Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (04.10.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 04.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Energie & Versorgung Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg

(ASN)

04.10.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 4 Vorlagendokumente TOP Ö 4 Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg -ASN; Geschäftsentwicklung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 Berichtvorlage ASN/022/2023 5 Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 8

TOP Ö 5 Soll-Organisationsstruktur ASN Berichtvorlage ASN/020/2023 16 Bericht ASN/020/2023 19 TOP Ö 6 Sachstand Baumaßnahme Wertstoffhof Uffenheimer Straße Sitzungsvorlage ASN/023/2023 29 Wertstoffhof Uffenheimer Straße Sachstandsbericht ASN/023/2023 32

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN)

Sitzungszeit

Mittwoch, 04.10.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathausplatz 2, Kleiner Sitzungssaal Zi. 45/46

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

4. Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - Bericht

ASN; Geschäftsentwicklung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis ASN/022/2023

30.06.2023

Walthelm, Britta

5. Soll-Organisationsstruktur ASN Bericht

Walthelm, Britta

6. Sachstand Baumaßnahme Wertstoffhof Uffenheimer Straße Beschluss

Walthelm, Britta

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.07.2023,

öffentlicher Teil

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Mittwoch, 04.10.2023, um 15:00 Uhr findet im Rathausplatz 2, Kleiner Sitzungssaal Zi. 45/46 eine

Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN)

mit folgender Tagesordnung statt:

4. Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg -

ASN; Geschäftsentwicklung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis

30.06.2023

5. Soll-Organisationsstruktur ASN

6. Sachstand Baumaßnahme Wertstoffhof Uffenheimer Straße

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.07.2023,

öffentlicher Teil

Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Stadt Nürnberg, 18.09.2023

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 04.10.2023 öffentlich Bericht

Nürnberg (ASN)

Betreff: Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg -ASN; Geschäftsentwicklung

im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2023

Anlagen: Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung vom 01.01.2023 bis 30.06.2023

Bericht:

Der schriftliche Zwischenbericht zum 30.06.2023 nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung wird gemäß § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASNS) vorgelegt. Aus den Zwischenergebnissen zum 30.06.2022 ergeben sich keine Risiken für die von ASN geführten Gebührenhaushalte.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zwischenbericht beschreibt die aktuelle wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs; er hat keinerlei Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 04.10.2023 öffentlich Bericht

Nürnberg (ASN)

Betreff:

Soll-Organisationsstruktur ASN

Anlagen: Bericht

Bericht:

Der ASN steht in seiner Rolle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vor einer Reihe von Herausforderungen. Diese werden im beiliegenden Bericht skizziert; des Weiteren werden konkrete Aufgaben(felder) aus diesen Herausforderungen abgeleitet und organisatorischstrukturelle Überlegungen getroffen, wie diese Aufgaben bestmöglich bearbeitet werden können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht behandelt Fragen der internen Organisationsstruktur und hat allenfalls mittelbar Auswirkungen beispielsweise auf die Alters- und Geschlechterverteilung der Mitarbeitenden bei ASN.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Soll-Organisation ASN

Darstellung der künftigen internen Aufgaben- und Organisationsstruktur

Ist-Zustand

Nach der Neugründung des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) im Jahr 2009 wurden die Aufgaben des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg, ASN neu definiert. Beim ASN verblieben sind im Wesentlichen die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der Abfallwirtschaftssatzung (inklusive des Betriebs der Wertstoffhöfe (WSH) sowie der Gartenabfallsammelstellen (GAS)), der Betrieb der Müllverbrennungsanlage, der Betrieb der Reststoffdeponie Süd, die Beseitigung wilder Abfallablagerungen (im Umfeld von Entsorgungseinrichtungen) sowie die hoheitlichen Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung.

Bis Mitte 2020 sah die Aufbauorganisation des ASN drei Bereiche vor:

Zudem wurde die Werkleitung durch ein Werkleitungsbüro unterstützt, in dem übergreifende Stabsaufgaben gebündelt wurden; allerdings belief sich die personelle Ausstattung durch Fluktuation sowie den (bewussten) Verzicht auf Nachbesetzungen lediglich auf Stellenanteile der kaufmännischen Leitung.

