommunen stehen hierbei im Fokus, weil sie einerseits als Akteure von Public Health betrachtet werden können und andererseits zentrale Orte der Umsetzung von Public- Health-Maßnahmen sind (…). In einem System der Prävention und Gesundheitsförderung ist es notwendig, die Zielgruppen oder -regionen mit den höchsten Bedarfen bzw. Risiken zu identifizieren und so die vorhandenen begrenzten Ressourcen, die für Maßnahmen zur Verfügung stehen, effizient einzusetzen“2.
Ziel des Projekts ist es unter anderem, die gesundheitliche Lebensqualität von Jungen und Männern nachhaltig zu verbessern, langfristig die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern zu erhöhen – sowie kurzfristiger – die Inanspruchnahme von Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen durch Männer zu steigern. Im Förderzeitraum sollen schwerpunktmäßig eine Bestands- und Bedarfserhebung durchgeführt und notwendige Kooperationen aufgebaut werden. Für die zielgerichtete Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen soll ein weiterer Antrag vornehmlich bei der TK gestellt werden.
Der Projektzeitraum betrug ursprünglich 36 Monate. Aufgrund von Verzögerungen in der Stellenbesetzung mangels Fachkräften, der Aufgaben in der Pandemiebewältigung seit 2020, bei der das Projektteam von März 2020 bis einschließlich Oktober 2022 in der Bearbeitung der Sars-CoV 2-Pandemie eingesetzt war, und dem Entgegenkommen der Techniker Krankenkasse (TK) wird das Projekt derzeit bis Juni 2024 verlängert. Im Zeitraum von 2019 bis Ende 2022 wurde das Projekt mithilfe der TK-Förderung in enger Zusammenarbeit mit dem Ansprechpartner für Männer der Gleichstellungsstelle durchgeführt, welcher hieraus acht Wochenarbeitsstunden erhielt.
1 Als Akteurinnen und Akteure werden betrachtet z.B. handelnde Personen bei sozialen Trägern und Vereinen oder im Stadtteil 2 De Bock, F. (2021): Evidenzbasierung: Theoriebildung und praktische Umsetzung in Prävention und Gesundheitsförderung in Bundesgesundheitsblatt 2021
Das bisherige Finanzvolumen für das Projekt beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 405.644 Euro, davon wurden 294.734 Euro durch die TK gefördert.
2. Grundlagen einer Jungen- und Männergesundheit
Die Notwendigkeit einer geschlechtsbezogenen Gesundheitsförderung ergibt sich aus den Tatsachen, dass Männer im Schnitt fünf Jahre früher als Frauen sterben, bei vielen Erkrankungen Männer benachteiligt sind und ein risikobehaftetes Verhalten zeigen, dass die Gesundheit beeinträchtigt3. Zudem sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung bei Personen unterschiedlichen Geschlechts nicht immer gleich wirksam4 und werden weitestgehend „geschlechtsneutral“ angeboten. Jungengesundheit gilt noch als ein „blinder Fleck in der Public-Health-Forschung und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“5. Aus diesen Gründen gewinnt die Genderperspektive zunehmend an Bedeutung. Die ersten Lehrstühle wurden in den vergangenen Jahren eingerichtet. In der Praxis ist jedoch wenig von geschlechtersensibler Prävention und Gesundheitsförderung angekommen. Diese bislang eher vernachlässigte Betrachtung der Jungen- und Männergesundheit in der Praxis resultiert aus einer historischen Fokussierung vornehmlich auf Frauen und Kinder, einem traditionellen Geschlechterbild und einer ungleichen Ressourcenverteilung im Gesundheitssystem. Ebenso fehlt es noch an der nötigen Sensibilisierung der Zielgruppe der Männer für gesundheitliche Themen.
3. Vorgehensweise und Ergebnisse in der Erhebungsphase
Bislang gibt es nur vereinzelte Erhebungen der Bedarfe von Männern hinsichtlich deren Gesundheit oder systematische Bestandserhebung in Deutschland67. Dies konnte anhand des Projektes nun bspw. um eine qualitative Befragung ergänzt werden.
Bis Mitte des Jahres 2023 wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung erstellt. Die Bestandserhebung erfolgt durch eine Datensichtung sowie der Recherche von wissenschaftlichen Beiträgen, Studien und weiterführender Literatur. Ein weiterer Baustein der Bestandserhebung ist die Analyse der gesundheitlichen Angebote in Nürnberg bspw. durch freie Träger, die speziell an Jungen und Männer gerichtet sind.
Hieraus ergibt sich, dass in der Stadt Nürnberg bereits einige verstreute gesundheitliche Angebote bestehen, die speziell für die Zielgruppe der Jungen und Männer konzipiert sind. Zu den Angeboten gehören beispielsweise Beratungs-, Gruppenangebote, Unterrichtseinheiten,
3 Stiftung Männergesundheit, Stand: 25.05.2020 4 BZgA 2019 5 Zitat nach Altgeld 2013 6 Ergebnis einer Internetrecherche und Abfrage bei Institutionen, die sich mit Männergesundheit befassen (z.B. Stiftung Männergesundheit) 7 Fünfter Männergesundheitsbericht der Stiftung Männergesundheit
Begleitung, Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Wohnungssuche und Wohnungshilfe.
Aus der Literaturrecherche können folgend einige bezeichnende Zitate aufgegriffen werden, die es ermöglichen, den Sachstand zur nationalen Lage der Jungen- und Männergesundheit zu umreißen: "Jungengesundheit ist noch ein blinder Fleck in der Public-Health-Forschung und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst."8 "Dabei muss zunächst festgestellt werden, dass die Gesundheitsversorgung ebenso weit von Jungen, männlichen Jugendlichen und Männern entfernt ist wie diese vom Gesundheitssystem."9 "Die Datenlage zur geschlechtsspezifischen gesundheitlichen Situation von Jungen ist sehr lückenhaft."10 Gleichwohl „(…) besteht nach wie vor ein hoher Bedarf, geschlechterorientierte Maßnahmen zu entwickeln und zu stärken."11 "Bei der Inanspruchnahme primärpräventiver Programme zeigen sich allerdings drastische Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Diese Programme werden von Männern deutlich seltener angenommen, was zu der Forderung führte, dass diese oder ähnliche Angebot dringend geschlechtssensibel gestaltet werden müssen, um eine Chancengleichheit der Geschlechter zu erzielen."12
Neben der Bestandserhebung wurde eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Für eine zielführende Bedarfserhebung sind Fachkräfte von großem Wert, da sie vor Ort und direkt mit den Zielgruppen im Austausch stehen. Dabei wurden zunächst 26 Fachkräfteinterviews mit Akteurinnen und Akteuren und zentralen Schlüsselpersonen geführt, um die gesundheitlichen Bedarfe von Jungen und Männern zu identifizieren und gleichzeitig für die Thematik der Jungen- und Männergesundheit zu sensibilisieren13. Darunter befanden sich Ärztinnen und Ärzte aus Praxis und Klinik, Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Nürnberg (z.B. J, JCN, PA) sowie Mitarbeitende von freien Trägern, Vereinen und Verbänden.
Potentielle Angebote der Jungen- oder Männergesundheit in Bayern waren den Befragten mehrheitlich nicht bekannt. Lediglich der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV), der Bayerische Jugendring (BJR), der bundesweite Aktionstag zur Berufsorientierung und Le-
8 Altgeld, Th. in Stier, B./Winter, R. (2013): Jungen und Gesundheit. Ein interdisziplinäres Handbuch für Medizin, Psychologie und Pädagogik, S.169 9 Winter, R. (2013): Jungen und Gesundheit. Ein interdisziplinäres Handbuch für Medizin, Psychologie und Pädagogik, S.177 10 Schroll, E. in Stier, B./Winter, R. (2013): Jungen und Gesundheit. Ein interdisziplinäres Handbuch für Medizin, Psychologie und Pädagogik, S.21 11 Stier, B. (2013): Jungen und Gesundheit. Ein interdisziplinäres Handbuch für Medizin, Psychologie und Pädagogik, S. 164 12 Kupfer, J. in Harth, W. et al. (2012): Praxishandbuch Männergesundheit, S.27 13 Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse wurde im Gesundheitsausschuss am 29.11.2022 vorgestellt.
bensplanung für Jungen ab der 5. Klasse, der „Boys´Day“, und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden als bayernweite Angebote genannt. Eine Fachkraft umschrieb dies, wie folgt: „Und mir fallen wirklich keine speziellen Institutionen, Einrichtungen, Angebote ein, wo man sagt, ja das ist tatsächlich mal nur für die Jungen oder für die Männer, wo sie sich speziell mit dem und dem Problem hinwenden können. Fällt mir echt nicht ein“.
Neben der Befragung von Fachkräften wurde die eigentliche Zielgruppe der Männer via Interviews eingebunden. Laut Fachliteratur und Fachleuten ist dieses Unterfangen äußerst schwierig. Bislang wurde bundesweit keine derartige qualitative Befragung durchgeführt. Die aktuelle Studie der Stiftung Männergesundheit ist quantitativ angelegt. Männer gelten als schwer erreichbar, wenn es um deren Gesundheit geht. Auch zu diesem Ergebnis kommt der fünfte Männergesundheitsbericht. So blieben auch die ersten Aufrufe zur Teilnahme erfolglos. Durch gezieltere Nachfragen bzw. Direktansprache seitens der Projektmitarbeiter, der Kooperationspartnerinnen und -partner sowie bereits beteiligte Interviewpartner, über Netzwerke und Gremien, über Mailing und über Aushänge konnten über mehrere Monate 53 Männer zum Interview gebeten werden. Da es bundesweit zum ersten Mal gelingt, Männer zu deren Gesundheitsbedarfe zu befragen, musste auch der hierfür notwendige qualitative Fragebogen entwickelt werden.
Folgende Ergebnisse konnten erzielt werden: Für Männer bedeutet Gesundheit in erster Linie das Ausbleiben von Krankheiten, gefolgt von der körperlichen und geistigen Gesundheit. Gesundheit ist für die befragten Männer eng mit Lebensfreude und Glück verbunden und dem Wohlfühlen im eigenen Körper. Doch auch die Aussage, die Möglichkeit zu haben, den Alltag ohne Einschränkungen frei gestalten zu können, wird oft im Zusammenhang mit Gesundheit getroffen. Für über 80 Prozent der befragten Männer spielt Gesundheit eine große Rolle in ihrem Leben, so zumindest laut Interview. Die Bereiche, in denen Gesundheit die größte Rolle spielt, sind Krankheiten, Bewegung und Sport, Ernährung, Familie bzw. der soziale Bereich, Stress und Psyche sowie im Beruf. Stresssituationen sind dabei allgegenwärtig. Ob familiärer Natur, durch Beziehungsprobleme, aufgrund von Sprachbarrieren, während des Studiums oder aufgrund von Überlastung im beruflichen Kontext: Über 80 Prozent der befragten Männer berichten, innerhalb der letzten Wochen, Stresssituationen erfahren zu haben. Männern fehlen Ansprechpersonen bei gesundheitlichen Themen. Mehr als die Hälfte der befragten Männer geben an, dass sie sich, über ihre vorhandenen Ansprechpersonen (wie z.B. der Partnerin / dem Partner oder Familienangehörigen), weitere Ansprechpersonen wünschen würden. Obwohl es, wie oben im Text unter Punkt drei ausgeführt, eine breite Palette von Beratungsmöglichkeiten für Jungen und Männer in Nürnberg gibt, sind diese größtenteils bei den Män-
nern unbekannt. Knapp 75 Prozent der befragten Männer geben an, dass ihnen keine Beratungsstellen speziell für Jungen und Männer bekannt sind. Weitere Ergebnisse aus der Erhebung werden in einem gesonderten Bericht im Rahmen des Abschlussberichts 2024 folgen.
