Haushaltssperre

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Zuschussliste SHA 2024

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Sozialausschuss Gostenhof Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage: Zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.203

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? Referat / Dienststelle2 Haushaltansatz Kämmerei
Produkt Bezeichnung Produk Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU-Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO-Beihilfen) Förderumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschussempfängers liegt bei Dienststelle vor (JA/NEIN inkl. Begründung) Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € bei 8% PK-Erhöhung Entwurf 2024
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101021 ANLAUF - Straßenkr. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Anlauf und Sozialpäd Straßenkreuzer Sozialpädagoge beim Straßenkreuzer keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 20.200,00 20.300,00 24.900,00 JA 4.600,00 ANLAUF: 6.396,91 € Straßenkreuzer: 10.200 € Anlauf: Ja Straßenkreuzer: Nein Anlauf: +3.000€ jährlich für Schulungsbedarf der ArbeitsanleiterInnen und zusätzliche Sachkosten (Flyer, Druckwaren) Anlauf: Ermächtigung 2023: 10.100 € bei Antrag 14.000 € (1000 € Lohnsteigerung + 3.000 € Schulungsbedarf) Antrag 2024: 14.700 € ,davon 1.600 € Tarifsteigerung und Stufenvorrückung 2024 (insgesamt 11.700€) + 3.000 € jährlich Schulungsbedarf. Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. Straßenkreuzer: Keine Erhöhung ggü. Vorjahr beantragt (10.200 €) Anlauf: 10.600 € Straßenkreuzer: 10.200 € 20.800 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600011 AWO Rückkehrerberat. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. AWO Rückkehrberatung keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 60.000,00 61.000,00 65.000,00 JA 4.000,00 45.046,15 Ja Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 64.700 € 64.600 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101005 Strafentlassenenhi. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V., 'Caritasverband Nürnberg e.V., Stadtmission Nürnberg e.V. Strafentlassenenhilfe -AWO, CV, STM (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 28.800,00 28.800,00 37.500,00 JA 8.700,00 22.838,40 AWO: höhere Personalkosten (Tariferhöhung) Caritas: Personalkostensteigerung STM: geplante Tariferhöhung 2024 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. AWO, STM und Caritas jeweils 10.200 €, in Summe 30.600 € 30.600 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400005 Wohnungsl.betr. BRK 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Wohnungslosenbetreuung BRK keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 20.800,00 20.800,00 23.000,00 JA 2.200,00 15.757,58 Ja, kontinuierliche tarifliche Personalkostensteigerungen: 01.01.18: +2,35% 01.04.19: +3,25% 01.01.20: +3,25% 01.04.22: + 2,00 % 01.12.22: +6,00% Reguläre PK-Erhöhung wird vorgeschlagen. 22.100 € 22.100 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101024 Tafel Nürnberg - BRK 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisverband Nürnberg-Stein Die Tafel keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 60.000,00 60.000,00 60.000,00 JA 0,00 23.598,33 nein 60.000 € 60.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600007 Migrationsberat. BdV 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Bund der Vertriebenen Migrationsberatung - BdV keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 2.100,00 2.100,00 2.800,00 JA 700,00 0,00 nein Beratungsstunden durch Aussiedlerbetreuer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sprachkurse für Ukrainische Flüchtlinge Die Erhöhung wird mit Beratungsstunden durch Aussiedlerbetreuer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine begründet. Sprachkurse für Ukrainische Flüchtlinge. Keine Personalkostenförderung, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 2.100 € 2.100 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101010 Caritasv. Drogenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Caritasverband Nürnberg e.V. Caritasverband Drogenarbeit (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 11.200,00 11.200,00 14.000,00 JA 2.800,00 0,00 nein Antrag sowohl für 2022 und 2023 belief sich auch auf 14.000€. Keine Personalkostenförderung, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 11.200 € 11.200 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400006 Wohnungsl.betr. CV 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Caritasverband Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetreuung CV keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 33.200,00 33.200,00 37.000,00 JA 3.800,00 20.447,12 Steigerung der Personalkosten Reguläre PK-Erhöhung wird vorgeschlagen. 