Beschlussvorlage Stpl/039/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Umgestaltung der Fußgängerzone Königstraße:
Art und Umfang der Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums
Anlagen: Entscheidungsvorlage Königstrasse_Konzeption_-M_1_400
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2021 wurden rund um die Königstraße neue Fußgängerzonen und veränderte Verkehrsregelungen eingeführt. Nach einer Erprobungsphase wurden die Fußgängerzonen in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.07.2023 evaluiert und dauerhaft bestätigt. Die neue Fußgängerzone Königstraße wurde für die Übergangsphase mit Sitzgelegenheiten und temporären Baumstandorten gestaltet. Auch wenn diese Sofortmaßnahmen zunehmend positiv angenommen werden, ist für eine bessere Akzeptanz eine bauliche Umgestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone Königstraße notwendig. Dazu wurde bereits im Vorfeld ein mehrstufiges Vorgehen beschlossen.
Stufe 1: Neugestaltung und Aufwertung in Orientierung am Bestand
Eine Neugestaltung und Aufwertung in Orientierung am Bestand mit geringeren baulichen Eingriffen lässt eine zeitnahe Umsetzung und Finanzierung realistisch werden. Die Stärkung der Klimaresilienz und Erhöhung der Aufenthaltsqualität ist Leitlinie der Planung. Durch eine mittelfristige Umsetzung wäre eine Aufwertung bis zur Urbanen Gartenschau 2030 denkbar.
Durch die Aufwertung der Königstraße entsteht eine durchgehende hochwertig gestaltete Fußgängerzone vom Hauptbahnhof bis zur Kaiserburg. Seitens des Stadtplanungsamtes wird ein Gestaltungsplan erstellt und stadtintern abgestimmt. Der Entwurf soll bis Mitte 2024 dem Stadtplanungsausschuss zum Beschluss vorgelegt werden.
Stufe 2: geeignetes Verfahren oder Ideenwettbewerb zur Neugestaltung der Altstadt mit einem Realisierungsteil zur Fußgängerzone Königstraße
In einem Ideenwettbewerb zu definierten Bereichen der Altstadt wird ein Konzept zur Gestaltung der öffentlichen Räume für die Zukunft entwickelt. Ziel ist ein Konzept zur Neugestaltung und Aufwertung der Innenstadt unter Erhöhung der Klimaresilienz.
Der Realisierungsteil zu Abschnitten der Fußgängerzone Königstraße entwickelt dabei eine umfassende Neugestaltung der Königstraße mit großen Gesamtinvestitionen. Der Umsetzungshorizont ist aus Kapazitätsgründen und Umfang der Vorbereitungen langfristig einzuschätzen.
Die Verwaltung bittet nun um den Beschluß, in die konkreten Planungen zur Stufe 1 gehen zu dürfen. Beispielhaft ist dazu eine Planskizze beigefügt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag mit ggf. Beteiligung der Städtebauförderung wird zu gegebener Zeit erarbeitet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aufwertung des Öffentlichen Raums in der Fußgängerzone Königstraße kommt allen Nürnbergerinnen und Nürnbergern zugute. Die Neugestaltung wird mit dem Behindertenbeirat eng abgestimmt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Aufwertung der neuen Fußgängerzone in der südlichen Königstraße durch eine am Bestand orientierte Neugestaltung mit geringeren baulichen Eingriffen (Stuife 1).