Im Gesundheitsausschuss am 10.11.2022 wurde der Auf- und Ausbau eines Nürnberger Netzwerks zur Jungen- und Männergesundheit vorgestellt. Durch diesen Kooperationsverbund war es nun möglich, Fokusgruppen durchzuführen. Hierfür konnten an drei Terminen 2022/2023 insgesamt sieben Klassen einer Berufsschule bzw. eines Gymnasiums gewonnen werden. 77 Teilnehmende im Alter zwischen 15 und 18 Jahren wurden beteiligt, darunter:
51 Jugendliche weiblichen Geschlechts 24 Jugendliche männlichen Geschlechts 2 Inter-Jugendliche14
Die Ergebnisse der Fokusgruppen zeigen, dass fast alle Jungen einem traditionellen Männerbild folgen und angeben, sich „männlich zu fühlen“ und entsprechend zu handeln. Körper, Bewegung und Sport sind zentrale Themen für die Jungen, während die psychische Gesundheit kaum diskutiert wird. Das Wissen über Verhütung ist bei den Jungen gering und die Vorsorgeuntersuchungen oder Arztbesuche sind für sie kein relevantes Thema. Obwohl gesunde Ernährung von den Jungen als wichtig erachtet wird, hat keiner von ihnen gefrühstückt.
4. Aufbau von Kooperationen
Die geplanten Kooperationsstrukturen sollen langfristig die Situation von Jungen und Männern in Nürnberg hinsichtlich deren Gesundheit verbessern. Im Austausch mit den einzelnen potentiellen Partnerinnen und Partnern sollen geschlechtsspezifische Angebote (weiter-) entwickelt, ausgebaut oder verzahnt werden. Synergien – bspw. zwischen der Stadtverwaltung und den freien Trägern - sollen hierdurch entstehen bzw. genutzt werden. Hier wird es durch die Koordination im Rahmen der Projektlaufzeit wichtig sein, Aufklärung über geschlechtersensible Gesundheit und der Bandbreite des Themenfelds zu betreiben – und dies nicht nur bei den eigentlichen Zielgruppen, sondern auch bei Fachkräften und den Anbietenden von Angeboten. Hierfür wird durch einen regelmäßigen Austausch und seit Juli 2022 stattfindenden Vernetzungstreffen ein eigenes Netzwerk zur Jungen und Männergesundheit in Nürnberg aufgebaut.
Einzelne (eher) nicht koordinierte Projekte und Initiativen in anderen Städten, Ländern und auch auf Bundesebene sind in den vergangenen Jahren erfasst worden, wie aus dem bun-
14 Jugendliche, die weder dem Geschlecht männlich noch weiblich zuzuordnen, sondern bspw. bei Geburt mit beiden Geschlechtsmerkmalen geboren sind (sog. Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung).
desweiten Netzwerk zur Männergesundheit hervorgeht. Neben der Fokussierung auf regionale Netzwerkarbeit lag damit ein ebenso großer Schwerpunkt auf der Einbindung des Nürnberger Projekts in nationale Netzwerke, wie dem bundesweiten Netzwerk „Männergesundheit fördern im kommunalen Raum“ sowie der Fachaustausch mit Koryphäen auf dem Gebiet der Männergesundheit, wie Gunter Neubauer, der u.a. die Leitung des Sozialwissenschaftlichen Instituts Tübingen (SOWIT) innehat.
5. Aktueller Projektsachstand
Nach der Erhebungsphase bzgl. des Bestands und des Bedarfs stehen nun die Umsetzung und die Pflege des Kooperationsverbunds im Fokus. Erste Pilotprojekte und Mikroprojekte im Rahmen des Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse werden aktuell umgesetzt, unter anderem:
„Junge sein – Mann werden“: Ein Jungenprojekt zur Reflexion der Rollenbilder und der Gewaltprävention „Aufbau eines Netzwerks und der Aufmerksamkeit für Inter*Kids“: Geschlechtersensible Prävention mit Fokus auf intergeschlechtliche Kinder
Weitere Projekte sind in der Planungsphase.
6. Ausblick
Durch die dargestellten Ergebnisse der Bestands- und Bedarfserhebungen wird die Notwendigkeit des Projekts „Kommunale Koordinierung Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ nochmals deutlich. Maßnahmen zur Männergesundheit sind von großer Bedeutung, da sie auf die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse von Männern eingehen. Ebendiese Männergesundheitsthemen wurden in der Vergangenheit oft vernachlässigt oder als Selbstverständlichkeit angesehen, was zu einer ungleichen Gesundheitsversorgung und einem Mangel an Bewusstsein für die spezifischen Gesundheitsrisiken führt, denen Jungen und Männer ausgesetzt sind. Die Förderung der Jungen- und Männergesundheit durch gezielte Projekte kann dazu beitragen, Männer zu ermutigen, ihre Gesundheit aktiv anzugehen und präventive Maßnahmen und Angebote zu nutzen. Genau an dieser Stelle möchte die Koordinierung Jungen und Männergesundheit durch nachhaltiges Handeln Vertrauen bei der Zielgruppe schaffen, bestehende Angebote sichtbar machen und Anlaufmöglichkeiten entwickeln.
Mit Blick auf den Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ weist das Projekt „Kommunale Koordinierung Jungen- und Männergesundheit“ auf einige gemeinsame Handlungsfelder hin, wie das Ziel, die Versorgungs- und Vorsorgestruktur für LSBTIQ*-Personen in Nürnberg zu verbessern. Ein Aspekt ist die Weiterentwicklung und Verstetigung der Koordination Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg mit einem Fokus auf besonders vulnerable Teilzielgruppen, wie beispielsweise der nicht-heterosexuell orientierten Jungen sowie der intergeschlechtlichen
Menschen. Dieser Fokus ergibt sich unter anderem aus den Ergebnissen aus der Bestandsund Bedarfserhebung. Schließlich zielen sowohl die Koordinierung Jungen- und Männergesundheit als auch der Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ darauf ab, die Akzeptanz und Unterstützung für queere Jungen und Männer zu verbessern. Aufgrund von Stigmatisierung, Diskriminierung und Vorurteilen kann ihre allgemeine Gesundheit und ihr Wohlbefinden teils stark beeinträchtigt werden. Studien zeigen, dass insbesondere queere Jugendliche ein erhöhtes Risiko für psychische Gesundheitsprobleme wie Depressionen, Angststörungen und Suizid haben15 Durch die Fokussierung auf diese Teilzielgruppe wird angestrebt, ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen und ihnen die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen.
Um für alle Jungen und Männer da zu sein, für ihre Gesundheit proaktiv etwas zu verändern und die geschlechtersensible Prävention in Nürnberg weiterzuentwickeln, ist eine Fortsetzung der Kooperation mit Krankenkassen i.R.d. PrävG geplant.
Eine entsprechende Beschlussvorlage für den Gesundheitsausschuss zur weiteren Förderung der geschlechtersensiblen Prävention samt der Jungen- und Männergesundheit mithilfe des PrävG, z.B. durch die TK oder die Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV), ist anhängig, damit die Finanzierung zu Beginn des Jahres 2024 sichergestellt werden kann. Hierbei geht es um weitere Anträge, die aus den Ergebnissen der kommunalen Koordinierung Jungen- und Männergesundheit resultieren. Einerseits soll ab 2024 ein Fokus auf die Jungengesundheit, die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Männergesundheit sowie ein Fokus auf (werdende) Eltern von Kindern mit Variationen der Geschlechtsentwicklung gesetzt werden.
Neben der Techniker Krankenkasse (TK), die das beschriebene Projekt in den vergangenen Jahren finanziell unterstützt hat, gibt es auch die Möglichkeit, auf Grundlage des Präventionsgesetzes im Zuge der Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern (LRV) eine Förderung zu beantragen. Die LRV ist ein gemeinsames Abkommen folgender Akteure:
Freistaat Bayern Gesetzliche Krankenversicherung Deutsche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit Bayerischer Städtetag
15 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (2021): Geringere Chancen auf ein gesundes Leben für LGBTQI*-Menschen. DIW Wochenbericht 06/2021 Robert Koch-Institut – RKI (2020): Die gesundheitliche Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans* und intergeschlechtlichen Menschen. Journal of Health Monitoring Krell C., Oldemeier K. (2017): Coming Out – und dann…?! Coming-Out-Verläufe und Diskriminierungserfahrungen von LSBT*Q Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland. Deutsches Jugendinstitut (DJI) Deutscher Ethikrat (2011): Zur Situation von Menschen mit Intersexualität in Deutschland. Öffentliche Anhörung und Dialog. Simultanmitschrift
Im Rahmen der LRV können trägerübergreifende Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte, vulnerable Zielgruppen gefördert werden. Ziel ist es, die gesundheitliche Chancengleichheit in Bayern zu verbessern.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Hygieneschulungen in Gemeinschaftsunterkünften - Unterlagen werden nachgereicht
hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.06.2020
Anlagen: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.06.2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg: aktueller Stand
Bericht:
Der bisher letzte Sachstandsbericht erfolgte am 06.10.2022. Mit Bescheid vom 12.12.2019 ist eine Fortührung der Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg im bisherigen Stellenumfang bis 31.12.2024 sichergestellt. Die Geschäftsstelle ist im Gesundheitsamt als Vollzeitstelle im Stab der Amtsleitung der medizinisch-fachlichen Leitung unterstellt. Derzeit umfasst das Förderprogramm bayernweit 62 Gesundheitsregionenplus, bestehend aus 79 Landkreisen und kreisfreien Städten. Das StMGP plant nach Auslaufen des Förderprogramms eine Verstetigung der Aufgaben und Strukturen der Gesundheitsregionenplus, die im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst gesetzlich verankert werden sollen. Nachdem die Arbeit der Gesundheitsregionplus pandemiebedingt in den Jahren 2020 und 2021 eingeschränkt war, hat die Arbeit nun wieder deutlich an Fahrt aufgenommen, ruhende Arbeitskreise wurden bzw. werden reaktiviert. Neu angegangen wird das Thema Adipositas bei Kindern und Jugendlichen. Thematischer Schwerpunkt sind weiterhin Themen der psychischen Gesundheit. So ist Einsamkeit das Jahresschwerpunktthema 2023. Auch die psychische Gesundheit von Kindern ist wichtiges Thema. Dabei geht es auch um die Verknüpfung der hier aktiven Player mit dem Ziel einer Netzwerkkarte.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aktivitäten der Gesundheitsregionplus adressieren alle Menschen in Nürnberg und gehen explizit auf Minoritäten wie zum Beispiel queere Personen ein.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg: aktueller Stand
Sachverhalt
Seit der Bekanntgabe des Förderprogramms Gesundheitsregionenplus im Dezember 2014 wird dem Gesundheitsausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand in Nürnberg berichtet. Der bisher letzte Bericht erfolgte im Gesundheitsausschuss am 6. Oktober 2022. Die Fortführung der Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg im bisherigen Umfang ist aktuell bis 31. Dezember 2024 gesichert. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege strebt die Verstetigung der Gesundheitsregionenplus an.
