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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (05.10.2023)

5.1 Bericht

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 5.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.10.2023

Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas

Bericht zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2023

Im Vergleich zu den Coronajahren erleben wir zum Kita-Jahr 2023/2024 wieder eine deutlich höhere, aber teilweise auch veränderte Nachfrage nach Kita-Plätzen (z.B. Trend zu kürzeren Betreuungszeiten) in allen Altersklassen in Nürnberg. Der Kita-Ausbau setzte sich während der letzten drei Jahre ohne Einschränkungen sowie mit hohem Nachdruck fort, und Nürnberg hat gute Versorgungsquoten. Trotzdem können insb. in der Schulkindbetreuung noch nicht alle Betreuungsbedarfe bedient werden. Bisher war es vor allem die Frage der fehlenden Grundstücke bzw. Standorte, die den Ausschuss wie auch die Verwaltung massiv im Zusammenhang mit der Versorgung mit Kita-Plätzen beschäftigt hat. Nun tritt die Frage nach ausreichenden Personalressourcen mit in den Fokus, da nach über 10 Jahren des massiven Ausbaus spürbar wird, dass diese nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl die Absicherung der bereits bestehenden Angebote, aber auch die weiteren Ausbaumaßnahmen, die – auch mit Blick auf den Rechtsanspruch ab 2026 für Schulkinder – noch notwendig sein werden. Außerdem sieht die Wissenschaft und Fachpolitik auch weiteren Bedarf hinsichtlich der qualitativen Weiterentwicklung der Angebote, der häufig, wie z.B. bei der Forderung nach einer besseren Fachkraft/Kind Relationen, zu einem weiteren Fachkräftebedarf führen würde.

Daher ist die Frage nach der Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas eine wichtige, aber nicht ganz einfach zu beantwortende Frage. Auch, weil nicht nur während Corona, sondern auch im letzten Kita-Jahr 2022/2023 der Kita-Betrieb in den allermeisten Einrichtungen von extrem hohen Krankheitsausfällen geprägt war. Dies wiederum führte zu hohen Belastungen bei den Eltern und Familien, die immer wieder kurzfristig Betreuungsausfälle, wenn auch meist nur kürzere, irgendwie kompensieren mussten. In der aktuellen Situation ist es daher kaum möglich zu differenzieren, welche Belastungen bzw. Einschränkungen nun auf fehlende Fachkräfte, auf Krankheitsausfälle oder auf eine Kombination aus beiden zurückzuführen sind. Die Verwaltung des Jugendamts versucht daher, auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen die Situation im abgelaufenen Kita-Jahr darzustellen und einen kompakten Überblick über die Maßnahmen zu geben, die lokal und auf bayerischer Ebene zur Verfügung stehen.

1. Mittel- und langfristiger Fachkräftebedarf in Bayern und in Nürnberg

Laut IFP-Studie nahm die Zahl der Beschäftigten in bayerischen Kitas in den letzten sieben Jahren um 31.000 Fach- und Ergänzungskräfte zu. Dies ist ein Anstieg um knapp 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der betreuten Kinder um etwa 109.000 bzw. um 20 Prozent zu. Dabei war der Anstieg der betreuten Kinder in der Altersgruppe unter drei Jahren mit knapp 30 Prozent am höchsten (Pressemitteilung StMAS vom 31.07.2023). Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel der staatlich geförderten Einrichtungen konnte von 1:9,23 im Jahr 2020 auf 1:9,16 im Jahr 2021 verbessert werden. Im Jahr 2022 verschlechterte er sich geringfügig auf 1:9,18 (Quelle: StMAS, AMS vom 14.07.2023).

Der Freistaat Bayern rechnet auf Basis einer Studie des Instituts für Frühpädagogik und der Prognos-Studie mit einem weiteren Ausbaubedarf von 180.000 Plätzen (incl. von 130.000 Plätzen für die Betreuung von Grundschulkindern) und bis 2029 mit einem zusätzlichen Bedarf von 21.000 bis 24.000 Fach- und Ergänzungskräften (Pressemitteilung StMAS vom 31.07.2023).