Abteilung Kaufmännischer Bereich

Diese Abteilung gliedert sich in 3 Sachgebiete:

Personalgewinnung und -entwicklung, Vorbereitung der Personalabrechnung, Disziplinarangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsaufgaben, IT-Betrieb (Fachanwendungen)

Buchhaltung, Zahlungsabwicklung, Controlling, Gebührenkalkulation, Versicherungswesen, Hausverwaltung

Durchführung von Beschaffungen aller Art für die gesamten Bedarfe des ASN (technischer Spezialbedarfe und Güter, Müllsammelfahrzeuge, Bauleistungen,…), Organisation der Lagerhaltung

Abfallwirtschaft

Im „Bereich Abfallwirtschaft“ gliederte sich die logistische Aufgabe „Transport“ („Kern-Geschäft der Müll-Abfuhr“) in

Disposition und Unterhalt des Fahrzeug- und Gerätepark sowie die Schnellwerkstatt für Müllfahrzeuge einschließlich der vollen Personalverantwortung für etwa 95 Mitarbeitende.

befasst sich mit dem täglichen Sammlungsgeschäft (tagtägliche Entsorgung der Tonnen in die Müllsammelfahrzeuge) und hat Personalverantwortung für etwa 210 Mitarbeitende.

Zwei weitere Sachgebiete dieses Bereichs decken die Aufgaben

anlagen) sowie

Sperrmüllbüro) ab.

Der Bereich „Abfallwirtschaft“ umfasste mit den genannten Sachgebieten mehr als 300 Mitarbeitende. Einhergehend mit einem personellen Wechsel wurde die Struktur und Gesamtleitung des Bereichs auf die beiden Abteilungen „Logistik“ sowie „Abfallrecht / Entsorgung / Verwertung“ aufgespaltet und war bislang – ohne weiteren Leitungsunterbau – von einer Person geführt worden. Zu den „Führungsaufgaben“, konzentriert auf nur eine Person, gehörte letztendlich auch die Personalverantwortung für den gesamten Bereich. Die Vielfalt und Dichte dieser Aufgaben machte es bislang erforderlich, Teile der Aufgabenwahrnehmung anderweitig zuzuweisen (z. B. an Stabsstellen bzw. an das Werkleitungsbüro). Mit der Ruhestandsversetzung des langjährigen, damaligen Leiters des Bereichs „Abfallwirtschaft“ wurde die Möglichkeit genutzt, die seinerzeit unzureichend gestaltete Linienstruktur in der Organisation des Bereichs zu überarbeiten und in eine geordnete, neu gestaltete Struktur zu überführen.

Entsorgungsanlagen

Die Abteilung Entsorgungsanlagen untergliedert sich in die Sachgebiete

„Deponie“ sowie

Das Werkleitungsbüro wurde quasi als Hülle dem kaufmännischen Bereich zugeschlagen, die dort angesiedelten Aufgaben wurden von der kaufmännischen Leitung übernommen.

Abbildung 2

Abbildung 1: Ist-Organigramm

Stab Technik

Ein Mitarbeiter fungiert als direkte technische Unterstützung des 2. Werkleiters und kümmert sich um die Steuerung und Abwicklung von Bauprojekten (WSH Uffenheimer Straße, GAS Andernacher Straße), die Ausarbeitung von technischen Leistungsverzeichnissen (Fahrzeuge) sowie die technische Betreuung von Entsorgungseinrichtungen.

Aufgaben und künftige Herausforderungen

Trends

ASN wird sich zukünftig neuen Herausforderungen stellen bzw. Aufgaben unter einem anderen Duktus wahrnehmen und ausführen müssen. Dies wird u. a. von den folgenden Einflussfaktoren induziert und beeinflusst:

gung einhergehenden schädlichen Auswirkungen des individuellen und gesellschaftlichen Verhaltens auf die Umwelt.

sind hier vielfältig und reichen von Bemühungen um Ressourcenschonung, der Vermeidung der schädlichen Begleiterscheinungen der Primär-Rohstoffgewinnung, einer verstärkten Unabhängigkeit vom Bezug von Primär-Rohstoffen bis hin zur Vermeidung von Müll.

zu dem auch die Entsorgungswirtschaft zählt, hinsichtlich Cybersicherheit und Objektschutz.

erneuerbare / „grüne“ Energieträger, insbesondere die Vermeidung des Bezugs von russischem Erdgas (als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine).

Klimaschutz zu leisten.

sei es bzgl. der Klassifizierung „unvermeidbarere Abfälle“, sei es bzgl. der Einstufung in der Taxonomie-Diskussion, sei es als Energie-Lieferant (Strom, Fernwärme) oder sei es als CO -Emittent.

nung von kompetentem Personal und dessen kontinuierlichen Entwicklung.

Diese Faktoren gewinnen auf allen politischen (von EU- bis hin zur kommunalen Politik) wie auch gesellschaftlichen Ebene zunehmend an Dynamik und bedingen einander teilweise bzw. hängen eng zusammen.

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die – aus Sicht ASN und für den ASN – wichtigsten Handlungsfelder in den nächsten Jahren.

