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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (20.09.2023)

Sachverhalt

Anlage · 20.09.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Antrag CSU-Fraktion: Mehr Sport für Nürnberg, vom 11.10.2021

Sachverhaltsdarstellung

Allgemeine Grundsätze und Ausgangslage „Niedrigschwellige Bewegungsangebote“ im öffentlichen Raum sollen gesundheits- und nicht leistungsorientiert sowie allen Alters- und Zielgruppen kostenfrei und barrierefrei zugänglich sein. Typische Aktivitäten sind Jogging, Laufen, Nordic Walking, Radfahren, Inlinern, Gymnastik, Fitnesstraining, aber auch Ballsport wie Bolzen, Basketball oder Tischtennis sowie Trendsport wie Disk-Golf oder Slackline. Auch schon ein täglicher Spaziergang trägt zur Gesunderhaltung und Erholung bei. Ein hoher Prozentanteil (69%) der gesamten sportlichen Betätigung in der Stadt Nürnberg wird nicht organisiert, z. B. im Freien durchgeführt, und kann dem Freizeitsport zugeordnet werden. Dieser wird dann auch größtenteils außerhalb der Sportvereine oder anderer Institutionen ausgeübt. In der Corona-Zeit hat sich dieser Trend aufgrund der beschränkten Sportmöglichkeiten in Gruppen und geschlossenen Räumen noch zwischenzeitlich deutlich verschärft, nach dem Ende der Beschränkungen jedoch wieder normalisiert. Der öffentliche Raum soll und kann jedoch nicht die Funktion von Sportvereinen und anderen Sportinstitutionen ersetzen und in Konkurrenz zu diesen stehen. Bewegung im öffentlichen Raum kann nur niederschwellig und im begrenzten Maß angeboten werden. Überdachte Sportanlagen sowie genormte leistungsorientierte Freisportanlagen scheiden grundsätzlich aus.

Stadtplätze oder andere innerstädtische öffentliche Straßen- und Verkehrsräume sind nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße geeignet. Zahlreiche Nutzungen und Funktionen im öffentlichen Verkehrsraum konkurrieren miteinander. In den hoch verdichteten Stadtteilen, insbesondere in der historischen Altstadt, können keine Bewegungsflächen angeboten werden, weil entweder zahlreiche Veranstaltungen dies verhindern oder kein öffentlicher Raum vorhanden ist, der eine sichere und konfliktfreie Nutzung von Bewegungsangeboten gewährleisten kann. Nur in sehr begrenztem Umfang können im Rahmen von aktuellen Umgestaltungsplanungen an einzelnen innerstädtischen Stadtplätzen „niedrigschwellige Bewegungsangebote“ in Verbindung mit dem Element Wasser berücksichtigt werden.

Die meisten öffentlichen „niedrigschwelligen Bewegungsflächen“ befinden sich in den öffentlichen Grün- und Freiflächen, die mit ihren Wegen und Rasenflächen allgemein multifunktionale Freizeit- und Bewegungsräume sind. Körperliche Aktivität in Parks und Grünanlagen ist für viele Menschen mittlerweile fester Bestandteil des Alltags. Durch die Zunahme des selbstorgansierten Sports steigt der Nutzungsdruck auf den vorhandenen Grünflächen weiter, weshalb „niegrigschwellige Bewegungsflächen“ nur unter bestimmten Voraussetzungen integriert werden können. Die Bedarfe der Breiten- und Leistungssportler*innen können „niedrigschwellige Angebote“ nicht decken. Hierfür stehen die ansässigen Vereine im Stadtgebiet mit ihren gut ausgebauten Sportanlagen zur Verfügung, die wetterunabhängig auch bei hohen Temperaturen oder Dauerregen Bewegung und Sport ermöglichen.

Voraussetzungen der Planung und Nutzung Neben den diversen Umweltbelangen (Entsiegelung, Bäume, Frisch- und Kaltluft/ Kleinklima, Biodiversität, Nachhaltigkeit, etc.) müssen öffentliche Grünanlagen auch ausreichend große, ruhige Aufenthalts- und Erholungsbereiche anbieten. Nur wenn genügend frei gestaltbarer Raum (größer ca. 1 ha) vorhanden ist, können großflächigere Angebote wie z.B. größere Calisthenicsanlagen, Beachvolleyball o.ä. eingeplant werden.

