Beschlussvorlage Ref.V/009/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zuschüsse von SenA für 2024: Umstellung der Förderung der Hospizarbeit
Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse_SenA Zuschussliste_SenA_ 2024
Sachverhalt (kurz):
Die geplanten Förderungen des Seniorenamts für 2024 werden vorgestellt.
Im Rahmen der Förderung für Hospizarbeit in Nürnberg soll ab 2024 eine systematische Umstellung innerhalb der Förderung stattfinden und auch die Koordinierung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) mit 3000 € jährlich gefördert werden können. Die Höchstfördersumme für Hospizarbeit mit 15.0000 € insgesamt bleibt dabei unverändert.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs-, Senior*innen- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Zuschüsse fördern Angebote der offenen Seniorenarbeit und Hospizarbeit, die älteren Menschen unabhängig von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder kulturellem Hintergrund zu Gute kommen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss stimmt der systematischen Änderung innerhalb der Förderung des Seniorenamts für Hospizarbeit zu. Gefördert werden kann ab 2024 auch die Koordinierung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) mit 3000€ jährlich. Die Höchstfördersumme für Hospizarbeit mit 15.0000€ bleibt dabei insgesamt unverändert.