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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (20.09.2023)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage SÖR/057/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die

Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni

2023

Anlagen: Zwischenbericht

Sachverhalt (kurz):

Gem. § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) legt die Werkleitung den Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/057/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zwischenbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebisse der Erträge, der Aufwendungen und des Vermögensplans des Eigenbetriebes.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/057/2023

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