Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (05.10.2023)

Sitzung gesamt

Anlage · 05.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Gabriele Klaßen Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Verkehr & Mobilität Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

(Achtung: geänderter Sitzungsort!)

05.10.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/013/2023 5 TOP Ö 2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören Berichtvorlage J/018/2023 9 2.1 Eidesformel J/018/2023 12 TOP Ö 3 Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Sitzungsvorlage J/015/2023 13 3.1 Entscheidungsvorlage J/015/2023 17 Stellungnahme von Stk zum TOP Frühe Hilfen J/015/2023 23 TOP Ö 4 Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2024 und 2025 Sitzungsvorlage J/019/2023 25 4.1 Entscheidungsvorlage J/019/2023 29 TOP Ö 5 Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas, Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2023 Antrag_Fachkräftesituation in den NürnbergerKitas_Grüne J/020/2023 36 Berichtvorlage J/020/2023 38 5.1 Bericht J/020/2023 42 TOP Ö 6 Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg für die Bereiche „Internationale Jugendbegegnungen, Jugendaustausch und Gruppenfahrten“ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt Sitzungsvorlage J/021/2023 51 6.1 Entscheidungsvorlage J/021/2023 55 6.2 Ergänzung Förderrichtlinien J/021/2023 58

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Achtung: geänderter Sitzungsort!)

Sitzungszeit

Donnerstag, 05.10.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden Bericht

stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die J/018/2023

nicht dem Stadtrat angehören

Ries, Elisabeth

3. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

4. Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Beschluss

Nürnberg - Fortschreibung 2024 und 2025 J/019/2023

Ries, Elisabeth

5. Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas Bericht

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom J/020/2023

17.02.2023

Ries, Elisabeth

6. Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Beschluss

Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg für die Bereiche J/021/2023

„Internationale Jugendbegegnungen, Jugendaustausch und

Gruppenfahrten“ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.07.2023,

öffentlicher Teil

8. Mitteilungen

9. Auflagen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.09.2023 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Bund der katholischen Jugend (BDKJ) - stimmberechtigter Sitz: Herr Daniel Dreykorn vom Bund der katholischen Jugend (BDKJ) wird für Herr Daniel Röhrer als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Jennifer Winterhalder.

Humanistische Vereinigung K.d.ö.R. - beratender Sitz: Frau Anita Häfner von der Humanistischen Vereinigung K.d.ö.R. wird für Frau Ulrike von Chossy als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Michael Bauer.

Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN - stimmberechtigter Sitz: Frau Edith Klose, Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN, wird für Herr Fabian Fiedler als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Marica Münch.

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Dienstleistungszentrum U25 - beratender Sitz: Herr Philipp Besten vom Jobcenter Nürnberg-Stadt wird für Frau Gundi Harter als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Peter Preißinger.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bund der katholischen Jugend (BDKJ) - stimmberechtigter Sitz: Herr Daniel Dreykorn vom Bund der katholischen Jugend (BDKJ) wird für Herr Daniel Röhrer als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Jennifer Winterhalder.

Humanistische Vereinigung K.d.ö.R. - beratender Sitz: Frau Anita Häfner von der Humanistischen Vereinigung K.d.ö.R. wird für Frau Ulrike von Chossy als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Michael Bauer.

Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN - stimmberechtigter Sitz: Frau Edith Klose, Vorschlag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN, wird für Herr Fabian Fiedler als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Marica Münch.

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Dienstleistungszentrum U25 - beratender Sitz: Herr Philipp Besten vom Jobcenter Nürnberg-Stadt wird für Frau Gundi Harter als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Peter Preißinger.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des

Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören

Anlagen: 2.1 Eidesformel

Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).

Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2023

Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder

im Jugendhilfeausschuss

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.

Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten

gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten

nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage Stellungnahme von Stk zum TOP Frühe Hilfen

Sachverhalt (kurz): Zwei Angebote der Frühen Hilfen wurden bereits im vergangenen Jahr dem Ausschuss mit dringender fachlicher Empfehlung vorgelegt und zur Umsetzung empfohlen: Das Kooperationsprojekt „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“ mit dem Ziel, das befristete Projekt in das kommunale Regelangebot der Frühen Hilfen aufzunehmen, sowie das Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ mit dem Ziel, den kindesbezogenen Bedarf der Zielgruppe bedarfsgerecht abdecken zu können. Aufgrund der prekären Haushaltslage war auf eine Anmeldung zum Haushalt 2023 verzichtet worden. Beide Maßnahmen werden nun erneut zum Beschluss für den Haushalt 2024 vorgelegt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 90.000 € Folgekosten 90.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 90.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die erforderlichen Mittel werden zum Haushalt 2024 angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zu den beiden Kooperationsprojekten und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mittel zum Haushalt 2024 anzumelden. Über die endgültige Mittelbereitstellung entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

Entscheidungsvorlage

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Zwei Angebote der Frühen Hilfen wurden bereits im vergangenen Jahr dem Ausschuss mit dringender fachlicher Empfehlung vorgelegt und zur Umsetzung empfohlen: Das Kooperationsprojekt „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“ mit dem Ziel, das befristete Projekt in das kommunale Regelangebot der Frühen Hilfen aufzunehmen, sowie das Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ mit dem Ziel, den kindesbezogenen Bedarf der Zielgruppe bedarfsgerecht abdecken zu können. Aufgrund der prekären Haushaltslage war auf eine Anmeldung zum Haushalt 2023 verzichtet worden. Beide Maßnahmen werden nun aufgrund der hohen fachlichen Bedeutung erneut zum Beschluss für den Haushalt 2024 vorgelegt. Auf die Sachverhaltsdarstellung Frühe Hilfen 2022 (vgl. JhA vom 28.07.2022 TOP 4) wird verwiesen.

Kooperationsprojekt „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“

Fast alle Kinder werden in Geburtskliniken geboren. Dort können ihre Eltern niedrigschwellig, unkompliziert und stigmatisierungsfrei erreicht und Zugänge in einer für die Familien lebensweltnahen Umgebung geschaffen werden. Lotsenaktivitäten, die über Frühe Hilfen informieren, die Familien unmittelbar vor Ort beraten und ggfs. noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus in weitere Angebote vermitteln, haben sich bewährt und sind inzwischen in vielen Geburtskliniken etabliert. Als Kooperationsform an der Schnittstelle unterschiedlicher Leistungssysteme werden sie vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen und der Bundesstiftung Frühe Hilfen empfohlen. Als Orientierung für die Entwicklung von Lotsendiensten wurden Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind als Eckpunktepapier veröffentlicht unter https://www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/zentrale-qualitaetskriterien-fuer-lotsendienste-der-fruehen-hilfen-in-geburtskliniken-fachliche-anford/

Im Zuge der Pandemie stellte sich in den vergangenen Jahren zusätzlich und mit Dringlichkeit die Frage, wie belastete und isolierte Familien besser erreicht werden können. Viele Schwangere zogen sich aus Sorge vor einer Corona - Ansteckung aus gesundheitsbezogenen und psychosozialen Regelangeboten, wie z.B. Schwangerenberatung, Hebammenvorsorge, Geburtsvorbereitungskursen oder spezifischen Beratungsangeboten zurück oder nutzten diese in deutlich geringerem Umfang. Die Anbindung an die Versorgungsstrukturen rund um Schwangerschaft und Geburt war nur noch lückenhaft gegeben, gleichzeitig nahmen Belastungsfaktoren und Unsicherheiten zu.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde 2022 mit zusätzlichen, jedoch befristeten Mitteln aus dem bundesweiten Corona - Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche das Angebot „Lotsin Frühe Hilfen“ als Kooperationsprojekt zwischen Jugendhilfe/KoKi, Klinikum Nürnberg und dem Sozialdienst katholischer Frauen entwickelt und implementiert. Eine Fachkraft der Frühen Hilfen steht den frischentbundenen Müttern mit wöchentlich 25 Wochenarbeitsstunden auf den Geburtsstationen des Klinikums Nürnberg bei allen Fragen außerhalb des medizinischen Spektrums zur Verfügung. Bei Bedarf vermittelt die Lotsin für die Zeit nach der Entlassung in weitergehende Hilfen oder hält selbst Kontakt zur Familie. Dabei spielt das erworbene Vertrauensverhältnis zur Lotsin eine wichtige Rolle. Die Lotsin erkennt familiäre Ressourcen und Belastungen frühzeitig und fungiert als niedrigschwellig erreichbare Ansprechperson beim Übergang in das Alltagsleben mit dem Neugeborenen.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) stellt für das Projekt aus seinem bestehenden Team an Gesundheitsfachkräften eine Kinderkrankenschwester mit psychosozialer Zusatzqualifizierung als Lotsin zur Verfügung. Auf den Geburtsstationen des Klinikums Nürnberg kommt die Lotsin an mehreren Tagen pro Woche zum Einsatz und nimmt dort direkten Kontakt zu den Müttern oder Eltern auf. Die Klinik bahnte dem Projekt von Beginn an den Weg durch Anbindung an die vor Ort gegebenen Strukturen sowie die Abläufe im Klinikalltag.

Das Jugendamt/KoKi entwickelte gemeinsam mit den weiteren beteiligten Kooperationspartnern das Konzept, begleitet die Umsetzung und Weiterentwicklung, steht auf operativer Ebene der Lotsin beratend und für die Vermittlung notwendiger Anschlusshilfen zur Verfügung.

Frühere Besuche der Aufsuchenden Gesundheitshilfe (aGH) in den Geburtskliniken mussten bereits vor Corona aus Kapazitätsgründen reduziert und mit den zusätzlichen Anforderungen der Pandemie gänzlich eingestellt werden. Bei der damaligen Leitung der Aufsuchenden Gesundheitshilfe bestand vor Projektbeginn die Einschätzung, dass voraussichtlich keine Möglichkeit besteht, diese Besuche regelhaft wiederaufzunehmen und im Sinne einer umfassenden Lotsentätigkeit anzubieten. Seit dem Ende der Pandemie steht die aGH für Einzelfallhilfen wieder vollumfänglich zur Verfügung und wird von der Lotsin als Anschlusshilfe angefragt oder empfohlen.

Vielfach etablieren sich Lotsenprojekte auch in anderen Städten, so in fast allen Geburtskliniken in Hamburg, an allen Geburtskliniken in Frankfurt und im Main-Taunus-Kreis oder in Bayern am Uniklinikum Würzburg. Die Forschung bestätigt ebenfalls den Erfolg. Siehe auch: www.caritas.de/presse/pressemeldungen-dcv/caritas-studie-zu-babylotsen-eine-wahre-hilfe-fuer-junge-familien-und-in-der-pandemie-noch-mehr-gebraucht-48874d6a-c697-4ca3-94b5-241dcae37b77 )

Aufgrund der strategischen und fachlichen Bedeutung und dem hohen Nutzungsgrad bei den Familien wurde dafür 2023 zwar noch kein eigener Haushaltsansatz aufgrund der prekären Haushaltslage gebildet, sollte eine Finanzierung über Restmittel o.ä. aber nicht möglich sein, würden die fehlenden Mittel von der Stadt unterjährig zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis wird aktuell das Angebot weitergeführt und ausgewertet:

Die persönliche Ansprache und das vertrauensvolle Gespräch mit der Lotsin erwies sich als unerwartet hilfreich. Überraschend deutlich bestätigte sich eine große Aufgeschlossenheit der Wöchnerinnen gegenüber der Lotsin noch während des Krankenhausaufenthaltes. Die zahlenbasierte Auswertung belegt, dass  von 608 angesprochenen Nürnberger Frauen nur 27 Frauen das Gespräch ablehnten (4,4 %),  an 590 Frauen Infomaterial zu den Frühen Hilfen in Nürnberg ausgeteilt wurde (97 %),  mit 581 Frauen ein Informationsgespräch geführt werden konnte (95 %),  bei 569 Frauen Unsicherheiten bis hin zu psychosozialen Belastungen bestanden (93 %),  160 Frauen ein vertiefendes Gespräch wahrnahmen (22 %), davon thematisierten o 74 Frauen eine belastende / traumatisierende Geburtserfahrung o 69 Frauen besondere familiäre oder psychosoziale Belastungen o 17 Frauen Fragen zum Neugeborenen  136 Frauen wurden anschließend in das Netzwerk der Frühen Hilfen vermittelt  14 Frauen wurden an die KoKi angebunden  50 Frauen wünschten über das vertiefende Gespräch hinaus weitere Kontakte

 11 Frauen wurden nach dem Klinikaufenthalt zu ausführlichen Gesprächen und Beratungen kontaktiert, um die Familie zu stabilisieren bis eine weitere Hilfe installiert werden konnte, um besonderem Gesprächsbedarf nach belastender Schwangerschaft und Geburt nachzukommen und zur Förderung der Elternkompetenz.

