Beilage 6.2
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.10.2023
Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände
durch die Stadt Nürnberg für die Bereiche „Internationale Jugendbegegnungen,
Jugendaustausch und Gruppenfahrten“ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt
Die folgenden Abschnitte sollen als Ergänzung bzw. Änderung der Nr. III. 2.2 Gruppenfahrten und Nr. III.2.3 den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg angefügt werden.
III.2.2. Internationale Jugendbegegnungen und Gruppenfahrten
Fördervoraussetzungen und Vorgaben
Mit der Maßnahmenförderung wird die Durchführung von Gruppenfahrten (Freizeiten und Ferienfahrten) sowie von Internationalen Jugendaustauschmaßnahmen bzw. Jugendbegegnungen unterstützt. Zuschussberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt. Grundsätzlich gilt: andere Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten sollen, wenn möglich, beantragt und ausgeschöpft werden. die Mittel müssen sparsam, wirtschaftlich und angemessen verwendet werden. Die Nachweispflicht hierüber liegt auf Seiten der Empfangenden. Die Förderung dient, soweit nicht anders angegeben, zur Deckung eines Fehlbetrages. Die Förderung darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
III.2.2.1. Freizeiten und Ferienfahrten
Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich nach der auf der Internetseite des KJR und des Jugendamtes veröffentlichten Vorlage (inkl. Liste der Teilnehmenden) bis spätestens drei Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Jugendamt der Stadt Nürnberg einzureichen. Der Zuschuss wird ausschließlich an den/-die Träger ausbezahlt.
Fördermodalitäten
Gefördert werden Teilnehmende und Betreuungskräfte von Gruppenfahrten unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme a) mindestens vier und höchstens volle 21 Tage dauert (inkl. An- und Abreisetag) und b) mindestens sieben junge Menschen (ohne Betreuungskraft) teilnehmen und c) mindestens drei Übernachtungen stattfinden und d) außerhalb von Nürnberg stattfindet und e) die Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen sechs und 26 Jahren sind und f) die Leitung der Maßnahme im Besitz einer gültigen JuLeiCa (Jugendleiter/-innen-Card) ist und g) alle Betreuungskräfte über ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis im Sinne des §72a KJHG verfügen.
Förderhöhe
Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- Euro. Bei jeder Fahrt können, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuungskräfte angerechnet werden. Drei Betreuungskräfte können demnach ab einer Gruppengrüße von 17 Teilnehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine weitere Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezuschusst werden.
III.2.2.2. Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch
Antragsverfahren
Die Anmeldung einer internationalen Jugendbegegnung ist schriftlich bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres nach dem auf der Internetseite des KJR und des Jugendamtes veröffentlichten Vorlage einzureichen. Für die Abrechnung sind die Unterlagen spätestens
sechs Wochen nach Ende der Maßnahme mit Originalteilnehmerlisten, Kosten- und
Finanzierungsaufstellung, tatsächlich durchgeführtem Programm und Erfahrungsbericht ebenfalls schriftlich und mit entsprechendem Formular an das Jugendamt der Stadt Nürnberg einzureichen. Der Zuschuss wird ausschließlich an den/-die Träger ausbezahlt.
Fördermodalitäten
Gefördert werden Fahrten einer Jugendorganisation zu einer Gruppe junger Menschen im Ausland und deren Gegenbesuche sowie multilaterale Jugendbegegnungen (In- und Out- Maßnahmen). Voraussetzungen für eine Förderung sind: a) mindestens vier und höchstens 21 Tage volle Aufenthaltstage (inkl. An- und Abreisetag) b) die Teilnahme von mindestens sieben Teilnehmenden (ohne Betreuungskraft); c) ein Nachweis einer festen Gruppe junger Menschen im Ausland bzw. im Inland d) ein Programm aus dem hervorgeht, welche Gruppen an welchen Programmpunkten teilgenommen haben.
Förderhöhe
a) Jugendbegegnungen im Inland: Bei Inlandsbegegnungen werden Teilnehmende aus dem Ausland mit maximal 15,- Euro pro Tag und Teilnehmende gefördert. Zusätzlich können max. die gleiche Anzahl inländischer Teilnehmenden mit 5,- Euro pro Tag gefördert werden. Entsprechende TN-Listen sind zu führen. Förderfähig sind: Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und projektbezogene (Material-) Kosten
b) Jugendbegegnungen im Ausland: Bei Begegnungen im Ausland werden die Teilnehmenden der Jugendorganisation mit maximal 15,- Euro pro Tag und Teilnehmende gefördert. Fahrtkosten können mit bis zu 80%, jedoch maximal mit 260,- Euro pro Teilnehmende gefördert werden. Förderfähig sind: Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort, Fahrtkosten sowie Eintrittsgelder
Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- Euro. Bei Maßnahmen im Inland können sowohl die Betreuungskraft der eigenen Gruppe, als auch die des Gastlandes bezuschusst werden, bei Maßnahmen im Ausland nur die Betreuungskraft der eigenen Gruppe. Bei jeder Fahrt können pro Gruppe, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuungskräfte angerechnet werden. Drei Betreuungskräfte können demnach ab einer Gruppengröße von 17 Teilnehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezuschusst werden. Die Maximalförderung errechnet sich anhand der o. g. Pauschalen. Die Förderung darf jedoch den in der Gesamtberechnung ausgewiesenen Fehlbetrag nicht übersteigen. Gefördert werden maximal drei In- und drei Out-Maßnahmen einer Organisation pro Jahr.
Nicht gefördert werden Fahrten zu: kulturellen Veranstaltungen und Konzerten Turniere und Wettkämpfe Satzungsgemäße Aufgaben von Jugendverbänden und Einrichtungen, wie z. B. Gremienarbeit oder Konferenzen Touristische Reisen und Erholungsfahrten