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 2: Herausforderungen ASN

Abgeleitete Aufgabenfelder

Die oben genannten Trends / Einflussfaktoren münden für den ASN in konkrete Arbeits-Aufträge (Auszug):

  1. Digitalisierung des Betriebs vorantreiben Sowohl hinsichtlich der Kommunikation der Touren mit der Einsatzleitung als auch der Erfassung von Eingaben der Touren (Lohnabrechnung, Störungsmeldungen, …) als auch im Punkte IT-Sicherheit und Redundanz wichtiger Systeme (z. B. Fahrzeugwaage der Abfallannahme) besteht noch deutliches Potential hinsichtlich der Glättung von Abläufen bzw. der Steigerung der Betriebssicherheit.

  2. Energie-Gewinnung Die MVA ist ein Energielieferant: der in der MVA aus der Verbrennung des Mülls produzierte Hochdruckdampf wird an die N-ERGIE geliefert und dort zu Strom und Fernwärme umgewandelt. Insbesondere in der derzeitigen Diskussion um den Ausbau der Fernwärme bzw. des Heizens von Gebäuden ist dieser Dampf ein wesentlicher Beitrag zur Beschickung des Nürnberger Fernwärmenetzes (ca. 20 – 25% des Energiebedarfs liefert die MVA zu). Es gilt daher

gesichts des zunehmenden Alters der Anlage schwieriger wird;

sprechende Nachweisführungen über die Zusammensetzung des verbrannten Mülls sowie des damit einhergehenden CO Ausstoßes zu hinterlegen; 2-

fälle zur Beseitigung“ aufzubauen und hierzu Abfallkonzepte und -bilanzen des ASN als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger massiv zu erweitern. Zudem wird ASN untersuchen, in wie weit sich die Dachflächen der MVA, der Fahrzeughalle oder weiterer Flächen, für die Nutzung der Stromgewinnung durch Photovoltaik nutzen lassen. Im positiven Fall könnte der Strombezug deutlich gesenkt werden bzw. sich damit eine künftige Flotte von E-Müllfahrzeugen1 durch den so gewonnenen Strom laden lassen. Ebenso ist zu prüfen, ob die Flächen der Deponie für eine gewisse Zeit zur Energieerzeugung genutzt werden können.

  1. Bau leicht zugänglicher und nutzbarer Entsorgungsanlagen Eine alternde und immer heterogenere Stadtbevölkerung soll Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen weiterhin gut nutzen können; dies bedingt, die Zufahrt und Abgabe zu erleichtern, klare Kennzeichnungen und Verkehrsführungen zu etablieren und ausreichend geschultes Personal vor Ort zu haben, das die richtige Entsorgung der einzelnen Abfallfraktionen sicherstellt. Der neue Wertstoffhof in der Uffenheimer Straße wird die logistischen Voraussetzungen für eine barrierearme und komfortable Nutzung erfüllen – andere Höfe werden Zug um Zug und im Rahmen der verfügbaren Flächen weiterentwickelt werden müssen. Ähnliches gilt für die Gartenabfallsammelstellen (GAS) – der Standort in der Willstätterstraße stellt eine „Blaupause“ für künftige GAS bzw. Umbauten dar: leichte, geordnete Entsorgung mit Personal vor Ort, Trennung des Anlieferbereichs und des Abfuhr- / LKW-Bereichs, Potential, Holzabfälle von Rasenschnitt und Laub zu trennen. Aus Sicht ASN wird am kontinuierlichen Umbau der GAS und einer geregelten Bewirtschaftung mit Personal vor Ort kein Weg vorbeiführen.

  2. Management von Stoffströmen Wie oben erwähnt steigen die Anforderung an die getrennte Erfassung von Abfallfraktionen, die Zuführung der Abfälle in eine möglichst stoffliche Verwertung sowie die Nachweisführung und die Konzeption von Abfallsammel- und Verwertungssystemen kontinuierlich. ASN ist für die Nürnber-

1 ASN geht zurzeit davon aus, dass die Fahrzeugflotte auch in einem Endstadium aus einem Mix aus Batteriefahrzeugen, Wasserstofffahrzeugen und Dieselfahrzeugen bestehen wird, der Dieselanteil ist auf das notwendigste zu minimieren.

ger Bürgerschaft der zentrale Anlaufpunkt für Müll und Entsorgung – auch außerhalb der originären Zuständigkeit. Im Sinne des Bürgerservice hat ASN diese Rolle auch umfänglich angenommen und ausgefüllt und wird dieser Wahrnehmung auch künftig Rechnung tragen – sowohl in der Öffentlichkeit, als auch gegenüber Aufsichtsbehörden (Stichwort: Abfallwirtschaftskonzept, Zusammensetzung von Stoffströmen, …). Hierzu bedarf es auch einer intensiveren Öffentlichkeitsarbeit, die auch den Block „Abfallberatung“ in allen für die Bürgerschaft relevanten Facetten umfassen muss.