Die Erfahrungen der Lotsin lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Frauen sind auch in der Zeit nach der Geburt überwiegend sehr offen und dankbar für ein Gespräch, das Angebot wird sehr gut angenommen und als gewinnbringend erlebt. Der Erstkontakt zu den Familien erfordert viel Feingefühl und Zeit, was im normalen Klinikbetrieb meist nicht gegeben ist. Das Thema „Geburtserlebnis“ nimmt viel Raum in den Gesprächen ein, mit positiven Effekten auf eine sichere Bindung zum Kind. Die Familien bewerten es als sehr gewinnbringend, wenn sich im Stationsalltag die Lotsin ohne Druck Zeit nimmt und sie bestärkt, ihre Unsicherheiten, Ängste ernst nimmt und Fragen geklärt werden. Die meisten der angesprochenen Frauen haben erst über die Lotsin die KoKi und das Netzwerk der Frühen Hilfen kennengelernt, was auch Rückschlüsse auf die Notwendigkeit weiterer Einbindung u.a. von Gynäkologen/innen und der Bewerbung Früher Hilfen zulässt. Eine Ansprechpartnerin, einen Kontakt und Informationen über Angebote zu haben, wenn es möglicherweise Tage oder Wochen nach der Entlassung zu Hause schwierig wird, gibt den Eltern Sicherheit und reduziert die Gefahr von Krisen und Gefährdungen. Nicht zuletzt fühlt sich das Pflegepersonal entlastet, da neben den medizinisch-pflegerischen Bedarfen auch psychosoziale Bedarfe erkannt und bearbeitet werden können. Damit schließt das Angebot eine Lücke für Eltern, die aufgrund der neuen Lebenssituation Fragen, Unsicherheiten und Belastungen zu bewältigen haben, ohne aber bereits im Fokus der Sozialdienste oder anderer Dienste im Kontext einer Kindeswohlgefährdung zu stehen. Die Fragen dieser Eltern können unmittelbar beantwortet werden, was für Sicherheit vor der Entlassung sorgt.

Fallbeispiele

(1): Eine frisch entbundene Mutter kann nach einer traumatisch erlebten Geburt nicht aufhören zu weinen. Nach einem kurzen klärenden Erstgespräch berichtet die Mutter von einer langen Kinderwunschzeit und einer vorigen Schwangerschaft, die mit einer Fehlgeburt und einer traumatischen Erfahrung in Vollnarkose endete. Es findet ein vertieftes Gespräch über die Geburt statt. Nach dem Gespräch äußert die Mutter Erleichterung und große Dankbarkeit über den Besuch der Lotsin mit den Worten: „Ich bin sehr froh, dass ich dir im Krankenhaus mein Herz ausschütten konnte.“

(2): Eine Mutter berichtet beim klärenden Erstgespräch, dass sich der Vater des Neugeborenen während der Schwangerschaft von ihr getrennt habe. Das sei ein Schock für sie und sie wisse nicht, wie es mit der Beziehung zum Vater ihrer Kinder und der Elternschaft weitergehen solle. Es folgt ein vertiefendes Beratungsgespräch und letztendlich die Informationsweitergabe zu Beratungsstellen und psychologischer Unterstützung. Die Mutter äußert nach dem Gespräch, sich in den nächsten Wochen an eine der empfohlenen Stellen zu wenden oder sich noch einmal bei der Lotsin zu melden.

(3): Eine Mutter berichtet, dass sie erst seit Kurzem in Nürnberg lebt. Außer ihrem Mann kenne sie niemanden und sie baue sich erst langsam ein soziales Netz auf. Da sie in der Kürze der Zeit keine Nachsorgehebamme finden konnte, wurde sie über das Angebot der Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern informiert und eine weitere Vermittlungsstelle für Nachsorgehebammen sowie eine Familienpatenschaft empfohlen.

Plakate zur Information und Bewerbung des Angebotes im Klinikum Nürnberg

Abbildung 2

Abbildung 1

Nach den Praxiserfahrungen und zahlenbasierten Auswertungen des vergangenen Jahres erweist sich das Lotsenprojekt über Corona hinaus als überaus erfolgreich, um einen niedrigschwelligen und zugleich lebensweltnahen Kontakt zu unsicheren und belasteten Familien herzustellen. Die Möglichkeit, Familien mit Neugeborenem in der Klinik anzutreffen, erleichtert den Zugang zur Zielgruppe auf einzigartige Weise. Dadurch, dass sich das kostenlose Angebot an alle Eltern richtet, ist der Zugang stigmatisierungsfrei, die hohe Akzeptanz der Eltern spiegelt sich in den dargelegten Zahlen. Auf struktureller Ebene leistet das Angebot pilotartig einen Beitrag zur system- und leistungsübergreifenden Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfen in Nürnberg. Es erfüllt die Anforderung des KJSG “Prävention und Zugänge vor Ort“ zu verbessern und die Empfehlung des NZFH, unterschiedliche Leistungssysteme durch Lotsendienste zu verschränken. Perspektivisch ist geplant, alle Nürnberger Geburtskliniken einzubinden.

Zur Absicherung des derzeit bis Ende 2023 befristeten Angebotes ist eine zweckgebundene Aufstockung des Haushaltsansatzes Frühe Hilfen in Höhe von 55.000 Euro notwendig. Eine Ausweitung des Projektes auf alle Nürnberger Geburtskliniken wird nach Auswertungen der Pilotphase fachlich für sinnvoll erachtet und soll gemeinsam mit Vertretern/-innen den Kliniken Hallerwiese und St. Theresien- Krankenhaus geprüft werden, wäre aber mit weiteren Aufstockungen des Haushaltsansatzes in 2025 ff verbunden. Daher werden auch weiterhin ergänzende Zuschuss- und Fördermöglichkeiten gesucht und geprüft.

Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ des Caritasverbandes Nürnberg e.V.

Mit dem Haus Dorothea wurde eine Versorgungslücke der Eingliederungshilfe für seelisch besonders belastete Mütter geschlossen. Seit Oktober 2019 stehen in der Rehdorfer Str. 26/28 fünfzehn Plätze für Mütter mit psychischen Erkrankungen und für Mütter mit Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit und ihre Kinder zur Verfügung. Von den 15 Plätzen werden mindestens 5 Plätze für psychisch kranke Mütter vorgehalten. Aufgenommen werden schwangere Frauen und Mütter ab 18 Jahren mit einem oder maximal zwei Kindern bis zum Ende des 10ten Lebensjahrs. In der Regel ist eine Verweildauer von zwei Jahren vorgesehen. Das Einrichtungskonzept zielt darauf ab, die Frauen mittels Unterstützung bei der Bewältigung der individuellen Alltags-, Gesundheits- und Erziehungsanforderungen auf ein selbständiges Leben mit Kind oder Kindern in der eigenen Wohnung vorzubereiten. Neben der kindgerechten Versorgung und Förderung der Kinder steht der Aufbau einer stabilen und verlässlichen Beziehung zwischen Mutter und Kind und dessen altersangemessener Erziehung im Fokus. Die ambulante Begleitung durch Fachkräfte der Eingliederungshilfe wird durch kindesbezogene Einzelberatung, wöchentliche Gruppen- und Freizeitangebote einer sozialpädagogischen Fachkraft für Frühe Hilfen ergänzt. Kindesbezogene Themen im Bereich Frühe Hilfen sind zum Beispiel die Sensibilisierung für kindliche Bedürfnisse, angemessene Einordnung kindlichen Verhaltens und kindlicher Äußerungen, das altersangemessene Setzen von Grenzen, Umgang mit Konflikten oder die Beziehung der Kinder zu ihren Vätern und weiteren Bezugspersonen. Die Versorgung des Kindes, Einhaltung von Hygienestandards, Aufbau einer Tagesstruktur oder die Erledigung von Anträgen und Formalitäten sind den Leistungen der Eingliederungshilfe zuzuordnen, da sich Defizite tendenziell aus der Erkrankung der Mutter ableiten. Vernetzung und flankierende Angebote aus dem Netzwerk sorgen für zusätzliche Unterstützung und Entlastung auch in Hinblick auf die spätere Verselbständigung.

Mit dem neuartigen Konzept wurde die bisherige Aufspaltung in eine Betreuung in der eigenen Wohnung durch die Eingliederungshilfe und/oder die Jugendhilfe oder beide Leistungen ohne gemeinsame Hilfeplanung überwunden. Erstmals wurden sowohl finanziell als auch fachlich - organisatorisch Leistungen der Eingliederungs- und der Jugendhilfe in einer Nürnberger Einrichtung verschränkt. Damit erfüllt das Konzept bereits die Vorgaben einer inklusiven Lösung im Sinne des KJSG in Form eines fest installierten Gesamtplanungsverfahrens. Der gebotene Rahmen ist angesiedelt zwischen ambulanter Betreuung in der eigenen Wohnung und einem stationären Jugendhilfesetting. Durch die Zusammenarbeit und die adäquate Unterstützung von Mutter und Kind sollen Kindeswohlgefährdungen und Trennungen in dieser risikobelasteten Zielgruppe vermieden, Kinder gesund und gefährdungsfrei aufwachsen und perspektivisch ein eigenständiges, gemeinsames Leben im eigenen Haushalt mit Kind erreicht werden.

Der Bezirk Mittelfranken finanziert als überörtlicher Sozialhilfeträger den teilhabebezogenen Unterstützungsbedarf der Frauen nach § 53 SGB XII, das Jugendamt der Stadt Nürnberger die Jugendhilfe nach § 16 SGB VIII. Die Miete sowie der Lebensunterhalt werden i.d.R. über Jobcenter-Leistungen bestritten. Zur Deckung des erzieherischen und kindesbezogenen Bedarfs wurde mit der Eröffnung des Hauses für acht der insgesamt 15 Plätze eine 0,5 Vollzeitstelle (VK) mit einer Sozialpädagogin für Frühe Hilfen in der Einrichtung installiert. Diese wird aus dem Haushaltsansatz der Frühen Hilfen finanziert und arbeitet kindesbezogen mit den Fachkräften der Eingliederungshilfe in einem Team verschränkt. Ein Konzept und eine Leistungsvereinbarung regeln die Details der Zusammenarbeit. Der Bezirk Mittelfranken hat eine Betriebserlaubnis erlassen.

Nach Auswertung der bisherigen Sach- und Erfahrungsberichte des Trägers und nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Bezirk stellt sich die Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll, notwendig

und erfolgreich dar. Allerdings wurde trotz der eingesetzten Aufnahmesteuerung in Form gemeinsamer Personenkonferenzen unter Beteiligung von Vertretern/-innen der Eingliederungs- und der Jugendhilfe inzwischen sehr deutlich und nachvollziehbar vom Träger dargelegt, dass nahezu alle bislang aufgenommenen Mütter einen kindesbezogenen und jugendhilferelevanten Unterstützungsbedarf aufweisen. Die ursprüngliche Annahme, eine 0,5 VK für acht Plätze wäre ausreichend, hat sich somit als unzureichend erwiesen. Der kindesbezogene Aufwand besteht planerisch und fachlich nicht nur für 8 Plätze, sondern vielmehr für alle 15 Plätze, weil, anders als ursprünglich angenommen, alle Kinder der beiden risikobehafteten Zielgruppen besondere Belastungen durch die Erkrankungen ihrer Mütter zu bewältigen haben. Für die Bedarfsanmeldung des Trägers spricht auch, dass dem Einsatz von weiteren Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, von Kindeswohlgefährdungen und von Inobhutnahmen mit den vorhandenen Mitteln nicht vollständig vorgebeugt werden konnte.

Fachlich und planerisch betrachtet ist eine zweckgebundene Erhöhung des kommunalen Haushaltsansatzes Frühe Hilfen für zusätzliche 0,5 Vollzeitstellen sozialpädagogische Fachkraft Frühe Hilfen im Haus Dorothea dringend geboten. Damit soll die kindesbezogene Unterstützung auf alle 15 Plätze ausgeweitet werden und allen Bewohnerinnen und ihren Kindern zukommen können. Dies würde eine zweckgebundene Aufstockung der Frühen Hilfen um 35.000 Euro bedeuten. Im Gegenzug werden für einen Teil der Mütter erzieherische Hilfen, wie z.B. sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), verhindert, was allerdings nicht konkret monetär bewertet werden kann.

20.27.47- 14/27

Jugendhilfeausschuss (JHA) am 27.07.2023, TOP 3 Koordinierende Kinderschutzstelle

und Frühe Hilfen

hier: Stellungnahme Ref. I/II/Stk zur Anmeldung

I. Ref. I/II/Stk liegt die oben genannte Anmeldung zur Stellungnahme vor.

Die Vorlage zum TOP 3 JHA am 27.07.2023 enthält einen Beschlussvorschlag zur Anmeldung zusätzlicher Mittel für die Ausweitung freiwilliger Aufgaben in Höhe von 90 T€.

Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

 Die Regierung von Mittelfranken hat in der Haushaltsgenehmigung 2023 Vorgaben für künftigen Haushaltsaufstellungen gemacht. Insbesondere hat sie darauf hingewiesen, dass der kommunalrechtliche Grundsatz „Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ bei künftigen Haushaltsaufstellungen noch stärker in den Vordergrund gestellt werden muss. Da aus Sicht von Ref. I/II/Stk die vorgelegte Anmeldung eher dem freiwilligen Bereich zuzuordnen ist, würde eine Umsetzung den Vorgaben der Regierung entgegenlaufen.