34.900 € 34.800 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600008 Migrationsberat. PW 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., Bezirksverband Mittelfranken Migrationsberatung PW keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 5.900,00 5.900,00 6.500,00 JA 600,00 3.708,57 nein Durch den Ukraine-Krieg und wieder deutlich steigende Zahlen Geflüchteter gewinnen alle Maßnahmen zur Integration und Inklusion dieser Menschen zunehmend an Bedeutung. In unseren Mitgliedsorganisationen werden geflüchtete Menschen in bestehende Projekte mit eingebunden und es werden laufend neue Angebote konzipiert. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 5.900 € empfohlen. Antrag i.H.v. 6.500 € seit mindestens 2019 gestellt. 5.900 € 5.900 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101002 Frauenwerk Stein eV 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Frauenwerk Stein e.V. Frauenwerk Stein e.V. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 59.900,00 61.000,00 66.000,00 JA 5.000,00 52.756,76 1,5 % Steigerung der Tariflöhne (Tarifvertrag AVR Bayern) Es wird eine Erhöhung auf Grund eingeplanter Tarifsteigerungen für 2024 i. H. v. 1,5 % beantragt. Empfohlen wird daher eine PK-Steigerung i.H.v. 1,5 %. 61.800 € 61.800 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101009 Gewaltberatung Nbg 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Gewaltberatung Nürnberg e.V. Gewaltberatung Nürnberg e.V. keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 13.000,00 13.200,00 40.000,00 JA 26.800,00 7.736,80 nein Bedingt durch Pandemie Erhöhung der Nachfrage seit Herbst 2022: + 20% bei Männern, +15% bei Frauen. Bei den gewaltausübenden Menschen neue Zielgruppe "Männer mit Migrationshintergrund" hinzugekommen (5-10%), Sprachmittler in der Beratung erforderlich. Bedingt durch Pandemie wir eine Erhöhung der Nachfrage seit Herbst 2022 angezeigt: + 20% bei Männern, +15 % bei Frauen. Bei den gewaltausübenden Menschen ist eine neue Zielgruppe "Männer mit Migrationshintergund" hinzugekommen ( 5- 10 %), Sprachmittler in der Beratung erforderlich. Lediglich Einnahmen aus Beratung i.H.v. 8.000 € und Stiftungen i.H.v. 4.000 €. Für 2023 wurde ein Zuschuss i.H.v. 33.450 € beantragt. Die aktuell gewährten Fördermittel reichen ca. bis August eines Jahres, anschließend werden die Beratungen für Nürnberger Männer aus Einnahmen von Personen außerhalb des Stadtgebiets finanziert. Zudem existieren Wartelisten. Die Dienststelle empfiehlt daher eine Ausweitung der bisherigen Beratung in den Abendstunden um einen weiteren Abend (3 Wochenstunden). Es wird eine Erhöhung der Zuwendung auf 23.000 € empfohlen, bei einer Honorartätigkeit von 70 € pro Beratungsstunde. 23.000 € 15.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101014 Hängematte e.V. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Hängematte e.V. Hängematte e.V. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 151.000,00 153.000,00 163.000,00 JA 10.000,00 96.082,13 Ja, Personalkosten durch letztjährige Zulagenerhöhung im TVöD SuE sowie anstehende Tariferhöhungen TVöD (Hängematte zahlt nach TVöD SuE) Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Hygieneprodukten, bei Mietkosten (Miete ist an Inflations-Index gekoppelt) Mieterhöhung i.H.v. 9.500 € wird geltend gemacht (von 70.500 € auf 80.000 €). Für Strom, Gas und Wasser wird eine Erhöhung um 13.000 € beantragt (von 12.000 € auf 25.000 €). Anteil Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen ca. 15%. Erhöhung auf 160.925 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung und Strom, Gas und Wasser, begrenzt auf die Antragssumme i.H.v. 163.000 € wird empfohlen. 163.000 € 161.