Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
B-Plan Nr. 4669 „Altholzverbrennun g“
Fortschreibung Umweltbericht
Stand: 08.05.2023
Geltungsbereich – Luftbildausschnitt Kartengrundlage: Sweco; © Stadt Nürnberg 2020
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669
Seite
1 Einleitung 4 1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen 4 1.2 Plangrundlagen 4
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung 6 2.1 Fläche 6 2.2 Boden 6 2.3 Wasser 7 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 8 2.4.1 Pflanzen 8 2.4.2 Tiere 10 2.4.3 Biologische Vielfalt 11 2.5 Landschaft 12 2.6 Menschliche Gesundheit 12 2.6.1 Erholung 12 2.6.2 Lärm 14 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 16 2.6.4 Geruch 20 2.7 Luft 21 2.8 Klima 24 2.9 Abfall 25 2.10 Kultur- und Sachgüter 25 2.11 Wechselwirkungen 28
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 29
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 30 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 33 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz 35
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 36
6 Geprüfte Alternativen 37 6.1 Standortalternativen 37 6.2 Technische Verfahrensalternativen 39
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7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 40
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 42
9 Zusammenfassung 43
10 Literaturverzeichnis 45
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen 48
12 Anlagen 49
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bestand nach Anlage 2 der städtischen Kostenerstattungsbetragssatzung 9 Tabelle 2: Emissionskontingente tags und nachts für die Teilfläche des B-Plans 4669 15 Tabelle 3: Zusatzkontingente 16 Tabelle 4: Beurteilungspegel Zusatzbelastung 16 Tabelle 5: Einsatzstoffe 17 Tabelle 6: Eingesetzte Brennstoffe 17 Tabelle 7: anfallende Abfälle 18 Tabelle 1: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2019 - 2021) 21 Tabelle 2: Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2018 - 2020] 22 Tabelle 9: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m 26 Tabelle 10: Instrumente des Umweltrechts 30 Tabelle 11: Konfliktmindernde Maßnahmen 31 Tabelle 12: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand 34 Tabelle 13: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung 34 Tabelle 14: Bewertungsmatrix Standortalternativen 37 Tabelle 16: Zusammenfassende Bewertung 43
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020] 52 Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1 54 Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende - Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet 56 Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende 57 Anlage 5: Zu Kapitel 2.2: Altlastenverdachtsflächen (B-Plan 4669 = lila Fläche), gelb schraffierte Flächen = Altlastenverdachtsflächen) [LGA, 2012] 58 Anlage 6: Zu Kapitel 2.4.1: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV [ifanos, 2021a] 59 Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) 60 Anlage 8: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand 61 Anlage 9: Kartierung nach Kostenerstattungsbetragssatzung im Ausgangszustand 62 Anlage 10: Kartierung nach Kostenerstattungsbetragssatzung im Planungszustand 63 Anlage 11: Baumbestandsplan 64
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Einleitung
1 Einleitung
Das Bebauungsplan (B-Plan)-Verfahren Nr. 4669 wurde am 29.10.2020 im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) eingeleitet. Im Rahmen des B-Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen1. Die vorliegende Fortschreibung des Umweltberichtes wurde im Auftrag des Vorhabenträgers vom Büro Sweco GmbH, München erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft werden.
1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen
Ziel der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 ist es, eine ca. 0,8 ha große Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Altholzverbrennung“ festzusetzen.
Anlass ist die Absicht der N-ERGIE, auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird. Die Anlage soll zukünftig mithilfe des Einsatzes von lokal verfügbaren Brennstoffen einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit leisten. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) erforderlich.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
1.2 Plangrundlagen
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP): Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg als Metropole in einem Verdichtungsraum in der Region Nürnberg dargestellt (Stand: 1. März 2018). (siehe Anlage 1) Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg weist den Standort wie folgt aus: Karte 1 (Raumstruktur): Nürnberg als Oberzentrum im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit Entwicklungsachsen nach Erlangen, Lauf a.d. Pegnitz, Burgthann, Schwabach, Stein und Fürth. (siehe Anlage 2) Karte 2 (Siedlung und Versorgung): als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche. (siehe Anlage 3) Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist das Plangebiet bisher als Fläche für die Ver- und Entsorgung - Fernwärme dargestellt (siehe Anlage 4). In der 30. FNP-Änderung, die im Parallelerfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4669 erfolgt, wird das Planzeichen „Abfall“ ergänzt, so dass sich das in Kapitel 1.1 dargelegte Planungsziel künftig vollumfänglich aus den Darstellungen des FNP ableiten lässt und dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird.
Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
Einleitung
Im Geltungsbereich liegen derzeit keine Bebauungspläne vor. Die Darstellung im FNP ist voranstehend dargelegt.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern: Es liegen keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Plangebiet vor.
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG: Es liegen keine geschützten Biotope im Plangebiet vor.
FFH- und/oder SPA-Gebiete2: Es liegen keine FFH- oder SPA-Gebiete im Plangebiet vor.
2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
Durchführung der Planung
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszena-
rio) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche3
Ausgangssituation
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Sandreuth auf dem Firmengelände der N-ERGIE Aktiengesellschaft, im nordwestlichen Bereich. Der Großteil der Fläche ist bisher von ehemaligen Silos zur Steinkohlelagerung genutzt und somit bereits versiegelt und industriell genutzt.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten bzw. naturbelassenen Flächen, natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs-, Verkehrs- und/ oder Grünflächen. Es handelt sich um die Nutzung bestehender versiegelter Gewerbeflächen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher weder bau-, anlagen- noch betriebsbedingt erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Der Boden im Plangebiet und auf dem gesamten Firmengelände ist bereits größtenteils, bis auf einige Grünflächen, versiegelt und überbaut. Das Plangebiet ist von anthropogener Auffüllung geprägt, im östlichen Bereich liegen quartäre Terrassensande mit Flugsandüberdeckung vor; jeweils unterlagert von Blasensandsteinen des Keupers. Gemäß ABSP der Stadt Nürnberg sind für das Plangebiet Böden mit kaum intakter Bodenfunktion bei einem Versiegelungsgrad von 71 % bis 100 % verzeichnet.
In Teilbereichen des Plangebiets wurden umweltrelevante Belastungen des Bodens und des Grundwassers vorgefunden (Details siehe Begründung Kapitel I.3.1.6). Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränken sich die Verunreinigungen auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe. Die festgestellten Konzentrationsniveaus erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser. Die N-ERGIE verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 4669 [Städtebaulicher Vertrag, 2020], die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu beseitigen, dass die Bebauung und Nutzung des Plangebiets im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4669 gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern gegeben ist. Sollten sich im Rahmen der Baumaßnahmen, insbesondere bei Aushub-, Entsorgungs- und Freimachungsmaß-
3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
Durchführung der Planung
nahmen oder ggf. Sanierungsmaßnahmen Hinweise auf neu entstandene oder derzeit noch nicht bekannte Bodenbelastungen ergeben, so ist die N-ERGIE verpflichtet, auch diese in Abstimmung mit der Stadt (Umweltamt und SÖR) auf ihre Kosten zu beseitigen.
Im Bereich der B-Plan-Fläche liegt eine Altlastenverdachtsfläche (siehe Anlage 5, gelb schraffierte Fläche). Es handelt sich um die Fläche der ehem. Zentralgeneratoren (hohes Gefahrenpotential).
Die Sanierungsanlage SAN III und der Sanierungsbrunnen befinden sich derzeit im Geltungsbereich des Plangebiets. Es wird auch sichergestellt, dass während der Bautätigkeit die laufende Sanierung gewährleistet bleibt. (siehe auch Begründung Kapitel I.3.1.5).
Eine Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers ist nur in Bereichen möglich und zulässig, in welchen die vorhandenen Bodenbelastungen vorher ausreichend durch entsprechenden Bodenaustausch beseitigt wurden und so durch den Eintrag von Niederschlagswasser in den Boden keine Mobilisierung der Belastungen in das Grundwasser zu befürchten sind. Aufgrund der Mächtigkeit der Bodenbelastungen im Plangebiet wäre dies jedoch nur unter großem Aufwand möglich.
Entsiegelungs- und Erdaushubarbeiten sind durch einen nach § 18 BBodSchG zugelassenen Altlastensachverständigen zu begleiten und zu dokumentieren.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Die temporäre Anlage von Baustelleneinrichtung, Bodenlager, Baustraßen u.a. wird soweit möglich auf bereits versiegelten Flächen des Firmengeländes erfolgen. Somit entstehen keine erheblichen bzw. fortwirkenden Beeinträchtigungen.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betankung, Wartungen und Reparaturen) können theoretisch bodengefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Treib- und Betriebsstoffen, Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen) werden diese potenziellen Beeinträchtigungen jedoch vermieden, so dass keine vermeidbaren Schädigungen auftreten können.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Alle neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen werden auf bereits versiegelten Flächen errichtet bzw. bestehende Anlagenteile für die Abfallverbrennungsanlage umgerüstet. Eine teilversiegelte Parkplatzreihe nördlich der Silos wird ggf. für die Anlage in Anspruch genommen und versiegelt (ca. 400 m²).
Eine Berechnung zu Eutrophierung und Versauerung durch den Eintrag von Luftschadstoffen mit FFH- Vorprüfung wurde erstellt [Sweco Eutrophierung, 2023]. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximalen Einträge von Eutrophierung (0,00965 kg/N(ha*a)) und Versauerung (4,21 eq(N+S)/(ha*a)) im gesamten Beurteilungsgebiet weit unterhalb der Irrelevanz- und Abschneidekriterien liegen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, auch in Bezug auf Eutrophierung und Versauerung, sind nicht zu erwarten.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Im Plangebiet liegen keine Oberflächengewässer. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines Wasserschutzgebietes gem. § 51 WHG, eines Heilquellenschutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines
Durchführung der Planung
Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt in ca. 3,7 km in südwestlicher Richtung (infra Fürth – Rednitztal).
Laut Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg wird der Hauptgrundwasserleiter (Blasensandstein) gebietsweise von quartären Deckschichten überlagert. Der Flurabstand lt. GW-Bericht 2011 liegt bei 3 - 5 m für mittlere Grundwasserverhältnisse, umliegende Messstellen deuten auf einen GW-Stand von 4 - 6 m hin.
Seit 2016/2017 finden in drei Hauptschadensbereichen (SAN I-III) hydraulische Grundwassersanierungen statt, die in den Belastungsschwerpunkten SAN I + SAN II durch großflächige Airsparging-Maßnahmen unterstützt werden. Die Sanierungsmaßnahmen finden in Abstimmung mit dem Umweltamt und dem Wasserwirtschaftsamt statt.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Das Vorhaben hat weder Auswirkungen auf Oberflächengewässer noch auf Hochwasser.
Baubedingte Auswirkungen: Infolge von Bodenarbeiten besteht in Bereichen hohen Grundwasserstandes bauzeitlich das potenzielle Risiko des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Treib- und Betriebsstoffen, Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen) sind diese Beeinträchtigungen vermeidbar und werden entsprechend vermieden.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Es ist eine geringe Neuversiegelung von ca. 400 m² (teilversiegelte Parkplatzreihe nördlich der Silos) vorgesehen. Da auf dem Standort ohnehin die versickerungswirksame Fläche so gering wie möglich sein soll (bzw. eine Versickerung aufgrund der Bodenbelastungen nur mit großem Aufwand realisierbar ist), kommt es hier in Bezug auf Grundwasser zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation.
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser im und außerhalb des Plangebiets zu erwarten.
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope.
Die Straßenbäume im Untersuchungsgebiet „300 m“ sind im Wesentlichen in diesen Biotopen enthalten. Teile der Bäume - im Bereich des Stadtbiotops N-1359-003 - sind dem Naturdenkmal Nr. 84 „Alte Laubbäume an der Alten Allee in Schweinau, Fl.-Nr. 175/2 Gmkg Schweinau“ zuzurechnen.
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B-Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort). Am südlichen
Durchführung der Planung
Rand des 300 m- Umgriffs befindet sich noch ein Teilbereich, der als überregional bedeutsamer Lebensraum eingestuft ist. Im 300 m-Umgriff liegen noch einige regional und lokal bedeutsame Lebensräume (Trockenstandorte).