 In der Anordnung des Oberbürgermeisters zur Aufstellung des Haushaltsplans 2024 (AdO Nr. 12 B vom 29.03.2023) wurde folgende Regelung getroffen: „Neue Aufgaben und Aufgabenausweitungen können nur in begründeten Einzelfällen mit besonderer zwingender Notwendigkeit zur Planung angemeldet werden. Grundsätzlich stehen hierfür keine weiteren Mittel zur Verfügung. Insofern haben die Dienststellen/ Organisationseinheiten bei einer Anmeldung einen vollständigen Deckungsvorschlag, aus dem hervorgeht, dass er mit dem Geschäftsbereich/Referat abgestimmt worden ist, vorzulegen.“ In der Entscheidungsvorlage sowie dem Beschlussvorschlag fehlt dieser Deckungsvorschlag. Die Aussage in der Vorlage, weiterhin nach ergänzenden Zuschussund Fördermöglichkeiten zu suchen, ist zu unverbindlich für eine Deckungszusage. Dagegen würde eine Neupriorisierung innerhalb der Frühen Hilfen ohne Ausweitung des Kostenrahmens den Anforderungen an eine Deckung genügen.

 Aufgrund der prekären Haushaltslage hat das Jugendamt auf eine Aufnahme in den Haushaltsplan 2023 bereits schon einmal verzichtet. Die Auffassung, dass sich die Haushaltslage der Stadt Nürnberg im Hinblick auf den Haushaltsplan 2024 wesentlich verbessert hätte, erscheint zum aktuellen Zeitpunkt unbegründet.

 Inwieweit es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu Überschneidungen mit anderen Leistungsangeboten (zum Beispiel des Klinikums, des Gesundheitsamtes und sonstiger Netzwerke) kommt, kann an dieser Stelle von Ref. I/II/Stk nur schwer beurteilt werden. Ziel sollte es auf jeden Fall sein, Doppelstrukturen zu vermeiden.

J wird gebeten, die Stellungnahme von Ref. I/II/Stk in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.07.2023 dem TOP 3 beizulegen.

II. Ref. V m.d.B.u. Auslage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.07.2023

Nürnberg, 19.07.2023 Referat für Finanzen, Personal und IT

gez. Brehm (26 32) (Unterschrift liegt elekronisch vor)

Abdruck je an: a) J b) Stk

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2024

und 2025

Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Im September 2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung des Programms der Qualitativen Weiterentwicklung für die Jahre 2022 und 2023 diskutiert und beschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage forderte die Kämmerei für den Haushalt 2023 eine Behandlung und einen erneuten Beschluss im JHA vom 29.09.2022, bei dem die Planung für das Jahr 2023 auf Einsparungen hin überprüft, überarbeitet und angepasst wurde.

Der Jugendhilfeausschuss wird nun um Zustimmung zur Planung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 gebeten.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 100.034 € Folgekosten 100.034 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 100.034 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung des Jugendamts beantragt die Erhöhungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Programm der QW unterstützt insb. Einrichtungen und Kinder in besonders belasteten Stadtteilen, aber auch stadtweit profitieren Kinder und Familien durch Angebote der QW.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Unterarbeitsgruppe der AG Kitas gem. § 78 SGB VIII

AG Kitas. gem. § 78 SGB VIII

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Konzepts der qualitativen Weiterentwicklung 2024 und 2025 und beauftragt die Verwaltung, die entsprechend notwendigen Mittel für 2024 anzumelden.

Über die endgültige Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

Entscheidungsvorlage

Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –

Fortschreibung 2024/2025

Die Förderbereiche in der Qualitativen Weiterentwicklung (QW) der Kindertagesbetreuung in Nürnberg verbessern und stärken das Qualitätsniveau in Nürnberger Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch in belasteten Sozialräumen. Wir unterscheiden einerseits das Transferbudget (K3) für freigemeinnützige und sonstige Träger und andererseits das Sachkostenbudget (K1) für Sachaufwand im Jugendamt. Die Inhalte und Veränderungen werden mit den Kita-Trägern in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Kita (AG 78) eng abgestimmt. Der Förderzeitraum der Qualitativen Weiterentwicklung wurde im Jugendhilfeausschuss am 30. September 2021 auf jeweils zwei Jahre festgelegt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das Programm bereits für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 im Wesentlichen nur um die üblichen Personalkostenanpassungen, orientiert an den von Ref. I/II ermittelten, durchschnittlichen städtischen Personalkosten (dPK) erhöht. Die meisten fachlichen Anpassungen wurden durch Umschichtungen innerhalb der QW-Positionen, wie z.B. der „Kitaförderung plus“ finanziert.

Auch für das Jahr 2024 werden die Personalkostenzuschüsse wieder anhand der dPK 2023 angepasst. Für das Jahr 2025 wird aufgrund der aktuellen Tarifentwicklungen und der durch Ref I/II ermittelten Steigerungsrate für das Jahr 2024 nochmals von einer Steigerung der Personalkosten um 6,5 % in den Planungen ausgegangen.

1. Förderziele und Fördermaßnahmen

Bei den Projekten und Angeboten werden für das Jahr 2024 folgende Anpassungen im

Vergleich zum Jahr 2023 (JHA-Vorlage 09/2022) vorgeschlagen:  Ab Herbst 2023 gehen wie geplant zwei neue Orte für Familien in freier Trägerschaft in Betrieb. Die Entscheidung fiel nach Bewerbung und Auswertung in Abstimmung mit der Unterarbeitsgruppe der AG 78 – Kita auf den Hort in der Dianastraße 42 der Stadtmission e.V. mit 40 Plätzen. Außerdem wird der Hort in der Gostenhofer Hauptstraße 50 des Trägers Degrin e.V. mit 35 Plätzen zum Ort für Familien. Hierfür werden ab 2024 ganzjährig Zuschüsse für Projekte, die Teilfreistellung der Leitung und die Förderung zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels eingeplant (+29.501 Euro im Vergleich zu 2023). Da es sich jeweils um eher kleine Einrichtungen handelt, sind dafür weniger Mittel notwendig als im letzten Jahr angenommen. Die Ansätze zur Förderung der Freistellung der Leitung und zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels für Familienzentren und Orte für Familien werden zudem auf Basis der in 2023 ermittelten Zuschussbasis anhand der dPK des Jahres 2023 gesteigert, dies ergibt eine Steigerung um 59.325 Euro.  Aufgrund von Platzerweiterungen im städtischen Ort für Familien in der Wandererstraße 170 (bisher 125 Plätze, bis auf weiteres 335 Plätze) sind in 2024 zusätzliche Projektmittel i. H. v. 5.000 Euro im K1 Budget einzuplanen.  Der Ansatz für die Projektmittel der städtischen Familienzentren wurde in den letzten Jahren auf dem gleichen Niveau gehalten, durch Änderungen bei den Kinderzahlen, die jährlich als Basis zur Berechnung der Projektmittel dienen, ist hier eine Anpassung um 11.000 Euro im K1 notwendig.

Insgesamt ergibt sich für Orte für Familien und Familienzentren im K3 eine Erhöhung i. H. v. 88.826 Euro (Ziele 3, 32, 33a, 1.2) und im K1 i. H. v. 16.000 Euro (Gesamt 104.826 Euro).  Um dem angespannten Fachkräftemarkt entgegenzuwirken, soll das Budget zur Förderung der Teilnahme an Qualifizierungskursen durch Umschichtungen innerhalb des Gesamtbudgets um 40.000 Euro auf 80.000 Euro erhöht werden. Dabei soll die individuelle maximale Förderhöhe i. H. v. 2.000 Euro pro Kurs beibehalten werden, zusätzlich sollen jedoch neben der Weiterbildung von der Ergänzungs- zur Fachkraft auch die Ausbildung von der Assistenz- zur Ergänzungskraft gefördert werden können. Die Erhöhung kann durch die Einsparungen bei der Position Entdeckergruppen gedeckt werden (s. u.).  Das Konzept der Hortklassen in freier Trägerschaft wurde 2023 wegen mangelnder Kooperationsmöglichkeiten aufgrund von Personalmangel an den Grundschulen eingestellt. Es liegen aktuell keine Anträge von freien Trägern mehr vor. Der Budgetansatz i. H. v. 9.200 Euro wird deshalb umgeschichtet. Das Konzept Hortklassen wird in städtischen Kitas unverändert fortgeführt.  Das Konzept der Entdeckergruppen konnte aus personellen Gründen in den Kitas nicht wie geplant in Form von Platz- und Personalaufstockungen umgesetzt werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an der Entscheidung der Träger mittelfristig etwas ändert. Das Projekt ist jedoch pädagogisch überzeugend und die Weiterentwicklung des Konzepts wird weiterhin auch ohne Platzaufstockung als wertvoll und sinnvoll erachtet. Die weitere fachliche Begleitung durch die Soke e.V. mit Aufwendungen i. H. v. bis zu 7.500 Euro wird daher fachlich befürwortet, der Ansatz wird um 41.100 Euro reduziert und umgeschichtet (s.o.).

Für das Jahr 2025 werden folgende weitere Entwicklungen vorgeschlagen:  Im Laufe des Jahres 2025 eröffnen zwei neue Familienzentren in Nürnberg. Die beiden Einrichtungen werden derzeit, erweitert um zusätzliche Flächen für die Arbeit als Familienzentrum, gebaut (siehe JHA-Beschluss vom 20.04.2021 zum freiwilligen Baukostenzuschuss). Es handelt sich um das Familienzentrum Aufseßplatz des Trägers Schlupfwinkel e.V. mit 75 Kindergartenplätzen und das städtische Familienzentrum an der Regensburger Straße mit 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen, das als Ersatzneubau für die bereits sehr alte Bestandseinrichtung dient. Hierfür sind Projektmittel im K1 und K3 sowie Personalkostenförderung für das Familienzentrum in freier Trägerschaft geplant. Insgesamt müssen für die beiden Familienzentren Mittel i.H.v. 136.522 Euro im Jahr 2025 eingeplant werden. Davon fallen 10.360 Euro im K1 für Projektmittel des neuen städtischen Familienzentrums an. Bei einer unterjährigen Inbetriebnahme im Jahr 2025 reduzieren sich die benötigten Mittel anteilig im ersten Jahr.  Ab dem Jahr 2025 erhöhen sich aufgrund weiterer Platzaufstockungen die K1-Mittel für 2025 um insgesamt 6.880 Euro und zwar im städtischen Ort für Familien Elsa-Brändström-Straße 43 (derzeit 50 Plätze; wird 2024 in den Ersatz- und Erweiterungsneubau in der Erasmusstraße mit 100 Plätzen umziehen), im Hort Maiacher Straße 18 (derzeit 53 Plätze; wird 2024 in die neue Kombieinrichtung in der Maiacher Straße mit 150 Plätzen umziehen) und Kindergarten Heisterstr. 22 (derzeit 50 Plätze; wird voraussichtlich 2024 in seinen Ersatz- und Erweiterungsbau an der Dianastraße mit 75 Plätzen umziehen).

  1. Im Folgenden werden im Überblick die einzelnen Förderbereiche vorgestellt:

A) Sicherung der Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der

Familien (übergreifende Ziele und Maßnahmen)

A) 1. Kitaförderung plus

Wie bereits 2014 festgelegt, ist mit der Kitaförderung plus beabsichtigt, hoch engagierte und innovative Einrichtungen und Träger finanziell bei der Durchführung von Projekten zu fördern, die aufgrund sozialräumlicher Bedingungen und Herausforderungen besonders belastet sind. Den freien Trägern stehen für 2024 und 2025 jeweils 150.500 Euro und dem städtischen Träger 47.000 Euro für die Kitaförderung plus zur Verfügung (Gesamtbudget: 197.500 Euro). Seit 2023 können aus diesem Budget zudem Personal- und Sachkostenzuschüsse zur Verstetigung des Programms „Kita-Einstieg“ i. H. v. insgesamt 100.000 Euro durch freie Träger beantragt werden (siehe A.8 Kita-Einstieg), im K1-Budget sind zudem Sachmittel für Kooperationen zwischen freien Trägern und städtischen Einrichtungen i. H. v. 4.000 Euro vorgesehen. Dadurch soll zusätzlich auf den erhöhten Bedarf an Brückenangeboten, wie nicht betriebserlaubnispflichtige Spielgruppen und Unterstützung für geflüchtete Familien mit Kindern ohne Kita-Platz, reagiert werden. Insgesamt sind für Kita Plus incl. Kita-Einstieg in 2024 weiterhin 301.500 Euro geplant, in 2025 soll die Personalkostenförderung im Rahmen des Projekts Kita-Einstieg anhand der voraussichtlichen Steigerung der Personalkosten angepasst werden (Gesamt 306.511 Euro).