  1. Aufbau eines integrierten Managementsystems ASN ist bereits in verschiedenen Bereichen bzw. Betriebsteilen zertifiziert, z. B. hinsichtlich Arbeitsschutz (OHRIS) oder als Entsorgungsfachbetrieb (EfB). Künftig wird sich ASN auch einer KRITIS-Zertifizierung stellen müssen: Die Abfallwirtschaft ist seit 2021 nach § 2 Absatz 10 Nr. 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) als Bereich der kritischen Infrastruktur erfasst und nach der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Anpassung der BSI-KRITIS-Verordnung und im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 aus dem Jahre 2021 verpflichtet, sich hinsichtlich der Cyber- als auch der physischen Zutritts-Sicherheit regelmäßig zertifizieren zu lassen. Weiteres großes Thema ist die der Aufbau eines Umweltschutzmanagementsystems: Die zahlreichen Beiträge des ASN zum Umweltschutz sollen in einem Gesamtsystem gebündelt, fortgeschrieben und ausgebaut werden. Anzustreben ist hier eine EMAS-Zertifizierung, mit dem Zwischenschritt über die ISO 14001; diese beiden Managementsysteme bieten auch das Potential, als übergreifendes Dach weitere (ggf. dann auch in Teilen oder insgesamt verzichtbare) Managementsystem zu integrieren.

  2. Beitrag zum Umwelt und Klimaschutz Wie oben bereits skizziert stellt sich hier ein weites Handlungsfeld auf:

des Trennverhaltens;

schnitt aus Gärten);

  1. Entsorgungssicherheit gewährleisten ASN hat – auch unter erschwerten Bedingungen der Pandemie – die Entsorgung der Abfälle in der Stadt Nürnberg sowie auch für die Zweckvereinbarungspartner (bzgl. Nutzung MVA, Deponie) zu jeder Zeit vollumfänglich sicherstellen können. Das hohe (und kostengünstige) Serviceniveau gilt es zu erhalten. Hierfür muss u. a. kontinuierlich Personal gewonnen und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Insbesondere für die Personalentwicklung sind vorausschauend betriebsspezifische Konzepte zu entwickeln, um den Betrieb aller Anlagen (von GAS bis MVA) sicherstellen zu können. Zudem gilt es, auch weiterhin langfristig Deponiekapazitäten zu erschließen, wobei hier die Federführung aktuell beim Landkreis Nürnberger Land liegt. Auch die wachsende Bevölkerung in der Stadt mit größeren Quartiersentwicklungen („The Q“, Lichtenreuth, Wetzendorfer Landgraben, …) werden zusätzliche Bedarfe an die Abfallsammlung und -entsorgung mit sich bringen.

Soll-Struktur

ASN verfügt über motiviertes Personal, um den oben genannten Aufgaben gerecht zu werden – qualitativ ist ASN gut aufgestellt, allerdings bestehen Lücken bzgl. der Quantität. Alleine mögliche bauliche Maßnahmen (Photovoltaik, WSH Uffenheimer Straße) bzw. die notwendigen Berichtspflichten, Potentialanalysen / Machbarkeitsstudien (z. B. CO Abscheidung MVA) und eine 2- KRITIS-Zertifizierung werden erhebliche Kapazitäten binden, so dass Aufgaben zum einen verlagert aber auch Personalkapazitäten aufgebaut werden müssen. Daher wurden bereits diverse Stellenschaffungen beantragt und durch den Werkausschuss ASN am 26.07. begutachtet:

Grund/Thema der STSCH: Vorgeschlagene Funktionsbezeich- nung: Entgeltgruppe (vorbehaltlich der Beschlussfassung) An- zahl
Abfallberatung ABFALLBERATER/IN EGr. 5 TVöD 4
Ausweitung IT-Kapazitäten (*) IT-SACHBEARBEITUNG EGr. 11 TVöD 1
Ausweitung IT-Kapazitäten IT-SACHBEARBEITUNG EGr. 10 TVöD 1
Integriertes Management- system BEAUFTRAGTE/R MANAGEMENT- SYSTEME EGr. 12 TVöD 1
Nachhaltigkeitsmanage- ment und Berichtswesen SB NACHHALTIGKEITSMANAGE- MENT EGr. 11 TVöD 1
Verwaltung und Abrech- nung Wertstoffwirtschaft (*) SACHBEARBEITUNG WERTSTOFFE EGr. 9b TVöD 1
Abfallsammlung / Sperrmüll KRAFTFAHRER/IN EGr. 6 TVöD 2
Abfallsammlung / Sperrmüll MUELLAUFLADER/IN EGr. 4 TVöD 3

(Die mit (*) gekennzeichneten Stellen wurden bereits 2022 beantragt (Werkausschuss vom 30.11.2022), die Schaffung / Besetzung erfolgte unter Anrechnung auf andere Stellen.)

