Beschlussvorlage Vpl/045/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Optimierung der Radinfrastruktur am Ortsausgang von Neunhof in Richtung Kalchreuth
Anlagen: Straßenplan Obere Dorfstraße Nr. 2.2484.2.1
Sachverhalt (kurz):
Anlass der Straßenplanung für den Abschnitt der Oberen Dorfstraße ist eine geplante Fahrbahnsanierung durch SÖR in Folge einer Aufgrabung und Spartenverlegung der N-Ergie. Durch die bauliche Anpassung im Bereich der Radausleitung entsteht für den Kfz- Verkehr eine echte Engstelle (Breite: 4,00 m), welche nur noch im Einrichtungsverkehr befahrbar ist. Der Radverkehr kann so sicher vom straßenbegleitenden Geh- und Radweg auf die Fahrbahn geführt werden bzw. sicher auf den Geh- und Radweg aufgeleitet werden.
Im Bereich des Bestandsbaumes auf Höhe der Hausnummer 33 entsteht ebenfalls eine echte Engstelle (Breite: 4,00 m) für den Kfz-Verkehr. So bekommt der Fußverkehr ein durchgehendes Angebot auf der Westseite mit ca. 1,50 m Breite. Zudem wird der Wurzelraum des Baumes vergrößert.
Die beiden Engstellen führen vor Ort zu einer klaren und übersichtlichen Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr, sodass unklare Situationen im Begegnungsfall vermieden werden können. Die Befahrbarkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr ist auch weiterhin gewährleistet.
Die Kosten der Maßnahme inkl. notwendiger Fahrbahnsanierung betragen ca. 130.000 Euro.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 130.000 € Folgekosten 240 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
-
Refinanzierbar nach Art. 13h BayFAG (Straßenbaupauschale)
-
Wiederherstellungskosten der N-Ergie
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mehr Platz und Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Straße "Obere Dorfstraße" gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2484.2.1 vom 17.04.2023.