Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.2023
Sachverhalt:
Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Übersicht und Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr 2024
In dieser Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die im Sozialamt bearbeiteten Zuwendungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2024 gegeben. Hierbei handelt es sich sowohl um freiwillige Zuschüsse als auch um Pflichtzuschüsse. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Neuanträge und ausgewählte Erhöhungsanträge berichtet.
Für 2024 wird für die jeweilige Zuschussposition – entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben – bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 8,00% für den Personalkostenanteil des jeweiligen Zuschusses vorgenommen. Nur in besonders gelagerten Einzelfällen wird auch eine inflationsbedingte Erhöhungen der Sachkosten bzw. Energiekosten befürwortet.
Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.
I.) Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege
Übersicht über die Erhöhungsanträge
Z331101009 – Gewaltberatung Nürnberg e. V.
Der gemeinnützige Verein Gewaltberatung Nürnberg leistet seit 2003 einen wichtigen Beitrag zum Beratungsangebot innerhalb der Stadt Nürnberg durch seine Arbeit in den Bereichen Beratung von Tätern und Täterinnen, Gewaltprävention, Opferberatung sowie Multiplikatoren- und Vernetzungsarbeit. Er ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Aggressions- und Gewaltproblematiken, vor allem im Bereich der häuslichen Gewalt. Die Problematik der häuslichen Gewalt bedarf eines kontinuierlichen, verbindlichen und anonymen Beratungsangebotes. Der Fokus des Vereins liegt daher auf Einzel- bzw. Paarberatungen.
Einige Personen kommen auch mit gerichtlicher Weisung in die Gewaltberatung, überwiegend suchen betroffene Menschen den Verein jedoch freiwillig auf. Dies erfolgt entweder präventiv zur Arbeit an einem Aggressivitätsabbau oder nachdem bereits Gewalt ausgeübt wurde. Nach einer Gewaltausübung wird die Gewaltberatung in der Regel aufgrund eigener Einsicht oder auf Empfehlung durch Dritte (z. B. den Allgemeinen Sozialen Dienst im Falle einer Kindeswohlgefährdung) aufgesucht.
Die erste Beratungsstunde ist für alle Klienten kostenfrei, für alle weiteren Beratungsstunden wird ein finanzieller Beitrag in Rechnung gestellt: Solvente Personen bezahlen das Honorar in voller Höhe, für alle anderen Personen fällt ein – ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechender Anteil – am Beratungshonorar an.
Um Zusatzkosten zu vermeiden, nutzt der Verein für die Beratungstätigkeit die Räumlichkeiten des ASD des Jugendamts der Stadt Nürnberg in der Reinerzer Straße 8 in 90473 Nürnberg. Die Honorare umfassen die Beratungstätigkeit und Fallbesprechungen, zusätzlich anfallende Tätigkeiten werden ehrenamtlich erbracht.
Der Verein setzt die Zuwendung der Stadt Nürnberg größtenteils für einen Zuschuss zum Beratungshonorar für die finanziell nicht voll leistungsfähigen Personen ein, vor allem bei häuslicher Gewalt. Der bisher von der Stadt zur Verfügung gestellte Betrag reicht jedoch nicht aus, um die pandemiebedingt seit Herbst 2022 bei Männern entstandene um 20% erhöhte Nachfrage zu bedienen. Die derzeitige Wartezeit auf einen Beratungstermin beträgt bis zu sechs Wochen, was für eine akute Notsituation zu lange ist.
Es besteht zudem Optimierungsbedarf bei der Finanzierung von Paarberatungen in Fällen einer Kindswohlgefährdung. Denn die Klienten, die eine Paarberatung benötigen, sind oftmals nicht in der Lage den Eigenanteil für die Beratungsstunde zu leisten. Aktuell hängt die Umsetzbarkeit einer Beratung bei diesem Personenkreis davon ab, ob ein Spendenantrag bei „Freude für alle“ zum Erfolg führt. Mit einer Erhöhung des Zuschusses könnten Paarberatungen, vor allem in Fällen mit Kindeswohlgefährdung, zeitnah und niedrigschwellig angeboten werden. Eine Paarberatung ist besonders kostenintensiv, da sich getrennte Einzelberatungen mit gemeinsamen Beratungen abwechseln.
