Haushaltssperre

← Sitzung des Sozialausschusses (12.10.2023)

Zuschussliste SenA 2024

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Anmeldung von Zuwendungen Beilage

zum Haushaltsplanentwurf 2024 zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.2023

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachko b st e e a n n s t t r e a i g g t e ? rungen
Produkt Bezeichnung P Kostenstelle Bezeichnung K Kostenart Bezeichnung K Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU- Beihilfereleva nz3 Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU- Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO- Beihilfen) Förde- rumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschussemp fängers liegt bei Dienststelle vor (JA/NEIN inkl. Begründung) Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkost en im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigeru davon sonstige PK- Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung)
ngen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung)
Kosten beantragt? (Betrag + Begründung)
315900 Leistungen f. Ä Z315900001 Netzwerke/Qua 63115000 Zuschuss an so In Form von ein Jahresverträgen erfolgt die Förderung an: BRK Kreisververband Nürnberg-Stadt; Evang. Dienst Nürnberg- Langwasser e.V.; Evang. Diakonieverein St. Jobst e.V.;NOA; Paritätischer Wohlfahrtsverband; Stadtmission Nürnberg e.V.; AWO Kreisverband e.V. ; Sozialverband VdK Bay ern eV; Seniorennetzwerke, Trägerbudget, Modellförderung -> incl. 10.000 € für MGH der AWOthek Seniorennetzwerkerweiterung (Beschluss SozA 26.04.2018) Bereits in 2021 für zwei Stadtteile finanziell geplant erfolgt die keine EU- Beihilfe Städtische Zuwendung gilt den Vertragspartnern zum Betreiben von räumlich abgegrenzten Seniorennetzwerken innnerhalb des BKZ 820.850,00 820.850,00 926.921,29 Ja 106.071,29 698.165,14 10.562,91 ja Tarfifsteigeru ng der Verbände 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900002 Angehörigenbe 63115000 Zuschuss an so Angehörigenberatung e.V. Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht keine EU- Beihilfe Verein mit Beratungstätigkeit innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg BKZ 165.800,00 168.686,00 180.000,00 Ja 11.314,00 Ja 11.314 € Tariferhöhun g/Inflationsg eld 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900003 Amb. Hospizarb 63115000 Zuschuss an so Hospiz-Team Nürnberg e.V.; Evang. Gemeindeverein Nürnberg - Mögeldorf e.V. d k Dh bild di PK Förderung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerkes; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Ziel des Hospiz- und Palliativversorgungsnetz (HPVN) in Nürnberg ist es, gemeinsam abgestimmt, die seelsorgerische, pflegerische und medizinische Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen an Ihrem Lebensende zu verbessern, Menschen in der Trauerarbeit zu begleiten, Ängste zu nehmen und das Recht auf Selbstbestimmung zu erhalten. keine EU- Beihilfe Verein ist tätig innerhalb der Gemeinde Mögeldorf und angrenzender Stadtgebiete Nürnbergs BKZ 15.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900004 Seniorengruppe 63115000 Zuschuss an so Diverse Seniorengruppen im Nürnberger Stadtgebiet Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten keine EU- Beihilfe Kleine Seniorengruppen, nur lokal ausgerichte, keine Gewinnerwirtschaftun g BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00
315900 eistungen f. Älte Z315900005 Teilhabe Ku/Wi 63115000 soz/ähnl.Einrich Compu ter Club Nürnberg 50 plus e.V. Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen keine EU- Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich neue Medien, und nur regional ausgerichtet BKZ 5.100,00 5.100,00 5.100,00 0,00 0 keine
315900 eistungen f. Älte Z315900006e rein Generation 63115000 soz/ähnl.Einrich Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V. Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.- kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg ( entsprechend Vorjahr 2.500 zur HHK ) keine EU- Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich Wissenvermittlung durch Printmedien, und nur regional ausgerichtet BKZ 7.500,00 7.500,00 10.000,00 2.500,00 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900007 Mehrgeneration 63115000 Zuschuss an so S.O.S. Kinderdorf Städtische Zuwendung ist eine Koofinanzierung zum Bundesprogramm zur Förderung Mehrgenerationenhäuser keine EU- Beihilfe Es handelt sich um eine nach Bundesgesetz festgesetzt Förderung. Miteinander - Füreinander BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900008 Migration 63115000 Zuschuss an so Helfende Hand Interna tional e.V. Städtische Zuwendung zur Förderung von Integration älterer Flüchtlinge keine EU- Beihilfe Förderung des Sorgenetzwerks nach §45c SGBXI für internationale Angehörigentutor*inn en BKZ 0,00 10.000,00 10.000,00 JA 0,00 keine, da Erstantrag keine

Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.

3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für de-minimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

Referat / Dienststelle2
Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in €
Dieser Planansatz umfasst die Trägerbudgets (im Trägerbudget der AWO ist ein Zuschuss für das MGH enthalten) sowie die Seniorennetzwerke (SNW): Die Trägerbudgets umfassen (einschließlich der Dynamisierung des Personalkostenanteils in Höhe von 8 %) eine Summe in Höhe von rund 253.400 Euro. Mit Grundsatzbeschluss des SozA vom 26042018 927.000,00
Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz. Hierfür sind laufende Personalschulungen nötig, damit die Berater*innen über aktuelle gesetzliche Änderungen auch 180.000
iDafs Nüirnb eirgder DHos pizö- ßund PTalilli ativn detzw erk (HPVN) trägt wesentlich dazu bei die Hospiz - und Palliativversorgung der Nürnberger Bevölkerung zu sichern. Bisher wurden die ehrenamtlich geleisteten Einsatzstunden mit je 1€ gefordert, ab 2024 sind 3.000€ aus der Höchstförd. summe von 15.000 € für die Koordination des Nürnberger Hospiz- Palliativnetzwerksvorgesehen. Diese städtische Förderung in Höhe von 3.000 €, wird als Kofinanzierung im Rahmen der Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß §39d Ans. 3 SGB V für die Netzwerkkoordination des HPVN eingeräumt. Somit kann die Hospiz Akademie e.V. zukünftig diese Förderung in gleicher Höhe beantragen. Damit können die palliativen Beratung - und Versorgungsangebote gesichert werden. 15.000
Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten 10.000
Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen 5.100
Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.- kulturellen Infrastruktur für die Senior*innen der Stadt Nürnberg (im Rahmen eines Konsolidierungsbeschlusses werden regelmäßig nur 7500 € gewährt). 7.500
Koofinanzierung des MGH Schweinau zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander vom 27.05.2020 10.000
Der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund ist bedeutend. Um den Bedarf an muttersprachlicher Unterstützung und Begleitung für die Zielgruppe sowie auch für pflegende Angehörigen Beratung, Unterstützung und Begleitung durch geschulte internationale Angehörigentutor*innen zu sicherzustellen, empfiehlt sich eine kommunale Förderung in dieser 10.000

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