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← Sitzung des Sozialausschusses (12.10.2023)

Sitzung gesamt öffentl.

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Benchmarking 2022: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und AsylbLG Berichtvorlage SHA/006/2023 4 Sachverhalt_Benchmarking 2022_Monitoringbericht_Entwurf SHA/006/2023 8 TOP Ö 2 Zufluchtsort für wohnungslose und obdachlose Frauen – Refugium (Notschlafstelle und Pension) Berichtvorlage SHA/007/2023 17 Sachverhalt_Zufluchtsort f whgl. u obdl. Frauen-Refugium SHA/007/2023 20 TOP Ö 3 Housing First - Evaluationsbericht Sitzungsvorlage SHA/009/2023 24 2023-07-13_Antrag_B90 Die Grünen_Housing First Obdachlosigkeit dauerhaft bekämpfen 27

2023-08-01_Antrag_SPD_Antrag_Housing First SHA/009/2023 28 Sachverhalt_SozA Housing First II SHA/009/2023 29 TOP Ö 4 Altenpflege in Nürnberg Berichtvorlage Ref.V/007/2023 33 Antrag_CSU_vom_17.04.2023_Altenpflege in Nürnberg Ref.V/007/2023 37 Sachverhalt_Altenpflege in Nürnberg Ref.V/007/2023 38 TOP Ö 5 Statusbericht Treff Heilig-Geist Berichtvorlage Ref.V/008/2023 46 Sachverhalt_Statusbericht Treff Heilig-Geist Ref.V/008/2023 49 TOP Ö 6 Zuschüsse von SenA für 2024: Umstellung der Förderung der Hospizarbeit Sitzungsvorlage Ref.V/009/2023 53 Sachverhalt_Zuschüsse_SenA Ref.V/009/2023 57 Zuschussliste_SenA_ 2024 Ref.V/009/2023 60 TOP Ö 7 Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege - Übersicht und Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr 2024 Berichtvorlage SHA/008/2023 64 Sachverhalt_Zuschüsse SHA 2024 SHA/008/2023 67 Zuschussliste SHA_2024 SHA/008/2023 78

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 12.10.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Benchmarking 2022: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB Bericht

XII, SGB II und AsylbLG SHA/006/2023

Ries, Elisabeth

2. Zufluchtsort für wohnungslose und obdachlose Frauen – Bericht

Refugium (Notschlafstelle und Pension) SHA/007/2023

Ries, Elisabeth

3. Housing First - Evaluationsbericht Beschluss

Antrag B90/Die Grünen vom 13.07.2023 SHA/009/2023

Antrag SPD vom 01.08.2023

Ries, Elisabeth

4. Altenpflege in Nürnberg Bericht

Antrag der CSU-Fraktion vom 17.04.2023 Ref.V/007/2023

Ries, Elisabeth

5. Statusbericht Treff Heilig-Geist Bericht

Ries, Elisabeth

6. Zuschüsse von SenA für 2024: Umstellung der Förderung der Beschluss

Hospizarbeit Ref.V/009/2023

Ries, Elisabeth

7. Bericht

Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien SHA/008/2023

Wohlfahrtspflege - Übersicht und Erhöhungsanträge und

Neuanträge für das Jahr 2024

Ries, Elisabeth

8. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2023

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Benchmarking 2022: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und AsylbLG

Anlagen: Sachverhalt_Benchmarking 2022_Monitoringbericht_Entwurf

Bericht:

Der Kreis der 13 teilnehmenden großen Großstädte Deutschlands hat die im Jahr 2022 erbrachten Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG intensiv verglichen. Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs werden in einem Monitoring mit kommentierten Grafiken zusammengefasst.

Die entsprechende Präsentation „Benchmarking der großen Großstädte - Monitoring 2022“ wurde von con_sens (Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH) und den teilnehmenden Städten erstellt. Die Präsentation bildet die Grundlage für diese Sozialausschussvorlage und steht auf der Hompage des Vergleichsrings unter www.benchmarking-grossstaedte.de zur Verfügung.

Die Ergebnisse des Benchmarkings 2022 sind vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders bezüglich der Leitlinien 5 "Beschäftigung ermöglichen", 6 "Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen" und 7 "Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen") zu sehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und AsylbLG sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Benchmarking 2022: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und

AsylbLG

1. Monitoring 2022

Der Benchmarkingkreis der großen Großstädte kann mittlerweile auf ein fast 30-jähriges Bestehen zurückblicken. Im Laufe dieser Zeit haben die Analysen an Tiefe gewonnen und das betrachtete Spektrum hat sich um die existenzsichernden Leistungen der beiden Sozialgesetzbücher XII und II herum deutlich erweitert und inhaltlich entwickelt.

Aufbauend auf über 600 Basiszahlen liegen den Städten ausführliche Kennzahlensets zur Betrachtung der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und der Prävention von Wohnungsnotfällen vor. Im Sinne eines „voneinander Lernens“ erfolgt zudem ein qualitativer Austausch in Form von Arbeitsgruppen und Städteumfragen.

Der Monitoringbericht für das Jahr 2022 wurde vor Kurzem veröffentlicht und steht auf der Homepage des Benchmarkingkreises (www.benchmarking-grossstaedte.de) unter Berichte zur Verfügung. Weiterhin kann hier auch ausgewähltes Datenmaterial der Städte, der Bericht „Wohnen in den Großstädten - Steuerungsansätze der Sozialverwaltungen“ und andere Fokusberichte abgerufen werden. Die Stadt Leipzig und hat bei Kennzahlenvergleich und Monitoringbericht 2022 nicht mehr mitgewirkt, weil sie 2023 aus dem Benchmarkingkreis ausscheidet.

In dieser Vorlage wird auf die allgemeinen Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 2022 und im Besonderen auf die Entwicklungen in der Stadt Nürnberg eingegangen.

2. Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine

Spielten die Maßnahmen und Wirkungen im Zuge der Coronapandemie, z. B. die vom Bund eingerichteten Sozialschutzpakete, zwar auch 2022 noch eine Rolle, so wurden diese ab Februar 2022 aber deutlich von den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine überschattet.

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde nach Einschätzung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR das größte Fluchtgeschehen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Zahlreiche ukrainische Bürgerinnen und Bürger suchten auch in Deutschland für sich und ihre Familien Schutz und bedingt durch die dort vergleichsweise starken ukrainischen Communities hier besonders in Großstädten. Unter den Benchmarkingstädten erfuhr die Stadt Nürnberg im Vorjahresvergleich mit über 2 % den größten prozentualen Zuwachs bei der Einwohnerzahl, was hauptsächlich auf die Zuzüge von Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen ist.

Zu Beginn des Kriegs stand die Unterbringung und Notversorgung der Geflüchteten im Vordergrund, zudem musste das Sozialamt zunächst für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sorgen. Zum Höchststand im Mai 2022 bezogen über 7.600 Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg Leistungen nach dem AsylbLG, dies waren zu diesem Zeitpunkt fast 80 % aller Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG.

Ab 01.06.2022 galt es dann mit dem Rechtskreiswechsel den Übergang der aus der Ukraine Geflüchteten in die Leistungen nach SGB II und SGB XII zu bewerkstelligen. Zum 31.12.2022 waren dann insgesamt 6.825 geflüchtete Personen aus der Ukraine im Bezug von Leistungen nach

AsylbLG (158), SGB XII (3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt, 141), SGB XII (4. Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 684) und SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, 5.842).

3. Gesamtentwicklung

Die Transferleistungsquote zeigt den Anteil der Personen, die auf wirtschaftliche Hilfen (existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) angewiesen sind und gibt einen Überblick über die Entwicklungen in den Großstädten. Ihre Entwicklung wird ganz überwiegend durch das SGB II beeinflusst, da etwa drei Viertel aller beinhalteten Leistungsberechtigten aus diesem Rechtskreis kommen.

Abbildung 1

Die Stadt München konnte leider keine Daten zum AsylbLG liefern, so dass für sie in der Grafik keine Werte ausgewiesen werden. Dort hätte sich aber wohl der geringste Wert aller Städte ergeben, da in München die SGB II-Quote mit Abstand am niedrigsten ist. Dies lässt sich auch durch die AsylbLG-Beziehenden (Quote im Mittel aller Städte ca. 0,5 %) nicht ausgleichen.

Nach dem zwischenzeitlichen Rückgang 2021 (nach dem Coronajahr 2020) ist die Transferleistungsquote bei allen Städten außer Frankfurt am Main wieder gestiegen, im Mittel um 2,7 %, in Nürnberg um 7,4 %. Trotz dieses Aufwuchses, bedingt in erster Linie durch die Zugänge von Geflüchteten aus der Ukraine, aber auch Asylbewerbern aus anderen Ländern, erreicht die Stadt Nürnberg bei dieser grundlegenden Kennzahl weiterhin vergleichsweise gute Werte und bleibt deutlich unter dem Mittelwert.

Bei der Betrachtung der Transferleistungsquote sollten allerdings auch Kontextindikatoren, insb. die Wohngeld- und die Kinderzuschlagsbeziehenden, berücksichtigt werden. Diese Haushalte bzw. Personen beziehen keine von der Kennzahl erfassten Leistungen und werden somit auch nicht in der Transferleistungsquote berücksichtigt, verfügen aber meist nur über geringfügig höhere Einkommen.

Abbildung 2

Da für die Ermittlung der Dichte 2021 und 2022 ausschließlich die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte aus dem Jahr 2021 herangezogen werden konnte, ist der leichte Rückgang nur auf den Zuwachs bei den Haushalten (Nürnberger Haushalte insgesamt) zurückzuführen.

Nürnberg rangiert bei der Inanspruchnahme von Wohngeld im Städtevergleich weiterhin im vordersten Bereich. Allerdings ist ein Vergleich unter den Städten schwierig, da sich zum einen die durchschnittlichen Wohnkosten unterscheiden und zum anderen gegebenenfalls auch unterschiedliche Mietstufen nach dem Wohngeldgesetz einschlägig sind.

Weiterhin werden seit 2021 auch die Berechtigten von Kinderzuschlag in das Benchmarking einbezogen. Kinderzuschlag können Eltern zusätzlich zum Kindergeld erhalten, wenn sie lediglich über geringes Einkommen verfügen und durch die Gewährung von Kinderzuschlag - gegebenenfalls zusammen mit Wohngeld- Leistungsbezug nach dem SGB II vermieden wird. Insoweit besteht eine gewisse Abhängigkeit der Kinderzuschlags- von der Wohngeldberechtigung. Auch deshalb erreicht Nürnberg bei der Kennzahl „Anteil der Berechtigten von Kinderzuschlag pro SGB II- Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern“ einen hohen Wert im Städtevergleich (Kennzahl nicht im Monitoringbericht ausgewiesen).

Unter Berücksichtigung der hohen Werte bei der Inanspruchnahme von Wohngeld und von Kinderzuschlag ist die positive Stellung der Stadt Nürnberg bei der Transferleistungsquote etwas differenzierter zu sehen. Es zeigt sich, dass in Nürnberg vergleichsweise viele Bürgerinnen und Bürger mit einem Einkommen knapp über den jeweiligen Bedarfsgrenzen der Transferleistungen leben.

Durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene Wohngeld Plus Gesetz wird der potentielle Empfängerkreis des Wohngeldes deutlich erweitert. Daher wird erwartet, dass die Dichte in den kommenden Jahren spürbar ansteigt.

4. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Die wirtschaftliche Gesamtsituation zeigte sich nach Beendigung aller Corona-Einschränkungen insgesamt erholt. Der Arbeitsmarkt war für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter noch aufnahmefähig, wenngleich die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg mit -0,2 % marginal gesunken ist (Durchschnitt der Städte +0,7 %).

Abbildung 3

Ohne Zugang der Geflüchteten aus der Ukraine wäre die Zahl der Regelleitungsberechtigten (RLB) im SGB II weiter zurückgegangen, nachdem sie bereits im Jahr 2021 in Nürnberg um 4,9 % (im Mittel der Städte -5,1 %) gesunken war. Im Dezember 2022 waren in Nürnberg insgesamt 40.214 Personen (ohne Flucht Ukraine 34.372) im SGB II-Leistungsbezug (12/2019: 37.444, 12/2020: 38.667, 12/2021: 36.784).

Der Anteil an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Alleinerziehenden ist durch die Zusammensetzung der BG im Fluchtkontext Ukraine von 17,6 % (12/2021) auf 20 % (12/2022) gestiegen. Zugleich ist die Zahl der minderjährigen Kinder um 14,7 % gestiegen.

Im Verlauf 2022 sind die laufenden anerkannten Durchschnittskosten für Unterkunft und Heizung pro BG im SGB II in Nürnberg von 519 auf 542 Euro (4,8 %) gestiegen, weshalb mit einem höheren Aufwuchs bei den durchschnittlichen Aufwendungen pro RLB zu rechnen gewesen wäre. Dieser fiel mit ca. 1,6 % jedoch moderat aus.

Es zeigte sich über alle Rechtskreise hinweg, dass sich die kostengünstige bzw. oftmals auch kostenlose Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen im Jahr 2022 dämpfend auf die durchschnittlichen Fallkosten ausgewirkt haben. Auch die vergleichsweise günstigen Gebühren bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften haben zu diesem Effekt beigetragen.

Abbildung 4

5. Sozialhilfe (SGB XII)

Durch das Bundesteilhabegesetz und das Bayer. Teilhabegesetz I wurde in Bayern die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege, einschließlich aller weiteren Sozialhilfeleistungen für diese Leistungsberechtigten (überwiegend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit) ab 01.03.2018 den Bezirken übertragen. Der Stadt Nürnberg stehen trotz der Zuständigkeitsverlagerungen weiterhin bundesweit vergleichbare Daten zur Verfügung, da der Bezirk Mittelfranken die hierfür erforderlichen Daten erhoben und übermittelt hat. Ohne diese Datenlieferung wäre ein sinnvolles Benchmarking für die Stadt Nürnberg kaum möglich, dem Bezirk Mittelfranken ist deshalb hier auch besonders zu danken.

Hilfe zum Lebensunterhalt – außerhalb von Einrichtungen (HLU - 3. Kap. SGB XII)

Die Zahl der Leistungsberechtigten wäre, wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2022 weiter gesunken, wenn die Fluchtbewegung aus der Ukraine nicht eingesetzt hätte. Im Dezember 2022 bezogen 783 LB (Dez. 2021: 657, Aufwuchs um 19,2 %) Hilfe zum Lebensunterhalt, dies entspricht einer Dichte von 1,45 Leistungsberechtigten je 1.000 Einwohner (im Mittel aller Städte 1,95). Dem Abgang einiger Personen mit geringem Leistungsanspruch in den Wohngeldbezug standen sehr viele Zugänge von Geflüchteten aus der Ukraine entgegen. Es handelte sich dabei im Dezember 2022 um 141 Personen, die eine ukrainische Altersrente bezogen, aber noch nicht die Altersgrenze für die Grundsicherung im Alter erreicht hatten. Abgebremst wurde durch diese Zugänge der Anstieg bei den Aufwendungen pro LB, die 2022 im Vorjahresvergleich bei 596 Euro quasi stagnierten. Dies lag zum einen daran, dass die Ukrainer oft noch kostengünstig bzw. kostenfrei wohnen konnten. Zum anderen konnten sie sich mangels Vorversicherungszeiten nicht freiwillig krankenversichern, so dass hier keine Beiträge zu leisten waren.

Der in Nürnberg ohnehin hohe Anteil der LB mit Altersrente hat sich durch die Zugänge der Ukrainer nochmal signifikant von 26,9 % (MW 9,3 %) auf 31,2 % (MW 9,8 %) erhöht.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – außerhalb von Einrichtungen

(GSiAE - 4. Kapitel SGB XII)

In der GSiAE, und hier ausschließlich in der Grundsicherung im Alter, wurde 2022 in Nürnberg ein deutlicher Zuwachs von 915 Personen (+9,5 %) verzeichnet, der zu über drei Viertel auf den Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine, zurückzuführen ist. Die Zusammensetzung dieses Personenkreises ist dafür verantwortlich, dass die Dichte der weiblichen LB über 65 Jahre erstmals höher lag als die Dichte der männlichen LB über 65 Jahre. Im Vorjahresvergleich ist zudem ist der Anteil der ausländischen LB in Nürnberg von 50,6 % auf 54,5 % gestiegen (im Mittel aller Städte von 39,6 % auf 43,3 %).

Abbildung 5

Insgesamt waren am Jahresende 2022 in Nürnberg 10.506 Personen (2020: 9.591 LB) auf GSiAE zur Deckung ihres Lebensunterhalts angewiesen, die Dichte stieg auf 19,4 LB je 1.000 Einwohner (MW: 18,3). Aufgrund der Zuständigkeitsaufteilung in Bayern erhielten 9.404 Personen die Leistungen von der Stadt Nürnberg und 1.102 Personen vom Bezirk Mittelfranken.

In der GSiAE fiel der Dämpfungseffekt der Geflüchteten aus der Ukraine auf die durchschnittlichen Aufwendungen etwas moderater aus. So stiegen 2022 die Bruttoausgaben je leistungsberechtigter Person um 2,1 Prozent (N: 653,90 Euro, MW: 663,82 Euro/Steigerung hier 3,6 %).

Unabhängig von den hier geschilderten kurzfristig wirkenden Entwicklungen ist mit Blick auf die künftige Rentenentwicklung insbesondere bei Personen mit geringer Bildung, Personen mit längeren Unterbrechungen in ihren Erwerbsbiographien und Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren auch mittel- bis langfristig von einem steigenden Hilfebedarf auszugehen.

Hilfen zur Gesundheit (HzG - 5. Kapitel SGB XII)

Meist ergibt sich die Anspruchsberechtigung auf HzG aus dem Leistungsbezug nach SGB XII Kapitel 3 (HLU) und Kapitel 4 (GSiAE), sofern die Personen nicht krankenversichert sind. Deshalb ist die Zahl der Anspruchsberechtigten auf HzG durch die Zugänge der Geflüchteten aus der Ukraine in die entsprechenden Leistungen im Vorjahresvergleich in Nürnberg von 952 auf 1.677 Personen deutlich gestiegen. Die Dichte der LB je 1.000 Einwohner stieg dementsprechend von 1,79 auf 3,1 ebenfalls deutlich und lag auch weiterhin über dem Mittelwert der Städte (2,05).

Sofern gleichzeitig auch ambulante Hilfe zur Pflege bezogen wird, ist der Bezirk Mittelfranken Kostenträger, wobei sich dieser Anteil durch die Zugänge der -im Durchschnitt jüngeren- Geflüchteten aus der Ukraine reduziert hat. In der Zuständigkeit der Stadt Nürnberg befanden sich im Dezember 2022 dementsprechend 1.158 leistungsberechtigte Personen gegenüber 431 im Dezember 2021.

Abbildung 6

Hilfe zur Pflege (HzP - 7. Kapitel SGB XII)

Die Leistungen werden seit dem Zuständigkeitswechsel direkt vom Bezirk Mittelfranken erbracht. Im Dezember 2022 bezogen in Nürnberg 687 Personen ambulante Hilfe zur Pflege (= außerhalb von Einrichtungen). Dies entspricht einer Dichte von 1,3 Personen je 1.000 Einwohner. Insgesamt bleibt die Dichte der Leistungsberechtigten mit Hilfe zur Pflege (in und außerhalb von Einrichtungen) in Nürnberg mit 4,5 Personen je 1.000 Einwohner deutlich unter dem Mittelwert der Städte (5,3). Die ambulante Quote (Anteil der LB mit HzP außerhalb von Einrichtungen an allen LB mit HzP) liegt mit 28,3 %zum Jahresende 2022 über dem Mittelwert der Städte (22,8 %).

6. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Dichten der Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG werden deutlich von der unterschiedlichen Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer (Königsteiner Schlüssel) und auf die Städte und Kreise (DVAsyl Bayern), von der Staatsangehörigkeit bzw. der Bleibeperspektive der Asylsuchenden und der Bearbeitung der Anträge durch das BAMF beeinflusst. Die Personen in Zentralen Aufnahmeeinrichtungen oder ANKER-Zentren werden im Benchmarking nicht berücksichtigt, da dieser Personenkreis in den meisten Bundesländern die Hilfen direkt von staatlichen Stellen erhält. In Bayern sind jedoch die Kommunen für die Leistungsgewährung zuständig, so dass die Daten im Benchmarking von den sonst veröffentlichten Daten abweichen. In Nürnberg bezogen im Dezember 2022 insgesamt 3.146 Personen Leistungen nach dem AsylbLG, davon sind ca. 1.000 Personen nicht in den Benchmarking - Zahlen enthalten, weil sie in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats Bayern untergebracht waren.

Die Dichte der Leistungsberechtigten im AsylbLG ist 2022 im Mittel aller Städte um 6,7 % (Nürnberg 7,3 %) gestiegen. Unter Berücksichtigung auch der Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen läge die Dichte in Nürnberg bei ca. 5,9 %.