Die Zielerreichung der Beratungstätigkeit ist aktuell nur anhand der Anzahl der Klienten bzw. der Beratungsstunden und somit nur quantitativ messbar. Eine externe Evaluierung durch Prof. Wüstendörfer von EMWE-Sozialforschung soll durchgeführt werden, um Kennzahlen zur Qualität der Beratung und zum Beratungserfolg erhalten zu können.
Gegenüber dem Planansatz aus 2023 i. H. v. 13.200 € beantragt der Verein eine Erhöhung um 26.800 €. Der Verein beantragte bereits für 2021 eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses von bisher 12.700 € auf 23.000 €, für 2022 eine Erhöhung von 12.800 € auf 30.000 € und für 2023 eine Erhöhung von 13.000 € auf 33.450 €.
Die Verwaltung empfiehlt daher eine Zuschusserhöhung, um eine Ausweitung der bisherigen Beratung in den Abendstunden zu ermöglichen. Geplant ist zunächst ein weiterer Abend mit 3 Wochenstunden. Es wird deshalb eine Erhöhung der Zuwendung auf 23.000 € empfohlen.
Antrag 2024: 40.000 € Zuschuss 2023: 13.200 € fachliche Empfehlung 2024: 23.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 15.000 €
Z331101014 – Hängematte e. V.
Der Verein Hängematte bietet Hilfen für Frauen und Männer, die illegale Drogen konsumieren und obdachlos sind.
Der Zuschuss wird für Personal- und Sachkosten auf folgende Bereiche aufgeteilt:
Notschlafstelle: Die Hängematte bietet eine Notschlafstelle mit insgesamt 22 Betten, die jede Nacht im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr geöffnet ist. Die Besucherinnen und Besucher der
Hängematte haben verschiedene Probleme, die mit ihrer meist langjährigen Drogenabhängigkeit zusammenhängen (z.B. soziale Isolation, desolater gesundheitlicher Zustand, typische Infektionskrankheiten). Der Verein Hängematte bietet mit dem Ziel der Überlebenshilfe neben einem Schlafplatz die Möglichkeit etwas zu essen, sich zu duschen, Wäsche zu waschen und sich medizinische Hilfe zu holen. Die Mitarbeitenden zeigen zudem Perspektiven auf, entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen alternative Handlungsstrategien und ermutigen immer wieder zu ersten Schritten auf einem Weg in ein Leben ohne Drogen.
Wohngemeinschaft
Ein möglicher nächster Schritt für Menschen, die einen Substitutionsplatz und die Motivation zur Konsumänderung haben, ist die betreute Wohngemeinschaft. Die Bereitstellung eines Einzelzimmers in der Wohngemeinschaft und die einhergehende sozialpädagogische Betreuung haben u. a. die Ziele, das persönliche Konsumverhalten zu ändern und die Personen zu einer eigenständigen Lebensführung hinzuführen.
Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen
Darüber hinaus betreuen zwei Sozialpädagogen im Rahmen des von der Stadt Nürnberg geförderten Projekts „Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen“ obdachlose Menschen mit Suchtmittelproblemen in den kommunal belegten Obdachlosen-Pensionen mit dem Ziel der Vermittlung zurück in den Wohnungsmarkt.
Karitativer Secondhand-Laden „Rauschgold“
In dem 2006 gegründeten Gebrauchtwaren-Laden werden Sachspenden aus der Bevölkerung entgegengenommen und von ehrenamtlichen Mitarbeitern zu günstigen Preisen an bedürftige Kunden verkauft.