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600006 Internat. Frauencafe 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Imedana e.V. Rosa Asyl keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 40.000,00 40.000,00 40.000,00 JA 0,00 31.033,78 Es wird keine Erhöhung ggü. dem Vorjahr beantragt 40.000 € 40.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600010 KOFIZA 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 IN VIA Nürnberg e.V. - Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit KOFIZA Verein kath. Mädchenarb. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 15.700,00 15.700,00 17.066,00 JA 1.366,00 11.825,97 nein Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenamtliche/ KulturmittlerInnen Förderung der Integration von Frauen mit Zuwanderung aus dem außereuropäischen Ausland. Der Erhöhungsantrag wird mit einer Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenamtliche/ KulturmittlerInnen begründet. Es werden Zuwendungen i.H.v. 15.700 € empfohlen. 15.700 € 15.700 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101001 Schuldner-/InsOber. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 ISKA und ZIB Schuldner- und Insolvenzberatung keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 986.000,00 1.030.700,00 1.106.800,00 JA 76.100,00 ZIB: Ja, Erhöhung der Personalkosten durch Tarifsteigerungen. ISKA: PK an tarifliche Entwicklung angepasst & perspektivisch Anpassung an Tarifabschnuss ÖD --> erhebliche Gahaltssteigerungen. ZIB: Sachkosten sind insbesondere durch Mieterhöhung gestiegen. Mieterhöhung aufgrund Verbraucherpreisindex um 22,6 % erhöht, plus externe Vergabe der Büroreinigung. ISKA: Sachkosten fast stabil gehalten. Reinigungskosten erheblich erhöht (Putzfrau gesundheitsbedingt beendet, an Putzdienst vergeben). Antrag ZIB: 295.800 €; ZIB macht Tariferhöhungen und Preissteigerung der Sachkosten, insbesondere durch eine Mieterhöhung (+22,6%, Preisanpassungsklausel nach Verbraucherpreisindex) geltend. (Antrag Vorjahr 275.200€). Bei ZIB würde sich unter Berücksichtigung der PK Steigerung und Mieterhöhung ein Ansatz i. H. v. 293.068 € errechnen. Antrag ISKA: 811.000 € (incl. 110.000 € für InsO) (Vorjahr 755.500 €) Ausgehend von einem Zuschussbedarf des ISKA in 2023 von 731.124 € würde sich unter Berücksichtigung der PK-Erhöhung von 8% ein Zuschussbedarf i. H. v. 778.954 € errechnen. Tatsächlich werden jedoch 811.000 € beantragt. Die Differenz ist auf höhere Personalkostensteigerungen auf Grund von Stufenvorrückungen und höhere Reinigungskosten zurückzuführen. Hier steht noch die Bezifferung der Reinigungskostenerhöhung aus. Voraussichtliche Erstattung Land: 387.259 €; Bei einem Ansatz von 778.954 € ISKA und ZIB 293.068 € ergäbe sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 1.072.022 €, wovon voraussichtlich 387.259 € durch das Land getragen werden. Um eine evtl. Kostenschieflagen zu vermeiden, wird empfohlen, vorsichtshalber beim Haushaltsansatz vom Betrag des Zuschussantrages auszugehen (1.106.800 €). 1.106.800 € 1.106.800 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101018 BUNI-Lebensh.Nbg.e.V 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Lebenshilfe Nürnberg e.V. BUNI keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 55.000,00 55.000,00 70.000,00 JA 15.000,00 36.455,94 Ja, Personalkostensteigeru ng aufgrund Tariferhöhung Begründung: Inflation Bei dem Zuschuss an die Lebenshilfe Nürnberg /Verlustausgleich BUNI handelt es sich aus Sicht von Stk um eine Fehlbedarfsfinanzierung, welche auf den Höchstbetrag von 55 TEUR begrenzt ist. Für den Zuschuss ist keine Dynamisierung vereinbart, im Haushaltsentwurf werden also bis auf Weiteres max. 55 TEUR als Höchstbetrag für diesen Zuschuss aufgenommen. 55.000 € 55.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101011 Lilith eV Drogenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Lilith e.V. Lilith e.V. Drogenarbeit (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 290.600,00 297.000,00 320.000,00 JA 23.000,00 254.021,30 Ja, 7.000€ aufgrund von Tariferhöhung, SuE-Zulage und regulärer Entgeltstufenaufstiege nach TVÖD Ja, 10.000€ für Finanzierung der Mehrkosten (weitere Mieterhöhungen und Erweiterung der Objekte) 6.000 € für Finanzierung starker Sachkostensteigerung (Energie, Inflation). Mieterhöhung i.H.v. 10.000 € sind nicht schlüssig vorgetragen (tatsächlich berechnet ca. 3.200 € Mieterhöhung). Weitere 6.000 € Energiekostensteigerung sind eine Schätzung. Empfohlen wird reguläre PK-Kostensteigerung (317.366 €) zzgl. Anteil an Sachkosten im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung (18,27 % von 9.200 € ergibt 1.681 €). Empfohlen wird daher ein Zuschuss i.H.v. 319.000 €. 