Beilage: Zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.203
Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024
| Informationen zum Zuschuss1 | Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? | Referat / Dienststelle2 | Haushaltansatz Kämmerei | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produkt | Bezeichnung Produk | Kostenstelle | Bezeichnung Kostenstelle | Kostenart | Bezeichnung Kostenart | Zuschuss-Empfänger | Inhalt / Zweck des Zuschusses | EU-Beihilferelevanz3 | Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU-Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) | SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO-Beihilfen) | Förderumfang | Planansatz 2022 in € | Planansatz 2023 in € | Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € | Antrag 2024 des Zuschussempfängers liegt bei Dienststelle vor (JA/NEIN inkl. Begründung) | Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) | geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € | davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) | davon sonstige PK- Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) | davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) | davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) | Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle | Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € bei 8% PK-Erhöhung | Entwurf 2024 |
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101021 | ANLAUF - Straßenkr. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Anlauf und Sozialpäd Straßenkreuzer | Sozialpädagoge beim Straßenkreuzer | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 20.200,00 | 20.300,00 | 24.900,00 | JA | 4.600,00 | ANLAUF: 6.396,91 € Straßenkreuzer: 10.200 € | Anlauf: Ja Straßenkreuzer: Nein | Anlauf: +3.000€ jährlich für Schulungsbedarf der ArbeitsanleiterInnen und zusätzliche Sachkosten (Flyer, Druckwaren) | Anlauf: Ermächtigung 2023: 10.100 € bei Antrag 14.000 € (1000 € Lohnsteigerung + 3.000 € Schulungsbedarf) Antrag 2024: 14.700 € ,davon 1.600 € Tarifsteigerung und Stufenvorrückung 2024 (insgesamt 11.700€) + 3.000 € jährlich Schulungsbedarf. Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. Straßenkreuzer: Keine Erhöhung ggü. Vorjahr beantragt (10.200 €) | Anlauf: 10.600 € Straßenkreuzer: 10.200 € | 20.800 € | |||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600011 | AWO Rückkehrerberat. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | AWO Kreisverband Nürnberg e.V. | AWO Rückkehrberatung | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 60.000,00 | 61.000,00 | 65.000,00 | JA | 4.000,00 | 45.046,15 | Ja | Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. | 64.700 € | 64.600 € | ||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101005 | Strafentlassenenhi. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | AWO Kreisverband Nürnberg e.V., 'Caritasverband Nürnberg e.V., Stadtmission Nürnberg e.V. | Strafentlassenenhilfe -AWO, CV, STM (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 28.800,00 | 28.800,00 | 37.500,00 | JA | 8.700,00 | 22.838,40 | AWO: höhere Personalkosten (Tariferhöhung) Caritas: Personalkostensteigerung STM: geplante Tariferhöhung 2024 | Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. | AWO, STM und Caritas jeweils 10.200 €, in Summe 30.600 € | 30.600 € | ||||
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400005 | Wohnungsl.betr. BRK | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt | Wohnungslosenbetreuung BRK | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 20.800,00 | 20.800,00 | 23.000,00 | JA | 2.200,00 | 15.757,58 | Ja, kontinuierliche tarifliche Personalkostensteigerungen: 01.01.18: +2,35% 01.04.19: +3,25% 01.01.20: +3,25% 01.04.22: + 2,00 % 01.12.22: +6,00% | Reguläre PK-Erhöhung wird vorgeschlagen. | 22.100 € | 22.100 € | ||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101024 | Tafel Nürnberg - BRK | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | BRK Kreisverband Nürnberg-Stein | Die Tafel | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 60.000,00 | 60.000,00 | 60.000,00 | JA | 0,00 | 23.598,33 | nein | 60.000 € | 60.000 € | |||||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600007 | Migrationsberat. BdV | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Bund der Vertriebenen | Migrationsberatung - BdV | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 2.100,00 | 2.100,00 | 2.800,00 | JA | 700,00 | 0,00 | nein | Beratungsstunden durch Aussiedlerbetreuer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sprachkurse für Ukrainische Flüchtlinge | Die Erhöhung wird mit Beratungsstunden durch Aussiedlerbetreuer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine begründet. Sprachkurse für Ukrainische Flüchtlinge. Keine Personalkostenförderung, daher wird keine Erhöhung empfohlen. | 2.100 € | 2.100 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101010 | Caritasv. Drogenarb. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Caritasverband Nürnberg e.V. | Caritasverband Drogenarbeit (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 11.200,00 | 11.200,00 | 14.000,00 | JA | 2.800,00 | 0,00 | nein | Antrag sowohl für 2022 und 2023 belief sich auch auf 14.000€. Keine Personalkostenförderung, daher wird keine Erhöhung empfohlen. | 11.200 € | 11.200 € | ||||