Diese Stellen werden dazu beitragen, die oben beschriebenen Aufgaben aufgreifen und abarbeiten zu können (siehe auch Vorlage vom 26.07.2023). Neben der personellen Verstärkung soll dazu auch die Aufbauorganisation angepasst werden, um die Zuordnung von Aufgaben und Kenntnissen zu bündeln und die Kernaufgaben im jeweiligen Bereich noch klarer zuzuordnen.

Abteilung „kaufmännischer Bereich & allgemeine Verwaltung“ – ASN/K

Die Werkleitungsangelegenheiten werden (wieder) einem Werkleitungsbüro zugeordnet (siehe unten), die Abteilung in die Sachgebiete

gegliedert. Durch die Umbenennung von „Finanzen und Rechnungswesen“ auf „Controlling und Finanzen“ soll der Tatsache Ausdruck verliehen werden, dass sich die Aufgabeninhalte weg von einem „ausführend-sachbearbeitendem“ Charakter hin zu einem mehr „vorausplanend-analysierenden“ Blick auf die Entwicklung des Betriebs hin entwickelt haben. Durch den Ausbau der IT- Kapazitäten sowie eine zu verstärkende Digitalisierung in vielen Bereichen des Betriebs sollen ein eigenes Sachgebiet geschaffen und hier die vorhandenen Kapazitäten stärker gebündelt werden.

Dadurch soll auch eine gewisse Entlastung insbesondere der Leitung K-P einhergehen, da es notwendig werden wird, intensiver in die Entwicklung des Personals einzusteigen und konzeptionelle Überlegungen anzustellen, wie auch neue, ggf. unkonventionelle Wege beschritten werden können.

Abteilung „Abfallwirtschaft“ – ASN/A

Die Bereiche „Abfallwirtschaftlicher Logistik“ und „Abfallrecht / Verwertung / Entsorgung“ werden (wieder) unter einer Leitung zusammengeführt, die Aufgaben in der Abteilung neu geordnet. Der Einsatzleitung „Müllabfuhr“ wird, neben dem Ladepersonal, auch das auf den Touren eingesetzte Fahrpersonal zugeordnet, die Disposition der Touren erfolgt dann komplett über die Einsatzleitung „Müllabfuhr“. Die Disposition des Containerdienstes sowie die Ausfuhr / Abholung von Müllbehältern verbleibt beim Fahrdienst, der sich noch intensiver auch um die Fahrzeugtechnik (vorbeugende Wartung, Reparaturen, Betriebsdatenerfassung und -auswertung, Erstellen von Anforderungen für Leistungsverzeichnisse, …) kümmern soll sowie weiterhin die Unterweisungen von Fahrerinnen und Fahrern (Berufskraftfahrerqualifikation und weitere) organisieren wird – quasi als Service für das Fahrpersonal des Bereichs „Müllabfuhr“. Auch die Sperrmülldisposition wird dem Bereich „Abfallwirtschaft“ ganzheitlich zugeordnet (von Auftragsannahme bis zur Disposition von Lade- und Fahrpersonal). Der gesamte Bereich wird unter „Logistik & Sammlung“ firmieren.

Die Bereiche „Verwertung / Sonderaufgaben“ und „Kundenbüro / Fachbetriebliche Angelegenheiten“ werden unterhalb der Abteilung „A“ zu „Verwertung und Kundenbüro“ zusammengefasst. Hier wird der Betrieb aller Entsorgungseinrichtungen (außer MVA und Deponie) organisiert, das Stoffstrommanagement gebündelt und weiterentwickelt sowie das Kundenbüro verortet.