Der vorliegende Sachstandsbericht stellt die Entwicklungen seit Herbst 2022 vor und beschreibt die aktuellen Pläne.
Gesundheitsregionenplus in Bayern
Gesundheitsregionenplus ist 2015 als Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) gestartet mit dem Ziel, Landkreise und kreisfreie Städte beim Strukturaufbau für eine kommunale Gesundheitskonferenz zu unterstützen. Gestartet mit 24 Gesundheitsregionenplus bestehend aus 29 Landkreisen und kreisfreien Städten, umfasst das Programm mittlerweile 62 Gesundheitsregionenplus bestehend aus 79 Landkreisen und kreisfreien Städten (Abbildung 1).
Abbildung 1: Übersicht der Gesundheitsregionenplus in Bayern
Neben Nürnberg sind mittlerweile weitere Gesundheitsämter in kommunaler Trägerschaft an Gesundheitsregionenplus beteiligt: Augsburg, Ingolstadt, Memmingen.
Im Bezirk Mittelfranken sind, mit Ausnahme der Stadt Schwabach, alle Städte und Landkreisen an Gesundheitsregionenplus beteiligt. Die gute Abdeckung Mittelfrankens mit dem Förderprogramm ermöglicht einen unkomplizierten regionalen Austausch zum Beispiel zum Thema psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen.
Nachdem die Fortführung des Förderprogramms mit einer zweiten Förderwelle ein wichtiges Zeichen zur Bedeutung der Gesundheitsregionenplus gesetzt hat, ist derzeit die Verstetigung der Strukturen ein wichtiges Anliegen, welches erlaubt, Themen der Gesundheitsförderung und Versorgung in langfristiger Perspektive über einen Projektstatus hinaus zu verfolgen. Nachdem die Verstetigung ursprünglich bereits für die Legislaturperiode bis Oktober 2023 geplant war, soll diese nun nach der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 erfolgen. Dies wurde nicht zuletzt auf der Tagung der Geschäftsstellenleiterinnen und -leiter in Landshut am 25. und 26. April 2023 betont.
Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg
Abbildung 2 illustriert die aktuelle Struktur der Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg. Daran orientiert folgen die Ausführungen zu den einzelnen Elementen.
Abbildung 2: Struktur der Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg
Gesundheitsforum Nicht zuletzt durch den Wechsel in der Geschäftsstellenleitung wurde das für die erste Jahreshälfte geplante 9. Gesundheitsforum verschoben und findet am 19. September 2023 statt. Über die Ergebnisse des Forums wird im Gesundheitsausschuss mündlich berichtet werden.
Per Umlaufverfahren wurde die Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ohne Gegenstimme als neues Mitglied in die Gesundheitsregionplus aufgenommen. Diese wächst damit auf 42 Mitglieder. Weitere Mitglieder sollen dazu kommen. Mit der Evangelischen Hochschule, mit der die Gesundheitsregionplus bereits jetzt kooperiert, laufen bereits Gespräche. Die aktuelle Mitgliederliste ist als Anlage dem Sachstandsbericht beigefügt.
Fachbeirat Der Fachbeirat der Gesundheitsregionplus wurde im Oktober 2019 zur fachlichen Beratung der Geschäftsstelle bei der Vor- und Nachbereitung des Gesundheitsforums eingerichtet.
Der Fachbeirat spiegelt in seiner Zusammensetzung sowohl die Säulen des Gesundheitswesens als auch die Handlungsfelder der Gesundheitsregionplus wider: die ambulante und stationäre Versorgung, der Öffentliche Gesundheitsdienst, die gesundheitliche Selbsthilfe, die Gesundheitsförderung und Pflege. Der Beirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern des Gesundheitsforums zusammen:
Referat für Umwelt und Gesundheit, Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg (medizinisch-fachliche Leitung, Bereichsleitung Gesundheitsförderung), Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz, Klinikum Nürnberg, Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen Mittelfranken, Pflegestützpunkt.
Die Sitzungen finden in zeitlicher Nähe zum Gesundheitsforum statt. Die Vor- und Nachbereitung erfolgt durch die Geschäftsstelle.
Inhalt der Sitzungen ist, die Themen aus dem jeweiligen Gesundheitsforum zur weiteren Bearbeitung auf Machbarkeit zu überprüfen, zu kategorisieren, priorisieren und weitere potentielle Kooperationspartner zu benennen.
Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle wurde im Juli 2015 besetzt. Sie ist als Vollzeitstelle im Stab der Amtsleitung angesiedelt und untersteht dort direkt der medizinisch-fachlichen Leitung.
Arbeitsgruppen / Themen In den Arbeitsgruppen werden die vom Gesundheitsforum benannten und vom Fachbeirat priorisierten Themen mit weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern umgesetzt. Die Arbeitsgruppen sind von unterschiedlichem Charakter hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihrer Dynamik in der Themenbearbeitung.
Arbeitslosigkeit und Gesundheit Die im Herbst 2016 gegründete Arbeitsgruppe hat sich nach einer pandemiebedingten Pause am 02.02.2023 erstmals wieder zu einer Sitzung getroffen, seitdem sehr schnell an Fahrt aufgenommen und Unterarbeitsgruppen gebildet. Dabei geht es zum Beispiel um Winter-Cafés für Menschen in Arbeitslosigkeit, die zusammen mit Studierenden organisiert werden. Die Winter-Cafés gehören zugleich zu den vielen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Jahresschwerpunktthema Einsamkeit.
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Die Arbeitsgruppe ist nach einer pandemiebedingten Pause seit diesem Jahr wieder sehr aktiv. Die einstigen Mitglieder wurden angeschrieben und haben großes Interesse an einer Wiederbelebung gezeigt. Aktuell geplant sind zwei Veranstaltungen im Oktober mit externen Referentinnen – einmal zum Thema „Die Zukunft der Arbeit – Übergangsmanagement für nachhaltigen Erfolg“ und ein anderes Mal zum Thema „Arbeitsbewältigungsfähigkeit unterstützen und fördern“. Darüber hinaus ist für Anfang nächsten Jahres ein Treffen des Multiplikatoren-Netzwerkes vorgesehen. Weitere Veranstaltungen sollen im Laufe des Jahres 2024 folgen.
Gesundheit von Anfang an / Runder Tisch Adipositas Die Arbeitsgruppe Gesundheit von Anfang an soll wiederbelebt werden. Als erster Schritt wird dazu die Unterarbeitsgruppe „Runder Tisch Adipositas“ gegründet. Der Runde Tisch kommt Ende November 2023 erstmals zusammen und hat das Ziel, alle Akteurinnen und Akteure zusammenzubringen, die mit Adipositas bei Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Gemeinsam sollen Ansätze gefunden werden, diesem wachsenden Problem entgegenzuwirken. Mit dem Runden Tisch kommt das Gesundheitsamt dem Auftrag des Stadtrats nach, sich mit Adipositas bei Kindern und Jugendlichen zu befassen.
Runder Tisch INEK Ausgehend von der Sitzung des Gesundheitsausschusses im Juli 2019 ist es Auftrag des Runden Tisches, die Akteure zu vernetzen, die für die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Dabei steht INEK steht für „Interdisziplinäres Netzwerk für die Entwicklungsförderung von Kindern und Familien“.
INEK bündelt alle Einrichtungen und Institutionen aus dem Bereich der kindlichen Entwicklungsverzögerung im Großraum Nürnberg. Durch regelmäßigen Austausch und Netzwerkarbeit sollen Versorgungsstrukturen verbessert und der Zugang zu Diagnostik und Fördermaßnahmen vereinfacht werden. Ziel des Netzwerkes ist zum einen der regelmäßige Austausch über Veränderungen im Angebot sowie auch in fachlicher Hinsicht. Ganz wesentlich ist zum anderen die Strukturierung der Angebotslandschaft, ergänzt durch die Angebote zur Diagnostik.
Bei einem Treffen im März 2023 haben sich die INEK-Mitglieder gegenseitig über ihre jeweilige Lage nach Corona informiert. Konsens war, dass die Zahl verhaltensauffälliger Kinder zuletzt zugenommen hat. Bei einem weiteren Treffen am 11. Oktober 2023 sollen Zahlen dazu gesichtet werden, die im Gesundheitsausschuss mündlich berichtet werden können.
Demenzfreundliche Apotheke Die Arbeitsgruppe dient der Kontaktpflege zu Apothekerinnen und Apothekern. Wiederkehrende Themen sind Polypharmazie und Schnittstellen in der Versorgung. Beim letzten Treffen wurde über das Angebot für pflegende Angehörige informiert, ihre Erkrankten für ein paar Stunden im Café im Heilig-Geist-Spital betreuen zu lassen.
Krankenhausrunde Das Treffen dient dem regelmäßigen Austausch zwischen den Krankenhäusern, dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg und der Referentin für Umwelt und Gesundheit. Beim letzten Treffen im November 2022 stand ein Resümee der Corona-Pandemie sowie die aktuelle Situation in den Kliniken im Mittelpunkt des Treffens. Außerdem ging es um Fachkräftemangel und Klimaanpassung. Für das nächste Treffen im am 24. Oktober 2023 läuft derzeit die Abfrage unter den Mitgliedern, welche Themen sie aktuell am meisten beschäftigt. Diese kommen dann auf die Tagesordnung.
Pflege Das Handlungsfeld Pflege hat mit dem Zuwendungsbescheid zur zweiten Förderperiode das Themenportfolio der Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg erweitert. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtig bestehender Strukturen in enger Abstimmung mit dem Seniorenamt der Stadt Nürnberg. Die Geschäftsstelle nimmt an der Pflegekonferenz und der Austauschplattform Generalistik teil, dessen beider Federführung beim Seniorenamt liegt. Das Seniorenamt ist seit Beginn an (Dezember 2015) stimmberechtigtes Mitglied im Gesundheitsforum.