319.000 € 317.300 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101023 Mudra - Streetwork 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. "Geflüchtete und Drogen" Streetwork KöPa keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 51.000,00 52.000,00 55.000,00 JA 3.000,00 44.827,59 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind. 5% beantragt. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 55.000 € 55.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101026 Mudra - U 18 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Mudra - U18 keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 74.000,00 75.400,00 79.200,00 JA 3.800,00 62.245,11 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind. 5% beantragt. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 79.200 € 79.200 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101012 Mudra eV/ Beschäft. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra e.V. Drogenarbeit/ Beschäftigung (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 36.500,00 37.000,00 39.000,00 JA 2.000,00 29.216,17 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten in den Bereichen Arbeitssicherheit, Datenschutz und Digitalisierung, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind 5% beantragt. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 39.000 € 39.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101013 Mudra eV/Beratungs. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra e.V. Drogenarbeit/ Beratungs. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 399.500,00 404.000,00 424.000,00 JA 20.000,00 345.453,30 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind 5% beantragt. Basis ist der Betrag von 404.000 € aus dem Vorjahr abzüglich 5.500 € für den Betrieb der Spritzenautomaten. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 424.000 € 435.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101020 Verh.mi. pro familia 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 pro familia e.V. Verhütungsmittel keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 25.000,00 25.000,00 34.000,00 JA 9.000,00 0,00 Bei den städtischen Stiftungen können 2024 nur 6.000 € beantragt werden. Fehlbetrag i.H.v. 9.000 €, da in Summe jährlich 40.000 € benötigt werden In 2023 wurde pro familia mit 2.000 € von Ref. V und 5.000 € aus dem Spendentopf Armutsprävention bezuschusst, um den Fehlbetrag zu decken. Empfehlung: 34.000 € 34.000 € 25.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101003 Soziald.kath.Frauen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Sozialadienst katholischer Frauen Frauentagestreff - Heilsarmee (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PKZ 6.250,00 6.400,00 10.000,00 JA 3.600,00 6.400,00 Ja, Personalkostensteigeru ng Es werden allgemeine PK-Erhöhungen empfohlen. 6.900 € 6.900 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600009 Migrationsb. StM/BHM 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Migrationsberatung - StM/ BHM keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 6.400,00 6.500,00 10.830,00 JA 4.330,00 4.682,61 Tariferhöhung 2024 explizit genannt Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten Bei einer allgemeinen PK-Erhöhung (8 %) ergibt sich ein Wert i.H.v. 6.864 €. Es werden auch erhöhte Energiekosten geltend gemacht. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i H.v. 6.918 €. Es werden 6.900 € empfohlen. 6.900 € 6.900 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101007 Ökum. Arbeitslosenz. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Ökumenisches Arbeitslosenzentrum (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 29.000,00 29.000,00 59.805,00 JA 30.805,00 0,00 geplante Tariferhöhung Umwandlung in institutionelle Förderung wird beantragt Steigerung der Energiekosten Es werden nur Sachkosten gefördert. Eine Umwandlung von einer Projektförderung in eine institutionelle Förderung wird nicht empfohlen. Die letzte Erhöhung der Zuwendung ist 2014 erfolgt, während allein seit 2017 die Sachkosten um ca. 9.000 € gestiegen sind. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i H.v. 29.900 €. Diese Erhöhung um 900 € wird empfohlen. 29.900 € 29.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101016 Stadtm. Drogenberat. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Stadtmission Drogenberatung (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 50.400,00 51.400,00 67.522,00 JA 16.122,00 44.378,85 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Sachkostensteigerung, Steigerung der Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 55.100 € 55.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101017 Stadtm. Projekt HaLT 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. HALT-Projekt keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 13.500,00 13.500,00 19.835,00 JA 6.335,00 10.211,42 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Steigerung der Energiekosten Es werden 13.500 € empfohlen, keine Erhöhung vorgeschlagen, da städtische Zuwendungen nur in Ergänzung zur staatlichen Förderung erbracht werden und Erhöhungen nicht vereinbart waren. 13.500 € 13.500 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101008 Stadtm.Telefonseels. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Telefonseelsorge - Stadtmission (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 39.400,00 40.100,00 49.548,00 JA 9.448,00 31.095,07 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Sachkostensteigerung, Steigerung der Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 42.800 € 42.600 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400008 Wohngsl.betr.STM/BHM 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetreuung STM/BHM keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 8.900,00 9.000,00 15.000,00 JA 6.000,00 6.483,61 Tariferhöhung 2024 explizit genannt Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 9.600 € 9.500 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400007 Wohnungsl.betr. STM 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetreuung STM keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 38.400,00 39.100,00 49.519,00 JA 10.419,00 32.520,52 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 41.800 € 41.700 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600013 Jadwiga 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 STOP dem Frauenhandel (Fachberatungsstelle JADWIGA) Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 70.500,00 72.000,00 80.000,00 JA 8.000,00 59.110,17 Personalkostensteigerung aufgrund von Tarifergebnissen explizit genannt Zuvor beengte Räumlichkeiten, daher Umzug und nun höhere Miete. Neuer Mietvertrag liegt vor: Miete ohne NK 1.550,40 €/ Monat in 2024. Erhöhung der Mietkosten i.H.v. 10.300 € wird geltend gemacht (von 6.800 € auf 17.100 €). Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen liegt bei 38,14 %. Erhöhung auf 76.755 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung, begrenzt auf die Antragssumme i.H.v. 80.000 € wird empfohlen. 80.000 € 80.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101019 Straßenkreuzer-Uni 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Straßenkreuzer e.V. Straßenkreuzer Uni keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 JA 0,00 0,00 10.000 € 10.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600012 Frauenhaus-Hil.f.Fr. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 415.500,00 448.400,00 601.267,99 JA 152.867,99 375.339,00 Ja, +4,5%, zzgl. Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich Sachkostenerhöhung entsprechend der Inflationsraten (7,9%) Betrieb. Es wird ein Zuschuss i. H. v. 601.267,99 € beantragt. Die Erhöhung ergibt sich v.a. aus Personalkostensteigerung inkl. Vorrücken in die nächste Tarifstufe und der Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie. Zusätzlich ist eine Erhöhung um ca. 30.000 € für die Hauswirtschaft eingeplant, da im Vorjahr versehentlich nur mit 6.000 € kalkuliert wurde. Additiv werden Sachkostenerhöhungen geltend gemacht. Bei einer Berücksichtigung einer PK Erhöhung von 8 % und einer prognostizierten Sachkostenerhöhung (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 558.298,86 €. Nicht berücksichtigt wäre hier allerdings das Vorrücken innerhalb einer Tarifstufe. Bei einer PK-Steigerung um 8% bezogen auf die für 2023 beantragten Personalkosten ergibt sich ein Zuschussbedarf i.H.v. 589.750 € Zur Sicherheit sollte dieser Wert eingeplant werden, als Puffer für die tatsächlichen Personalkosten. 