A) 2. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter

Elternbegleiterinnen und -begleiter fördern und unterstützen die integrierte Familienarbeit in Regeleinrichtungen, Orten für Familien sowie in Familienzentren und verbessern so die Rahmenbedingungen zur Sicherung ihrer Qualität. Die staatlicherseits angebotene Weiterbildung wird fachlich sehr begrüßt, passt sehr gut in die in Nürnberg bestehenden pädagogischen Konzeptionen und führt zu einer äußerst gewinnbringenden Arbeit der Fachkräfte mit den Familien. Die ursprüngliche Zielgröße von 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft konnte nicht erreicht werden. Die Planung für das Jahr 2023, 2024 und 2025 wurde daher angepasst, sodass hier nun Mittel für 27 Einrichtungen in freier Trägerschaft (86.508 Euro für 2024 und 92.151 Euro für 2025) zur Verfügung stehen, die Förderpauschale für die Freistellung wird anhand der Entwicklung der durchschnittlichen Personalkosten angepasst. In städtischen Einrichtungen wird das Konzept weiterhin in 27 Einrichtungen umgesetzt.

A) 3. frühstart

Durch eine Teambegleitung durch sog. Trainerinnen bzw. Trainer werden die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen bei der oft herausfordernden Arbeit unterstützt. Thematische Schwerpunkte sind der Umgang mit den Schlüsselthemen „Vielfalt” und „Partizipation” in der Kita, für deren Umsetzung im Kita-Alltag Reflexion, Unterstützung und Impulse hilfreich und notwendig sind. Die WERTSTATT – Institut für Neues Lernen leistet dafür die fachliche Begleitung und Schulung der Trainerinnen bzw. Trainer. Wegen der hohen Nachfrage sollen weiterhin 15 Teams beraten werden (Aufwand je Team 1.350 Euro). Insgesamt entstehen im Jahr 2024 und 2025 unverändert Sachkosten i. H. v. 22.250 Euro. Die Mittel werden über die Fachstelle Personalentwicklung für Soziale Berufe (Ref. V/PEF:SB) ausgereicht (daher K1-Budget).

A) 4. Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften

Die Qualifizierungsförderung von Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpflegern zu Fachkräften durch die Stadt Nürnberg ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und wird erfreulicherweise komplett ausgeschöpft. Das Budget wird – wie oben bereits dargestellt – wegen des Fachkräftemangels auf 80.000 Euro im K3 aufgestockt. Die Aufstockung soll auch im Jahr 2025 beibehalten werden.

A) 5. Mama & Papa starten durch

Bei diesem Integrationsangebot für Eltern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund handelt es sich um einen Einführungskurs in die deutsche Kultur, Sprache und hiesigen Gepflogenheiten, den Umgang mit Ämtern und in den Nürnberger Familienalltag. Für das Projekt werden weiterhin jährlich rund 12.000 Euro im K1 aufgewendet.

A) 6. Schultüte

Das Angebot „Schultüte“ richtet sich ebenfalls an Eltern mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund und deren Vorschulkinder mit dem Fokus auf die Einschulung. Dafür werden jährlich ebenfalls weiterhin rund 12.000 Euro im K1 benötigt.

A) 7. Elternbefragung

Die trägerübergreifende Elternbefragung wird in Nürnberg in Abständen von zwei bis drei Jahren durchgeführt. Die Befragung war bisher eng an den Bildungs- und Erziehungsplan angelehnt. Mittlerweile ist jedoch eine Überarbeitung des Fragenkatalogs dringend erforderlich. Als Orientierung sollen dabei u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Interaktionsqualität dienen. Die Überarbeitung der Elternbefragung wird unter wissenschaftlicher Begleitung und in Kooperation mit der Unterarbeitsgruppe der AG §78 Kita durchgeführt werden. Es werden 2023 Mittel i. H. v. bis zu 20.000 Euro für die Neuentwicklung einer digitalen Eltern- und Kinderbefragung investiert. Die neu konzipierte Elternbefragung soll dann 2024 mit den bisher eingeplanten Mitteln i. H. v. bis zu 20.000 Euro durchgeführt werden. Die nächste Befragung ist dann wieder für das Haushaltsjahr 2026 geplant, in der Zwischenzeit (Haushalt 2025) werden hierfür keine Mittel benötigt.

A) 8. Kita-Einstieg

Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm lief von April 2017 bis Dezember 2022. Die Stadt Nürnberg setzt das Programm mit den Bausteinen Eltern-Kind- Gruppen und Beratung um. An dem erfolgreichen Projekt beteiligten sich bisher neben der Stadt Nürnberg auch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., Diakoneo KdöR (mittlerweile beendet), die Katholische Kirchenstiftung St. Ludwig und das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA) gGmbH mit jeweils einer halben Stelle für die Übergangsbegleiterinnen.

Das Programm wird in einem deutlich kleineren Umfang und wie im JHA am 30. September 2021 beschrieben in Nürnberg verstetigt. Das Verstetigungskonzept war Bestandteil der Bundesförderung und sieht vor, dass freie Träger über das Programm Kita-Plus insgesamt bis zu 100.000 Euro beantragen können. Dies entspricht rund 80 Wochenarbeitsstunden (WAS). Pro Angebot müssen mind. 4 WAS vorgesehen sein, für die ein pauschaler Jahreszuschuss i. H. v. 6.400 Euro gewährt wird. Die Beantragung von mehreren Angeboten je Einrichtung ist mög-

lich. Antragsberechtigt sind vorrangig die bisher am Projekt beteiligten Träger. Weitere Interessierte können grundsätzlich auf Antrag mit aufgenommen werden. Die geplanten Mittel werden jedoch von den aktuell beteiligten Trägern bereits ausgeschöpft. Da beim städtischen Träger für das Konzept keine eigenen Stellenanteile geschaffen oder Honorarkräfte angestellt werden können, erfolgt die Beauftragung der Betreuungskräfte durch die AWO Kreisverband Nürnberg e. V. (dafür sind im K3-Budget 25.000 Euro geplant). Das Jugendamt stellt die Räumlichkeiten sowie die Ausstattung für die Spielgruppen zur Verfügung und kooperiert bei der Organisation des Angebotes und der Gewinnung der Kinder. Hierfür sollen im K1-Budget des Jugendamts insgesamt 4.000 Euro für die zusätzlich benötige Ausstattung der Spielgruppen vorgesehen werden. Im Jahr 2025 soll der Personalkostenzuschuss anhand der Personalkostensteigerungen wie üblich angepasst werden (+ 5.011 Euro).

B) Qualität für die verschiedenen Formen von Bildung, Erziehung und Betreuung von

Kindern (spezifische Ziele und Maßnahmen)

B) 1. Förderung „Kita als Ort für Familien“ und „Kita als Familienzentrum“

Eltern v.a. in benachteiligten Lebensverhältnissen können einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Alltagsgestaltung und im Erziehungsverhalten haben. Sie verfügen dann oft über zu wenig Wissen und Kompetenzen, um ihre Kinder wirksam zu unterstützen und sind zum Teil wenig vernetzt. Deshalb wurden die Praxismodelle „Orte für Familien“ und „Familienzentren“ entwickelt. Weil die Konzepte nachweislich sehr erfolgreich und wirkungsvoll sind, sollen sie weiter moderat ausgebaut werden. In den Jahren 2019 bis 2021 sind insgesamt neun Orte für Familien und im Jahr 2023 zwei neue Orte in freier Trägerschaft hinzugekommen. Insgesamt stehen mit Stand 2023 37 Orte für Familien zur Verfügung, davon 21 bei freien Trägern.

Darüber hinaus gibt es nach aktuellem Stand 12 Familienzentren, davon 7 in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft. Ab 2025 soll am Aufseßplatz und an der Regensburger Straße jeweils ein weiteres Familienzentrum hinzukommen (siehe JHA vom 29. April 2021), so dass es dann insgesamt 14 Familienzentren geben wird.

B) 2. Zusätzliche Fachkraft in Horten

Über diese Maßnahme werden in Horten Fachkräfte (an Stelle von Kinderpflegerinnen oder Kinderpflegern) finanziert, um die Qualität der Betreuung zu steigern. Auch wenn die Fachkraftquote in städtischen Horten als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme schrittweise zurückgefahren wird, wird vorgeschlagen, die Förderung von zusätzlichen Fachkräften für Horte in freier Trägerschaft im bisherigen Umfang bis auf Weiteres fortzusetzen (120.000 Euro). Neuanträge sind nur möglich, wenn andere Einrichtungen aus der Förderung ausscheiden.

B) 3. Hortklassen

Ziel des Konzepts ist es, die Klassenbildung so zu gestalten, dass alle Kinder einer Klasse auch den gleichen Hort besuchen. Diese sogenannten Hortklassen wurden in der Schule von einer Lehrkraft und im Hort von pädagogischen Fachkräften betreut, die eng zusammenarbeiten. Wie bereits oben dargestellt, kann das Konzept in Kitas freier Trägerschaft nicht mehr umgesetzt werden, so dass das Budget (K3) infolgedessen gestrichen und in andere Maßnahmen umgeschichtet wird.

B) 4. Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen

Es wurden unter externer Begleitung in einer Unterarbeitsgruppe der AG §78 Kita bis Oktober 2021 trägerübergreifend Handlungsempfehlungen und praxisnahe Hilfsmittel zu den Themenbereichen „Interkulturelle Arbeit“ und „Vielfalt“ erarbeitet (siehe JHA vom 28.04.2022 „Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita“). Diese erarbeiteten Inhalte werden allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg auf einer Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Um die Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse in die Praxis zu unterstützen, fallen in den Folgejahren weiterhin Kosten i. H. v. bis zu 10.000 Euro zur Redaktion der Internetplattform, für Coachings-, Trainings- und Fortbildungsangebote, moderierte Qualitätsdialoge sowie kleinere Sonderprojekte unter Einbindung externer Fachexpertise an. Der AWO Kreisverband Nürnberg e. V. übernimmt hier die Federführung. Ergänzend zu den Mitteln aus der QW wurde vom AWO Kreisverband Nürnberg e. V. ein Förderantrag beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gestellt, um weitere Projektmittel zu akquirieren.

B) 5. Entdeckergruppen

Das Konzept der Entdeckergruppen wurde im Jugendhilfeausschuss am 30. September 2021 beschlossen. Das Konzept sieht vor, dass Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, die eine reguläre Kindertageseinrichtung in Nürnberg besuchen, an einer "Entdeckergruppe" teilnehmen können. Jeweils sieben bis zehn Kinder entdecken an einem Tag in der Woche in Begleitung von zwei pädagogischen Fachkräften das direkte Umfeld, die gesamte Stadt und deren Naturräume.

Das Konzept "Entdeckergruppen" startete im April 2022 mit einer Pilot-Phase zunächst ohne Erweiterung der Plätze. Die Umsetzungsphase mit Erweiterung der Plätze war ab September 2023 geplant, konnte aber aus personellen Gründen, wie oben beschrieben, in den Kitas nicht umgesetzt werden. Das überzeugende pädagogische Konzept soll jedoch fortgeschrieben und auch ohne Platzaufstockung in den beteiligten Kitas umgesetzt werden. Die weitere fachliche Begleitung durch die Soke e.V. mit Aufwendungen i. H. v. bis zu 7.500 Euro ist daher erforderlich.

3. Gesamtfinanzierung 2024 und Vorschau 2025

Die Anpassungen an die dPK des Jahres 2023 schlagen sich in den Zuschüssen für die freien Träger im Programm der Qualitativen Weiterentwicklung nieder und bedingen zum großen Teil die notwendigen Erhöhungen in 2024. Die vorgeschlagene Ausweitung der Förderung von Qualifizierungskursen wird durch interne Umschichtungen gegenfinanziert. Insgesamt steigen die Ausgaben für das Programm der Qualitativen Weiterentwicklung im Jahr 2024 um 100.034 Euro.1

Die Personalkostensteigerungen werden voraussichtlich auch in 2025 der maßgebliche Treiber für die notwendige Erhöhung sein. Die dPK 2023 werden dafür um die durch Ref I/II ermittelte Steigerungsrate i. H. v. 6,5 % für die Erhöhungen der Zuschüsse angepasst. Hinzu kommt

1 Diese setzen sich aus den o.g. Erhöhungen für 2 neue Orte für Familien in freier Trägerschaft (29.501 Euro) sowie den Erhöhungen bei den städtischen Einrichtungen (16.000 Euro), der Aufstockung der Qualifizierungsförderung (40.000 Euro) sowie den Personalkostensteigerungen (insg. 64.833 Euro, davon 59.325 für Orte für Familien, Familienzentren, 5.508 Elternbegleiter) zusammen. In Abzug kommen die Reduzierungen bei den Hortklassen (-9.200 Euro) und den Entdeckergruppen (- 41.100 Euro).

in 2025 die Finanzierung der beiden neuen Familienzentren. Insgesamt erhöht sich der Ansatz 2025 im Vergleich zu 2024 um rd. 238.662 Euro.2

2022 2023 2024 2025
Gesamtkosten K1 2.561.210 2.578.450 2.678.484 2.917.146
und K3
Veränderung zum 27.250 17.240 100.034 238.662
Vorjahr
2023 2024 2025
K3 Zuschüsse für 2.241.400 2.325.434 2.566.856
freie Träger
K1 Sachkosten städ- 337.050 353.050 350.290
tischer Träger
Summe 2.578.450 2.678.484 2.917.146

2 Diese setzen sich aus den o. g. Erhöhungen für die beiden neuen Familienzentren (136.522 Euro) sowie Platzaufstockungen in städtischen Orten für Familien (6.880 Euro) und den Personalkostensteigerungen i. H.v. 6,5 % zusammen (insg. 115.260 Euro). Der Ansatz wird noch um 20.000 Euro reduziert, da die Elternbefragung in 2025 ausgesetzt wird (Gesamt: 238.662 Euro).

