Berichtsvorlage J/018/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören
Anlagen: 2.1 Eidesformel
Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage J/018/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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