589.750,00 € 580.550 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600012 Frauenhaus-Hil.f.Fr. 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. 500 keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 81.000,00 91.037,00 92.667,00 nein 1.630,00 Miete. Kostenstelle ist eine interne Verrechnung, LA hat uns folgende Veranschlagung für 2024 mitgeteilt: Kaltmiete: 53.667,00 € Grundabgaben: 5.500,00 € Versicherung: 700,00 € Heizkosten: 32.800,00 € Summe: 92.667,00 € 92.667,00 € 92.667 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101015 Selbsthgr.Drogenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Verschiedene Selbsthilfegruppen Drogen (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 7.400,00 2.400,00 2.400,00 JA 0,00 0,00 Anträge des Blauen Kreuzes Nürnberg und Verein für Suchtkrankenhilfe liegen nicht vor, lediglich Guttempler hat einen Antrag eingereicht. Guttempler beantragt nur Sachkosten. 2.400 € 2.400 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400001 Frauentagtr.Heilsarm 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmb Frauentagestreff- Heilsarmee (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge PBKZ 50.600,00 50.600,00 50.600,00 JA 0,00 25600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Tagestreff für Frauen wird als Kooperationsprojekt zwischen dem Heilsarmee Sozialwerk, der Stadt Nürnberg und dem Sozialdienst Katholischer Frauen betrieben. 50.600,00 € 50.600 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400002 Betr.Nichtsesshafter 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmb Betreuung von Nichtsesshaften- He keine EU -Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge BKZ 21.100,00 21.100,00 21.100,00 JA 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Tagestreff für Männer OASE wird seit Jahren vom Heilsarmee Sozialwerk als sinnvolles Angebot für wohnungslose Männer betrieben. Der Zuschuss deckt die anfallenden Kosten zum Teil ab. Der Restbetrag wird seit Jahren von der Heilsarmee übernommen. 21.100,00 € 21.100 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400003 Wärmestube Caritas 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv kein e EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge PBKZ 331.300,00 348.400,00 395.415,00 JA 47.015,00 448630,00 GesamtPK 2024 471.549 € -> Erhöhung 22.919 € = 5,11 % 3600,00 Mehrkosten des bestehenden Sicherheitsdienstes Für die ÖWS Köhnstr. besteht ein BFV m. Regelung der Kostenverteilung zw. den Trägern und der St. Nbg. Für das Jahr 2023 wurden auf der Basis der Kostenverteilung 372.283 beantragt, jedoch nur 348.378 im HH eingestellt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Wärmestube sollte dem Antrag für 2024 entsprochen werden. 395.400,00 € 395.400 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400003 Wärmestube Caritas 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv kein e EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge BKZ 23.900,00 23.900,00 23.900,00 JA 0,00 0 0 0 0 0 Miete für die WS Köhnstrasse direkt an LA 23.900,00 € 23.900 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400004 Wärmestube Dianastr. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv kein e EU-Beih ilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge PBKZ 118.242,00 120.577,00 JA 2.335,00 94642,00 Ja Tarifsteigerungen 0 1000,00 Sach- und Verwaltungskosten 0 Die ÖWS Dianastrasse ist als Tagesaufenthalt an die Notsschlafstelle für Männer Dianastrasse konzipiert. Für die ÖWS besteht ein BFV. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind von der Stadt Nbg vollständig zu übernehmen. Dem Antrag für 2024 sollte entsprochen werden. 120.600,00 € 120.600 €
315800 Betrieb NHGostenhof Z315800001 Initiat. NHGostenhof 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Nachbarschaftshaus Gostenhof Iniat. Nachbarschaftshaus Gostenho keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 27.000,00 27.000,00 27.000,00 0,00 27.000 € 27.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101006 Berat.Angeh.v.Inhaft 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Treffpunkt e.V. Berat. für Angehörige von Inhaftier tke ine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 42.100,00 43.000,00 46.000,00 JA 3.000,00 43000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 € 43.000 €