Abbildung 7

Weil die Geflüchteten aus der Ukraine seit dem Rechtskreiswechsel ins SGB II bzw. SGB XII ab 01.06.2022 nur bei Neuzuzug vorübergehend Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, hatten sie zum Jahresende keinen größeren Einfluss mehr auf die Dichte. Von großer Bedeutung war der Zugang von Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern, insbesondere aus Syrien, Irak, Iran und Afghanistan, die zusammen bereits etwa die Hälfte der LB stellten und gleichzeitig auch eine hohe Anerkennungsquote und somit Bleibeperspektive haben. Aus Ländern der ehemaligen UdSSR kam etwa ein weiteres Viertel.

Die hohe Fluktuation bei den LB schlug sich in einer deutlichen Verschiebung zwischen den Leistungsbereichen innerhalb des AsylbLG nieder. Im Dezember 2021 bezogen in Nürnberg noch 71,8 % (im Mittel aller Städte 69 %) der LB Leistungen nach § 2 AsylbLG, bis Dezember 2022 ist dieser Anteil deutlich gesunken (Nürnberg 51,6 %, insgesamt 56 %). Diese Leistungen entsprechen in Höhe und Umfang jenen des SGB XII und werden ab einer 18-monatigen ununterbrochenen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet gewährt.

Abbildung 8

7. Fazit und Ausblick

Wie eingangs dargelegt haben zahlreiche ukrainische Bürgerinnen und Bürger auch in Deutschland für sich und ihre Familien Schutz gesucht und bedingt durch die dort vergleichsweise starken ukrainischen Communities hier besonders in Großstädten. Schon vor dem Krieg in der Ukraine lebte in Nürnberg die relativ zur Einwohnerzahl zweitgrößte ukrainische Community in Deutschland. Viele Geflüchtete haben daher bei Verwandten, Freunden und Bekannten Zuflucht finden können.

Dadurch haben die im Benchmarking beobachteten Leistungsbereiche, darunter auch in kommunaler Kostenträgerschaft (Unterkunftskosten im SGB II, HLU, HzG), vielfach Zugänge durch Ukrainerinnen und Ukrainer erfahren. Hierdurch wurde die Stadt Nürnberg auch finanziell entsprechend stärker gefordert als in den Vorjahren.

Die weitere Entwicklung hängt dabei vielfach von Faktoren ab, die durch die Stadt Nürnberg kaum zu steuern sind. Dauert der Krieg in der Ukraine fort? Hält der Zugang von Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern an? Wie gelingt die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine oder anderen Herkunftsländern in den Arbeitsmarkt? Wie entwickeln sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt? Wie sich dieses Geschehen auf die im Benchmarking untersuchten Leistungsbereiche ausgewirkt hat, wird in den kommenden Berichtsjahren zu untersuchen sein.

Oktober 2023 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Zufluchtsort für wohnungslose und obdachlose Frauen – Refugium (Notschlafstelle und

Pension)

Anlagen: Sachverhalt_Zufluchtsort f whgl. u obdl. Frauen-Refugium

Sachverhalt (kurz):

Das Sozialamt schafft dauerhafte Kapazitäten für die Unterbringung und Betreuung von wohnungslosen bzw. obdachlosen Frauen. Die Einrichtung schafft als Ersatz für den Wegfall bisheriger Kapazitäten sowohl Notschlafstellenplätze als auch Pensionsplätze in einem Hybridmodell.

Vorliegender Sachverhalt stellt Objekt sowie Konzeption dieser Einrichtung vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 465.072 € Folgekosten 465.072 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 465.072 € pro Jahr

davon konsumtiv 465.072 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen für obdachlose Frauen sichern die Versorgung und Unterbringung der betreffenden Personengruppe.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beilage

Zufluchtsort für wohnungslose und obdachlose Frauen – Refugium (Notschlafstelle und Pension)

1. Ausgangslage

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kapazitäten zur Unterbringung von obdachlosen Personen (Personen, die in Notschlafstellen, in prekären (Wohn-)Situationen oder auf der Straße nächtigen) ab März 2020 erweitert. Um auch obdachlosen Frauen ein entsprechendes Angebot aufgrund geschlossener Regelangebote vorzuhalten, wurde in der Hermannstraße eine Etage für Frauen, mit einer zusätzlichen Kapazität von 20 Plätzen angemietet. Die Krise hat aus Sicht der Verwaltung gezeigt, dass die im Regelbetrieb vorgehaltenen Kapazitäten zur Unterbringung von obdachlosen Frauen nicht ausreichend sind. Mit der Schaffung der zusätzlichen Unterkünfte konnte der erweiterte Bedarf durch Entzerrung bestehender Einrichtung und der Aufnahme von Personen, die bisher kein Angebot wahrgenommen hatten, gedeckt werden. Durch die Ausgangsbeschränkungen haben mehr Personen als bisher das Angebot zur Notunterbringung genutzt.

Nach Ende der Pandemie wurde das Angebot weiterhin gut angenommen – im Schnitt 15 Frauen pro Nacht, zu Spitzenzeiten bis zu 23 Frauen – so dass ein Wegfall des Angebots im Kontext der Gefahrenabwehr (Art. 6 LStVG, Gefahr für Leib und Leben) keine Handlungsalternative darstellt. Das Angebot soll nun in ein Regelangebot mit entsprechender Betreuung und fester Örtlichkeit überführt werden. Das Angebot richtet sich an Personen ohne Sozialleistungsanspruch oder Personen, die keine dauerhaften Regelangebote wahrnehmen. Die Notschlafstelle ist ein niedrigschwelliges Basisangebot der Kommune um den Aufenthalt bzw. die Übernachtung Betroffener im öffentlichen Raum zu vermeiden. Das bisherige Objekt wird zukünftig durch das Jugendamt im Kontext der Jugendhilfe (KJND) genutzt.

Neben der akuten Hilfe der Notübernachtung hat die Stadt in Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege auch feste Wohnplätze ausschließlich für Frauen angeboten. Diese Pensionsplätze dienen der Stabilisierung der Frauen, mittelfristig soll dann die Reintegration in den Wohnungsmarkt erfolgen. Die Abrechnung dieser festen Wohnplätze erfolgt über den jeweiligen Kostenträger (Jobcenter, Sozialamt), der die Kosten der Unterkunft (KdU) zu tragen hat (SGB II bzw. SGB XII). Bisher konnten 50 Plätze, verteilt auf 3 Objekte, ausschließlich für Frauen bzw. für Frauen mit Kindern angeboten werden. Das kleinste Objekt (städt. Liegenschaft) wird mit 5 Einzelzimmerplätzen durch das Sozialamt in Kooperation mit dem Krisendienst Mittelfranken als soziale Betreuung fortgeführt. Die zwei weiteren Objekte mussten aufgrund einer entsprechenden Trägerentscheidung leider eingestellt werden bzw. konnten in ihrer Nutzung als Frauenpension nicht fortgeführt werden. Somit hat sich das Unterbringungsangebot für wohnungslose Frauen durch den Wegfall von 45 Plätzen nachhaltig verschlechtert. Diesem Umstand soll durch die Schaffung neuer Kapazitäten begegnet werden.

Beide Bedarfe sind akut und müssen unmittelbar gedeckt werden. Die Verwaltung hat eine Vielzahl von Immobilien (freier Markt, LA) geprüft. Eine Schwierigkeit waren neben der erforderlichen Beschaffenheit (Lage, baurechtliche Freigabe, Kapazität, Zustand) auch der weiterhin preislich angespannte Immobilienmarkt. Es konnte nun ein Objekt gefunden werden, welches beiden Bedarfen gerecht werden kann und somit auch zu Synergien bei Kosten und Ertrag führt.

2. Notschlafstelle und Pension für wohnungslose und obdachlose Frauen

Das Objekt Eilgutstraße 5 bietet Platz für 20 Notschlafstellenplätze sowie 30 Plätze im Pensionsmodell. Der Betrieb soll durch den Einsatz eines sozialen Trägers gewährleistet werden. Angedacht ist hierzu der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V – Regionalverband Mittelfranken. Neben dem Betrieb der Pension „QuarTier“ begleiten die Johanniter mit einer Vollzeitstelle seit Mitte dieses Jahres bereits die Frauen in der Notschlafstelle. Diese Stelle wird als Modellprojekt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Der Betrieb umfasst neben der sozialen Betreuung auch einen Sicherheitsdienst in den Nachtstunden, sowie eine tägliche Reinigungsleistung. Die Zimmer werden grundsätzlich als reine Einzelzimmer angeboten – sowohl in der Notschlafstelle als auch in der Pension. Jedes Zimmer hat eine eigene Sanitärzelle. Kochmöglichkeiten werden als Kitchenette im Zimmer oder als Gemeinschaftsküche angeboten. Neben einem Gemeinschaftsraum wird es einen Waschraum sowie auch einen Spindraum (Verwahrung persönlicher Sachen der Nutzerinnen der Notschlafstelle) geben. Während die Pensionszimmer als feste Wohnadresse genutzt werden kann, wird die Notschlafstelle täglich von 19 Uhr bis 7 Uhr geöffnet sein. Angedacht ist auch, dass nach „Auschecken“ aus der Notschlafstelle noch ein kleines Frühstück im Gemeinschaftsraum angeboten wird. Die Unterkunft wird unter dem Namen „Refugium“ das Angebot für wohnungslose bzw. obdachlose Frauen ergänzen. Die Belegung der Notschlafstelle erfolgt über das Haus für Frauen der Großweidenmühle, die Belegung der Pension über die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit.

Der gemeinsame Betrieb soll einen niedrigschwelligen Zugang zum Regelsystem ermöglichen. Darunter ist folgendes zu verstehen: Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Frauen, die bislang das Angebot der Notschlafstelle in Anspruch nahmen, kaum Regelangebote zur Beratung und Betreuung wahrnehmen. Es wird vermutet, dass die betroffenen Frauen, auch gegenüber sozialpädagogischer Ansprache, häufig verschlossen sind. Als ein wesentlicher Grund hierfür wird angenommen, dass zusätzlich zu den mit Obdachlosigkeit korrelierenden Problemen (z.B. Alkoholismus) psychische Erkrankungen und Traumatisierungen (im Kontext von sexueller und psychischer Gewalt) vorliegen. Durch das Aufbauen einer vertrauensvollen Beziehung zu den Nutzerinnen der Notschlafstelle sollen Frauen ermutigt werden, in den Pensionsbereich des Refugiums umzuziehen. Die erste Unterstützung besteht darin, die Frauen dabei zu anzuleiten, die wenigen bürokratischen Voraussetzungen, wie eine Zuweisung und die Kostenübernahme durch das Sozialamt, zu bewältigen. Durch das Beziehen eines eigenen Pensionszimmers lassen sich die Lebensumstände der Frauen bereits deutlich verbessern. Themen wie Hygiene, Rückzugsmöglichkeiten, Regelmäßigkeit und normale Tagesabläufe lassen sich so wesentlich leichter initiieren. Auch hier soll eine sozialpädagogische Fachkraft aufsuchende Arbeit leisten und den Kontakt zu den Frauen weiter ausbauen. So können nach und nach Problemstellungen wie Alkoholismus und andere Drogenabhängigkeit, psychische und physische Erkrankungen, Verschuldung und Arbeitslosigkeit be-

arbeitet werden, wodurch die prekären Lebenssituationen der Frauen verbessert werden können. Gerade für ältere, gesundheitlich stärker beeinträchtigte Frauen kann und soll versucht werden, gesundheitsfördernde und pflegerische Hilfen hinzuzuziehen. So kann ggf. ein Pflegedienst im Rahmen der Pensionsunterbringung eingesetzt, ein Hausnotruf für Notfälle installiert, Essenlieferungen organisiert oder wenn notwendig, eine alternative Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden.

Die Liegenschaft steht, vorbehaltlich einer vertraglichen Einigung mit dem Eigentümer und der Eingabe in den Rechts- und Wirtschaftsausschuss, für eine Realisierung ab Januar 2024 zur Verfügung.

3. Kosten und Finanzierung

Für die Finanzierung des Objekts fallen folgende Kosten an. Zur Deckung der Kosten dienen Einnahmen (KdU der Pensionsplätze) sowie Haushaltsmittel. Die bisher verwendeten Haushaltsmittel (Betrieb jetzige Notschlafstelle) müssen hierzu aufgestockt werden.

Leistung Kosten (Monat)
Miete inkl. NK: 33.256,00 €
Betriebspauschale: 20.500,00 €
Security 15.000,00 €
Reinigung 3.500,00 €
Hausmeisterdienst 2.000,00 €
Summe: = 53.756,00€
Einnahmen d. Betrieb (-) 15.000,00 €
KdU Pension (30 Plätze)
Bisher im Haushalt verbucht (aktueller (-) 28.500,00 €
Betrieb Hermannstraße)
Offene Refinanzierung (Monat): = 10.256,00 €

Der offene Refinanzierungsbetrag in Höhe von rechnerisch 123.072 € (Jahr) im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 bereits berücksichtigt und im Verwaltungsentwurf des Haushalts enthalten. Für ggf. im Jahr 2023 anfallende Kosten werden Restmittel verwendet.

Die Kosten für das Personal (Sozialbetreuung; 1,8 VZ) werden zum einen durch Landesmittel (Modellprojekt StMAS) und zum anderen durch freiwerdende Mittel (Rückzug sozialer Träger) als Betreuungsvereinbarung nach §67 SGB XII gedeckt. Somit entsteht hier keine zusätzliche Haushaltsbelastung. Da die Förderung durch das Land befristet ist, muss gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Mittelgewährung geprüft werden.

4. Verortung im Hilfesystem

Das Refugium bietet mit den Notschlafplätzen ein niedrigschwelliges Angebot zur Gefahrenabwehr, ebenso wie die Möglichkeit zur Stabilisierung der Lebenssituation der betroffenen Frauen durch das Angebot der festen Pensionsplätze.

IV. Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe

Gefahrenabwehr Hängematte Wärmestube Straßenambulanz Großweidenmühle Diana- Herberge Refugiu G 53 Stabilisierung QuartTier LSBTIQ*- Angebot Wohnen f. in N Begleitete Pensionen m Pensionen Obdachlosenwhg. Beheimatung/Übergang Domus Heilsarmee Großweidenmühle Frauen ot Wohnen f. Soz Strafentlassene Ambulant Betreutes Wohnen Reintegration Housing First Second Stage ialimmobilien Anlage Gebersdorf

tä tis n e tn is g n u u e r te B

Wohnungsmarktintegration SHA / Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe 12

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Housing First - Evaluationsbericht

Anlagen: 2023-07-13_Antrag_B90 Die Grünen_Housing First Obdachlosigkeit dauerhaft bekämpfen 2023-08-01_Antrag_SPD_Antrag_Housing First Sachverhalt_SozA Housing First II

Bericht:

Nachdem das Projekt Housing First - Reintegration von wohnungslosen und obdachlosen Menschen in den privaten Wohnungsmarkt - seit über einem Jahr läuft, wird im aktuellen Bericht Stellung zu Wirkung und Erfolg bezogen und die Möglichkeit auf Fortführung dargelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/009/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Bisher aus Landesmitteln finanziert. Die Finanzierung ist bis einschl. 2024 gesichert. Anschlussfinanzierung ab 2025 erforderlich um Entlastungswirkung bei ordnungsrechtl. Unterbringung zu realisieren

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen für wohnungslose Personen sichern die Versorgung und Reintegration der betreffenden Personengruppe.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/009/2023

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss schließt sich der in der Entscheidungsvorlage dargelegten fachlichen Einschätzung der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung, die für die Fortführung des Projektes erforderlichen Mittel für den Haushalt 2025 anzumelden.

SPD

spd@stadt.nuernberg.de 111,1111 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231 -2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister ifV* der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

X

Nürnberg, 1. August 2023 Antragsteller: Liberova, Penzkofer-Röhrl

Housing First

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den letzten Jahren veränderte sich der Blick auf die Wohnungslosigkeit in unserer Gesellschaft stark. So stellte man fest, dass in den skandinavischen Ländern bereits seit Jahrzehnten funktionierende Modelle wie „Housing First“, die zunächst die Wohnsituation und erst dann die Begleitherausforderungen angehen und damit die Stabilisierung der Menschen im geschützten Rahmen in den Mittelpunkt stellen, sehr erfolgreich sind und als Konzept mit großer zukunftsweisender Richtung angesehen werden. Gerade weil die Stadt Nürnberg aufgrund der hohen Zahlen von Wohnungslosen immer noch eine große Anzahl von Pensionen für Menschen in Wohnungsnot zur Verfügung stellen muss, sollten Projekte wie „Housing First“ oder „second stage“ des Frauenhauses die Angebotslandkarte langfristig erweitern und nach Möglichkeit ausgebaut werden.

Die finanziellen Herausforderungen, vor denen in diesem Zusammenhang die Kommunen stehen, wurden auch vom Freistaat erkannt und Fördermittel für das Pilotprojekt „Housing first“ in Nürnberg und „second stage“ zur Verfügung gestellt.

Die Förderzeit von „Housing first“ ist jedoch begrenzt und die nachhaltige Sicherung noch offen. Gerade in Anbetracht der Bedeutung für das Thema und der Haushaltslage der Stadt ist es wichtig, dass rechtzeitig über die Fortführung dieses Angebots berichtet und Möglichkeiten der Fortsetzung dieses erfolgreichen Projekts geprüft werden.

Deswegen stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Sozialausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über die aktuell laufenden „Housing-First“ Projekte 2. Die Verwaltung berichtet welche Mittel voraussichtlich notwendig wären, um die Projekte nachhaltig abzusichern 3. Die Verwaltung unterstützt die Träger bei den Gesprächen mit dem Freistaat über die Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

Mit freundlichen Grüßen

( {A et*! f lüde*»!**— Christine Käyser Diana Liberova Fraktionsvorsitzende Stadträtin Stadträtin

Beilage

Housing First - Evaluationsbericht

1. Ausgangslage

Housing First ist ein Konzept zur Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit von Menschen mit multiplen Problemlagen wie psychischen Störungen, Abhängigkeitserkrankungen, Delinquenz oder Überschuldung. Es werden Vermieterinnen und Vermieter, sowohl privat als auch Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften usw. gesucht, die bereit sind, Menschen, die sonst üblicherweise sofort aus den Auswahlverfahren herausfallen, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Mietvertrag wird dann ohne formale Beteiligung von Housing First unbefristet geschlossen, Housing First bietet jedoch eine intensive psychosoziale Betreuung an, die nicht an bestimmte Themen gebunden ist, sondern auf die individuellen Problemlagen eingeht.

Auch in zahlreichen deutschen Städten hat sich Housing First etabliert. Im Herbst 2022 wurde der Bundesverband Housing First gegründet, in dem auch das Nürnberger Projekt Gründungsmitglied ist. Von anfangs etwa 10 Initiativen hat sich die Zahl mittlerweile verdreifacht, die Tendenz ist weiterhin steigend. Housing First scheint sich als Erfolgsmodell zu beweisen, in aller Regel wachsen die Zahlen der vermittelten Wohnungen schnell. In Bayern war Nürnberg als erstes Projekt am Start, mittlerweile gibt es neue Projekte in Würzburg und Kronach sowie eine Initiative in Aschaffenburg. Housing First Nürnberg nahm am 01.08.2022 die Arbeit mit einer Halbtagsstelle für Wohnungsakquise und Öffentlichkeitsarbeit auf – berichtet im Sozialausschuss am 08.04.2022. Träger ist eine Projektpartnerschaft von Hängematte e.V., Lilith e.V., mudra e.V. und Straßenkreuzer e.V.. Letzterer fungiert als Anstellungsträger und stellt Räumlichkeiten sowie Infrastruktur zur Verfügung.

2. Bewertung

Nachdem die ersten Mietverhältnisse vermittelt werden konnten, folgte am 01.11.2022 eine Stelle für die Betreuung der Mieterinnen und Mieter mit 30 Wochenstunden, im Herbst werden wegen der steigenden Vermittlungszahlen weitere 20 Wochenstunden dazukommen.

Mittlerweile konnten 14 Mietverhältnisse vermittelt werden. Bisher scheiterte ein Mietverhältnis, nachdem die Bewohnerin in eine psychische Krise geriet, den Kontakt mit den Betreuer*innen abbrach und die Wohnung verließ. Aktuell laufen Gespräche mit der wbg über eine Neubesetzung. Alle anderen Mietverhältnisse bestehen fort. Bei zwei Personen konnte die Betreuung beendet werden, da eine deutliche Stabilisierung eintrat und Kontakt zu anderen Hilfsangeboten besteht, wobei es zu den Prinzipien von Housing First gehört, dass der Kontakt bei Bedarf jederzeit wiederaufgenommen werden kann. Bis Ende 2024 sollen mindestens 24 – idealerweise bis zu 30 – Vermittlungen erreicht werden.