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400006 | Wohnungsl.betr. CV | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Caritasverband Nürnberg e.V. | Wohnungslosenbetreuung CV | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 33.200,00 | 33.200,00 | 37.000,00 | JA | 3.800,00 | 20.447,12 | Steigerung der Personalkosten | Reguläre PK-Erhöhung wird vorgeschlagen. | 34.900 € | 34.800 € | ||||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600008 | Migrationsberat. PW | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., Bezirksverband Mittelfranken | Migrationsberatung PW | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 5.900,00 | 5.900,00 | 6.500,00 | JA | 600,00 | 3.708,57 | nein | Durch den Ukraine-Krieg und wieder deutlich steigende Zahlen Geflüchteter gewinnen alle Maßnahmen zur Integration und Inklusion dieser Menschen zunehmend an Bedeutung. In unseren Mitgliedsorganisationen werden geflüchtete Menschen in bestehende Projekte mit eingebunden und es werden laufend neue Angebote konzipiert. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 5.900 € empfohlen. Antrag i.H.v. 6.500 € seit mindestens 2019 gestellt. | 5.900 € | 5.900 € | ||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101002 | Frauenwerk Stein eV | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Frauenwerk Stein e.V. | Frauenwerk Stein e.V. (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 59.900,00 | 61.000,00 | 66.000,00 | JA | 5.000,00 | 52.756,76 | 1,5 % Steigerung der Tariflöhne (Tarifvertrag AVR Bayern) | Es wird eine Erhöhung auf Grund eingeplanter Tarifsteigerungen für 2024 i. H. v. 1,5 % beantragt. Empfohlen wird daher eine PK-Steigerung i.H.v. 1,5 %. | 61.800 € | 61.800 € | ||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101009 | Gewaltberatung Nbg | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Gewaltberatung Nürnberg e.V. | Gewaltberatung Nürnberg e.V. | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 13.000,00 | 13.200,00 | 40.000,00 | JA | 26.800,00 | 7.736,80 | nein | Bedingt durch Pandemie Erhöhung der Nachfrage seit Herbst 2022: + 20% bei Männern, +15% bei Frauen. Bei den gewaltausübenden Menschen neue Zielgruppe "Männer mit Migrationshintergrund" hinzugekommen (5-10%), Sprachmittler in der Beratung erforderlich. | Bedingt durch Pandemie wir eine Erhöhung der Nachfrage seit Herbst 2022 angezeigt: + 20% bei Männern, +15 % bei Frauen. Bei den gewaltausübenden Menschen ist eine neue Zielgruppe "Männer mit Migrationshintergund" hinzugekommen ( 5- 10 %), Sprachmittler in der Beratung erforderlich. Lediglich Einnahmen aus Beratung i.H.v. 8.000 € und Stiftungen i.H.v. 4.000 €. Für 2023 wurde ein Zuschuss i.H.v. 33.450 € beantragt. Die aktuell gewährten Fördermittel reichen ca. bis August eines Jahres, anschließend werden die Beratungen für Nürnberger Männer aus Einnahmen von Personen außerhalb des Stadtgebiets finanziert. Zudem existieren Wartelisten. Die Dienststelle empfiehlt daher eine Ausweitung der bisherigen Beratung in den Abendstunden um einen weiteren Abend (3 Wochenstunden). Es wird eine Erhöhung der Zuwendung auf 23.000 € empfohlen, bei einer Honorartätigkeit von 70 € pro Beratungsstunde. | 23.000 € | 15.000 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101014 | Hängematte e.V. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Hängematte e.V. | Hängematte e.V. (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 151.000,00 | 153.000,00 | 163.000,00 | JA | 10.000,00 | 96.082,13 | Ja, Personalkosten durch letztjährige Zulagenerhöhung im TVöD SuE sowie anstehende Tariferhöhungen TVöD (Hängematte zahlt nach TVöD SuE) | Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Hygieneprodukten, bei Mietkosten (Miete ist an Inflations-Index gekoppelt) | Mieterhöhung i.H.v. 9.500 € wird geltend gemacht (von 70.500 € auf 80.000 €). Für Strom, Gas und Wasser wird eine Erhöhung um 13.000 € beantragt (von 12.000 € auf 25.000 €). Anteil Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen ca. 15%. Erhöhung auf 160.925 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung und Strom, Gas und Wasser, begrenzt auf die Antragssumme i.H.v. 163.000 € wird empfohlen. | 163.000 € | 161.000 € | |||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600006 | Internat. Frauencafe | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Imedana e.V. | Rosa Asyl | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 40.000,00 | 40.000,00 | 40.000,00 | JA | 0,00 | 31.033,78 | Es wird keine Erhöhung ggü. dem Vorjahr beantragt | 40.000 € | 40.000 € | |||||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600010 | KOFIZA | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | IN VIA Nürnberg e.V. - Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit | KOFIZA Verein kath. Mädchenarb. (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 15.700,00 | 15.700,00 | 17.066,00 | JA | 1.366,00 | 11.825,97 | nein | Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenamtliche/ KulturmittlerInnen | Förderung der Integration von Frauen mit Zuwanderung aus dem außereuropäischen Ausland. Der Erhöhungsantrag wird mit einer Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenamtliche/ KulturmittlerInnen begründet. Es werden Zuwendungen i.H.v. 15.700 € empfohlen. | 15.700 € | 15.700 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101001 | Schuldner-/InsOber. | 63111000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 | ISKA und ZIB | Schuldner- und Insolvenzberatung | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 986.000,00 | 1.030.700,00 | 1.106.800,00 | JA | 76.100,00 | ZIB: Ja, Erhöhung der Personalkosten durch Tarifsteigerungen. ISKA: PK an tarifliche Entwicklung angepasst & perspektivisch Anpassung an Tarifabschnuss ÖD --> erhebliche Gahaltssteigerungen. | ZIB: Sachkosten sind insbesondere durch Mieterhöhung gestiegen. Mieterhöhung aufgrund Verbraucherpreisindex um 22,6 % erhöht, plus externe Vergabe der Büroreinigung. ISKA: Sachkosten fast stabil gehalten. Reinigungskosten erheblich erhöht (Putzfrau gesundheitsbedingt beendet, an Putzdienst vergeben). | Antrag ZIB: 295.800 €; ZIB macht Tariferhöhungen und Preissteigerung der Sachkosten, insbesondere durch eine Mieterhöhung (+22,6%, Preisanpassungsklausel nach Verbraucherpreisindex) geltend. (Antrag Vorjahr 275.200€). Bei ZIB würde sich unter Berücksichtigung der PK Steigerung und Mieterhöhung ein Ansatz i. H. v. 293.068 € errechnen. Antrag ISKA: 811.000 € (incl. 110.000 € für InsO) (Vorjahr 755.500 €) Ausgehend von einem Zuschussbedarf des ISKA in 2023 von 731.124 € würde sich unter Berücksichtigung der PK-Erhöhung von 8% ein Zuschussbedarf i. H. v. 778.954 € errechnen. Tatsächlich werden jedoch 811.000 € beantragt. Die Differenz ist auf höhere Personalkostensteigerungen auf Grund von Stufenvorrückungen und höhere Reinigungskosten zurückzuführen. Hier steht noch die Bezifferung der Reinigungskostenerhöhung aus. Voraussichtliche Erstattung Land: 387.259 €; Bei einem Ansatz von 778.954 € ISKA und ZIB 293.068 € ergäbe sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 1.072.022 €, wovon voraussichtlich 387.259 € durch das Land getragen werden. Um eine evtl. Kostenschieflagen zu vermeiden, wird empfohlen, vorsichtshalber beim Haushaltsansatz vom Betrag des Zuschussantrages auszugehen (1.106.800 €). | 1.106.800 € | 1.106.800 € | ||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101018 | BUNI-Lebensh.Nbg.e.V | 63125500 | Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 | Lebenshilfe Nürnberg e.V. | BUNI | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 55.000,00 | 55.000,00 | 70.000,00 | JA | 15.000,00 | 36.455,94 | Ja, Personalkostensteigeru ng aufgrund Tariferhöhung | Begründung: Inflation | Bei dem Zuschuss an die Lebenshilfe Nürnberg /Verlustausgleich BUNI handelt es sich aus Sicht von Stk um eine Fehlbedarfsfinanzierung, welche auf den Höchstbetrag von 55 TEUR begrenzt ist. Für den Zuschuss ist keine Dynamisierung vereinbart, im Haushaltsentwurf werden also bis auf Weiteres max. 55 TEUR als Höchstbetrag für diesen Zuschuss aufgenommen. | 55.000 € | 55.000 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101011 | Lilith eV Drogenarb. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Lilith e.V. | Lilith e.V. Drogenarbeit (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 290.600,00 | 297.000,00 | 320.000,00 | JA | 23.000,00 | 254.021,30 | Ja, 7.000€ aufgrund von Tariferhöhung, SuE-Zulage und regulärer Entgeltstufenaufstiege nach TVÖD | Ja, 10.000€ für Finanzierung der Mehrkosten (weitere Mieterhöhungen und Erweiterung der Objekte) 6.000 € für Finanzierung starker Sachkostensteigerung (Energie, Inflation). | Mieterhöhung i.H.v. 10.000 € sind nicht schlüssig vorgetragen (tatsächlich berechnet ca. 3.200 € Mieterhöhung). Weitere 6.000 € Energiekostensteigerung sind eine Schätzung. Empfohlen wird reguläre PK-Kostensteigerung (317.366 €) zzgl. Anteil an Sachkosten im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung (18,27 % von 9.200 € ergibt 1.681 €). Empfohlen wird daher ein Zuschuss i.H.v. 319.000 €. | 319.000 € | 317.300 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101023 | Mudra - Streetwork | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. | "Geflüchtete und Drogen" Streetwork KöPa | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 51.000,00 | 52.000,00 | 55.000,00 | JA | 3.000,00 | 44.827,59 | Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt | Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind. 5% beantragt. | Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. | 55.000 € | 55.000 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101026 | Mudra - U 18 | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. | Mudra - U18 | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 74.000,00 | 75.400,00 | 79.200,00 | JA | 3.800,00 | 62.245,11 | Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt | Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind. 5% beantragt. | Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. | 79.200 € | 79.200 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101012 | Mudra eV/ Beschäft. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. | mudra e.V. Drogenarbeit/ Beschäftigung (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 36.500,00 | 37.000,00 | 39.000,00 | JA | 2.000,00 | 29.216,17 | Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt | Inflation, steigende Sachkosten in den Bereichen Arbeitssicherheit, Datenschutz und Digitalisierung, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind 5% beantragt. | Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. | 39.000 € | 39.000 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101013 | Mudra eV/Beratungs. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. | mudra e.V. Drogenarbeit/ Beratungs. (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 399.500,00 | 404.000,00 | 424.000,00 | JA | 20.000,00 | 345.453,30 | Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt | Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind 5% beantragt. | Basis ist der Betrag von 404.000 € aus dem Vorjahr abzüglich 5.500 € für den Betrieb der Spritzenautomaten. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. | 424.000 € | 435.000 € | |||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101020 | Verh.mi. pro familia | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | pro familia e.V. | Verhütungsmittel | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 25.000,00 | 25.000,00 | 34.000,00 | JA | 9.000,00 | 0,00 | Bei den städtischen Stiftungen können 2024 nur 6.000 € beantragt werden. Fehlbetrag i.H.v. 9.000 €, da in Summe jährlich 40.000 € benötigt werden | In 2023 wurde pro familia mit 2.000 € von Ref. V und 5.000 € aus dem Spendentopf Armutsprävention bezuschusst, um den Fehlbetrag zu decken. Empfehlung: 34.000 € | 34.000 € | 25.000 € |
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101003 | Soziald.kath.Frauen | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Sozialadienst katholischer Frauen | Frauentagestreff - Heilsarmee (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PKZ | 6.250,00 | 6.400,00 | 10.000,00 | JA | 3.600,00 | 6.400,00 | Ja, Personalkostensteigeru ng | Es werden allgemeine PK-Erhöhungen empfohlen. | 6.900 € | 6.900 € | |||
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| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600009 | Migrationsb. StM/BHM | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Migrationsberatung - StM/ BHM | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 6.400,00 | 6.500,00 | 10.830,00 | JA | 4.330,00 | 4.682,61 | Tariferhöhung 2024 explizit genannt | Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten | Bei einer allgemeinen PK-Erhöhung (8 %) ergibt sich ein Wert i.H.v. 6.864 €. Es werden auch erhöhte Energiekosten geltend gemacht. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i H.v. 6.918 €. Es werden 6.900 € empfohlen. | 6.900 € | 6.900 € | ||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101007 | Ökum. Arbeitslosenz. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Ökumenisches Arbeitslosenzentrum (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 29.000,00 | 29.000,00 | 59.805,00 | JA | 30.805,00 | 0,00 | geplante Tariferhöhung | Umwandlung in institutionelle Förderung wird beantragt | Steigerung der Energiekosten | Es werden nur Sachkosten gefördert. Eine Umwandlung von einer Projektförderung in eine institutionelle Förderung wird nicht empfohlen. Die letzte Erhöhung der Zuwendung ist 2014 erfolgt, während allein seit 2017 die Sachkosten um ca. 9.000 € gestiegen sind. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i H.v. 29.900 €. Diese Erhöhung um 900 € wird empfohlen. | 29.900 € | 29.000 € | |