Eine Biotoptypenkartierung wurde im Sommer 2020 durchgeführt. Die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte nach Anlage 2 der städtischen Kostenerstattungsbetragssatzung. Der Untersuchungsbereich fällt dabei weitestgehend unter die Kategorie 7 „Versiegelte und überbaute Flächen“. Kleinflächig ist eine Baumhecke am Rand der versiegelten Fläche vorhanden, die unter die Rubrik 2 „Waldmäntel, Gebüsche, Hecken, Säume“ fällt. Unter die Rubrik 1 „Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen“ fallen vier gemäß Baumschutzverordnung relevante Bäume. Diese wurden im Baumbestandsplan zum B-Plan 4669 kartiert [s. Anlage 11]. [ifanos, 2021a]
Tabelle 1: Bestand nach Anlage 2 der städtischen Kostenerstattungsbetragssatzung
| Biotop-/Nutzungstyp | Ziffer | Wertfaktor |
|---|---|---|
| Versiegelte Fläche | 7.6 | 0,0 |
| Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume | 2.4 | 0,6 |
| Heimische standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Al- len | 1.1 | 0,8 |
Gefundener Pflanzenbestand im Geltungsbereich ist u.a. Natternkopf (Echium vulgare), Gewöhnliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis), Wilde Möhre (Wilde Möhre), Graukresse (Berteroa incana) und Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris), die typisch für trocken-warme Standorte sind. Punktuell eingestreut konnten Brombeersträucher, Gehölzaufwuchs (Rosen und Hartriegel) und Wilder Wein gefunden werden, wie auch kleine Bestände von Rainfarn (Tanacetum vulgare), Brennnessel (Urtica dioica) und Goldrute (Solidago canadensis). Im südlichen Bereich der B-Plan-Fläche ist ein Gehölzbestand alter Ausprägung entlang der Verkehrsflächen in Form einer Baumhecke vorhanden. Dieser schließt sich westlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans an. [ifanos, 2021a]
Im Untersuchungsgebiet kommen keine Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH- Richtlinie vor.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: Bereich Kategorie 7 gering, Bereiche mit Rubriken 1 und 2 mittel
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Da für die Umsetzung des B-Plans keine Rodungen oder Inanspruchnahme neuer Flächen notwendig sind, sind keine baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen zu erwarten. Dies gilt ebenfalls für die Baustelleneinrichtung und den -betrieb.
In die Bereiche mit „Waldmäntel, Gebüsche, Hecken, Säume“ wird nicht eingegriffen. Die vier gemäß der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg (BaumschutzVO - BaumSchVO) relevanten und kartierten Bäume in der Rubrik „Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen“ werden erhalten. In den Wurzelraum wird während der Bauarbeiten nicht eingegriffen. Zum Schutz der zwei Bäume westlich der abzureisenden Siloreihe sind während der Bauphase beispielsweise fest verankerte Baumschutzzäune vorzusehen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Es wurde ein Fachbeitrag zu Eutrophierung und Versauerung mit FFH-Vorprüfung erstellt [Sweco Eutrophierung, 2023]. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximalen Einträge im Untersuchungsgebiet unterhalb der Irrelevanz- und Abschneideschwellen liegen.
Durchführung der Planung
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen zu erwarten.
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die im ABSP ausgewiesenen Flächen sind in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Die Artenschutzkartierungen der Stadt werden mit ausgewertet.
Aufgrund des industriellen Charakters des Standorts und der Vorbelastungen durch Lärm und Schadstoffemissionen sind im Plangebiet keine lärmempfindlichen Tierarten zu erwarten.
Im Zeitraum 2020 bis 2022 wurden eine faunistische Erhebung sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt/erstellt [ifanos, 2022].
Fledermäuse: Im Sommer 2020 fand eine Strukturerfassung sowie eine akustische und visuelle Erfassung zur Ausflugzeit am 31.07.2020 (am Ende der Wochenstubenzeit) und am 15.09.2020 zur sog. Schwarmzeit statt. Die Anlagen wurden von außen und innen untersucht. Eine akustische Erfassung fand außerdem in der Endwinterzeit vom 25.02. bis 04.03.2021 statt. In den Innenräumen der Anlage wurden keinerlei Spuren gefunden. Die Anlage scheint somit unzugänglich für Fledermäuse zu sein. Ein Besatz im Inneren der Anlagen ist daher auszuschließen. Während der Wochenstuben- und Schwarmzeit wurden zu beiden Terminen einzelne Zwergfledermäuse zu Beginn der Ausflugzeit im Bereich zwischen den Silos verhört und bei der Jagd beobachtet. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Zwergfledermäuse im Sommer im Bereich der Außenwand der Anlage Tagesverstecke nutzen. Kolonien sind auszuschließen. Im Endwinter 2021 (Februar/März) waren nur in einer Nacht sehr wenige Rufe der Zwergfledermaus zu registrieren. Die Untersuchung wurde mittels einer automatischen Aufzeichnungsanlage (BatCorder) über ca. eine Woche durchgeführt. Einzelne Fleder-
mäuse sind auch im Winter nicht völlig auszuschließen. [ifanos, 2022]
Reptilien: Zur Erfassung der Zauneidechse wurde das Untersuchungsgebiet schleifenförmig, langsam abgegangen, relevante Strukturelemente (Totholz, alte Bretter, Steine etc.) vorsichtig angehoben und nach Reptilien gesucht sowie sonnenexponierte offene Stellen nach Spuren abgesucht. Im Untersuchungsgebiet wurden Zauneidechsen (vier Tiere - Adulte und Schlüpflinge) erfasst. Es sind offene, trockene und vegetationsarme Flächen als Sonnplätze sowie schattige Bereiche zur Thermoregulation für die wechselwarmen Reptilien vorhanden. Die Art wurde in der artenschutzrechtlichen Prüfung abgeprüft. [ifanos, 2022]
Vögel:
Alle europäischen Vogelarten sind nach BNatSchG besonders geschützt. Von den streng geschützten Arten wurde in 2020 der Grünspecht beobachtet. In der saP werden grundsätzlich alle Arten der Vogelschutzrichtlinie (VRL) berücksichtigt. Es wurden insgesamt sechs Kartierungsgänge im Juli und August 2020 sowie im Zeitraum zwischen Anfang März und Juni 2021 nach den Methodenstandards von Südbeck et al. 2005 durchgeführt. Die meisten im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten sind weit verbreitete Arten. Die Gebäudebrüter Haussperling und Hausrotschwanz wurden im Sommer 2020 im engeren Untersuchungsbereich beobachtet. Hausrotschwänze hielten sich an Gebäuden und häufig an den Rohrleitungen auf. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Nachweise revieranzeigender Hausrotschwänze erbracht. Haussperlinge kommen an den Gebäuden im und außerhalb des Betriebsgeländes vor. Es wurde ein Turmfalke während der Begehung am 29.05.2021 auf einem Gebäude im Untersuchungsgebiet gesichtet. Im Beobachtungsgebiet außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Durchführung der Planung
ist ein Nistkasten für Wanderfalken installiert. Wanderfalken wurden im Beobachtungszeitraum jedoch nicht gesichtet, müssen aber als potenzieller Brutvogel betrachtet werden.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering (Fledermäuse), mittel (Zauneidechsen und Vögel)
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Bereits während der Bauphase kommt es zu Lärm- und Schadstoffemissionen (siehe anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen). Zudem können einzelne Individuen durch menschliche Aktivität gestört werden. Durch geeignete Maßnahmen können die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere während der Bauphase gesenkt werden.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Der Betrieb der Abfallverbrennungsanlage ist mit Lärmund Schadstoffemissionen verbunden. Die Beeinträchtigungen können im nahen Umfeld der Anlage (bis in ca. 300 m Entfernung) erheblich sein. In diesem Umfeld ist jedoch aufgrund der Vorbelastung nicht mit lärmempfindlichen Tierarten zu rechnen.
Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft [Ifanos, 2022]. Dabei wurden alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Realisierung der folgenden konfliktvermeidenden Maßnahmen (V) und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) werden für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt. Die nachfolgend zusammenfassend aufgelisteten Maßnahmen werden in der saP [ifanos, 2022] dargestellt, auf das Gutachten wird verwiesen.
Fledermäuse:
V1: Entfernung des Bewuchses an Türmen (Vergrämung) (im Februar 2022 erfolgt),
V2: Benachrichtigung des Umweltamts und Maßnahmenstopp bis zu einer artenschutzrechlichen Ausnahmegenehmigung, falls Tiere entdeckt werden.
Reptilien (hier Zauneidechsen):
CEF-Maßnahme Zauneidechse: Schaffung neuer Habitatselemente im Randbereich der Anlage, Ausführung entsprechend den Erläuterungen in der saP vom 17.01.2022 auf S. 15ff.
Bewertung: Durch die Einhaltung der vorgeschlagenen Maßnahmen können die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere reduziert werden. Die Auswirkungen sind dadurch als nicht erheblich zu werten.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben.
Bewertung: Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht erheblich.
Durchführung der Planung
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Das Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch das Anlagengelände der N- ERGIE mit u.a. den ca. 30 m hohen Silos, dem ca. 150 m hohen Kamin und anderen hohen Gebäuden.
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der DB AG umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die MVA Nürnberg.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. In das Landschaftsbild wird bereits während der Bauphase eingegriffen. Allerdings ist das Landschaftsbild am Standortbereich bereits beeinträchtigt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Das neu zu errichtende Kesselhaus hat eine Höhe von 35 m. Bei einer Ausführung in Wirbelstromfeuerung beträgt die Höhe 50 m. Da die neuen Gebäude nur unwesentlich höher sein werden als die bestehenden Silos (ca. 30 m), wird sich das Bild der Anlage bei Betrachtung des gesamten Betriebsgeländes nur wenig verändern. Durch die Vorprägung des Landschaftsbildes durch den Frankenschnellweg, der MVA sowie den Anlagen auf dem Bestandsgelände der N-ERGIE ist auch bei Ausführung des Kesselhauses mit Wirbelstromfeuerung keine erhebliche Auswirkung auf die Landschaft zu erwarten. Über die neue Gestaltung lassen sich sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Die neu entstehenden Baustrukturen werden zur Einbindung in das Orts- / Landschaftsbild und zur Anpassung an den Klimawandel mit geeigneten grünordnerischen Maßnahmen wie Fassaden- und Dachbegrünung ausgestaltet werden. Durch die Begrünungen lässt sich insbesondere in Abgrenzung zum nord-westlich verlaufenden Gleisbereich der DB eine Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes erwirken.
Bewertung: Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind aufgrund der Vorprägung als Versorgungs- und Industriestandort nicht zu erwarten. Der geplante Umbau in Verbindung mit geplanten Begrünungsmaßnahmen an unter anderem den sichtbaren Fassaden tragen tendenziell sogar zu Verbesserung des visuellen Erscheinungsbilds bei und verbessert die Integration in das Stadtbild. Somit können die Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft werden.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der Standort ist ein ausgewiesener Fernwärmestandort und somit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch die Vorbelastung durch den Fernwärmestandort und auch den Frankenschnellweg eignet sich auch die Umgebung nur eingeschränkt zur Erholungsnutzung. Im Norden, zwischen Bahnlinie und Frankenschnellweg befindet sich eine Kleingartensiedlung, ebenso wie im Südwesten, südwestlich der MVA (Kleingartenverein Waldau). Nordwestlich liegt ein Spielplatz und ein Abenteuerplatz mit Fußballplatz und
Durchführung der Planung
Skatepark. Im Osten, östlich des Frankenschnellwegs und im Süden (östlich der Bahngleise und nördlich der Sandreuthstraße) befinden sich kleinere Parkflächen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort Lärm- und Staubemissionen aus und es kommt zu einer temporären visuellen Beeinträchtigung (Baustellencharakter). Durch ständiges Feuchthalten der Abbruchmassen wird die Staubfreisetzung in der Bauphase minimiert.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Beim Betrieb der Anlage kommt es zu Lärm-, Geruchsund Schadstoffemissionen. Es wurden Immissionsprognosen zunächst nach TA Luft 2002 [Sweco IP, 2021] (mit Geruchsprognose nach GIRL) und im laufenden Verfahren nochmals nach TA Luft 2021 [Sweco IP, 2023] sowie TA Lärm [A B K, 2022] erstellt.