Die Unterbringung in Wohnungen ohne Befristung und speziellen Zugangsvoraussetzungen gekoppelt mit dem Angebot intensiver themenoffener Betreuung hat sich national und international als wirksames und nachhaltiges Mittel gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit bewährt. Dies zeigt sich auch in dem kontinuierlichen Wachstum schon länger bestehender Initiativen etwa in Berlin, Düsseldorf oder Bremen. Den Kosten für Wohnraum und Betreuung stehen

Einsparungen bei herkömmlichen Unterkünften gegenüber – mit dem Umzug konnte auch das ordnungsrechtliche Unterbringungssystem (z.B. private Obdachlosenpensionen) nachhaltig entlastet werden.

Darüber hinaus wird das Housing First-Konzept gegenwärtig beim Wohnungsbauministerium in Berlin intensiv diskutiert. Der im letzten Jahr gegründete Bundesverband Housing First, bei dem die Nürnberger Initiative mitarbeitet, nimmt an zahlreichen Gesprächsrunden teil. Ein wichtiges Ziel wäre hier der Abschied von Projektfinanzierungen und der Übergang in eine Regelfinanzierung durch Bund und / oder Land.

Positiv überrascht hat die grundsätzliche vorhandene Bereitschaft von privaten Wohnungsbesitzerinnen und Besitzern zu unterstützen. Von den derzeit 14 schon vermittelten oder unmittelbar bevorstehenden Mietverhältnissen sind nur fünf von Wohnungsbaugesellschaften (wbg und Vonovia). Hierzu hat sicher auch die intensive Öffentlichkeitsarbeit der Träger beigetragen. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass eine entsprechende Begleitung des Themas notwendig bleiben wird, um auch weiterhin entsprechende Erfolge zu erzielen bzw. die jährliche Neuakquise auszuweiten.

Die betreuten Menschen (Frauenanteil ca. 70%) waren in Pensionen oder völlig unzumutbaren Wohnungen untergebracht, teilweise übernachteten sie bei Bekannten und immer wieder auch auf der Straße oder im öffentlichen Raum.

Für den weiteren Projektverlauf ist vorgesehen, dass pro Jahr mindestens 10 – perspektivisch 15 – Wohnungen pro Jahr neu akquiriert werden beziehungsweise eine Einmietung von betroffenen Personen beziehungsweise Haushalten erfolgt.

In zahlreichen Untersuchungen wurden Verbesserungen beim psychischen und physischen Gesundheitszustand, der Kriminalitätsrate und der Erwerbstätigkeit festgestellt. Dies relativiert die Personalausgaben für Housing First, die auch mit einer steigenden Zahl von Vermittlungen nicht einfach analog steigen, da in vielen Fällen die Betreuungsintensität abnimmt oder keine Kontakte mehr erforderlich sind bzw. an Regelangebote wie den Sozialpädagogischen Fachdienst der Stadt bei Bedarf übergeben werden kann.

Das Ziel ist es, dass nach einer Erstbetreuung (Einzug, Vertragssachen, Kostenträger, Kaution, Erstausstattung, Möblierung etc.), die in der Regel deutlich beratungsintensiver ist, eine Phase der Nachbetreuung (Stabilisierung, sonstige Probleme, Vermittlung an weitere Beratungsangebote wie zum Beispiel Schuldnerberatung etc.) folgt, die dann wiederum in eine Verselbständigung mündet. Unter Umständen kann es auch Klientinnen und Klienten geben, bei denen der Übergang nach Einmietung unmittelbar in die Selbständigkeit erfolgen kann.

Übersicht: geplanter Betreuungsdurchsatz pro Jahr

2023 2024 2025 2026 2027
Neuakquise mit Ein- zugsbetreuung 14 10 15 15 15
Nachbetreuung (aus Vorjahr) 0 12 14 19 20
Verselbstständigung 2 8 10 14 14

Übersicht: geplanter Zuwachs summiert (ab Projektbeginn)

2023 2024 2025 2026 2027
Verselbstständigung (gesamt) 2 10 20 34 48
Vermittlungen bzw. Wohnungen* (ge- samt) 14 24 39 54 69

*Gegebenenfalls kann die Anzahl der Vermittlungen leicht über dem Wohnungsbestand liegen, wenn ein Mietverhältnis beendet werden muss und die Wohnung neuvermietet wird.

3. Kosten und Finanzierung

Ermöglicht wurde der Start von Housing First Nürnberg durch eine Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung, zunächst für ein Jahr, mittlerweile um ein weiteres Jahr verlängert. Gefördert wurden die Bruttoarbeitgeberkosten und 20% Sachkosten, der geforderte Eigenanteil betrug 10%. Da eine weitere Förderung nicht absehbar ist und somit die Finanzierung der Stellen am 31.07. bzw. am 31.10.2024 endet, obliegt es der Stadt die weitere finanzielle Unterstützung zu übernehmen.

Die Gesamtkosten beliefen sich beim letzten Förderzeitraum auf 45.478,00 € für die psychosoziale Betreuung (01.11.2022-31.10.2023, 30 Wochenstunden) und 43.156,76 € für Wohnungsakquise und Öffentlichkeitsarbeit (19,5 Wochenstunden vom 01.08.2023-31.07.2024). Dazu kommt voraussichtlich ab dem 01.11.2023 eine weitere 19,5-Stunden-Stelle für die psychosoziale Betreuung, die Kosten werden sich je nach Einstufung voraussichtlich auf ca. 30.000 € per Jahr belaufen. Hierbei sind Sachmittel in Höhe von 20% inbegriffen, ein Eigenanteil von 10% kann getragen werden, so dass sich der jährliche Finanzbedarf auf ca. 119.000 € (1,75 VZ) belaufen würde. Für den nicht geförderten Restzeitraum im Jahr 2024 würde damit etwa 12.200 € für die psychosoziale Betreuung und 18.000 € für Wohnraumakquise und Öffentlichkeitsarbeit verbleiben.

Der Betrag von 30.200 € kann für das Jahr 2024 aus dem Budget des Sozialamtes bestritten werden.

Um den geplanten Betreuungsdurchsatz pro Jahr sowie den Zuwachs an Wohnraum pro Jahr und damit die einhergehende Entlastung der ordnungsrechtlichen Unterbringung zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung die bisherigen Stellenkontingente ab 2025 um 0,75 VZ auf insgesamt 2,5 VZ zu erhöhen. Zu beachten ist, dass auch die Vermieterinnen und Vermieter bei möglichen Problemstellungen entsprechend durch das Projektteam begleitet werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 wären Mittel in Höhe von 165.000 € für eine nachhaltige Fortführung des Projekts bereitzustellen. Ziel aller Projektbeteiligten ist es selbstverständlich weiterhin Fördermittel und sonstige Drittmittel zu akquirieren.

Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass im Zuge des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit entsprechende Bundesmittel bereitgestellt werden und dann eine Reduzierung der für das Haushaltsjahr 2025 erforderlichen kommunalen Förderung erreicht werden kann. Die Verwaltung wird vor Auslaufen des Projektzeitraums mögliche externe Finanzierungen ausloten und den erforderlichen städtischen Anteil im Rahmen der Haushaltsanmeldung durch berücksichtigen. Über die Bereitstellung der Haushaltsmittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen für 2025.

4. Verortung im Hilfesystem

Housing First ist (wieder) der Schritt in die eigene Wohnung – Wohnungslosigkeit wird an dieser Stelle beendet und die Reintegration in den privaten Wohnungsmarkt vollzogen.

IV. Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe

Gefahrenabwehr Hängematte Wärmestube Straßenambulanz Großweidenmühle Diana- Herberge Refugiu G 53 Stabilisierung QuartTier LSBTIQ*- Angebot Wohnen f. in N Begleitete Pensionen m Pensionen Obdachlosenwhg. Beheimatung/Übergang Domus Heilsarmee Großweidenmühle Frauen ot Wohnen f. Soz Strafentlassene Ambulant Betreutes Wohnen Reintegration Housing First Second Stage ialimmobilien Anlage Gebersdorf

tä tis n e tn is g n u u e r te B

Wohnungsmarktintegration SHA / Strategielandkarte Wohnungslosenhilfe 12

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Altenpflege in Nürnberg

Antrag der CSU-Fraktion vom 17.04.2023

Anlagen: Antrag_CSU_vom_17.04.2023_Altenpflege in Nürnberg Sachverhalt_Altenpflege in Nürnberg

Bericht:

In ihrem Antrag "Altenpflege in Nürnberg" vom 17.04.2023 bittet die CSU-Fraktion in Nürnberg um einen Überblick über die vorhandenen Kapazitäten der stationären Pflege sowie um eine Bewertung der aktuellen Personal- und Kostenentwicklung in der Pflege und der Auslastung/ Wirtschaftlichkeit speziell beim NürnbergStift.

Die von Ref.V/SenA und NüSt gemeinsam verfasste Antwort zeigt auf, dass die jüngsten Kosten- und Personalentwicklungen eine massive Verschärfung der wirtschaftlichen Probleme in der stationären Pflege bedeuten. Aktuell ist die Versorgungslage gesamtstädtisch noch ausreichend (bislang keine Insolvenzen; Zahl der Plätze tendenziell gleichbleibend). Allerdings ist die Auslastung bei NüSt derzeit deutlich unterplanmäßig, mitverursacht durch die unter Soll liegenden Personalkapazitäten. Die problematische Kostenentwicklung führt allgemein zu einer starken Erhöhung der finanziellen Belastungen der Heimbewohnerinnnen und -bewohner - mit entsprechendem Anstieg der Sozialhilfebedürftigkeit. Hier gilt es auf Bundesebene gegenzusteuern.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs-, Senior*innen- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Situation der Altenpflege betrifft die Versorgung älterer und vulnerabler Menschen und ist somit relevant für (ältere) Menschen verschiedenen Geschlechts, Herkunft und sozialer Lage.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: 4.1

zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.2023

Altenpflege in Nürnberg

In ihrem Antrag vom 17.04.2023 hat die CSU-Stadtratsfraktion um nähere Informationen zur gegenwärtigen Lage der stationären Altenpflege in Nürnberg mit Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen gebeten. Zu den im Antrag genannten Fragen wird nachfolgend Stellung genommen.

Zunächst lassen sich einige bundesweit zu beobachtende Entwicklungen konstatieren:

Die bereits langjährig angespannte Lage in der Pflege hat sich mit den aktuellen Entwicklungen weiter verschärft. Gestiegene Personalkosten aufgrund des Tariftreuegesetzes sorgen für Einkommensverbesserungen für die Pflegekräfte, verstärken aber auch die wirtschaftlichen Herausforderungen einzelner Einrichtungen. Ein akuter und chronischer Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen nimmt zunehmend dramatische Züge an und führt dazu, dass Einnahmen aus Pflege- und Unterbringungsleistungen wegbrechen.

Aufgrund von bürokratischen Hürden bei der Refinanzierung müssen Einrichtungen oftmals in Vorleistung gehen, die sie zunehmend nicht mehr leisten können.

In der angespannten Lage tragen die Energiekrise und die steigende Inflation zusätzlich dazu bei, Einrichtungen in eine wirtschaftliche Schieflage zu bringen. Die gegenwärtige Energiekrise, aber auch der Klimawandel zeigen auf, dass teils massive Investitionen in die bestehende Infrastruktur erforderlich sind: Investitionen in Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität und nachhaltiger energetischer Versorgung sind mit hohen Kosten und längeren Amortisationszeiten verbunden. Investitionen in Hitzeschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner stellen die Betreiber vor weitere Herausforderungen.

Insbesondere private Pflegeheimketten-Betreiber mussten in den vergangenen Monaten bundesweit Schutzschirm-Insolvenzverfahren beantragen. In den vergangenen Monaten mussten auch in Bayern zwei Pflegeheime schließen: in Reichertshofen und in Coburg. Die Folgen für die Heimbewohner, die plötzlich kein Heim mehr haben, sind drastisch.

Auch die Zahl der Pflegeheim-Neubauten, um künftige Bedarfe zu decken, oder der Ersatzneubauten für Einrichtungen, die in die Jahre gekommen sind, wird zunächst in Zeiten steigender Baukosten, Inflation und Zinswende voraussichtlich stagnieren oder weiter zurückgehen. Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in der Pflege in Nürnberg ist kurz- und mittelfristig nicht auszuschließen.

  1. Zahl und Auslastung der Pflegeplätze in Nürnbergs Betreuungseinrichtungen und Betreu-

ungseinrichtungen der freien Träger

Die 51 Pflegeheime in Nürnberg verfügen derzeit über 5.745 Pflegeplätze. Einige Einrichtungen führen derzeit Umbaumaßnahmen durch, sodass nicht alle dieser Plätze belegt werden können (s.u.). Da die Plätze jedoch mittelfristig belegbar sind, sind sie hier mit aufgeführt.

Abbildung 1 zeigt stationäre Versorgungsquoten anhand der Anzahl der Pflegeplätze pro 1.000 Einwohner ab 65 Jahren. Für Nürnberg liegt diese Versorgungsquote bei 53,67. Damit liegt der Wert deutlich über dem Durchschnitt in Bayern von 46,96 und leicht über dem Schnitt aller Bundesländer von 49,44 (grüne Linie in Abbildung 1).

Pflegeplätze/65+ (1.000)

Abbildung 1: Daten des Statistischen Bundesamt, für Nürnberg Daten des Statistischen Landesamts Bayern (Pflegestatistik 2021) und Bevölkerungsdaten des Amtes für Statistik Nürnberg/Fürth

Bezogen auf das NürnbergStift (NüSt) sind in der folgenden Tabelle die Kapazitäten des NüSt inklusive der Verteilung auf die Versorgungsformen dargestellt.

Einrichtung Pflegeheim Tagespflege Nachtpflege Altenheim Wohnheim Reha Gesamt
AHS 254 18 0 0 0 272
AHM 158 16 8 0 0 182
AHJ 96 72 64 0 232
AHP 64 28 0 0 92
HSP 0 106 0 106
Reha 0 0 44 44
Gesamt 572 34 8 100 170 44 928

Hinzu kommen noch 160 Pflege- und hilfsbedürftige Menschen, die durch Ambulante Dienste des NüSt in der Häuslichkeit unterstützt werden.

Die durchschnittliche Auslastung der Einrichtungen des NüSt im ersten Quartal 2023 betrug:

 Im Pflegeheim 79,4 %  In der Tagespflege 64,7 %  im Altenheim 62,5 %  im Wohnheim 97,6 %  Reha 79,5 %  Ambulante Dienste 144 Klienten*Innen: 90 %

Nach den Daten der derzeit durchgeführten Pflegebedarfsermittlung des Seniorenamts (Befragung der Pflegeheime Anfang 2023) waren am Stichtag 15.12.2022 knapp 4 Prozent der gesamten Plätze von Nürnberger Pflegeheimen aufgrund von Personalmangel nicht belegbar1. Außerdem führen einige Einrichtungen Umbaumaßnahmen durch. Darüber hinaus waren noch einmal knapp 4 Prozent der Plätze durchschnittlich nicht belegt, die belegbar gewesen wären. Andererseits waren 40 Prozent der Heime zum Stichtag voll ausgelastet. Der Median der durchschnittlichen Nicht-Auslastung beträgt nur rund 1,5 Prozent; das bedeutet, dass 50 Prozent der Heime eine Auslastung von 98,5 Prozent und mehr haben. Dieses Bild stellt eine Momentaufnahme zum Stichtag 15.12.2022 dar, und keine Verlaufsanalyse oder Prognose.

In der Pflegebedarfsermittlung wurde außerdem nach dem Einsatz von Personal aus Zeitarbeitsfirmen gefragt. Wenn das eigene Personal nicht ausreicht, können Einrichtungen auf Personal aus der Zeitarbeit zurückgreifen. Dies ist allerdings sehr teuer für die Einrichtungen. Demnach waren zum 15.12.2022 in rund 27 Prozent der Einrichtungen Mitarbeitende aus Zeitarbeitsfirmen beschäftigt, und zwar im Umfang von 1 bis 6 Mitarbeitenden.

  1. Wie hoch muss die Auslastung sein, damit die kommunalen Einrichtungen wirtschaftlich

arbeiten können?

Refinanzierungsbetrachtungen gehen von einem Auslastungsniveau der Einrichtungen von 95 bis 98 % aus. Derzeit liegt die Belegung im Bundesdurchschnitt bei 82 %2.

Wie oben dargestellt, beträgt die Auslastung im vollstationären Pflegebereich des NüSt 79,4% und weicht somit von der wirtschaftlichen Prämisse, die die Kostenträger bei den Pflegesatzvergütungen zugrunde legen, um 17,6 % ab. Das bedeutet de facto Erlöseinbußen von 904 T€ im Wirtschaftsjahr 2023.

Zum Stand 30.04.2023 waren 424,73 Vollkräfte im Jahresdurchschnitt beim NüSt beschäftigt. Im Wirtschaftsplan 2023 wurde ein Jahresdurchschnitt von 495,11 VK-Stellen angesetzt. Die nicht besetzten 70,38 VK-Stellen wirken sich direkt aus, auf die niedrigere Auslastung im Vergleich zum Plan 2023.

1 Nicht alle Einrichtungen haben bisher auf die Befragung der Pflegebedarfsermittlung geantwortet. Der Rücklauf betrug etwa 86 Prozent. 2 vgl. Zeitschrift Altenheim 5/2023, S. 50.

  1. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Pflegeplätze z.B. im Rahmen von Insolvenzen

geschlossen?

In Nürnberg ist seit 2018 keine Einrichtung der Langzeitpflege aufgrund einer Insolvenz vom Markt verschwunden, dennoch wurden Pflegeeinrichtungen aus unterschiedlichen Gründen geschlossen; allerdings kamen andererseits auch neue Einrichtungen hinzu.

 Das Altenwohn- und Pflegeheim „Am Forstweiher“ GmbH, Hinterhofstr. 9, 90451 Nürnberg, hat zum 31.12.2018 seinen Betrieb eingestellt, das Altenwohn- und Pflegeheim „Am Forstweiher“ GmbH, Hinterhofstr.15, 90451 Nürnberg, zum 30.09.2017.  Zudem wurde das Seniorenheim Rosenau GmbH, Fürther Str. 6, 90429 Nürnberg, zum 01.06.2018 aufgelöst.  Das Alten- und Pflegeheim der Schwesternschaft Nürnberg, Berliner Platz 16, 90489 Nürnberg, wurde 2022 zu einer Einrichtung des betreuten Wohnens umgewandelt.  Die Einrichtung der Stiftung Mittelfränkisches Blindenheim, Gerd-Meckelburg-Haus, Bielefelder Str. 43, hat sich mit der Einrichtung Bielefelder Str. 45 zusammengeschlossen und stellt somit nur noch eine Einrichtung dar. An der Platzzahl hat sich jedoch nichts geändert.

Die Veränderungen und Schließungen der jeweiligen Organisationen hatten unterschiedliche Gründe (z. B. aufwändige und notwendige bauliche Maßnahmen, die nicht mehr durchgeführt wurden).

Trotz der Schließung der genannten Einrichtungen gab es von 2017 bis 2023 anhand vorliegender Daten keine Reduktion an Pflegeplätzen. In mehreren Einrichtungen, z.B. im Dr. Werr Heim, im AWR Altenwohn- und Pflegeheim oder auch im Caritas Stift St. Martin, wurden die Plätze seit 2017 erhöht. So gab es 2017 insgesamt 5.566 Pflegeplätze in Nürnberg, 2023 sind es 5.745 Pflegeplätze.

Nach den aktuellen Daten aus der Pflegebedarfsermittlung des Seniorenamts ist in den Nürnberger Pflegeeinrichtungen bis 2025 insgesamt die Schaffung von 101 weiteren Plätzen geplant. Demgegenüber steht allerdings die Planung einer Reduktion der Plätze in verschiedenen Einrichtungen um insgesamt 63 Plätze.

In 9 der stationären Einrichtungen standen am 10.07.2023 freie Plätze zur Verfügung (laut Daten der Pflegeplatzbörse des Pflegestützpunkts).

  1. Wie stellt sich die Kostenentwicklung angesichts der oben dargestellten Entwicklungen

dar?

Die Einrichtungen der Altenhilfe geben bundesweit mehrheitlich an, unter wirtschaftlichem Druck zu stehen, weil Personal- und Betriebskosten steigen. Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste sehen sich fast 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Pflegeheime können zudem immer häufiger vorhandene freie Plätze nicht mehr anbieten, da hierfür das Personal fehlt. Heime, die aufgrund von Personalmangel nicht alle Betten belegen können, generieren Einnahmeverluste, da nicht alle Pflegeplätze ausgelastet sind. Fixkosten

wie Miete, Energiekosten, Instandhaltung bleiben bestehen - unabhängig davon, ob alle Betten belegt sind oder nicht - und führen zu einem höheren Kostendruck. Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zur Versorgungssicherheit unter 650 Trägern der ambulanten und stationären Langzeitpflege zeigt, dass 4 von 5 Einrichtungen ihre Angebote einschränken müssen.