343100 Betreuungsleistungen Z343100001 Arb.n.Betreuungsges. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. u.a. Arb. n. d. Betreuungsgesetz (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 278.000,00 265.700,00 Information von Frau Bürkel: Bitte den Betrag von 175.000€ für den Haushalt 2024 anmelden. 175.000 € 175.000 €
351100 Sonst. soziale Hilfe Z351100001 MittagessenszSGBVIII 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Verschiedene Mittagessenszuschuss SGB VIII keine EU-Beihilfe Zuschuss richtet sich nicht an ein Unternehmen BKZ 550.000,00 550.000,00 550.000,00 0,00 In 2022 wurde die Kostenstelle nur mit 287.003 € belastet. Für 2024 sollte vom Planansatz 2023 ausgegangen werden, da für 2024 gehofft wird, wieder den Zustand vor der Pandemie anzusteuern. 550.000 € 550.000 €
353010 Soziale Integration Z353010001 Spendenpool (SHA) 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Verschiedene Spendenpool keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 37.700,00 37.000,00 37.000 0,00 37.000 € 37.000 €
353010 Soziale Integration Z353010002 Bürgerstiftung Nbg. 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Bürgerstiftung Nürnberg Kulturticket keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; Vermittlung von kulturellen Angeboten; Stiftung 7.500,00 7.500,00 7.500,00 0,00 7.500 € 7.500 €
Neuanträge Lilith e. V. Ausweitung Öffnungszeiten Frauencafe 52.990,00 JA 52.990,00 Aktuelle Öffnungszeiten des Frauencafés an 3 Tagen/ Woche. Lilith zeigt einen Anstieg der Besucherinnen von durchschnittlich 19 BesucherInnen pro Öffnungstag in 2018/2019 auf durchschnittlich 23 BesucherInnen in 2023 (bis 12.5.2023 erfasst) auf und beantragt die Förderung eines weiteren Öffnungstages des Frauencafés montags und auch bei Urlaub und Krankheit. Benötigt wird eine sozialpädagogische Fachkraft (19,5 Std, 35.650 €) und Köchin (6 Std, 8.262 €) zzgl. Lebensmittel für durchschnittlich 45 Portionen pro Öffnung (9.087 € Lebensmittel und Sachkosten). Insgesamt wird eine Ausweitung der Kosten i. H. v. 52.900 € beantragt. Lilith geht davon aus, in 2023 eine Finanzierungshilfe des StMAS zu erhalten und in der 2. Hälfte mit dem Ausbau des Frauencafés beginnen zu können. Lilith macht auch geltend, dass sich alle beteiligten AkteurInnen des Nürnberg Drogenhilfemodells in Kooperation mit der Paracelsusuniversität einig darüber sind, die Versorgung der DrogenkonsumentInnen qualitativ und quantitativ auszubauen. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18 jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen.
Neuanträge Lilith e. V. Mädchen-Drogen-Prävention 78.300,00 JA 78.300,00 Lilith e. V. beantragt eine zusätzliche Sozialpädagogin in Vollzeit (71.300 €) und Sachkosten (7.000 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention, insgesamt 78.300 €. Der Verein stellt einen Zuwachs von jungen Frauen unter 18 Jahren mit Hilfebedarf fest. Es gibt eine Versorgungslücke im Hilfesystem der gefährdeten oder konsumierenden Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Der Bedarf könne von Lilith e. V. derzeit nicht aufgefangen werden, da die Mädchen das Schwellenalter des Vereins von 12 Jahren erreichen und von Lilith nicht mehr betreut werden können. Gleichzeitig erhält Lilith e.V. Anfragen von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, mit der Bitte ein mädchenspezifisches Angebot zu machen. Auch seien in der Nürnberger Drogenszene vermehrt sehr junge Frauen unter 18 Jahren anzutreffen, die von sexualisierten Übergriffen im konsumierten Zustand berichten. Unter der aktuellen Cannabis- Entkriminalisierungsdebatte erachtet Lilith die mädchenspezifische Drogenprävention zudem für äußerst wichtig. Insbesondere wurde ein Anstieg des Drogenkonsums bei Frauen und Mädchen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet. Auch hier soll die BEdarfslage in Kooperation mit der Paracelsus Universität nach dem Nürnberger Drogenhilfemodell erforscht werden. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18 jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen.