Für die Berechnung nach der Neufassung der TA Luft (2021) [Sweco IP, 2023] mit der Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft 2021 ergibt sich, dass die maximale Zusatzbelastung der meisten Parameter jeweils unterhalb der Irrelevanzschwelle liegt, mit Ausnahme von Cadmium (Konzentration) sowie Cadmium und Dioxine & Furane in der Deposition in Schornsteinnähe. Unter Betrachtung der Vorbelastung in der Stadt Nürnberg wird deutlich, dass die Immissionsgrenzwerte für Cadmium (Konzentration) und Cadmium (Deposition) trotzdem weit unterschritten werden. Für Dioxine & Furane in der Deposition liegen für Nürnberg keine Vorbelastungswerte vor. Mit übertragbaren Vorbelastungswerten aus anderen bayerischen Orten und Städten wird klar, dass der Immissionsgrenzwert deutlich unterschritten wird. Führt man die Berechnung mit der realen Schornsteinbauhöhe von 151,55 m durch, ergibt sich auch hier, dass alle Zusatzbelastungen bereits irrelevant sind.
Das Rechenmodell nach TA Luft 2021 hat jedoch noch Fehler (Überschätzung der Deposition im Nahbereich), da die Windverdriftung der Niederschläge noch nicht berücksichtigt wird, diese sollen künftig im Proramm noch korrigiert werden. Eine Betrachtung mit dem überarbeiteten Rechenmodell nach TA Luft 2021 wird Bestandteil des an das Bauleitverfahren anschließende Genehmigungsverfahren nach BIm- SchG sein. Die Einhaltung der Immissionsbetrachtung unter Einbezug der Vorbelastung auch unter dem derzeitigen Rechenmodell zeigt jedoch deutlich, dass alle Werte sicher eingehalten werden.
Die im Verfahren vorangegangene Berechnung nach TA Luft 2002 [Sweco IP, 2021] bestätigt ebenfalls, dass alle Parameter unterhalb der jeweiligen Irrelevanzschwellen liegen. Bei Berechnung nach Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft 2002 überschreiten lediglich Cadmium (Konzentration) und Cadmium (Deposition) die Irrelevanzschwellen, unter Betrachtung der Vorbelastung werden die Immissionsgrenzwerte jedoch deutlich unterschritten. Unter Betrachtung mit realer Schornsteinhöhe (151,5 m) sind alle Zusatzbelastungen irrelevant.
Die Zusatzbelastung durch Geruch, der durch die Anlieferung und Lagerung der Brennstoffe entsteht, beträgt max. 0,04 % der Jahresstunden im 250 m Raster nach GIRL und ist somit irrelevant auf den Flächen in der Umgebung (< 2 % der Jahresstunden) [Sweco IP, 2021; 2023].
Auch die Auswirkungen durch Lärm sind als irrelevant zu betrachten (siehe Kapitel 2.6.2).
Bewertung: Die Auswirkungen der Neuplanung auf die Erholungsnutzung werden als nicht erheblich eingestuft. Auf dem Anlagengelände selbst findet keine Erholungsnutzung statt, sodass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind.
Durchführung der Planung
2.6.2 Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Die Anlieferungen zum Firmengelände der N-ERGIE finden bisher mit ca. 20 LKW/Tag statt. Auch durch den Frankenschnellweg (nördlich und östlich des B-Plan-Gebiets) und die Bahnverbindung (westlich bis nordöstlich) ist das Gebiet und die Umgebung bereits verkehrslärmtechnisch vorbelastet [LBK Bayern, 2019].
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: aufgrund der Vorbelastung gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase kommt es durch den Anlieferverkehr der Bauteile und durch Abtransport des Abrissmaterials (Rückbau Kohlesilos) zu verstärktem LKW-Verkehr.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Anlieferung der Brennstoffe erfolgt für gewöhnlich zu den üblichen Lieferzeiten an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) zwischen 9 und 22 Uhr (6 bis 22 Uhr ist möglich). Erfahrungsgemäß werden sich die Lieferungen dennoch auf einige Stoßzeiten konzentrieren. Der erforderliche Brennstoffmassenstrom und die Transportkapazitäten führen zu einem LKW- Aufkommen von max. 26 LKW pro Tag. Ein Spitzenzuschlag von 5 LKW wird hier für erhöhte Anlieferungsphasen berücksichtigt, so dass mit max. 31 LKW/Tag zu rechnen ist.
Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt von Süden her über die Industriestraße und die Sandreuthstraße (siehe Anlage 7).
Alternativ ist die Anlieferung per Bahn im westlichen Bereich der B-Plan-Fläche geplant. Die Gleise sind vorhanden, die Strecke muss nur reaktiviert werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine Anlieferung aus logistischen Gründen auf Zuliefererseite nicht möglich. Das Bahngleis soll dennoch erhalten bleiben, da angestrebt wird auf dieses zurückzugreifen, sollte sich die Möglichkeit zukünftig ergeben. Außerdem ist mit max. 10 PKW pro Schicht auf dem Standortgelände zu rechnen (entspricht 2 PKW/h im Jahresdurchschnitt, jeweils 2 PKW/h hin und rück).
Dieser zusätzliche Verkehrslärm wurde in der Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K, 2022] mitberücksichtigt.
Bewertung: siehe Gewerbelärm
Gewerbelärm
Ausgangssituation
Durch den Betrieb der Anlagen (Fernwärmestandort) ist der Standort ebenfalls in Bezug auf Gewerbelärm vorbelastet.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: aufgrund der Vorbelastung gering
Durchführung der Planung
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase werden Schallemissionen nach AVV Baulärm minimiert und es kommen lärmarme Baumaschinen zum Einsatz. Phasen mit erhöhten Lärmemissionen während der Bauphase werden soweit möglich in den Tagstunden durchgeführt. Insbesondere während der Abrissarbeiten sind temporäre Geräuschspitzen nicht auszuschließen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die betriebsbedingten Schallemissionen wurden in einer Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K, 2022] ermittelt und die Auswirkungen auf die nächstgelegenen Wohnnutzungen bewertet.
Dafür wurden die Geräuschemissionen auf dem Betriebsgelände ermittelt und daraus durch eine Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten berechnet. Des Weiteren wurde abgeschätzt, ob unverträgliche Geräuschimmissionen durch kurzzeitige Geräuschspitzen, tieffrequente Geräusche aus dem geplanten Anlagenbetrieb zu erwarten sind.
Eine Nachaufbereitung der Brennstoffe erfolgt, wenn erforderlich, nur während der Tagstunden und während der Einlagerung in den Brennstoffsilos. Alle Förderer sind geschlossen ausgeführt. Nur die Förderer von den Silos zur Verbrennung sind nachts und am Wochenende in Betrieb (geschlossen und lärmtechnisch gekapselt) sowie Lüfter und Gebläse etc.
Für den B-Plan wurde eine Emissionskontingentierung durchgeführt [A B K Kontingentierung, 2022]:
In der Betrachtung wurden die Vorbelastungen der umliegenden Betriebe mit einbezogen. Die Werte wurden so angesetzt, dass es auch unter ungünstiger Betrachtung der kumulierten Schallemissionen nicht zu einer Überschreitung der nach TA Lärm vorgegebenen Werte kommt.
Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgt gemäß der TA Lärm für den Tag- und den Nachtzeitraum. Da die gewerbliche Geräuschvorbelastung nicht bekannt ist, bzw. die Richtwerte bereits ausschöpft sind, werden die Planwerte für die noch zu überplanenden Fläche so angesetzt, dass die Immissionsrichtwerte außerhalb des Einwirkungsbereichs der neuen Anlagen im B-Plan um mindestens 10 dB unterschritten werden. Damit wird gewährleistet, dass durch neu anzusiedelnde Betriebe die jetzige Situation nicht weiter verschlechtert wird. In den Teilflächen des Planungsgebietes sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten.
Tabelle 2: Emissionskontingente tags und nachts für die Teilflächen des B-Plans 4669
| Teilfläche | Flächengröße [m²] | Emissionskontingente L in dB EK | |||
|---|---|---|---|---|---|
| tags | nachts | ||||
| TF 1 (südwestlich) | 3.670 | 67 | 52 | ||
| TF 2 (nördlich) | 4.630 | 65 | 50 |
Flächengröße
[m²]
Bezogen auf die umliegenden Gebiete mit Bezugspunkten zu den Immissionsorte IO 1 (Finkenstraße 21) und IO 3 (Sandreuthstraße 19a erhöhen sich die Emissionskontingente L um die folgenden Zusatzkon- EK tingente:
Durchführung der Planung
Tabelle 3: Zusatzkontingente
| Immissionsort | Zusatzkontingente in dB | |||
|---|---|---|---|---|
| tags | nachts | |||
| Nordwest-West (Bezugs- punkt IO 1, Finkenstraße 21) | 4 | 4 | ||
| Südwest-Süd (Bezugspunkt IO 3, Sandreuthstraße 19a) | 5 | 5 |
Wie [A B K, 2022] zeigt, werden die zulässigen Immissionskontingente an allen betrachteten Immissionsorten im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten:
Tabelle 4: Beurteilungspegel Zusatzbelastung
| Immissionsort | L in dB(A) r | Immissionskontingent | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in dB(A) | ||||||||
| Werktag | Sonn-/Feiertag | Nacht | Tag | Tag | Nacht | Nacht | ||
| IO 1 Finkestraße 21 | 32 | 24 | 24 | 50 | 35 | |||
| IO 2 Volkmannstraße 11 | 38 | 33 | 30 | 45 | 30 | |||
| IO 3 Sandreuthstraße 19a | 35 | 31 | 31 | 50 | 35 | |||
| IO 4 Charlottenstraße 1 | 41 | 28 | 25 | 45 | 30 |
Einzelne kurzzeitige Geräuschereignisse, die den Richtwert am Tag um mehr als 30 dB bzw. in der Nacht um mehr als 20 dB überschreiten können, sind ebenfalls nicht zu erwarten.
Bewertung (Verkehrs- und Gewerbelärm): In Bezug auf Lärm sind keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit zu erwarten, da die festgelegten Emissionskontingente eingehalten werden und die Immissionsrichtwerte um mindestens 10 dB(A) unterschritten werden. Auch die zusätzlichen LKW-Fahrten werden in Bezug auf Lärm nicht zu relevanten Auswirkungen führen. Der Verkehrslärm wurde bei den Berechnungen mit betrachtet.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Das Betriebsgelände der N-ERGIE fällt aufgrund vorhandener Lagermengen an Heizöl, Erdgas und weiterer gefährlicher Stoffe als Betriebsbereich der unteren Klasse unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Das Plangebiet für die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage befindet sich innerhalb dieses Betriebsbereiches. Maßgebend für die Einstufung ist die bisher schon erfolgende Lagerung von Heizöl EL.
Abstandsgebot nach § 50 Satz 1 BImSchG sowie Art. 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie
Für die Beurteilung des störfallrechtlichen Abstandsgebotes in der Bauleitplanung hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (Bay LfU) im Jahr 2007 für den Betriebsbereich der N-ERGIE nach dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 vom 18.10.2005 eine Abstandsempfehlung von 120 m zu benachbarten Schutzobjekten berechnet. Betrachtet wurde ein Freisetzungsszenario am 4.000 m³-Heizöltank mit anschließendem Lachenbrand und der damit verbundenen Wärmestrahlung.
Durchführung der Planung
Der Heizöltank befindet sich ca. 50 m westlich vom Plangebiet entfernt, im Gleisdreieck der zwei Bahnlinien (siehe Anlage 7).
Im Bereich der vom Bay LfU im Jahr 2007 berechneten Abstandsempfehlung befinden sich im Plangebiet zunächst Verkehrswege und Förderwege für Altholz, die entsprechend im Brandfall am Öllagertank geräumt werden. Weiterhin liegt im Gebiet die Bahnentladung und das westlichste Lagersilo und der westlichste Teil der Altholzverbrennungsanlage. Die Bahnentladung erfolgt eingehaust und wird im Brandfall am Heizöllagertank nicht mehr betrieben. Die Auswirkung auf die Entladehalle selbst und das westlichste Lagersilo sowie die westlichsten Anlagenkomponenten ist näher zu betrachten. Es handelt sich allerdings vorwiegend um Stahlbetonbauwerke, die gegenüber Wärmestrahlung relativ unempfindlich sind.
Nachfolgend sind die Einsatzstoffe, Brennstoffe und Abfälle aufgeführt, die in der Altholzverbrennungsanlage zum Einsatz kommen bzw. anfallen.