Infolge der Corona-Pandemie sind viele Pflegekräfte aus dem Beruf ausgestiegen. Generell müssen immer mehr Einrichtungen Pflegekräfte über Zeitarbeitsfirmen rekrutieren. Ein Ausgleich durch Zeitarbeitskräfte kostet die Heime mehr als die regulär angestellten und damit refinanzierten Pflegekräfte; diese Mehrkosten werden nicht durch die Pflegekassen refinanziert.

Der Personalmangel erfordert aber auch insgesamt zusätzliche Anstrengungen, um qualifiziertes Personal zu finden und einzustellen. Höhere Personalbeschaffungskosten für die Rekrutierung teils im Ausland, aber auch Zusatzangebote, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuziehen, können die finanzielle Situation weiter belasten.

Dazu kommen zunehmende regulatorische Anforderungen, um die Qualität und Sicherheit der Pflege zu gewährleisten, wodurch Kosten für Schulungen, Zertifizierungen und Infrastruktur verursacht werden. Besonders Träger älterer Einrichtungen sind zudem von einem hohen Investitionsbedarf betroffen und müssen möglicherweise in die Modernisierung oder den Ausbau ihrer Infrastruktur investieren, um den aktuellen Standards (z.B. Brandschutz, Einzelzimmer, energetische Sanierung, Hitzeschutz) Genüge zu tun und den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht zu werden.

Im NüSt stellte sich die finanzielle Lage bereits im Sommer 2022 (im Zuge der Pflegesatzverhandlungen) als wirtschaftlich nicht auskömmlich dar. Die Kostenkalkulation für die Ermittlung der Pflegesätze zeigte eine Steigerungsrate von durchschnittlich 9 % im Vergleich zum Vorjahr 2021. Insbesondere sind die Preise für Lebensmittel (ca. 30 %) und Energie (ca. 100 %) extrem gestiegen. Demgegenüber standen von den Kostenträgern lediglich genehmigte Kostensteigerungen von 5,5 %. Die nicht auskömmlichen Pflegesätze, die niedrigere als von den Kostenträgern zugrunde gelegte Auslastung, sowie der verschärfte Personalmangel führten beim NüSt zu einem geplanten Defizit (Plan 2023) von ca. 2,6 Mio. €. Dieses wird nach aktueller Hochrechnung noch deutlich höher ausfallen (hierzu TOP im Werkausschuss NüSt).

Zudem wirkt sich die Kostenentwicklung linear auf die Erhöhung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen Menschen aus und bringt diese in eine zunehmende Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen. Im NüSt stieg der Anteil an sozialhilfeabhängigen Bewohnerinnen und Bewohnern auf 61,5 % im Jahr 2023 und erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2022 um 10,3 %.

Ferner belasten die Investitionskosten insbesondere bei Neubauten die Bewohnerinnen und Bewohner außergewöhnlich stark. Durch die fehlende Investitionskostenförderung auf Landesebene und explodierende Baukosten wird gegenwärtig mit Investitionskostensätzen von bis zu 42 €/pro Tag pro Platz kalkuliert. Das macht in der Summe 1.260 € an zusätzlicher Belastung im Monat für die pflegebedürftigen Menschen.

Das chronisch unterfinanzierte System der Pflegeversicherung birgt extreme Risiken für die Pflegeanbieter (Insolvenzrisiko) und für die pflege- und hilfsbedürftigen Menschen (Armut durch Pflegebedürftigkeit).

5. Fazit

Die Versorgungssituation in der Langzeitpflege ist bundesweit kritisch zu bewerten. Das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) sieht zwar eine Erhöhung der Investitionskostenpauschalen und die Förderung des digitalen Wandels in der Pflege vor. Das Gesetz zielt auch darauf ab, die Abrechnungsverfahren in der Pflege zu vereinfachen. Durch eine effizientere Abrechnung und Kostenerstattung könnten evtl. Verwaltungskosten für die Pflegeheime reduziert werden. Alle diese Maßnahmen gilt es zu evaluieren, sie werden jedoch keineswegs ausreichen, um die wirtschaftliche Situation der Träger deutlich zu entspannen.

Grundsätzlich sind die Probleme bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nicht ohne grundlegende Reform der Pflegeversicherung zu lösen. Positionspapiere hierzu liegen in großer Zahl vor; erinnert sei stellvertretend nur an die zahlreichen Gutachten von Prof. Heinz Rothgang aus Bremen zur Reform der Pflegeversicherung. Die wesentlichen Aspekte sind dabei: Sicherung der Bezahlbarkeit der Pflege (Begrenzung der Eigenanteile) und Ausweitung der Einnahmebasis der Pflegeversicherung (z.B. durch eine Pflege-Bürgerversicherung, verstärkte Steuerfinanzierung) sowie Stabilisierung der Beitragssätze.

Auch wäre es notwendig, Überlegungen zu einem branchenfinanzierten Fonds oder einem staatlichen Sicherungssystem für den Weiterbetrieb insolventer Pflegeheime anzustellen. Zum Schutz der vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohner sind eine sichere Unterkunft und eine verlässliche Versorgung unbedingt erforderlich.

Im Rahmen der kommunalen Seniorenpolitik nutzt die Stadt Nürnberg ganz konkret folgende Handlungsspielräume, um die lokale pflegerische Versorgungsstruktur sicherzustellen:

(1) Die Stadt Nürnberg tritt selbst als Akteur auf dem Pflegemarkt auf - im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, in denen kein städtischer Pflegebetrieb mehr besteht. Mit den 4 Einrichtungen des NürnbergStifts hat die Stadt einen Marktanteil von etwa 10 Prozent in der stationären Pflege.

(2) Pflegestützpunkt: Durch den Ausbau des Pflegestützpunktes Nürnberg (ermöglicht durch die Novellierung der entsprechenden Landesrahmenvereinbarung in Bayern) ist eine zentrale Schaltstelle entstanden, die im Rahmen von Case Management individuelle Pflegearrangements maßgeblich initiiert bzw. fördert, Handlungsmöglichkeiten aufzeigt und die Inanspruchnahme erforderlicher Hilfen unterstützt. Durch sein Care Management leistet der Pflegestützpunkt auch Marktbeobachtung. Durch seine Ausweitung in die Fläche (Eröffnung von Zweigstellen in verschiedenen Stadtteilen) kann der Pflegestützpunkt auch stärker wohnortnah agieren und wirken. Im Übrigen leistet der Pflegestützpunkt auch Wohnungsanpassungsberatung und trägt dadurch dazu bei, dass der Verbleib in der eigenen Wohnung auch bei Pflegebedürftigkeit erleichtert wird.

(3) „Pflegequalitätsoffensive“: Im Jahr 2017 hat die Stadt Nürnberg unter Federführung des Seniorenamtes eine lokale „Pflegequalitätsoffensive“ ins Leben gerufen. Diese ist zu verstehen als variables „Dachkonzept“, mittels dessen eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung gefördert werden soll. Dabei ist die Wirksamkeit der Maßnahmen jeweils zu evaluieren; Grenzen sind jedoch durch die Haushaltslage der Stadt gesetzt, infolgedes-

sen keine zusätzlichen freiwilligen Mittel eingesetzt werden können. Systemische Probleme können damit zudem nicht gelöst werden; insofern „wirken“ diese Maßnahmen eher im Hinblick auf Anerkennung und Wertschätzung der lokalen Akteure, das Setzen von Anreizen und der Beförderung von umsetzbaren Ideen.

Mit der Ausschreibung eines (relativ hoch dotierten) kommunalen Pflegepreises intendiert die Stadt, lokale innovative und übertragbare Projekte zur Verbesserung der Versorgung auszuzeichnen, die das Potenzial haben, durch Ausbreitung die pflegerische Versorgungsstruktur insgesamt zu verbessern. Allerdings hat sich durch die krisenhaften Entwicklungen (spätestens) seit den Corona-Jahren auch gezeigt, dass der Innovationsspielraum für Pflegeeinrichtungen eher gering ist.

Über die Koordination von Austauschplattformen für Pflegeakteure bringt das Seniorenamt im Rahmen eines trägerübergreifenden Qualitätszirkels Leitungskräfte und Qualitätsbeauftragte verschiedener Träger zusammen, um in einem kollegialen Austausch den Umgang mit akuten Problemen (z.B. Umsetzung des Personalbemessungsinstruments, Erfahrungen bei Qualitätsprüfungen etc.) zu besprechen, Lösungsansätze zu diskutieren und ein gegenseitiges Lernen zu befördern. Auch die Pflegeschulen werden turnusmäßig zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch zusammengebracht, um Themen und Probleme bei der Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung zu erörtern und ggf. gemeinsame Aktionen zu starten. Darüber hinaus besteht seit vielen Jahren in Nürnberg eine Pflegekonferenz, in der strategische Themen der Pflege behandelt werden.

Die Gewinnung von Pflegekräften ist für die Kommunen essenziell, um für steigende Bedarfe eine (professionelle) Pflegeinfrastruktur vorhalten zu können. Auch hier sind jedoch die kommunalen Handlungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Die Stadt Nürnberg bemüht sich darum, die Wertschätzung für den Pflegeberuf zu erhöhen. Aus diesem Grund wurde, initiiert durch das Seniorenamt, am 01.08.2023 durch den Oberbürgermeister ein Empfang für den ersten Abschlussjahrgang der generalistischen Pflegeausbildung (in den Nürnberger Pflegeschulen) ausgerichtet, der auch die Bedeutung des Pflegeberufs stärker in der Öffentlichkeit sichtbar macht.

(4) Verstärkte Kooperation des Sozialreferats mit Stadtplanung und Baureferat: Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Pflegebedürftigkeit (ermittelt im Rahmen der neuausgerichteten Pflegebedarfsermittlung der Stadt) ist mit einem erheblichen Mehrbedarf an stationären Plätzen bis 2030 zu rechnen. Stadtverwaltungsintern wurde deshalb die Kooperation mit dem Planungs- und Baubereich deutlich intensiviert, um im Rahmen der Bauleitplanung und auch mittels Städtebaulichen Verträgen bessere Grundlagen für die Ausweisung und Festsetzung von Flächen für Pflegeeinrichtungen zu gewinnen.

(5) Gesundheitsvorsorge und Prävention im Rahmen der offenen Altenarbeit: Im Rahmen der Senioren-Quartiersarbeit spielt Gesundheitsvorsorge und Prävention eine immer größere Rolle. Die aktuell 17 Nürnberger Seniorennetzwerke sind sozialräumlich nach Stadtteilen eingeteilt und werden jeweils von unterschiedlichen lokalen Trägern verantwortlich koordiniert. Das übergreifende Ziel besteht darin, dass ältere Menschen im Wohnumfeld bleiben können, auch im Falle der Pflegebedürftigkeit. An lokalen Runden Tischen werden alle wichtigen Akteure des Quartiers zusammengebracht, um gemeinsam Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung auf den Weg zu bringen - jeweils

angepasst an die Bevölkerungsstruktur im Quartier. Grundsätzlich sind dabei auch Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsvorsorge mit zu planen. Da die Maßnahmen auch dazu dienen sollen, Einsamkeit älterer Menschen zu verringern, wirken sie mittelbar auch präventiv. Bei „direkten“ Angeboten der Gesundheitsvorsorge ist oft die Kostenfrage entscheidend, da die Höhe der Teilnahmegebühren aus sozialpolitischen Gründen möglichst niedrig sein sollte; hierfür sollten die Krankenkassen stärker befähigt werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Statusbericht Treff Heilig-Geist

Anlagen: Sachverhalt_Statusbericht Treff Heilig-Geist

Bericht:

Das Seniorenamt gibt einen Überblick zur Revitalisierung des Treffs Heilig-Geist mit Cafeteria nach der Wiedereröffnung in 2023 u.a. in Bezug auf Programmangebot, Kooperationen und Perspektiven.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs-, Senior*innen- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Treff Heilig-Geist wendet sich an alle älteren und vulnerablen Menschen in Nürnberg und ist somit relevant für (ältere) Menschen verschiedenen Geschlechts, Herkunft und sozialer Lage.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage 5 .1

zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.2023

Statusbericht Treff Heilig-Geist

1. Ausgangslage

Vor über 30 Jahren wurde die Seniorenbegegnungsstätte Heilig-Geist-Spital als Begegnungsort für Seniorinnen und Senioren in der Nürnberger Innenstadt eröffnet. Die Angebote des Treffs mit Cafeteria wurden regelmäßig sehr gut angenommen, jedoch musste die Seniorenbegegnungsstätte Ende 2019 schließen. Ursächlich dafür war, dass der Pächter schon vor Beginn der Corona-Pandemie seinen Rückzug angekündigt hatte.

Im Jahr 2023 konnte das Seniorenamt den Treff mit Cafeteria im Rahmen des Projektes «Revitalisierung Seniorentreff Heilig-Geist-Spital» als Begegnungsort für Seniorinnen und Senioren wiedereröffnen. Im Probebetrieb mit zwei Öffnungstagen gestartet, hat der Treff Heilig-Geist mittlerweile an vier Tagen, von Dienstag bis Freitag, von 14 – 17 Uhr geöffnet. Neben dem Innenbereich gibt es einen ansprechend möblierten Außenbereich im Kreuzigungshof. Speisen und Getränke werden zu günstigen Preisen angeboten und jahreszeitlich variiert (z.B. Eiskaffee im Sommer), es besteht jedoch kein Konsumzwang. Die offizielle feierliche Wiedereröffnung des Treffs fand mit ca. 60 Gästen am 19. Juli 2023 statt.

Insgesamt ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher noch schwankend: an einzelnen Tagen kommen nur etwa fünf Gäste, an anderen über 30 Besucherinnen und Besucher. Ein Teil der Gäste zählt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital und kann auch bei Mobilitätseinschränkungen die Angebote des Treffs dank kurzer Wege hervorragend nutzen.

Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Treffs war die Schaffung einer befristeten halben Projektstelle für die Projektkoordinatorin des Treffs, die aus einer Erbschaft komplett über Drittmittel finanziert wird. Im Vorfeld der Eröffnung war es Aufgabe der Projektkoordinatorin, die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen herzustellen, damit der Betrieb der Cafeteria im Treff mit ehrenamtlich Engagierten möglich ist. Neben der Akquise und Koordinierung der freiwillig Engagierten mussten die Ausstattung des Treffs erneuert und der Zahlungsverkehr per Registrierkasse geregelt werden. Zudem entwickelte und implementierte die Koordinatorin ein an die geänderten Voraussetzungen angepasstes Programm und neue Angebote in Verbindung mit Kooperationspartnern.

Im Folgenden wird ein Überblick über den aktuellen Stand gegeben, im Hinblick auf das ehrenamtliche Engagement, die entstandenen Kooperationen und Nutzungen, das Programmangebot und die perspektivische Entwicklung.

2. Aktueller Stand

2.1 Ehrenamtliches Engagement im Treff Heilig-Geist

Ehrenamtliches Engagement hat eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung und leistet in allen seinen Facetten einen bedeutenden Beitrag zur sozialen Teilhabe. Im Fall des Treffs Heilig-Geist wäre die Wiedereröffnung der Cafeteria ohne das Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher nicht möglich gewesen. Dabei geht es nicht nur um konkret anfallende Aufgaben im Treff, sondern auch um die Mitgestaltung der Programmangebote für Ältere - einer Altersgruppe, zu der die meisten der Engagierten selbst gehören.

Unter Leitung der Projektkoordinatorin betreibt ein Team von 17 Ehrenamtlichen die Cafeteria. Pro Schicht sind in der Regel zwei Ehrenamtliche eingeteilt. Der Dienstplan wird mit der Koordinatorin gemeinsam festgelegt.

Es gibt vielfältige Aufgaben, die von den freiwillig Engagierten übernommen werden. Sie …

 sorgen für ansprechende Räumlichkeiten, in denen sich die Gäste wohlfühlen,  holen Kuchen und Gebäck vom Bäcker ab,  backen Kuchen,  bereiten in der Küche Kuchen, Kaffee, Kaltgetränke und Geschirr vor,  bedienen die Gäste,  spülen das Geschirr und räumen die Küche auf,  helfen bei den Einkäufen,  übernehmen das Catering beim jährlichen Sommerkonzert oder  übernehmen Aufgaben bei der Programmgestaltung.

Die ersten ehrenamtlich Engagierten hierfür konnten aus der bestehenden Gruppe der aktiven Ehrenamtlichen des Seniorenamtes gewonnen werden. Im Verlauf des Betriebs kamen weitere Engagierte aus der Gruppe der Besucherinnen und Besucher der Cafeteria dazu. Die Konkretisierung der Aufgaben, die Rahmenbedingungen sowie ein Verhaltenskodex im Engagement-Feld wurden zusammen mit den Ehrenamtlichen erarbeitet. Alle Ehrenamtlichen, die in der Cafeteria tätig sind, haben hierzu eine Schulung durch das Gesundheitsamt erhalten.

Sie sind – wie auch die an anderer Stelle Engagierten des Seniorenamtes – unentgeltlich im Einsatz. Eine Aufwandsentschädigung erhalten die Freiwilligen für das Backen eines Kuchens, anfallende Fahrtkosten werden erstattet.

Die hauptamtliche Projektkoordinatorin unterstützt bei Problemen, berät, schult und organisiert die Ehrenamtlichen. Es finden regelmäßige Teambesprechungen statt.

Die ersten Rückmeldungen der Engagierten sind, dass sie ihren Einsatz im Treff als sinnstiftend erleben und Freude am Tun haben, die Zusammenarbeit im Team und die Begegnung mit unterschiedlichsten Gästen genießen. Spaß am Engagement und eine Bereicherung der Lebensqualität bei den Engagierten selbst ist eine sehr gute Grundlage dafür, dass das Team auch weiterhin stabil und motiviert den Treff Heilig-Geist unterstützen wird.

2.2 Kooperationen, Programmangebote, Nutzungen

Zentral in der Innenstadt gelegen ist der Treff mit Cafeteria ein attraktiver Standort auch für Kooperationspartner in der offenen Seniorenarbeit und lässt sich vielfältig nutzen.

Seniorinnen und Senioren besuchen die Cafeteria zum Verweilen und Kommunizieren. Sie treffen sich zu Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Gleichzeitig besucht ein Teil regelmäßige Angebote oder Veranstaltungen, wie etwa Konzerte im Haus.

In Kooperation mit dem Restaurant Heilig-Geist-Spital findet auf Wunsch vieler Seniorinnen und Senioren einmal im Monat ein Mittagstisch in der Cafeteria statt. Hier finden sich vor allem Bewohnende aus der Wohnanlage Heilig-Geist Spital ein, um in Gemeinschaft mit anderen eine Mahlzeit einzunehmen.

Das Seniorenamt selbst nutzt die Räumlichkeiten des Seniorentreffs Heilig-Geist als Ort für Veranstaltungen und eigene Angebote für Seniorinnen und Senioren, aber auch außerhalb der Öffnungszeiten für Besprechungen. Beispielhaft wären hier zu nennen:

 Ausgelagerte Kurse des Treffs Bleiweiß  Austauschtreffen der Koordinierenden der Seniorennetzwerke  Projekt «Wege in die digitale Welt für Ältere» für 1:1-Tandems und das monatliche Digitalcafé  Vorträge des Pflegestützpunkts  Workshops im Rahmen des Demografieforums 2023  Jour fixe-Besprechungen des Seniorenamts

Eine wichtige Kooperation besteht mit der Curatorium Altern gestalten gGmbH und dem Projekt «Pause von Zuhause». Das Projekt hat zum Ziel, pflegenden An- und Zugehörigen von Menschen mit Demenz eine Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeit zu bieten. Seniorinnen und Senioren mit leichten gesundheitlichen oder kognitiven Einschränkungen, die zu Hause gepflegt werden, können im Treff des Heilig-Geist-Spitals stundenweise verweilen und werden dort von einem besonders geschulten, ehrenamtlichen Gästeassistenzteam begleitet. Diese Begleitung findet gut vorbereitet einzeln oder in kleinen Gruppen statt, es gibt verschiedene Angebote wie gemeinsames Spielen, Singen oder Malen sowie Veranstaltungen. Mit dem Angebot wird die Teilhabe hochbetagter und demenziell erkrankter Seniorinnen und Senioren im öffentlichen Raum der Innenstadt gefördert. Gleichzeitig dient es der Entlastung pflegender Angehöriger.

Der Computer Club Nürnberg 50 plus e.V. (CNN), dessen Vereinsräumlichkeiten sich direkt über dem Treff befinden, nutzt die Cafeteria für verschiedene Kurse und Veranstaltungen, die sich an Seniorinnen und Senioren wenden, sowie für Besprechungen, vorwiegend montags, außerhalb der Öffnungszeiten der Cafeteria.

Der CNN hat dauerhaft einen aktiven Großbildschirm mit EDV-System in der Cafeteria aufgestellt, der auch von anderen Veranstaltern genutzt werden kann, z.B. für die Austauschtreffen der Digitallotsen im Projekt „Wege in die digitale Welt für Ältere“. Mit diesem Projekt besteht eine aktive Kooperation im Rahmen des monatlichen Digitalcafés im Treff Heilig-Geist.

