Beschlussvorlage Vpl/042/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kleestraße zwischen Gudrunstraße und Sperberstraße
Umbau zu Fahrradstraße der 2.Stufe und Ertüchtigung für die Radvorrangroute Nr. 14
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2402.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Kleestraße zwischen der Sperberstraße und der Gudrunstraße ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe und der Radvorrangroute Nr. 14.
Der Straßenabschnitt soll an den Fahrradstraßenstandard angepasst werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Bestandteil der Planung sind zudem zwei Kreuzungsumbauten, die Flächengewinne für zu Fuß Gehende sowie mehrere Baumpflanzungen zur Folge haben. Es wird eine markierte Fußgängerquerung zur Verkehrsberuhigung am neuen Eingang zum Hummelsteiner Park eingeplant. Die Sperre für den MIV am Jean-Paul-Platz wird beibehalten.
Die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge reduziert sich nur sehr geringfügig von 150 auf 146 Stellplätze. Neu hinzu kommen 10 Fahrrad-Stellplätze.
Durch die Maßnahme kann eine Fläche von 139 m² entsiegelt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 657.000 Euro. Davon entfallen ca. 598.000 Euro auf den Straßenbau und die Markierung, ca. 36.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün, 15.000 Euro auf die Straßenbeleuchtung und ca. 8.000 Euro auf die Verkehrssicherung. Die Folgekosten belaufen sich auf 3.300 Euro. Die Finanzierung ist zu 100% aus dem Radwegeetat vorgesehen.
Ein Objektplan befindet sich derzeit in Erstellung. Eine Umsetzung ist im Laufe des kommenden Jahres vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 657.000 € Folgekosten 3.300 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 657.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegetopf.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gerade schwache Verkehrsteilnehmende profitieren durch den Umbau der Kreuzung Jean-Paul-Platz. Der Radverkehr profitiert unmittelbar von der Fahrradstraße.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl- Nr. 2.2402.2.1 vom 23.06.22 mit letzter Änderung vom 02.08.2023.