Andere Prognosen zum Fachkräftebedarf, wie die der Bertelsmann Stiftung, gehen für Bayern von höheren Bedarfen aus. Um im nächsten Jahr in Bayern nicht nur ausreichend Kita-Plätze zu Verfügung stellen zu können, sondern die Einrichtungen personell auch mit einem kindgerechten Personalschlüssel ausstatten zu können, müssten rund 35.300 Fachkräfte zusätzlich angestellt werden1.

In Nürnberg sollen in den kommenden Jahren insgesamt 6.800 neue Betreuungsplätze geschaffen werden (Krippe 1.400, Kindergarten 1.400 und Grundschulkindbetreuung2 4.000), um den prognostizierten Bedarf decken zu können. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von mindestens rund 870 pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften (VZÄ). Berechnungsgrundlage ist hier der gesetzliche Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,0. Soll der trägerübergreifende, durchschnittliche Anstellungsschlüssel3 in Nürnberger Kitas weiter eingehalten werden, so liegt der zusätzliche Personalbedarf bei ca. 1.040 Fach- bzw. Ergänzungskräften (VZÄ). Sollen die wissenschaftlichen Empfehlungen wie bspw. der Bertelsmann Stiftung zu einer kindgerechten Personalausstattung eingehalten werden und damit eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung sowie eine verlässliche Betreuung der Kinder sichergestellt werden, müssten in Nürnberg (wie in ganz Bayern) noch deutlich mehr Fachkräfte beschäftigt werden.

Über die Altersmischung oder über Fluktuationsquoten der Fachkräfte stehen dem Jugendamt keine Nürnberger Daten zur Verfügung, so dass dieser Bedarf nicht abgeschätzt werden kann.

2. Personalsituation in Nürnberger Kitas

Eine Aussage auf lokaler Ebene, wie die konkrete Personalsituation sich in den Kitas darstellt, kann nicht getroffen werden: Zum einen gibt es in Bayern keine allgemein festgelegten Ziel- Anstellungsschlüssel je Einrichtungsart (nur einen Mindestanstellungsschlüssel unabhängig von der Einrichtungsart von 1:11,0), zum anderen werden nicht besetzte Stellen nicht zentral erfasst.

Einen groben Anhaltspunkt kann die Auswertung der Monatsdaten im KiBiG.web für 2022 geben. Dort wird der monatliche durchschnittliche Anstellungsschlüssel der Einrichtungen erfasst. Der Anstellungsschlüssel nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) legt die Zahl und die Qualifikation des erforderlichen Personals in Abhängigkeit von den betreuten Kindern fest4. Diese werden ins Verhältnis gesetzt zu den von den Fachkräften erbrachten Arbeitsstunden, die auf Vollzeitäquivalente aufaddiert werden. Fehlzeiten des pädagogischen Personals von bis zu 42 Tagen werden im KiBiG.web nicht sichtbar, d.h. kurzfristige Personalausfälle wie Krankheit, Urlaub, Fortbildung sind nicht ersichtlich. Langfristige Personalausfälle wie bei Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft, Langzeiterkrankung oder Kündi-

1 Pressemitteilung der Bertelmann Stiftung vom 20.10.2022, online verfügbar unter: 20102022_PM_Ländermonitor_BY (bertelsmann-stiftung.de) 2 Horte, Kombieinrichtungen, integrierte Ganztagsbildung, kooperative Ganztagsbildung (nicht Mittagsbetreuung) 3 Der trägerübergreifende durchschnittliche Anstellungsschlüssel in Nürnberger Einrichtungen lag im Jahr 2020 bei 1:9,01, in Kinderkrippen bei 1:8,45, in Kindergärten bei 1:9,48, in Kinderhorten bei 1:8,33 und in Häusern für Kinder bei 1:9,67 (Bildungsbericht der Stadt Nürnberg 2022, S. 49). 4 Einbezogen in die Berechnung werden die Buchungszeiten der Kinder, die Gewichtung nach Alter, Migrationshintergrund und (drohender) Behinderung.

gung können aber dazu führen, dass die Einrichtungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,0 nicht einhalten können, wenn Stellen nicht zeitnah wiederbesetzt oder Vertretungen eingesetzt werden können. Im Durchschnitt konnten im Jahr 2022 18 von 348 Kitas in freier Trägerschaft den Mindestanstellungsschlüssel nicht durchgehend einhalten.