. '

wgm Mmm

■ ; h ; . . : V Wmm WM .

Mt

' .......: .

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus

OBERBÜRGERMEISTER

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg 2 0. FEB. 2023 gruene@stadt.nuernberg.de ____...........Nr........... p 1 Bus: Linie 36,46, 47 (Rathaus) III Zur Zur Stellungnahme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) | U Kts. 4~ An iw o rTvor Absen dung vorlegen ^4 Nürnberg, 17. Februar 2023 5 Antwort zur Unterschrift vorlegen

Fachkräftesituation in den Nürnberger Kitas

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

laut Bertelsmann-Studie von 2022 waren im vergangenen Jahr 60 Prozent der Personalschlüssel in den Kitas nicht kindgerecht. Da somit oftmals die rechtlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten

■

werden können, ist der Betrieb in vielen Kitas eingeschränkt. Dies geht von kürzeren FT

■

Betreuungszeiten bis hin zu Schließungen von Krippen-Gruppen.

■

fii

In diesem Zusammenhang sind vereinbarte Oualitätsstandards und der Anspruch auf eine pädagogisch hochwertige und kindgerechte frühe Bildung für die Kleinsten teilweise nicht mehr ■ gesichert. Hinzu kommen Fluktuation bei Mitarbeitenden, die die Bindung zu den Kindern zusätzlich erschwert, sowie unsichere Betreuungszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf H beeinträchtigen.

■1 Um jedoch noch in diesem Jahr die fehlenden Plätze sowie zudem in jeder Kita-Gruppe eine ■ kindgerechte Personalausstattung zu schaffen, sind bundesweit 308.800 Fachkräfte zusätzlich erforderlich. Allein in Bayern fehlen 35.000 zusätzliche Fachkräfte.

ü

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

> darüber, wie viele Fachkräfte an Nürnbergs Kitas konkret fehlen. > darüber, inwieweit auch Nürnberger Kitas ihre Öffnungszeiten reduzieren müssen. > über die Auswirkungen auf die Bildungsangebote in den Kitas.

>> darüber, inwieweit der Fachkräftemangel Einfluss auf die Aufnahmekapazitäten von Kindern in Krippen, Kindergärten und Horte im Hinblick auf die kommenden Jahre hat insbesondere hinsichtlich des Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler: innen ab 2026. >> über die Maßnahmen seitens der Stadt Nürnberg, um Fachkräfte für Kitas zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

y Andrea Bielmeier Gabriele Klaßen Andrea Friedei Stadträtin Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.02.2023

Anlagen: Antrag_Fachkräftesituation in den NürnbergerKitas_Grüne 5.1 Bericht

Bericht: Die Frage nach der Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas ist eine wichtige, aber nicht ganz einfach zu beantwortende Frage. Auch, weil nicht nur während Corona, sondern auch im letzten Kita-Jahr 2022/2023 der Kita-Betrieb in den allermeisten Einrichtung von extrem hohen Krankheitsausfällen geprägt war. Dies wiederum führte zu hohen Belastungen bei den Eltern und Familien, die immer wieder kurzfristig Betreuungsausfälle, wenn auch meist nur kürzere, irgendwie kompensiert werden mussten. In der aktuellen Situation ist es daher kaum möglich zu differenzieren, welche Belastungen bzw. Einschränkungen nun auf fehlende Fachkräfte, auf Krankheitsausfälle oder auf eine Kombination aus beiden zurückzuführen sind. Die Verwaltung des Jugendamts versucht daher, auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen die Situation im abgelaufenen Kita-Jahr darzustellen und einen kompakten Überblick über die Maßnahmen zu geben, die lokal und auf bayerischer Ebene zur Verfügung stehen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anstellung von Fachkräften in Nürnberger Kitas erfolgt unabhängig vom Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur oder Herkunftsland.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas

Bericht zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2023

Im Vergleich zu den Coronajahren erleben wir zum Kita-Jahr 2023/2024 wieder eine deutlich höhere, aber teilweise auch veränderte Nachfrage nach Kita-Plätzen (z.B. Trend zu kürzeren Betreuungszeiten) in allen Altersklassen in Nürnberg. Der Kita-Ausbau setzte sich während der letzten drei Jahre ohne Einschränkungen sowie mit hohem Nachdruck fort, und Nürnberg hat gute Versorgungsquoten. Trotzdem können insb. in der Schulkindbetreuung noch nicht alle Betreuungsbedarfe bedient werden. Bisher war es vor allem die Frage der fehlenden Grundstücke bzw. Standorte, die den Ausschuss wie auch die Verwaltung massiv im Zusammenhang mit der Versorgung mit Kita-Plätzen beschäftigt hat. Nun tritt die Frage nach ausreichenden Personalressourcen mit in den Fokus, da nach über 10 Jahren des massiven Ausbaus spürbar wird, dass diese nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl die Absicherung der bereits bestehenden Angebote, aber auch die weiteren Ausbaumaßnahmen, die – auch mit Blick auf den Rechtsanspruch ab 2026 für Schulkinder – noch notwendig sein werden. Außerdem sieht die Wissenschaft und Fachpolitik auch weiteren Bedarf hinsichtlich der qualitativen Weiterentwicklung der Angebote, der häufig, wie z.B. bei der Forderung nach einer besseren Fachkraft/Kind Relationen, zu einem weiteren Fachkräftebedarf führen würde.

Daher ist die Frage nach der Fachkräftesituation in Nürnberger Kitas eine wichtige, aber nicht ganz einfach zu beantwortende Frage. Auch, weil nicht nur während Corona, sondern auch im letzten Kita-Jahr 2022/2023 der Kita-Betrieb in den allermeisten Einrichtungen von extrem hohen Krankheitsausfällen geprägt war. Dies wiederum führte zu hohen Belastungen bei den Eltern und Familien, die immer wieder kurzfristig Betreuungsausfälle, wenn auch meist nur kürzere, irgendwie kompensieren mussten. In der aktuellen Situation ist es daher kaum möglich zu differenzieren, welche Belastungen bzw. Einschränkungen nun auf fehlende Fachkräfte, auf Krankheitsausfälle oder auf eine Kombination aus beiden zurückzuführen sind. Die Verwaltung des Jugendamts versucht daher, auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen die Situation im abgelaufenen Kita-Jahr darzustellen und einen kompakten Überblick über die Maßnahmen zu geben, die lokal und auf bayerischer Ebene zur Verfügung stehen.

1. Mittel- und langfristiger Fachkräftebedarf in Bayern und in Nürnberg

Laut IFP-Studie nahm die Zahl der Beschäftigten in bayerischen Kitas in den letzten sieben Jahren um 31.000 Fach- und Ergänzungskräfte zu. Dies ist ein Anstieg um knapp 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der betreuten Kinder um etwa 109.000 bzw. um 20 Prozent zu. Dabei war der Anstieg der betreuten Kinder in der Altersgruppe unter drei Jahren mit knapp 30 Prozent am höchsten (Pressemitteilung StMAS vom 31.07.2023). Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel der staatlich geförderten Einrichtungen konnte von 1:9,23 im Jahr 2020 auf 1:9,16 im Jahr 2021 verbessert werden. Im Jahr 2022 verschlechterte er sich geringfügig auf 1:9,18 (Quelle: StMAS, AMS vom 14.07.2023).

Der Freistaat Bayern rechnet auf Basis einer Studie des Instituts für Frühpädagogik und der Prognos-Studie mit einem weiteren Ausbaubedarf von 180.000 Plätzen (incl. von 130.000 Plätzen für die Betreuung von Grundschulkindern) und bis 2029 mit einem zusätzlichen Bedarf von 21.000 bis 24.000 Fach- und Ergänzungskräften (Pressemitteilung StMAS vom 31.07.2023).

Andere Prognosen zum Fachkräftebedarf, wie die der Bertelsmann Stiftung, gehen für Bayern von höheren Bedarfen aus. Um im nächsten Jahr in Bayern nicht nur ausreichend Kita-Plätze zu Verfügung stellen zu können, sondern die Einrichtungen personell auch mit einem kindgerechten Personalschlüssel ausstatten zu können, müssten rund 35.300 Fachkräfte zusätzlich angestellt werden1.

In Nürnberg sollen in den kommenden Jahren insgesamt 6.800 neue Betreuungsplätze geschaffen werden (Krippe 1.400, Kindergarten 1.400 und Grundschulkindbetreuung2 4.000), um den prognostizierten Bedarf decken zu können. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf von mindestens rund 870 pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften (VZÄ). Berechnungsgrundlage ist hier der gesetzliche Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,0. Soll der trägerübergreifende, durchschnittliche Anstellungsschlüssel3 in Nürnberger Kitas weiter eingehalten werden, so liegt der zusätzliche Personalbedarf bei ca. 1.040 Fach- bzw. Ergänzungskräften (VZÄ). Sollen die wissenschaftlichen Empfehlungen wie bspw. der Bertelsmann Stiftung zu einer kindgerechten Personalausstattung eingehalten werden und damit eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung sowie eine verlässliche Betreuung der Kinder sichergestellt werden, müssten in Nürnberg (wie in ganz Bayern) noch deutlich mehr Fachkräfte beschäftigt werden.

Über die Altersmischung oder über Fluktuationsquoten der Fachkräfte stehen dem Jugendamt keine Nürnberger Daten zur Verfügung, so dass dieser Bedarf nicht abgeschätzt werden kann.

2. Personalsituation in Nürnberger Kitas

Eine Aussage auf lokaler Ebene, wie die konkrete Personalsituation sich in den Kitas darstellt, kann nicht getroffen werden: Zum einen gibt es in Bayern keine allgemein festgelegten Ziel- Anstellungsschlüssel je Einrichtungsart (nur einen Mindestanstellungsschlüssel unabhängig von der Einrichtungsart von 1:11,0), zum anderen werden nicht besetzte Stellen nicht zentral erfasst.

Einen groben Anhaltspunkt kann die Auswertung der Monatsdaten im KiBiG.web für 2022 geben. Dort wird der monatliche durchschnittliche Anstellungsschlüssel der Einrichtungen erfasst. Der Anstellungsschlüssel nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) legt die Zahl und die Qualifikation des erforderlichen Personals in Abhängigkeit von den betreuten Kindern fest4. Diese werden ins Verhältnis gesetzt zu den von den Fachkräften erbrachten Arbeitsstunden, die auf Vollzeitäquivalente aufaddiert werden. Fehlzeiten des pädagogischen Personals von bis zu 42 Tagen werden im KiBiG.web nicht sichtbar, d.h. kurzfristige Personalausfälle wie Krankheit, Urlaub, Fortbildung sind nicht ersichtlich. Langfristige Personalausfälle wie bei Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft, Langzeiterkrankung oder Kündi-

1 Pressemitteilung der Bertelmann Stiftung vom 20.10.2022, online verfügbar unter: 20102022_PM_Ländermonitor_BY (bertelsmann-stiftung.de) 2 Horte, Kombieinrichtungen, integrierte Ganztagsbildung, kooperative Ganztagsbildung (nicht Mittagsbetreuung) 3 Der trägerübergreifende durchschnittliche Anstellungsschlüssel in Nürnberger Einrichtungen lag im Jahr 2020 bei 1:9,01, in Kinderkrippen bei 1:8,45, in Kindergärten bei 1:9,48, in Kinderhorten bei 1:8,33 und in Häusern für Kinder bei 1:9,67 (Bildungsbericht der Stadt Nürnberg 2022, S. 49). 4 Einbezogen in die Berechnung werden die Buchungszeiten der Kinder, die Gewichtung nach Alter, Migrationshintergrund und (drohender) Behinderung.

gung können aber dazu führen, dass die Einrichtungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,0 nicht einhalten können, wenn Stellen nicht zeitnah wiederbesetzt oder Vertretungen eingesetzt werden können. Im Durchschnitt konnten im Jahr 2022 18 von 348 Kitas in freier Trägerschaft den Mindestanstellungsschlüssel nicht durchgehend einhalten.

Wenn der Anstellungsschlüssel von 1:12,5 unterschritten wird, ist dies ein Hinweis darauf, dass das Kindeswohl in der Einrichtung gefährdet sein könnte. In diesen Fällen beurteilt das Jugendamt der Stadt Nürnberg die Situation vor Ort und erarbeitet gemeinsam mit den Trägerverantwortlichen und den Leitungen entsprechende Maßnahmen. Dies kam zum Glück nur in wenigen und meist nur kurz andauernden Einzelfällen vor.