Der Pflegestützpunkt ist mit Vorträgen zu Pflegethemen im Treff vertreten.

Einzelne Kurse über den Seniorentreff Bleiweiß werden seit der Corona-Pandemie auch im Treff Heiligangeboten.

Auch selbstorganisierte Gruppen wie Strick- oder Kartenspielgruppen nutzen die Räumlichkeiten der Cafeteria. Auch engagierte Einzelpersonen bieten z.B. Reiseberichte.

Die folgende Übersicht zeigt die aktuell regelmäßigen Programmangebote:

Themen Frequenz Zeit Ort
Skatspieler wöchentlich Freitags 14 - 17 Uhr Cafeteria
Konzert Saitenzauber 1x monatlich Do 14 - 16 Uhr Cafeteria
Pause von Zuhause wöchentlich Di. und Do. 14 - 16 Uhr Cafeteria
Digitalcafé 1x monatlich Jeden 4. Di. 14 - 15 Uhr Cafeteria
Mittagsessen 1x monatlich 11:30 - 12:30 Cafeteria
Tanzen im Sitzen wöchentlich Mi. 14 - 15 Uhr Cafeteria
Vorträge Mind. 1x Monat nach Aushang Cafeteria
Singkreis 2x im Monat 1. und 3. Do 14 - 16 Uhr Clubraum 1
Englisch Fortgeschrittene 2x wöchentlich Mo. 10 - 11:30 Mo. 11:45 bis 13:15 Clubraum 1
Englisch Grammatik für den Alltag wöchentlich (16x) Di. 11:15 - 12:45 Uhr Konrad-Groß-Stube
Englisch Konversation wöchentlich (15x) Mi. 9:30 - 11 Uhr Konrad-Groß-Stube
Gedächtnistraining wöchentlich (14x) Mo. 10 - 11:30 Uhr Konrad-Groß-Stube
Themen Frequenz Zeit Ort
Gedächtnistraining wöchentlich (11x) Di. 10 - 11:30 Uhr Clubraum 1
Aquarellmalen wöchentlich (14x) Mi. 9:30 - 11 Uhr Clubraum 1
Jahreszeitliche Veranstaltungen nach Bedarf Cafeteria
Buchvorstellungen nach Absprachen Cafeteria

Darüber hinaus finden verschiedene Einzelveranstaltungen im Jahresverlauf, wie ein Adventsnachmittag oder eine Faschingsparty, statt.

3. Ausblick, Perspektiven

Es ist zu erwarten, dass mit zunehmender Bekanntheit die Zahl der Besucherinnen und Besucher weiter steigen wird. Unterstützend kann ein gutes Leitsystem sein, das den Treff noch besser kennzeichnet und den Zugang leichter finden lässt.

Auch die Möglichkeit, in den attraktiven Räumlichkeiten selbstorganisiert das Programm mitzugestalten, wird voraussichtlich Seniorinnen und Senioren ansprechen, die aktiv und selbstbestimmt leben möchten.

Genaueren Aufschluss darüber, aus welchen Stadtteilen die Besucherinnen und Besucher kommen, wie ihnen das Angebot gefällt und welche Anregungen und Vorschläge sie haben, soll eine Besucherbefragung Ende 2023/ Anfang 2024 bringen.

Die Koordination der verschiedenen Kooperationspartner, Veranstalter und Gruppen, die Gewährleistung funktionierender Räumlichkeiten und die Leitung des Ehrenamtlichen-Teams der Cafeteria bedarf eines/r hauptamtlich Mitarbeitenden. Perspektivisch könnte diese Aufgabe mit der Gründung des Seniorennetzwerkes Altstadt verknüpft werden. Die vorbereitende Sozialraumanalyse beginnt aktuell.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Zuschüsse von SenA für 2024: Umstellung der Förderung der Hospizarbeit

Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse_SenA Zuschussliste_SenA_ 2024

Sachverhalt (kurz):

Die geplanten Förderungen des Seniorenamts für 2024 werden vorgestellt.

Im Rahmen der Förderung für Hospizarbeit in Nürnberg soll ab 2024 eine systematische Umstellung innerhalb der Förderung stattfinden und auch die Koordinierung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) mit 3000 € jährlich gefördert werden können. Die Höchstfördersumme für Hospizarbeit mit 15.0000 € insgesamt bleibt dabei unverändert.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs-, Senior*innen- und Sozialpolitik: Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Zuschüsse fördern Angebote der offenen Seniorenarbeit und Hospizarbeit, die älteren Menschen unabhängig von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder kulturellem Hintergrund zu Gute kommen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss stimmt der systematischen Änderung innerhalb der Förderung des Seniorenamts für Hospizarbeit zu. Gefördert werden kann ab 2024 auch die Koordinierung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) mit 3000€ jährlich. Die Höchstfördersumme für Hospizarbeit mit 15.0000€ bleibt dabei insgesamt unverändert.

Sachverhalt:

Zuschüsse des Seniorenamtes 2024

- Übersicht zu den Erhöhungsanträgen für das Jahr 2024 und systematische Umstel-

lung innerhalb der Förderung der Hospizarbeit

Z315900001 – Seniorennetzwerke (SNW) und Quartiersstrukturen

In der Sitzung des SozA vom 26.04.2018 wurde der sukzessive Ausbau weiterer Seniorennetzwerke beschlossen. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden zum jeweiligen Haushalt durch die Verwaltung beantragt. Für 2024 sind insgesamt 20 SNW und 2 Kristallisationszentren (kleinräumige soziale Treffpunkte) mit einer Fördersumme von 673.522 € (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 8 %) beantragt. Der in der Corona-Pandemie teilweise ausgesetzte Ausbau der SNW über das gesamte Stadtgebiet, wird in 2024 regulär fortgeführt. Im Rahmen der Quartiersstrukturen sind auch die beiden bestehenden Projekte „Wohnzimmer im Stadtteil“ mit jeweils 7.500€ zu sehen.

Darüber hinaus sind in der beantragten Summe die Trägerbudgets im Umfang von 253.399 € (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 8 %) entsprechend Beschluss des Sozialausschusses vom 13.10.2011 enthalten.

Antrag: 926.921€ bisheriger Zuschuss 2023: 830.000 € fachliche Empfehlung: 927.000 € Haushaltsplanentwurf: 927.000 €

Z315900002 – Angehörigenberatung e.V.

Die Angehörigenberatung e.V. setzt sich seit der Gründung 1986 für die Belange pflegender Angehöriger von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Nürnberg ein. Mit dem Pflegestützpunkt der Stadt Nürnberg arbeitet die Angehörigenberatung seit dessen Gründung 2011 eng zusammen. Hier wurden 180.000 Euro (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 8 %) beantragt.

Antrag: 180.000 € bisheriger Zuschuss 2023: 168.686 € fachliche Empfehlung: 180.000 € Haushaltsplanentwurf: 180.000 €

Z315900003 - Städtische Förderung der Hospizarbeit in Nürnberg – Förderung der Ko-

ordinierung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) ab 2024

(1) Ausgangssituation

Die Begleitung und Betreuung sterbender Menschen ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, für die die Stadt Nürnberg im Rahmen ihrer Pflicht zur kommunalen Daseinsvorsorge Verantwortung trägt. Daher fördert die Stadt die wertvolle Tätigkeit der Hospizdienste in Nürnberg: Der Diakonieverein Mögeldorf erhält seit dem Jahr 2000 städtische Fördergelder, das Hospizteam Nürnberg e.V. seit dem Jahr 2008. Die Hospizförderung ist dabei Bestandteil des Teils der freiwilligen Förderung durch das Seniorenamt, der sich nicht auf die Entwicklung sozialraumbezogener Altenhilfe- und Versorgungsstrukturen bezieht (siehe Sozialausschuss-Vorlage „Neuausrichtung der Altenhilfe“ vom 13.10.2011).

Insgesamt gefördert wird seit 2011 entsprechend der ehrenamtlich geleisteten Stunden in der Hospizarbeit mit einer gedeckelten Höchstfördersumme von 15.000 € pro Jahr.

(2) Systematische Umstellung innerhalb der Förderung

Das Förderverfahren soll nach den folgenden Rahmenbedingungen bzw. Kriterien weiter ausdifferenziert werden: Die Höhe der Förderung bemisst sich bislang an der Zahl der ehrenamtlich geleisteten Einsatzstunden, die mit 1 € pro Stunde bezuschusst werden. Als Bewilligungsgrundlage dient der an die Bayerische Stiftung Hospiz gestellte Förderantrag mit den entsprechenden Angaben. Dieses bisherige Förderverfahren entsprechend der ehrenamtlich geleisteten Stunden in der Hospizarbeit wird beibehalten, jedoch mit maximal 6000€ Zuschuss, je für die beiden bestehenden Zuwendungsempfänger. Sollte einer der beiden den Maximalbetrag von 6000€ für ehrenamtlich geleistete Stunden in der Hospizarbeit nicht ausschöpfen, wird die nicht ausgeschöpfte Differenz an den zweiten Geförderten gegeben, entsprechend dessen Anzahl ehrenamtlich geleisteter Stunden, die über den Anspruch auf 6000€ Förderung hinausgehen.

Sofern neue Hospizeinrichtungen hinzukommen und Ansprüche haben, wird die den bestehenden Einrichtungen zugedachte Förderung nach entsprechenden „Marktanteilen“ (Verhältnis der Einsatzstunden) gekürzt.

Der übrige Betrag in Höhe von 3000€ aus der gesamten Höchstfördersumme von 15.000€ ist ab 2024 für die Förderung der Koordinierung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) vorgesehen, die das Hospiz-Team Nürnberg e.V. inne hat.

Netzwerkpartner des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerks (HPVN) sind an der Hospiz- und Palliativversorgung Beteiligte, die ihre Mitwirkung am HPVN Nürnberg erklärt haben. Derzeit zählt das Netzwerk knapp 45 Mitglieder. Das HPVN Nürnberg ist ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit aller an der Versorgung Beteiligten. Im HPVN Nürnberg arbeiten Ehrenamtliche und Hauptamtliche verschiedener Berufsgruppen in einem integrativen Ansatz zusammen. Ziel des Hospiz- und Palliativversorgungsnetz (HPVN) in Nürnberg ist es, gemeinsam abgestimmt, die seelsorgerische, pflegerische und medizinische Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen an Ihrem Lebensende zu verbessern, Menschen in der Trauerarbeit zu begleiten, Ängste zu nehmen und das Recht auf Selbstbestimmung zu erhalten.

Die Koordination des HPVN kann gleichzeitig im Rahmen der Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 39d Abs. 3 SGB V unterstützt werden. Die städtische Förderung in Höhe von 3000 € ab 2024 durch das Seniorenamt für die Netzwerkkoordination des HPVN ermöglicht es der Hospiz Akademie e.V. zukünftig, eine Förderung in gleicher Höhe gemäß § 39d Abs. 3 SGB V durch die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen zu beantragen.

Antrag: 15.000 € bisheriger Zuschuss 2023: 15.000 € fachliche Empfehlung: 15.000 € bei teilweiser Umstellung des Förderzwecks Haushaltsplanentwurf: 15.000 €

Z315900006 - Zuschuss an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen als Herausgeber des Magazins 66.

Als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.-kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg (entsprechend Vorjahr um 2.500 € aufgrund HHK Konsolidierung 2016 reduziert).

Antrag: 10.000 € bisheriger Zuschuss 2023: 7.500 € fachliche Empfehlung: 7.500 € Haushaltsplanentwurf: 7.500 €

Z315900008 – Zuschuss an Helfende Hand International e.V (HeHanI)

Der Anteil und Hilfebedarf älterer Menschen mit Migrationshintergrund, die in Nürnberg leben nimmt zu. Um kulturell vertraute Begleitung und Unterstützung älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie muttersprachliche Beratung und Hilfe für pflegende Angehörige aus der Zielgruppe sicherzustellen, empfiehlt sich ab 2024 erstmalig eine kommunale institutionelle Förderung für den Verein HeHanI. HeHanI hat in dem Bereich mit einem großen Kreis geschulter internationaler Angehörigentutor*innen und ehrenamtlicher Helfer*innen ein Alleinstellungsmerkmal.

Antrag: 10.000 € bisheriger Zuschuss 2023: 0 € fachliche Empfehlung: 10.000 € Haushaltsplanentwurf: 0 €

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Anmeldung von Zuwendungen Beilage

zum Haushaltsplanentwurf 2024 zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.2023

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachko b st e e a n n s t t r e a i g g t e ? rungen
Produkt Bezeichnung P Kostenstelle Bezeichnung K Kostenart Bezeichnung K Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU- Beihilfereleva nz3 Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU- Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO- Beihilfen) Förde- rumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschussemp fängers liegt bei Dienststelle vor (JA/NEIN inkl. Begründung) Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkost en im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigeru davon sonstige PK- Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung)
ngen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung)
Kosten beantragt? (Betrag + Begründung)
315900 Leistungen f. Ä Z315900001 Netzwerke/Qua 63115000 Zuschuss an so In Form von ein Jahresverträgen erfolgt die Förderung an: BRK Kreisververband Nürnberg-Stadt; Evang. Dienst Nürnberg- Langwasser e.V.; Evang. Diakonieverein St. Jobst e.V.;NOA; Paritätischer Wohlfahrtsverband; Stadtmission Nürnberg e.V.; AWO Kreisverband e.V. ; Sozialverband VdK Bay ern eV; Seniorennetzwerke, Trägerbudget, Modellförderung -> incl. 10.000 € für MGH der AWOthek Seniorennetzwerkerweiterung (Beschluss SozA 26.04.2018) Bereits in 2021 für zwei Stadtteile finanziell geplant erfolgt die keine EU- Beihilfe Städtische Zuwendung gilt den Vertragspartnern zum Betreiben von räumlich abgegrenzten Seniorennetzwerken innnerhalb des BKZ 820.850,00 820.850,00 926.921,29 Ja 106.071,29 698.165,14 10.562,91 ja Tarfifsteigeru ng der Verbände 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900002 Angehörigenbe 63115000 Zuschuss an so Angehörigenberatung e.V. Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht keine EU- Beihilfe Verein mit Beratungstätigkeit innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg BKZ 165.800,00 168.686,00 180.000,00 Ja 11.314,00 Ja 11.314 € Tariferhöhun g/Inflationsg eld 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900003 Amb. Hospizarb 63115000 Zuschuss an so Hospiz-Team Nürnberg e.V.; Evang. Gemeindeverein Nürnberg - Mögeldorf e.V. d k Dh bild di PK Förderung des Nürnberger Hospiz- und Palliativnetzwerkes; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Ziel des Hospiz- und Palliativversorgungsnetz (HPVN) in Nürnberg ist es, gemeinsam abgestimmt, die seelsorgerische, pflegerische und medizinische Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen an Ihrem Lebensende zu verbessern, Menschen in der Trauerarbeit zu begleiten, Ängste zu nehmen und das Recht auf Selbstbestimmung zu erhalten. keine EU- Beihilfe Verein ist tätig innerhalb der Gemeinde Mögeldorf und angrenzender Stadtgebiete Nürnbergs BKZ 15.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900004 Seniorengruppe 63115000 Zuschuss an so Diverse Seniorengruppen im Nürnberger Stadtgebiet Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten keine EU- Beihilfe Kleine Seniorengruppen, nur lokal ausgerichte, keine Gewinnerwirtschaftun g BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00
315900 eistungen f. Älte Z315900005 Teilhabe Ku/Wi 63115000 soz/ähnl.Einrich Compu ter Club Nürnberg 50 plus e.V. Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen keine EU- Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich neue Medien, und nur regional ausgerichtet BKZ 5.100,00 5.100,00 5.100,00 0,00 0 keine
315900 eistungen f. Älte Z315900006e rein Generation 63115000 soz/ähnl.Einrich Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V. Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.- kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg ( entsprechend Vorjahr 2.500 zur HHK ) keine EU- Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich Wissenvermittlung durch Printmedien, und nur regional ausgerichtet BKZ 7.500,00 7.500,00 10.000,00 2.500,00 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900007 Mehrgeneration 63115000 Zuschuss an so S.O.S. Kinderdorf Städtische Zuwendung ist eine Koofinanzierung zum Bundesprogramm zur Förderung Mehrgenerationenhäuser keine EU- Beihilfe Es handelt sich um eine nach Bundesgesetz festgesetzt Förderung. Miteinander - Füreinander BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0 keine
315900 Leistungen f. Ä Z315900008 Migration 63115000 Zuschuss an so Helfende Hand Interna tional e.V. Städtische Zuwendung zur Förderung von Integration älterer Flüchtlinge keine EU- Beihilfe Förderung des Sorgenetzwerks nach §45c SGBXI für internationale Angehörigentutor*inn en BKZ 0,00 10.000,00 10.000,00 JA 0,00 keine, da Erstantrag keine

Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.

3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für de-minimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

Referat / Dienststelle2
Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in €
Dieser Planansatz umfasst die Trägerbudgets (im Trägerbudget der AWO ist ein Zuschuss für das MGH enthalten) sowie die Seniorennetzwerke (SNW): Die Trägerbudgets umfassen (einschließlich der Dynamisierung des Personalkostenanteils in Höhe von 8 %) eine Summe in Höhe von rund 253.400 Euro. Mit Grundsatzbeschluss des SozA vom 26042018 927.000,00
Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz. Hierfür sind laufende Personalschulungen nötig, damit die Berater*innen über aktuelle gesetzliche Änderungen auch 180.000
iDafs Nüirnb eirgder DHos pizö- ßund PTalilli ativn detzw erk (HPVN) trägt wesentlich dazu bei die Hospiz - und Palliativversorgung der Nürnberger Bevölkerung zu sichern. Bisher wurden die ehrenamtlich geleisteten Einsatzstunden mit je 1€ gefordert, ab 2024 sind 3.000€ aus der Höchstförd. summe von 15.000 € für die Koordination des Nürnberger Hospiz- Palliativnetzwerksvorgesehen. Diese städtische Förderung in Höhe von 3.000 €, wird als Kofinanzierung im Rahmen der Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß §39d Ans. 3 SGB V für die Netzwerkkoordination des HPVN eingeräumt. Somit kann die Hospiz Akademie e.V. zukünftig diese Förderung in gleicher Höhe beantragen. Damit können die palliativen Beratung - und Versorgungsangebote gesichert werden. 15.000
Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten 10.000
Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen 5.100
Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.- kulturellen Infrastruktur für die Senior*innen der Stadt Nürnberg (im Rahmen eines Konsolidierungsbeschlusses werden regelmäßig nur 7500 € gewährt). 7.500
Koofinanzierung des MGH Schweinau zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander vom 27.05.2020 10.000
Der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund ist bedeutend. Um den Bedarf an muttersprachlicher Unterstützung und Begleitung für die Zielgruppe sowie auch für pflegende Angehörigen Beratung, Unterstützung und Begleitung durch geschulte internationale Angehörigentutor*innen zu sicherzustellen, empfiehlt sich eine kommunale Förderung in dieser 10.000

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 12.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege - Übersicht und

Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr 2024

Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse SHA 2024 Zuschussliste SHA_2024

Bericht:

Die Beilage enthält eine Gesamtübersicht der Zuschüsse, die vom Sozialamt bearbeitet werden.

Für das Jahr 2024 erfolgte auf jeweiligen Antrag der Träger bei nachgewiesener Personalkostensteigerung eine Anpassung des Personalkostenanteils der Zuschüsse an die Tarifentwicklung in Höhe von bis zu 8,00 %.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bezüglich der einzelnen Zuschüsse liegt eine spezifische Diversity-Relevanz vor. Vorliegend soll im Rahmen einer Gesamtschau der Zuschüsse ein Überblick über die Kostenentwicklung gegeben werden.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Sachverhalt:

Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

- Übersicht und Erhöhungsanträge und Neuanträge für das Jahr 2024

In dieser Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die im Sozialamt bearbeiteten Zuwendungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2024 gegeben. Hierbei handelt es sich sowohl um freiwillige Zuschüsse als auch um Pflichtzuschüsse. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Neuanträge und ausgewählte Erhöhungsanträge berichtet.

Für 2024 wird für die jeweilige Zuschussposition – entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben – bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 8,00% für den Personalkostenanteil des jeweiligen Zuschusses vorgenommen. Nur in besonders gelagerten Einzelfällen wird auch eine inflationsbedingte Erhöhungen der Sachkosten bzw. Energiekosten befürwortet.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

I.) Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

Übersicht über die Erhöhungsanträge

Z331101009 – Gewaltberatung Nürnberg e. V.

Der gemeinnützige Verein Gewaltberatung Nürnberg leistet seit 2003 einen wichtigen Beitrag zum Beratungsangebot innerhalb der Stadt Nürnberg durch seine Arbeit in den Bereichen Beratung von Tätern und Täterinnen, Gewaltprävention, Opferberatung sowie Multiplikatoren- und Vernetzungsarbeit. Er ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Aggressions- und Gewaltproblematiken, vor allem im Bereich der häuslichen Gewalt. Die Problematik der häuslichen Gewalt bedarf eines kontinuierlichen, verbindlichen und anonymen Beratungsangebotes. Der Fokus des Vereins liegt daher auf Einzel- bzw. Paarberatungen.

