Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (05.10.2023)

6.1 Entscheidungsvorlage

Anlage · 05.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Jugendhilfeausschuss Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 6.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.10.2023

Entscheidungsvorlage:

Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch

die Stadt Nürnberg für die Bereiche „Internationale Jugendbegegnungen, Jugendaus-

tausch und Gruppenfahrten“ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

1. Ausgangslage

Für die Förderung von internationalen Jugendaustauschmaßnahmen und Gruppenfahrten stehen im Haushalt der Stadt Nürnberg jährlich insgesamt 51.100 Euro zur Verfügung (Z366200031). Die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg“ (gem. III. 2.2 Gruppenfahrten und III.2.3. Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch) und legt Fördermodalitäten zur Berechnung der Höhe der einzelnen Zuschüsse fest. Der Abfluss der Mittel erfolgt lediglich auf Antrag der Gruppen / Verbände beim Jugendamt. Internationale Jugendbegegnungen müssen im Vorfeld zu Jahresbeginn beim Jugendamt angemeldet werden, um zu verhindern, dass für geplante Maßnahmen nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Gruppenfahrten können unterjährig nach Abschluss der Maßnahme beantragt werden. Der Zuschuss bemisst sich anhand der festgelegten Förderpauschalen und der tatsächlichen Kosten laut eingereichter Abrechnung (Verwendungsnachweis). Die Förderung kann von den derzeit 63 Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von außerschulischen Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von acht bis etwa 26 Jahren im In- und Ausland. Die bestehenden Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zu internationalen Begegnungsmaßnahmen und Gruppenfahrten sollen mit dem vorgelegten Vorschlag nicht vollständig geändert werden, dieser soll nur in Bezug auf die Nrn. III.2.2 und III.2.3 als Ergänzung für die zukünftige Berechnung der hier gewährten Zuschüsse dienen.

2. Geplante Anpassungen

Eine Anpassung der Zuschüsse ist aufgrund der allgemein gestiegen Kosten in den letzten Jahren notwendig, diese wurden seit Einführung der Richtlinien im Jahr 1998 nicht angepasst und nur auf Eurobeträge verändert. Zudem sollen inhaltliche Vorgaben geändert werden, um die Beantragung und Bearbeitung der Anträge im Jugendamt für alle transparenter und effizienter zu gestalten. Insbesondere wird die qualitative Unterscheidung zwischen Fahrten mit dem Ziel der Kontaktaufnahme, dem Austausch mit konkreten Partner/-innen im Ausland oder einem ständigen Austausch mit einer Partnerstadt der Stadt Nürnberg, aufgehoben. Alle Maßnahmen sollen in Zukunft mit demselben Fördersatz bezuschusst werden, um in diesem Bereich grundsätzlich das Interesse an der Durchführung von Jugendaustauschmaßnahmen zu steigern (siehe bisherige Regelung in u. s. Tabelle Nr. 6.). Zudem soll durch die Vereinheitlichung der Förderpauschalen eine einfachere Antragsstellung und effizientere Sachbearbeitung mit geringem Verwaltungsaufwand gewährleistet werden. Mit einer Erhöhung der Zuschüsse erwartet der KJR Nürnberg-Stadt zusätzliche Anträge in den Bereichen „Internationaler Jugendaustausch und Gruppenfahrten“. Es werden hierfür keine zusätzlichen Haushaltsmittel der Stadt Nürnberg beantragt, eine Kostendeckung soll mit den vorhandenen Mitteln vorgenommen werden. Vergleichsberechnungen zu den geplanten Erhöhungen auf Basis der Antragslage der Vorjahre wurden vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung wird der Ansatz weiterhin ausreichend sein.

Bezüglich der Fördermodalitäten soll v. a. die Höhe der Förderpauschalen angepasst werden. Hervorzuheben ist die Erhöhung der Förderpauschalen für Betreuungskräfte von 15,50 Euro auf 20,- Euro

(siehe Tabelle Nr. 3. und Nr. 6.), zudem die Erhöhung der Pauschalen pro Tag und Teilnehmende bei In-und Auslandsmaßnahmen der Internationalen Jugendaustauschmaßahmen auf einheitlich 15,- Euro (siehe Tabelle Nr. 5. und Nr. 6.). Bei Besuchen von Partner/-innen im Inland können zudem inländische Teilnehmende mit 5 Euro pro Tag bezuschusst werden. Die bisher gültige Fassung der Richtlinien ist unter: https://www.kjr-nuernberg.de/fileadmin/user_upload/kjr-nuernberg-stadt/Service/Foerderung/Foerderrichtlinien.pdf abrufbar.

