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← Sitzung des Sozialausschusses (12.10.2023)

Sachverhalt Zufluchtsort f whgl. u obdl. Frauen-Refugium

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.2023

Zufluchtsort für wohnungslose und obdachlose Frauen – Refugium (Notschlafstelle und Pension)

1. Ausgangslage

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kapazitäten zur Unterbringung von obdachlosen Personen (Personen, die in Notschlafstellen, in prekären (Wohn-)Situationen oder auf der Straße nächtigen) ab März 2020 erweitert. Um auch obdachlosen Frauen ein entsprechendes Angebot aufgrund geschlossener Regelangebote vorzuhalten, wurde in der Hermannstraße eine Etage für Frauen, mit einer zusätzlichen Kapazität von 20 Plätzen angemietet. Die Krise hat aus Sicht der Verwaltung gezeigt, dass die im Regelbetrieb vorgehaltenen Kapazitäten zur Unterbringung von obdachlosen Frauen nicht ausreichend sind. Mit der Schaffung der zusätzlichen Unterkünfte konnte der erweiterte Bedarf durch Entzerrung bestehender Einrichtung und der Aufnahme von Personen, die bisher kein Angebot wahrgenommen hatten, gedeckt werden. Durch die Ausgangsbeschränkungen haben mehr Personen als bisher das Angebot zur Notunterbringung genutzt.

Nach Ende der Pandemie wurde das Angebot weiterhin gut angenommen – im Schnitt 15 Frauen pro Nacht, zu Spitzenzeiten bis zu 23 Frauen – so dass ein Wegfall des Angebots im Kontext der Gefahrenabwehr (Art. 6 LStVG, Gefahr für Leib und Leben) keine Handlungsalternative darstellt. Das Angebot soll nun in ein Regelangebot mit entsprechender Betreuung und fester Örtlichkeit überführt werden. Das Angebot richtet sich an Personen ohne Sozialleistungsanspruch oder Personen, die keine dauerhaften Regelangebote wahrnehmen. Die Notschlafstelle ist ein niedrigschwelliges Basisangebot der Kommune um den Aufenthalt bzw. die Übernachtung Betroffener im öffentlichen Raum zu vermeiden. Das bisherige Objekt wird zukünftig durch das Jugendamt im Kontext der Jugendhilfe (KJND) genutzt.

Neben der akuten Hilfe der Notübernachtung hat die Stadt in Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege auch feste Wohnplätze ausschließlich für Frauen angeboten. Diese Pensionsplätze dienen der Stabilisierung der Frauen, mittelfristig soll dann die Reintegration in den Wohnungsmarkt erfolgen. Die Abrechnung dieser festen Wohnplätze erfolgt über den jeweiligen Kostenträger (Jobcenter, Sozialamt), der die Kosten der Unterkunft (KdU) zu tragen hat (SGB II bzw. SGB XII). Bisher konnten 50 Plätze, verteilt auf 3 Objekte, ausschließlich für Frauen bzw. für Frauen mit Kindern angeboten werden. Das kleinste Objekt (städt. Liegenschaft) wird mit 5 Einzelzimmerplätzen durch das Sozialamt in Kooperation mit dem Krisendienst Mittelfranken als soziale Betreuung fortgeführt. Die zwei weiteren Objekte mussten aufgrund einer entsprechenden Trägerentscheidung leider eingestellt werden bzw. konnten in ihrer Nutzung als Frauenpension nicht fortgeführt werden. Somit hat sich das Unterbringungsangebot für wohnungslose Frauen durch den Wegfall von 45 Plätzen nachhaltig verschlechtert. Diesem Umstand soll durch die Schaffung neuer Kapazitäten begegnet werden.

Beide Bedarfe sind akut und müssen unmittelbar gedeckt werden. Die Verwaltung hat eine Vielzahl von Immobilien (freier Markt, LA) geprüft. Eine Schwierigkeit waren neben der erforderlichen Beschaffenheit (Lage, baurechtliche Freigabe, Kapazität, Zustand) auch der weiterhin preislich angespannte Immobilienmarkt. Es konnte nun ein Objekt gefunden werden, welches beiden Bedarfen gerecht werden kann und somit auch zu Synergien bei Kosten und Ertrag führt.

2. Notschlafstelle und Pension für wohnungslose und obdachlose Frauen

Das Objekt Eilgutstraße 5 bietet Platz für 20 Notschlafstellenplätze sowie 30 Plätze im Pensionsmodell. Der Betrieb soll durch den Einsatz eines sozialen Trägers gewährleistet werden. Angedacht ist hierzu der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V – Regionalverband Mittelfranken. Neben dem Betrieb der Pension „QuarTier“ begleiten die Johanniter mit einer Vollzeitstelle seit Mitte dieses Jahres bereits die Frauen in der Notschlafstelle. Diese Stelle wird als Modellprojekt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Der Betrieb umfasst neben der sozialen Betreuung auch einen Sicherheitsdienst in den Nachtstunden, sowie eine tägliche Reinigungsleistung. Die Zimmer werden grundsätzlich als reine Einzelzimmer angeboten – sowohl in der Notschlafstelle als auch in der Pension. Jedes Zimmer hat eine eigene Sanitärzelle. Kochmöglichkeiten werden als Kitchenette im Zimmer oder als Gemeinschaftsküche angeboten. Neben einem Gemeinschaftsraum wird es einen Waschraum sowie auch einen Spindraum (Verwahrung persönlicher Sachen der Nutzerinnen der Notschlafstelle) geben. Während die Pensionszimmer als feste Wohnadresse genutzt werden kann, wird die Notschlafstelle täglich von 19 Uhr bis 7 Uhr geöffnet sein. Angedacht ist auch, dass nach „Auschecken“ aus der Notschlafstelle noch ein kleines Frühstück im Gemeinschaftsraum angeboten wird. Die Unterkunft wird unter dem Namen „Refugium“ das Angebot für wohnungslose bzw. obdachlose Frauen ergänzen. Die Belegung der Notschlafstelle erfolgt über das Haus für Frauen der Großweidenmühle, die Belegung der Pension über die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit.