Neuanträge mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Ausbau Drogenberatung und Prävention für U21/ deren Angehörige/ Systeme 83.942,00 JA 83.942,00 Die Beratungsstelle mudra-enterprise für junge DrogenkonsumentInnen verfügt aktuell über 2,5 FK-Stellen, wovon 1 FK speziell für Jugendliche U18 durch die Stadt Nürnberg seit 2021 bezuschusst wird. Mudra-enterprise ist u.a. ein bewährter Kooperationspartner für die Nürnberger Polizei und Jugendgerichte und zusätzlich dient sie als Multiplikator für verschiedene Einrichtungen. Aktuell müssen sich junge Menschen mit Beratungsbedarf über Wartelisten gedulden, was kontraproduktiv erscheint, da junge Menschen möglichst schnell erreicht werden müssen. Die Wartezeit beträgt aktuell 4-6 Wochen. Mittelfristig sieht mudra einen weitaus höheren Bedarf für den Bereich der Drogenprävention bei Jugendlichen in der Stadt Nürnberg.Mudra e.V. beantragt eine zusätzliche sozialpädagogische Vollzeitkraft. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 92.558 € (81.360 € PK, 11.198 € BK). Mudra bringt einen Eigenanteil von 8.616 € ein. Die Fachkraft soll bei mudra-enterprise angesiedelt sein. Ziel ist es, jugendliche KonsumentInnen bis 21 Jahre frühzeitig zu erreichen, um Abhängigkeiten und Staffälligkeiten frühzeitig zu verhindern. Familien sollen unterstützt, eigen- und soziale Verantwortlichkeit soll gestärkt werden. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 21 jährigen DrogenkonsumentInnen. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen.
Neuanträge mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Service Safer-Use-Automaten-Betri eb 35.924,00 35.924,00 Im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes baut mudra e.V. nach einem Beschluss des Sozialausschusses vom 08.07.2021 (s. Entscheidungsvorlage der Sitzung) den Betrieb von 2 Safer-Use-Automaten für KonsumentInnen von Drogen auf 4 Safer-Use-Automaten aus. Erreicht werden sollen KonsumentInnen von Drogen und Substanzen, die intravenös konsumiert werden. Durch die Verfügbarkeit von sauberen, sterilen Konsumutensilien sollen gesundheitliche Schäden für die Betroffenen verhindert werden und gleichzeitig Ansteckungserkrankungen reduziert werden. Insgesamt werden 35.924 € für den Betrieb der 4 Safer-Use-Automaten beantragt (PK: 31.116 €; BK 4.808 €). Bei den Personalkosten handelt es sich um vorläufig geschätzte Kosten, da es an Erfahrungswerten in der Vergangenheit fehlt. Bisher wurden die bestehenden Automaten mit selbst gepackten Päckchen bestückt. Dies soll nun durch einen Einkauf von fertig gepackten Einheiten abgelöst werden. Der Verkauf der Päckchen für 0,50 €/ Stück deckt nahezu die Beschaffungskosten (ca. 2.000 € Unterdeckung). Eventuell vorrangige Personalförderungen der derzeitig eingesetzten Hilfskraft sollen noch geprüft werden. Die Dienststelle regt an, um in 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben und das Projekt nicht zu gefährden, die beantragte Summe i. H. v. 35.924 € im Haushalt aufzunehmen. Ende 2023 werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Bestückung der Automaten, der Overhead-Kosten (Verwaltung, Anleitung, etc.), evtl. Deckungslücken der Safer-Use-Materialen durch mudra e.V. herausgearbeitet sein. 35.924 €

Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.

3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für deminimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

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