Ein weiterer Anhaltspunkt ist, wenn Plätze aufgrund von fehlenden Personalressourcen nicht (nach)besetzt werden können. Wie weiter unten beschrieben, stehen zum neuen Kita-Jahr rd. 150 Plätze aus diesem Grund nicht zur Verfügung, was grob überschlagen bedeutet, dass stadtweit rd. rund 20 Vollzeitstellen nicht besetzt werden konnten.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat nur bei den eigenen rund 130 städtischen Kindertageseinrichtungen einen Überblick über die offenen Stellen. Von den zum Stand Juni 2023 vorhandenen 1.160 Planstellen für pädagogische Funktionen waren 42 Stellen unbesetzt (3,6%). Bis Februar 2023 konnten alle freiwerdenden Stellen immer wieder sukzessive nachbesetzt werden, seit März war dies nicht mehr möglich. Diese Zahl lag leicht über den Zahlen der Vorjahre (vor Corona).

3. Entwicklung der Öffnungszeiten in Nürnberger Kitas

Trägerübergreifend wird berichtet, dass der Krankenstand seit Herbst 2022 beinahe durchgängig außergewöhnlich hoch war. Neben den offenen Stellen belasten diese kurzfristigen Ausfälle die Kindertageseinrichtungen sehr stark. Das übliche Angebot musste zum Teil heruntergefahren werden, um die Betreuung der jeweils anwesenden Kinder während der Öffnungszeiten oder durch Verkürzung der Öffnungszeiten gewährleisten zu können. Die zum Teil vorhandenen Springerkräfte bei den Trägern könnten die laufenden Ausfälle nicht mehr vollumfänglich kompensieren. Dies hat die betroffenen Eltern häufig sehr belastet, da die Betreuungssicherheit, wie sie aus der Zeit vor Corona bekannt war, in vielen Fällen nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Insgesamt erleben wir ein großes Engagement der Träger und einen hohen Einsatz in den Teams, die Betreuungssituation so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Ebenso sehen wir ein großes Entgegenkommen und eine hohe Kreativität der Eltern, mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Für die Kinder und ihre Entwicklung war diese Situation allerdings besonders bitter, da sie einen gut strukturierten und verlässlichen Kita-Alltag nach den unruhigen Corona-Jahren dringend gebraucht hätten. Die mittel- und langfristigen Folgen können heute noch gar nicht abgeschätzt werden.

Die Kindertageseinrichtungen sind gem. § 47 SGB VIII verpflichtet, der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde (Freie Träger: Jugendamt, Städtische Kitas: Regierung von Mittelfranken) Einschränkungen im regulären Betreuungsangebot aufgrund von Personalmangel zu melden. Nachdem deutlich wurde, dass das Kita-Jahr 2022/2023 anders als erwartet verläuft, wurden diese Daten ab Dezember 2022 regelmäßig vom Jugendamt ausgewertet.

3.1. Situation der Kitas in freier Trägerschaft

Im Zeitraum zwischen 01.12.2022 und 31.07.2023 gingen im Jugendamt der Stadt Nürnberg 249 Meldungen über Einschränkungen des Betreuungsangebots aufgrund von Personalmangel von freien Trägern ein. Eine Meldung kann dabei mehrere Maßnahmen umfassen, wie z.B. Reduzierung der Öffnungszeiten und Angebot einer Notbetreuung.

Die Auswertung dieser Daten zeigt, dass sich die Kindertageseinrichtungen um individuelle Lösungen bemühen, krankheitsbedingte Personalausfälle bei einer zusätzlich generell angespannten Arbeitsmarktlage zu kompensieren. Dabei versuchen die Kindertageseinrichtungen die Einschränkungen im regulären Betreuungsangebot so gering wie möglich zu halten, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie eine möglichst hohe Bildungsbeteiligung der Kinder zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen durch die Maßnahmen im Fall von personellen Engpässen die Gewährleistung der Aufsichtspflicht sowie des Kindeswohls vor Ort sichergestellt werden. Zu bedenken ist, dass jede Einschränkung im regulären Betreuungsangebot für die Familien mit großen Herausforderungen verbunden ist. Wie schon die Erfahrungen während der Corona-Pandemie gezeigt haben, sind für die Familien häufige und kurzfristige Einschränkungen besonders problematisch5.

Anzahl der Meldungen nach Monat

64
43
27
23 22 22 23 25

Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul

2022 2023

Abbildung 1: Anzahl der Meldungen nach Monat

3.1.1. Reduzierung der Öffnungszeiten

Temporäre Kürzungen der Öffnungszeiten wurden dem Jugendamt im Berichtszeitraum 01.12.2022 bis 31.07.2023 134 mal gemeldet. Dabei war der Umfang der Kürzung sehr unterschiedlich sowohl in Bezug auf die Anzahl der Stunden als auch auf die Dauer der Einschränkungen. Die Einrichtungen mussten ihre Öffnungszeiten um eine halbe bis fünf Stunden pro Tag kürzen. Die Einschränkungen beschränkten sich überwiegend auf ein oder zwei Tage und nur in 14 Fällen länger als eine Woche (fünf Werktage).

5 Kuger, S.; Haas, W.; Kalicki, B.; Loss, J.; Buchholz, U.; Fackler, S.; Finkel, B.; Grgic, M.; Jordan, S.; Lehfeld, A.-S.; Maly-Motta, H.; Neuberger, F.; Wurm, J.; Braun, D.; Iwanowski, H.; Kubisch, U.; Maron, J.; Sandoni, A.; Schienkewitz, A.; Wieschke, J. (Hg.) (2022). Die Kindertagesbetreuung während der COVID-19-Pandemie. Ergebnisse einer interdisziplinaren Studie. Bielefeld: wbv Publikation. DOI: 10.3278/9783763973279; S. 8.

Die Einrichtungen passen die Maßnahmen sehr individuell an die jeweilige Personalsituation vor Ort an und die Einschränkungen werden auf das absolut Notwendige begrenzt. Eine dauerhafte Reduzierung der Öffnungszeiten und damit auch der Betreuungszeiten wurden von vier Einrichtungen gemeldet.

3.1.2. Notbetreuung

Die Einrichtung einer Notbetreuung wurde im Berichtszeitraum 01.12.2022 bis 31.12.2023 111 mal gemeldet. Diese Maßnahme geht häufig mit weiteren Maßnahmen einher, wie z.B. mit verkürzten Öffnungszeiten oder Teilschließungen. Die Betreuungskapazität in der Notbetreuung war in den Einrichtungen sehr unterschiedlich. Dies zeigt, dass die Einrichtungen auch diese Maßnahme an die personelle Situation anpassen. Das Angebot der Notbetreuung ist häufig mit einer Abfrage des Betreuungsbedarfs der Eltern und in einzelnen Fällen mit einer Priorisierung, z.B. nach der Berufstätigkeit der Eltern, verbunden.

Dauer der Notbetreuung

35 33

6

n e g n 25 u d le 20 M r e 15 d lh a z n A 5 3 2 1 1 1 1

1 2 3 4 5 6 7 8 10 14 17 Anzahl der Wochentage

Abbildung 1: Dauer der Notbetreuung

3.1.3. (Teil-)Schließungen

Es wurden im Jahr 2023 bis zum 31.07.2023 34 Teilschließungen von Einrichtungen gemeldet, d.h. einzelne Gruppen oder Bereiche in Häusern für Kinder (z.B. Krippe) waren geschlossen. Häufig war die Teilschließung nur einen Tag nötig. Teilschließungen wurden überwiegend von Häusern für Kinder gemeldet (29). Eine komplette Schließung der Einrichtung wurde 16 mal gemeldet, wobei dies maximal drei Tage erforderlich war und vor allem Solitäreinrichtungen betraf (14).6

6 Darüber hinaus wurde eine Einrichtung komplett geschlossen, was aber nicht nur auf fehlendes Personal zurückzuführen war.

3.2. Situation in den städtischen Kitas

Grundsätzlich hält die Stadt Nürnberg ein Kontingent an Vertretungskräften vor und setzt diese bei Personalmangel ggf. auch dauerhaft ein, wodurch Schließungen i.d.R. vermieden werden können. Auch bei den städtischen Kindertageseinrichtungen kam es im Zeitraum 12/2022 bis 07/2023 immer wieder zu personellen Engpässen, die zu temporäreren Reduzierungen der Öffnungszeiten sowie zu Einschränkungen im Angebot (Wegfall von Ausflügen oder Projekten) führten. Eine dauerhafte Reduzierung der Öffnungszeiten oder eine Einschränkung der Betreuungskapazitäten (Teil- oder Vollschließungen sowie Notbetreuung) konnte bisher vermieden werden, aufgrund des vorhandenen Vertretungspools sowie des anlassbezogenen Einsatzes des Personals.

4. Mögliche Auswirkungen von Personalengpässen auf die Bildungsangebote und

die Aufnahmekapazitäten in den Kitas

Eine angespannte Personalsituation hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bildungsangebote in den Einrichtungen: Personalintensive Bildungsangebote, die über die alltägliche pädagogische Arbeit hinausgehen, fallen bei personellen Engpässen aus oder müssen verschoben werden (z.B. Ausflüge, Elternbildungsveranstaltungen). Die Beteiligung der Einrichtungen an Fortbildungen, Projekten und Programmen sinkt aufgrund der angespannten Personalsituation. Zeitkontingente des Personals (auch von Leitungskräften) für mittelbare pädagogische Tätigkeiten (z.B. für Qualitäts- und Teamentwicklung) werden für die direkte Betreuung der Kinder benötigt, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Langfristig beeinflusst dies die Bildungs- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen negativ.

Wenn Einrichtungen aufgrund von personellen Engpässen nur eine Notbetreuung anbieten können, so ist der Anspruch darauf bei einigen Trägern an die Berufstätigkeit der Eltern geknüpft. Diese Maßnahme trägt maßgeblich dazu bei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu gewährleisten. Langfristig besteht darin jedoch ein Risiko für die Bildungsbeteiligung von Kindern, deren Eltern nicht (beide) erwerbstätig sind. Angesichts der Regelungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung während der Pandemie gilt es diese Situation kritisch zu beobachten.

Darüber hinaus ist eine wichtige Strategie der Einrichtungen im Umgang mit personellen Engpässen die alters- und gruppenübergreifende Betreuung. Für die Kinder entsteht dabei häufig eine diskontinuierliche Betreuungssituation. Der damit verbundene Raum- und Betreuungspersonenwechsel kann insbesondere für sehr junge Kinder einen Stressfaktor darstellen und generell die Beziehungsqualität negativ beeinflussen.

An einzelnen Standorten wurden zum neuen Kita-Jahr auch die Aufnahmekapazitäten reduziert. Gemäß AVBayKiBiG gilt der Grundsatz, dass zunächst das pädagogische Personal vorzuhalten ist, bevor Kinder aufgenommen werden. Insgesamt stehen dadurch rd. 245 Plätze weniger zur Verfügung, dies betrifft aktuell vor allem Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kitas freier Träger.

In den städtischen Kindertageseinrichtungen mussten aufgrund offener Stellen keine Plätze dauerhaft reduziert werden, aber es konnte nicht immer eine übergangslose Besetzung der freien Plätze ermöglich werden. Zum neuen Kita-Jahr 2023/2024 werden alle Plätze in städtischen Kitas belegt, da alle Stellen zum September 2023 besetzt werden konnten.

5. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Nürnberger Kitas

Steigerung der Ausbildungskapazität Im Stadtgebiet Nürnberg wurden in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten massiv erweitert. Genaue Zahlen über die Ausbildungsplätze an den Fachakademien für Sozialpädagogik und Berufsfachschulen für Kinderpflege im Einzugsgebiet von Nürnberg liegen dem Jugendamt nicht vor. Es wird aber berichtet, dass nicht mehr alle Ausbildungsplätze belegt werden können. An der Städtischen Fachakademie waren zu Beginn des neuen Schuljahrs fünf Plätze im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) unbesetzt, im ersten Studienjahr der Regelausbildung neun Plätze, in der dualen Ausbildung (PiA) 7 Plätze und im letzten Ausbildungsjahr der Regelausbildung 12 Plätze. Die Schulplätze an der BFE Kinderpflege sind alle besetzt, obwohl eine zusätzliche Klasse gebildet worden ist.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschulen für Kinderpflege, der Fachakademien für Sozialpädagogik sowie der frühpädagogischen Studiengänge nicht alle auf dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Fachkräfte qualifizieren sich direkt im Anschluss an ihre Ausbildung weiter (z.B. durch ein Studium), gehen in die Familienphase über oder wechseln das Berufsfeld. Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist eine Breitbandausbildung, sodass auch weitere Arbeitsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb der Kita sowie in der Behindertenhilfe offen stehen. Darüber hinaus verlässt fast ein Viertel der Fachkräfte das Arbeitsfeld Kita in den ersten fünf Jahren nach dem Berufseinstieg7. Zu bedenken ist auch, dass die im Großraum Nürnberg ausgebildeten Fachkräfte auch überregional in den Beruf einsteigen bzw. überregional ausgebildete Fachkräfte nach Nürnberg ziehen, um dort zu arbeiten.