Einige Personen kommen auch mit gerichtlicher Weisung in die Gewaltberatung, überwiegend suchen betroffene Menschen den Verein jedoch freiwillig auf. Dies erfolgt entweder präventiv zur Arbeit an einem Aggressivitätsabbau oder nachdem bereits Gewalt ausgeübt wurde. Nach einer Gewaltausübung wird die Gewaltberatung in der Regel aufgrund eigener Einsicht oder auf Empfehlung durch Dritte (z. B. den Allgemeinen Sozialen Dienst im Falle einer Kindeswohlgefährdung) aufgesucht.

Die erste Beratungsstunde ist für alle Klienten kostenfrei, für alle weiteren Beratungsstunden wird ein finanzieller Beitrag in Rechnung gestellt: Solvente Personen bezahlen das Honorar in voller Höhe, für alle anderen Personen fällt ein – ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechender Anteil – am Beratungshonorar an.

Um Zusatzkosten zu vermeiden, nutzt der Verein für die Beratungstätigkeit die Räumlichkeiten des ASD des Jugendamts der Stadt Nürnberg in der Reinerzer Straße 8 in 90473 Nürnberg. Die Honorare umfassen die Beratungstätigkeit und Fallbesprechungen, zusätzlich anfallende Tätigkeiten werden ehrenamtlich erbracht.

Der Verein setzt die Zuwendung der Stadt Nürnberg größtenteils für einen Zuschuss zum Beratungshonorar für die finanziell nicht voll leistungsfähigen Personen ein, vor allem bei häuslicher Gewalt. Der bisher von der Stadt zur Verfügung gestellte Betrag reicht jedoch nicht aus, um die pandemiebedingt seit Herbst 2022 bei Männern entstandene um 20% erhöhte Nachfrage zu bedienen. Die derzeitige Wartezeit auf einen Beratungstermin beträgt bis zu sechs Wochen, was für eine akute Notsituation zu lange ist.

Es besteht zudem Optimierungsbedarf bei der Finanzierung von Paarberatungen in Fällen einer Kindswohlgefährdung. Denn die Klienten, die eine Paarberatung benötigen, sind oftmals nicht in der Lage den Eigenanteil für die Beratungsstunde zu leisten. Aktuell hängt die Umsetzbarkeit einer Beratung bei diesem Personenkreis davon ab, ob ein Spendenantrag bei „Freude für alle“ zum Erfolg führt. Mit einer Erhöhung des Zuschusses könnten Paarberatungen, vor allem in Fällen mit Kindeswohlgefährdung, zeitnah und niedrigschwellig angeboten werden. Eine Paarberatung ist besonders kostenintensiv, da sich getrennte Einzelberatungen mit gemeinsamen Beratungen abwechseln.

Die Zielerreichung der Beratungstätigkeit ist aktuell nur anhand der Anzahl der Klienten bzw. der Beratungsstunden und somit nur quantitativ messbar. Eine externe Evaluierung durch Prof. Wüstendörfer von EMWE-Sozialforschung soll durchgeführt werden, um Kennzahlen zur Qualität der Beratung und zum Beratungserfolg erhalten zu können.

Gegenüber dem Planansatz aus 2023 i. H. v. 13.200 € beantragt der Verein eine Erhöhung um 26.800 €. Der Verein beantragte bereits für 2021 eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses von bisher 12.700 € auf 23.000 €, für 2022 eine Erhöhung von 12.800 € auf 30.000 € und für 2023 eine Erhöhung von 13.000 € auf 33.450 €.

Die Verwaltung empfiehlt daher eine Zuschusserhöhung, um eine Ausweitung der bisherigen Beratung in den Abendstunden zu ermöglichen. Geplant ist zunächst ein weiterer Abend mit 3 Wochenstunden. Es wird deshalb eine Erhöhung der Zuwendung auf 23.000 € empfohlen.

Antrag 2024: 40.000 € Zuschuss 2023: 13.200 € fachliche Empfehlung 2024: 23.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 15.000 €

Z331101014 – Hängematte e. V.

Der Verein Hängematte bietet Hilfen für Frauen und Männer, die illegale Drogen konsumieren und obdachlos sind.

Der Zuschuss wird für Personal- und Sachkosten auf folgende Bereiche aufgeteilt:

Notschlafstelle: Die Hängematte bietet eine Notschlafstelle mit insgesamt 22 Betten, die jede Nacht im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr geöffnet ist. Die Besucherinnen und Besucher der

Hängematte haben verschiedene Probleme, die mit ihrer meist langjährigen Drogenabhängigkeit zusammenhängen (z.B. soziale Isolation, desolater gesundheitlicher Zustand, typische Infektionskrankheiten). Der Verein Hängematte bietet mit dem Ziel der Überlebenshilfe neben einem Schlafplatz die Möglichkeit etwas zu essen, sich zu duschen, Wäsche zu waschen und sich medizinische Hilfe zu holen. Die Mitarbeitenden zeigen zudem Perspektiven auf, entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen alternative Handlungsstrategien und ermutigen immer wieder zu ersten Schritten auf einem Weg in ein Leben ohne Drogen.

Wohngemeinschaft

Ein möglicher nächster Schritt für Menschen, die einen Substitutionsplatz und die Motivation zur Konsumänderung haben, ist die betreute Wohngemeinschaft. Die Bereitstellung eines Einzelzimmers in der Wohngemeinschaft und die einhergehende sozialpädagogische Betreuung haben u. a. die Ziele, das persönliche Konsumverhalten zu ändern und die Personen zu einer eigenständigen Lebensführung hinzuführen.

Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen

Darüber hinaus betreuen zwei Sozialpädagogen im Rahmen des von der Stadt Nürnberg geförderten Projekts „Begleitetes Wohnen für Obdachlose in Pensionen“ obdachlose Menschen mit Suchtmittelproblemen in den kommunal belegten Obdachlosen-Pensionen mit dem Ziel der Vermittlung zurück in den Wohnungsmarkt.

Karitativer Secondhand-Laden „Rauschgold“

In dem 2006 gegründeten Gebrauchtwaren-Laden werden Sachspenden aus der Bevölkerung entgegengenommen und von ehrenamtlichen Mitarbeitern zu günstigen Preisen an bedürftige Kunden verkauft.

Der Verein Hängematte beantragt sowohl Personal- als auch Sachkostenerhöhungen. Zum einen wird eine Mieterhöhung i. H. v. 9.500 € pro Jahr geltend gemacht (von 70.500 € auf 80.000 €, wegen einer Preisanpassungsklausel nach dem Verbraucherpreisindex). Für Strom, Gas und Wasser wird eine Erhöhung um 13.000 € beantragt (von 12.000 € auf 25.000 €).

Der Anteil der Stadt Nürnberg am finanziellen Gesamtvolumen des Vereins beträgt ca. 15%.

Aufgrund der regulären Personalkostenerhöhung errechnet sich ein Betrag i. H. v. 160.925 €. empfohlen wird zusätzlich eine Erhöhung um die anteiligen Kosten (15 %) für die Mieterhöhung und Strom, Gas und Wasser, insgesamt begrenzt auf die Antragssumme, die bei 163.000 € liegt.

Antrag 2024: 163.000 € Zuschuss 2023: 153.000 € fachliche Empfehlung 2024: 163.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 161.000 €

Z331101001 - ISKA und ZIB

Insolvenzberatung:

Bis 31.12.2018 lag die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Insolvenzberatung beim Freistaat Bayern. Seit 01.01.2019 ist diese Aufgabe vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen worden. Hierzu halten sie geeignete eigene oder beauftragte Insolvenzberatungsstellen vor. Die kreisfreien Städte und Landkreise agieren hier im übertragenen Wirkungskreis. Die Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen liegt in der Beratung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung und in der Unterstützung und Begleitung der Schuldner bei der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Welche Insolvenzberatungsstellen hierfür geeignet sind, entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

Im Stadtgebiet Nürnberg übernehmen zwei von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Insolvenzberatungsstellen, das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und das Zentrum für Insolvenzberatung (ZIB), die Aufgabe der Insolvenzberatung.

Die Insolvenzberatung ist nur sichergestellt, wenn im jeweiligen Versorgungsgebiet bezogen auf jeweils 130 000 Einwohner, Beratungspersonal in der Summe einer Vollzeitstelle vorgehalten wird. Gemessen an der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg ist Beratungspersonal für die Verbraucher-Insolvenzberatung von ca. 3,99 VZÄ (Anpassung des Wertes je nach Schwankungen der Einwohnerzahl) notwendig. Diese Stellen werden von dem ISKA und der ZIB für Nürnberg in ausreichendem Maße vorgehalten.

Im Haushaltsjahr 2023 erstattete der Freistaat Bayern der Stadt Nürnberg für die Sicherstellung der Insolvenzberatung einen Betrag i. H. v. 403.790 €. Es wird für 2024 prognostisch von der gleichen Erstattungssumme ausgegangen. Der Erstattungsbetrag setzt sich aus einem Grundsockelbetrag und einem Betrag gemessen an der Einwohnerzahl zusammen.

Die Erstattungssumme wird von der Stadt Nürnberg anteilig an das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und an das Zentrum Insolvenzberatung (ZIB) als geeignete beauftragte Stellen i. S. d. AGSG ausgereicht. Ein Betrag bis zu 5% der Erstattungssumme kann für die mit den Zuwendungen verbundenen Verwaltungsaufgaben innerhalb der Stadt Nürnberg einbehalten werden, rechnerisch sind dies bis zu 20.189,50 €.

Schuldnerberatung:

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.1988 wurde einstimmig die Übertragung der Schuldnerberatung auf das ISKA und die langfristige Absicherung der Schuldnerberatung durch städtische Zuschüsse beschlossen.

Nachdem die Schuldner- und die Insolvenzberatung seit 2019 als kommunale Aufgabe (zwar in unterschiedlichen Wirkungskreisen) wahrgenommen werden, werden nun Synergieeffekte, eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Beratung sowie dann flächendeckende Beratungsstrukturen erwartet. Bis spätestens 01. Januar 2022 war nach der auf § 113 Abs. 5 AGSG beruhenden Verordnung sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) in Form einer kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung vorgehalten werden. Dies setzt voraus, dass beide VZÄ i. S. d. § 112 Abs. 2 AGSG qualifiziert sind. Die Stadt Nürnberg sollte in den beiden Beratungsstellen

insgesamt gesehen genauso viele VZÄ für die Schuldnerberatung finanzieren wie für die Insolvenzberatung. Die Aufgaben innerhalb der Beratungsstelle müssen aber nicht 1:1 abgebildet sein. Vielmehr können die Beratungsstellen weiterhin ihre Schwerpunkte unterschiedlich setzen. Bisher lag der Schwerpunkt der Schuldnerberatung bei dem ISKA und der Schwerpunkt der Insolvenzberatung bei dem ZIB.

ISKA – Institut für soziale und kulturelle Arbeit

Das ISKA macht sowohl Personal - als auch Sachkostenerhöhungen geltend.

Ausgehend von einem Zuschussbedarf des ISKA in 2023 in Höhe von 731.124 € würde sich unter Berücksichtigung der PK-Erhöhung von 8% ein Zuschussbedarf i. H. v. 778.954 € errechnen. Tatsächlich werden jedoch 811.000 € beantragt. Die Differenz ist insbesondere auf darüber hinausgehende Personalkostensteigerungen auf Grund von Stufenvorrückungen zurückzuführen.

Antrag: 811.000 € fachliche Empfehlung: 811.000 € (778.954 € bei 8 % PK Erhöhung zzgl. 32.046 € Spielraum für PK-Unwägbarkeiten)

ZIB – Zentrum Insolvenzberatung

ZIB macht Tariferhöhungen und Preissteigerung bei den Sachkosten, insbesondere durch eine Mieterhöhung (+22,6 %, Preisanpassungsklausel nach Verbraucherpreisindex) geltend.

Antrag: 295.800 €; fachliche Empfehlung: 295.800 € (293.068 € bei 8 % PK-Erhöhung zzgl. 2.732 € Spielraum für PK-Unwägbarkeiten)

ISKA und ZIB gesamt

Bei einem Ansatz von 778.954 € ISKA und ZIB 293.068 € ergäbe sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 1.072.022 €.

Im Gesamtantrag beider Träger von 1.106.800 € sind zusätzlich zu den regulären PK- Erhöhungen aufgrund der Tarifabschlüsse auch das Vorrücken in die nächste Stufe einkalkuliert. Dies wird jedoch bei der Empfehlung der Verwaltung nur im Bereich der Insolvenzberatung eingerechnet, da diese zusätzlich entstehenden Kosten durch die Kostenerstattung des Freistaates gedeckt sein werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zu dem auf Basis einer Steigerung von 8 % errechneten Wert (=1.072.022 €) einen Haushaltsplanansatz i. H. der beantragten Kosten (1.106.800 €), um eine durch die Stufenvorrückungen bedingte finanzielle Schieflage bei den Personalkosten zu vermeiden. Insgesamt wären für die Schuldner- und Insolvenzberatung somit 1.106.800 € vorzuhalten. Hiervon wird der Freistaat Bayern im Jahr 2024 voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 403.790 € an die Stadt Nürnberg erstatten.

fachliche Empfehlung gesamt: 1.106.800 € (811.000 € ISKA/ 295.800 € ZIB inkl. Spielraum für PK-Unwägbarkeiten) Haushaltsplanentwurf für Schuldner- und Insolvenzberatung (ISKA/ZIB) gesamt: 1.106.800 €

Z331101011 – Lilith e. V. Drogenarbeit

Im Jahr 2023 erhält Lilith e. V. von der Stadt Nürnberg einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 297.000 €. Für das Jahr 2024 macht Lilith sowohl Personal - als auch Sachkostenerhöhungen geltend und stellt einen Antrag über 320.000 €.

Bei der Sachkostenerhöhung beziffert der Verein eine Mieterhöhung auf 10.000 €, jedoch ist diese Erhöhung nicht schlüssig vorgetragen. Weitere 6.000 € werden als Schätzung für die Energiekostensteigerung aufgeführt.

Empfohlen wird die reguläre PK-Kostensteigerung (=317.366 €) zzgl. eines Anteils an den gestiegenen Sachkosten im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung (18,27 % von 9.200 € ergibt 1.681 €). Empfohlen wird daher ein Zuschuss i. H. v. 319.000 €.

Antrag 2024: 320.000 € Zuschuss 2023: 297.000 € fachliche Empfehlung 2024: 319.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 317.300 €

Z331101020 – Pro Familia e.V.

Das Bundessozialgericht urteilte im November 2012, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel in vollem Umfang mit dem Regelsatz abgegolten seien. Die bisherige Praxis der Übernahme von Verhütungsmittel durch das Sozialamt war damit hinfällig geworden.

Um das Angebot für Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen weiterhin aufrecht erhalten zu können, stellten seit 2013 die Sigmund-Schuckert-Stiftung und die Heilig-Geist- Spital-Stiftung und seit 2019 die Kost-Porcher-Stiftung Gelder zur Verfügung, die pro familia treuhänderisch verwaltet. Zusätzlich förderte die Stadt Nürnberg pro familia e.V. jährlich mit einem freiwilligen Zuschuss i. H. v. 25.000 € für die Ausgabe von Verhütungsmitteln.

Pro familia stellte bereits für 2023 einen Erhöhungsantrag bei der Stadt Nürnberg über 9.000 €, da die Zuwendung der Heilig-Geist- Spital-Stiftung ab dem Jahr 2023 weggefallen ist. Da der Haushaltsplanansatz für 2023 entgegen der fachlichen Empfehlung nicht erhöht wurde, hat sich pro familia im Laufe dieses Jahrs an die Stadtverwaltung gewandt und um Unterstützung zur Deckung des Fehlbetrages gebeten. Aus den Finanzmitteln des Stabs der Armutsprävention beim Sozialamt und des Referats wurden einmalig Unterstützungsmittel zur Verfügung gestellt, weitere 2.000 € hatte pro familia noch aus den Haushaltsmitteln für 2022 zur Verfügung, sodass das Ziel der Deckung der notwendigen Ausgaben für Verhütungsmittel in 2023 auf diesem Wege erreicht werden konnte.

Pro familia stellt für 2024 erneut einen Antrag bei der Stadt Nürnberg in Höhe von 34.000 €, um trotz Wegfall der Zuwendung der Heilig-Geist-Spital-Stiftung die Kosten für die benötigten Verhütungsmittel im Jahr 2024 decken zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher dringlich, die entstandene Deckungslücke aufgrund des Wegfalls der Stiftungsmittel durch eine Ausweitung des freiwilligen Zuschusses zu schließen.

Antrag 2024: 34.000 € Zuschuss 2023: 25.000 €

fachliche Empfehlung 2024: 34.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 25.000 €

Z331101007 – Stadtmission Nürnberg e. V., Ökumenisches Arbeitslosenzentrum

Nach der Konzeption des Zuschusses werden ausschließlich Sachkosten gefördert.

Die letzte Erhöhung der Zuwendung ist 2014 erfolgt, während allein seit 2017 die Sachkosten um ca. 9.000 € gestiegen sind. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3 % gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i. H. v. 29.900 €. Diese Erhöhung um 900 € wird empfohlen.

Antrag 2024: 59.805 € Zuschuss 2023: 29.000 € fachliche Empfehlung 2024: 29.900 € Haushaltsplanentwurf 2024: 29.000 €

Z315600013 – Jadwiga (Stop dem Frauenhandel)

Die Fachberatungsstelle JADWIGA in Nürnberg setzt sich für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsheirat ein. Es erfolgt eine Unterstützung, Beratung und Betreuung der betroffenen Frauen in ihrer jeweiligen Sprache.

Die Fachberatungsstelle war als Untermieter in sehr beengten Räumlichkeiten untergebracht und der Hauptmieter benötigte ebenfalls mehr Raum. Daher ist JADWIGA im Jahr 2023 in neue Räumlichkeiten umgezogen, für die pro Jahr um 10.300 € höhere Mietkosten anfallen. Diese Erhöhung der Mietkosten von 6.800 € auf 17.100 € wird nun geltend gemacht. Der Finanzierungsanteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen liegt bei 38,14 %. Eine Erhöhung auf 76.755 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung, begrenzt auf die Antragssumme i. H. v. 80.000 € wird empfohlen.

Antrag 2024: 80.000 € Zuschuss 2023: 72.000 € fachliche Empfehlung 2024: 80.000 € Haushaltsplanentwurf 2024: 80.000 €

Z315600012 – Verein Hilfe für Frauen in Not e. V.

Die Stadt Nürnberg fördert den Verein „Hilfe für Frauen in Not e. V.“ im Rahmen einer institutionellen Förderung. Neben dem Betrieb des Frauenhauses, der Interventionsstelle und den Präventionsprojekten betreibt der Verein auch das Projekt „second stage“, das seit dem 01.01.2023 im Rahmen einer Regelfinanzierung zu 90 % vom Freistaat finanziert wird.

Der Verein beantragt für 2024 eine Förderung i. H. v. 601.268 €. Gegenüber der Förderung im Jahr 2023 (448.400 €) entspricht dies einer Erhöhung um 152.868 €. Bereits für

das Jahr 2022 beantragte der Verein 487.523 €. Der Verein macht eine Personalkostensteigerung inkl. Vorrücken in die nächsten Stufen und eine Inflationsausgleichsprämie geltend. Zusätzlich ist eine Erhöhung um ca. 30.000 € für die Hauswirtschaft eingeplant, da im Vorjahr versehentlich nur mit 6.000 € kalkuliert wurde. Additiv werden Sachkostenerhöhungen geltend gemacht.

Die Verwaltung empfiehlt, eine Personalkostensteigerung von 8 % bezogen auf die für 2023 beantragten Personalkosten und eine teilweise Berücksichtigung der gestiegenen Sachkosten, insgesamt somit eine Erhöhung um ca. 141.350,00 € auf 589.750,00 €.

Antrag 2024: 601.268 € Zuschuss 2023: 448.400 € Fachliche Empfehlung 2024: 589.750 € Haushaltsplanentwurf 2024: 580.550 €

Z315400003 Wärmestube Stadtmission / Caritas

Für den Betrieb der Ökumenischen Wärmestube Köhnstraße wurde für das Jahr 2023 trägerseits ein Betrag in Höhe von 372.283 € beantragt, jedoch nur 348.400 € in den Haushalt eingestellt.

Für das Jahr 2024 wird für den Betrieb eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 395.415 € beantragt. Die Übernahme in die Haushaltplanung 2024 wird seitens der Verwaltung empfohlen.

