Aktueller Sachstand der Personalkosteneinsparungsvorgaben und dessen Folgen
Hier: Zwischenbericht für das Umweltamt mit Stand 01.09.2023
Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Stadt Nürnberg wurde im November 2022 ein „Konzept für Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff“ (07.11.2022) erstellt. Dieses hat Auswirkungen auf die Personalausstattung und den Aufgabenerfüllungsgrad der Dienststellen. Für das Umweltamt (UwA) kann Folgendes berichtet werden:
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Zielerreichungsgrad des Umweltamtes: (Datengrundlage ausschließlich auf Ebene des Umweltamtes (Auswertung aus SAP- BW-Bericht); festgelegter Stichtag zur Auswertung 01.09.2023) a. Stellen (VKS) im nicht ausgenommen Bereich: 64,79 VK b. davon frei (VKS): 8,95 VK c. aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 12,72 % (Stand: 01.09.2023) d. nachrichtlich: 69% der Stellen von UwA sind von der beschlossenen Einsparquote nicht ausgeschlossen.
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Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung: a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt? c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?
Diese Fragen werden in Bezug auf UwA im Einzelnen erläutert:
Ausgangslage
Der Personalkörper des Amtes war bislang stark vom Aufbau und der Entwicklung der Umweltverwaltung Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre geprägt.
Durch die demografische Entwicklung in der Dienststelle verändert sich der Personalbestand jedoch in den letzten Jahren, aktuell und bis etwa 2030 sehr deutlich (s. Grafik auf S. 2, Darstellung ab 2021).
Die anstehende dynamische personelle Veränderung wurde spätestens 2017 gemeinsam mit der Personalverwaltung antizipiert und daher UwA als Pilotdienststelle für Personalentwicklung definiert. Ziel ist und war dabei die Leistungsfähigkeit der Dienststelle insgesamt sowie die Agilität und Flexibilität hinsichtlich komplexer, akuter und sich laufend ändernder Aufgaben aufrecht zu erhalten.
Maßnahmen, wie systematische und intensive Einarbeitung, Fortbildung und Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden, UwA als Ausbildungsdienststelle und Kontakte zu Universitäten und Hochschulen zur Talentsichtung sind erfolgreich implementiert. Sie tragen ganz wesentlich dazu bei, dass offene Stellen (noch) weitgehend erfolgreich und mit guter Bewerber-/Bewerberinnenlage besetzt werden können.
Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Effekte der Haushaltskonsolidierung (z.B. externe Wiederbesetzungssperren, regelmäßige Stellenwertüberprüfungen, extrem hoher Verwaltungsaufwand für Stellenfreigaben) negativ verstärkend mit der demografischen Entwicklung des Amtes verbunden. Dazu kommen Stellenwechsel auf Grund dauerhaft sehr hoher Arbeitsbelastung und begrenzter Entwicklungsmöglichkeiten.
Im Ergebnis erfolgten in UwA von 2021 bis dato (9/2023) insgesamt über 45 Stellenausschreibungen. Die Vakanzen auf den fraglichen Stellen betrugen/betragen teils bis zu 10 Monate. Bei rund 5% des Personals lagen oder liegen im fraglichen Zeitraum (Langzeit-)Erkrankungen vor. Wiederum ca. 15% des Personals haben im fraglichen Zeitraum Elternzeit genommen. Bei derzeit rund 100 VK-Stellen bei UwA waren daher in diesem Zeitraum fast 50% der Stellen des Amtes, zumindest temporär, unbesetzt.
Durch vorwiegend interne Besetzungen (auch in Folge der „Sparbeschlüsse“) zieht zudem eine Besetzung meist wieder eine weitere nach sich, was den Kreislauf weiter in Gang hält.
Bis Ende 2025 werden planmäßig weitere knapp 10 VK-Stellen frei und sind zu besetzen. Die o.g. Dynamik lässt erwarten, dass tatsächlich deutlich häufigere Personalwechsel stattfinden werden.