Der Verein Hängematte beantragt sowohl Personal- als auch Sachkostenerhöhungen. Zum einen wird eine Mieterhöhung i. H. v. 9.500 € pro Jahr geltend gemacht (von 70.500 € auf 80.000 €, wegen einer Preisanpassungsklausel nach dem Verbraucherpreisindex). Für Strom, Gas und Wasser wird eine Erhöhung um 13.000 € beantragt (von 12.000 € auf 25.000 €).
Der Anteil der Stadt Nürnberg am finanziellen Gesamtvolumen des Vereins beträgt ca. 15%.
Aufgrund der regulären Personalkostenerhöhung errechnet sich ein Betrag i. H. v. 160.925 €. empfohlen wird zusätzlich eine Erhöhung um die anteiligen Kosten (15 %) für die Mieterhöhung und Strom, Gas und Wasser, insgesamt begrenzt auf die Antragssumme, die bei 163.000 € liegt.
Antrag 2024: 163.000 € Zuschuss 2023: 153.000 € fachliche Empfehlung 2024: 163.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 161.000 €
Z331101001 - ISKA und ZIB
Insolvenzberatung:
Bis 31.12.2018 lag die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Insolvenzberatung beim Freistaat Bayern. Seit 01.01.2019 ist diese Aufgabe vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen worden. Hierzu halten sie geeignete eigene oder beauftragte Insolvenzberatungsstellen vor. Die kreisfreien Städte und Landkreise agieren hier im übertragenen Wirkungskreis. Die Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen liegt in der Beratung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung und in der Unterstützung und Begleitung der Schuldner bei der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Welche Insolvenzberatungsstellen hierfür geeignet sind, entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
Im Stadtgebiet Nürnberg übernehmen zwei von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Insolvenzberatungsstellen, das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und das Zentrum für Insolvenzberatung (ZIB), die Aufgabe der Insolvenzberatung.
Die Insolvenzberatung ist nur sichergestellt, wenn im jeweiligen Versorgungsgebiet bezogen auf jeweils 130 000 Einwohner, Beratungspersonal in der Summe einer Vollzeitstelle vorgehalten wird. Gemessen an der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg ist Beratungspersonal für die Verbraucher-Insolvenzberatung von ca. 3,99 VZÄ (Anpassung des Wertes je nach Schwankungen der Einwohnerzahl) notwendig. Diese Stellen werden von dem ISKA und der ZIB für Nürnberg in ausreichendem Maße vorgehalten.
Im Haushaltsjahr 2023 erstattete der Freistaat Bayern der Stadt Nürnberg für die Sicherstellung der Insolvenzberatung einen Betrag i. H. v. 403.790 €. Es wird für 2024 prognostisch von der gleichen Erstattungssumme ausgegangen. Der Erstattungsbetrag setzt sich aus einem Grundsockelbetrag und einem Betrag gemessen an der Einwohnerzahl zusammen.
Die Erstattungssumme wird von der Stadt Nürnberg anteilig an das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und an das Zentrum Insolvenzberatung (ZIB) als geeignete beauftragte Stellen i. S. d. AGSG ausgereicht. Ein Betrag bis zu 5% der Erstattungssumme kann für die mit den Zuwendungen verbundenen Verwaltungsaufgaben innerhalb der Stadt Nürnberg einbehalten werden, rechnerisch sind dies bis zu 20.189,50 €.
Schuldnerberatung:
Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.1988 wurde einstimmig die Übertragung der Schuldnerberatung auf das ISKA und die langfristige Absicherung der Schuldnerberatung durch städtische Zuschüsse beschlossen.