Ausbildung in Kindertageseinrichtungen Sowohl die Stadt Nürnberg als auch die freien Träger bieten in ihren Kitas vielfältige Möglichkeiten für Praktika:  schulische Schnupperpraktika  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)  Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)  Berufspraktikum  Begleitpraktika der Fachoberschule  Semesterpraktika Darüber hinaus halten Einrichtungen auch vermehrt Ausbildungsplätze in der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungsvariante für angehende Erzieherinnen und Erzieher vor (PiA) und beteiligen sich durch Berufspraktikumsplätze am Schulversuch „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“. Diese hohe Beteiligung bei der praktischen Ausbildung und Anleitung unterstützt langfristig die Sicherstellung des Personalbedarfs für die Kindertagesbetreuung in der gesamten Region.

7 Fuchs-Rechlin, Kirsten/Züchner, Ivo (Hrsg.) (2018): Was kommt nach dem Berufsstart? Mittelfristige berufliche Platzierung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Studien, Band 27. München, S. 34-41, online verfügbar unter:https://www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/old_uploads/media/WEB_St_27_Fuchs-Rechlin.pdf

Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen und Anerkennung von Abschlüssen Das Jugendamt bezuschusst Weiterqualifizierungskurse zur Fachkraft in Kitas. Die Mittel, die im Rahmen der Qualitativen Weiterentwicklung für diese Qualifizierungsförderung für Kitas in freier Trägerschaft bereit gestellt werden, sollen von 40.000 € im Jahr 2023 auf 80.000 € im Jahr 2024 durch Umschichtungen deutlich gesteigert werden (siehe TOP Qualitative Weiterentwicklung). Die Stadt fördert die Qualifizierung auch für die eigenen Beschäftigten in Kitas. Darüber hinaus begrüßt und unterstützt das Jugendamt neue Konzepte zum Quereinstieg in die Kindertagesbetreuung, wie z.B. das Gesamtkonzept zur beruflichen Weiterbildung des StMAS sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger der Agentur für Arbeit. Gleichzeitig ist es dem Jugendamt der Stadt Nürnberg ein wichtiges Anliegen, dass dies nicht zu Lasten der Qualität vor Ort geht. Daher werden Anträge auf Anerkennung als pädagogische Fach- bzw. Ergänzungskraft gemäß § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG gewissenhaft geprüft und zügig bearbeitet. Dies gilt ebenso für multiprofessionelle Teams und die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

Die Fachstelle "Personalentwicklung & Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)" des Referats für Jugend, Familie und Soziales bietet ein umfangreiches und vielfältiges Fortbildungsprogramm für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Darunter finden sich auch verschiedene Teamcoaching-Angebote, deren Ziel eine gezielte Unterstützung der Fachkräfteteams in den Einrichtungen bei pädagogischen Herausforderungen ist. Diese Teamentwicklungsmaßnahmen tragen langfristig dazu bei Fachkräfte zu binden und die Resilienz der Teams zu stärken. Vor allem die hohe Personalfluktuation stellt die Kitateams vor große Herausforderungen und beeinflusst die pädagogische Qualität in den Einrichtungen negativ, weshalb Teamentwicklungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Personalbildung leisten.

Stärkung der Fachkräfteteams durch zusätzliches Personal Zur Entlastung der Leitungskräfte und der Teams wurde seit dem Jahr 2020 in Bayern über den Leitungs- und Verwaltungsbonus (finanziert aus dem Bundesprogramm „Gute-Kita-Gesetz) zusätzliche Kräfte (Fachkräfte, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte) finanziert. Die Bayerische Staatsregierung will diesen Ansatz grundsätzlich weiterverfolgen und die Anzahl der Teamkräfte im Jahr 2024 unter Bereitstellung von Landesmitteln in Höhe von 127 Mio. Euro verdoppeln (allerdings mit einem deutlich geringeren Zuschuss je Stelle). Diese Teamkräfte sorgen für eine unmittelbare Entlastung des pädagogischen Personals und schaffen so mehr Zeit für Qualität sowie Attraktivität für das Berufsfeld. Ziel sind 12.000 Kräfte bayernweit einzusetzen, d.h. in jeder Einrichtung müsste mindestens eine zusätzliche Kraft zum Einsatz kommen und das Stammpersonal entlasten. Die Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2024 unterliegt allerdings noch dem Haushaltsvorbehalt.8 Die im Juni 2023 vorgelegte neue Förderrichtlinie ermöglicht nur noch eine anteilige Finanzierung der bisher bereits eingestellten Entlastungskräfte, die Träger und Einrichtungen müssen ab 2023 mitfinanzieren, um das bereits zusätzliche eingestellte Personal weiterbeschäftigten zu können.

Intensivierung der Personalrecruiting-Maßnahmen Sowohl freie Träger als auch die Stadt Nürnberg als Träger von Kindertageseinrichtungen haben im Zuge des zunehmenden Fachkräftemangels ihre Investitionen in das Recruiting gesteigert. Stellenanzeigen werden multimedial geschaltet und der direkte Kontakt mit den Ausbildungsstätten sowie die Teilnahme an diversen Fach- und Ausbildungsmessen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die freien Träger arbeiten darüber hinaus zunehmend mit Personalleasing-Firmen

8 vgl. StMAS, 520. Newsletter - Informationen zum Kinderbetreuungsgipfel

zusammen, um den Fachkräftebedarf in ihren Einrichtungen bei kurzfristig nicht auflösbaren Situationen zu decken. Diesbezüglich werden zum Teil sehr hohe Mehrkosten von Trägern beklagt.

Finanziell ist das Arbeitsfeld in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zwischenzeitlich sehr attraktiv: Es herrscht ein sog. Arbeitnehmermarkt, d.h. Fachkräfte können schnell und ohne finanzielle Einbußen den Arbeitgeber wechseln. Dies führt insgesamt zu einer höheren Fluktuation von Fachkräften, von der alle Träger berichten.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit erzielten pädagogische Kräfte in der Kinderbetreuung und -erziehung bei einer Vollzeitbeschäftigung im Kalenderjahr 2021 ein mittleres Bruttoentgelt (Median) von 3.531 Euro. Der Median von allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Fachkräften und Spezialistinnen und Spezialisten betrug 3.460 Euro.

in den Jahren davor gab es regelmäßig Anstiege zwischen 2 Prozent bis hin zu 4 Prozent, so dass sich das Median-Entgelt 2021 im Vergleich zum Jahr 2015 um insgesamt 16 Prozent erhöht hat. Diese Entwicklung ist etwas günstiger als im Durchschnitt der Beschäftigten mit beruflichem Abschluss oder Weiterbildungs- bzw. Bachelorabschluss, bei denen der Gehaltszuwachs 15 Prozent betrug.

derpflegerinnen und Kinderpfleger erhielt 2021 ein Bruttoeinkommen von 3.144 bis 4.013 Euro. Bei einem Viertel der Beschäftigten überstieg das Einkommen 4.013 Euro.

und Hessen die höchsten Entgelte zu verzeichnen waren, fielen sie in den östlichen Ländern merklich geringer aus.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 05.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg für die Bereiche „Internationale Jugendbegegnungen, Jugendaustausch

und Gruppenfahrten„ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

Anlagen: 6.1 Entscheidungsvorlage 6.2 Ergänzung Förderrichtlinien

Sachverhalt (kurz): Die Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg insbesondere die Abschnitte zur Internationalen Jugendbegegnungen, Jugendaustauschen und Gruppenfahrten - bedürfen der Anpassung, um ein vereinfachtes, effizienteres und transparenteres Verfahren der Antragstellung zu gewährleisten. Zudem sollen durch die Erhöhung der Förderpauschalen weitere Anreize geschafft werden, Internationale Jugendaustauschmaßnahmen und Gruppenfahrten durchzuführen.

Bezug zum Orientierungsrahmen der Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ergänzung der Richtlinien für den Bereich Internationale Jugendbegegnungen- und Gruppenfahrten trägt zur Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche bei, an Freizeitmaßnahmen teilzunehmen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

KJR

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Ergänzungen der Richtlinie zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg für den Bereich Internationale Jugendbegegnungen, Jugendaustausch und Gruppenfahrten.

Entscheidungsvorlage:

Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch

die Stadt Nürnberg für die Bereiche „Internationale Jugendbegegnungen, Jugendaus-

tausch und Gruppenfahrten“ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

1. Ausgangslage

Für die Förderung von internationalen Jugendaustauschmaßnahmen und Gruppenfahrten stehen im Haushalt der Stadt Nürnberg jährlich insgesamt 51.100 Euro zur Verfügung (Z366200031). Die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg“ (gem. III. 2.2 Gruppenfahrten und III.2.3. Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch) und legt Fördermodalitäten zur Berechnung der Höhe der einzelnen Zuschüsse fest. Der Abfluss der Mittel erfolgt lediglich auf Antrag der Gruppen / Verbände beim Jugendamt. Internationale Jugendbegegnungen müssen im Vorfeld zu Jahresbeginn beim Jugendamt angemeldet werden, um zu verhindern, dass für geplante Maßnahmen nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Gruppenfahrten können unterjährig nach Abschluss der Maßnahme beantragt werden. Der Zuschuss bemisst sich anhand der festgelegten Förderpauschalen und der tatsächlichen Kosten laut eingereichter Abrechnung (Verwendungsnachweis). Die Förderung kann von den derzeit 63 Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von außerschulischen Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von acht bis etwa 26 Jahren im In- und Ausland. Die bestehenden Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zu internationalen Begegnungsmaßnahmen und Gruppenfahrten sollen mit dem vorgelegten Vorschlag nicht vollständig geändert werden, dieser soll nur in Bezug auf die Nrn. III.2.2 und III.2.3 als Ergänzung für die zukünftige Berechnung der hier gewährten Zuschüsse dienen.

2. Geplante Anpassungen

Eine Anpassung der Zuschüsse ist aufgrund der allgemein gestiegen Kosten in den letzten Jahren notwendig, diese wurden seit Einführung der Richtlinien im Jahr 1998 nicht angepasst und nur auf Eurobeträge verändert. Zudem sollen inhaltliche Vorgaben geändert werden, um die Beantragung und Bearbeitung der Anträge im Jugendamt für alle transparenter und effizienter zu gestalten. Insbesondere wird die qualitative Unterscheidung zwischen Fahrten mit dem Ziel der Kontaktaufnahme, dem Austausch mit konkreten Partner/-innen im Ausland oder einem ständigen Austausch mit einer Partnerstadt der Stadt Nürnberg, aufgehoben. Alle Maßnahmen sollen in Zukunft mit demselben Fördersatz bezuschusst werden, um in diesem Bereich grundsätzlich das Interesse an der Durchführung von Jugendaustauschmaßnahmen zu steigern (siehe bisherige Regelung in u. s. Tabelle Nr. 6.). Zudem soll durch die Vereinheitlichung der Förderpauschalen eine einfachere Antragsstellung und effizientere Sachbearbeitung mit geringem Verwaltungsaufwand gewährleistet werden. Mit einer Erhöhung der Zuschüsse erwartet der KJR Nürnberg-Stadt zusätzliche Anträge in den Bereichen „Internationaler Jugendaustausch und Gruppenfahrten“. Es werden hierfür keine zusätzlichen Haushaltsmittel der Stadt Nürnberg beantragt, eine Kostendeckung soll mit den vorhandenen Mitteln vorgenommen werden. Vergleichsberechnungen zu den geplanten Erhöhungen auf Basis der Antragslage der Vorjahre wurden vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung wird der Ansatz weiterhin ausreichend sein.

Bezüglich der Fördermodalitäten soll v. a. die Höhe der Förderpauschalen angepasst werden. Hervorzuheben ist die Erhöhung der Förderpauschalen für Betreuungskräfte von 15,50 Euro auf 20,- Euro

(siehe Tabelle Nr. 3. und Nr. 6.), zudem die Erhöhung der Pauschalen pro Tag und Teilnehmende bei In-und Auslandsmaßnahmen der Internationalen Jugendaustauschmaßahmen auf einheitlich 15,- Euro (siehe Tabelle Nr. 5. und Nr. 6.). Bei Besuchen von Partner/-innen im Inland können zudem inländische Teilnehmende mit 5 Euro pro Tag bezuschusst werden. Die bisher gültige Fassung der Richtlinien ist unter: https://www.kjr-nuernberg.de/fileadmin/user_upload/kjr-nuernberg-stadt/Service/Foerderung/Foerderrichtlinien.pdf abrufbar.