Wenn der Anstellungsschlüssel von 1:12,5 unterschritten wird, ist dies ein Hinweis darauf, dass das Kindeswohl in der Einrichtung gefährdet sein könnte. In diesen Fällen beurteilt das Jugendamt der Stadt Nürnberg die Situation vor Ort und erarbeitet gemeinsam mit den Trägerverantwortlichen und den Leitungen entsprechende Maßnahmen. Dies kam zum Glück nur in wenigen und meist nur kurz andauernden Einzelfällen vor.

Ein weiterer Anhaltspunkt ist, wenn Plätze aufgrund von fehlenden Personalressourcen nicht (nach)besetzt werden können. Wie weiter unten beschrieben, stehen zum neuen Kita-Jahr rd. 150 Plätze aus diesem Grund nicht zur Verfügung, was grob überschlagen bedeutet, dass stadtweit rd. rund 20 Vollzeitstellen nicht besetzt werden konnten.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat nur bei den eigenen rund 130 städtischen Kindertageseinrichtungen einen Überblick über die offenen Stellen. Von den zum Stand Juni 2023 vorhandenen 1.160 Planstellen für pädagogische Funktionen waren 42 Stellen unbesetzt (3,6%). Bis Februar 2023 konnten alle freiwerdenden Stellen immer wieder sukzessive nachbesetzt werden, seit März war dies nicht mehr möglich. Diese Zahl lag leicht über den Zahlen der Vorjahre (vor Corona).

3. Entwicklung der Öffnungszeiten in Nürnberger Kitas

Trägerübergreifend wird berichtet, dass der Krankenstand seit Herbst 2022 beinahe durchgängig außergewöhnlich hoch war. Neben den offenen Stellen belasten diese kurzfristigen Ausfälle die Kindertageseinrichtungen sehr stark. Das übliche Angebot musste zum Teil heruntergefahren werden, um die Betreuung der jeweils anwesenden Kinder während der Öffnungszeiten oder durch Verkürzung der Öffnungszeiten gewährleisten zu können. Die zum Teil vorhandenen Springerkräfte bei den Trägern könnten die laufenden Ausfälle nicht mehr vollumfänglich kompensieren. Dies hat die betroffenen Eltern häufig sehr belastet, da die Betreuungssicherheit, wie sie aus der Zeit vor Corona bekannt war, in vielen Fällen nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Insgesamt erleben wir ein großes Engagement der Träger und einen hohen Einsatz in den Teams, die Betreuungssituation so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Ebenso sehen wir ein großes Entgegenkommen und eine hohe Kreativität der Eltern, mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Für die Kinder und ihre Entwicklung war diese Situation allerdings besonders bitter, da sie einen gut strukturierten und verlässlichen Kita-Alltag nach den unruhigen Corona-Jahren dringend gebraucht hätten. Die mittel- und langfristigen Folgen können heute noch gar nicht abgeschätzt werden.

Die Kindertageseinrichtungen sind gem. § 47 SGB VIII verpflichtet, der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde (Freie Träger: Jugendamt, Städtische Kitas: Regierung von Mittelfranken) Einschränkungen im regulären Betreuungsangebot aufgrund von Personalmangel zu melden. Nachdem deutlich wurde, dass das Kita-Jahr 2022/2023 anders als erwartet verläuft, wurden diese Daten ab Dezember 2022 regelmäßig vom Jugendamt ausgewertet.

3.1. Situation der Kitas in freier Trägerschaft

Im Zeitraum zwischen 01.12.2022 und 31.07.2023 gingen im Jugendamt der Stadt Nürnberg 249 Meldungen über Einschränkungen des Betreuungsangebots aufgrund von Personalmangel von freien Trägern ein. Eine Meldung kann dabei mehrere Maßnahmen umfassen, wie z.B. Reduzierung der Öffnungszeiten und Angebot einer Notbetreuung.