Nachdem die Schuldner- und die Insolvenzberatung seit 2019 als kommunale Aufgabe (zwar in unterschiedlichen Wirkungskreisen) wahrgenommen werden, werden nun Synergieeffekte, eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Beratung sowie dann flächendeckende Beratungsstrukturen erwartet. Bis spätestens 01. Januar 2022 war nach der auf § 113 Abs. 5 AGSG beruhenden Verordnung sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) in Form einer kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung vorgehalten werden. Dies setzt voraus, dass beide VZÄ i. S. d. § 112 Abs. 2 AGSG qualifiziert sind. Die Stadt Nürnberg sollte in den beiden Beratungsstellen
insgesamt gesehen genauso viele VZÄ für die Schuldnerberatung finanzieren wie für die Insolvenzberatung. Die Aufgaben innerhalb der Beratungsstelle müssen aber nicht 1:1 abgebildet sein. Vielmehr können die Beratungsstellen weiterhin ihre Schwerpunkte unterschiedlich setzen. Bisher lag der Schwerpunkt der Schuldnerberatung bei dem ISKA und der Schwerpunkt der Insolvenzberatung bei dem ZIB.
ISKA – Institut für soziale und kulturelle Arbeit
Das ISKA macht sowohl Personal - als auch Sachkostenerhöhungen geltend.
Ausgehend von einem Zuschussbedarf des ISKA in 2023 in Höhe von 731.124 € würde sich unter Berücksichtigung der PK-Erhöhung von 8% ein Zuschussbedarf i. H. v. 778.954 € errechnen. Tatsächlich werden jedoch 811.000 € beantragt. Die Differenz ist insbesondere auf darüber hinausgehende Personalkostensteigerungen auf Grund von Stufenvorrückungen zurückzuführen.
Antrag: 811.000 € fachliche Empfehlung: 811.000 € (778.954 € bei 8 % PK Erhöhung zzgl. 32.046 € Spielraum für PK-Unwägbarkeiten)
ZIB – Zentrum Insolvenzberatung
ZIB macht Tariferhöhungen und Preissteigerung bei den Sachkosten, insbesondere durch eine Mieterhöhung (+22,6 %, Preisanpassungsklausel nach Verbraucherpreisindex) geltend.
Antrag: 295.800 €; fachliche Empfehlung: 295.800 € (293.068 € bei 8 % PK-Erhöhung zzgl. 2.732 € Spielraum für PK-Unwägbarkeiten)
ISKA und ZIB gesamt
Bei einem Ansatz von 778.954 € ISKA und ZIB 293.068 € ergäbe sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 1.072.022 €.
Im Gesamtantrag beider Träger von 1.106.800 € sind zusätzlich zu den regulären PK- Erhöhungen aufgrund der Tarifabschlüsse auch das Vorrücken in die nächste Stufe einkalkuliert. Dies wird jedoch bei der Empfehlung der Verwaltung nur im Bereich der Insolvenzberatung eingerechnet, da diese zusätzlich entstehenden Kosten durch die Kostenerstattung des Freistaates gedeckt sein werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zu dem auf Basis einer Steigerung von 8 % errechneten Wert (=1.072.022 €) einen Haushaltsplanansatz i. H. der beantragten Kosten (1.106.800 €), um eine durch die Stufenvorrückungen bedingte finanzielle Schieflage bei den Personalkosten zu vermeiden. Insgesamt wären für die Schuldner- und Insolvenzberatung somit 1.106.800 € vorzuhalten. Hiervon wird der Freistaat Bayern im Jahr 2024 voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 403.790 € an die Stadt Nürnberg erstatten.
fachliche Empfehlung gesamt: 1.106.800 € (811.000 € ISKA/ 295.800 € ZIB inkl. Spielraum für PK-Unwägbarkeiten) Haushaltsplanentwurf für Schuldner- und Insolvenzberatung (ISKA/ZIB) gesamt: 1.106.800 €
Z331101011 – Lilith e. V. Drogenarbeit
Im Jahr 2023 erhält Lilith e. V. von der Stadt Nürnberg einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 297.000 €. Für das Jahr 2024 macht Lilith sowohl Personal - als auch Sachkostenerhöhungen geltend und stellt einen Antrag über 320.000 €.
Bei der Sachkostenerhöhung beziffert der Verein eine Mieterhöhung auf 10.000 €, jedoch ist diese Erhöhung nicht schlüssig vorgetragen. Weitere 6.000 € werden als Schätzung für die Energiekostensteigerung aufgeführt.