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101016 | Stadtm. Drogenberat. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Stadtmission Drogenberatung (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 50.400,00 | 51.400,00 | 67.522,00 | JA | 16.122,00 | 44.378,85 | Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 | Sachkostensteigerung, Steigerung der Energiekosten | Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. | 55.100 € | 55.000 € | ||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101017 | Stadtm. Projekt HaLT | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | HALT-Projekt | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 13.500,00 | 13.500,00 | 19.835,00 | JA | 6.335,00 | 10.211,42 | Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 | Steigerung der Energiekosten | Es werden 13.500 € empfohlen, keine Erhöhung vorgeschlagen, da städtische Zuwendungen nur in Ergänzung zur staatlichen Förderung erbracht werden und Erhöhungen nicht vereinbart waren. | 13.500 € | 13.500 € | ||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101008 | Stadtm.Telefonseels. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Telefonseelsorge - Stadtmission (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 39.400,00 | 40.100,00 | 49.548,00 | JA | 9.448,00 | 31.095,07 | Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 | Sachkostensteigerung, Steigerung der Energiekosten | Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. | 42.800 € | 42.600 € | ||
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400008 | Wohngsl.betr.STM/BHM | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Wohnungslosenbetreuung STM/BHM | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 8.900,00 | 9.000,00 | 15.000,00 | JA | 6.000,00 | 6.483,61 | Tariferhöhung 2024 explizit genannt | Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten | Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. | 9.600 € | 9.500 € | ||
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400007 | Wohnungsl.betr. STM | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Wohnungslosenbetreuung STM | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 38.400,00 | 39.100,00 | 49.519,00 | JA | 10.419,00 | 32.520,52 | Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 | Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten | Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. | 41.800 € | 41.700 € | ||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600013 | Jadwiga | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | STOP dem Frauenhandel (Fachberatungsstelle JADWIGA) | Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 70.500,00 | 72.000,00 | 80.000,00 | JA | 8.000,00 | 59.110,17 | Personalkostensteigerung aufgrund von Tarifergebnissen explizit genannt | Zuvor beengte Räumlichkeiten, daher Umzug und nun höhere Miete. Neuer Mietvertrag liegt vor: Miete ohne NK 1.550,40 €/ Monat in 2024. | Erhöhung der Mietkosten i.H.v. 10.300 € wird geltend gemacht (von 6.800 € auf 17.100 €). Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen liegt bei 38,14 %. Erhöhung auf 76.755 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung, begrenzt auf die Antragssumme i.H.v. 80.000 € wird empfohlen. | 80.000 € | 80.000 € | ||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101019 | Straßenkreuzer-Uni | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Straßenkreuzer e.V. | Straßenkreuzer Uni | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 10.000,00 | 10.000,00 | 10.000,00 | JA | 0,00 | 0,00 | 10.000 € | 10.000 € | |||||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600012 | Frauenhaus-Hil.f.Fr. | 63111000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 | Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. | Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 415.500,00 | 448.400,00 | 601.267,99 | JA | 152.867,99 | 375.339,00 | Ja, +4,5%, zzgl. Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich | Sachkostenerhöhung entsprechend der Inflationsraten (7,9%) | Betrieb. Es wird ein Zuschuss i. H. v. 601.267,99 € beantragt. Die Erhöhung ergibt sich v.a. aus Personalkostensteigerung inkl. Vorrücken in die nächste Tarifstufe und der Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie. Zusätzlich ist eine Erhöhung um ca. 30.000 € für die Hauswirtschaft eingeplant, da im Vorjahr versehentlich nur mit 6.000 € kalkuliert wurde. Additiv werden Sachkostenerhöhungen geltend gemacht. Bei einer Berücksichtigung einer PK Erhöhung von 8 % und einer prognostizierten Sachkostenerhöhung (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 558.298,86 €. Nicht berücksichtigt wäre hier allerdings das Vorrücken innerhalb einer Tarifstufe. Bei einer PK-Steigerung um 8% bezogen auf die für 2023 beantragten Personalkosten ergibt sich ein Zuschussbedarf i.H.v. 589.750 € Zur Sicherheit sollte dieser Wert eingeplant werden, als Puffer für die tatsächlichen Personalkosten. | 589.750,00 € | 580.550 € | ||
| 315600 | Förd. and. Einricht. | Z315600012 | Frauenhaus-Hil.f.Fr. | 63114000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 | Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. | Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. 500 | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 81.000,00 | 91.037,00 | 92.667,00 | nein | 1.630,00 | Miete. Kostenstelle ist eine interne Verrechnung, LA hat uns folgende Veranschlagung für 2024 mitgeteilt: Kaltmiete: 53.667,00 € Grundabgaben: 5.500,00 € Versicherung: 700,00 € Heizkosten: 32.800,00 € Summe: 92.667,00 € | 92.667,00 € | 92.667 € | |||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101015 | Selbsthgr.Drogenarb. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Verschiedene | Selbsthilfegruppen Drogen (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 7.400,00 | 2.400,00 | 2.400,00 | JA | 0,00 | 0,00 | Anträge des Blauen Kreuzes Nürnberg und Verein für Suchtkrankenhilfe liegen nicht vor, lediglich Guttempler hat einen Antrag eingereicht. Guttempler beantragt nur Sachkosten. | 2.400 € | 2.400 € | ||||
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400001 | Frauentagtr.Heilsarm | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmb | Frauentagestreff- Heilsarmee (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge | PBKZ | 50.600,00 | 50.600,00 | 50.600,00 | JA | 0,00 | 25600,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Der Tagestreff für Frauen wird als Kooperationsprojekt zwischen dem Heilsarmee Sozialwerk, der Stadt Nürnberg und dem Sozialdienst Katholischer Frauen betrieben. | 50.600,00 € | 50.600 € |
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400002 | Betr.Nichtsesshafter | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmb | Betreuung von Nichtsesshaften- He | keine EU -Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge | BKZ | 21.100,00 | 21.100,00 | 21.100,00 | JA | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Der Tagestreff für Männer OASE wird seit Jahren vom Heilsarmee Sozialwerk als sinnvolles Angebot für wohnungslose Männer betrieben. Der Zuschuss deckt die anfallenden Kosten zum Teil ab. Der Restbetrag wird seit Jahren von der Heilsarmee übernommen. | 21.100,00 € | 21.100 € |
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400003 | Wärmestube Caritas | 63111000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv | kein e EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge | PBKZ | 331.300,00 | 348.400,00 | 395.415,00 | JA | 47.015,00 | 448630,00 | GesamtPK 2024 471.549 € -> Erhöhung 22.919 € = 5,11 % | 3600,00 Mehrkosten des bestehenden Sicherheitsdienstes | Für die ÖWS Köhnstr. besteht ein BFV m. Regelung der Kostenverteilung zw. den Trägern und der St. Nbg. Für das Jahr 2023 wurden auf der Basis der Kostenverteilung 372.283 beantragt, jedoch nur 348.378 im HH eingestellt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Wärmestube sollte dem Antrag für 2024 entsprochen werden. | 395.400,00 € | 395.400 € | ||
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400003 | Wärmestube Caritas | 63114000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv | kein e EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge | BKZ | 23.900,00 | 23.900,00 | 23.900,00 | JA | 0,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Miete für die WS Köhnstrasse direkt an LA | 23.900,00 € | 23.900 € |
| 315400 | Obdachlosenhilfe | Z315400004 | Wärmestube Dianastr. | 63111000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 | Stadtmission Nürnberg e.V. | Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv | kein e EU-Beih ilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge | PBKZ | 118.242,00 | 120.577,00 | JA | 2.335,00 | 94642,00 | Ja Tarifsteigerungen | 0 | 1000,00 Sach- und Verwaltungskosten | 0 | Die ÖWS Dianastrasse ist als Tagesaufenthalt an die Notsschlafstelle für Männer Dianastrasse konzipiert. Für die ÖWS besteht ein BFV. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind von der Stadt Nbg vollständig zu übernehmen. Dem Antrag für 2024 sollte entsprochen werden. | 120.600,00 € | 120.600 € | |