Die Auswertung dieser Daten zeigt, dass sich die Kindertageseinrichtungen um individuelle Lösungen bemühen, krankheitsbedingte Personalausfälle bei einer zusätzlich generell angespannten Arbeitsmarktlage zu kompensieren. Dabei versuchen die Kindertageseinrichtungen die Einschränkungen im regulären Betreuungsangebot so gering wie möglich zu halten, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie eine möglichst hohe Bildungsbeteiligung der Kinder zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen durch die Maßnahmen im Fall von personellen Engpässen die Gewährleistung der Aufsichtspflicht sowie des Kindeswohls vor Ort sichergestellt werden. Zu bedenken ist, dass jede Einschränkung im regulären Betreuungsangebot für die Familien mit großen Herausforderungen verbunden ist. Wie schon die Erfahrungen während der Corona-Pandemie gezeigt haben, sind für die Familien häufige und kurzfristige Einschränkungen besonders problematisch5.

Anzahl der Meldungen nach Monat

70

64
43
27
23 22 22 23 25

60

50

40

30

20

10

0 Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul

2022 2023

Abbildung 1: Anzahl der Meldungen nach Monat

3.1.1. Reduzierung der Öffnungszeiten

Temporäre Kürzungen der Öffnungszeiten wurden dem Jugendamt im Berichtszeitraum 01.12.2022 bis 31.07.2023 134 mal gemeldet. Dabei war der Umfang der Kürzung sehr unterschiedlich sowohl in Bezug auf die Anzahl der Stunden als auch auf die Dauer der Einschränkungen. Die Einrichtungen mussten ihre Öffnungszeiten um eine halbe bis fünf Stunden pro Tag kürzen. Die Einschränkungen beschränkten sich überwiegend auf ein oder zwei Tage und nur in 14 Fällen länger als eine Woche (fünf Werktage).

5 Kuger, S.; Haas, W.; Kalicki, B.; Loss, J.; Buchholz, U.; Fackler, S.; Finkel, B.; Grgic, M.; Jordan, S.; Lehfeld, A.-S.; Maly-Motta, H.; Neuberger, F.; Wurm, J.; Braun, D.; Iwanowski, H.; Kubisch, U.; Maron, J.; Sandoni, A.; Schienkewitz, A.; Wieschke, J. (Hg.) (2022). Die Kindertagesbetreuung während der COVID-19-Pandemie. Ergebnisse einer interdisziplinaren Studie. Bielefeld: wbv Publikation. DOI: 10.3278/9783763973279; S. 8.

Die Einrichtungen passen die Maßnahmen sehr individuell an die jeweilige Personalsituation vor Ort an und die Einschränkungen werden auf das absolut Notwendige begrenzt. Eine dauerhafte Reduzierung der Öffnungszeiten und damit auch der Betreuungszeiten wurden von vier Einrichtungen gemeldet.

3.1.2. Notbetreuung

Die Einrichtung einer Notbetreuung wurde im Berichtszeitraum 01.12.2022 bis 31.12.2023 111 mal gemeldet. Diese Maßnahme geht häufig mit weiteren Maßnahmen einher, wie z.B. mit verkürzten Öffnungszeiten oder Teilschließungen. Die Betreuungskapazität in der Notbetreuung war in den Einrichtungen sehr unterschiedlich. Dies zeigt, dass die Einrichtungen auch diese Maßnahme an die personelle Situation anpassen. Das Angebot der Notbetreuung ist häufig mit einer Abfrage des Betreuungsbedarfs der Eltern und in einzelnen Fällen mit einer Priorisierung, z.B. nach der Berufstätigkeit der Eltern, verbunden.

Dauer der Notbetreuung

35 33

6

30 n e g n 25 u d le 20 M r e 15 d lh 10 a z n A 5 3 2 1 1 1 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 10 14 17 Anzahl der Wochentage

Abbildung 1: Dauer der Notbetreuung

3.1.3. (Teil-)Schließungen

Es wurden im Jahr 2023 bis zum 31.07.2023 34 Teilschließungen von Einrichtungen gemeldet, d.h. einzelne Gruppen oder Bereiche in Häusern für Kinder (z.B. Krippe) waren geschlossen. Häufig war die Teilschließung nur einen Tag nötig. Teilschließungen wurden überwiegend von Häusern für Kinder gemeldet (29). Eine komplette Schließung der Einrichtung wurde 16 mal gemeldet, wobei dies maximal drei Tage erforderlich war und vor allem Solitäreinrichtungen betraf (14).6

6 Darüber hinaus wurde eine Einrichtung komplett geschlossen, was aber nicht nur auf fehlendes Personal zurückzuführen war.