Empfohlen wird die reguläre PK-Kostensteigerung (=317.366 €) zzgl. eines Anteils an den gestiegenen Sachkosten im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung (18,27 % von 9.200 € ergibt 1.681 €). Empfohlen wird daher ein Zuschuss i. H. v. 319.000 €.
Antrag 2024: 320.000 € Zuschuss 2023: 297.000 € fachliche Empfehlung 2024: 319.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 317.300 €
Z331101020 – Pro Familia e.V.
Das Bundessozialgericht urteilte im November 2012, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel in vollem Umfang mit dem Regelsatz abgegolten seien. Die bisherige Praxis der Übernahme von Verhütungsmittel durch das Sozialamt war damit hinfällig geworden.
Um das Angebot für Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen weiterhin aufrecht erhalten zu können, stellten seit 2013 die Sigmund-Schuckert-Stiftung und die Heilig-Geist- Spital-Stiftung und seit 2019 die Kost-Porcher-Stiftung Gelder zur Verfügung, die pro familia treuhänderisch verwaltet. Zusätzlich förderte die Stadt Nürnberg pro familia e.V. jährlich mit einem freiwilligen Zuschuss i. H. v. 25.000 € für die Ausgabe von Verhütungsmitteln.
Pro familia stellte bereits für 2023 einen Erhöhungsantrag bei der Stadt Nürnberg über 9.000 €, da die Zuwendung der Heilig-Geist- Spital-Stiftung ab dem Jahr 2023 weggefallen ist. Da der Haushaltsplanansatz für 2023 entgegen der fachlichen Empfehlung nicht erhöht wurde, hat sich pro familia im Laufe dieses Jahrs an die Stadtverwaltung gewandt und um Unterstützung zur Deckung des Fehlbetrages gebeten. Aus den Finanzmitteln des Stabs der Armutsprävention beim Sozialamt und des Referats wurden einmalig Unterstützungsmittel zur Verfügung gestellt, weitere 2.000 € hatte pro familia noch aus den Haushaltsmitteln für 2022 zur Verfügung, sodass das Ziel der Deckung der notwendigen Ausgaben für Verhütungsmittel in 2023 auf diesem Wege erreicht werden konnte.
Pro familia stellt für 2024 erneut einen Antrag bei der Stadt Nürnberg in Höhe von 34.000 €, um trotz Wegfall der Zuwendung der Heilig-Geist-Spital-Stiftung die Kosten für die benötigten Verhütungsmittel im Jahr 2024 decken zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher dringlich, die entstandene Deckungslücke aufgrund des Wegfalls der Stiftungsmittel durch eine Ausweitung des freiwilligen Zuschusses zu schließen.
Antrag 2024: 34.000 € Zuschuss 2023: 25.000 €
fachliche Empfehlung 2024: 34.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 25.000 €
Z331101007 – Stadtmission Nürnberg e. V., Ökumenisches Arbeitslosenzentrum
Nach der Konzeption des Zuschusses werden ausschließlich Sachkosten gefördert.
Die letzte Erhöhung der Zuwendung ist 2014 erfolgt, während allein seit 2017 die Sachkosten um ca. 9.000 € gestiegen sind. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3 % gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i. H. v. 29.900 €. Diese Erhöhung um 900 € wird empfohlen.
Antrag 2024: 59.805 € Zuschuss 2023: 29.000 € fachliche Empfehlung 2024: 29.900 € Haushaltsplanentwurf 2024: 29.000 €
Z315600013 – Jadwiga (Stop dem Frauenhandel)
Die Fachberatungsstelle JADWIGA in Nürnberg setzt sich für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsheirat ein. Es erfolgt eine Unterstützung, Beratung und Betreuung der betroffenen Frauen in ihrer jeweiligen Sprache.
