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← Sitzung des Verkehrsausschusses (21.09.2023)

Sitzungsvorlage

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Verkehrsausschuss Verkehr & Mobilität Digitalisierung & Verwaltung

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Beschlussvorlage Vpl/048/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Marthweg, Bereich Klosterweg, Querungshilfe für zu Fuß Gehende

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2454.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Verbesserung der Querungssituation für zu Fuß Gehende und die Erhöhung der Verkehrssicherheit über dem Marthweg im Bereich der Bushaltestellen Weiherhaus wurde in Anträgen der SPD- und CSU-Fraktion thematisiert. Darüber wurde zuletzt am 14.10.2021 im Verkehrsausschuss berichtet.

Darüber hinaus gab es immer wieder Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung.

Mit der vorliegenden Planung werden durch die neue Trassierung der Randsteinlinien die heute beidseitig vorhandenen Busbuchten zukünftig als Fahrbahn genutzt. Auf der so gewonnenen Fläche wird eine 2,50 m breite Querungsinsel für zu Fuß Gehende errichtet. Der Bus hält zukünftig am Fahrbahnrand. Die Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Im Planungsbereich werden drei Radbügel neu installiert und eine neue Baumpflanzung vorgesehen.

Mit der Realisierung der Planung wird die Verkehrssicherheit beim Queren des Marthweges deutlich erhöht und die Erreichbarkeit der stadteinwärtigen Bushaltestelle verbessert. Mit dem Umbau der Bushaltestellen wird der barrierefreie Zugang ermöglicht und die Attraktivität für Busnutzer erhöht.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 450.000 Euro.

Das Vorhaben ist refinanzierbar über die Straßenausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG. Damit ist die Finanzierung grundsätzlich gesichert, allerdings weist die beurteilende Fachdienststelle Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) weist darauf hin, dass die vom Freistaat Bayern zugewiesene Pauschale nach jetzigem Kenntnisstand nicht für alle dem Grunde nach beitragsfähigen Maßnahmen ausreichen wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 450.000 € Folgekosten 1.900 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 450.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verbesserung der Querungsmöglichkeit und der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen kommt allen Bevölkerungsgruppen zu Gute, verbessert die Verkehrssicherheit und die Attraktivität für Busnutzer.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Umbau des Marthweges gemäß Straßenplan Nr. 2.2454.2.1 vom 07.10.2022 mit letzter Änderung vom 20.04.2023 und empfiehlt im Bedarfsfall Grunderwerb zu tätigen.

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