Abteilung „Entsorgungsanlagen“ – ASN/E

Die Abteilung wird sich weiterhin in die Bereiche „Betrieb Entsorgungsanlagen“ mit MVA und Deponie2 gliedern. Der Betrieb MVA wird personell die verschiedenen Schichtgruppen (samt Kranführer) und Leitung umfassen. Bei der Abteilungsleitung „Entsorgungsanlagen“ sowie den Bereichen „Instandhaltung“ und „Anlagenbetrieb“ wird ein „technisches Büro“ aufgebaut, das die Leitung bei der Planung von Maßnahmen (von Revisionen bis hin zur Unterstützung bei konzeptionellen Überlegungen und der Begleitung von Machbarkeitsstudien) unterstützen wird. Der Aufbau der technischen Büros kann stellenplanneutral durch die Umschichtung von Kapazitäten erfolgen, inhaltliche Anpassungen von Stellen (ggf. von Stellenwerten) werden hierfür voraussichtlich nötig sein. Der Bereich „Instandhaltung“ mit den Fachbereichen „Maschinentechnik“ „Elektrotechnik“ sowie „Haustechnik“ bleibt der Abteilung weiterhin zugeordnet. Die Rolle der „Abfallannahme“ muss gestärkt werden, auch um den zunehmenden Anforderungen an Mengenstromnachweisen und Stoffstromzusammensetzungen gerecht werden zu können. Die „Betriebslogistik“ (u. a. Entsorgung von anfallenden Reststoffen) soll ebenfalls dem Bereich zugeordnet werden.

Abteilung „Werkleitungsbüro“

Das Werkleitungsbüro soll reaktiviert und mit folgenden Aufgaben betraut werden:

schutz, Gefahrgut, Ladungssicherung, …);

2 Hinweis: Die Reststoff-Deponie Süd wird Ende 2024 geschlossen; damit endet der Betrieb der Deponie jedoch in keiner Weise, vielmehr schließt sich die Abdeckung, Rekultivierung und Nachsorge an, eine Phase mit zunächst sehr hoher Bau- und Organisationstätigkeit, gefolgt von der weniger intensiven aber langandauernden Phase der Nachsorge (Kontrolltätigkeiten).

Durch die Bündelung von übergreifenden Aufgaben und die räumliche Nähe innerhalb des Werkleitungsbüros und zur Werkleitung sind sinnvolle Vertretungsregelungen und eine bedarfsgerechte Unterstützung innerhalb der Gruppe möglich. Die Leitungsstelle des Werkleitungsbüros ist nach wie vor im Stellenplan ASN enthalten, so dass hierfür keine weitere Schaffung nötig ist.

Stab Technik

Der Mitarbeiter bleibt weiterhin als technische Unterstützung direkt dem 2. Werkleiter zugeordnet, soll sich künftig aber v. a. auf Bauprojekte u. ä. konzentrieren, d. h. die Ausarbeitung von technischen Leistungsverzeichnissen (Fahrzeuge) soll perspektivisch in das Sachgebiet „Fuhrpark“ wandern Es ist zu erwarten, dass die Bautätigkeit bzw. vorbereitende Projekte und Analysen in den nächsten Jahren bei ASN zunehmen werden, so dass das vorhandene technische Knowhow hier dringender benötigt wird.

Abbildung 5

Abbildung 3: Soll-Organigramm

Fazit

ASN steht vor vielen und teilweise auch tiefgreifenden Herausforderungen, getrieben von der immer mehr zunehmenden Entwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Dieser Umbruch ist – trotz hoher Motivation und Qualifikation der Mitarbeitenden – mit dem bestehenden Personalkörper nicht zu stemmen. Der Werkausschuss ASN hat bereits Schaffungsanträge begutachtet und dem Stadtrat zur Schaffung empfohlen, die es erlauben werden die oben skizzierten Herausforderungen engagiert anzugehen. Mit den Schaffungen und deren organisatorische Zuordnung innerhalb des ASN wird auch eine moderate, aber aus Sicht der Werkleitung zwingend notwendige strukturelle und inhaltlich Umorganisation einhergehen, um den ohnehin schon vorhandenen Entwicklungen und Überlegungen sowie den neuen Aufgabenfeldern Rechnung zu tragen und die Kräfte bestmöglich zu bündeln. Die oben beschriebenen Überlegungen müssen sich natürlich noch dem Praxistest stellen, d. h. sehr wahrscheinlich werden sich noch weitere Modifikationen ergeben: es handelt sich um den Startpunkt in die Zukunft, nicht um das Ende der Entwicklung.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 04.10.2023 öffentlich Beschluss

Nürnberg (ASN)

Betreff:

Sachstand Baumaßnahme Wertstoffhof Uffenheimer Straße

Anlagen: Wertstoffhof Uffenheimer Straße Sachstandsbericht

Sachverhalt:

Der Wertstoffhof "Am Pferdemarkt" muss aufgrund des Baus der SÖR-Zentrale verlagert werden. In der Uffenheimer Straße wurde eine geeignete Fläche gefunden, am 8.12.2021 wurde dem Werkausschuss ein Planungskonzept vorgestellt und vom Ausschuss beschlossen. Die Kosten für die Realisierung wurden auf 18,4 Millionen Euro geschätzt. Nach Abschluss der Phase der Entwurfsplanung und vor Einreichung des Bauantrags werden dem Ausschuss die aktualisierte Kostenberechnung (Kostensteigerung von rund 2,8 Millionen Euro) sowie denkbare Einsparmöglichkeiten zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Empfehlung des ASN lautet: Inkaufnahme der Mehrkosten und Realisierung des nutzerfreundlichen Ursprungskonzepts.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.800.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 2.800.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/023/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Realisierung der Einsparvorschläge würde die Nutzung für mobilitätsbeschränkte Personengruppen erschweren.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/023/2023

Beschlussvorschlag:

  1. Der Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg beschließt die Planung und den Bau des Wertstoffhofs Uffenheimer Straße (trotz Kostensteigerung) gemäß des Konzepts und Beschlusses vom 8.12.2021 fortzuführen und zu realisieren.

  2. Die Verwaltung berichtet über den Stand der Baumaßnahme bei Erreichung wesentlicher Meilensteine.

Sachstandsbericht „Wertstoffhof Uffenheimer Straße“

Beschluss- und Planungsgrundlagen

Mit Beschluss vom 27.02.2019 hat der Stadtrat die anderweitige Nutzung der bisherigen Wertstoffhoffläche „Am Pferdemarkt 23“ (zugunsten des geplanten Neubaus der Betriebszentrale von SÖR) und die Verlagerung des dortigen Wertstoffhofs (WSH) in die Uffenheimer Straße festgelegt.

In der WA-Sitzung am 08.12.2021 wurde die Errichtung des neuen Wertstoffhofs beschlossen. Grundlage waren, neben der durch den Planer präsentierten Vorplanung, die ermittelten voraussichtlichen Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) in Höhe von brutto 18.400.000 €. In der Baukostenschätzung waren Teuerungen gemäß damals aktueller Baupreisindicies für das Jahr 2023 (differenziert prognostiziert für die Lose "Tiefbau", "Hochbau" und "Technische Gebäudeausstattung") enthalten. Zu berücksichtigen ist bei einer Kostenschätzung in der Phase der Vorplanung, dass hier gemäß der DIN 276 (bei einer relativ zeitnahen Ausführung der Leistungen) von einer Genauigleit von ca. 30% in Bezug auf die späteren tatsächlichen Baukosten ausgegangen werden kann, also von Haus aus mit einer relativ großen Schwankungsbreite (tendenziell nach oben) zu rechnen ist.

Die in der Vorplanung (siehe Anlage 1) konzipierten besonderen Anlagen und Einrichtungen wurden in die Entwurfsplanung übernommen. Es handelt sich um:

eingeschränkte Personen: Errichtung eines Plateaus mit Auf- und Abfahrt, um die Entsorgungscontainer ohne Treppen „von oben“ befüllen zu können;

Plateauflächen (Witterungssschutz, Installation Photovoltaik) und

durch Installation einer PV-Anlage mit Batteriespeicher.

Im Ergebnis wird an der Uffenheimer Straße ein zukunftsgerichteter, äußerst komfortabel nutzbarer WSH errichtet, der eine sehr barrierearme Nutzung erlaubt und den Bedürfnissen einer im Durchschnitt älter werdenden Stadtgesellschaft gerecht wird.

Zum Abschluss der Entwurfsplanung berichtet ASN über den Stand der Planungen und Kosten.

Kostenentwicklung

Die Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen sich mit Stand August 2023 auf rund 21.228.000 € (brutto) und liegen damit rund 2,8 Millionen € höher als in der Vorplanung prognostiziert. Ursächlich hierfür ist der deutliche Anstieg der Baupreisindices, die aufgrund der so damals nicht zu erwartenden allgemeinen Preissteigerungen (inbesondere für Rohstoffe und Energie) deutlich höher ausfallen als ursprünglich angenommen. Die voraussichtlichen Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) beliefen sich in der Vorplanung auf rund 18.400.000 € (brutto). In der Baukostenschätzung wurden Teuerungen gemäß der damaligen Baupreisindicies für das Jahr 2023 in Höhe von rund + 11% berücksichtigt. Ein Vergleich der aktuell verfügbaren Werte für Mai 2023, mit dem Werten aus dem Mai 2021 zeigt, dass die tatsächliche Teurungsrate in dem betrachteten Zeitraum für die betroffenen Leistungsbereiche durchschittlich ca. + 24% ausweist.