Der gemeinsame Betrieb soll einen niedrigschwelligen Zugang zum Regelsystem ermöglichen. Darunter ist folgendes zu verstehen: Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Frauen, die bislang das Angebot der Notschlafstelle in Anspruch nahmen, kaum Regelangebote zur Beratung und Betreuung wahrnehmen. Es wird vermutet, dass die betroffenen Frauen, auch gegenüber sozialpädagogischer Ansprache, häufig verschlossen sind. Als ein wesentlicher Grund hierfür wird angenommen, dass zusätzlich zu den mit Obdachlosigkeit korrelierenden Problemen (z.B. Alkoholismus) psychische Erkrankungen und Traumatisierungen (im Kontext von sexueller und psychischer Gewalt) vorliegen. Durch das Aufbauen einer vertrauensvollen Beziehung zu den Nutzerinnen der Notschlafstelle sollen Frauen ermutigt werden, in den Pensionsbereich des Refugiums umzuziehen. Die erste Unterstützung besteht darin, die Frauen dabei zu anzuleiten, die wenigen bürokratischen Voraussetzungen, wie eine Zuweisung und die Kostenübernahme durch das Sozialamt, zu bewältigen. Durch das Beziehen eines eigenen Pensionszimmers lassen sich die Lebensumstände der Frauen bereits deutlich verbessern. Themen wie Hygiene, Rückzugsmöglichkeiten, Regelmäßigkeit und normale Tagesabläufe lassen sich so wesentlich leichter initiieren. Auch hier soll eine sozialpädagogische Fachkraft aufsuchende Arbeit leisten und den Kontakt zu den Frauen weiter ausbauen. So können nach und nach Problemstellungen wie Alkoholismus und andere Drogenabhängigkeit, psychische und physische Erkrankungen, Verschuldung und Arbeitslosigkeit be-

arbeitet werden, wodurch die prekären Lebenssituationen der Frauen verbessert werden können. Gerade für ältere, gesundheitlich stärker beeinträchtigte Frauen kann und soll versucht werden, gesundheitsfördernde und pflegerische Hilfen hinzuzuziehen. So kann ggf. ein Pflegedienst im Rahmen der Pensionsunterbringung eingesetzt, ein Hausnotruf für Notfälle installiert, Essenlieferungen organisiert oder wenn notwendig, eine alternative Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden.

Die Liegenschaft steht, vorbehaltlich einer vertraglichen Einigung mit dem Eigentümer und der Eingabe in den Rechts- und Wirtschaftsausschuss, für eine Realisierung ab Januar 2024 zur Verfügung.

3. Kosten und Finanzierung

Für die Finanzierung des Objekts fallen folgende Kosten an. Zur Deckung der Kosten dienen Einnahmen (KdU der Pensionsplätze) sowie Haushaltsmittel. Die bisher verwendeten Haushaltsmittel (Betrieb jetzige Notschlafstelle) müssen hierzu aufgestockt werden.

Leistung Kosten (Monat)
Miete inkl. NK: 33.256,00 €
Betriebspauschale: 20.500,00 €
Security 15.000,00 €
Reinigung 3.500,00 €
Hausmeisterdienst 2.000,00 €
Summe: = 53.756,00€
Einnahmen d. Betrieb (-) 15.000,00 €
KdU Pension (30 Plätze)
Bisher im Haushalt verbucht (aktueller (-) 28.500,00 €
Betrieb Hermannstraße)
Offene Refinanzierung (Monat): = 10.256,00 €

Der offene Refinanzierungsbetrag in Höhe von rechnerisch 123.072 € (Jahr) im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 bereits berücksichtigt und im Verwaltungsentwurf des Haushalts enthalten. Für ggf. im Jahr 2023 anfallende Kosten werden Restmittel verwendet.

Die Kosten für das Personal (Sozialbetreuung; 1,8 VZ) werden zum einen durch Landesmittel (Modellprojekt StMAS) und zum anderen durch freiwerdende Mittel (Rückzug sozialer Träger) als Betreuungsvereinbarung nach §67 SGB XII gedeckt. Somit entsteht hier keine zusätzliche Haushaltsbelastung. Da die Förderung durch das Land befristet ist, muss gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Mittelgewährung geprüft werden.

4. Verortung im Hilfesystem

Das Refugium bietet mit den Notschlafplätzen ein niedrigschwelliges Angebot zur Gefahrenabwehr, ebenso wie die Möglichkeit zur Stabilisierung der Lebenssituation der betroffenen Frauen durch das Angebot der festen Pensionsplätze.

IV. Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe

Gefahrenabwehr Hängematte Wärmestube Straßenambulanz Großweidenmühle Diana- Herberge Refugiu G 53 Stabilisierung QuartTier LSBTIQ*- Angebot Wohnen f. in N Begleitete Pensionen m Pensionen Obdachlosenwhg. Beheimatung/Übergang Domus Heilsarmee Großweidenmühle Frauen ot Wohnen f. Soz Strafentlassene Ambulant Betreutes Wohnen Reintegration Housing First Second Stage ialimmobilien Anlage Gebersdorf

tä tis n e tn is g n u u e r te B

Wohnungsmarktintegration SHA / Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe 12

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