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Sitzungsvorlage

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Katzwang Stadtplanungsausschuss Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/037/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss

Umweltausschuss 04.10.2023 öffentlich Kenntnisnahme

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4682 "Solarpark Katzwang"

für ein Gebiet zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße

Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan Umweltbericht 1. Fassung

Sachverhalt (kurz):

Angrenzend zur Autobahn und dem Kanal soll auf einer Fläche von ca. 5 ha ein Solarpark entwickelt werden. Das Vorhaben trägt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei. Geplant ist eine Nutzungsdauer von maximal ca. 30 Jahren.

Die Flächen werden nur gepachtet. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben im Außenbereich wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan eingeleitet. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan angepasst.

Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich landwirtschaftliche Fläche dar. Das Gebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Rednitztal-Süd. Die Einleitung des B-Plans vor der Einleitung der LSG-Verordnung ist unkritisch. Wesentlich ist, dass die LSG-VO vor dem finalen Beschluß zum FNP geändert wird.

Der Bebauungsplan soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 14.08.2023 durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs bestimmte Gebiet zwischen der A6, dem Main-Donau-Kanal und der Hirschenholzstraße der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" aufzustellen ist.

  2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 14.08.2023, der Begründung vom 14.08.2023 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 27.07.2023, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:  Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen,  förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.  Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV).

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

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