Tabelle 5: Einsatzstoffe
| Stoff | Max. Lagermenge | |
|---|---|---|
| in der Anlage (kg) | ||
| Kalkhydrat (CaOH ) 2 | 176.800 | |
| Herdofenkoks (HOK) | 17.500 | |
| Ammoniakwasser (25%) (NH OH) 4 | 30.800 | |
| Natronlauge (50 %) (NaOH) | 500 | |
| Diesel (Notstrom) | 860 | |
| Erdgas | (2.900 MWh/a) < 500 | |
| Stickstoff | 5.000 | |
| Schaumlöschmittel (AFFF 3%) | 4.000 | |
| Kraft- und Schmieröl | 500 |
Tabelle 6: Eingesetzte Brennstoffe
| Abfall- | Abfalltyp | Zuordnung zu | |
|---|---|---|---|
| schlüssel | |||
| 030101 | Rinden- und Korkabfälle | Altholz A I – A III | |
| 030105 | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen. (Holzabfälle aus der Holzverarbeitung) | Altholz A I – A III | |
| 150103 | Verpackungen aus Holz. (Paletten / Kisten aus Holzwerkstoffen) | Altholz A I – A III | |
| 170201 | Holz (aus Bau- und Abbruchabfällen, z.B. Altholz aus dem Abbruch und Rückbau, Bauspanplatten) | Altholz A I – A III | |
| 191207 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt. (Holz aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, das keine gefährlichen Stoffe enthält) | Altholz A I – A III |
Durchführung der Planung
| Abfall- | Abfalltyp | Zuordnung zu | |
|---|---|---|---|
| schlüssel | |||
| 200138 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt. (Möbel) | Altholz A I – A III | |
| 200307 | Sperrmüll | Altholz A I – A III | |
| 150110* | Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. (Munitionskisten / Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)) | Altholz A IV | |
| 170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. | Altholz A IV | |
| 191206* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält. (Feinfraktionen aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstof- fen) | Altholz A IV | |
| 200137* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält | Altholz A IV | |
| Abfallschlüssel wie in Altholz A III die zu hohe Schadstoffgehalte für A III aufweisen | Altholz A IV | ||
| 190801 | Sieb- und Rechenrückstände | Siebüberlauf | |
| 190501 | nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen | Siebüberlauf aus der Kompostier- anlage | |
| 190604 | Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Sied- lungsabfällen | Gärrückstände |
In der Anlage werden maximal 4.160 Mg Altholz (nachaufbereitet) in den 4 Brennstoffsilos und in der Anlage gelagert. Hierbei handelt es sich um weniger als 1.040 Mg (1 Silo) an gefährlichen Abfällen bis hinunter zu 100 Mg im Regelfall.
An Sieb- und Rechenrückständen, nicht kompostierbarer Fraktion sowie Gärrückstand werden maximal jeweils 100 m³ also unter 100 Mg maximal in der Anlage gelagert.
Tabelle 7: anfallende Abfälle
| Bezeichnung des Abfalls | Abfall- | Menge [t/a] | Lagermenge in der Anlage [Mg] | |
|---|---|---|---|---|
| schlüssel- | ||||
| nummer | ||||
| Erdaushub | 17 05 04 | 7,5 | ||
| Holz, Glas, Kunststoff | 17 02 01 / 02 / 03 | 7,5 | ||
| Eisen und Stahl | 17 04 05 | 7,5 | ||
| Transportverpackun- gen | 15 01 01 / 02 / 03 / 05 / 06 | 7,5 | ||
| Gemischte Siedlungs- abfälle | 20 03 01 | 7,5 | ||
| Rostasche | 19 01 12 | 2.879 | 80 (100 m³) |
Bezeichnung des
Abfalls
Lagermenge in der
Anlage [Mg]
Durchführung der Planung
| Bezeichnung des Abfalls | Abfall- | Menge [t/a] | Lagermenge in der Anlage [Mg] | |
|---|---|---|---|---|
| schlüssel- | ||||
| nummer | ||||
| Flug- und Kessela- sche | 19 01 12 | 636 | 25 (75 m³) | |
| Reststoffe aus Gewe- befilter | 19 01 07* | 1.869 | < 72 (120 m³) | |
| Filtereinsätze | 19 01 99 Ab- fälle a. n. g. | Abhängig von Abrasivität des Staubs | 7,5 | |
| Aktivkohlefilter | Abhängig vom Anlagenstill- stand | < 7,5 | ||
| Löschwasser | Abhängig vom Brandfall | -- | ||
| Gemischte Verpa- ckungen | 15 01 06 | < 100 | 7,5 | |
| Abfälle aus Straßen- reinigung auf dem Ge- lände | 20 03 03 | < 12 | 7,5 | |
| Kraft- und Schmieröl | 13 02 | < 6 | < 2 |
Bezeichnung des
Abfalls
Lagermenge in der
Anlage [Mg]
Für die in der Altholzverbrennungsanlage eingesetzten potentiell auswirkungsrelevanten Stoffe wurde gutachterlich beurteilt, ob sich der maximale angemessene Sicherheitsabstand i.S.v. § 3 Abs. 5a BIm- SchG für den Betriebsbereich Sandreuth verändert [UCON, 2022]. Als abstandsbestimmende Szenarien für die Altholzverbrennungsanlage wurde eine Freisetzung von Ammoniakwasser mit Ausgasen von Ammoniak sowie die Freisetzung und der darauffolgende Abbrand von Diesel betrachtet und im Ergebnis ein maximaler Abstandswert von ca. 80 m berechnet.
Dieser Abstandsbereich befindet sich fast vollständig innerhalb der bestehenden Betriebsbereichsgrenzen und tangiert außerhalb des Betriebsbereiches einzig die direkt benachbarte Bahnstrecke S2 Nürnberg-Roth. Diese Bahnlinie befindet sich auch schon im bestehenden Betriebsbereich innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes, ausgehend von einem Brandszenario am bestehenden Heizöltank.
Nach den einschlägigen Kriterien4 ist die Bahnstrecke S2 Nürnberg –Roth auf Grund der Verkehrsdichte (nach [Sweco Achtungsabstände, 2023]) ohnehin nicht als wichtiger Verkehrsweg i.S.d. § 3 Abs. 5d BImSchG einzustufen und auf Planungsebene somit nicht als betroffenes Schutzobjekt i.S.d. § 3 Abs. 5d BImSchG zu berücksichtigen.
Im Ergebnis verändert sich durch das Vorhaben der angemessene Sicherheitsabstand zu schutzbedürftigen Nutzungen für den Betriebsbereich nicht. Das Vorhaben führt nicht zu einem Konflikt bezüglich des Abstandsgebotes gemäß Art. 13 Seveso-III-Richtlinie bzw. § 50 BImSchG.
4 LAI „Hinweise und Definitionen zum angemessenen Sicherheitsabstand nach § 3 Absatz 5c BImSchG“ in der Fassung v. 13.09.2022
Durchführung der Planung
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Die Betriebsstörung mit den größten Auswirkungen wäre für die geplante Altholzverbrennungsanlage ein Brand in einem der Altholzlagersilos. Diese werden jedoch temperaturüberwacht und mit einem Löschwasser/Schaum-Leerrohrsystem ausgerüstet. Ein Brand kann dadurch hinsichtlich der Auswirkungen auf einen Brand in einem kleinen Altholzlagerbereich von wenigen m3 begrenzt werden. Da die Rauchgase im Brandfall noch oben aus den Silos entweichen, ist eine bodennahe Ausbreitung ausgeschlossen. Der Ammoniakwassertank, der mit der geplanten Anlage hinzukommt und damit die Lagermenge an Ammoniakwasser im Bestand erhöht, sowie die zugehörigen Leitungen werden doppelwandig ausgeführt und mit einer Leckageerkennung ausgestattet. Sämtliche Rohrleitungen gehen nur über den Kopf des Tanks weg. Dass es zu einer Leckage unterhalb des Flüssigkeitsspiegels kommt, ist somit hinreichend unwahrscheinlich und wird ausgeschlossen. Im Zuge der Betrachtung nach KAS 18 wurde das Störfallszenario Austritt von Ammoniakwasser als Bestandteil der Worst-Case-Betrachtung dennoch berücksichtig.
Nach den Pflichten der Störfall-Verordnung ist für den Betriebsbereich der N-ERGIE ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt worden und im Sicherheitsmanagementsystem sind Festlegungen getroffen, um die sichere Durchführung von Anlagenänderungen im Betriebsbereich zu gewährleisten. Nach den Anforderungen der Störfall-Verordnung wird spätestens im nachgeschalteten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Störfallrelevanz des Vorhabens unter Berücksichtigung der konkreten Anlagen- und Betriebsbeschreibung und der geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Störfallauswirkungen beurteilt. Dabei werden die stoffspezifischen Risiken der Anlage selbst und auf die Anlage einwirkende potenzielle Ereignisse und die Wechselwirkung mit bestehenden sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Heizöllagertank und erdgasführende Leitungen) und sonstiger betriebsbedingter Gefahren bewertet. [Sweco Achtungsabstände, 2023]
Bewertung: Durch die Änderung der Anlage ergeben sich keine erheblichen Einflüsse auf die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen. Alle Pflichten der Störfall-Verordnung werden eingehalten und im späteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Dadurch ergeben hieraus keine erheblichen Auswirkungen.
2.6.4 Geruch
Ausgangssituation
Auf dem Gelände der N-ERGIE und in der Umgebung liegen keine besonderen Geruchsvorbelastungen im Sinne der einschlägigen Richtlinien vor. Alle relevanten Grenzwerte werden eingehalten. Durch die industrielle Prägung des Gebietes sind temporäre Geruchsbelastungen dennoch möglich.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während des Baus der Anlage ist nicht mit relevanten Geruchsemissionen zu rechnen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Geruchsemissionen werden, soweit technisch möglich, verhindert. Dazu gehören die Anlieferung des Brennstoffes in geschlossenen Containern bzw. abgeplanten Mulden, eine geschlossene Anliefer- / Entladehalle und Luftabsaugung in der Feuerung (Luftschleier, Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feuerung können die Anlieferhalle und die Brennstoffsilos abgesaugt und die Abluft über Aktivkohlefilter gereinigt werden. Mögliche Geruchsbelastungen entstehen daher nur in der Anlieferhalle, die von dort abgesaugt werden können.
Durchführung der Planung
Die Berechnungen der Geruchsprognose in [Sweco IP, 2021; 2023] zeigen, dass die Zusatzbelastung durch Geruch, der durch die Anlieferung und Lagerung der Brennstoffe entsteht, max. 0,04 % der Jahresstunden im 250 m Raster nach GIRL beträgt und somit irrelevant auf den Flächen in der Umgebung ist (< 2 % der Jahresstunden).
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut menschliche Gesundheit durch Geruch sind nicht zu erwarten.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Aufgrund der bestehenden Nutzung liegen im Änderungsbereich bereits Vorbelastungen in Bezug auf die Luftqualität vor. Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Vorbelastung im Stadtgebiet Nürnberg (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Luft, 2019 - 2021]:
Tabelle 8: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2019 - 2021)
| Station | NO 2 [μg/m³] | PM 10 [μg/m³] | PM 2,5 | BZL | CO | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [μg/m³] | [µg/³] | [mg/m³] | |||||||||
| Grenzwert/Zielwert | 40 | 40 | 25 | 25 | 5 | 5 | 10 | 10 | |||
| [TA Luft, Nr. 4.2.1] | |||||||||||
| Nürnberg Bahnhof | Städtisch verkehrsnah | 28,3 | - | 11 | - | - | |||||
| Nürnberg Von- der-Tann-Str. | Städtisch verkehrsnah | 36,3 | 21,3 | - | 0,8 | 0,3 | |||||
| Nürnberg Muggenhof | Städtischer Hintergrund | 23,7 | - | 11,6 | - | - |
| Station | Pb [µg/m³] | As [ng/m³] | Cd | Ni | B(a)P | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [ng/m³] | [ng/m³] | [ng/m³] | |||||||||
| Grenzwert/Zielwert | 0,5 | 6 | 5 | 5 | 20 | 20 | 1 | 1 | |||
| [TA Luft, Nr. 4.2.1] | |||||||||||
| Nürnberg Von- der-Tann-Str. | Städtisch verkehrsnah | 0,0034 | 0,46 | 0,127 | 1,47 | 0,293 |
Wie zu erkennen ist, wurden im Mittel in den letzten drei Jahren die Grenz- / Zielwerte an allen Messstellen in Nürnberg eingehalten. Seit 2019 kam es zu keinen Überschreitungen der Grenzwerte an den Nürnberger Messstationen.