AG Daten Das Gesundheitsamt verfügt über sehr viele Daten. Ziel der AG Daten ist es, sich einen Überblick über die Fülle der Informationen zu verschaffen, diese zu bündeln und zu überprüfen, zu welchem Zweck sie erhoben werden.
Die Arbeitsgruppe will Daten strukturiert zusammenstellen und die Kommunikation über die internen Daten zwischen den Fach- und Sachbereichen sowie zwischen der Gesundheitsregionplus und der Gesundheitsberichterstattung fördern. Darüber hinaus war und ist das mittelfristige Ziel, die Art der Datenerhebung und damit auch die Form der erhobenen Daten zu harmonisieren, so dass beispielsweise Adressen jeweils in gleicher Form erfasst werden. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung sollen nun zukünftig für interne Zwecke Daten verfügbar gemacht und diese gegebenenfalls auch überblicksartig ausgewertet werden.
Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerk Die Gesundheitsregionplus nimmt an den Treffen des Netzwerkes teil. Die Treffen dienen dem Austausch unter den Akteurinnen und Akteuren in der Versorgung alter und schwerkranker Menschen. Thematischer Schwerpunkt beim letzten Treffen im April 2023 war der assistierte Suizid.
Verrückt? Na und! Die Gesundheitsregionplus steht im ständigen Austausch zu diesem Projekt, das das Thema „Psychische Erkrankung“ und den nicht stigmatisierenden Umgang damit in die Schulen bringt.
Das Projekt lebt vom Zusammenspiel persönlicher Expertinnen und Experten – also Betroffenen – einerseits und Fachexpertinnen und –experten andererseits. Großes Thema ist aktuell, die weitere Finanzierung sicherzustellen, die eine zuverlässige Fortführung und einen bedarfsentsprechenden Ausbau des Programms zur Prävention psychischer Erkrankungen ermöglicht. Dazu laufen Gespräche mit der AOK.
Jahresschwerpunktthema Einsamkeit Im Jahr 2023 steht Einsamkeit im Fokus der Gesundheitsregionenplus. Mit verschiedenen Aktivitäten und Angeboten greift die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg das Thema auf. Dazu zählen nicht zuletzt der Gesundheitsmarkt am Jakobsplatz, die gesundheitspolitische Veranstaltung im südpunkt sowie die Woche gegen Einsamkeit im November. Darüber hinaus hat die Geschäftsstelle ihre Agenda bezüglich des Jahresschwerpunktthemas bei einem Vortrag in München auf dem Fachtag „Einsamkeit und Erwerbslosigkeit“ der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern (LZG) vorgestellt.
Fazit
Die Gesundheitsregionplus hat nach pandemiebedingten Einschränkungen wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Arbeitsgruppen, die wegen der Pandemie geruht haben, sind wiederbelebt worden, neue Aktivitäten und Fragestellungen wurden und werden aufgenommen wie der Runde Tisch Adipositas und Gesundheitskioske. Intensiv befasst sich die Gesundheitsregionplus mit dem jeweiligen Jahresschwerpunktthema, 2023 mit Einsamkeit. Davon gehen auch mittel- bis langfristige Impulse aus.
Die Gesundheitsregionplus als Netzwerk zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage - sowohl im Zugang zu Versorgung als auch in der Stärkung der eigenen Gesundheitskompetenz - ist in der Lage, auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort einzugehen und langfristig an der Verbesserung der Situation zu arbeiten. Die Gesundheitsregionplus mit ihrer langfristigen Ausrichtung ist geeignet, die gesundheitliche Folgen der Pandemie zu bearbeiten. Zentrales Thema dabei ist die psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen sowohl in der Gesundheitsförderung als auch in der Gesundheitsversorgung.
Anlage 1
Mitglieder des Gesundheitsforums, Stand 15.09.2023
Einrichtung
AK "Gesunde Städte-Netzwerk" Nürnberg
AOK, Direktion Mittelfranken
Ärztlicher Kreisverband
Bayerische Krankenhausgesellschaft
Bayerische Landesapothekerkammer Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Behindertenrat der Stadt Nürnberg
Betriebskrankenkasse mhPlus
CSU - Stadtradtsfraktion
Deutscher Gewerkschaftsbund, Mittelfranken
Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz
Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerk
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Kinderkommission
Kreisarbeitsgemeinschaft
Netz gegen Armut
Nürnberger Bündnis gegen Depression
Nürnberger Krankenhäuser
Praxisnetz Nürnberg Süd
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Nürnberg
Rat für Integration und Zuwanderung
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Referat für Umwelt und Gesundheit
Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mittelfranken e.V.
SPD - Stadtratsfraktion
Staatliches Schulamt
Stadt Nürnberg, Amt für Allgemeinbildende Schulen
Stadt Nürnberg, Bildungscampus
Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt
Stadt Nürnberg, Jugendamt
Stadt Nürnberg, Seniorenamt
Stadt Nürnberg, SportService
Stadtratsfraktion der AfD
Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Stadtratsfraktion Bunte Ausschussgemeinschaft (vertreten durch Die Linke) Stadtratsfraktion Die Ausschussgemeinschaft (vertreten durch die FW) Stadtseniorenrat Nürnberg
Techniker Krankenkasse
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Zentrum für Gesundheitsförderung e.V.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes
hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.03.2023
Anlagen: Diversity Check Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.03.2023 Sachverhalt
Bericht:
Die Stadt Nürnberg hat im Juli 2017, als eine der ersten in Bayern, mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) begonnen. Es liegen somit Erfahrungen aus insgesamt sechs Jahren vor, wobei während der Coronapandemie Prostitution immer wieder eingeschränkt wurde oder ganz untersagt war. Nach der Coronapandemie können erst jetzt die Folgen des Gesetzes auf die Sexarbeit einigermaßen abgeschätzt werden. In der Vorlage wird neben der quantitativen Entwicklung der Arbeit auch auf die finanzielle und personelle Sitution der in der Stadt Nürnberg zuständigen Sachgebiete eingegangen. Darüber hinaus wird die bundesweite Evaluation, die 2025 dem Bundestag vorgelegt werden soll, beschrieben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Anlage
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
OA
BDR
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Die §§ 3 - 10 Prostituiertenschutzgesetz ( ProstSchG) beziehen sich ausschließlich auf in d er Prostitution tätige Personen. Die einzelnen s exuellen Identitäten unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Ausübung der Prostitution. So arbeiten zu über 95% Frauen in der Prostitution, T ransgender und Männer nur zu etwa 5%. I nsofern sind in erster Linie Frauen betroffen. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Schätzungen der Polizei und p rostitutionsrelevanter Einrichtungen zur V erbreitung der Prostitution in Deutschland. Z .T. Auswertung eigener anonymisierter Daten. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Es sind in erster Linie Frauen betroffen und die Beratung gem. §§ 3 - 10 ProstSchG zielt nic ht auf Gleichstellung ab. Dennoch bieten - mit den einschränkenden Bedingungen einer Pflichtberatung - v.a. die Beratungsteile prinzipiell Möglichkeiten, Personen in sozial schwie riger Lebenslage mit unterstützenden Informa tionen/Angeboten zu erreichen. | c relevant c✔ teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Die §§ 3 -10 ProstSchG betreffen Frauen, T ransgender und Männer in der Prostitution g leichermaßen. Pflichtberatung und Anmelde- p flicht können stigmatisierende Effekte haben. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Sachverhalt
I.1. Zuständigkeiten für das Prostituiertenschutzgesetz
Das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen/ Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit 01.Juli 2017 in Kraft und wurde zeitgleich in der Stadt Nürnberg umgesetzt. Die Federführung auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auf Landesebene ist die Zuständigkeit geteilt: Für die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) die Fachaufsicht, für alle übrigen Aufgaben das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Bei der Stadt Nürnberg wurde nach entsprechend den Vorgaben des Prostitutionsschutzgesetzes organisiert:
Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG Gh/Inf-FSG (Infektionsschutz Fachstelle Sexuelle Gesundheit) Anmeldung sowie Informations- und Beratungsgespräch nach §§ 3, 7 ProstSchG Gh/DR-R (Digitales und Recht – Rechtlicher Vollzug) Erlaubnisverfahren und Kontrollen für/von Prostitutionsgewerbe nach § 12 ff
ProstSchG
OA/3-GW/G (Gewerbewesen – Prostituiertenschutzgesetz)
I.2. Erfahrungen bei der Umsetzung der ProstSchG seit dem letzten Bericht im Jahr
In der Gesamtheit kann ein positives Resümee gezogen werden. Die Umsetzung erfolgt routiniert. Die Angebote sind innerhalb der Zielgruppe anerkannt und etabliert.
I.2.1 Umsetzung des § 12 ProstSchG (Erlaubnisverfahren)
Folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:
Die Arbeitsbedingungen/das Arbeitsumfeld der in der Prostitution tätigen Personen
konnte verbessert bzw. einheitliche Standards erreicht werden, beispielsweise mit dem
Erfordernis eines sachgerechten Notrufsystems oder mit der angemessenen Ausstat-
tung von Sanitäreinrichtungen.
Die zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes erforderlichen gesetzlichen Voraus-
setzungen wurden geschaffen.
Es wurden Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, um die Betreiber im Prostitutionsge-
werbe zur Umsetzung des ProstSchG anzuhalten.
Prostitutionsstätten, die aus Sicht von OA wegen ihrer örtlichen Lage, wegen einer
Häufung innerhalb eines Hauses, einer Straße oder eines Stadtviertels zu einer uner-
wünschten Konzentration geführt haben oder durch eine inakzeptable Ausstattung von
Sanitärräumen, Zimmern für sexuelle Dienstleistungen nicht geeignet waren, konnten
geschlossen werden.
Als problematische wurden diese Punkte identifiziert:
Illegale Prostitution findet weiterhin statt und kann kaum bekämpft werden, da diese
vermutlich oft unentdeckt bleibt.
Prostituierte umgehen verstärkt die gesetzlich reglementierten Prostitutionsstätten, in-
dem sie alleine oder zusammen mit anderen Prostituierten in Ferienwohnungen, Air-
BnBs oder Hotel-/Pensionszimmern arbeiten. Vermietern von Ferienwohnungen oder
Hotel-/Pensionsbetreibern kann der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes kaum nachge-
wiesen werden, Kontrollen in Ferienwohnungen und Hotel-/Pensionszimmern sind nur
schwer möglich.
Nach § 18 Abs. 2 Nr. 7 ProstSchG dürfen
Räume nicht als Schlaf- oder Wohnräume genutzt werden. Diese zum Schutz für Prostituierte gedachte Anforderung erzeugt einen zusätzlichen Druck für Prostituierte und den Wohnungsmarkt und eröffnet den Betreibern zusätzliche Einnahmemöglichkeiten. Die gesetzlich bestehende und gesundheitlich wichtige Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr sowie das Verbot des Werbens mit kondomfreien Geschlechtsverkehr werden von Kunden und Prostituierten weiterhin häufig missachtet.
