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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (20.09.2023)

Sitzungsvorlage

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Worzeldorf Schule & Bildung Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage SÖR/016/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff: Tempo 30 in Worzeldorf und Weiherhaus während des Hafenbrückenbaus und den erhöhten

Verkehrsbelastungen durch Verkehrsumleitungen

hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 07.09.2022

Anlagen: Antrag_Tempo 30 in Worzeldorf_SPD

Sachverhalt (kurz):

Die aktuellen Verkehrsmengen betragen auf dem Marthweg (nördliche Radmeisterstraße) 13.500 Kfz/24h, auf der Worzeldorfer Hauptstraße (westl. Spitzwegstraße/nördlich An der Radrunde) 8.500 Kfz/24h und auf der Spitzwegstraße (nördlich Worzeldorfer Hauptstraße) 20.500 Kfz/24h.

Die maximale werktägliche Mehrbelastung während der Bauzeit des Projekts Erneuerung der Hafenbrücken beträgt auf dem Marthweg nördlich des Knotenpunkts Wiener Straße 500 Kfz/24h.

Ein Großteil ist Hafenverkehr, der über den ausgebauten Knotenpunkt in die Wiener Straße Richtung Hafen abbiegt/abbiegen soll. Eine gezielte Führung des Verkehrs durch Weiherhaus und Worzeldorf ist nicht vorgesehen.

In der Ortsdurchfahrt Weiherhaus nördlich der Radmeisterstraße beträgt die maximale Mehrbelastung während der Bauzeit ca. 115 Kfz/24, in der Ortsdurchfahrt Worzeldorf nördlich der Worzeldorfer Hauptstraße liegt sie bei ca. 225 Kfz/24h. Somit ergibt sich eine Mehrbelastung auf allen Umleitungsstrecken von weit unter 5 %.

Die daraus resultierende Erhöhung der Immissionspegel ist sehr niedrig und subjektiv kaum als eine Veränderung der Lärmsituation seitens der Anwohner spürbar. Die geringen Mehrverkehre haben keine Auswirkungen auf die derzeitige Lärmsituation. Daher ist aus lärmfachtechnischer Sicht aufgrund des temporären Mehrverkehrs eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zielführend.

Eine Verbesserung der Situation im Hinblick auf die Lärmbelastung der Anwohner wäre mit passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) realisierbar. Die Stadt Nürnberg unterstützt finanziell auf freiwilliger Basis entsprechende Maßnahmen in bestehenden Wohnungen in denen tagsüber Lärmwerte von mindestens 67 dB(A) oder nachts von mindestens 57 dB(A) vorliegen.

Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmte Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern. Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt 25% der förderfähigen Kosten und ist gleichzeitig an Höchstbeträge begrenzt. Eine Vielzahl von Anwesen entlang der Umleitungsstrecken sind bereits in das Schallschutzfensterprogramm der Stadt Nürnberg aufgenommen und können bei Bedarf von den betroffenen Anwohnern in Anspruch genommen werden.

Der Straßenzug Worzeldorfer Hauptstraße-An der Radrunde-Radmeisterstraße-zwischen der Spitzwegstraße/ Schwanstetter Straße (Staatsstraße 2406) im Osten und der Marthweg im Westen sowie der Marthweg wurden verkehrsrechtlich überprüft und die Verkehrsunfallsituation ausgewertet.

Dabei wurde festgestellt, dass das Sicherheitsniveau hoch und die Unfallzahlen niedrig sind. Unfallhäufungen im Sinne der Unfallkommission-Relevanz bestehen nicht. Für den Fußverkehr sind Lichtsignalanlagen an verkehrsstärkeren Kreuzungen vorhanden, ansonsten an übersichtlicher Stelle Fahrbahnteiler als Querungshilfen.

Im Bereich der kinder- und jugendrelevanten Einrichtungen (Kinder- und Jugendhaus Red Box an der Van-Gogh-Straße, Max-Beckmann-Schule, Kath. Kindergarten Corpus Christi) besteht eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Im Bereich der kurvenreichen Ortsdurchfahrt des historischen Dorfkerns von Worzeldorf besteht eine Streckengeschwindigkeitsbeschränkung ohne zeitliche Einschränkung auf 30 km/h.

Die Situation im genannten Straßenzug wird fortlaufend beobachtet, bei Bedarf wird auf sich zeigende Sicherheitsdefizite in geeigneter Form reagiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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