Durchführung der Planung
Tabelle 9: Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre, aus denen Messwerte vor-
liegen) [LfU Staub, 2018 - 2020]
| Station | Deposition Cd | |||
|---|---|---|---|---|
| [µg/(m²*d)] | ||||
| Immissionswert | 2,0 | 2,0 | ||
| [TA Luft, Nr. 4.5.1] | ||||
| Nürnberg Bahnhof | Städtisch verkehrsnah | 0,066 |
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort temporär Staubemissionen aus. Hierbei müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, so dass diese Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden. Insbesondere darf hier keine erhebliche Beeinträchtigung von schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld entstehen. Hierbei sind diverse gesetzliche Vorgaben für Baustellen zu berücksichtigen und einzuhalten, was im Rahmen der Bauüberwachung zu gewährleisten ist.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: In der geplanten Altholzverbrennung kommt mit Altholz ein regenerativer Brennstoff zum Einsatz. Beim eingesetzten Energieträger Altholz handelt es sich zudem um einen Reststoff, für den keine gezielte Abholzung stattfindet und der erst nach seiner eigentlichen Nutzung der thermischen Verwertung zugeführt wird. Aus dem Einsatz des nachwachsenden Rohstoffs resultieren daher bei der Verbrennung keine zusätzlichen für die Treibhausgasbilanzen klimarelevanten CO -Emis- 2 sionen, wie beispielsweise beim Einsatz fossiler Brennstoffe. Zusätzliche Emissionen resultieren aus der Vorkette (Aufbereitung, Transport). Eine Aussage zu den Emissionen anderer nach TA Luft relevanter Schadstoffe ist in der Immissionsprognose nach TA Luft [Sweco IP, 2021; 2023] enthalten. Die Berechnung wurde im Verfahren zunächst nach TA Luft 2002 und später im laufenden Verfahren zusätzlich mit der Neufassung nach TA Luft 2021 durchgeführt. Im Sinne der Transparenz und Vollständigkeit sind die Ergebnisse beider Fassungen in der Betrachtung berücksichtigt. Die Anlage erzeugt mit heimischen Energieträgern Dampf, der ins Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg eingespeist wird oder mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen verstromt wird (Kraft-Wärme-Kopplung).
Für die Berechnung nach TA Luft 2021 [Sweco IP, 2023] ergibt sich, dass die maximale Zusatzbelastung der meisten Parameter jeweils unterhalb der Irrelevanzschwelle liegt, mit Ausnahme von Cadmium (Konzentration) sowie Cadmium und Dioxine & Furane in der Deposition. Unter Betrachtung der Vorbelastung in der Stadt Nürnberg wird deutlich, dass die Immissionsgrenzwerte für Cadmium (Konzentration) sowie Cadmium (Deposition) trotzdem weit unterschritten werden. Für Dioxine & Furane in der Deposition liegen für Nürnberg keine Vorbelastungswerte vor. Mit übertragbaren Vorbelastungswerten aus anderen bayerischen Orten und Städten wird deutlich, dass der Immissionsgrenzwert deutlich unterschritten wird. Führt man die Berechnung mit der realen Schornsteinbauhöhe von 151,55 m durch, ergibt sich auch hier, dass alle Zusatzbelastungen irrelevant sind. Erhöhte Werte in der Deposition im Nahbereich des Schornsteins sind in der Berechnung nach TA Luft 2021 sehr wahrscheinlich auf einen Fehler im Rechenmodell nach TA Luft 2021 zurückzuführen (Überschätzung der Deposition im Nahbereich), da die Windverdriftung der Niederschläge noch nicht berücksichtigt wird. Eine Betrachtung mit dem überarbeiteten Rechenmodell nach TA Luft 2021 wird Bestandteil des an das Bauleitverfahren anschließende Genehmigungsverfahren nach BImSchG sein. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte unter Einbezug der Vorbelastung auch unter dem derzeitigen Rechenmodell zeigt deutlich, dass alle Werte sicher eingehalten werden.
Durchführung der Planung
Die im Verfahren vorangegangene Berechnung nach TA Luft 2002 [Sweco IP, 2021] bestätigt ebenfalls, dass alle Parameter unterhalb der jeweiligen Irrelevanzschwellen liegen. Bei Berechnung nach Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft 2002 überschreiten lediglich Cadmium (Konzentration) und Cadmium (Deposition) die Irrelevanzschwellen, unter Betrachtung der Vorbelastung werden die Immissionsgrenzwerte jedoch deutlich unterschritten. Unter Betrachtung mit realer Schornsteinhöhe (151,5 m) sind alle Zusatzbelastungen irrelevant. Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert (siehe Kapitel 2.6.4).
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Luft werden durch den Betrieb der Anlage nicht erwartet. Für die während der Bauphase temporär auftretenden kleinräumigen Luftbelastungen sind entsprechende Minderungsmaßnahmen vorzusehen, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung verhindert wird.
Durchführung der Planung
2.8 Klima
Ausgangssituation
Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist das Plangebiet keine Kaltluftproduktionsraten auf. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Plangebiet gering mit geringen Windgeschwindigkeiten [GEO-NET, 2014; Anhang 1. Laut Klimafunktionskarte [GEO-NET, 2014; Klimafunktionskarte] ist der Standort geprägt durch eine ungünstige bioklimatische Situation.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Durch die Baustelle sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Während der Bauzeit kann es temporär zu Abgas- und Staubemissionen durch den Baubetrieb und die Baustellenfahrzeuge kommen. Hierdurch ist eine punktuelle Verschlechterung der klimatischen Situation im Gebiet und der näheren Umgebung möglich, aufgrund der zeitlichen Begrenzung und generellen Maßnahmen, welche im Zuge von Baustellen zum Schutz der Umgebung vorgesehen werden müssen, sind diese baubedingten Wirkungen jedoch als gering einzustufen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: In Bezug auf das Lokalklima kommt es durch die Abgase der Anlage zu einer geringfügigen Temperaturerhöhung, ohne weitreichende Wirkung. Eine Bilanzierung der Erwärmung im Gebiet ist über die 10-fache Schornsteinhöhe (10 * 150 m = 1.500 m), 10 % der Feuerungswärmeleistung (45 MW * 0,1 = 4,5 MW) und Wind mit 1 m/sec möglich. Es sind 0,01 °C maximal abschätzbar. Durch den Bau und Betrieb der Altholzverbrennungsanlage wird es voraussichtlich zu keiner Verschlechterung (aber auch keiner Verbesserung) der derzeitigen lokalklimatischen Situation kommen. Bezogen auf die Treibhausgas-Bilanz ergibt sich durch den Einsatz eines in Bezug auf die Verbrennung nicht klimarelevanten Brennstoffs (siehe auch Kapitel 2.7) im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen - ein positiven Effekt auf den Klimaschutz. Eine zusätzliche im Sinne der Treibhausgasbilanzen klimarelevante CO -Emission findet lediglich in der Vorkette bei Aufbereitung und Transport statt. 2
Altholz ist wie Holz ein nachwachsender Rohstoff, die Verbrennung setzt das zuvor durch das Holz gebundene CO frei. Die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz stellt einen Teil des natürlichen 2 Kohlenstoffkreislaufs dar. Darüber hinaus handelt es sich beim Altholz um einen Reststoff, der erst am Ende des Nutzungszyklus der thermischen Verwertung zugeführt wird. Die Anlage kann mithilfe der erzeugten Fernwärme zudem Kapazitäten aus bestehenden Anlagen mit teilweise hohen klimarelevanten Emissionen ersetzen und so zu einer Verbesserung der Gesamtbilanz betragen. Aufgrund der verwendeten Sortierresten aus der stofflichen Verwertung bietet die energetische Verwertung des Altholzes die beste Alternative im Vergleich zur Beseitigung.
Die thermische Verwertung von Altholz zur Strom- und Fernwärmeerzeugung erhöht im Vergleich zum Einsatz von Erdgas die Versorgungssicherheit durch lokal verfügbare Reststoffe. Die Verwendung der stofflich nicht verwertbaren Anteile erhöht zudem die Gesamtverwertung des Stoffes Altholz im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Ergänzend dazu trägt der Einsatz von Altholz an Stelle von Erdgas zu einer Erhöhung der Versorgungssicherheit im Energiebereich durch einen lokal verfügbaren Energieträger bei.
Durch den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mithilfe der bestehenden Turbinen auf dem Gelände der N-ERGIE wird ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dieser entsteht aus der Erhöhung des Gesamtwirkungsgrad aus der gleichzeitigen Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme.
Durchführung der Planung
Bewertung: Die Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut Klima sind durch die Nutzung von Altholz als Alternative zu fossilen Energieträgern als positiv und demnach als nicht erheblich einzustufen. Auch die geringfügige Temperaturerhöhung durch die Abgase hat keine erheblichen Auswirkungen auf das (Lokal-)Klima.
2.9 Abfall5
Die Altholzverbrennungsanlage dient der Verwertung von Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A IV und Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen).
Bei den Reststoffen aus der Rauchgasreinigung handelt es sich zum Teil um gefährliche Abfälle. Daher werden die Reststoffe nach Abholung im Bergversatz verwertet, ein Einsatz im Bau oder ähnliches ist nicht vorgesehen.
Die bei der Verbrennung des Altholzes entstehenden Rostaschen werden in Silos zwischengelagert und anschließend einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bzw. Entsorgung bei Industriebaumaßnahmen oder auf Deponien zugeführt.
Die im geringen Umfang anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt. Bei der Entsorgung wird die Hierarchie nach § 6 KrWG berücksichtigt.
Erdaushub wird am Standort soweit möglich wieder eingebaut oder zu Erddeponien in der Umgebung gebracht und dort verwertet.
Während der Baumaßnahme werden die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), insbesondere bzgl. des selektiven Rückbaus sowie der entsprechenden getrennten Lagerung und Entsorgung der entstehenden Abfälle, eingehalten. Anfallender Bauschutt, Holz, Glas und Kunstsoff sowie Eisen- und Stahl-Schrott wird durch die ausführende Baufirma zur ordnungsgemäßen Entsorgung einer Bauschuttaufbereitungsanlage zur Verwertung zugeführt.
Während der Baumaßnahme anfallende Transportverpackungen aus Holz, Kunststoffen und Kartonagen sind vom Hersteller/Vertreiber der Waren zurückzunehmen und werden einer Verwertung zugeführt. Nicht der Verwertung zugeführte Verpackungen werden ordnungsgemäß beseitigt.
Gemischte Siedlungsabfälle werden über aufgestellte Sammelbehälter gefasst und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Falls bei den Bau- und Montagearbeiten Öl, Fette und Chemikalien in geringen Mengen anfallen, werden diese in zugelassenen Behältern sachgerecht zwischengelagert und von den verantwortlichen Firmen ordnungsgemäß entsorgt.
