Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (21.09.2023)

Tabelle BLB

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bebauungsplan Nr. 4672 "Tor zum Tiefen Feld" für ein Gebiet zwischen Rothen-

burger Straße, Virnsberger Straße und der Bahnlinie Nürnberg Rbf. – Eltersdorf

Abzweig Kleinreuth

Umsetzungstabelle Baulandbeschluss

Städtebauliche Kennzahlen:

Nutzung Bruttogeschossfläche Wohneinheiten (WE) Einwohner (EW)
(BGF)
Wohnen im Geschoss- wohnungsbau 3.000 m² 30 57
Gewerbe 26.850 m² - -
Insgesamt: 29.850 m² 30 57

1. Umsetzung Vorgaben Baulandbeschluss

Gebietsumwandlung nach B 4.6 BLB X „reine Lehre“

Bedarfe nach BLB Soll Ist +/- Begründung (kurz)
sozialer Woh- nungsbau WE 0 0 0 Kein geförderter Wohnungsbau bei bis zu 30 Wohneinheiten
BGF 0 m² 0 m² 0
öffentliche und öffentlich nutzbare Grünflächen gesamt 1.450 m² ca. 1300 m² -150m² Genaue Abformung im weiteren Verfahren zu klären. Teile des Areals sind der Kategorie Ge- bietsumwandlung zuzuordnen, daher geringes Defizit gem. „reine Lehre“ vertretbar.
davon Spielflächen 500 m² ca. 580 m² + 80 m²
soziale Folgebedarfe Plätze gesamt im weiteren Verfahren zu klären
davon Krippe
davon Kindergarten
davon Hort
Kunst am Bau im weiteren Verfahren zu klären
  1. Fazit: Durch die Gebietsentwicklung wird eine teils genutzte, teils brachliegende Fläche mit Vegetationsbestand einer neuen Nutzung zugeführt, welche zur Stärkung und Aufwertung des Areals und seines Umfeldes beiträgt. Im östlichen Teil des Planungsgebiets wird eine im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellte Fläche überplant und größtenteils versiegelt.
Aufwertungspotential nicht erfüllt teils erfüllt erfüllt übererfüllt
soziale Infrastruktur noch zu prüfen
öffentliches Grün x
neuer Wohnraum x
Stärkung Nachbarschaft x
Durchlässigkeit x
geförderter Wohnungsbau entfällt
Aufwertung Freiraum x
Nutzungsmischung x
neue Eingangssituation x
FAZIT Die Planung erfüllt die meisten Aufwertungspotenziale. Der Aspekt der sozialen Infrastruktur ist im weiteren Verfahren noch zu klären. Geför- derter Wohnungsbau ist gem. Baulandbeschluss bei der geringen An- zahl an Wohneinheiten nicht gefordert.

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