Gleichzeitig sind die fachlichen und rechtlichen Anforderungen hoch und nehmen noch zu. Zu nennen sind die beispielhaft:
- Großvorhaben der städtebaulichen Entwicklung (BPläne Tiefes Feld, Wetzendorf, Brun-
ecker Straße / UTN, AEG-Nord Areal, insg. 55 Bauleitpläne);
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wichtige Konversionen (Boxdorf Mitte, Buch Süd);
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komplexe Einzelvorhaben (Umbau Kongresshalle, große Schulbauten, Entwicklung Stadi-
onareal, Juratrasse, GKW Franken 1);
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Unterstützung der Freiflächenentwicklung: Masterplan Freiraum, FK Süden, UGS / LGS;
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Unterstützung der Energiewende (WKA Nägeleinswehr, WKAs Katzwang, Flächen-PV-An-
lagen Flughafen und in Katzwang);
- rechtliche Änderungen Bund/Land: Klima-/Klimaanpassungsgesetze, ErsatzbaustoffVO,
VerpackungsG, BBodSchG, WHG, BayNatSchG, BayImSchG, BayBO, TA Luft, Fortschreibung Lärmaktionsplan;
- rechtliche Änderungen Kommunaler Satzungen und verglb.: BgrS, GewBenO, Festsetzung
von Überschwemmungsgebieten, Baumförderprogramm, NSG Pegnitztal Ost;
- Beschlüsse des Rates: Erstellung Starkniederschlagkarte, Fortschreibung Stadtklimagut-
achten, Vergleich mit der DUH wg. Luftbelastungssituation, Artenschutzkonzept.
UwA ist als Fach-, Vollzugs- und Planungsbehörde für alle Umwelt- und Naturschutzbelange an einer sehr großen An- und Vielzahl von Verfahren zu beteiligen, ist Planungspartner in der Bauleitplanung, koordiniert und prüft dort die Umweltbelange und nimmt in formellen Verfahren eine sog. Garantenstellung (z.B. für die betroffenen Schutzgüter durch UVPG und Konzentrationswirkung der Verfahren) ein. Durch die Beteiligung des Amtes wird auch die Rechtmäßigkeit von Vorhaben und damit von Investitionen sichergestellt. Durch steigende rechtliche Anforderungen nimmt die Komplexität der Verfahren laufend zu.
Von zunehmender Bedeutung ist dabei auch, dass im Rahmen von Verfahren / Vorhaben die grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt sind, z.B. durch Änderungen der BayBO, trotzdem die öffentlich-rechtlichen Vorgaben aus Umwelt- und Naturschutzrecht einzuhalten sind. Entsprechende Verfahrenserleichterungen auf der einen Seite bedeuten daher auch oft für UwA Mehraufwand, da hier verstärkt Koordinations- und Kommunikationsleistungen zu erbringen sind.
a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ist UwA derzeit mit mehreren Prozessen mit hoher Kundenfrequenz beteiligt (bspw. Baumschutz, Umgang mit Hornissennestern, Auskünfte aus der Altlastendatenbank, Gartenbrunnen, Tierbestandsanzeigen, Bohranzeigen etc.). Weiter wird eine digitale Fachstrategie für UwA erstellt. Schließlich ist UwA im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements für die Baugenehmigungsverfahren eingebunden. Dabei wird unter anderem das Verfahren zur Fachstellenbeteiligung optimiert. In UwA sind die zu beteiligenden Fachstellen die Behörden des technischen Umweltschutzes und die Naturschutzbehörde.
DMS ist im Basis-Roll out eingeführt und wird sukzessive in den Fachbereichen (BaumschutzVO, technische Genehmigungsverfahren) weiter ausgerollt, und dabei Aktenbestände digitalisiert sowie ein digitaler Aktenplan erstellt und umgesetzt.
Bis dato stellt die digitale Transformation einen zusätzlichen Aufwand dar und kann sich durch begrenzte Ressourcen an allen beteiligten Stellen – im Fach- wie auch insbesondere im Querschnittsbereich – nur wenig dynamisch entwickeln. Ein Beitrag zur Effizienzsteigerung insgesamt und damit zur Kompensation von Personaleinsparungen ist damit derzeit nicht gegeben
- im Gegenteil. Bis Ende 2025 wird sich dies auf Grund der begrenzten Kapazitäten bei allen
beteiligten Stellen naturgemäß nicht grundsätzlich ändern können. Hier wird eine echte Perspektive erst ab 2028 gesehen.
b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in
geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?
