Beschlussvorlage Vpl/050/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Fahrradstraßen 2. Stufe - Schönweißstraße zw. Gudrunstraße und Pillenreuther Straße
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2401.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Schönweißstraße zwischen der Pillenreuther Straße und der Gudrunstraße ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe und verbindet die Radvorrangroute 14 im Hummelsteiner Weg mit der Radvorrangoute 15 in der Pillenreuther Straße.
Der Straßenabschnitt soll an den Fahrradstraßenstandard angepasst werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Bestandteil der Planung ist eine Verknüpfung mit der Fahrradstraße im Hummelsteiner Weg in Form eines Zweirichtungsradwegs entlang der Gudrunstraße. Zudem wird die Verbindung zwischen Pillenreuther Straße und Schönweißstraße verbreitert.
Die Maßnahmen führen leider zu einer geringfügigen Erhöhung der Versiegelung um 94 m². Es entfällt ein Stellplatz. Es werden elf neue Fahrradstellplätze geschaffen.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 360.000 Euro. Davon entfallen ca. 326.000 Euro auf den Straßenbau und Markierung, ca. 6.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün und ca. 21.000 Euro auf die Verkehrsregelungstechnik. Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf 2.500 Euro.
Die Finanzierung ist zu 100% aus dem Radwegeetat vorgesehen.
Ein Objektplan befindet sich derzeit in Erstellung. Eine Umsetzung kann seitens SÖR voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 360.000 € Folgekosten 2.500 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 360.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegeetat.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verknüpfung im Radwegenetz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl-Nr. 2.2401.2.1 vom 23.06.22 mit letzter Änderung vom 29.06.23.