Die Anpassungen der Förderrichtlinien im Einzelnen sind aus u. s. Tabelle ersichtlich:

Freizeiten und Ferienfahrten

Bisherige Regelung Neue Regelung Erklärung
1. Die Maßnahme muss mindestens vier, darf jedoch höchstens 28 Ka- lendertage dauern. Gefördert werden Teilnehmende und Betreuer*innen von Gruppenfahrten unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme mindestens vier und höchstens 21 Tage dauert (inkl. An- und Abreisetag). Die Maßnahmendauer wird auf max. 21 Tage reduziert, da in den vergangenen Jahren keine längeren Maßnahmen beantragt wurden.
2. Mindestens 6 Kinder oder Ju- gendliche müssen an der Maßnahme teilnehmen Mindestens sieben junge Menschen (ohne Betreuer*innen) müssen teilneh- men. Änderung auf mindestens sieben TN, um keine Kleingruppenfahrten zu bezuschussen.
3. Zuschusshöhe: a) mindestens 15,50 € täglich für eine Betreuungskraft auf je zehn angefangene Kin- der, Jugendliche oder junge Menschen (gerechnet ohne die Betreuungskraft) b) mindestens 15,50 täglich für eine Betreuungskraft auf je fünf angefangene Kinder, Jugendliche oder junge Menschen bei Maßnahmen für Behinderte (gerechnet ohne die Betreuungskraft) Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- €. Bei jeder Fahrt können, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuer*innen angerechnet werden. Drei Betreuer*innen können demnach ab einer Gruppengröße von 17 Teil- nehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine weitere Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezu- schusst werden.  Aufgrund der allgemeinen Kos- tensteigerungen wird eine Erhö- hung des Betreuerzuschusses von 15,50 € auf 20,- € vorgenom- men.  Bei jeder Fahrt können mindes- tens zwei Betreuer*innen ange- rechnet werden, um eine sichere Betreuung der Gruppe zu ge- währleisten. Für inklusive Maß- nahmen kann grundsätzlich ein/e Betreuer*in mehr mit angerechnet werden.

Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch

Bisherige Regelung Neue Regelung Erklärung
4. An- und Abreisetage werden nicht bezuschusst, wenn an diesen nicht mindestens eine Begegnungs- zeit mit dem Partner von mindestens 6 Stunden nachgewiesen wird. Lei- ter/-innen der Maßnahmen werden wie Teilnehmer/-innen bezuschusst. Das Verhältnis von Leiter/-innen und Teilnehmer/-innen muss angemes- sen sein, d. h. pro angefangene zehn Teilnehmer/-innen ein/e Lei- ter/-in. Eine Gruppe sollte mindes- tens acht Personen umfassen. Voraussetzungen für eine Förderung sind: a. mindestens vier und höchstens 21 volle Aufenthaltstage (inkl. An- und Abreisetag) b. die Teilnahme von mindestens sieben Teilnehmer/-innen (ohne Be- treuer/-in); c. Nachweis einer festen Gruppe jun- ger Menschen im Ausland bzw. im In- land f. ein Programm aus dem hervorgeht, welche Gruppen an welchen Pro- grammpunkten teilgenommen haben.  An- und Abreisetage werden wie Programmtage berechnet, da an diesen Tagen i.d.R. bereits Programme stattfinden. Die ge- sonderte Überprüfung entfällt.  Die Gruppengröße wird in sieben TN und eine Betreuungskraft auf- geteilt.
5. für Maßnahmen im Inland: Für ausländische Teilnehmer/-innen in Nürnberg bis zu 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in. Für Maßnahmen mit besonderen Zielgruppen, z. B. Behinderte, zusätzlich bis zu 5,- € pro Tag und Teilnehmer/-in. a) Jugendbegegnungen im Inland: Bei Inlandsbegegnungen werden Teil- nehmende aus dem Ausland mit ma- ximal 15,- € pro Tag und Teilnehmer/- in gefördert. Zusätzlich können max. die gleiche Anzahl inländischer Teil- nehmer/-innen mit 5,- € pro Tag ge- fördert werden. Entsprechende TN- Listen sind zu führen. Förderfähig sind: Kosten für Unter- kunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und projektbezogene (Material-) Kosten  Aufgrund der allgemeinen Kos- tensteigerungen wird eine Erhö- hung des TN-Zuschusses der ausländischen TN von 10,- € auf 15,- € / Tag und TN vorgenom- men.  Neu: Einführung eines TN-Zu- schusses für inländische TN in Höhe von 5,- € / Tag und TN, damit auch diese Ausgaben (z.B. für Teilnahme am Pro- gramm, Verpflegung etc.) antei- lig gedeckt sind.
6. für Maßnahmen im Ausland: Bei einem Betrag von über 75,- € pro Teilnehmer/-in für Fahrtkosten bis zum Begegnungsort, können bis zu 60 %, jedoch max. 210,- € pro Teil- nehmer/-in übernommen werden. Bei Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit einem Partner im Ausland min- destens 5,25 € pro Tag und Teilneh- mer/-in. Bei ständigem Austausch mit einem konkreten Partner im Aus- land mindestens 7,75 € pro Tag und Teilnehmer/-in. Bei Begegnungspro- grammen mit besonderen Zielgrup- pen, z. B. Behinderte, mindestens 10,25 € pro Tag und Teilnehmer/-in. Bei Maßnahmen mit besonderen Gruppen (z. B. Behinderte) zusätz- lich 5,- € pro Tag und Teilnehmer/-in. Sofern von den Teilnehmer/-innen durchschnittlich 25 Stunden pro Wo- che unentgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen von internationalen Ge- meinschaftsdiensten, z. B. Aufbau- hilfe in Notstandsgebieten oder in Hilfsprojekten, erbracht werden, be- trägt die Förderungshöhe bis zu 20,- € pro Tag und Teilnehmer/-in. b) Jugendbegegnungen im Ausland: Bei Begegnungen im Ausland werden die Teilnehmenden der Jugendorgani- sation mit maximal 15,- € pro Tag und Teilnehmer/-in gefördert. Fahrtkosten können mit bis zu 80%, jedoch maximal mit 260,- € pro Teil- nehmer/-in gefördert werden. Förder- fähig sind: Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort, Fahrtkosten sowie Eintrittsgelder Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- €. Bei Maß- nahmen im Inland können sowohl die Betreuer/-innen der eigenen Gruppe, als auch die des Gastlandes bezu- schusst werden, bei Maßnahmen im Ausland nur die Betreuer/-innen der eigenen Gruppe. Bei jeder Fahrt kön- nen pro Gruppe, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuer/-innen angerechnet werden. Drei Betreuer/-innen können demnach ab einer Gruppengröße von 17 Teil- nehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann ein/e weitere/r Betreuer/-in bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine Betreuungskraft zusätzliche Betreu- ungskraft bezuschusst werden. Die Maximalförderung errechnet sich anhand der o. g. Pauschalen. Die För- derung darf jedoch den in der Ge- samtberechnung ausgewiesenen Fehlbetrag nicht übersteigen. Geför- dert werden maximal drei IN- und drei OUT-Maßnahmen eines Trägers pro Jahr.  Aufgrund der allgemeinen Kos- tensteigerungen wird eine Erhö- hung des TN-Zuschusses von 7,75 € auf 15,- € pro Tag und Teilnehmer/-in vorgenommen, analog den Fahrten im Inland.  Die Fahrtkosten werden mit bis zu 80%, max. aber 260,- € pro Teilnehmer/-in gefördert (unab- hängig ab welchem Betrag), um kleinere Jugendorganisationen zu unterstützen und vorrangig Fahr- ten in die Nachbarländer und kli- mafreundliche Begegnungen zu priorisieren.  Neu: Zuschuss für Betreuungs- kräfte in Höhe von 20,- € pro Tag und Betreuungskraft, damit auch diese Ausgaben anteilig ge- deckt sind. Für inklusive Maßnah- men kann grundsätzlich ein/e Be- treuer/-in mehr mit angerechnet werden.

Die o. g. Vorschläge sind mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt in enger Abstimmung entstanden. Die Ergänzung der Richtlinie soll auf der Internetseite des KJR Nürnberg-Stadt veröffentlicht werden. Antragsformulare werden entsprechend angepasst und werden zudem auf der Internetseite des Jugendamts zur Verfügung gestellt.

Ergänzung zu den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände

durch die Stadt Nürnberg für die Bereiche „Internationale Jugendbegegnungen,

Jugendaustausch und Gruppenfahrten“ des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt

Die folgenden Abschnitte sollen als Ergänzung bzw. Änderung der Nr. III. 2.2 Gruppenfahrten und Nr. III.2.3 den Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg angefügt werden.

III.2.2. Internationale Jugendbegegnungen und Gruppenfahrten

Fördervoraussetzungen und Vorgaben

Mit der Maßnahmenförderung wird die Durchführung von Gruppenfahrten (Freizeiten und Ferienfahrten) sowie von Internationalen Jugendaustauschmaßnahmen bzw. Jugendbegegnungen unterstützt. Zuschussberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt. Grundsätzlich gilt:  andere Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten sollen, wenn möglich, beantragt und ausgeschöpft werden.  die Mittel müssen sparsam, wirtschaftlich und angemessen verwendet werden. Die Nachweispflicht hierüber liegt auf Seiten der Empfangenden.  Die Förderung dient, soweit nicht anders angegeben, zur Deckung eines Fehlbetrages. Die Förderung darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.

III.2.2.1. Freizeiten und Ferienfahrten

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich nach der auf der Internetseite des KJR und des Jugendamtes veröffentlichten Vorlage (inkl. Liste der Teilnehmenden) bis spätestens drei Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Jugendamt der Stadt Nürnberg einzureichen. Der Zuschuss wird ausschließlich an den/-die Träger ausbezahlt.

Fördermodalitäten

Gefördert werden Teilnehmende und Betreuungskräfte von Gruppenfahrten unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme a) mindestens vier und höchstens volle 21 Tage dauert (inkl. An- und Abreisetag) und b) mindestens sieben junge Menschen (ohne Betreuungskraft) teilnehmen und c) mindestens drei Übernachtungen stattfinden und d) außerhalb von Nürnberg stattfindet und e) die Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen sechs und 26 Jahren sind und f) die Leitung der Maßnahme im Besitz einer gültigen JuLeiCa (Jugendleiter/-innen-Card) ist und g) alle Betreuungskräfte über ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis im Sinne des §72a KJHG verfügen.

Förderhöhe

Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- Euro. Bei jeder Fahrt können, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuungskräfte angerechnet werden. Drei Betreuungskräfte können demnach ab einer Gruppengrüße von 17 Teilnehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine weitere Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezuschusst werden.

III.2.2.2. Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch

Antragsverfahren

Die Anmeldung einer internationalen Jugendbegegnung ist schriftlich bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres nach dem auf der Internetseite des KJR und des Jugendamtes veröffentlichten Vorlage einzureichen. Für die Abrechnung sind die Unterlagen spätestens

sechs Wochen nach Ende der Maßnahme mit Originalteilnehmerlisten, Kosten- und

Finanzierungsaufstellung, tatsächlich durchgeführtem Programm und Erfahrungsbericht ebenfalls schriftlich und mit entsprechendem Formular an das Jugendamt der Stadt Nürnberg einzureichen. Der Zuschuss wird ausschließlich an den/-die Träger ausbezahlt.

Fördermodalitäten

Gefördert werden Fahrten einer Jugendorganisation zu einer Gruppe junger Menschen im Ausland und deren Gegenbesuche sowie multilaterale Jugendbegegnungen (In- und Out- Maßnahmen). Voraussetzungen für eine Förderung sind: a) mindestens vier und höchstens 21 Tage volle Aufenthaltstage (inkl. An- und Abreisetag) b) die Teilnahme von mindestens sieben Teilnehmenden (ohne Betreuungskraft); c) ein Nachweis einer festen Gruppe junger Menschen im Ausland bzw. im Inland d) ein Programm aus dem hervorgeht, welche Gruppen an welchen Programmpunkten teilgenommen haben.

Förderhöhe

a) Jugendbegegnungen im Inland: Bei Inlandsbegegnungen werden Teilnehmende aus dem Ausland mit maximal 15,- Euro pro Tag und Teilnehmende gefördert. Zusätzlich können max. die gleiche Anzahl inländischer Teilnehmenden mit 5,- Euro pro Tag gefördert werden. Entsprechende TN-Listen sind zu führen. Förderfähig sind: Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und projektbezogene (Material-) Kosten

b) Jugendbegegnungen im Ausland: Bei Begegnungen im Ausland werden die Teilnehmenden der Jugendorganisation mit maximal 15,- Euro pro Tag und Teilnehmende gefördert. Fahrtkosten können mit bis zu 80%, jedoch maximal mit 260,- Euro pro Teilnehmende gefördert werden. Förderfähig sind: Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort, Fahrtkosten sowie Eintrittsgelder

Für eine Betreuungskraft beträgt der Zuschuss pro Tag 20,- Euro. Bei Maßnahmen im Inland können sowohl die Betreuungskraft der eigenen Gruppe, als auch die des Gastlandes bezuschusst werden, bei Maßnahmen im Ausland nur die Betreuungskraft der eigenen Gruppe. Bei jeder Fahrt können pro Gruppe, unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuungskräfte angerechnet werden. Drei Betreuungskräfte können demnach ab einer Gruppengröße von 17 Teilnehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezuschusst werden. Die Maximalförderung errechnet sich anhand der o. g. Pauschalen. Die Förderung darf jedoch den in der Gesamtberechnung ausgewiesenen Fehlbetrag nicht übersteigen. Gefördert werden maximal drei In- und drei Out-Maßnahmen einer Organisation pro Jahr.

Nicht gefördert werden Fahrten zu:  kulturellen Veranstaltungen und Konzerten  Turniere und Wettkämpfe  Satzungsgemäße Aufgaben von Jugendverbänden und Einrichtungen, wie z. B. Gremienarbeit oder Konferenzen  Touristische Reisen und Erholungsfahrten

Download ↓