-1-

Ohne die extremen Preissteigerungen, welche durch

Effekt des aktuellen Angriffskrieges von Russland gegeüber der Ukraine)

hervorgerufen werden, liegt die aktuelle Kostensteigerung vollkommen im Index-Rahmen. Aus der vertieften und detaillierteren Kostenberechung aus der Entwurfsplanung ergibt sich eine Baukostensteigerung von rund 570.000 € (ca. 3,5% gegenüber Kostenansatz aus der Vorplanungsphase). Das bedeutet, dass der Großteil der zusätzlichen Kosten rein aus der allgemeinen Preisentwicklung resultieren.

Einsparmöglichkeiten

Durch ASN wurde in Vorbereitung der WA-Sitzung vom 04.10.2023, eine Aufbereitung von zwei möglichen, in ihrer finanziellen Auswirkung wesentlichen Kosteneinsparungen durch den Wegfall von zwei geplanten Bauleistungen/Bauwerken zur vertiefteren Prüfung bei der beauftragten Planungsgemeinschaft in Auftrag gegeben.

Dadurch würden die oben genannten Qualitätsmerkmale des neuen WSH in wesentlichen Punkten zurückgenommen, d. h. die Einsparmöglichkeiten gingen in spürbarem Maße zu Lasten der Nutzerfreundlichkeit und der Energie-Autarkie.

Einsparmöglichkeit 1 - „EiMö 1“: Ein über die gesamte Hoffläche ebenerdige Ausführung, unter Benutzung von Treppenaufstiegen an den aufgestellten Containern, keine Rampe, kein Befüllen „von oben“; (siehe Plan „EV_11.101.0_EIMÖ_1, Treppen als Containeraufstiege.pdf“ – Anlage 2)) Einsparung: ca. 850.000 Euro

Einsparmöglichkeit 2 - „EiMö 2“: Eine wesentliche Reduzierung der überdachten Flächen, durch eine Verkleinerung der Dachkostruktion (siehe Plan „EV_11.102.0_EIMÖ_2, reduzierte Dachfläche.pdf“ – Anlage 3) Einsparung: ca. 1.600.000 Euro

In Summe würden beide Einsparmöglichkeiten die Baukosten um rund 2,45 Mio. € (brutto) reduzieren und die Kosten damit wieder in etwa auf das Niveau der Vorplanungsphase drücken.

Bewertung der Varianten

Die Realisierung dieser Einsparungen sind aus folgenden Gründen aus Sicht von ASN nicht zu empfehlen:

wäre ausschließlich über die Nutzung von Treppen möglich.

wie Mitarbeitende, die Container, deren Hilfsaggregate und die Wertstoffe selbst wären ganzjährig der Witterung ausgesetzt.

ca. 75 - 80%) sinken, entsprechend höher würden später in der Betriebsphase die Kosten für den Bezug von Strom ausfallen. Über einen Zeitraum von 15 Jahren wäre mit Mehrkosten von rund 1 Mio. € beim Strombezug zu rechnen.

-2-

Natürlich darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass die höheren Kosten für den Bau des WSH auf die Gebühren umgelegt werden müssten, höhere Baukosten führen zwangsläufig zu höheren Gebühren. Allerdings werden die Kosten durch Abschreibungen (zu differenzieren nach Gewerken wie „Technik“ und „Baukörper“) über einen langen Zeitraum auf die Gebühren umgelegt, so dass die Auswirkungen auf den Litermaßstab gering sein werden.

Grobe Beispielrechnung für die Gebührenrelevanz (mit Puffer):

Fazit

ASN empfiehlt daher, die ursprünglichen Planungen aus der Vorplanung weiterzuverfolgen und zu realisieren Das zukunftsweisende Konzept aus der jetzigen Entwurfsplanung sollte trotz der Mehrkosten umgesetzt werden. Die Mehrkosten resultieren fast ausschließlich aus den 2021 in keiner Weise vorhersehbaren Preissprüngen der Jahre 2022 und 2023.

Zu bedenken ist zudem, dass eine Umplanung

aufgrund geringerer Dachfläche) erhöht;

die Planungen sind jetzt „bauantragsreif“; eine Umplanung würde die Einreichung des Bauantrags verzögern (andere Dachkonstruktion mit modifizierter Statik und Entwässerung);

Nach aktuellem Bauzeitenplan und bei Realisierung der bestehenden Planung ist die Eröffung des neuen Wertstoffhofes in der Uffenheimer Straße für das 4. Quartal 2027 geplant.

-3-

Anlage 1: Planung Uffenheimer Straße – Übersicht Entwurfsplanung

Abbildung 6

Anlage 2: Übersichtsplan ohne Rampe (EiMö 1 – dicke Linie = überdachte Fläche)

Abbildung 7

Anlage 3: Übersichtsplan mit verkleinerter Dachfläche (EiMö 2 – dicke Linie = überdachte Fläche)

Abbildung 8

Download ↓