I.2.2. Umsetzung des § 10 ProstSchG (Gesundheitsberatung)
Die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG ist trotz Corona Pandemie und mehr als einjähriger Beratungspause ein fest etablierter Bestandteil der Fachstelle sexuelle Gesundheit (FSG). In der Szene sind in den meisten Fällen die Öffnungszeiten bekannt, Hausdamen und Betreiber/Betreiberinnen haben einen persönlichen Kontakt zu den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle und Termine wurden wieder verstärkt angefragt.
Auch wenn der „Vor-Corona-Stand“ zahlenmäßig noch nicht wieder erreicht ist, werden in 2023 wieder steigende Zahlen erwartet, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse geschehen.
Aufgrund des fünfjährigen Bestehens des Prostituiertenschutzgesetzes und des damit einhergehenden Faktes, dass die Zahl der Wiederholungsberatungen im Vergleich zu Erstberatungen weiter steigen wird, erhofft sich die Fachstelle sexuelle Gesundheit die Festigung eines gewissen Vertrauensverhältnisses. Dies bedeutet, dass Klienten über unsere Angebote und die von Kooperationspartnern Bescheid wissen, diese vielleicht wahrnehmen, die Fachstelle nicht nur als „Muss“- sondern auch als „Hilfsstruktur“ angesehen wird und somit die Zahlen in der HIV- und STI-Beratung auf Grundlage von § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wieder steigen.
Auch wenn die gesundheitliche Beratung ein verpflichtendes Gespräch darstellt, können hier wertvolle Inhalte weitergegeben werden, die im Zweifelsfall Ausstiegsoptionen bieten und/ oder zumindest wertvolle Tipps und Anlaufstellen in Bezug auf die Arbeit in der Prostitution weitergeben. Viele Informationen, die von fachlicher Seite während der Beratung vermittelt werden, müssen beim Gegenüber zunächst verarbeitet werden, sodass ein Handlungsprozess bei den Klienten (wenn überhaupt) erst später einsetzt. So ist es der Fachstelle meist nicht möglich nachzuvollziehen, wie mit den vermittelten Inhalten umgegangen wird. Daher bieten die Wiederholungsberatungen eine gute Möglichkeit Vergangenes zu reflektieren und neue/andere Handlungsbedarfe zu ermitteln.
I.2.3. Umsetzung des §§ 3, 7 ProstSchG (Anmeldung sowie Informations- und Beratungsgespräch)
Dass die Personen nur mit gültiger Bescheinigung über eine Gesundheitsberatung (GB) und ein Informations- und Beratungsgespräch (IBG) angemeldet arbeiten dürfen, hat sich gut eingespielt. Die anfängliche massive Ablehnung gegen dieses Procedere hat sich gelegt. Der Anteil der deutschen, weiblichen Prostituierten ist sehr gering (2022: 7 %). Zu 75 % – und damit die prägende Gruppe – sind es rumänische, bulgarische und ungarische, weibliche Prostituierte. 2022 haben sich 26 männliche Prostituierte angemeldet.
Zur Unterstützung des IBG kann Gh seit Ende 2018 Videodolmetschen einsetzen. Das Modell der physisch anwesenden Dolmetscher hat sich nicht bewährt, da die Prostituierten Termine nicht zuverlässig einhalten. Es entstanden Bereitstellungkosten für physisch anwesende Dolmetscher.
Viele Prostituierte kommen nun schon das zweite oder dritte Mal zur Anmeldung. Sie wissen, wo die Anmeldung zu finden ist und dass der Nachweis einer gültigen GB vorgelegt werden muss. Es hat sich somit ein routinierter Umgang eingestellt. Die anfängliche Skepsis und/ oder Ängstlichkeit, insbesondere von nicht Deutsch sprechenden Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, hat sich gelegt. Andererseits konnten sie sich an die Gesprächsinhalte (z. B. Sperrgebietsverordnung in Nürnberg) nicht mehr erinnern. Auch dass sie schon mal darüber aufgeklärt wurden, dass Einnahmen aus ihrer Tätigkeit zu versteuern sind, wissen viele Prostituierte nicht mehr.
Nach wie vor können die Anbieter von Tantra-Massagen von ihrer Philosophie her nicht nachvollziehen, dass sie unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dies führt zu erhöhtem Erklärungsbedarf.
Die Möglichkeit in Nürnberg die GB und das IBG im gleichen Gebäude (Gesundheitsamt in der Burgstr. 4) durchführen zu können (one-stop-agency) wird von der Klientel begrüßt.
Gh beobachtet immer wieder, dass die Prostituierten in derjenigen Stadt zur GB und IBG gehen, wo sie schnellstmöglich einen Termin bekommen. Die Frage der örtlichen Zuständigkeit lässt sich oft nicht klären, da als Arbeitsort Nürnberg angegeben wird.
I.3. Entwicklung der Zahl der geführten Beratungsgespräche und der angemeldeten
Prostitutionsbetriebe
I.3.1. Erlaubnispflichtige Betriebe
Die Anzahl der Betriebe im Nürnberger Stadtgebiet hat sich seit 2019 wie folgt entwickelt:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (Aug.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Betriebe | 91 | 85 | 85 | 89 | 90 |
Die Verteilung zwischen den verschiedenen Betriebsarten ist dabei in etwa gleichgeblieben. Von den derzeit 90 genehmigten Prostitutionsstätten sind 21 Bordelle, 4 FKK-Clubs, 58 Wohnungen und 7 sonstige Betriebe (z.B. Domina-Studio, Massage-Studio).
I.3.2. Gesundheitliche Beratung gem. § 10 ProstSchG
I.3.2.1 Überblick
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 734 gesundheitliche Beratungen nach § 10 ProstSchG durchgeführt.
Aufgrund pandemiebedingter Vorgaben musste die FSG ihr Beratungsangebot zwischenzeitlich einstellen. Auch Sexarbeitern/Sexarbeiterinnen war es zeitweise nicht gestattet, ihrer Tätigkeit auszuführen. Aufgrund dessen lassen sich die niedrigen Beratungszahlen in den Jahren 2020 und 2021 erklären.
Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Beratungszahlen 2022 um mehr als 40 % gesunken. Dies hängt vermutlich mit unterschiedlichen Komponenten zusammen:
Arbeitsplätze haben sich während der Coronazeit verlagert (siehe Pkt. I.3.2.4.), die Beratungstätigkeit konnte erst im Februar 2022 langsam wiederaufgenommen werden oder auch die Unsicherheit von Sexarbeitern/Sexarbeiterinnen, wie die aktuelle Situation gehandhabt wird.
BERATUNGENNACH § 10 PROSTSCHG
744 734
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Eine weitere Veränderung im Jahr 2022 war die Terminvergabe für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG. Während 2019 eine offene Sprechstunde angeboten wurde, kehrte die FSG 2022 zur terminlichen Vereinbarung an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag zurück. Bei steigender Nachfrage ist dieses Prinzip leichter durchzuführen und lässt trotzdem Gelegenheit spontane Anfragen abzuarbeiten. Dies ist möglich, auch weil den Beraterinnen Videodolmetschen mit ad hoc Sprachen zur Verfügung steht.
I.3.2.2. Geschlechterverteilung
Wenig Überraschung lässt sich bei der Verteilung der Geschlechter feststellen. Den Großsteil der beratenen Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen stellen Frauen dar (697 Beratungen). An zweiter Stelle stehen transidente Personen (26 Beratungen) und auf Platz drei die Gruppe der Männer (11 Beratungen). Männer, die sich in der FSG zur gesundheitlichen Beratung anmelden, gehören in den meisten Fällen entweder zur Gruppe der Tantra-Masseure an oder sind als Escort tätig. Als Herkunftsland bei den Männern wird in den allermeisten Fällen Deutschland angegeben, auch weil die Art ihrer Tätigkeit ein gewisses Maß an Kommunikationsfähigkeit erfordert.
Geschlechterverteilung 2022
QUEER (Z.B. TRANS) 26 MÄNNLICH 11 WEIBLICH
697
0 100 200 300 400 500 600 700 800
I.3.2.3. Nationalitäten
Die Nationalitäten der Personen, die zur gesundheitlichen Beratung kommen, sind sehr vielfältig, wie dem Kreisdiagramm entnommen werden kann:
8% Nationalitäten
1%
1%
2% Rumänien
Bulgarien
2%
Ungarn
3% 45%
Deutschland
4% Spanien
Polen
9%
Thailand Brasilien Afrika
11%
Tschechien
14% Sonstige
Trotzdem sind schwerpunktmäßig vor allem Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen aus osteuropäischen Ländern vertreten: Rumänien macht mit 45 % der Beratenen fast die Hälfte der Klientel aus. Es folgt Bulgarien mit 14 % und Ungarn mit 11 %. 9 % der Beratenen kommen aus Deutschland. Die restlichen 21 % machen u.a. Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen aus Spanien, Thailand, Polen, Brasilien, Afrika oder Tschechien aus. Generell sind bei den gesundheitlichen Beratungen weltweite Nationen vertreten.
I.3.2.4. Altersverteilung und Arbeitsplatz
Die meisten Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen sind zwischen 21 und 30 Jahre alt. Statistisch auf Platz zwei stehen Personen in der Altersgruppe zwischen 31 und 40 Jahren. Zahlenmäßig sehr nah beisammen liegen die Sexarbeiter*innen zwischen 41 und 50 und 18 und 20 Jahren.
Altersverteilung
| 295 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 212 | ||||
| 95 | ||||
| 72 | 47 |
18-20 JAHRE 21-30 JAHRE 31-40 JAHRE 41-50 JAHRE 51-60 JAHRE >60 JAHRE
Während vor der Pandemie junge Frauen (zwischen 18 und 30 Jahren) vor allem in den FKK-Clubs tätig waren, lässt sich nun in der Beratung feststellen, dass diese einerseits in Appartements, andererseits häufig an der Frauentormauer untergekommen sind.
Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen, die älter als 40 Jahre sind, arbeiten meist schon länger in der Prostitution. Diese arbeiten vorwiegend in Appartements, sind in Massagesalons tätig oder arbeiten im SM-Bereich. Sie bringen häufig mehrjährige Berufserfahrung mit, haben gegenüber den jüngeren Kollegen/Kolleginnen kaum Aufklärungsbedarf und verfügen oft über ein größeres Gesundheitsbewusstsein. Folglich nehmen sie des Öfteren eine eher ablehnende Haltung gegenüber den gesetzlichen Grundlagen des Prostituiertenschutzgesetzes ein.