2.10 Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler): Im Plangebiet selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Auf dem Anlagengelände und im Untersuchungsgebiet 300 m liegen acht Baudenkmäler, die im Folgenden dargestellt sind:
5 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
Durchführung der Planung
Tabelle 10: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Reinigerhaus, Wasserturm | Sandreuth- straße 71 | ca. 110 m S | Ehem. Städtisches Gaswerk, heute N-ERGIE AG, von Georg Kuhn (Städtisches Hochbauamt), 1901-04, erwei- tert in den Zwanziger Jahren; ehem. Gasreinigergebäude mit Wasserturm (Sandreuthstr. 71), langgestreckter, zweige- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reitern, Schweifgiebel, großen Segmentbogenfenstern und gestufter Pfeilergliederung, po- lygonaler Turm mit Werkstein- gliederung, in neuromanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, bez. 1903; ehem. Uhrenhaus (Sandreuth- str. 29), Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reiter, Schweifgiebeln, großen Segmentbogenfenstern und Lisenengliederung, in neuro- manischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; ehem. Elektrische Kraftstation (Sandreuthstr. 39), erdge- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Seg- ment- und Rundbogenfenstern und Lisenengliederung, in neu- romanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, erwei- tert 1912, an Nordseite bez. 1913; ehem. Wassergasreinigerge- bäude (Sandreuthstr. 45), Pa- ralleldachbau mit Sichtziegel- mauerwerk, Stufengiebeln, Rundbogenfenstern und Pfeilergliederung, in Formen der Neuen Sachlichkeit, von Walter Brugmann (Städtisches Hochbauamt), 1926; | |||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Uhren- und Reglerhaus, syn. Regler- häuschen, syn. Regulier- haus | Sandreuth- straße 29 | ca. 190 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Kraftwerk | Sandreuth- straße 39 | ca. 130 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Reinigerhaus | Sandreuth- straße 45 | ca. 100 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Büro- und Ver- waltungsge- bäude | Sandreuth- straße 17/19 | ca. 220 m S | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Einfriedung | Sandreuth- straße 21 | ca. 240 m S |
Durchführung der Planung
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| ehem. Verwaltungsgebäude (Sandreuthstr. 17/19), zweige- schossiger, zweiflügeliger Halbwalmdachbau mit Eckpa- villon, Zwerchhäusern, Dach- reiter, Dachgauben und Bo- denerkern, Putzbau mit Sand- steingliederung in historisti- schen, teilweise gotisierenden Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; Einfriedung gegen die Sandreuthstraße, Eisengitter- zaun, Jugendstil, 1901-04. | ||||||||
| D-5-64- 000-1731 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Pomonabrun- nen | Sandreuth- straße 21/25 | ca. 240 m S | Pomonabrunnen, Denkmalan- lage der Wasserwerke der Stadt Nürnberg, flaches, fünf- eckiges Bassin, umgeben von Postamenten mit Figurendar- stellungen der Pomona und Putten, Muschelkalk, von Phi- lipp Kittler, bez. 1914/15; ehem. am Eingang zum Was- serstollen am Schmausenbuck aufgestellt, 1979 an den Ein- gang zum Gaswerk versetzt. | |||
| Baudenkmäler außerhalb des Firmengeländes der N-ERGIE | ||||||||
| D-5-64- 000-2737 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Bahnbrücke, syn. Eisen- bahnbrücke | Bahnlinie Nürnberg - Bamberg; Bahnlinie Nürnberg - Schnelldorf; Bahnlinie Treuchtlin- gen - Nürn- berg; Hes- sestraße 10 | ca. 210 m N | Eisenbahnbrücke über den Ludwig-Donau-Main-Kanal, Bogenbrücke, Sandstein, 1836/45. |
Die Denkmäler „Einfriedung“ und „Reinigerhaus, Wasserturm“ sind ca. 5 m vom Fahrweg auf der Straße entfernt, „Büro- und Verwaltungsgebäude“ ca. 15 m.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: mittel
Sachgüter (Bestandsgebäude und -anlagen):
Im Plangebiet befinden sich zurzeit acht alte (nicht mehr genutzte) Kohlesilos, die Fläche und das Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten außer Betrieb genommenen Kessel am
Durchführung der Planung
Standort) sowie der ca. 152 m hohe Kamin. Die Kohleanlieferung wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas als Brennstoffe umgestellt worden ist.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Es werden mindestens vier der acht Kohlesilos abgerissen. Auf dieser Fläche werden das geplante Kesselhaus der Altholzverbrennungsanlage und die Rauchgasreinigung errichtet.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Baudenkmäler werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Anlieferungswege führen die LKW an den Denkmälern „Büro- und Verwaltungsgebäude“ (Sandreuthstr. 17/19), „Einfriedung“ (Sandreuthstr. 21) und „Reinigerhaus, Wasserturm“ (Sandreuthstr. 71) auf der Straße vorbei.
Es werden aber keine Auswirkungen durch Erschütterungen auf diese Baudenkmäler erwartet, da diese ausreichend weit von der Straße entfernt sind, die Straßen für den LKW-Verkehr freigegeben sind und durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW-Erschütterungen verhindert werden. Es wird sich weiterhin um nicht mehr als max. 31 LKW in den Tagstunden handeln.
Außerdem können theoretisch Schäden an Kulturdenkmälern in der Umgebung durch saure Luftschadstoffbestandteile (SO , NO ) auftreten. Erst oberhalb einer Konzentration von 10 - 20 µg/m³ SO sind 2 2 2 Schäden durch Schwefeldioxid an Gebäuden und historischen Denkmälern bedeutsam [UBA, 2004]. Bei Konzentrationen in dieser Höhe übersteigt der Schaden deutlich den natürlichen Abbauprozess in sauberer Luft. Die Schadwirkungen von Stickstoffdioxid resultieren ebenfalls aus seiner säurebildenden Eigenschaft und entsprechen somit generell denen des Schwefeldioxids. Unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Verhältnisse und der entsprechenden Reaktionsgleichungen sind somit oberhalb einer Konzentration von ca. 15 – 30 µg/m³ Schäden durch Stickstoffdioxid von Bedeutung.
Die maximale Zusatzbelastung durch das Vorhaben beträgt im Untersuchungsgebiet 0,26 µg/m³ für SO 2 und 0,085 µg/m³ für NO und liegt daher deutlich unter den Wirkschwellen. Eine Schädigung von Bau- 2 denkmälern durch saure Luftschadstoffe ist daher durch das Vorhaben wegen der geringen Schadstoffemissionen auszuschließen.
Die bleibenden vier Kohlesilos werden für Altholz umgerüstet. Falls die Kohlesilos durch Umrüstung für Altholz wider Erwarten nicht nutzbar sind, werden alle acht bestehenden Kohlesilos abgerissen
Die ehemalige Gleisannahme wird zunächst für die Brennstoffanlieferung per LKW und Zug umgerüstet bzw. erneuert. Die Gleisanlage an sich kann zukünftig reaktiviert werden, um zur Brennstoffanlieferung genutzt werden zu können.
Bewertung: Es werden keine relevanten umweltbezogenen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im und außerhalb des Plangebiets erwartet.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Wenn vor Beginn der Planung allerdings schon längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, wird die Nullvariante in der Regel der Ausgangssituation entsprechen.
Die Planung sieht den Rückbau von mindestens vier der acht nicht genutzten Kohlesilos vor und die Umrüstung der anderen vier Silos für die Altholzverbrennungsanlage. Bei Nichtdurchführung der Planung werden die vier Kohlesilos nicht abgerissen und bleiben somit erhalten. Die anderen vier Kohlesilos bleiben ebenfalls ungenutzt bestehen und können keiner Nachnutzung zugeführt werden. Die nicht mehr benötigte Gleisannahme bleibt ebenfalls ungenutzt bestehen. Beide Anlagen (Kohlesilos und Gleisannahme) haben kein Entwicklungspotential in den nächsten Jahren und auch künftig.
Bei Nichtdurchführung der Planung können positive Effekte auf die Verwertung von Abfällen in der Region nicht umgesetzt werden. In Bezug auf die Vegetation ergibt sich keine Änderung zum aktuellen Zustand. Dieser bleibt wie voran gezeigt auch durch die Planung weitestgehend unverändert. In Bezug auf Tiere bleibt der Status quo am Standort und im 300 m Umgriff unverändert erhalten.
Durch die Nullvariante entfällt die zusätzliche Fernwärmekapazität durch die thermische Verwertung des Altholzes. Diese Versorgungslücke wird dann voraussichtlich durch den Einsatz von Erdgas geschlossen werden müssen. Daraus entfällt der positive Einfluss auf die Versorgungssicherheit im Energiebereich durch den lokalen Energieträger Altholz. Zudem entfallen positive Effekte in Bezug auf die dargestellten Vorteile des Einsatzes von Altholz gegenüber fossilen Energieträgern auf das Klima.
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Tabelle 11: Instrumente des Umweltrechts
| Rechtsinstrument | Umweltbelange | Rechtsfolgen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| BauGB6 Umweltprüfung | Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt- belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. | Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der erheblichen nachteili- gen Umweltauswirkungen, wel- che durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Um- weltbericht darzustellen. | |||
| BNatSchG7 | |||||
| (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG | Voraussichtliche erhebliche Be- einträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leis- tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes | Abwägungsrelevanz und kon- krete Entscheidung über Ver- meidung und Ausgleich | |||
| Artenschutz / saP8 | Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraus- setzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Ein- schlägigkeit des § 18 NatSchG i.V.m. BauGB | Je nach Ergebnis: CEF9-/FCS10-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beur- teilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob Ausnahmetat- bestand gegeben oder nicht; bei Nicht-Regelbarkeit des speziel- len Artenschutzes ist der Bau- leitplan rechtlich nicht vollzieh- bar. | |||
| FFH-/SPA - Verträglichkeitsab- schätzung / ggf. -prüfung | Beeinträchtigung der Erhal- tungsziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemein- | Je nach Ergebnis Abwägungs- relevanz, Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob |
6 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 7 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 8 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung 9 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 10 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen
| Rechtsinstrument | Umweltbelange | Rechtsfolgen | ||
|---|---|---|---|---|
| schaftlicher Bedeutung und eu- ropäischen Vogelschutzgebie- ten gem. § 32 BNatSchG | ausnahmsweise Zulässigkeit o- der Unzulässigkeit der Planung gegeben ist. |
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere mindern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen (Die Tabelle wird im weiteren Verfahren ergänzt und detailliert / in der endgültigen Fassung des Umweltberichtes verbleiben letztlich diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im Rahmen der Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B-Plan festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
Tabelle 12: Konfliktmindernde Maßnahmen
| nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) | vorgeschlagene Maß- nahme | Nr. (Art*) | positiv für Schutzgut/- güter bzw. Umweltbe- lang/e | Umsetzung / Si- |
|---|---|---|---|---|
| cherung durch | ||||
| (z.B. textl./zeichn. | ||||
| Festsetzung im B- | ||||
| Plan / Regelung | ||||
| im StbV) | ||||
| Versiegelung | Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Ge- ringe zusätzliche Versie- gelung. Vorhandene Inf- rastruktur kann genutzt werden. | 1 (Vm) | Boden, Klima | |
| Schadstoffeinträge in den Boden | Vermeidung durch um- sichtigen Umgang mit Treib- und Betriebsstoffen auf der Baustelle. Zur Vermeidung von Boden- kontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Bau- fahrzeugen und -maschi- nen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. | 2 (Vm) | Boden, Grundwas- ser | |
| Flächeninanspruchnahme | Vertikale und horizontale Ausdehnung der Anlage wird auf das technisch er- forderliche Mindestmaß beschränkt. Gebäude- und Anlagengrößen wer- den auf das notwendige Maß reduziert. | 3 (Vm) | Fläche, Bo- den, Klima | |
| Schadstoffemissionen | Es werden schadstoff- arme Baumaschinen und -fahrzeuge eingesetzt. | 4 (Vm) | Luft, Klima |
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
| nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) | vorgeschlagene Maß- nahme | Nr. (Art*) | positiv für Schutzgut/- güter bzw. Umweltbe- lang/e | Umsetzung / Si- |
|---|---|---|---|---|
| cherung durch | ||||
| (z.B. textl./zeichn. | ||||
| Festsetzung im B- | ||||
| Plan / Regelung | ||||
| im StbV) | ||||
| Lärmemissionen | Brennstoffanlieferung nur während Tagstunden, | 5 (Vm) | Menschl. Gesundheit, Tiere | |
| Nachaufbereitung der Brennstoffe nur während der Tagstunden und wäh- rend Einlagerung in den Brennstoffsilos, | 6 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Förderer geschlossen ausgeführt, nur die För- derer von den Silos zur Verbrennung sind nachts und am Wochenende in Betrieb (geschlossen und lärmtechnisch gekapselt) sowie Lüfter und Gebläse etc. | 7 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Geruchsemissionen | Anlieferung in geschlos- senen Containern bzw. abgeplanten Mulden, | 8 (Vm) | Menschl. Gesundheit | |
| Anliefer- / Entladehalle ist geschlossen | 9 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Luft wird in Feuerung ab- gesaugt (Luftschleier, Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feue- rung werden Anlieferhalle und Brennstoffsilos abge- saugt und Abluft über Ak- tivkohlefilter gereinigt | 10 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Verkehrsbelastung | Anfahrt zum Plangebiet von Süden über die In- dustriestraße | 11 (Vm) | Menschl. Gesundheit | |
| Reaktivierung des beste- henden Gleisanschlusses für die Anlieferung, falls zukünftig möglich | 12 (Vr) | Klima |
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/-
güter bzw.
Umweltbe-
lang/e
* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay- NatSchG geschützte Biotope noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B- Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort).
Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg anzuwenden.