Die Fachberatungsstelle war als Untermieter in sehr beengten Räumlichkeiten untergebracht und der Hauptmieter benötigte ebenfalls mehr Raum. Daher ist JADWIGA im Jahr 2023 in neue Räumlichkeiten umgezogen, für die pro Jahr um 10.300 € höhere Mietkosten anfallen. Diese Erhöhung der Mietkosten von 6.800 € auf 17.100 € wird nun geltend gemacht. Der Finanzierungsanteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen liegt bei 38,14 %. Eine Erhöhung auf 76.755 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung, begrenzt auf die Antragssumme i. H. v. 80.000 € wird empfohlen.
Antrag 2024: 80.000 € Zuschuss 2023: 72.000 € fachliche Empfehlung 2024: 80.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 80.000 €
Z315600012 – Verein Hilfe für Frauen in Not e. V.
Die Stadt Nürnberg fördert den Verein „Hilfe für Frauen in Not e. V.“ im Rahmen einer institutionellen Förderung. Neben dem Betrieb des Frauenhauses, der Interventionsstelle und den Präventionsprojekten betreibt der Verein auch das Projekt „second stage“, das seit dem 01.01.2023 im Rahmen einer Regelfinanzierung zu 90 % vom Freistaat finanziert wird.
Der Verein beantragt für 2024 eine Förderung i. H. v. 601.268 €. Gegenüber der Förderung im Jahr 2023 (448.400 €) entspricht dies einer Erhöhung um 152.868 €. Bereits für
das Jahr 2022 beantragte der Verein 487.523 €. Der Verein macht eine Personalkostensteigerung inkl. Vorrücken in die nächsten Stufen und eine Inflationsausgleichsprämie geltend. Zusätzlich ist eine Erhöhung um ca. 30.000 € für die Hauswirtschaft eingeplant, da im Vorjahr versehentlich nur mit 6.000 € kalkuliert wurde. Additiv werden Sachkostenerhöhungen geltend gemacht.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Personalkostensteigerung von 8 % bezogen auf die für 2023 beantragten Personalkosten und eine teilweise Berücksichtigung der gestiegenen Sachkosten, insgesamt somit eine Erhöhung um ca. 141.350,00 € auf 589.750,00 €.
Antrag 2024: 601.268 € Zuschuss 2023: 448.400 € Fachliche Empfehlung 2024: 589.750 € Haushaltsplanentwurf 2024: 580.550 €
Z315400003 Wärmestube Stadtmission / Caritas
Für den Betrieb der Ökumenischen Wärmestube Köhnstraße wurde für das Jahr 2023 trägerseits ein Betrag in Höhe von 372.283 € beantragt, jedoch nur 348.400 € in den Haushalt eingestellt.
Für das Jahr 2024 wird für den Betrieb eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 395.415 € beantragt. Die Übernahme in die Haushaltplanung 2024 wird seitens der Verwaltung empfohlen.
Antrag: 395.415 € Fachliche Empfehlung 395.415 € Haushaltsplanentwurf: 395.400 €
Z315400004 Wärmestube Dianastraße
Seit dem Haushaltsjahr 2023 wird der Betrieb der Ökumenischen Wärmestube Dianastraße im Rahmen von Zuschüssen gesichert. Für das Jahr 2024 beantragen die Träger eine Erhöhung von 118.242 € auf 120.577 €. Die Übernahme in die Haushaltsplanung wird seitens der Verwaltung empfohlen.
Antrag: 120.577 € Fachliche Empfehlung 120.577 € Haushaltsplanentwurf: 120.600 €
Z331101006 Treffpunkt e.V. Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten
Für das Jahr 2024 liegt ein Erhöhungsantrag auf jährlich 46.000 € für den Betrieb der Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten vor. Tatsächlich kann der Trägerverein im Vergleich zum Vorjahr, ggf. infolge von Personalwechsel, keine Personalkostensteigerungen nachweisen. Es wird daher empfohlen, den Ansatz des Jahres 2023 in Höhe von 43.000 € auch für das Jahr 2024 zu übernehmen.