Aus der Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen geht hervor, dass einige Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen während der Pandemie ihren Arbeitsplatz verlagerten. Als Tätigkeitsorte wurden Hotels oder AirBnB-Unterkünfte genannt. Vermutet wird, dass diese Örtlichkeiten einerseits die Möglichkeit boten (bieten), trotz gesetzlicher Einschränkungen weiter die Tätigkeit auszuüben, andererseits der Überwachungsfunktion der Ordnungsbehörden aus dem Weg zu gehen. Einhergeht häufig die Einsparung von Miete, gegenüber den Appartements, die gewerblich von Sexarbeitern/Sexarbeiterinnen genutzt werden. Diese Verschiebung des Arbeitsplatzes wird vermutlich weiterhin praktiziert und entzieht sich somit der Kenntnis der FSG. Dies hat natürlich Folgen für die Sicherheit der Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen.
I.3.3. Anmelde-Beratung nach § 3 ProstSchG
Die Entwicklung der letzten Jahre der durchgeführten Anmeldungen und IBG: 2018 734 2019 576 2020 478 2021 280 (Corona/Schließung von Prostitutionsstätten) 2022 510 2023 338 (Stand 08/2023)
I.4. Finanzielle und personelle Auswirkungen des ProstSchG bei OA und Gh
I.4.1. OA
Im Ordnungsamt wurden mit der Einführung des ProstSchG ursprünglich zwei Vollzeitstellen in den Besoldungsgruppen A10 und A11 geschaffen, mittlerweile sind die beiden besetzten Vollzeitstellen mit Besoldungsgruppe A10 bewertet.
Die weiteren Ausgaben sind eher gering. Die Einnahmen seit Einführung des ProstSchG belaufen sich auf etwa 140.000 € für Genehmigungen.
Im Rahmen des Konnexitätsprinzips werden Teile der Kosten, anteilig der durch die Sachbearbeiter geleisteten Stunden, für Personal und auch andere Ausgaben wie z. B. das Dienstfahrzeug durch den Freistaat Bayern finanziert.
I.4.2. Gh/Inf-FSG
Für die gesundheitliche Beratung gem. § 10 ProstSchG wurde das Konnexitätsprinzip durch das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege ausgeschlossen. Die nicht durch Gebühreneinnahmen finanzierten Aufwendungen werden deshalb durch die allgemeine Finanzzuweisung (FAG) des Freistaats finanziert. Dadurch findet nur eine zeitliche Trennung der Aufgabe gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG von den anderen Aufgaben der FSG, die nach § 19 IfSG geregelt sind, statt. Zeitliche Unterscheidung dahingehend, dass die Beratung nach § 10 ProstSchG mit Terminabsprache am Mo., Mi., Fr. angeboten wird, die Beratung gem. § 19 IfSG, am Di. und Do. anonym und (seit September 2022) als offene Sprechstunde stattfindet. Personell und organisatorisch ist die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG in den beraterischen Kontext der FSG integriert, sodass alle Beraterinnen und Berater alle Aufgaben wahrnehmen und sich auch gegenseitig vertreten. Personell ist die FSG nominell mit 2 Vollzeit und einer 30-Std-Stelle Sozialpädagogen und einer Vollzeitstelle Soziologe und Psychologe (Leitung der FSG) ausgestattet. Durch die Befristung einer Stelle bis 12/23 und dem Ausfall einer Mitarbeiterin in den Mutterschutz, ist die derzeitige Personalsituation allerdings sehr prekär. Hinzu kommt eine Ärztin mit 24,5 WAS und 3 Verwaltungskräfte mit insgesamt 60 WAS. Die Ärztin bietet neben der offenen Sprechzeit, speziell für Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern eine anonyme Sprechstunde im Rahmen des § 19 IfSG an.
Da mit einer steten Zunahme der § 10-Beratung gem. ProstSchG zu rechnen ist, wie es durch die jährlich und halbjährlich stattfindende Wiederholungsberatung im Gesetz angelegt ist, soll für das Jahr 2025 eine weitere Stelle einer Vollzeitkraft Sozialpädagogin beantragt werden.
Die finanzielle Bilanz stellt sich wie folgt dar:
| Kostenart in € | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erträge | -12.115 | -27.775 | -42.045 | -10.850 | -16.500 | -27.010 |
| Sachaufwand | 2.171 | 12.949 | 23.321 | 6.052 | 7.645 | 9.968 |
| Personalauf- wand | 13.708 | 82.834 | 103.309 | 93.223 | 74.062 | 101.497 |
| Saldo (Zu- schussbedarf) | 3.764 | 68.008 | 84.585 | 88.425 | 65.207 | 84.455 |
I.4.3. Gh/DR-R
| Kostenart in € | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erträge | -6.965 | -208.365 | -260.482 | -10.629 | -76.850 | -89.849 |
| Sachaufwand | 4.988 | 39.618 | 29.393 | 13.367 | 9.463 | 14.902 |
| Personalauf- wand | nicht zuge- ordnet | 152.124 | 162.976 | 160.129 | 225.188 | 258.199 |
| Saldo (Zu- schussbedarf) | -1.977 | -16.623 | -68.113 | 162.867 | 157.801 | 183.252 |
Die anfänglich gewährte pauschale Kostenerstattung wurde durch eine Einzelfallabrechnung angefallener Beratungsstunden ersetzt und berücksichtigt keine Vorhalte- oder Bereitschaftszeiten des Personals.
I.5. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Hinblick auf die Arbeitsplätze (Hygiene,
Bordellschließungen) von Prostituierten
Zu Beginn der Corona-Pandemie war Prostitution zum Teil untersagt. Bordellbetriebe mussten ab 17.03.2020 geschlossen bleiben, die Ausübung der Prostitution in erlaubnisfreien Räumlichkeiten (z.B. in eigener Wohnung) war hingegen nicht untersagt. In Folge wurde auch ein Einbruch hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsberatungen verzeichnet.
Im Juli 2020 wurde seitens der Landesanwaltschaft Bayern ein Bordellbetrieb im Sinne der damals gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur dann vermutet, wenn in einem Prostitutionsbetrieb mehr als eine Person gleichzeitig tätig war. Bei Betrieben mit nur einer Arbeitsstätte konnte der Betrieb somit weitergeführt werden, sofern einige Hygienemaßnahmen wie z. B. Kontaktdatenerfassung, Desinfektion der Oberflächen und Tragen von Mund- Nasen-Bedeckung beachtet wurden.
Mit entsprechendem Hygienekonzept, welches die damals gültigen Hygienemaßnahmen auflistete, konnten zu einem späteren Zeitpunkt Bordellbetriebe nach Einverständnis des Ordnungsamtes wieder öffnen. Die IGBs gestalteten sich fortan umfangreicher, da den Prostituierten erklärt wurde, wie sie sich nun verhalten müssen, um Ansteckungen zu vermeiden (Flächendesinfektion, Lüften, Hygienekonzept, Wechseln der Handtücher und Bettwäsche, Kontaktnachverfolgung, bei Symptomen kein Kundenkontakt usw.)
Im Zuge des zweiten Lockdown im Herbst 2020 wurde erneut eine Schließung sämtlicher Prostitutionsstätten beschlossen. Die Betreiber wurden damals darüber informiert, dass die Prostituierten die Prostitutionsstätten auch nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen nutzen dürfen, wie es in einigen Bestandsbetrieben trotz des Prostituiertenschutzgesetztes ausnahmsweise genehmigt ist.
Seit Frühjahr 2022 galten für Prostitutionsbetriebe die allgemeinen Infektionsschutzregeln welche auch in anderen Gewerbebetrieben wie z. B. in der Gastronomie angewandt werden mussten. Dies umfasste beispielsweise die Corona-Testpflicht.
Ebenso häufiger zu beobachten seit der Corona Pandemie ist, dass sich zunehmend sehr junge Frauen, die erst 18 oder 19 Jahre alt geworden sind, als Prostituierte anmelden wollen. Da Personen unter 21 Jahren laut § 232 StGB (Menschenhandel) als besonders schützenswert gelten, halbjährlich beraten werden müssen und meist noch keinerlei Erfahrung in dem Beruf als Sexarbeiterin haben, werden viele Themen ausführlicher behandelt. Dabei fällt immer wieder auf, dass Unsicherheit bei den Betroffenen eine Rolle spielt, Äußerungen eingeübt wirken, keinerlei Kenntnis über den angestrebten Beruf herrscht, der Arbeitsplatz noch nicht klar ist oder widersprüchliche Äußerungen zu Arbeitsbedingungen getätigt werden.
Dieses Verhalten veranlasst die Beraterinnen und Berater zu detaillierteren Nachfragen, aber vor allem zu Hinweisen für die Prostituierten auf spezialisierte Beratungsstellen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass solche Erstgespräche, die in einem verpflichtenden Kontext stattfinden, sehr sensibel geführt werden müssen und vor allem dem Gegenüber das Gefühl vermittelt werden muss, dass Beraterinnen und Berater vertrauenswürdig sind und dazu bereit sind, unterstützend und situationsverbessernd tätig zu werden.
Es ist davon auszugehen, dass während der Pandemie eine Vielzahl von Fällen illegaler Prostitution und illegal betriebener Prostitutionsstätten aufgetreten sind. Eine gesundheitliche Beratung oder ein Informationsgespräch wurde hier nicht in Anspruch genommen.
Eine systematische Erfassung des genauen Umfangs konnte nicht erfolgen. Bundesweite Kontakte zu Beratungsstellen in andern Großstädten, der Besuche einschlägiger Portale im Internet, sowie Gespräche mit (ehemaligen) Betreibern bestätigen diese Theorie allerdings. Die Vermutung liegt nahe, dass eine Abwanderung der Prostitution in den illegalen Bereich
stattgefunden hat, welche sich auch nach der Normalisierung des Infektionsgeschehens nicht mehr verändert hat. Diese Form der Arbeit entzieht sich der Reichweite der Beratung nach ProstSchG. Inwieweit die Angebote der § 19 IfSG Beratung aus diesem Kreis der Sexarbeit zukünftig in Anspruch genommen werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Dies wird mit Sorge betrachtet, da es für Prostituierte in Teilen sehr viel unsicherer geworden ist.
I.6. Erfahrungen der Fachstellen Jadwiga und Kassandra v.a. mit Blick auf Prostitu-
ierte in Notlagen
Zweimal jährlich findet der Runde Tisch Rotlicht unter Federführung des Ordnungsamtes statt. An diesem sind neben Vertreter der Polizeiinspektionen, des Kriminalfachdezernats 4, des Ordnungs- und Gesundheitsamtes, sowie der Abteilung Zweckentfremdung des Stab Wohnen auch Mitarbeiter der Beratungsstellen von z. B. Jadwiga, Kassandra e. V. und auch der Aids- Hilfe beteiligt.