Es kommt nicht zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Gehölzbestände. Der B-Plan-Geltungsbereich ist bereits größtenteils (bis auf die Parkplatzreihe nördlich der Silos) versiegelt und die künftige Bebauung wird größtenteils dem bisherigen Umfang entsprechen. Im Zuge der Grünordnungsplanung werden die neuzubauenden Gebäude fassadenseitig begrünt. Zudem werden Dachbegrünungen festgesetzt. Die Fassaden der bestehenden und weiterbetriebenen Silos werden ebenfalls begrünt. Im Falle eines Abrisses und Neubau der Silos werden diese Gebäude ebenfalls begrünt. Durch die Begrünungen entstehen ca. 800 m² Fassadenbegrünung sowie ca. 500 m² Dachbegrünung.
Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen mit der Erstellung des B-Plans voraussichtlich nicht.
Allerdings war bisher auf der Fläche nach § 18 Abs. 2 BNatSchG eine Anwendung der Eingriffsregelung nicht erforderlich, da es sich um einen Innenbereich ohne B-Plan handelte. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich.
Die Bilanzierung von Bestand und Planung erfolgt gemäß Wertliste nach Biotop-/ Nutzungstypen der Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen). Auch besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten) werden dabei berücksichtigt.
Tabelle 13: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand
| Ziffer | Biotop-/Nutzungstyp | Bestand | Bestandswert | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche [m²] | Wertfaktor | |||||
| 1.1 | Heimische standortgerechte Einzelbäume, Baumgrup- pen, Allen | 115 m² | 0,8 | 92 | ||
| 2.4 | Heimische, standortge- rechte Gebüsche, Hecken, Säume | 250 m² | 0,6 | 150 | ||
| 7.3 | Vereinzelnde Begrünung der Silofassaden (im Zuge der Vergrämung bereits ent- fernt) | 300 m² | 0,2 | 60 | ||
| 7.5 | Parkplatzreihe nördlich der Silos, die überplant und ver- siegelt wird | 400 m² | 0,1 | 40 | ||
| 7.6 | Versiegelte Fläche (ohne B- Plan) | 7.600 m² | 0,0 | 0 | ||
| Summe Wertpunkte | 342 |
Tabelle 14: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung
| Ziffer | Biotop-/Nutzungstyp | Planung | Planungswert | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche [m²] | Wertfaktor | |||||
| 1.1 | Heimische standortgerechte Einzelbäume, Baumgrup- pen, Allen | 115 m² bleibt er- halten | 0,8 | 92 | ||
| 2.4 | Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume | 250 m² bleibt er- halten | 0,6 | 150 | ||
| 7.1 | Extensiv begrünte Dachflä- che | 500 m² | 0,4 | 200 | ||
| 7.3 | Fassadenbegrünung | 800 m² | 0,2 | 160 | ||
| 7.5 | Versiegelte Fläche (Sonder- gebiet „Altholzverbrennung“) | 8.000 m³ | 0,0 | 0 | ||
| Summe Wertpunkte | 602 |
| Ziff | er |
|---|
Die Gesamtsumme für den Bestand beträgt 342 Wertpunkte. Für die Planung ergibt sich ein Wert von 602 Wertpunkten. Die Maßnahme ist damit überkompensiert (260 Wertpunkte). Durch die Maßnahmen im Plangebiet ergibt sich insgesamt ein rechnerischer Ausgleich von 176 %.
Quantitativ können die Beeinträchtigungen durch die grünordnerischen Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans damit ausgeglichen werden. Externe Ausgleichsmaßnahmen sind infolgedessen nicht erforderlich. Die Überkompensation ergibt sich hauptsächlich durch die geplante Dachbegrünung
sowie zusätzliche Fassadenbegrünungen. Der Bestand mit bereits hohem Versiegelungsgrad bleibt darüber hinaus weitestgehend unverändert. Einzig die teilversiegelte Parkplatzreihe entfällt mit der Planung.
Zur Bilanzierung nach Kostenerstattungsbetragssatzung sind ergänzend zur tabellarischen Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen für Bestand und Planung Pläne mit den vorhandenen bzw. geplanten Biotop- und Nutzungstypen im Anhang 9 bzw. 10 angefügt.
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Im Rahmen der saP wurde umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Zudem wurden artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen hergeleitet und dargestellt.
Zur Vermeidung von Gefährdungen der nach der einschlägigen Regelung geschützten Tier- und Pflanzarten ist vor Baubeginn im Februar der Bewuchs an den Türmen zu entfernen, um Einzelquartiere der betroffenen Zwergfledermaus dahinter zu verhindern. Sollten dabei Tiere entdeckt werden müssen diese Maßnahmen eingestellt und das Umweltamt benachrichtig werden, um dann das weitere Vorgehen abzustimmen. In aller Regel ist dann eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Naturschutzbehörde) einzuholen. Die Entfernung wurde bereits im Februar 2022 gemäß Empfehlung durchgeführt. Dabei wurden keine Tiere aufgefunden.
Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) sind als Ersatz für entnommene Strukturen neue Habitatselemente Totholz-/Steinhaufen entsprechend saP S. 15) einzubringen. Für Optimierungsmaßnahmen sind v. a. auch die ungenutzten Bereiche, die sich nach Süden, Westen und Norden an das Vorhaben anschließen, sehr gut geeignet. Zudem sollten verbleibende Grünstrukturen und Hecken ökologisch hochwertig gestaltet werden, um Nahrungsgrundlagen für Insekten und andere Tiere zu schaffen.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)
und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Süden ca. 3,5 km und im Osten ca. 5 km vom Plangebiet entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen.
Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet DE 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ zu (ca. 3,8 km südwestlich).
Die Eutrophierung und Versauerung durch das Vorhaben liegt unterhalb aller Wirkschwellen und Abschneidegrenzen. Eine Berechnung hierzu wurde erstellt [Sweco Eutrophierung, 2023].
6 Geprüfte Alternativen
6.1 Standortalternativen
Eine Prüfung alternativer Standorte sowie eine Prüfung technischer Verfahrensalternativen wurde vorgenommen.
Es wurden hierbei alle im Besitz der N-ERGIE befindlichen Flächen im Stadtgebiet untersucht, die für das Vorhaben Altholzverbrennungsanlage in Frage kommen. Dabei zeigte sich, dass keine Fläche alternativ zur gewählten wirklich geeignet ist. Zumeist sind die Flächen zu klein oder ermöglichen nicht die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage oder haben keinen Anschluss an die Fernwärmeschiene.
Die geplante Anlage wird Dampf erzeugen, der als Wärme genutzt und anteilig mithilfe bestehender Turbinen verstromt werden soll (Kraft-Wärme-Kopplung). Die erzeugte Wärme muss ins Primärnetz der Fernwärme eingespeist werden, der Strom ins 20/110 KV-Netz. Weiter ist als Alternative für die Anlieferung per LKW auch eine Anliefermöglichkeit per Bahn in Zukunft vorteilhaft. Die Anlage benötigt unter der Voraussetzung vorhandener Infrastruktur und Anlagen eine freie Fläche von mindestens 4.800 m² und der Standort muss gut infrastrukturell erschlossen sein. Es wird eine Wasseraufbereitungsanlage, eine Druckluftversorgung sowie eine Turbine benötigt.
Folgende Anlagen / Grundstücke befinden sich im Eigentum der N-Ergie: Standort HW Muggenhof (Spitzenlastanlage), Gemarkung. Höfen, Fl. Nr. 1023 Standort HW Maxfeld (Spitzenlastanlage zur Absicherung des Dampfnetzes), Gmkg. Gärten b. Wörth, FL. Nr.114 und 115/14 Standort HW /HKW Langwasser (aktuell wird ein hocheffizientes Motorenkraftwerk errichtet), Gmkg. Langwasser, Fl. Nr.180/419 Standort HKW Klingenhof (hocheffizientes Motorenkraftwerk), Gmkg. Erlenstegen, Fl. Nr. 356/25 Standort PDA Nord Klinikum (Versorgung des Klinikums mit Prozessdampf), Gmkg. St. Johannis, Fl. Nr. 260 Standort HKW Sandreuth (Abbruch nicht mehr benötigter Kohlesilos, vorhandene Hilfsanlagen, vorhandene 72 bar-Dampfsammelschiene, vorhandene Turbinen), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2
Außer in Sandreuth sind an den betrachteten Standorten keine Wasseraufbereitungsanlage, keine Druckluftversorgung im benötigten Umfang sowie keine Turbinen vorhanden.
Tabelle 15: Bewertungsmatrix Standortalternativen
| Standort | Anschluss an | Anlieferinfrastruktur | verfügbare Fläche mind. 4.800 m² | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Primärnetz | 20/110 | LKW | LKW | Bahn | Bahn | ||||||||
| Fernwärme | KV-Netz | ||||||||||||
| HW Muggenhof | ✓ | | ✓ | ✓ | - | - | |||||||
| HW Maxfeld | - | - | ✓ | - | - | ||||||||
| HW Langwasser | ✓ | ✓ | ✓ | - | - | ||||||||
| HKW Klingenhof | ✓ | ✓ | ✓ | - | - |
verfügbare
Fläche mind.
4.800 m²
| PDA Nord Klinikum | ✓ | - | - | - | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| HKW Sandreuth | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |||||||
| Standort | Entfernung zu | Verfügbare, weiternutzbare Infrastruktur | Verfügbare, | |||||||||
| Wohngebiet | Wohngebiet | Denkmal- | Natura2000- Gebieten | Natura2000- | weiternutzbare | |||||||
| Infrastruktur | ||||||||||||
| geschützte | Gebieten | |||||||||||
| Bauten | ||||||||||||
| HW Muggenhof | ca. 25 m (-) | ca. 80 m (+/-) | 3,7 km (+) | - | ||||||||
| HW Maxfeld | ca. 7 m (-) | ca. 130 m (+/-) | 2,9 km (+) | - | ||||||||
| HW Langwasser | ca. 145 m (+/-) | ca. 480 m (+/-) | 900 m (+/-) | - | ||||||||
| HKW Klingenhof | ca. 100 m (+/-) | ca. 360 m (+/-) | 930 m (+/-) | - | ||||||||
| PDA Nord Klinikum | ca. 65 m (-) | ca. 7 m (+/-) | 4 km (+) | - | ||||||||
| HKW Sandreuth | ca. 215 m (+/-) | ca. 100 m (+/-) | 3,5 km (+) | ✓ | ||||||||
| Standort | FNP | Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | ||||||||||
| HW Muggenhof | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Vermutlich gering (bereits gewerblich genutzte Fläche, teilweise versiegelt) (+) | ||||||||||
| HW Maxfeld | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-) | ||||||||||
| HW Langwasser | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-) | ||||||||||
| HKW Klingenhof | Gewerbliche Baufläche (+/-) | Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+) | ||||||||||
| PDA Nord Klinikum | Fläche für Gemeinbedarf - gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen (-) | Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche) (+) | ||||||||||
| HKW Sandreuth | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+) | ||||||||||
| ✓ |
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
am Standort
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass lediglich der Standort Sandreuth, aufgrund seiner vorhandenen Infrastruktur und der zur Verfügung stehenden Fläche, für den Bau der Altholzverbrennungsanlage geeignet ist. Das Gelände befindet im Gleisdreieck zwischen Müllverbrennungsanlage und Frankenschnellweg.
Im Zuge der 30. Änderung des Flächennutzungsplans wurde des Weiteren das gesamte Stadtgebiet im Rahmen einer Alternativenprüfung hinsichtlich etwaiger Alternativstandorte für die Errichtung und den Betrieb der Altholzverbrennungsanlage untersucht. Alternativstandorte in anderen Stadtgebieten oder am Stadtrand drängen sich nicht auf, da gerade an dem geplanten Standort die Vorteile der bereits vorhandenen und sinnvoll nachnutzbaren Infrastruktur bestehen. Insbesondere die räumliche Nähe zu den Bestandsanlagen am Standort, die Einbindung in den Wasser-Dampf-Kreislauf und das Fernwärmenetz machen den Standort zu einer optimalen Wahl. Zudem handelt es sich bei dem Standort auf dem Betriebsgelände Sandreuth bereits um einen ausgewiesenen und im FNP dargestellten Fernwärmestandort, der
lediglich um das Planzeichen Abfall erweitert werden muss. Neben vorhandenen Liefer- und Entsorgungswegen, Schnittstellen und baulich nutzbarer Strukturen, kann ebenso eine optimale optische Eingliederung der Anlage in den Bestand erfolgen. Die freien Flächen am Hafen verfügen derzeit nicht über die benötigte Dampfschiene bzw. Turbinen und Warte.
