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Sachverhalt

Anlage · 04.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Katzwang Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Nürnberg –

„Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“

Aufbauend auf der im Oktober 2020 im Umweltausschuss einstimmig beschlossenen Biodiversitätsstrategie für Nürnberg (UmwA/010/2020) entwickelt die Umweltverwaltung Maßnahmen zur Umsetzung und berichtete am 21. Juni des laufenden Jahrs (UmwA/003/2023) über den Sachstand zum Maßnahmenplan und ein Zielartenkonzept als Bestandteil. Eine weitere Maßnahme zur Umsetzung der städtischen Biodiversitätsstrategie ist das geplante Aktionsprogramm für Amphibien.

1 Situation der Amphibien im Stadtgebiet Nürnbergs

Aktuelle Daten zur Verbreitung der Amphibien in Nürnberg zeichnen ein tragisches Bild: Die Amphibienkartierungen im Rahmen des gesamtstädtischen Artenschutzkonzeptes (2017 und 2022, im Auftrag des Umweltamtes) sowie ergänzende e-DNA-Untersuchungen1 zur Verbreitung der Knoblauchkröte (2023) belegen drastische Lebensraumverluste bedrohter Amphibienarten im Stadtgebiet.

Beispielsweise liegen zur Knoblauchkröte in den Daten der Bayerischen Artenschutzkartierung (BayLfU) Nachweise aus 17 Gewässern im Stadtgebiet vor, aktuell kommt die Art noch an zwei Standorten im Marienbergpark und beim TSV Katzwang vor. Die Gelbbauchunke kommt nur noch an wenigen Stellen im Stadtgebiet vor, wobei das wichtigste Vorkommen im Bereich des „Steinbrüchleins“ akut durch stetig sinkende Grundwasserstände bedroht ist. Der Kammmolch konnte nur noch an einer Stelle im Stadtgebiet nachgewiesen werden. Zusätzlich zeichnen sich auch bei den ehemals weit verbreiteten Arten, wie der Erdkröte und dem Grasfrosch, negative Bestandstrends ab. Ein gesunder Naturhaushalt, zu dem auch Feuchtlebensräume und die zugehörigen Lebensgemeinschaften zählen, ist eine wichtige Basis für eine hohe Lebensqualität. Schon aus diesem Grund besteht bei den Amphibien ein großer Handlungsbedarf. Zusätzlich erzeugen die Maßnahmen zum Amphibienschutz Synergien für die Zukunftsthemen „Schwammstadt“, „Klimaschutz“ und die „Bewältigung der Klimawandelfolgen“.

2 Notwenige Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund ist es im Rahmen der städtischen Biodiversitätsstrategie erforderlich, das Lebensraumangebot und den Biotopverbund für Amphibien im Stadtgebiet zu verbessern. Hierfür ist eine ganze Reihe spezieller Maßnahmen erforderlich:

a. Vorhandene, stadteigene Gewässer müssen im Blick auf den Amphibienschutz optimiert werden. Hierbei geht es um die Entwicklung von Flachwasserzonen mit natürlicher Unterwasservegetation, um die Herstellung von Möglichkeiten zum temporären Ablassen der Gewässer und weitere Maßnahmen zur Optimierung der Gewässerstruktur. Zusätzlich müssen neue Gewässer zum Amphibienschutz angelegt werden. b. Im Umfeld der Gewässer müssen Kleinstrukturen (Heckenriegel, Gesteins- und Holzhaufen) als Leitlinien und Versteckmöglichkeiten entwickelt werden. c. Zur Stärkung des Biotopverbundes ist außerdem die Extensivierung von Flächen im Umfeld der Laichgewässer und entlang der Grabensysteme geboten. Zusätzlich bietet sich die Aufweitung von Gräben an.

1 Der Knoblauchkröte per PCR-Test auf den Fersen, Nachrichten aus dem Rathaus, Nr. 445 / 03.05.2023.

3 „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Auch die Europäische Union und die Bundesregierung sehen die Wichtigkeit von Maßnahmen, die den Schutz der Biodiversität und den Klimaschutz, bzw. die Bewältigung der Klimawandelfolgen, vereinen. Das BMUV fördert daher im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme und gleichzeitig die Klimaschutzleistungen dieser verbessern sollen. Entsprechende Maßnahmen werden zu 80% gefördert. Die Mindestsumme umfasst entsprechend der Förderrichtlinie 500.000 Euro. Dementsprechend werden Maßnahmenkonzepte ab einem Gesamtumfang von 625.000 Euro gefördert.2

4 Förderrichtlinie im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“

Die genannten Maßnahmen entsprechen den Maßnahmentypen, die im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Aufwertung und Neuanlage von Gewässern, die Extensivierung angrenzender Flächen und die Aufweitung von Grabensystemen erzeugen einerseits positive Wirkungen für die Biodiversität, andererseits werden natürliche Retentionsräume und Versickerungsflächen vergrößert und dauerhaft gesichert. Die Anlage von Hecken und die Anreicherung von Kleinstrukturen hat vielfältige Wirkungen auf den Biotopverbund, insbesondere mit der Anlage von Hecken werden außerdem wirksame CO -Senken geschaffen. 2

Damit erfüllen die für den Amphibienschutz in Nürnberg erforderlichen Maßnahmen die Anforderungen der Förderrichtlinie. Als weitere Voraussetzung wird eine Flächenkulisse genannt, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im Eigentum der sich bewerbenden Kommune befindet.

5 Flächenkulisse

Die Stadt Nürnberg hat eine ganze Reihe an Gewässern im Eigentum, an denen sofort Maßnahmen zum Amphibienschutz ergriffen werden können. Zur Aufwertung geeignete Gewässerkomplexe im Stadteigentum sind z.B. die Gaulnhofener Weiher und Kleinstgewässerkomplexe im Bereich des Eichenwaldgrabens, permanente Kleingewässer auf städtischen Flächen im Landschaftsschutzgebiet nördlich des Marienbergparks, sowie ein neu angekauftes Gewässer in Höfles mit Nebenflächen am Bucher Landgraben.

6 Bewerbung der Stadt Nürnberg beim „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“

Es besteht dringender Handlungsbedarf für den Amphibienschutz im Rahmen der Biodiversitätsstrategie. Wie dargelegt, erfüllen die für den Amphibienschutz in Nürnberg gebotenen Maßnahmen die Anforderungen der Förderrichtlinie des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ des BMUV, auch besteht eine geeignete Flächenkulisse. Das Aktionsprogramm bietet also die Möglichkeit, Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie zu 80% zu fördern. Bei einer Mindestförderung von 500.000 Euro entspräche der Eigenanteil der Stadt Nürnberg noch 125.000 €. So könnten insgesamt 625.000 Euro für die Planung und Umsetzung von Amphibienschutzmaßnahmen, die umfangreiche Synergien im Sinne des natürlichen Klimaschutzes erzeugen, verwendet werden.

Dementsprechend könnte mit einem Beschluss, der 125.000 Euro zur Verfügung stellt, eine Bewerbung beim „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ angestoßen werden. Die Förderrichtlinie ist vom 15.07.2023 bis zum 31.12.2026 gültig, bei der Finanzierungsform handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einer Zweckbindungsfrist bis 2045.

Die Bewerbung und alle mit dem Projekt verbundenen, verwaltungsinternen Abstimmungen würden federführend beim Referat für Umwelt und Gesundheit liegen.

2 www.bmuv.de/download/aktionsprogramm-natuerlicher-klimaschutz

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