Antrag: 46.000 € Fachliche Empfehlung 43.000 € Haushaltsplanentwurf: 43.000 €
II.) Neuanträge
1. Neuantrag: Lilith e. V. (Ausweitung Öffnungszeiten Frauencafé)
Das Frauencafé bietet Drogenkonsumentinnen und ihren Kindern die Möglichkeit der Abdeckung elementarer Grundbedürfnisse (Essen, Hygiene, Kleidung, Kontakt) und den Kindern ein von Erzieherinnen durchgeführtes Spiel- und Freizeitangebot. Das Ziel dieses niedrigschwelligen, kostenlosen Angebots ist ein Erstkontakt zur schwer erreichbaren Zielgruppe der Drogenkonsumentinnen mit Kindern.
Das Frauencafé hat derzeit an 3 Tagen pro Woche geöffnet. Lilith zeigt einen Anstieg der Besucherinnen von durchschnittlich 19 Besucherinnen pro Öffnungstag in 2018/2019 auf durchschnittlich 23 Besucherinnen in 2023 (bis 12.5.2023 erfasst) an und beantragt die Förderung eines weiteren Öffnungstages des Frauencafés an Montagen und auch die Gewährleistung der Öffnung bei Urlaub und Krankheit.
Benötigt wird eine sozialpädagogische Fachkraft (19,5 Std, 35.650 €) und Köchin (6 Std, 8.262 €) zzgl. Lebensmittel für durchschnittlich 45 Portionen pro Öffnung (9.078 € Lebensmittel und Sachkosten). Insgesamt wird eine Ausweitung der Kosten i. H. v. 52.990 € beantragt.
Lilith geht davon aus, in 2023 eine Finanzierungshilfe des StMAS im Rahmen des sog. Nürnberger Modells zu erhalten und in der 2. Jahreshälfte mit dem Ausbau des Frauencafés beginnen zu können. Fördermittel wurden bereits beim Freistaat beantragt, eine Entscheidung steht aktuell noch aus. Der vorzeitige Projektbeginn wurde vom Freistaat bereits genehmigt.
Vom Grundsatz befürwortet SHA die Ausweitung der Öffnungszeit des Frauencafés. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird deshalb angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. Zudem stehen auch für 2024 Fördermittel des Freistaates in Aussicht.
Antrag: 52.990 € Fachliche Empfehlung 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €
2. Neuantrag: Lilith e. V. (Mädchen-Drogen-Prävention)
Lilith e. V. beantragt eine zusätzliche Sozialpädagogin in Vollzeit (71.300 €) und Sachkosten (7.000 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention, insgesamt 78.300 €.
Der Verein stellt einen Zuwachs von jungen Frauen unter 18 Jahren mit Hilfebedarf fest. Es gibt eine Versorgungslücke im Hilfesystem der gefährdeten oder konsumierenden Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Der Bedarf könne von Lilith e. V. derzeit nicht aufgefangen werden, sobald die Mädchen das Schwellenalter des Vereins von 12 Jahren erreichen und von Lilith nicht mehr betreut werden können. Gleichzeitig erhält Lilith e. V. Anfragen von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, mit der Bitte ein mädchenspezifisches Angebot zu machen. Auch seien in der Nürnberger Drogenszene vermehrt sehr junge Frauen unter 18 Jahren anzutreffen, die von sexualisierten Übergriffen im konsumierten Zustand berichten. Unter der aktuellen Cannabis-Entkriminalisierungsdebatte erachtet Lilith die mädchenspezifische Drogenprävention zudem für äußerst wichtig. Insbesondere wurde ein Anstieg des Drogenkonsums bei Frauen und Mädchen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet. Auch hier soll die Bedarfslage in Kooperation mit der Paracelsus Universität nach dem Nürnberger Drogenhilfemodell erforscht werden.
Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18-jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der angespannten Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. Zudem stehen auch für 2024 Fördermittel des Freistaates in Aussicht.
