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I.
TOP: 2.0
Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Sitzungsdatum 27.03.2015
öffentlich
Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS
-StrRGebS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) vom 01.August 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.Dezember 2014 Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurde 2014 geändert. In Art. 8 KAG wurde ein neuer Absatz 8 eingefügt, aus dem sich ergibt, dass Art. 5 Abs. 7 KAG für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren entsprechend gilt. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, das die grundstücksbezogene - Straßenreinigungsgebühr als öffentliche Last gilt, auf dem Grundstück ruht und im Falle einer Zwangsversteigerung in Rangklasse 3 eingestuft wird. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Straßenreinigungsgebührensatzung entsprechend zu ergänzen.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag: 3 1 0 2 3. 0 1 0 0 Seite 1 von 2
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja:
- Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
II. Herrn OBM
III. SÖR/WB Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Erster Werkleiter
(8362)
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