Alle Abteilungen des Amtes sind und werden derzeit und bis Ende 2025 von deutlichen Kapazitätsreduzierungen betroffen sein (s. oben). Veränderungen in der Aufgabenerfüllung ergeben sich daher nach derzeitigem Stand (September 2023) wie folgt:
- Längere Bearbeitungszeiten durch vorrangige Priorisierung nach gesetzl. vorgegebenen
Fristen zu Lasten restlicher Verfahren; dadurch auch längere Bearbeitungszeiten für wichtige Bauprojekte in der Stadt
- Schlechtere Erreichbarkeit des Amtes; dadurch höhere Unzufriedenheit bei den Bürgern/in-
nen
- Reduzierung der Überwachungsaufgaben zu Gunsten der Genehmigungsverfahren;
dadurch deutliche Qualitätseinbußen;
- tw. Verzicht auf Erstellung von Umweltberichten vor der Einleitung von BPlan-Verfahren;
dadurch deutliche Qualitätseinbußen;
- Parameterverfahren beim Vollzug der BaumschVO; dadurch deutliche Qualitätseinbußen;
und schließlich noch Wegfall von Angeboten, die die Bürger/innen bisher sehr geschätzt haben:
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Wegfall Kalender 2024 „Großstadt-Oasen“
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Wegfall Projekt zur Besucherlenkung im Bereich Neunhof (LPV mit Bauerverband, BN und
LBV).
c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (so-
weit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
Eine konkrete Festlegung der langfristigen Stelleneinsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Es soll zunächst die Aufgabenentwicklung mit Stellenneubesetzungen in 2024 abgewartet werden. Ebenso sollen kurz-/mittelfristig anstehende Stellenbesetzungsverfahren, die aufgrund interner Bewerbungen ggf. zu Veränderungen auf Abteilungs- bzw. Fachbereichsleitungsebene führen, abgewartet werden. Grundsätzlich bleibt aber festzustellen, dass auf Grund der geschilderten Situation dauerhafte Einsparungen absehbar nicht möglich sind.
d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwar-
ten?
- Deutliche Verfehlung strategischer Ziele der Stadt Nürnberg bzgl. Nachhaltigkeit, Biodiver-
sität, Klimaanpassung, Energie- und Mobilitätswende
- Deutliche Verfehlung von Zeitzielen strategischer Projekte / Konzepte der Stadtentwicklung
(Masterplan Freiraum, große BPlan-Verfahren, Stadion, Kongresshalle)
- Verschiebung konkreter strategischer Projekte in der Freiraumplanung bzgl. Klimaanpas-
sungsmaßnahmen (Schwammstadt, Starkregengefahren…) sowie im Naturschutz (Artenschutzkonzept)
- größere Rechtsunsicherheit bei Planungsverfahren und Genehmigungen mit entsprechen-
den Interventionsmöglichkeiten von Dritten (Hinweis: rechtliche Widersprüche erfolgen bei strittigen Projekten oft auch im Hinblick auf Umwelt- und Naturschutzbelange)
- Erhöhte Anzahl an Beschwerden/Interventionen durch Bürger, Vereine und andere Organi-
sationen
- Anstieg der Klagen durch restriktiveres Verwaltungshandeln und dadurch negative öffentli-
che Wahrnehmung
- Verstärkung des Vollzugsdefizits, z.B. durch weitere Einschränkung bei der Überwachung
von Auflagen, mit der Gefahr negativer Umweltauswirkungen
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Verzögerte Reaktion auf die stark zunehmende Anzahl rechtlicher Änderungen
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Längere Bearbeitungsdauer von Anträgen, wie z.B. aus dem Stadtrat
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Überlastung des vorhandenen Personals durch weitere Aufgabenverdichtung und damit
verbundene gesundheitliche Folgen
- Geringere Dynamik bei der digitalen Transformation.
UwA leistet mit seinen Mitarbeitenden hinsichtlich Ertragssituation (+ 550.000.- Euro) und personeller Unterdeckung (rund 515.000.- Euro) derzeit einen Beitrag in Höhe von > 1 Mio. Euro zur Konsolidierung des Stadthaushalts. Dies unterstreicht die noch gegebene Leistungsfähigkeit des Amtes.
Mittel- bis langfristig und insbesondere mit Blick auf die z.B. nicht endlose Belastbarkeit des Personals sowie die sich noch steigernde Dynamik des demographischen Wandelns innerhalb des Umweltamtes ist diese jedoch perspektivisch gefährdet. Dies gilt auch und insbesondere bei Aufrechterhaltung der Einsparaufträge.
Am 05.09.2023 Umweltamt
gez. Kö
Dr. Klaus Köppel