Die Anpassungen der Förderrichtlinien im Einzelnen sind aus u. s. Tabelle ersichtlich:

Freizeiten und Ferienfahrten

Bisherige Regelung Neue Regelung Erklärung
1. Die Maßnahme muss mindestens vier, darf jedoch höchstens 28 Ka- lendertage dauern. Gefördert werden Teilnehmende und Betreuer*innen von Gruppenfahrten unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme mindestens vier und höchstens 21 Tage dauert (inkl. An- und Abreisetag). Die Maßnahmendauer wird auf max. 21 Tage reduziert, da in den vergangenen Jahren keine längeren Maßnahmen beantragt wurden.
2. Mindestens 6 Kinder oder Ju- gendliche müssen an der Maßnahme teilnehmen Mindestens sieben junge Menschen (ohne Betreuer*innen) müssen teilneh- men. Änderung auf mindestens sieben TN, um keine Kleingruppenfahrten zu bezuschussen.
3. Zuschusshöhe: a) mindestens 15,50 € täglich für eine Betreuungskraft auf je zehn angefangene Kin- der, Jugendliche oder junge Menschen (gerechnet ohne die Betreuungskraft) b) mindestens 15,50 täglich für eine Betreuungskraft auf je fünf angefangene Kinder, Jugendliche oder junge Menschen bei Maßnahmen für Behinderte (gerechnet ohne die Betreuungskraft) Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- €. Bei jeder Fahrt können, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuer*innen angerechnet werden. Drei Betreuer*innen können demnach ab einer Gruppengröße von 17 Teil- nehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine weitere Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezu- schusst werden.  Aufgrund der allgemeinen Kos- tensteigerungen wird eine Erhö- hung des Betreuerzuschusses von 15,50 € auf 20,- € vorgenom- men.  Bei jeder Fahrt können mindes- tens zwei Betreuer*innen ange- rechnet werden, um eine sichere Betreuung der Gruppe zu ge- währleisten. Für inklusive Maß- nahmen kann grundsätzlich ein/e Betreuer*in mehr mit angerechnet werden.

Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch

Bisherige Regelung Neue Regelung Erklärung
4. An- und Abreisetage werden nicht bezuschusst, wenn an diesen nicht mindestens eine Begegnungs- zeit mit dem Partner von mindestens 6 Stunden nachgewiesen wird. Lei- ter/-innen der Maßnahmen werden wie Teilnehmer/-innen bezuschusst. Das Verhältnis von Leiter/-innen und Teilnehmer/-innen muss angemes- sen sein, d. h. pro angefangene zehn Teilnehmer/-innen ein/e Lei- ter/-in. Eine Gruppe sollte mindes- tens acht Personen umfassen. Voraussetzungen für eine Förderung sind: a. mindestens vier und höchstens 21 volle Aufenthaltstage (inkl. An- und Abreisetag) b. die Teilnahme von mindestens sieben Teilnehmer/-innen (ohne Be- treuer/-in); c. Nachweis einer festen Gruppe jun- ger Menschen im Ausland bzw. im In- land f. ein Programm aus dem hervorgeht, welche Gruppen an welchen Pro- grammpunkten teilgenommen haben.  An- und Abreisetage werden wie Programmtage berechnet, da an diesen Tagen i.d.R. bereits Programme stattfinden. Die ge- sonderte Überprüfung entfällt.  Die Gruppengröße wird in sieben TN und eine Betreuungskraft auf- geteilt.
5. für Maßnahmen im Inland: Für ausländische Teilnehmer/-innen in Nürnberg bis zu 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in. Für Maßnahmen mit besonderen Zielgruppen, z. B. Behinderte, zusätzlich bis zu 5,- € pro Tag und Teilnehmer/-in. a) Jugendbegegnungen im Inland: Bei Inlandsbegegnungen werden Teil- nehmende aus dem Ausland mit ma- ximal 15,- € pro Tag und Teilnehmer/- in gefördert. Zusätzlich können max. die gleiche Anzahl inländischer Teil- nehmer/-innen mit 5,- € pro Tag ge- fördert werden. Entsprechende TN- Listen sind zu führen. Förderfähig sind: Kosten für Unter- kunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und projektbezogene (Material-) Kosten  Aufgrund der allgemeinen Kos- tensteigerungen wird eine Erhö- hung des TN-Zuschusses der ausländischen TN von 10,- € auf 15,- € / Tag und TN vorgenom- men.  Neu: Einführung eines TN-Zu- schusses für inländische TN in Höhe von 5,- € / Tag und TN, damit auch diese Ausgaben (z.B. für Teilnahme am Pro- gramm, Verpflegung etc.) antei- lig gedeckt sind.
6. für Maßnahmen im Ausland: Bei einem Betrag von über 75,- € pro Teilnehmer/-in für Fahrtkosten bis zum Begegnungsort, können bis zu 60 %, jedoch max. 210,- € pro Teil- nehmer/-in übernommen werden. Bei Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit einem Partner im Ausland min- destens 5,25 € pro Tag und Teilneh- mer/-in. Bei ständigem Austausch mit einem konkreten Partner im Aus- land mindestens 7,75 € pro Tag und Teilnehmer/-in. Bei Begegnungspro- grammen mit besonderen Zielgrup- pen, z. B. Behinderte, mindestens 10,25 € pro Tag und Teilnehmer/-in. Bei Maßnahmen mit besonderen Gruppen (z. B. Behinderte) zusätz- lich 5,- € pro Tag und Teilnehmer/-in. Sofern von den Teilnehmer/-innen durchschnittlich 25 Stunden pro Wo- che unentgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen von internationalen Ge- meinschaftsdiensten, z. B. Aufbau- hilfe in Notstandsgebieten oder in Hilfsprojekten, erbracht werden, be- trägt die Förderungshöhe bis zu 20,- € pro Tag und Teilnehmer/-in. b) Jugendbegegnungen im Ausland: Bei Begegnungen im Ausland werden die Teilnehmenden der Jugendorgani- sation mit maximal 15,- € pro Tag und Teilnehmer/-in gefördert. Fahrtkosten können mit bis zu 80%, jedoch maximal mit 260,- € pro Teil- nehmer/-in gefördert werden. Förder- fähig sind: Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort, Fahrtkosten sowie Eintrittsgelder Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- €. Bei Maß- nahmen im Inland können sowohl die Betreuer/-innen der eigenen Gruppe, als auch die des Gastlandes bezu- schusst werden, bei Maßnahmen im Ausland nur die Betreuer/-innen der eigenen Gruppe. Bei jeder Fahrt kön- nen pro Gruppe, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuer/-innen angerechnet werden. Drei Betreuer/-innen können demnach ab einer Gruppengröße von 17 Teil- nehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann ein/e weitere/r Betreuer/-in bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine Betreuungskraft zusätzliche Betreu- ungskraft bezuschusst werden. Die Maximalförderung errechnet sich anhand der o. g. Pauschalen. Die För- derung darf jedoch den in der Ge- samtberechnung ausgewiesenen Fehlbetrag nicht übersteigen. Geför- dert werden maximal drei IN- und drei OUT-Maßnahmen eines Trägers pro Jahr.  Aufgrund der allgemeinen Kos- tensteigerungen wird eine Erhö- hung des TN-Zuschusses von 7,75 € auf 15,- € pro Tag und Teilnehmer/-in vorgenommen, analog den Fahrten im Inland.  Die Fahrtkosten werden mit bis zu 80%, max. aber 260,- € pro Teilnehmer/-in gefördert (unab- hängig ab welchem Betrag), um kleinere Jugendorganisationen zu unterstützen und vorrangig Fahr- ten in die Nachbarländer und kli- mafreundliche Begegnungen zu priorisieren.  Neu: Zuschuss für Betreuungs- kräfte in Höhe von 20,- € pro Tag und Betreuungskraft, damit auch diese Ausgaben anteilig ge- deckt sind. Für inklusive Maßnah- men kann grundsätzlich ein/e Be- treuer/-in mehr mit angerechnet werden.

Die o. g. Vorschläge sind mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt in enger Abstimmung entstanden. Die Ergänzung der Richtlinie soll auf der Internetseite des KJR Nürnberg-Stadt veröffentlicht werden. Antragsformulare werden entsprechend angepasst und werden zudem auf der Internetseite des Jugendamts zur Verfügung gestellt.

Download ↓