Antrag: 395.415 € Fachliche Empfehlung 395.415 € Haushaltsplanentwurf: 395.400 €

Z315400004 Wärmestube Dianastraße

Seit dem Haushaltsjahr 2023 wird der Betrieb der Ökumenischen Wärmestube Dianastraße im Rahmen von Zuschüssen gesichert. Für das Jahr 2024 beantragen die Träger eine Erhöhung von 118.242 € auf 120.577 €. Die Übernahme in die Haushaltsplanung wird seitens der Verwaltung empfohlen.

Antrag: 120.577 € Fachliche Empfehlung 120.577 € Haushaltsplanentwurf: 120.600 €

Z331101006 Treffpunkt e.V. Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten

Für das Jahr 2024 liegt ein Erhöhungsantrag auf jährlich 46.000 € für den Betrieb der Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten vor. Tatsächlich kann der Trägerverein im Vergleich zum Vorjahr, ggf. infolge von Personalwechsel, keine Personalkostensteigerungen nachweisen. Es wird daher empfohlen, den Ansatz des Jahres 2023 in Höhe von 43.000 € auch für das Jahr 2024 zu übernehmen.

Antrag: 46.000 € Fachliche Empfehlung 43.000 € Haushaltsplanentwurf: 43.000 €

II.) Neuanträge

1. Neuantrag: Lilith e. V. (Ausweitung Öffnungszeiten Frauencafé)

Das Frauencafé bietet Drogenkonsumentinnen und ihren Kindern die Möglichkeit der Abdeckung elementarer Grundbedürfnisse (Essen, Hygiene, Kleidung, Kontakt) und den Kindern ein von Erzieherinnen durchgeführtes Spiel- und Freizeitangebot. Das Ziel dieses niedrigschwelligen, kostenlosen Angebots ist ein Erstkontakt zur schwer erreichbaren Zielgruppe der Drogenkonsumentinnen mit Kindern.

Das Frauencafé hat derzeit an 3 Tagen pro Woche geöffnet. Lilith zeigt einen Anstieg der Besucherinnen von durchschnittlich 19 Besucherinnen pro Öffnungstag in 2018/2019 auf durchschnittlich 23 Besucherinnen in 2023 (bis 12.5.2023 erfasst) an und beantragt die Förderung eines weiteren Öffnungstages des Frauencafés an Montagen und auch die Gewährleistung der Öffnung bei Urlaub und Krankheit.

Benötigt wird eine sozialpädagogische Fachkraft (19,5 Std, 35.650 €) und Köchin (6 Std, 8.262 €) zzgl. Lebensmittel für durchschnittlich 45 Portionen pro Öffnung (9.078 € Lebensmittel und Sachkosten). Insgesamt wird eine Ausweitung der Kosten i. H. v. 52.990 € beantragt.

Lilith geht davon aus, in 2023 eine Finanzierungshilfe des StMAS im Rahmen des sog. Nürnberger Modells zu erhalten und in der 2. Jahreshälfte mit dem Ausbau des Frauencafés beginnen zu können. Fördermittel wurden bereits beim Freistaat beantragt, eine Entscheidung steht aktuell noch aus. Der vorzeitige Projektbeginn wurde vom Freistaat bereits genehmigt.

Vom Grundsatz befürwortet SHA die Ausweitung der Öffnungszeit des Frauencafés. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird deshalb angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. Zudem stehen auch für 2024 Fördermittel des Freistaates in Aussicht.

Antrag: 52.990 € Fachliche Empfehlung 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €

2. Neuantrag: Lilith e. V. (Mädchen-Drogen-Prävention)

Lilith e. V. beantragt eine zusätzliche Sozialpädagogin in Vollzeit (71.300 €) und Sachkosten (7.000 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention, insgesamt 78.300 €.

Der Verein stellt einen Zuwachs von jungen Frauen unter 18 Jahren mit Hilfebedarf fest. Es gibt eine Versorgungslücke im Hilfesystem der gefährdeten oder konsumierenden Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Der Bedarf könne von Lilith e. V. derzeit nicht aufgefangen werden, sobald die Mädchen das Schwellenalter des Vereins von 12 Jahren erreichen und von Lilith nicht mehr betreut werden können. Gleichzeitig erhält Lilith e. V. Anfragen von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, mit der Bitte ein mädchenspezifisches Angebot zu machen. Auch seien in der Nürnberger Drogenszene vermehrt sehr junge Frauen unter 18 Jahren anzutreffen, die von sexualisierten Übergriffen im konsumierten Zustand berichten. Unter der aktuellen Cannabis-Entkriminalisierungsdebatte erachtet Lilith die mädchenspezifische Drogenprävention zudem für äußerst wichtig. Insbesondere wurde ein Anstieg des Drogenkonsums bei Frauen und Mädchen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet. Auch hier soll die Bedarfslage in Kooperation mit der Paracelsus Universität nach dem Nürnberger Drogenhilfemodell erforscht werden.

Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18-jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der angespannten Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. Zudem stehen auch für 2024 Fördermittel des Freistaates in Aussicht.

Antrag: 78.300 € Fachliche Empfehlung 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €

3. Neuantrag: mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. (Ausbau

Drogenberatung und Prävention für U21/ deren Angehörige/ Systeme)

Die Beratungsstelle mudra-enterprise für junge DrogenkonsumentInnen verfügt aktuell über 2,5 Fachkraft-Stellen, wovon 1 Fachkraftstelle speziell für Jugendliche U18 durch die Stadt Nürnberg seit 2021 bezuschusst wird. Mudra-enterprise ist u. a. ein bewährter Kooperationspartner für die Nürnberger Polizei und Jugendgerichte und dient zusätzlich als Multiplikator für verschiedene Einrichtungen. Aktuell müssen sich junge Menschen mit Beratungsbedarf über Wartelisten gedulden, was kontraproduktiv erscheint, da junge Menschen möglichst schnell erreicht werden müssen. Die Wartezeit beträgt aktuell zwischen vier und sechs Wochen. Mittelfristig sieht mudra einen weitaus höheren Bedarf für den Bereich der Drogenprävention bei Jugendlichen in der Stadt Nürnberg. Mudra e. V. beantragt eine zusätzliche sozialpädagogische Vollzeitkraft. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 92.558 € (81.360 € PK, 11.198 € BK). Mudra bringt einen Eigenanteil von 8.616 € ein. Die Fachkraft soll bei mudra-enterprise angesiedelt sein. Ziel ist es, jugendliche Konsumenten bis 21 Jahre frühzeitig zu erreichen, um Abhängigkeiten und Straffälligkeiten rechtzeitig zu

verhindern. Familien sollen unterstützt, eigen- und soziale Verantwortlichkeit soll gestärkt werden.

Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 21-jährigen DrogenkonsumentInnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der angespannten Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen. Zudem stehen auch für 2024 Fördermittel des Freistaates in Aussicht.

Antrag: 83.942 € Fachliche Empfehlung 0 € Haushaltsplanentwurf: 0 €

4. Neuantrag: mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. (Service

Safer-Use-Automaten-Betrieb)

Im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes baut mudra e. V. nach einem Beschluss des Sozialausschusses vom 08.07.2021 (s. Entscheidungsvorlage der Sitzung) den Betrieb von zwei Safer-Use-Automaten für Konsumentinnen und Konsumenten von Drogen auf vier Safer-Use-Automaten aus. Erreicht werden sollen Konsumenten von Drogen und Substanzen, die intravenös verabreicht werden. Durch die Verfügbarkeit von sauberen, sterilen Konsumutensilien sollen gesundheitliche Schäden für die Betroffenen verhindert werden und gleichzeitig Ansteckungserkrankungen reduziert werden. Insgesamt werden 35.924 € für den Betrieb der vier Safer-Use-Automaten beantragt (PK: 31.116 €; BK 4.808 €). Bei den Personalkosten handelt es sich um vorläufig geschätzte Kosten, da es an Erfahrungswerten in der Vergangenheit fehlt. Bisher wurden die bestehenden Automaten mit selbst gepackten Päckchen bestückt. Dies soll nun durch einen Einkauf von fertig gepackten Einheiten abgelöst werden. Der Verkauf der Päckchen für 0,50 €/ Stück deckt nahezu die Beschaffungskosten (nur ca. 2.000 € Unterdeckung). Eventuell vorrangig mögliche Personalförderungen der derzeitig eingesetzten Hilfskraft sollen noch geprüft werden.

Die Dienststelle regt an, um in 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben und das Projekt nicht zu gefährden, die beantragte Summe i. H. v. 35.924 € im Haushalt aufzunehmen. Ende 2023 werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Bestückung der Automaten, der Overhead-Kosten (Verwaltung, Anleitung, etc.), evtl. Deckungslücken der Safer-Use-Materialen durch mudra e.V. herausgearbeitet sein. Über die tatsächliche Bewilligungssumme wird dann abschließend entschieden, wenn die genaue Kalkulation vorliegt.

Antrag: 35.924 € Fachliche Empfehlung 35.924 € Haushaltsplanentwurf: 11.000 € (Betrag wurde der Kostenstelle Z331101013 zugewiesen)

Zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.10.203

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? Referat / Dienststelle2 Haushaltansatz Kämmerei
Produkt Bezeichnung Produk Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU-Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO-Beihilfen) Förderumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschussempfängers liegt bei Dienststelle vor (JA/NEIN inkl. Begründung) Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € bei 8% PK-Erhöhung Entwurf 2024
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101021 ANLAUF - Straßenkr. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Anlauf und Sozialpäd Straßenkreuzer Sozialpädagoge beim Straßenkreuzer keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 20.200,00 20.300,00 24.900,00 JA 4.600,00 ANLAUF: 6.396,91 € Straßenkreuzer: 10.200 € Anlauf: Ja Straßenkreuzer: Nein Anlauf: +3.000€ jährlich für Schulungsbedarf der ArbeitsanleiterInnen und zusätzliche Sachkosten (Flyer, Druckwaren) Anlauf: Ermächtigung 2023: 10.100 € bei Antrag 14.000 € (1000 € Lohnsteigerung + 3.000 € Schulungsbedarf) Antrag 2024: 14.700 € ,davon 1.600 € Tarifsteigerung und Stufenvorrückung 2024 (insgesamt 11.700€) + 3.000 € jährlich Schulungsbedarf. Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. Straßenkreuzer: Keine Erhöhung ggü. Vorjahr beantragt (10.200 €) Anlauf: 10.600 € Straßenkreuzer: 10.200 € 20.800 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600011 AWO Rückkehrerberat. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. AWO Rückkehrberatung keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 60.000,00 61.000,00 65.000,00 JA 4.000,00 45.046,15 Ja Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. 64.700 € 64.600 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101005 Strafentlassenenhi. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V., 'Caritasverband Nürnberg e.V., Stadtmission Nürnberg e.V. Strafentlassenenhilfe -AWO, CV, STM (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 28.800,00 28.800,00 37.500,00 JA 8.700,00 22.838,40 AWO: höhere Personalkosten (Tariferhöhung) Caritas: Personalkostensteigerung STM: geplante Tariferhöhung 2024 Empfohlen werden reguläre Personalkostensteigerungen. AWO, STM und Caritas jeweils 10.200 €, in Summe 30.600 € 30.600 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400005 Wohnungsl.betr. BRK 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisverband Nürnberg-Stadt Wohnungslosenbetreuung BRK keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 20.800,00 20.800,00 23.000,00 JA 2.200,00 15.757,58 Ja, kontinuierliche tarifliche Personalkostensteigerungen: 01.01.18: +2,35% 01.04.19: +3,25% 01.01.20: +3,25% 01.04.22: + 2,00 % 01.12.22: +6,00% Reguläre PK-Erhöhung wird vorgeschlagen. 22.100 € 22.100 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101024 Tafel Nürnberg - BRK 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisverband Nürnberg-Stein Die Tafel keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 60.000,00 60.000,00 60.000,00 JA 0,00 23.598,33 nein 60.000 € 60.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600007 Migrationsberat. BdV 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Bund der Vertriebenen Migrationsberatung - BdV keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 2.100,00 2.100,00 2.800,00 JA 700,00 0,00 nein Beratungsstunden durch Aussiedlerbetreuer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sprachkurse für Ukrainische Flüchtlinge Die Erhöhung wird mit Beratungsstunden durch Aussiedlerbetreuer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine begründet. Sprachkurse für Ukrainische Flüchtlinge. Keine Personalkostenförderung, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 2.100 € 2.100 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101010 Caritasv. Drogenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Caritasverband Nürnberg e.V. Caritasverband Drogenarbeit (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 11.200,00 11.200,00 14.000,00 JA 2.800,00 0,00 nein Antrag sowohl für 2022 und 2023 belief sich auch auf 14.000€. Keine Personalkostenförderung, daher wird keine Erhöhung empfohlen. 11.200 € 11.200 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400006 Wohnungsl.betr. CV 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Caritasverband Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetreuung CV keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 33.200,00 33.200,00 37.000,00 JA 3.800,00 20.447,12 Steigerung der Personalkosten Reguläre PK-Erhöhung wird vorgeschlagen. 34.900 € 34.800 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600008 Migrationsberat. PW 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., Bezirksverband Mittelfranken Migrationsberatung PW keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 5.900,00 5.900,00 6.500,00 JA 600,00 3.708,57 nein Durch den Ukraine-Krieg und wieder deutlich steigende Zahlen Geflüchteter gewinnen alle Maßnahmen zur Integration und Inklusion dieser Menschen zunehmend an Bedeutung. In unseren Mitgliedsorganisationen werden geflüchtete Menschen in bestehende Projekte mit eingebunden und es werden laufend neue Angebote konzipiert. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 5.900 € empfohlen. Antrag i.H.v. 6.500 € seit mindestens 2019 gestellt. 5.900 € 5.900 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101002 Frauenwerk Stein eV 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Frauenwerk Stein e.V. Frauenwerk Stein e.V. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 59.900,00 61.000,00 66.000,00 JA 5.000,00 52.756,76 1,5 % Steigerung der Tariflöhne (Tarifvertrag AVR Bayern) Es wird eine Erhöhung auf Grund eingeplanter Tarifsteigerungen für 2024 i. H. v. 1,5 % beantragt. Empfohlen wird daher eine PK-Steigerung i.H.v. 1,5 %. 61.800 € 61.800 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101009 Gewaltberatung Nbg 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Gewaltberatung Nürnberg e.V. Gewaltberatung Nürnberg e.V. keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 13.000,00 13.200,00 40.000,00 JA 26.800,00 7.736,80 nein Bedingt durch Pandemie Erhöhung der Nachfrage seit Herbst 2022: + 20% bei Männern, +15% bei Frauen. Bei den gewaltausübenden Menschen neue Zielgruppe "Männer mit Migrationshintergrund" hinzugekommen (5-10%), Sprachmittler in der Beratung erforderlich. Bedingt durch Pandemie wir eine Erhöhung der Nachfrage seit Herbst 2022 angezeigt: + 20% bei Männern, +15 % bei Frauen. Bei den gewaltausübenden Menschen ist eine neue Zielgruppe "Männer mit Migrationshintergund" hinzugekommen ( 5- 10 %), Sprachmittler in der Beratung erforderlich. Lediglich Einnahmen aus Beratung i.H.v. 8.000 € und Stiftungen i.H.v. 4.000 €. Für 2023 wurde ein Zuschuss i.H.v. 33.450 € beantragt. Die aktuell gewährten Fördermittel reichen ca. bis August eines Jahres, anschließend werden die Beratungen für Nürnberger Männer aus Einnahmen von Personen außerhalb des Stadtgebiets finanziert. Zudem existieren Wartelisten. Die Dienststelle empfiehlt daher eine Ausweitung der bisherigen Beratung in den Abendstunden um einen weiteren Abend (3 Wochenstunden). Es wird eine Erhöhung der Zuwendung auf 23.000 € empfohlen, bei einer Honorartätigkeit von 70 € pro Beratungsstunde. 23.000 € 15.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101014 Hängematte e.V. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Hängematte e.V. Hängematte e.V. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 151.000,00 153.000,00 163.000,00 JA 10.000,00 96.082,13 Ja, Personalkosten durch letztjährige Zulagenerhöhung im TVöD SuE sowie anstehende Tariferhöhungen TVöD (Hängematte zahlt nach TVöD SuE) Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Hygieneprodukten, bei Mietkosten (Miete ist an Inflations-Index gekoppelt) Mieterhöhung i.H.v. 9.500 € wird geltend gemacht (von 70.500 € auf 80.000 €). Für Strom, Gas und Wasser wird eine Erhöhung um 13.000 € beantragt (von 12.000 € auf 25.000 €). Anteil Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen ca. 15%. Erhöhung auf 160.925 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung und Strom, Gas und Wasser, begrenzt auf die Antragssumme i.H.v. 163.000 € wird empfohlen. 163.000 € 161.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600006 Internat. Frauencafe 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Imedana e.V. Rosa Asyl keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 40.000,00 40.000,00 40.000,00 JA 0,00 31.033,78 Es wird keine Erhöhung ggü. dem Vorjahr beantragt 40.000 € 40.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600010 KOFIZA 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 IN VIA Nürnberg e.V. - Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit KOFIZA Verein kath. Mädchenarb. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 15.700,00 15.700,00 17.066,00 JA 1.366,00 11.825,97 nein Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenamtliche/ KulturmittlerInnen Förderung der Integration von Frauen mit Zuwanderung aus dem außereuropäischen Ausland. Der Erhöhungsantrag wird mit einer Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenamtliche/ KulturmittlerInnen begründet. Es werden Zuwendungen i.H.v. 15.700 € empfohlen. 15.700 € 15.700 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101001 Schuldner-/InsOber. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 ISKA und ZIB Schuldner- und Insolvenzberatung keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 986.000,00 1.030.700,00 1.106.800,00 JA 76.100,00 ZIB: Ja, Erhöhung der Personalkosten durch Tarifsteigerungen. ISKA: PK an tarifliche Entwicklung angepasst & perspektivisch Anpassung an Tarifabschnuss ÖD --> erhebliche Gahaltssteigerungen. ZIB: Sachkosten sind insbesondere durch Mieterhöhung gestiegen. Mieterhöhung aufgrund Verbraucherpreisindex um 22,6 % erhöht, plus externe Vergabe der Büroreinigung. ISKA: Sachkosten fast stabil gehalten. Reinigungskosten erheblich erhöht (Putzfrau gesundheitsbedingt beendet, an Putzdienst vergeben). Antrag ZIB: 295.800 €; ZIB macht Tariferhöhungen und Preissteigerung der Sachkosten, insbesondere durch eine Mieterhöhung (+22,6%, Preisanpassungsklausel nach Verbraucherpreisindex) geltend. (Antrag Vorjahr 275.200€). Bei ZIB würde sich unter Berücksichtigung der PK Steigerung und Mieterhöhung ein Ansatz i. H. v. 293.068 € errechnen. Antrag ISKA: 811.000 € (incl. 110.000 € für InsO) (Vorjahr 755.500 €) Ausgehend von einem Zuschussbedarf des ISKA in 2023 von 731.124 € würde sich unter Berücksichtigung der PK-Erhöhung von 8% ein Zuschussbedarf i. H. v. 778.954 € errechnen. Tatsächlich werden jedoch 811.000 € beantragt. Die Differenz ist auf höhere Personalkostensteigerungen auf Grund von Stufenvorrückungen und höhere Reinigungskosten zurückzuführen. Hier steht noch die Bezifferung der Reinigungskostenerhöhung aus. Voraussichtliche Erstattung Land: 387.259 €; Bei einem Ansatz von 778.954 € ISKA und ZIB 293.068 € ergäbe sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 1.072.022 €, wovon voraussichtlich 387.259 € durch das Land getragen werden. Um eine evtl. Kostenschieflagen zu vermeiden, wird empfohlen, vorsichtshalber beim Haushaltsansatz vom Betrag des Zuschussantrages auszugehen (1.106.800 €). 1.106.800 € 1.106.800 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101018 BUNI-Lebensh.Nbg.e.V 63125500 Zuschuss an verb. U/Bet./Sonderv. Art 5 Lebenshilfe Nürnberg e.V. BUNI keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 55.000,00 55.000,00 70.000,00 JA 15.000,00 36.455,94 Ja, Personalkostensteigeru ng aufgrund Tariferhöhung Begründung: Inflation Bei dem Zuschuss an die Lebenshilfe Nürnberg /Verlustausgleich BUNI handelt es sich aus Sicht von Stk um eine Fehlbedarfsfinanzierung, welche auf den Höchstbetrag von 55 TEUR begrenzt ist. Für den Zuschuss ist keine Dynamisierung vereinbart, im Haushaltsentwurf werden also bis auf Weiteres max. 55 TEUR als Höchstbetrag für diesen Zuschuss aufgenommen. 55.000 € 55.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101011 Lilith eV Drogenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Lilith e.V. Lilith e.V. Drogenarbeit (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 290.600,00 297.000,00 320.000,00 JA 23.000,00 254.021,30 Ja, 7.000€ aufgrund von Tariferhöhung, SuE-Zulage und regulärer Entgeltstufenaufstiege nach TVÖD Ja, 10.000€ für Finanzierung der Mehrkosten (weitere Mieterhöhungen und Erweiterung der Objekte) 6.000 € für Finanzierung starker Sachkostensteigerung (Energie, Inflation). Mieterhöhung i.H.v. 10.000 € sind nicht schlüssig vorgetragen (tatsächlich berechnet ca. 3.200 € Mieterhöhung). Weitere 6.000 € Energiekostensteigerung sind eine Schätzung. Empfohlen wird reguläre PK-Kostensteigerung (317.366 €) zzgl. Anteil an Sachkosten im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung (18,27 % von 9.200 € ergibt 1.681 €). Empfohlen wird daher ein Zuschuss i.H.v. 319.000 €. 319.000 € 317.300 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101023 Mudra - Streetwork 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. "Geflüchtete und Drogen" Streetwork KöPa keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 51.000,00 52.000,00 55.000,00 JA 3.000,00 44.827,59 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind. 5% beantragt. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 55.000 € 55.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101026 Mudra - U 18 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Mudra - U18 keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 74.000,00 75.400,00 79.200,00 JA 3.800,00 62.245,11 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind. 5% beantragt. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 79.200 € 79.200 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101012 Mudra eV/ Beschäft. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra e.V. Drogenarbeit/ Beschäftigung (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 36.500,00 37.000,00 39.000,00 JA 2.000,00 29.216,17 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten in den Bereichen Arbeitssicherheit, Datenschutz und Digitalisierung, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind 5% beantragt. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 39.000 € 39.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101013 Mudra eV/Beratungs. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. mudra e.V. Drogenarbeit/ Beratungs. (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 399.500,00 404.000,00 424.000,00 JA 20.000,00 345.453,30 Anlehnung des Haustarifs an den Öffentlichen Tarif, mind. 5% beantragt Inflation, steigende Sachkosten, Zusatzkosten durch Energiekosten, Erhöhung um mind 5% beantragt. Basis ist der Betrag von 404.000 € aus dem Vorjahr abzüglich 5.500 € für den Betrieb der Spritzenautomaten. Empfohlen wird allgemeine PK-Erhöhung, begrenzt durch die Antragssumme. 424.000 € 435.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101020 Verh.mi. pro familia 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 pro familia e.V. Verhütungsmittel keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 25.000,00 25.000,00 34.000,00 JA 9.000,00 0,00 Bei den städtischen Stiftungen können 2024 nur 6.000 € beantragt werden. Fehlbetrag i.H.v. 9.000 €, da in Summe jährlich 40.000 € benötigt werden In 2023 wurde pro familia mit 2.000 € von Ref. V und 5.000 € aus dem Spendentopf Armutsprävention bezuschusst, um den Fehlbetrag zu decken. Empfehlung: 34.000 € 34.000 € 25.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101003 Soziald.kath.Frauen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Sozialadienst katholischer Frauen Frauentagestreff - Heilsarmee (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PKZ 6.250,00 6.400,00 10.000,00 JA 3.600,00 6.400,00 Ja, Personalkostensteigeru ng Es werden allgemeine PK-Erhöhungen empfohlen. 6.900 € 6.900 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600009 Migrationsb. StM/BHM 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Migrationsberatung - StM/ BHM keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 6.400,00 6.500,00 10.830,00 JA 4.330,00 4.682,61 Tariferhöhung 2024 explizit genannt Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten Bei einer allgemeinen PK-Erhöhung (8 %) ergibt sich ein Wert i.H.v. 6.864 €. Es werden auch erhöhte Energiekosten geltend gemacht. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i H.v. 6.918 €. Es werden 6.900 € empfohlen. 6.900 € 6.900 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101007 Ökum. Arbeitslosenz. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Ökumenisches Arbeitslosenzentrum (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 29.000,00 29.000,00 59.805,00 JA 30.805,00 0,00 geplante Tariferhöhung Umwandlung in institutionelle Förderung wird beantragt Steigerung der Energiekosten Es werden nur Sachkosten gefördert. Eine Umwandlung von einer Projektförderung in eine institutionelle Förderung wird nicht empfohlen. Die letzte Erhöhung der Zuwendung ist 2014 erfolgt, während allein seit 2017 die Sachkosten um ca. 9.000 € gestiegen sind. Mit einer Erhöhung der Sachkosten (um 3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Betrag i H.v. 29.900 €. Diese Erhöhung um 900 € wird empfohlen. 29.900 € 29.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101016 Stadtm. Drogenberat. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Stadtmission Drogenberatung (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 50.400,00 51.400,00 67.522,00 JA 16.122,00 44.378,85 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Sachkostensteigerung, Steigerung der Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 55.100 € 55.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101017 Stadtm. Projekt HaLT 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. HALT-Projekt keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 13.500,00 13.500,00 19.835,00 JA 6.335,00 10.211,42 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Steigerung der Energiekosten Es werden 13.500 € empfohlen, keine Erhöhung vorgeschlagen, da städtische Zuwendungen nur in Ergänzung zur staatlichen Förderung erbracht werden und Erhöhungen nicht vereinbart waren. 13.500 € 13.500 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101008 Stadtm.Telefonseels. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Telefonseelsorge - Stadtmission (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 39.400,00 40.100,00 49.548,00 JA 9.448,00 31.095,07 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Sachkostensteigerung, Steigerung der Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 42.800 € 42.600 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400008 Wohngsl.betr.STM/BHM 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetreuung STM/BHM keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 8.900,00 9.000,00 15.000,00 JA 6.000,00 6.483,61 Tariferhöhung 2024 explizit genannt Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 9.600 € 9.500 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400007 Wohnungsl.betr. STM 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetreuung STM keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 38.400,00 39.100,00 49.519,00 JA 10.419,00 32.520,52 Ja, geplante Tariferhöhungen 2024 Sachkostensteigerung genannt, erhöhte Energiekosten Es werden allgemeine PK-Erhöhungen (8 %) und eine Erhöhung der Sachkosten (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) empfohlen, da erhöhte Energiekosten geltend gemacht werden. 41.800 € 41.700 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600013 Jadwiga 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 STOP dem Frauenhandel (Fachberatungsstelle JADWIGA) Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 70.500,00 72.000,00 80.000,00 JA 8.000,00 59.110,17 Personalkostensteigerung aufgrund von Tarifergebnissen explizit genannt Zuvor beengte Räumlichkeiten, daher Umzug und nun höhere Miete. Neuer Mietvertrag liegt vor: Miete ohne NK 1.550,40 €/ Monat in 2024. Erhöhung der Mietkosten i.H.v. 10.300 € wird geltend gemacht (von 6.800 € auf 17.100 €). Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen liegt bei 38,14 %. Erhöhung auf 76.755 € aufgrund regulärer Personalkostenerhöhung plus zusätzliche anteilige Kosten für Mieterhöhung, begrenzt auf die Antragssumme i.H.v. 80.000 € wird empfohlen. 80.000 € 80.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101019 Straßenkreuzer-Uni 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Straßenkreuzer e.V. Straßenkreuzer Uni keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 10.000,00 10.000,00 10.000,00 JA 0,00 0,00 10.000 € 10.000 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600012 Frauenhaus-Hil.f.Fr. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 415.500,00 448.400,00 601.267,99 JA 152.867,99 375.339,00 Ja, +4,5%, zzgl. Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich Sachkostenerhöhung entsprechend der Inflationsraten (7,9%) Betrieb. Es wird ein Zuschuss i. H. v. 601.267,99 € beantragt. Die Erhöhung ergibt sich v.a. aus Personalkostensteigerung inkl. Vorrücken in die nächste Tarifstufe und der Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie. Zusätzlich ist eine Erhöhung um ca. 30.000 € für die Hauswirtschaft eingeplant, da im Vorjahr versehentlich nur mit 6.000 € kalkuliert wurde. Additiv werden Sachkostenerhöhungen geltend gemacht. Bei einer Berücksichtigung einer PK Erhöhung von 8 % und einer prognostizierten Sachkostenerhöhung (3% gemäß Prognose des Sachverständigenrates für 2024) errechnet sich ein Zuschussbedarf i. H. v. 558.298,86 €. Nicht berücksichtigt wäre hier allerdings das Vorrücken innerhalb einer Tarifstufe. Bei einer PK-Steigerung um 8% bezogen auf die für 2023 beantragten Personalkosten ergibt sich ein Zuschussbedarf i.H.v. 589.750 € Zur Sicherheit sollte dieser Wert eingeplant werden, als Puffer für die tatsächlichen Personalkosten. 589.750,00 € 580.550 €
315600 Förd. and. Einricht. Z315600012 Frauenhaus-Hil.f.Fr. 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Frauenhaus - Hilfe für Frauen in Not e.V. 500 keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 81.000,00 91.037,00 92.667,00 nein 1.630,00 Miete. Kostenstelle ist eine interne Verrechnung, LA hat uns folgende Veranschlagung für 2024 mitgeteilt: Kaltmiete: 53.667,00 € Grundabgaben: 5.500,00 € Versicherung: 700,00 € Heizkosten: 32.800,00 € Summe: 92.667,00 € 92.667,00 € 92.667 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101015 Selbsthgr.Drogenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Verschiedene Selbsthilfegruppen Drogen (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 7.400,00 2.400,00 2.400,00 JA 0,00 0,00 Anträge des Blauen Kreuzes Nürnberg und Verein für Suchtkrankenhilfe liegen nicht vor, lediglich Guttempler hat einen Antrag eingereicht. Guttempler beantragt nur Sachkosten. 2.400 € 2.400 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400001 Frauentagtr.Heilsarm 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmb Frauentagestreff- Heilsarmee (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge PBKZ 50.600,00 50.600,00 50.600,00 JA 0,00 25600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Tagestreff für Frauen wird als Kooperationsprojekt zwischen dem Heilsarmee Sozialwerk, der Stadt Nürnberg und dem Sozialdienst Katholischer Frauen betrieben. 50.600,00 € 50.600 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400002 Betr.Nichtsesshafter 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmb Betreuung von Nichtsesshaften- He keine EU -Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge BKZ 21.100,00 21.100,00 21.100,00 JA 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Tagestreff für Männer OASE wird seit Jahren vom Heilsarmee Sozialwerk als sinnvolles Angebot für wohnungslose Männer betrieben. Der Zuschuss deckt die anfallenden Kosten zum Teil ab. Der Restbetrag wird seit Jahren von der Heilsarmee übernommen. 21.100,00 € 21.100 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400003 Wärmestube Caritas 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv kein e EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge PBKZ 331.300,00 348.400,00 395.415,00 JA 47.015,00 448630,00 GesamtPK 2024 471.549 € -> Erhöhung 22.919 € = 5,11 % 3600,00 Mehrkosten des bestehenden Sicherheitsdienstes Für die ÖWS Köhnstr. besteht ein BFV m. Regelung der Kostenverteilung zw. den Trägern und der St. Nbg. Für das Jahr 2023 wurden auf der Basis der Kostenverteilung 372.283 beantragt, jedoch nur 348.378 im HH eingestellt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Wärmestube sollte dem Antrag für 2024 entsprochen werden. 395.400,00 € 395.400 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400003 Wärmestube Caritas 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv kein e EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge BKZ 23.900,00 23.900,00 23.900,00 JA 0,00 0 0 0 0 0 Miete für die WS Köhnstrasse direkt an LA 23.900,00 € 23.900 €
315400 Obdachlosenhilfe Z315400004 Wärmestube Dianastr. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube-Stadtmission/ Caritasv kein e EU-Beih ilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; Einrichting der Daseinsvorsorge PBKZ 118.242,00 120.577,00 JA 2.335,00 94642,00 Ja Tarifsteigerungen 0 1000,00 Sach- und Verwaltungskosten 0 Die ÖWS Dianastrasse ist als Tagesaufenthalt an die Notsschlafstelle für Männer Dianastrasse konzipiert. Für die ÖWS besteht ein BFV. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind von der Stadt Nbg vollständig zu übernehmen. Dem Antrag für 2024 sollte entsprochen werden. 120.600,00 € 120.600 €
315800 Betrieb NHGostenhof Z315800001 Initiat. NHGostenhof 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Nachbarschaftshaus Gostenhof Iniat. Nachbarschaftshaus Gostenho keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 27.000,00 27.000,00 27.000,00 0,00 27.000 € 27.000 €
331101 Wohlfahrtspfl. SHA Z331101006 Berat.Angeh.v.Inhaft 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Treffpunkt e.V. Berat. für Angehörige von Inhaftier tke ine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 42.100,00 43.000,00 46.000,00 JA 3.000,00 43000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 € 43.000 €
343100 Betreuungsleistungen Z343100001 Arb.n.Betreuungsges. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. u.a. Arb. n. d. Betreuungsgesetz (500) keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; PBKZ 278.000,00 265.700,00 Information von Frau Bürkel: Bitte den Betrag von 175.000€ für den Haushalt 2024 anmelden. 175.000 € 175.000 €
351100 Sonst. soziale Hilfe Z351100001 MittagessenszSGBVIII 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Verschiedene Mittagessenszuschuss SGB VIII keine EU-Beihilfe Zuschuss richtet sich nicht an ein Unternehmen BKZ 550.000,00 550.000,00 550.000,00 0,00 In 2022 wurde die Kostenstelle nur mit 287.003 € belastet. Für 2024 sollte vom Planansatz 2023 ausgegangen werden, da für 2024 gehofft wird, wieder den Zustand vor der Pandemie anzusteuern. 550.000 € 550.000 €
353010 Soziale Integration Z353010001 Spendenpool (SHA) 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Verschiedene Spendenpool keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; refinanziert sich nicht oder nur unerheblich mit privaten Entgelten; BKZ 37.700,00 37.000,00 37.000 0,00 37.000 € 37.000 €
353010 Soziale Integration Z353010002 Bürgerstiftung Nbg. 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Bürgerstiftung Nürnberg Kulturticket keine EU-Beihilfe nur lokale Ausrichtung; Vermittlung von kulturellen Angeboten; Stiftung 7.500,00 7.500,00 7.500,00 0,00 7.500 € 7.500 €
Neuanträge Lilith e. V. Ausweitung Öffnungszeiten Frauencafe 52.990,00 JA 52.990,00 Aktuelle Öffnungszeiten des Frauencafés an 3 Tagen/ Woche. Lilith zeigt einen Anstieg der Besucherinnen von durchschnittlich 19 BesucherInnen pro Öffnungstag in 2018/2019 auf durchschnittlich 23 BesucherInnen in 2023 (bis 12.5.2023 erfasst) auf und beantragt die Förderung eines weiteren Öffnungstages des Frauencafés montags und auch bei Urlaub und Krankheit. Benötigt wird eine sozialpädagogische Fachkraft (19,5 Std, 35.650 €) und Köchin (6 Std, 8.262 €) zzgl. Lebensmittel für durchschnittlich 45 Portionen pro Öffnung (9.087 € Lebensmittel und Sachkosten). Insgesamt wird eine Ausweitung der Kosten i. H. v. 52.900 € beantragt. Lilith geht davon aus, in 2023 eine Finanzierungshilfe des StMAS zu erhalten und in der 2. Hälfte mit dem Ausbau des Frauencafés beginnen zu können. Lilith macht auch geltend, dass sich alle beteiligten AkteurInnen des Nürnberg Drogenhilfemodells in Kooperation mit der Paracelsusuniversität einig darüber sind, die Versorgung der DrogenkonsumentInnen qualitativ und quantitativ auszubauen. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18 jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen.
Neuanträge Lilith e. V. Mädchen-Drogen-Prävention 78.300,00 JA 78.300,00 Lilith e. V. beantragt eine zusätzliche Sozialpädagogin in Vollzeit (71.300 €) und Sachkosten (7.000 €) für die Mädchen-Drogen-Prävention, insgesamt 78.300 €. Der Verein stellt einen Zuwachs von jungen Frauen unter 18 Jahren mit Hilfebedarf fest. Es gibt eine Versorgungslücke im Hilfesystem der gefährdeten oder konsumierenden Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Der Bedarf könne von Lilith e. V. derzeit nicht aufgefangen werden, da die Mädchen das Schwellenalter des Vereins von 12 Jahren erreichen und von Lilith nicht mehr betreut werden können. Gleichzeitig erhält Lilith e.V. Anfragen von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, mit der Bitte ein mädchenspezifisches Angebot zu machen. Auch seien in der Nürnberger Drogenszene vermehrt sehr junge Frauen unter 18 Jahren anzutreffen, die von sexualisierten Übergriffen im konsumierten Zustand berichten. Unter der aktuellen Cannabis- Entkriminalisierungsdebatte erachtet Lilith die mädchenspezifische Drogenprävention zudem für äußerst wichtig. Insbesondere wurde ein Anstieg des Drogenkonsums bei Frauen und Mädchen bereits in den vergangenen Jahren beobachtet. Auch hier soll die BEdarfslage in Kooperation mit der Paracelsus Universität nach dem Nürnberger Drogenhilfemodell erforscht werden. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 18 jährigen Drogenkonsumentinnen. Allerdings sollte der Ausbau in 2024 davon abhängig sein, inwieweit in 2023 tatsächlich eine Förderung durch den Freistaat stattfindet. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen.
Neuanträge mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Ausbau Drogenberatung und Prävention für U21/ deren Angehörige/ Systeme 83.942,00 JA 83.942,00 Die Beratungsstelle mudra-enterprise für junge DrogenkonsumentInnen verfügt aktuell über 2,5 FK-Stellen, wovon 1 FK speziell für Jugendliche U18 durch die Stadt Nürnberg seit 2021 bezuschusst wird. Mudra-enterprise ist u.a. ein bewährter Kooperationspartner für die Nürnberger Polizei und Jugendgerichte und zusätzlich dient sie als Multiplikator für verschiedene Einrichtungen. Aktuell müssen sich junge Menschen mit Beratungsbedarf über Wartelisten gedulden, was kontraproduktiv erscheint, da junge Menschen möglichst schnell erreicht werden müssen. Die Wartezeit beträgt aktuell 4-6 Wochen. Mittelfristig sieht mudra einen weitaus höheren Bedarf für den Bereich der Drogenprävention bei Jugendlichen in der Stadt Nürnberg.Mudra e.V. beantragt eine zusätzliche sozialpädagogische Vollzeitkraft. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 92.558 € (81.360 € PK, 11.198 € BK). Mudra bringt einen Eigenanteil von 8.616 € ein. Die Fachkraft soll bei mudra-enterprise angesiedelt sein. Ziel ist es, jugendliche KonsumentInnen bis 21 Jahre frühzeitig zu erreichen, um Abhängigkeiten und Staffälligkeiten frühzeitig zu verhindern. Familien sollen unterstützt, eigen- und soziale Verantwortlichkeit soll gestärkt werden. Vom Grundsatz befürwortet SHA den Ausbau der Versorgung der unter 21 jährigen DrogenkonsumentInnen. Gleichzeitig ist der Bedarf noch nicht empirisch erfasst. Es wird daher auf Grund der schwierigen Haushaltslage angeregt, die Bedarfslage über ein Forschungsvorhaben zur Quantifizierung nach dem sog. Nürnberg Modell zu erheben und die Förderung vom Ergebnis der Forschungsstudie abhängig zu machen.
Neuanträge mudra-Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V. Service Safer-Use-Automaten-Betri eb 35.924,00 35.924,00 Im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes baut mudra e.V. nach einem Beschluss des Sozialausschusses vom 08.07.2021 (s. Entscheidungsvorlage der Sitzung) den Betrieb von 2 Safer-Use-Automaten für KonsumentInnen von Drogen auf 4 Safer-Use-Automaten aus. Erreicht werden sollen KonsumentInnen von Drogen und Substanzen, die intravenös konsumiert werden. Durch die Verfügbarkeit von sauberen, sterilen Konsumutensilien sollen gesundheitliche Schäden für die Betroffenen verhindert werden und gleichzeitig Ansteckungserkrankungen reduziert werden. Insgesamt werden 35.924 € für den Betrieb der 4 Safer-Use-Automaten beantragt (PK: 31.116 €; BK 4.808 €). Bei den Personalkosten handelt es sich um vorläufig geschätzte Kosten, da es an Erfahrungswerten in der Vergangenheit fehlt. Bisher wurden die bestehenden Automaten mit selbst gepackten Päckchen bestückt. Dies soll nun durch einen Einkauf von fertig gepackten Einheiten abgelöst werden. Der Verkauf der Päckchen für 0,50 €/ Stück deckt nahezu die Beschaffungskosten (ca. 2.000 € Unterdeckung). Eventuell vorrangige Personalförderungen der derzeitig eingesetzten Hilfskraft sollen noch geprüft werden. Die Dienststelle regt an, um in 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben und das Projekt nicht zu gefährden, die beantragte Summe i. H. v. 35.924 € im Haushalt aufzunehmen. Ende 2023 werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Bestückung der Automaten, der Overhead-Kosten (Verwaltung, Anleitung, etc.), evtl. Deckungslücken der Safer-Use-Materialen durch mudra e.V. herausgearbeitet sein. 35.924 €

Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.

3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für deminimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

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