Antrag: 78.300 € Fachliche Empfehlung 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €
3. Neuantrag: mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. (Ausbau
Drogenberatung und Prävention für U21/ deren Angehörige/ Systeme)
Die Beratungsstelle mudra-enterprise für junge DrogenkonsumentInnen verfügt aktuell über 2,5 Fachkraft-Stellen, wovon 1 Fachkraftstelle speziell für Jugendliche U18 durch die Stadt Nürnberg seit 2021 bezuschusst wird. Mudra-enterprise ist u. a. ein bewährter Kooperationspartner für die Nürnberger Polizei und Jugendgerichte und dient zusätzlich als Multiplikator für verschiedene Einrichtungen. Aktuell müssen sich junge Menschen mit Beratungsbedarf über Wartelisten gedulden, was kontraproduktiv erscheint, da junge Menschen möglichst schnell erreicht werden müssen. Die Wartezeit beträgt aktuell zwischen vier und sechs Wochen. Mittelfristig sieht mudra einen weitaus höheren Bedarf für den Bereich der Drogenprävention bei Jugendlichen in der Stadt Nürnberg. Mudra e. V. beantragt eine zusätzliche sozialpädagogische Vollzeitkraft. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 92.558 € (81.360 € PK, 11.198 € BK). Mudra bringt einen Eigenanteil von 8.616 € ein. Die Fachkraft soll bei mudra-enterprise angesiedelt sein. Ziel ist es, jugendliche Konsumenten bis 21 Jahre frühzeitig zu erreichen, um Abhängigkeiten und Straffälligkeiten rechtzeitig zu
verhindern. Familien sollen unterstützt, eigen- und soziale Verantwortlichkeit soll gestärkt werden.
Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 21-jährigen DrogenkonsumentInnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der angespannten Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. Zudem stehen auch für 2024 Fördermittel des Freistaates in Aussicht.
Antrag: 83.942 € Fachliche Empfehlung 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €
4. Neuantrag: mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. (Service
Safer-Use-Automaten-Betrieb)
Im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes baut mudra e. V. nach einem Beschluss des Sozialausschusses vom 08.07.2021 (s. Entscheidungsvorlage der Sitzung) den Betrieb von zwei Safer-Use-Automaten für Konsumentinnen und Konsumenten von Drogen auf vier Safer-Use-Automaten aus. Erreicht werden sollen Konsumenten von Drogen und Substanzen, die intravenös verabreicht werden. Durch die Verfügbarkeit von sauberen, sterilen Konsumutensilien sollen gesundheitliche Schäden für die Betroffenen verhindert werden und gleichzeitig Ansteckungserkrankungen reduziert werden. Insgesamt werden 35.924 € für den Betrieb der vier Safer-Use-Automaten beantragt (PK: 31.116 €; BK 4.808 €). Bei den Personalkosten handelt es sich um vorläufig geschätzte Kosten, da es an Erfahrungswerten in der Vergangenheit fehlt. Bisher wurden die bestehenden Automaten mit selbst gepackten Päckchen bestückt. Dies soll nun durch einen Einkauf von fertig gepackten Einheiten abgelöst werden. Der Verkauf der Päckchen für 0,50 €/ Stück deckt nahezu die Beschaffungskosten (nur ca. 2.000 € Unterdeckung). Eventuell vorrangig mögliche Personalförderungen der derzeitig eingesetzten Hilfskraft sollen noch geprüft werden.
Die Dienststelle regt an, um in 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben und das Projekt nicht zu gefährden, die beantragte Summe i. H. v. 35.924 € im Haushalt aufzunehmen. Ende 2023 werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Bestückung der Automaten, der Overhead-Kosten (Verwaltung, Anleitung, etc.), evtl. Deckungslücken der Safer-Use-Materialen durch mudra e.V. herausgearbeitet sein. Über die tatsächliche Bewilligungssumme wird dann abschließend entschieden, wenn die genaue Kalkulation vorliegt.
Antrag: 35.924 € Fachliche Empfehlung 35.924 € Haushaltsplanentwurf: 11.000 € (Betrag wurde der Kostenstelle Z331101013 zugewiesen)