3.2. Situation in den städtischen Kitas

Grundsätzlich hält die Stadt Nürnberg ein Kontingent an Vertretungskräften vor und setzt diese bei Personalmangel ggf. auch dauerhaft ein, wodurch Schließungen i.d.R. vermieden werden können. Auch bei den städtischen Kindertageseinrichtungen kam es im Zeitraum 12/2022 bis 07/2023 immer wieder zu personellen Engpässen, die zu temporäreren Reduzierungen der Öffnungszeiten sowie zu Einschränkungen im Angebot (Wegfall von Ausflügen oder Projekten) führten. Eine dauerhafte Reduzierung der Öffnungszeiten oder eine Einschränkung der Betreuungskapazitäten (Teil- oder Vollschließungen sowie Notbetreuung) konnte bisher vermieden werden, aufgrund des vorhandenen Vertretungspools sowie des anlassbezogenen Einsatzes des Personals.

4. Mögliche Auswirkungen von Personalengpässen auf die Bildungsangebote und

die Aufnahmekapazitäten in den Kitas

Eine angespannte Personalsituation hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bildungsangebote in den Einrichtungen: Personalintensive Bildungsangebote, die über die alltägliche pädagogische Arbeit hinausgehen, fallen bei personellen Engpässen aus oder müssen verschoben werden (z.B. Ausflüge, Elternbildungsveranstaltungen). Die Beteiligung der Einrichtungen an Fortbildungen, Projekten und Programmen sinkt aufgrund der angespannten Personalsituation. Zeitkontingente des Personals (auch von Leitungskräften) für mittelbare pädagogische Tätigkeiten (z.B. für Qualitäts- und Teamentwicklung) werden für die direkte Betreuung der Kinder benötigt, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Langfristig beeinflusst dies die Bildungs- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen negativ.

Wenn Einrichtungen aufgrund von personellen Engpässen nur eine Notbetreuung anbieten können, so ist der Anspruch darauf bei einigen Trägern an die Berufstätigkeit der Eltern geknüpft. Diese Maßnahme trägt maßgeblich dazu bei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu gewährleisten. Langfristig besteht darin jedoch ein Risiko für die Bildungsbeteiligung von Kindern, deren Eltern nicht (beide) erwerbstätig sind. Angesichts der Regelungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung während der Pandemie gilt es diese Situation kritisch zu beobachten.

Darüber hinaus ist eine wichtige Strategie der Einrichtungen im Umgang mit personellen Engpässen die alters- und gruppenübergreifende Betreuung. Für die Kinder entsteht dabei häufig eine diskontinuierliche Betreuungssituation. Der damit verbundene Raum- und Betreuungspersonenwechsel kann insbesondere für sehr junge Kinder einen Stressfaktor darstellen und generell die Beziehungsqualität negativ beeinflussen.

An einzelnen Standorten wurden zum neuen Kita-Jahr auch die Aufnahmekapazitäten reduziert. Gemäß AVBayKiBiG gilt der Grundsatz, dass zunächst das pädagogische Personal vorzuhalten ist, bevor Kinder aufgenommen werden. Insgesamt stehen dadurch rd. 245 Plätze weniger zur Verfügung, dies betrifft aktuell vor allem Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kitas freier Träger.

In den städtischen Kindertageseinrichtungen mussten aufgrund offener Stellen keine Plätze dauerhaft reduziert werden, aber es konnte nicht immer eine übergangslose Besetzung der freien Plätze ermöglich werden. Zum neuen Kita-Jahr 2023/2024 werden alle Plätze in städtischen Kitas belegt, da alle Stellen zum September 2023 besetzt werden konnten.

5. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Nürnberger Kitas

Steigerung der Ausbildungskapazität Im Stadtgebiet Nürnberg wurden in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten massiv erweitert. Genaue Zahlen über die Ausbildungsplätze an den Fachakademien für Sozialpädagogik und Berufsfachschulen für Kinderpflege im Einzugsgebiet von Nürnberg liegen dem Jugendamt nicht vor. Es wird aber berichtet, dass nicht mehr alle Ausbildungsplätze belegt werden können. An der Städtischen Fachakademie waren zu Beginn des neuen Schuljahrs fünf Plätze im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) unbesetzt, im ersten Studienjahr der Regelausbildung neun Plätze, in der dualen Ausbildung (PiA) 7 Plätze und im letzten Ausbildungsjahr der Regelausbildung 12 Plätze. Die Schulplätze an der BFE Kinderpflege sind alle besetzt, obwohl eine zusätzliche Klasse gebildet worden ist.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschulen für Kinderpflege, der Fachakademien für Sozialpädagogik sowie der frühpädagogischen Studiengänge nicht alle auf dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Fachkräfte qualifizieren sich direkt im Anschluss an ihre Ausbildung weiter (z.B. durch ein Studium), gehen in die Familienphase über oder wechseln das Berufsfeld. Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist eine Breitbandausbildung, sodass auch weitere Arbeitsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb der Kita sowie in der Behindertenhilfe offen stehen. Darüber hinaus verlässt fast ein Viertel der Fachkräfte das Arbeitsfeld Kita in den ersten fünf Jahren nach dem Berufseinstieg7. Zu bedenken ist auch, dass die im Großraum Nürnberg ausgebildeten Fachkräfte auch überregional in den Beruf einsteigen bzw. überregional ausgebildete Fachkräfte nach Nürnberg ziehen, um dort zu arbeiten.

Ausbildung in Kindertageseinrichtungen Sowohl die Stadt Nürnberg als auch die freien Träger bieten in ihren Kitas vielfältige Möglichkeiten für Praktika:  schulische Schnupperpraktika  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)  Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)  Berufspraktikum  Begleitpraktika der Fachoberschule  Semesterpraktika Darüber hinaus halten Einrichtungen auch vermehrt Ausbildungsplätze in der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungsvariante für angehende Erzieherinnen und Erzieher vor (PiA) und beteiligen sich durch Berufspraktikumsplätze am Schulversuch „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“. Diese hohe Beteiligung bei der praktischen Ausbildung und Anleitung unterstützt langfristig die Sicherstellung des Personalbedarfs für die Kindertagesbetreuung in der gesamten Region.

7 Fuchs-Rechlin, Kirsten/Züchner, Ivo (Hrsg.) (2018): Was kommt nach dem Berufsstart? Mittelfristige berufliche Platzierung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Studien, Band 27. München, S. 34-41, online verfügbar unter:https://www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/old_uploads/media/WEB_St_27_Fuchs-Rechlin.pdf

Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen und Anerkennung von Abschlüssen Das Jugendamt bezuschusst Weiterqualifizierungskurse zur Fachkraft in Kitas. Die Mittel, die im Rahmen der Qualitativen Weiterentwicklung für diese Qualifizierungsförderung für Kitas in freier Trägerschaft bereit gestellt werden, sollen von 40.000 € im Jahr 2023 auf 80.000 € im Jahr 2024 durch Umschichtungen deutlich gesteigert werden (siehe TOP Qualitative Weiterentwicklung). Die Stadt fördert die Qualifizierung auch für die eigenen Beschäftigten in Kitas. Darüber hinaus begrüßt und unterstützt das Jugendamt neue Konzepte zum Quereinstieg in die Kindertagesbetreuung, wie z.B. das Gesamtkonzept zur beruflichen Weiterbildung des StMAS sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger der Agentur für Arbeit. Gleichzeitig ist es dem Jugendamt der Stadt Nürnberg ein wichtiges Anliegen, dass dies nicht zu Lasten der Qualität vor Ort geht. Daher werden Anträge auf Anerkennung als pädagogische Fach- bzw. Ergänzungskraft gemäß § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG gewissenhaft geprüft und zügig bearbeitet. Dies gilt ebenso für multiprofessionelle Teams und die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

Die Fachstelle "Personalentwicklung & Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)" des Referats für Jugend, Familie und Soziales bietet ein umfangreiches und vielfältiges Fortbildungsprogramm für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Darunter finden sich auch verschiedene Teamcoaching-Angebote, deren Ziel eine gezielte Unterstützung der Fachkräfteteams in den Einrichtungen bei pädagogischen Herausforderungen ist. Diese Teamentwicklungsmaßnahmen tragen langfristig dazu bei Fachkräfte zu binden und die Resilienz der Teams zu stärken. Vor allem die hohe Personalfluktuation stellt die Kitateams vor große Herausforderungen und beeinflusst die pädagogische Qualität in den Einrichtungen negativ, weshalb Teamentwicklungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Personalbildung leisten.

Stärkung der Fachkräfteteams durch zusätzliches Personal Zur Entlastung der Leitungskräfte und der Teams wurde seit dem Jahr 2020 in Bayern über den Leitungs- und Verwaltungsbonus (finanziert aus dem Bundesprogramm „Gute-Kita-Gesetz) zusätzliche Kräfte (Fachkräfte, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte) finanziert. Die Bayerische Staatsregierung will diesen Ansatz grundsätzlich weiterverfolgen und die Anzahl der Teamkräfte im Jahr 2024 unter Bereitstellung von Landesmitteln in Höhe von 127 Mio. Euro verdoppeln (allerdings mit einem deutlich geringeren Zuschuss je Stelle). Diese Teamkräfte sorgen für eine unmittelbare Entlastung des pädagogischen Personals und schaffen so mehr Zeit für Qualität sowie Attraktivität für das Berufsfeld. Ziel sind 12.000 Kräfte bayernweit einzusetzen, d.h. in jeder Einrichtung müsste mindestens eine zusätzliche Kraft zum Einsatz kommen und das Stammpersonal entlasten. Die Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2024 unterliegt allerdings noch dem Haushaltsvorbehalt.8 Die im Juni 2023 vorgelegte neue Förderrichtlinie ermöglicht nur noch eine anteilige Finanzierung der bisher bereits eingestellten Entlastungskräfte, die Träger und Einrichtungen müssen ab 2023 mitfinanzieren, um das bereits zusätzliche eingestellte Personal weiterbeschäftigten zu können.

Intensivierung der Personalrecruiting-Maßnahmen Sowohl freie Träger als auch die Stadt Nürnberg als Träger von Kindertageseinrichtungen haben im Zuge des zunehmenden Fachkräftemangels ihre Investitionen in das Recruiting gesteigert. Stellenanzeigen werden multimedial geschaltet und der direkte Kontakt mit den Ausbildungsstätten sowie die Teilnahme an diversen Fach- und Ausbildungsmessen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die freien Träger arbeiten darüber hinaus zunehmend mit Personalleasing-Firmen

8 vgl. StMAS, 520. Newsletter - Informationen zum Kinderbetreuungsgipfel

zusammen, um den Fachkräftebedarf in ihren Einrichtungen bei kurzfristig nicht auflösbaren Situationen zu decken. Diesbezüglich werden zum Teil sehr hohe Mehrkosten von Trägern beklagt.

Finanziell ist das Arbeitsfeld in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zwischenzeitlich sehr attraktiv: Es herrscht ein sog. Arbeitnehmermarkt, d.h. Fachkräfte können schnell und ohne finanzielle Einbußen den Arbeitgeber wechseln. Dies führt insgesamt zu einer höheren Fluktuation von Fachkräften, von der alle Träger berichten.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit erzielten pädagogische Kräfte in der Kinderbetreuung und -erziehung bei einer Vollzeitbeschäftigung im Kalenderjahr 2021 ein mittleres Bruttoentgelt (Median) von 3.531 Euro. Der Median von allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Fachkräften und Spezialistinnen und Spezialisten betrug 3.460 Euro.

in den Jahren davor gab es regelmäßig Anstiege zwischen 2 Prozent bis hin zu 4 Prozent, so dass sich das Median-Entgelt 2021 im Vergleich zum Jahr 2015 um insgesamt 16 Prozent erhöht hat. Diese Entwicklung ist etwas günstiger als im Durchschnitt der Beschäftigten mit beruflichem Abschluss oder Weiterbildungs- bzw. Bachelorabschluss, bei denen der Gehaltszuwachs 15 Prozent betrug.

derpflegerinnen und Kinderpfleger erhielt 2021 ein Bruttoeinkommen von 3.144 bis 4.013 Euro. Bei einem Viertel der Beschäftigten überstieg das Einkommen 4.013 Euro.

und Hessen die höchsten Entgelte zu verzeichnen waren, fielen sie in den östlichen Ländern merklich geringer aus.

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