Darüber hinaus pflegt die FSG direkten, engen Kontakt zu den drei Fachberatungsstellen: Kassandra e. V., Nona (Parakaleo e. V.) und Jadwiga Nürnberg. Es finden regelmäßig Austauschtreffen mit den Kolleginnen und Kollegen der Beratungsstellen statt. Anhand der folgenden Fallbeispiele aus dem letzten Jahr soll das Vorgehen der FSG und deren Zusammenarbeit beschrieben werden.
§ 10 ProstSchG hat neben der Aufklärung über Themen der Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Alkohol und Drogen und Schwangerschaft auch die Aufgabe, in der Prostitution tätigen Personen die Möglichkeit zu bieten, sich in etwaigen Zwangs- oder Notlagen der beratenden Person zu öffnen. Dies soll vor allem angepasst an die jeweilige Lebenssituation geschehen und den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern die Möglichkeit geben, sich mithilfe einer Sprachmittlerin/eines Sprachmittlers zu verständigen.
So haben im Jahr 2022 12 Sexarbeiterinnen/Sexarbeiter angegeben, privat Gewalt erfahren zu haben. Auf der Arbeit waren 15 Personen von Gewalt betroffen. Generell sind diese Zahlen als rückläufig zu bezeichnen, was nicht immer gleichbedeutend mit reellen Zahlen ist. Die FSG gibt im Allgemeinen den Rahmen dazu, von negativen Erfahrungen zu berichten. Dann obliegt es den Sexarbeiterinnen/Sexarbeitern von Erlebtem zu erzählen oder es für sich zu behalten. Im Arbeitskontext ist der Begriff des Gewalterlebnisses weit dehnbar. Hierzu zählen auch Kunden, die den Frauen unter Alkoholeinfluss begegneten und aggressiv wirkten. Darüber hinaus sind Vorfälle gemeint, die aufgrund gezielter Gewalteinwirkung, wie Würgen oder Schlagen, das Einschalten der Polizei erfordert haben.
Bei Gewalterfahrungen im privaten Umfeld berichten Frauen in den meisten Fällen von sexuellem Missbrauch, nicht selten durch Verwandte. Ebenso wurde von Gewalteinwirkungen durch Expartner berichtet. Diese Erlebnisse sind allerdings häufig nicht „akut“, vielmehr werden Geschehnisse aus der Vergangenheit berichtet. Die Vermutung liegt dabei nahe, dass Frauen neben dem vorherrschenden Motiv des Gelderwerbs durch die Arbeit als Prostituierte auch ihre negativen Erfahrungen mit Männern in der Vergangenheit durch die nun erlangte Kontrolle über die Freier kompensieren und verarbeiten wollen.
Ein Hinweis auf eine Notlage wurde durch den Expartner einer Prostituierten an die FSG herangetragen. Dieser berichtete telefonisch, dass seine Exfreundin von zwei unbekannten Männern unter Drogen gesetzt und zur Prostitution gezwungen worden sei. Da die Frau tatsächlich zur § 10 ProstSchG Beratung in der Beratungsstelle erschien, konnte eine akute Bedrohungslage im Rahmen des Gesprächs ausgeschlossen werden. Das Einschalten der Polizei wurde
dementsprechend in keinem Fall gewünscht. Trotzdem wurden Frauen darauf hingewiesen, dass das neue Gesetz zum Schutz ihrer selbst da ist. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter wurden darüber aufgeklärt, dass sie die Möglichkeit haben, sich in Notfällen an die Fachstelle sexuelle Gesundheit, Kassandra e. V., Parakaleo e. V. oder Jadwiga zu wenden. Als weiteres Beispiel einer Notlage kann der Fall einer erst 18 Jahre alten jungen Frau mit syrischen Wurzeln genannt werden. Sie kam zunächst zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG in die FSG und erzählte dort, dass sie aufgrund familiärer Konflikte von zu Hause weggelaufen war. Bei einer späteren § 19 IfSG Untersuchung bei der Ärztin der FSG, erzählte sie schließlich, nachdem sie Vertrauen gefasst hatte, dass sie eigentlich nicht in diesem Beruf arbeiten möchte. Allerdings sah sie aufgrund der drohenden Wohnungslosigkeit keine andere Möglichkeit. Durch den regelmäßigen Austausch mit den Kooperationspartnern konnte die FSG die Klientin in die Übergangswohnung der Beratungsstelle Nona (Parakaleo e. V.) vermitteln. Hier wurde die junge Frau weiter betreut und unterstützt.
Neben diesen Erfahrungen wurde über soziale und wirtschaftliche Notlagen berichtet. Beispiele hierfür waren Sorgerechtstreite oder geschiedene Frauen, die gezwungen sind Familie und Kinder im Heimatland zu ernähren. Zudem wurde von Krankheitsfällen in der Familie berichtet. Nicht selten werden solche Beratungsgespräche von Gefühlsausbrüchen auf Seiten der zu beratenden Frauen begleitet. Es lässt sich feststellen, dass diese Situationen stark belastend und mit vielen Emotionen verbunden sind.
I.7. Sachstand der Evaluierung des ProstSchG
Für die Erstellung der Evaluation hat das BMFSFJ das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. insbesondere mit der Erhebung und Auswertung der Daten beauftragt. Laut dem ProstSchG ist das Ergebnis der Evaluation bis zum 1. Juli 2025 dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
Das Ordnungsamt Nürnberg wurde im Mai 2021 durch die Regierung von Mittelfranken bereits dazu aufgefordert Themen und Probleme darzulegen, welche seit Einführung des Prost- SchG bestehen. Im März 2023 hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), im Rahmen des jährlichen Treffens der Leitungen der § 10-Beratungsstellen an den Großstadtgesundheitsämtern über das Forschungsvorhaben „Evaluation des Prost- SchG“ berichtet.
Die Evaluation wird in Form einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung stattfinden und hat drei Dimensionen:
Zielerreichungsgrad: Wie weit wurden die in der Gesetzesvorlage beschriebenen Ziele erreicht? Praktikabilität: Wie erfolgte die Umsetzung des Gesetzes in den 16 Bundesländern, wo sind dabei Unterschiede und Gemeinsamkeiten festzustellen, in den Großstädten in den Mittelstädten und in der Peripherie, in den einzelnen kommunalen oder den Landratsämtern zugeordneten Gesundheitsämtern? nicht-intendierte Nebeneffekte: Diese werden in den Interviews und der Online-Befragung zu beschreiben sein.
Hinzu kommt eine Betrachtung aus Sicht der angrenzenden juristischen Gebiete, insbesondere Baurecht, Gaststättenrecht und Strafrecht, durch weitere auf diese Gebiete spezialisierte Juristinnen und Juristen.
Grundsätzlich wurden zwei übergreifende Ziele identifiziert:
Schutz der Prostituierten Schutz der Allgemeinheit
Diese übergreifenden Ziele wurden in eine Vielzahl von Unterzielen operationalisiert und den einzelnen Akteuren (Beratung zur Aufnahme der Prostitution, §§ 3-7 ProstSchG, gesundheitliche Beratung, § 10 ProstSchG, Anmeldung eines Gewerbes §§ 12 ff. ProstSchG) und Einzelnormen wie Datenschutz § 34 und Statistik § 35 ProstSchG zugeordnet.
Methoden
Grundsätzlich soll sowohl die angemeldete wie die unangemeldete Prostitution beforscht werden, wobei das Dunkelfeld der unangemeldeten und offiziell-inexistenten Prostitution natürlich sehr schwer erreichbar sein wird.
Für die Evaluation wurde ein Methodenmix aus qualitativen und quantitativen Vorgehensweisen ausgewählt.
Es besteht Zugang zu den Daten der Bundesstatistik zum ProstSchG.
Qualitative Methoden
Qualitative Befragungen werden in 3 Gruppendiskussionen und 3 Fokusgruppen (im
einen Fall bestehend aus Mitgliedern mit einheitlichem Hintergrund, im anderen Fall bestehend aus Mitgliedern mit unterschiedlichen professionellem Hintergrund) stattfinden.
Es werden 37 narrative Experteninterviews durchgeführt. Zudem finden Begehungen in derzeit 8 Modellstädten statt. Die Auswahl erfolgte nach Kriterien wie Größe der Stadt, Verteilung im Bundesgebiet regional, Verteilung nach Bundesländern, Verteilung nach Frequentierung bezogen auf die Einwohnerzahl. Die Städte werden sein: Neumünster (Schleswig-Holstein), Hamburg, Frankfurt am Main (Hessen), Saarbrücken (Saarland), Dresden (Sachsen), Bielefeld (Nordrhein-Westfalen), Amberg (Bayern) und Brandburg/Havel (Brandenburg)
In den Begehungen geht es um die Strukturen in der Umsetzung des ProstSchG.
Quantitative Methoden
Es werden quantitative Online-Befragungen in den sechs gängigen Sprachen in der Prostitution, in leichter Sprache und für Menschen, die illiterat sind, zum Vorlesen lassen, vorgenommen.
Es sollen insgesamt folgende Gruppen erreicht werden:
2000 Sexarbeiter*innen (50€ Sachgutschein als Belohnung für die Teilnahme) 750 Behördenmitarbeiter*innen 300 Kunden von Sexarbeit 300 Gewerbetreibende
Die Fachberatungsstellen, die Behörden und die Beratungsstellen in den Ländern und Kommunen werden gebeten, bei der Rekrutierung der vielen zu Befragenden zu unterstützen. Sie erhalten hierzu einen QR-Code mit einer definierten Anzahl an Fragebögen, die sie an die jeweilige Zielgruppe weitergeben können. Die Sicherheit der Online-Befragungen soll durch technische und inhaltliche Maßnahmen sichergestellt werden.
Bisher ist das KFN aber noch nicht auf die Stadt Nürnberg zugekommen, sodass zum gegenwärtigen Stand des Prozesses keine Aussagen zu treffen sind.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 13.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2024
Bericht:
Der Bericht soll eine Gesamtübersicht über die Zuschüsse geben, die vom Gesundheitsamt verwaltet werden. Für das Jahr 2024 erfolgte auf jeweiligen Antrag der Träger eine Anpassung der Zuschüsse an die Tarifentwicklung in Höhe von max. 8,00 %. Der Bericht wird dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bezüglich der einzelnen Zuschüsse liegt eine spezifische Diversity Relevanz vor, hier soll aber nur im Rahmen einer Gesamtschau der Zuschüsse ein Überblick über die Kostenentwicklung gegeben werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Zuschüsse des Gesundheitsamtes - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr
Sachverhalt
In dieser Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die vom Gesundheitsamt bearbeiteten Zuwendungen für das Jahr 2024 gegeben. Hierbei handelt es sich um freiwillige Zuschüsse. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Erhöhungs- und Neuanträge berichtet.
Für 2024 wird für die jeweilige Zuschussposition - entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben - bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von max. 8,00% für den Personalkostenanteil des jeweiligen Zuschusses vorgenommen.
Der Bericht wird dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.