6.2 Technische Verfahrensalternativen
Technische Verfahrensalternativen wurden geprüft.
Es wurden Alternativen im Rahmen der Abgasreinigung näher untersucht. Zur sicheren Einhaltung künftig sich ggfs. weiter reduzierender NOx-Werte wurde ein Katalysatorverfahren gewählt, das dies ermöglicht.
Außerdem wurden die Feuerungsarten Wirbelschicht- und Rostfeuerung untersucht. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Wirbelschicht in der Kesselhaushöhe (ca. 10 bis 15 m höher als die Rostlösung). Damit verbunden ändert sich auch die Mindestschornsteinhöhe. In der Immissionsbetrachtung wurde daher die Ausführung der Rostfeuerung betrachtet, um die pessimalen Bedingungen abzubilden. Da die Werte unter Voraussetzung von Rostfeuerung eingehalten werden können, ergeben sich folglich auch keine Bedenken für die Ausführung mittels Wirbelschichtfeuerung.
Die Wirbelschichtfeuerung hat Vorteile, falls größere Mengen Schlamm oder Sägespäne in der Anlage verbrannt werden sollen. Bei Hackschnitzeln als vorwiegendem Einsatzsoff wird bei der Wirbelschichtfeuerung die Vorzerkleinerung aufwendiger. Außerdem ist bei der Wirbelschicht die Ascheentsorgung kostenintensiver gegenüber der Rostfeuerung.
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht (Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Regelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Die vorliegende Fortschreibung des Umweltberichtes wurde vom Büro Sweco (Sweco GmbH, München und Köln) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den Umweltberichte herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan [FNP, 2019]
Stadtklimagutachten (2014) [GEO-NET, 2014]
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) [ABSP, 1995]
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977)
Strategische Lärmkarte LfU (Straßenlärm) [LBK Bayern, 2020]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Ortsbegehungen (Biotoptypen- und Artenschutzkartierung) am 31.07.2020, 15.09.2020, 24.07.2020, 05.08.2020, 04.09.2020, 22.09.2020
Sicherheitsbetrachtung für den Betriebsbereich Sandreuth der N-ERGIE AG in Nürnberg: Heizöltank, Erdgasleitungen (Stand: Juli 2020)
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Kenntnislücken:
Als Kenntnislücke ist die gerichtlich noch nicht geklärte Abschneidegrenze bei der Kumulation von Vorhaben im Hinblick auf die Versauerung zu sehen. Während das LANUV in NRW 30 eqN+S/(ha*a) empfiehlt, hat das das OVG Münster diesen Wert auf 5 eqN+S/(ha*a) reduziert. Für das Vorhaben direkt ist dies allerdings ohne Belang, da beide Schwellen in den FFH- und Vogelschutzgebieten deutlich unterschritten werden. Weitere Schwierigkeiten traten bisher nicht auf.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)11. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Für die in Kapitel 4.2 dargestellten, artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ist ein Monitoring notwendig:
Für CEF-Maßnahme Zauneidechse (Schaffung neuer Habitatelemente für Zauneidechsen) ist ein Bericht über die fachgerechte Herstellung anzufertigen und innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Herstellungsarbeiten bei der uNB vorzulegen. Die Funktionsfähigkeit der Lebensraumstrukturen ist über eine Dauer von 25 Jahren durch entsprechend geeignete Pflegemaßnahmen (gem. noch nachzureichendem Pflegekonzept) zu garantieren und entsprechend nachzuweisen; Pflegebereichte sind innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Maßnahmen bei der uNB vorzulegen.
11 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
Zusammenfassung
9 Zusammenfassung
Für den B-Plan Nr. 4669 wurde im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 29.10.2020 ein Verfahren eingelei-tet. Der vorliegende Umweltbericht (Stand 08.05.2023) stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter werden bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleich zur gegenwärtigen Situation nur geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Zur teilweisen Verbesserung trägt hier das grünordnerische Konzept bei. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch die Nutzung von dem nachwachsenden Stoff Altholz im Vergleich zu fossilen Energieträgern ebenfalls positiv. Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind ebenfalls nicht erheblich. Lediglich im Bereich Tiere sind geringe Auswirkungen auf die im Gebiet lebenden Zauneidechsen zu erwarten, die jedoch durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Auswirkungen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit und Luft wurden auf Basis der beiliegenden Gutachten als nicht erheblich bewertet.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.
Tabelle 16: Zusammenfassende Bewertung
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbe- |
|---|---|---|
| darf (Gutachten / Konzepte)12 | ||
| Fläche | nicht erheblich | |
| Boden | nicht erheblich | |
| Wasser | nicht erheblich | |
| Pflanzen | nicht erheblich | |
| Tiere | nicht erheblich | |
| Biologische Vielfalt | nicht erheblich | |
| Landschaft | nicht erheblich | |
| Menschliche Gesundheit | ||
| Erholung | nicht erheblich | |
| Lärm | nicht erheblich | |
| Störfallvorsorge | nicht erheblich | |
| Geruch | nicht erheblich | |
| Luft | nicht erheblich | |
| Klima | nicht erheblich | |
| Abfall | nicht erheblich |
12 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
Zusammenfassung
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbe- |
|---|---|---|
| darf (Gutachten / Konzepte)12 | ||
| Kultur- und Sachgüter | nicht erheblich |
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
(ggf.) Darstellung und Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes13
(ggf.) Darstellung und Bewertung der Kumulierungswirkung der vorliegenden Planung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete14
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Köln, den 08.05.2023
Sweco GmbH, München und Köln
i.V. Dr.-Ing. C. Weiler i.A. Dipl.-Ing. Deborah Franz
13 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.2 Wechselwirkungen 14 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
10 Literaturverzeichnis
[A B K, 2022] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Prognose über die zu erwartende Geräuschemission und –immission einer geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE Kraftwerke GmbH am Standort: Nürnberg Sandreuth, September 2022
[A B K Kontingentierung, 2022] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zu einer Emissionskontingentierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Nürnberg Nr. 4669 „Altholzverbrennung“, September 2022
[ABSP, 1995] Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg Abruf im Internet: 04.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf
[BaumschutzVO, 2001] Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg (BaumschutzVO - Baum- SchVO), 24. April 1999, geändert durch Verordnung vom 15. November 2001
[FNP, 2019] Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Abruf im Internet: 17.06.2020 https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf
[GEO-NET, 2014] GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten - Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, 2014 Abruf im Internet: 03.06.2020 https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/klimaanalyse-nuernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/anhang_1.pdf Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/nuernberg_klima_karte6-klimafunktionskarte_rev06_komp.pdf
[ifanos, 2021a] Ifanos Landschaftsökologie: Biotop- und Nutzungskartierung nach Anlage 2 der städti-schen Kostenerstattungsbetragssatzung/ Stadt Nürnberg zur geplanten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg 15.07.2021/ Ergänzung 29.10.2021
[ifanos, 2021b] Ifanos Landschaftsökologie: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV zur geplanten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021
[ifanos, 2022] Ifanos Landschaftsökologie: Spezielle artenschutzrechtliche Pürfung (saP) zur geplaten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021 / 17.01.2022
[LBK Bayern, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lärmbelastungskataste, 2019 Abruf im Internet: 01.07.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de
[LfU, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messdatenliste des Grundnetztes (im Landesmessnetz), Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/grundwasserstand/doc/gwstand_messdatenliste.pdf
[LfU, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messstellen Grundwasserstand in Bayern, Staatliches Grundwassernetz - Stand September 2019, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil2_gewaesserkundlicher_dienst/doc/nr_219_anlage2.pdf
[LfU, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messdatenliste des Grundnetztes (im Landesmessnetz), Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/grundwasserstand/doc/gwstand_messdatenliste.pdf
[LfU, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messstellen Grundwasserstand in Bayern, Staatliches Grundwassernetz - Stand September 2019, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil2_gewaesserkundlicher_dienst/doc/nr_219_anlage2.pdf
[LfU Luft, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2018 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00206%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
[LfU Luft, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2019 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00210%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
[LfU Luft, 2020] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2020 Abruf im Internet: 14.10.2021
https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00211%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
[LfU Luft, 2021] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2021 Abruf im Internet: 01.07.2022 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/index.htm)
[LGA, 2012] LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH, Betriebsgelände der N-ERGIE AG in Nürnberg Sandreuth - Historische Recherche - IUA2011200, Anlage 3.3 Lage der Altlastenverdachtsflächen und Grundwassermessstellen, 09.01.2012
[Planungsverband Region Nürnberg, 2000] Planungsverband Region Nürnberg: Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, 2000
[Städtebaulicher Vertrag, 2020] Grundzustimmung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach dem Beschluss der Stadt Nürnberg – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4669, 27.05.2020
[StMWi, 2020] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
[Sweco Achtungsabstände, 2023] Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände (Achtungsabstände) - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 04.01.2023
[Sweco Eutrophierung, 2023] Sweco GmbH: Fachbeitrag Eutrophierung und Versauerung und FFH-Vorprüfung - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 05.01.2023
[Sweco IP, 2021] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft 2002 - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021
[Sweco IP, 2023] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft 2021 - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 09.01.2023
[UBA, 2004] Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896 – 2000, Berlin 2004, http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf
[UCON, 2022] Gutachtliche Stellungnahme gemäß Art. 13 Seveso-III-Richtlinie bzw. § 50 BImSchG Altholzverbrennungsanlage in Nürnberg, Münster, 21.11.2022
[Umwelt Atlas Boden, 2020] Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplä-
nen
12 Anlagen
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern
Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020]
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ausschnitt aus der Legende zum Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bay-
ern Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020]
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-
telfranken (7) Raumstruktur Karte 1, Stand 2007
Legende zum Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-
telfranken (7) Raumstruktur Karte 1, Stand 2007
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende -
Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet
Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-
telfranken (7) Siedlung und Versorgung; Karte 2, Stand 1988
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende
Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg, Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung,
Stand 2021
Anlage 5: Zu Kapitel 2.2: Altlastenverdachtsflächen (B-Plan 4669 = lila Fläche), gelb schraf-
fierte Flächen = Altlastenverdachtsflächen) [LGA, 2012]
Quelle: LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Anlage 6: Zu Kapitel 2.4.1: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV [ifanos, 2021a]
Quelle: Ifanos; Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb)
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020
Anlage 8: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020
Anlage 9: Kartierung nach Kostenerstattungsbetragssatzung im Ausgangszustand
Quelle: ifanos/Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020
Anlage 10: Kartierung nach Kostenerstattungsbetragssatzung im Planungszustand
Quelle: ifanos/Sweco
Anlage 11: Baumbestandsplan
Quelle: ifanos/Sweco
BEWERTUNG DES VEGETATIONSBSTANDES FÜR DEN BEBAU-
UNGSPLAN NR. 4669
Bewertungs- ++ Besonders Erhal- + Erhaltenswert - Bedingt Erhaltens- - - Nicht Erhal-
stufen: tenswert wert tenswert
| Nr. | Bestandsbezeichnung/ Gehölzarten | Stamm cm | Krone m E= Ein- seitige Krone | Stand S F U o r n l e t i i e t s r ä t d r e r h ü e c n k d t | Vitalität s g m k A e u ä ü b h t ß m s r i m t g e e g r r u l b t i e c n h d/ t o t | Bewer- tung | Bemerkung zu Schäden z.B. Wurzelhals/ Rinden/ Holz- schaden, Faulstelle, Risse, Wasserreiser, Spit- zendürre, Pilzbefall, Blatt- nekrosen, Chlorosen, vor- zeitiger Laubfall | Sonstige Bemerkungen z.B. Jungwuchs, Zwiesel, mehrstäm- mig, Gabel/ Schrägwuchs, Raumwirksamkeit, freiste- hend, beengter Standort, Fusspunkt, unsachgemäßer Schnitt, Bedeutung für Tiere, Totholz, erforderliche Maß- nahmen, (z.B. Pflegeschnitt) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Tilia cordata/ Winter-Linde | 121 | 7 | X | X | ++ | |||||
| 2 | Acer platanoides/ Spitz-Ahorn | 82/ 53 | 5 | X | X | + | zweistämmig | ||||
| 3 | Betula pendula/ Hänge-Birke | 123 | 6 | X | X | ++ | |||||
| 4 | Tilia cordata/ Winter-Linde | 136 | 6 | X | X | ++ |