| 315800 | Betrieb NHGostenhof | Z315800001 | Initiat. NHGostenhof | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Nachbarschaftshaus Gostenhof | Iniat. Nachbarschaftshaus Gostenho | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 27.000,00 | 27.000,00 | 27.000,00 | 0,00 | 27.000 € | 27.000 € | |||||||
| 331101 | Wohlfahrtspfl. SHA | Z331101006 | Berat.Angeh.v.Inhaft | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | Treffpunkt e.V. | Berat. für Angehörige von Inhaftier | tke ine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 42.100,00 | 43.000,00 | 46.000,00 | JA | 3.000,00 | 43000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 43.000,00 € | 43.000 € | |
| 343100 | Betreuungsleistungen | Z343100001 | Arb.n.Betreuungsges. | 63115000 | Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 | AWO Kreisverband Nürnberg e.V. u.a. | Arb. n. d. Betreuungsgesetz (500) | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | PBKZ | 278.000,00 | 265.700,00 | Information von Frau Bürkel: Bitte den Betrag von 175.000€ für den Haushalt 2024 anmelden. | 175.000 € | 175.000 € | ||||||||
| 351100 | Sonst. soziale Hilfe | Z351100001 | MittagessenszSGBVIII | 63125800 | Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 | Verschiedene | Mittagessenszuschuss SGB VIII | keine EU-Beihilfe | Zuschuss richtet sich nicht an ein Unternehmen | BKZ | 550.000,00 | 550.000,00 | 550.000,00 | 0,00 | In 2022 wurde die Kostenstelle nur mit 287.003 € belastet. Für 2024 sollte vom Planansatz 2023 ausgegangen werden, da für 2024 gehofft wird, wieder den Zustand vor der Pandemie anzusteuern. | 550.000 € | 550.000 € | ||||||
| 353010 | Soziale Integration | Z353010001 | Spendenpool (SHA) | 63125800 | Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 | Verschiedene | Spendenpool | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; | BKZ | 37.700,00 | 37.000,00 | 37.000 | 0,00 | 37.000 € | 37.000 € | |||||||
| 353010 | Soziale Integration | Z353010002 | Bürgerstiftung Nbg. | 63125800 | Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 | Bürgerstiftung Nürnberg | Kulturticket | keine EU-Beihilfe | nur lokale Ausrichtung; Vermittlung von kulturellen Angeboten; Stiftung | 7.500,00 | 7.500,00 | 7.500,00 | 0,00 | 7.500 € | 7.500 € | ||||||||
| Neuanträge | Lilith e. V. | Ausweitung Öffnungszeiten Frauencafe | 52.990,00 | JA | 52.990,00 | Aktuelle Öffnungszeiten des Frauencafés an 3 Tagen/ Woche. Lilith zeigt einen Anstieg der Besucherinnen von durchschnittlich 19 BesucherInnen pro Öffnungstag in 2018/2019 auf durchschnittlich 23 BesucherInnen in 2023 (bis 12.5.2023 erfasst) auf und beantragt die Förderung eines weiteren Öffnungstages des Frauencafés montags und auch bei Urlaub und Krankheit. Benötigt wird eine sozialpädagogische Fachkraft (19,5 Std, 35.650 €) und Köchin (6 Std, 8.262 €) zzgl. Lebensmittel für durchschnittlich 45 Portionen pro Öffnung (9.087 € Lebensmittel und Sachkosten). Insgesamt wird eine Ausweitung der Kosten i. H. v. 52.900 € beantragt. Lilith geht davon aus, in 2023 eine Finanzierungshilfe des StMAS zu erhalten und in der 2. Hälfte mit dem Ausbau des Frauencafés beginnen zu können. Lilith macht auch geltend, dass sich alle beteiligten AkteurInnen des Nürnberg Drogenhilfemodells in Kooperation mit der Paracelsusuniversität einig darüber sind, die Versorgung der DrogenkonsumentInnen qualitativ und quantitativ auszubauen. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18 jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. | |||||||||||||||||
| Neuanträge | Lilith e. V. | Mädchen-Drogen-Prävention | 78.300,00 | JA | 78.300,00 | Lilith e. V. beantragt eine zusätzliche Sozialpädagogin in Vollzeit (71.300 €) und Sachkosten (7.000 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention, insgesamt 78.300 €. Der Verein stellt einen Zuwachs von jungen Frauen unter 18 Jahren mit Hilfebedarf fest. Es gibt eine Versorgungslücke im Hilfesystem der gefährdeten oder konsumierenden Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Der Bedarf könne von Lilith e. V. derzeit nicht aufgefangen werden, da die Mädchen das Schwellenalter des Vereins von 12 Jahren erreichen und von Lilith nicht mehr betreut werden können. Gleichzeitig erhält Lilith e.V. Anfragen von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, mit der Bitte ein mädchenspezifisches Angebot zu machen. Auch seien in der Nürnberger Drogenszene vermehrt sehr junge Frauen unter 18 Jahren anzutreffen, die von sexualisierten Übergriffen im konsumierten Zustand berichten. Unter der aktuellen Cannabis- Entkriminalisierungsdebatte erachtet Lilith die mädchenspezifische Drogenprävention zudem für äußerst wichtig. Insbesondere wurde ein Anstieg des Drogenkonsums bei Frauen und Mädchen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet. Auch hier soll die BEdarfslage in Kooperation mit der Paracelsus Universität nach dem Nürnberger Drogenhilfemodell erforscht werden. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18 jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. |