1. Z414040001 – Methadonambulanz Klinikum Nürnberg
Nach Rücksprache mit dem Klinikum Nürnberg soll der Zuschuss für die dortige Methadonambulanz unverändert bereitgestellt werden. Eine Auszahlung wird abhängig vom Gesamtfinanzierungskonzepts der Suchtambulanz am Klinikum beantragt.
Antrag: k.A. bisheriger Zuschuss: 25.300 € Haushaltsplanentwurf: 25.300 €
2. Z414040002 – Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind leistet Unterstützung (z,B. bei Ausstattung etc.) für schwangere Frauen, die entgegen der ursprünglichen Absicht auf eine Abtreibung verzichten. Die Zustiftung der Stadt Nürnberg als ausreichende Stelle der Zuschüsse (Gh/Schwangerenberatung) soll im bisherigen Umfang weitergeführt werden.
Antrag: 3.200 € bisheriger Zuschuss: 3.200 € Haushaltsplanentwurf: 3.200 €
- Z414040003 – Förderverein Ambulante Krisenhilfe e.V. (Krisendienst Mittelfran-
ken)
Durch die Bezuschussung sollen die nicht vom Bezirk Mittelfranken gedeckten Kosten abgedeckt werden sowie die Teilprojekte Bedrohungsmanagement und Ruhepunkt gefördert werden.
Antrag: 69.000 € bisheriger Zuschuss: 69.000 € Haushaltsplanentwurf: 69.000 €
4. Z414040005 – Stadtmission Nürnberg e.V. (Sozialpsychiatrischer Dienst)
Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadtmission bietet unter anderem eine Begegnungsstätte sowie ambulante Beratungen für psychisch erkrankte Menschen an und beteiligt sich an der aufsuchenden Krisenversorgung durch mobile Teams im Rahmen des BayPsychKHG. Die Erhöhung des Zuschusses berücksichtigt Personalkostensteigerungen bei der Bezuschussung vom Bezirk Mittelfranken nicht gedeckter Kosten.
Antrag: 47.301 € bisheriger Zuschuss: 22.000 € Haushaltsplanentwurf: 23.300 €
- Z414040006 – AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V.
Als Selbsthilfeorganisation gegründet, berät und testet die AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. Menschen mit einem risikoreichen Lebensstil. Daneben betreut sie Menschen mit HIV und AIDS, leistet psychosoziale Unterstützung und leistet Präventionsarbeit hinsichtlich sexuell übertragbarer Infektionen. Die institutionelle Förderung des Vereins soll fortgeführt werden. Eine endgültige Abstimmung mit StK zur Höhe des Zuschusses steht derzeit noch aus.
Antrag: 200.000 € bisheriger Zuschuss: 188.800 € Haushaltsplanentwurf: 188.800 €
- Z414040007 – FMGZ – Frauen & Mädchen Gesundheitszentrum e.V.
Aus der Frauenbewegung heraus ist das FMGZ – Frauen & Mädchen Gesundheitszentrum e.V. entstanden. Das Zentrum ist eine Beratungsstelle zu vielen geschlechtsspezifischen Fragestellungen für Frauen, z.B. Verhütungsberatung und Anpassung eines Diaphragmas. Unter Berücksichtigung von Personalkostensteigerungen soll der Zuschuss entsprechend angepasst werden.
Antrag: 119.928 € bisheriger Zuschuss: 99.100 € Haushaltsplanentwurf: 104.800 €
- Z414040008 – Bayerische Krebsgesellschaft e.V.
Die Bayerische Krebsgesellschaft betreibt in Nürnberg eine Beratungsstelle für Krebskranke, deren Angehörige und fachlich Involvierte. Im kommenden Jahr soll eine unveränderte Bezuschussung der Psychosozialen Krebsberatungsstelle Nürnberg erfolgen.
Antrag: 11.700 € bisheriger Zuschuss: 11.700 € Haushaltsplanentwurf: 11.700 €
- Z414040009 – KASSANDRA e.V.
KASANDRA e.V. betreibt eine Fachberatungsstelle für Frauen und Männer in der Sexarbeit, leistet unter anderem Ausstiegsberatung und Beratung zu sicherem Arbeiten in der Sexarbeit. Die Erhöhung des Zuschusses berücksichtigt Personalkostensteigerungen sowie unverschuldet notwendig gewordene höhere Mietaufwendungen.
Antrag: 104.136 € bisheriger Zuschuss: 86.600 € Haushaltsplanentwurf: 95.000 €
- Z414040010 – Kiss Mittelfranken e.V.
Die Selbsthilfekontaktstelle Kiss Mittelfranken e.V. berät und unterstützt Selbsthilfegruppen wie auch an Selbsthilfe interessierte Menschen. Kiss ist zentraler Ansprechpartner für das Thema Selbsthilfe in der Region Mittelfranken. Die Erhöhung des Zuschusses berücksichtigt Personalkostensteigerungen.
Antrag: 40.000 € bisheriger Zuschuss: 33.000 € Haushaltsplanentwurf: 33.300 €
- Z414040011 – AURA Nürnberg e.V.
Der gemeinnützige Verein AURA Nürnberg setzt sich dafür ein, dass Mädchen und Frauen befähigt werden, sich vor Gewalt zu schützen und ihr Sicherheits- wie auch Selbstwertgefühl, beispielsweise mithilfe von Kursen, zu stärken. Die Erhöhung des Zuschusses berücksichtigt Personalkostensteigerungen.
Antrag: 145.000 € bisheriger Zuschuss: 77.200 € Haushaltsplanentwurf: 80.600 €
- Z414040012 – Fliederlich e.V.
Das Queere Zentrum von Fliederlich e.V. in Nürnberg ist eine Beratungsstelle für Queere Menschen. Fliederlich e.V. leistet Coming-Out-Beratung und dient unter anderem auch als Anlaufstelle für Menschen im Asylverfahren, die homosexuelle Kontakte haben. Die Erhöhung des Zuschusses berücksichtigt Personalkostensteigerungen.
Antrag: 69.700 € bisheriger Zuschuss: 61.300 € Haushaltsplanentwurf: 65.100 €
12. Z414040013 – arbewe Wohn- und Begegnungsstätten gGmbH
Die arbewe Wohn- und Begegnungsstätten gGmbH betreibt unter anderem ein Beratungszentrum für seelische Gesundheit (Sozialpsychiatrischer Dienst). Weiterführung der Bezuschussung soll die vom Bezirk Mittelfranken nicht gedeckten Kosten ausgleichen.
Antrag: 15.552 € bisheriger Zuschuss: 14.400 € Haushaltsplanentwurf: 14.400 €
- Z414040014 – Dick und Dünn Nürnberg e.V.
Dick und Dünn Nürnberg e.V. betreibt eine Beratungsstelle zu Fragen von Essstörungen und berät nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige und Fachkräfte. Darüber hinaus bietet er Gruppenangebote und Veranstaltungen zur Thematik an. Eine Ausweitung der Förderung durch die Stadt Nürnberg – durch Wegfall von anderweitigen Projektmitteln für die Jugendberatung – wird fachlich von Gh zwar befürwortet, allerdings ist auf Grund der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Zuschüsse für eine Angebotsausweitung allenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen.
Antrag: 112.500 € bisheriger Zuschuss: 49.500 € Haushaltsplanentwurf: 49.500 €
14. Z414040016 – Zentrum Kobergerstraße, Beratungsstelle für Schwangere
Das Zentrum Kobergerstraße ist eine staatl.-anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, sowie Beratungsstelle für psychische Belastungen nach der Geburt. Durch den Zuschuss wird der Eigenanteil des Zentrums übernommen, der nicht vom kommunalen Pflichtanteil und den vom Freistaat abgedeckten Kosten der Schwangerenberatungsstelle abgedeckt ist.
Antrag: 19.872 € bisheriger Zuschuss: 19.500 € Haushaltsplanentwurf: 19.827 €
15. Z414040017 – pro familia Nürnberg
Die Beratungsstelle von pro familia Nürnberg beschäftigt sich mit Familienplanung und Verhütung, Sexual-und Partnerschaftsberatung, Schwangerschaft sowie Sexualität und Behinderung. Durch den Zuschuss wird der Eigenanteil abgedeckt, der nicht vom kommunalen Pflichtanteil und den vom Freistaat abgedeckten Kosten der Schwangerenberatungsstelle übernommen wird.
Antrag: 27.639 € bisheriger Zuschuss: 26.500 € Haushaltsplanentwurf: 27.640 €
16. Z414040018 – AG AIDS
Die Arbeitsgemeinschaft AIDS ist ein Zusammenschluss aller mit HIV/AIDS betroffenen Einrichtungen in Nürnberg. Schwerpunktmäßig wird kostenloses Präventionsmaterial wie Kondome und Spritzen an Risikogruppen sowie Schülerinnen und Schülern bei Präventionsveranstaltungen ausgegeben. Die Bezuschussung soll in der bisherigen Höhe fortgeführt werden.
Antrag: 9.500 € bisheriger Zuschuss: 6.600 € Haushaltsplanentwurf: 6.600 €
17. Z414040021 – Runder Tisch Selbsthilfe – Kiss Mittelfranken
Der Zuschuss zu den ansonsten von Krankenkassen finanzierten Selbsthilfeorganisationen soll in unveränderter Höhe beibehalten werden.
Antrag: 5.000 € bisheriger Zuschuss: 5.000 € Haushaltsplanentwurf: 5.000 €
- Z414040022 – Nürnberger Bündnis gegen Depression e.V.
Aufgabe des Nürnberger Bündnis gegen Depression e.V. ist unter anderem die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und Bildung. Der Zuschuss soll in unveränderter Höhe fortgeführt werden.
Antrag: 10.500 € bisheriger Zuschuss: 10.500 € Haushaltsplanentwurf: 10.500 €
- Z414040023 – Pandora Selbsthilfe Psychatrie-Erfahrener e.V.
Ziel des Vereins Pandora Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener e.V. ist die Förderung der Menschlichkeit und der Selbstbestimmung im Bereich der Psychiatrie, sowie der Toleranz der Gesellschaft gegenüber Menschen, die als psychisch krank bezeichnet werden. Der Zuschuss soll in unveränderter Höhe fortgeführt werden.
Antrag: 9.600 € bisheriger Zuschuss: 9.600 € Haushaltsplanentwurf: 9.600 €
- Z414040024 – Parakaleo e.V.
Parakaleo e.V. betreibt eine Fachberatungsstelle für Menschen in der Sexarbeit sowie eine Schutzwohnung für Frauen in Notsituationen. Darüber hinaus leistet der Verein Ausstiegsberatung. Die erstmalige Gewährung eines beantragten Zuschusses wird fachlich zwar befürwortet, jedoch stehen für eine Neuaufnahme in die Förderkulisse keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Eine Ausweitung kann nur im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.
Antrag: 22.317 € bisheriger Zuschuss: 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €