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4.1 Entscheidungsvorlage

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 4.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.10.2023

Entscheidungsvorlage

Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –

Fortschreibung 2024/2025

Die Förderbereiche in der Qualitativen Weiterentwicklung (QW) der Kindertagesbetreuung in Nürnberg verbessern und stärken das Qualitätsniveau in Nürnberger Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch in belasteten Sozialräumen. Wir unterscheiden einerseits das Transferbudget (K3) für freigemeinnützige und sonstige Träger und andererseits das Sachkostenbudget (K1) für Sachaufwand im Jugendamt. Die Inhalte und Veränderungen werden mit den Kita-Trägern in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Kita (AG 78) eng abgestimmt. Der Förderzeitraum der Qualitativen Weiterentwicklung wurde im Jugendhilfeausschuss am 30. September 2021 auf jeweils zwei Jahre festgelegt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das Programm bereits für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 im Wesentlichen nur um die üblichen Personalkostenanpassungen, orientiert an den von Ref. I/II ermittelten, durchschnittlichen städtischen Personalkosten (dPK) erhöht. Die meisten fachlichen Anpassungen wurden durch Umschichtungen innerhalb der QW-Positionen, wie z.B. der „Kitaförderung plus“ finanziert.

Auch für das Jahr 2024 werden die Personalkostenzuschüsse wieder anhand der dPK 2023 angepasst. Für das Jahr 2025 wird aufgrund der aktuellen Tarifentwicklungen und der durch Ref I/II ermittelten Steigerungsrate für das Jahr 2024 nochmals von einer Steigerung der Personalkosten um 6,5 % in den Planungen ausgegangen.

1. Förderziele und Fördermaßnahmen

Bei den Projekten und Angeboten werden für das Jahr 2024 folgende Anpassungen im

Vergleich zum Jahr 2023 (JHA-Vorlage 09/2022) vorgeschlagen:  Ab Herbst 2023 gehen wie geplant zwei neue Orte für Familien in freier Trägerschaft in Betrieb. Die Entscheidung fiel nach Bewerbung und Auswertung in Abstimmung mit der Unterarbeitsgruppe der AG 78 – Kita auf den Hort in der Dianastraße 42 der Stadtmission e.V. mit 40 Plätzen. Außerdem wird der Hort in der Gostenhofer Hauptstraße 50 des Trägers Degrin e.V. mit 35 Plätzen zum Ort für Familien. Hierfür werden ab 2024 ganzjährig Zuschüsse für Projekte, die Teilfreistellung der Leitung und die Förderung zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels eingeplant (+29.501 Euro im Vergleich zu 2023). Da es sich jeweils um eher kleine Einrichtungen handelt, sind dafür weniger Mittel notwendig als im letzten Jahr angenommen. Die Ansätze zur Förderung der Freistellung der Leitung und zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels für Familienzentren und Orte für Familien werden zudem auf Basis der in 2023 ermittelten Zuschussbasis anhand der dPK des Jahres 2023 gesteigert, dies ergibt eine Steigerung um 59.325 Euro.  Aufgrund von Platzerweiterungen im städtischen Ort für Familien in der Wandererstraße 170 (bisher 125 Plätze, bis auf weiteres 335 Plätze) sind in 2024 zusätzliche Projektmittel i. H. v. 5.000 Euro im K1 Budget einzuplanen.  Der Ansatz für die Projektmittel der städtischen Familienzentren wurde in den letzten Jahren auf dem gleichen Niveau gehalten, durch Änderungen bei den Kinderzahlen, die jährlich als Basis zur Berechnung der Projektmittel dienen, ist hier eine Anpassung um 11.000 Euro im K1 notwendig.

Insgesamt ergibt sich für Orte für Familien und Familienzentren im K3 eine Erhöhung i. H. v. 88.826 Euro (Ziele 3, 32, 33a, 1.2) und im K1 i. H. v. 16.000 Euro (Gesamt 104.826 Euro).  Um dem angespannten Fachkräftemarkt entgegenzuwirken, soll das Budget zur Förderung der Teilnahme an Qualifizierungskursen durch Umschichtungen innerhalb des Gesamtbudgets um 40.000 Euro auf 80.000 Euro erhöht werden. Dabei soll die individuelle maximale Förderhöhe i. H. v. 2.000 Euro pro Kurs beibehalten werden, zusätzlich sollen jedoch neben der Weiterbildung von der Ergänzungs- zur Fachkraft auch die Ausbildung von der Assistenz- zur Ergänzungskraft gefördert werden können. Die Erhöhung kann durch die Einsparungen bei der Position Entdeckergruppen gedeckt werden (s. u.).  Das Konzept der Hortklassen in freier Trägerschaft wurde 2023 wegen mangelnder Kooperationsmöglichkeiten aufgrund von Personalmangel an den Grundschulen eingestellt. Es liegen aktuell keine Anträge von freien Trägern mehr vor. Der Budgetansatz i. H. v. 9.200 Euro wird deshalb umgeschichtet. Das Konzept Hortklassen wird in städtischen Kitas unverändert fortgeführt.  Das Konzept der Entdeckergruppen konnte aus personellen Gründen in den Kitas nicht wie geplant in Form von Platz- und Personalaufstockungen umgesetzt werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an der Entscheidung der Träger mittelfristig etwas ändert. Das Projekt ist jedoch pädagogisch überzeugend und die Weiterentwicklung des Konzepts wird weiterhin auch ohne Platzaufstockung als wertvoll und sinnvoll erachtet. Die weitere fachliche Begleitung durch die Soke e.V. mit Aufwendungen i. H. v. bis zu 7.500 Euro wird daher fachlich befürwortet, der Ansatz wird um 41.100 Euro reduziert und umgeschichtet (s.o.).

Für das Jahr 2025 werden folgende weitere Entwicklungen vorgeschlagen:  Im Laufe des Jahres 2025 eröffnen zwei neue Familienzentren in Nürnberg. Die beiden Einrichtungen werden derzeit, erweitert um zusätzliche Flächen für die Arbeit als Familienzentrum, gebaut (siehe JHA-Beschluss vom 20.04.2021 zum freiwilligen Baukostenzuschuss). Es handelt sich um das Familienzentrum Aufseßplatz des Trägers Schlupfwinkel e.V. mit 75 Kindergartenplätzen und das städtische Familienzentrum an der Regensburger Straße mit 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen, das als Ersatzneubau für die bereits sehr alte Bestandseinrichtung dient. Hierfür sind Projektmittel im K1 und K3 sowie Personalkostenförderung für das Familienzentrum in freier Trägerschaft geplant. Insgesamt müssen für die beiden Familienzentren Mittel i.H.v. 136.522 Euro im Jahr 2025 eingeplant werden. Davon fallen 10.360 Euro im K1 für Projektmittel des neuen städtischen Familienzentrums an. Bei einer unterjährigen Inbetriebnahme im Jahr 2025 reduzieren sich die benötigten Mittel anteilig im ersten Jahr.  Ab dem Jahr 2025 erhöhen sich aufgrund weiterer Platzaufstockungen die K1-Mittel für 2025 um insgesamt 6.880 Euro und zwar im städtischen Ort für Familien Elsa-Brändström-Straße 43 (derzeit 50 Plätze; wird 2024 in den Ersatz- und Erweiterungsneubau in der Erasmusstraße mit 100 Plätzen umziehen), im Hort Maiacher Straße 18 (derzeit 53 Plätze; wird 2024 in die neue Kombieinrichtung in der Maiacher Straße mit 150 Plätzen umziehen) und Kindergarten Heisterstr. 22 (derzeit 50 Plätze; wird voraussichtlich 2024 in seinen Ersatz- und Erweiterungsbau an der Dianastraße mit 75 Plätzen umziehen).

  1. Im Folgenden werden im Überblick die einzelnen Förderbereiche vorgestellt:

A) Sicherung der Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der

Familien (übergreifende Ziele und Maßnahmen)

A) 1. Kitaförderung plus

Wie bereits 2014 festgelegt, ist mit der Kitaförderung plus beabsichtigt, hoch engagierte und innovative Einrichtungen und Träger finanziell bei der Durchführung von Projekten zu fördern, die aufgrund sozialräumlicher Bedingungen und Herausforderungen besonders belastet sind. Den freien Trägern stehen für 2024 und 2025 jeweils 150.500 Euro und dem städtischen Träger 47.000 Euro für die Kitaförderung plus zur Verfügung (Gesamtbudget: 197.500 Euro). Seit 2023 können aus diesem Budget zudem Personal- und Sachkostenzuschüsse zur Verstetigung des Programms „Kita-Einstieg“ i. H. v. insgesamt 100.000 Euro durch freie Träger beantragt werden (siehe A.8 Kita-Einstieg), im K1-Budget sind zudem Sachmittel für Kooperationen zwischen freien Trägern und städtischen Einrichtungen i. H. v. 4.000 Euro vorgesehen. Dadurch soll zusätzlich auf den erhöhten Bedarf an Brückenangeboten, wie nicht betriebserlaubnispflichtige Spielgruppen und Unterstützung für geflüchtete Familien mit Kindern ohne Kita-Platz, reagiert werden. Insgesamt sind für Kita Plus incl. Kita-Einstieg in 2024 weiterhin 301.500 Euro geplant, in 2025 soll die Personalkostenförderung im Rahmen des Projekts Kita-Einstieg anhand der voraussichtlichen Steigerung der Personalkosten angepasst werden (Gesamt 306.511 Euro).

A) 2. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter

Elternbegleiterinnen und -begleiter fördern und unterstützen die integrierte Familienarbeit in Regeleinrichtungen, Orten für Familien sowie in Familienzentren und verbessern so die Rahmenbedingungen zur Sicherung ihrer Qualität. Die staatlicherseits angebotene Weiterbildung wird fachlich sehr begrüßt, passt sehr gut in die in Nürnberg bestehenden pädagogischen Konzeptionen und führt zu einer äußerst gewinnbringenden Arbeit der Fachkräfte mit den Familien. Die ursprüngliche Zielgröße von 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft konnte nicht erreicht werden. Die Planung für das Jahr 2023, 2024 und 2025 wurde daher angepasst, sodass hier nun Mittel für 27 Einrichtungen in freier Trägerschaft (86.508 Euro für 2024 und 92.151 Euro für 2025) zur Verfügung stehen, die Förderpauschale für die Freistellung wird anhand der Entwicklung der durchschnittlichen Personalkosten angepasst. In städtischen Einrichtungen wird das Konzept weiterhin in 27 Einrichtungen umgesetzt.

A) 3. frühstart

Durch eine Teambegleitung durch sog. Trainerinnen bzw. Trainer werden die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen bei der oft herausfordernden Arbeit unterstützt. Thematische Schwerpunkte sind der Umgang mit den Schlüsselthemen „Vielfalt” und „Partizipation” in der Kita, für deren Umsetzung im Kita-Alltag Reflexion, Unterstützung und Impulse hilfreich und notwendig sind. Die WERTSTATT – Institut für Neues Lernen leistet dafür die fachliche Begleitung und Schulung der Trainerinnen bzw. Trainer. Wegen der hohen Nachfrage sollen weiterhin 15 Teams beraten werden (Aufwand je Team 1.350 Euro). Insgesamt entstehen im Jahr 2024 und 2025 unverändert Sachkosten i. H. v. 22.250 Euro. Die Mittel werden über die Fachstelle Personalentwicklung für Soziale Berufe (Ref. V/PEF:SB) ausgereicht (daher K1-Budget).

A) 4. Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften

Die Qualifizierungsförderung von Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpflegern zu Fachkräften durch die Stadt Nürnberg ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und wird erfreulicherweise komplett ausgeschöpft. Das Budget wird – wie oben bereits dargestellt – wegen des Fachkräftemangels auf 80.000 Euro im K3 aufgestockt. Die Aufstockung soll auch im Jahr 2025 beibehalten werden.

A) 5. Mama & Papa starten durch

Bei diesem Integrationsangebot für Eltern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund handelt es sich um einen Einführungskurs in die deutsche Kultur, Sprache und hiesigen Gepflogenheiten, den Umgang mit Ämtern und in den Nürnberger Familienalltag. Für das Projekt werden weiterhin jährlich rund 12.000 Euro im K1 aufgewendet.

A) 6. Schultüte

Das Angebot „Schultüte“ richtet sich ebenfalls an Eltern mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund und deren Vorschulkinder mit dem Fokus auf die Einschulung. Dafür werden jährlich ebenfalls weiterhin rund 12.000 Euro im K1 benötigt.

A) 7. Elternbefragung

Die trägerübergreifende Elternbefragung wird in Nürnberg in Abständen von zwei bis drei Jahren durchgeführt. Die Befragung war bisher eng an den Bildungs- und Erziehungsplan angelehnt. Mittlerweile ist jedoch eine Überarbeitung des Fragenkatalogs dringend erforderlich. Als Orientierung sollen dabei u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Interaktionsqualität dienen. Die Überarbeitung der Elternbefragung wird unter wissenschaftlicher Begleitung und in Kooperation mit der Unterarbeitsgruppe der AG §78 Kita durchgeführt werden. Es werden 2023 Mittel i. H. v. bis zu 20.000 Euro für die Neuentwicklung einer digitalen Eltern- und Kinderbefragung investiert. Die neu konzipierte Elternbefragung soll dann 2024 mit den bisher eingeplanten Mitteln i. H. v. bis zu 20.000 Euro durchgeführt werden. Die nächste Befragung ist dann wieder für das Haushaltsjahr 2026 geplant, in der Zwischenzeit (Haushalt 2025) werden hierfür keine Mittel benötigt.

A) 8. Kita-Einstieg

Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm lief von April 2017 bis Dezember 2022. Die Stadt Nürnberg setzt das Programm mit den Bausteinen Eltern-Kind- Gruppen und Beratung um. An dem erfolgreichen Projekt beteiligten sich bisher neben der Stadt Nürnberg auch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., Diakoneo KdöR (mittlerweile beendet), die Katholische Kirchenstiftung St. Ludwig und das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA) gGmbH mit jeweils einer halben Stelle für die Übergangsbegleiterinnen.

Das Programm wird in einem deutlich kleineren Umfang und wie im JHA am 30. September 2021 beschrieben in Nürnberg verstetigt. Das Verstetigungskonzept war Bestandteil der Bundesförderung und sieht vor, dass freie Träger über das Programm Kita-Plus insgesamt bis zu 100.000 Euro beantragen können. Dies entspricht rund 80 Wochenarbeitsstunden (WAS). Pro Angebot müssen mind. 4 WAS vorgesehen sein, für die ein pauschaler Jahreszuschuss i. H. v. 6.400 Euro gewährt wird. Die Beantragung von mehreren Angeboten je Einrichtung ist mög-

lich. Antragsberechtigt sind vorrangig die bisher am Projekt beteiligten Träger. Weitere Interessierte können grundsätzlich auf Antrag mit aufgenommen werden. Die geplanten Mittel werden jedoch von den aktuell beteiligten Trägern bereits ausgeschöpft. Da beim städtischen Träger für das Konzept keine eigenen Stellenanteile geschaffen oder Honorarkräfte angestellt werden können, erfolgt die Beauftragung der Betreuungskräfte durch die AWO Kreisverband Nürnberg e. V. (dafür sind im K3-Budget 25.000 Euro geplant). Das Jugendamt stellt die Räumlichkeiten sowie die Ausstattung für die Spielgruppen zur Verfügung und kooperiert bei der Organisation des Angebotes und der Gewinnung der Kinder. Hierfür sollen im K1-Budget des Jugendamts insgesamt 4.000 Euro für die zusätzlich benötige Ausstattung der Spielgruppen vorgesehen werden. Im Jahr 2025 soll der Personalkostenzuschuss anhand der Personalkostensteigerungen wie üblich angepasst werden (+ 5.011 Euro).

B) Qualität für die verschiedenen Formen von Bildung, Erziehung und Betreuung von

Kindern (spezifische Ziele und Maßnahmen)

B) 1. Förderung „Kita als Ort für Familien“ und „Kita als Familienzentrum“

Eltern v.a. in benachteiligten Lebensverhältnissen können einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Alltagsgestaltung und im Erziehungsverhalten haben. Sie verfügen dann oft über zu wenig Wissen und Kompetenzen, um ihre Kinder wirksam zu unterstützen und sind zum Teil wenig vernetzt. Deshalb wurden die Praxismodelle „Orte für Familien“ und „Familienzentren“ entwickelt. Weil die Konzepte nachweislich sehr erfolgreich und wirkungsvoll sind, sollen sie weiter moderat ausgebaut werden. In den Jahren 2019 bis 2021 sind insgesamt neun Orte für Familien und im Jahr 2023 zwei neue Orte in freier Trägerschaft hinzugekommen. Insgesamt stehen mit Stand 2023 37 Orte für Familien zur Verfügung, davon 21 bei freien Trägern.

Darüber hinaus gibt es nach aktuellem Stand 12 Familienzentren, davon 7 in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft. Ab 2025 soll am Aufseßplatz und an der Regensburger Straße jeweils ein weiteres Familienzentrum hinzukommen (siehe JHA vom 29. April 2021), so dass es dann insgesamt 14 Familienzentren geben wird.

B) 2. Zusätzliche Fachkraft in Horten

Über diese Maßnahme werden in Horten Fachkräfte (an Stelle von Kinderpflegerinnen oder Kinderpflegern) finanziert, um die Qualität der Betreuung zu steigern. Auch wenn die Fachkraftquote in städtischen Horten als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme schrittweise zurückgefahren wird, wird vorgeschlagen, die Förderung von zusätzlichen Fachkräften für Horte in freier Trägerschaft im bisherigen Umfang bis auf Weiteres fortzusetzen (120.000 Euro). Neuanträge sind nur möglich, wenn andere Einrichtungen aus der Förderung ausscheiden.

B) 3. Hortklassen

Ziel des Konzepts ist es, die Klassenbildung so zu gestalten, dass alle Kinder einer Klasse auch den gleichen Hort besuchen. Diese sogenannten Hortklassen wurden in der Schule von einer Lehrkraft und im Hort von pädagogischen Fachkräften betreut, die eng zusammenarbeiten. Wie bereits oben dargestellt, kann das Konzept in Kitas freier Trägerschaft nicht mehr umgesetzt werden, so dass das Budget (K3) infolgedessen gestrichen und in andere Maßnahmen umgeschichtet wird.

B) 4. Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen

Es wurden unter externer Begleitung in einer Unterarbeitsgruppe der AG §78 Kita bis Oktober 2021 trägerübergreifend Handlungsempfehlungen und praxisnahe Hilfsmittel zu den Themenbereichen „Interkulturelle Arbeit“ und „Vielfalt“ erarbeitet (siehe JHA vom 28.04.2022 „Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita“). Diese erarbeiteten Inhalte werden allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg auf einer Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Um die Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse in die Praxis zu unterstützen, fallen in den Folgejahren weiterhin Kosten i. H. v. bis zu 10.000 Euro zur Redaktion der Internetplattform, für Coachings-, Trainings- und Fortbildungsangebote, moderierte Qualitätsdialoge sowie kleinere Sonderprojekte unter Einbindung externer Fachexpertise an. Der AWO Kreisverband Nürnberg e. V. übernimmt hier die Federführung. Ergänzend zu den Mitteln aus der QW wurde vom AWO Kreisverband Nürnberg e. V. ein Förderantrag beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gestellt, um weitere Projektmittel zu akquirieren.