| Neuanträge | mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. | Ausbau Drogenberatung und Prävention für U21/ deren Angehörige/ Systeme | 83.942,00 | JA | 83.942,00 | Die Beratungsstelle mudra-enterprise für junge DrogenkonsumentInnen verfügt aktuell über 2,5 FK-Stellen, wovon 1 FK speziell für Jugendliche U18 durch die Stadt Nürnberg seit 2021 bezuschusst wird. Mudra-enterprise ist u.a. ein bewährter Kooperationspartner für die Nürnberger Polizei und Jugendgerichte und zusätzlich dient sie als Multiplikator für verschiedene Einrichtungen. Aktuell müssen sich junge Menschen mit Beratungsbedarf über Wartelisten gedulden, was kontraproduktiv erscheint, da junge Menschen möglichst schnell erreicht werden müssen. Die Wartezeit beträgt aktuell 4-6 Wochen. Mittelfristig sieht mudra einen weitaus höheren Bedarf für den Bereich der Drogenprävention bei Jugendlichen in der Stadt Nürnberg.Mudra e.V. beantragt eine zusätzliche sozialpädagogische Vollzeitkraft. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 92.558 € (81.360 € PK, 11.198 € BK). Mudra bringt einen Eigenanteil von 8.616 € ein. Die Fachkraft soll bei mudra-enterprise angesiedelt sein. Ziel ist es, jugendliche KonsumentInnen bis 21 Jahre frühzeitig zu erreichen, um Abhängigkeiten und Staffälligkeiten frühzeitig zu verhindern. Familien sollen unterstützt, eigen- und soziale Verantwortlichkeit soll gestärkt werden. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 21 jährigen DrogenkonsumentInnen. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. | ||
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| Neuanträge | mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. | Service Safer-Use-Automaten-Betri | eb | 35.924,00 | 35.924,00 | Im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes baut mudra e.V. nach einem Beschluss des Sozialausschusses vom 08.07.2021 (s. Entscheidungsvorlage der Sitzung) den Betrieb von 2 Safer-Use-Automaten für KonsumentInnen von Drogen auf 4 Safer-Use-Automaten aus. Erreicht werden sollen KonsumentInnen von Drogen und Substanzen, die intravenös konsumiert werden. Durch die Verfügbarkeit von sauberen, sterilen Konsumutensilien sollen gesundheitliche Schäden für die Betroffenen verhindert werden und gleichzeitig Ansteckungserkrankungen reduziert werden. Insgesamt werden 35.924 € für den Betrieb der 4 Safer-Use-Automaten beantragt (PK: 31.116 €; BK 4.808 €). Bei den Personalkosten handelt es sich um vorläufig geschätzte Kosten, da es an Erfahrungswerten in der Vergangenheit fehlt. Bisher wurden die bestehenden Automaten mit selbst gepackten Päckchen bestückt. Dies soll nun durch einen Einkauf von fertig gepackten Einheiten abgelöst werden. Der Verkauf der Päckchen für 0,50 €/ Stück deckt nahezu die Beschaffungskosten (ca. 2.000 € Unterdeckung). Eventuell vorrangige Personalförderungen der derzeitig eingesetzten Hilfskraft sollen noch geprüft werden. Die Dienststelle regt an, um in 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben und das Projekt nicht zu gefährden, die beantragte Summe i. H. v. 35.924 € im Haushalt aufzunehmen. Ende 2023 werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Bestückung der Automaten, der Overhead-Kosten (Verwaltung, Anleitung, etc.), evtl. Deckungslücken der Safer-Use-Materialen durch mudra e.V. herausgearbeitet sein. | 35.924 € |
Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.
3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),
-
wenn sich der Zuwendungsempfänger nur in unerheblichem Maße aus privaten Entgelten refinanziert und
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seine Tätigkeit nur lokal ausgerichtet ist und
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die Höhe des geplanten Zuschusses nicht die Schwellenwerte der de-minimis-Verordnungen übersteigt.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für deminimis-Beihilfen empfohlen.
zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.
zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)
zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.