Beschlussvorlage Vpl/049/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 21.09.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Sperberstraße zwischen Pillenreuther Straße und Frankenstraße; Umbau zur Fahrradstraße der 2.Stufe und Ertüchtigung für die Radvorrangroute Nr. 3
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2403.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Sperberstraße zwischen der Pillenreuther Straße und der Frankenstraße ist Bestandteil der Radvorrangroute Nr. 3 und des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe. Große Teile der Fahrbahndecke und Gehwege befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßenstandard angepasst werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Bestandteil der Planung sind auch flankierende Maßnahmen, die der Aufwertung des Straßenzugs zu Gute kommen. Durch die bauliche Anpassung der Parksituation profitiert der Fußverkehr durch den eindeutig abgegrenzten Gehweg. Für Kfz- Fahrende werden Unsicherheiten bzgl. der Parkordnung beseitigt und klar geregelt. Die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge verändert sich von 196 auf 167. Neu hinzu kommen 22 Fahrradstellplätze. Die partiell sanierungsbedürftige Fahrbahn wird im Rahmen der Maßnahme erneuert.
Um die Baukosten im Rahmen zu halten, wurden an einigen Stellen Sperrflächen anstelle von baulich ausgeführten Gehwegnasen eingeplant.
Hinsichtlich der Grünbilanz kann die gesamte Umgebung von dieser Planung profitieren. Es werden vier neue Baumstandorte geschaffen und Bestandsbäume durch die Baumscheibenerweiterungen einen größeren Lebensraum erhalten. Insgesamt werden 783 m² entsiegelt.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 980.000 Euro. Davon entfallen ca. 913.000 Euro auf den Straßenbau, ca. 58.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün und ca. 9.000 Euro auf die Verkehrssicherung. Die jährlichen Folgekosten betragen ca.14.000 Euro. Die Maßnahme ist im BIC-Verfahren enthalten (Nr.71).
Die Finanzierung ist zu 100% aus dem Radwegetopf vorgesehen. Ein Objektplan befindet sich derzeit in Aufstellung. Eine Umsetzung durch SÖR könnte im Laufe des kommenden Jahres erfolgen, wenn für die Maßnahme noch eine Objektplanbewilligung in 2023 mit den in 2023 verfügbaren Radwegemitteln der MIP-Pauschale (ohne MIP Einzelveranschlagung) erfolgen kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 980.000 € Folgekosten 14.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 980.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegetopf.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gerade schwache Verkehrsteilnehmende profitieren von der Maßnahme. Die Flächen für den Fußverkehr werden partiell vergrößert. Der Radverkehr profitiert unmittelbar von der Fahrradstraße.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VB
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt Umbau der Sperberstraße zwischen Pillenreuther Straße und Frankenstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2403.2.1 vom 24.06.2022 mit letzter Änderung vom 24.07.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu sichern.