B) 5. Entdeckergruppen

Das Konzept der Entdeckergruppen wurde im Jugendhilfeausschuss am 30. September 2021 beschlossen. Das Konzept sieht vor, dass Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, die eine reguläre Kindertageseinrichtung in Nürnberg besuchen, an einer "Entdeckergruppe" teilnehmen können. Jeweils sieben bis zehn Kinder entdecken an einem Tag in der Woche in Begleitung von zwei pädagogischen Fachkräften das direkte Umfeld, die gesamte Stadt und deren Naturräume.

Das Konzept "Entdeckergruppen" startete im April 2022 mit einer Pilot-Phase zunächst ohne Erweiterung der Plätze. Die Umsetzungsphase mit Erweiterung der Plätze war ab September 2023 geplant, konnte aber aus personellen Gründen, wie oben beschrieben, in den Kitas nicht umgesetzt werden. Das überzeugende pädagogische Konzept soll jedoch fortgeschrieben und auch ohne Platzaufstockung in den beteiligten Kitas umgesetzt werden. Die weitere fachliche Begleitung durch die Soke e.V. mit Aufwendungen i. H. v. bis zu 7.500 Euro ist daher erforderlich.

3. Gesamtfinanzierung 2024 und Vorschau 2025

Die Anpassungen an die dPK des Jahres 2023 schlagen sich in den Zuschüssen für die freien Träger im Programm der Qualitativen Weiterentwicklung nieder und bedingen zum großen Teil die notwendigen Erhöhungen in 2024. Die vorgeschlagene Ausweitung der Förderung von Qualifizierungskursen wird durch interne Umschichtungen gegenfinanziert. Insgesamt steigen die Ausgaben für das Programm der Qualitativen Weiterentwicklung im Jahr 2024 um 100.034 Euro.1

Die Personalkostensteigerungen werden voraussichtlich auch in 2025 der maßgebliche Treiber für die notwendige Erhöhung sein. Die dPK 2023 werden dafür um die durch Ref I/II ermittelte Steigerungsrate i. H. v. 6,5 % für die Erhöhungen der Zuschüsse angepasst. Hinzu kommt

1 Diese setzen sich aus den o.g. Erhöhungen für 2 neue Orte für Familien in freier Trägerschaft (29.501 Euro) sowie den Erhöhungen bei den städtischen Einrichtungen (16.000 Euro), der Aufstockung der Qualifizierungsförderung (40.000 Euro) sowie den Personalkostensteigerungen (insg. 64.833 Euro, davon 59.325 für Orte für Familien, Familienzentren, 5.508 Elternbegleiter) zusammen. In Abzug kommen die Reduzierungen bei den Hortklassen (-9.200 Euro) und den Entdeckergruppen (- 41.100 Euro).

in 2025 die Finanzierung der beiden neuen Familienzentren. Insgesamt erhöht sich der Ansatz 2025 im Vergleich zu 2024 um rd. 238.662 Euro.2

2022 2023 2024 2025
Gesamtkosten K1 2.561.210 2.578.450 2.678.484 2.917.146
und K3
Veränderung zum 27.250 17.240 100.034 238.662
Vorjahr
2023 2024 2025
K3 Zuschüsse für 2.241.400 2.325.434 2.566.856
freie Träger
K1 Sachkosten städ- 337.050 353.050 350.290
tischer Träger
Summe 2.578.450 2.678.484 2.917.146

2 Diese setzen sich aus den o. g. Erhöhungen für die beiden neuen Familienzentren (136.522 Euro) sowie Platzaufstockungen in städtischen Orten für Familien (6.880 Euro) und den Personalkostensteigerungen i. H.v. 6,5 % zusammen (insg. 115.260 Euro). Der Ansatz wird noch um 20.000 Euro reduziert, da die Elternbefragung in 2025 ausgesetzt wird (Gesamt: 238.662 Euro).

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