Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (21.09.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 21.09.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“

für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der

Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach

Erlass der Satzung

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Anlass des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg-Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.

Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff Altholz aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen oder einer thermischen Verwertung zuzuführen.

In der Praxis wird bereits heute ein großer Anteil des Abfallstoffs Altholz aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen. Über 65% der in Abstimmung mit möglichen Lieferanten vom Betreiber ermittelten Liefermengen stammen aus einem Umkreis von unter 30 km. Dadurch verringert sich auch die Kohlenstoffemission innerhalb des vorangegangenen Produktionszyklus und der Lieferketten mitunter erheblich. Das Altholz selbst ist als nachwachsender Rohstoff klimaneutral. Durch die Einsparung des Transports und der ortsnahen Verwertung verbessert sich in der Folge die CO -Bilanz. 2

Der Entwurf (2. Fassung) des Bebauungsplans Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 22.06.2023 erneut gebilligt und anschließend eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt.

Ergebnisse der Betroffenenbeteiligung: Die Beteiligung fand vom 13.07.2023 bis einschließlich 28.07.2023 statt. Der geänderten Planung wurde zugestimmt.

Kosten

Mit dem Vorhabenträger wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Auf die Stadt Nürnberg kommen keine Kosten zu.

Zeitliche Umsetzung

Nach dem Erlass des Bebauungsplans und der Genehmigung des FNPs mit integriertem Landschaftsplan wird dieser im Amtsblatt bekannt gemacht und wird rechtsverbindlich.

Fazit

Die 2. Fassung des Bebauungsplans Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ soll als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan stellt einen wichtigen Baustein für die Verbesserung der Abfallwirtschaft und die Energieversorgung in Nürnberg dar. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Energiewende.

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