„Niedrigschwellige Bewegungsflächen“ für Erwachsene werden in der Bauleitplanung nicht festgesetzt, da sie als Bestandteil der Grünflächen angesehen werden. Dies führt jedoch bei lärmintensiven Bewegungsangeboten wie z.B. Basketballplätzen, Bolzplätzen oder Skateparks zu Konflikten in wohnungsnahen, zu kleinen Grünanlagen. Aufgrund des weiter zunehmenden Freiflächendefizits bei steigender Bevölkerungszahl und überbordender Multicodierung wird es

immer schwieriger, solche Anlagen möglichst konfliktfrei bzw. überhaupt zu verorten. Außerdem bedeutet es bei vielen Bewegungsangeboten gleichzeitig eine Flächenversiegelung, die innerhalb der immer kleiner und weniger werdenden Grünanlagen unbedingt vermieden werden muss. Die meisten öffentlichen Bewegungsflächen in der Stadt Nürnberg werden vom Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ systematisch entwickelt, welche die verbindliche Grundlage für die Spielflächenplanung darstellt. Die Einplanung von Spielflächen ist mit Bedarfszahlen (3,4m²/ Einwohner) im Baulandbeschluss verankert. Im Rahmen der Neuplanung und Sanierung von Grünanlagen verfolgt SÖR das Ziel, die Belange und Wünsche der vielschichtigen Stadtgesellschaft nach „niedrigschwelligen Bewegungsangeboten“ soweit wie möglich zu berücksichtigen und in die Gesamtplanung zu integrieren, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben.

Die dicht besiedelten Stadtteile sind nicht ausreichend mit öffentlichen Grünanlagen versorgt. Mit der Nachverdichtung und wachsenden Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg reduzieren sich die wenigen vorhandenen Freiflächen und Freiräume stetig weiter. Das gesamtstädtische Sportflächendefizit kann nicht durch eine Qualifizierung oder sogenannte Multicodierung innerhalb öffentlicher Grünanlagen aufgefangen werden. Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks durch mehr Menschen auf weniger Fläche ist der Ausbau immer mit einer zusätzlich notwendig werdenden Versiegelung verbunden. Es ist dabei abzuwägen, ob die Installation von Geräten und versiegelten Flächen einer Begrünung vorzuziehen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Ergänzung von weiteren Sportangeboten in den ohnehin „übernutzten“ Grünflächen nicht zielführend. Um zu vermeiden, die wenigen öffentlichen Grünflächen weiter zu versiegeln, sollte daher auf vorhandene befestigte Flächen ausgewichen werden. Neben der Ausweisung von ausreichend neuen Grün- und Freiflächen einschließlich einer Bedarfszahl für Bewegungsflächen im Rahmen der Bauleitplanung müssen zusätzliche, kooperative Strategien gefunden werden, um zweckgebundene, halböffentliche und auch private Freiflächen, den Straßenraum und Transformationsflächen für eine Freiraumnutzung zu aktivieren. Betrachtet werden sollten daher sowohl Sportanlagen für den Schul- und Vereinssport als auch minder genutzte versiegelte Flächen im öffentlichen oder privaten Raum (wie z.B. Parkplätze an Einkaufszentren, Gewerbegebieten, etc.). Im Rahmen von Sonderförderprogrammen, z.B. „Mehr Grün für Nürnberg“, gibt es die Möglichkeit, auch auf privaten Flächen die Errichtung von Bewegungsangeboten zu fördern, sofern diese mit einer Entsiegelung und Neugestaltung von Flächen einhergehen.

Angesichts eines zunehmend sportlichen Alterns, der fortschreitenden Individualisierung und im Zuge dessen einer zunehmenden Abkehr von Sportvereinsstrukturen wird eine Herausforderung darin bestehen, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten so im öffentlichen Raum zu planen, zu gestalten und zu unterhalten, so dass sie nicht im Konflikt und Konkurrenz mit den anderen vielfältigen Funktionen stehen. Um die Stadt Nürnberg besser mit ausreichend Sport- und Bewegungsflächen zu versorgen, braucht es eine ressortübergreifende Betrachtung. Bewegung im öffentlichen Raum zu etablieren ist eine kommunale Querschnittsaufgabe der gesamten Verwaltung unter der Federführung des Sportservice der Stadt Nürnberg

Maßnahmen 2021 bis 2026

2023 wird im Rahmen der Sanierung der Grünanlage Helmut- Herold- Platz in Zusammenarbeit mit dem Sportservice eine Fitnessanlage für alle Altersgruppen hergestellt.

In Planung, aber noch nicht finanziert sind:

 Grünzug Ferdinand- Drexler- Weg: Frisbee-Golf

 Luitpoldhain: Des Weiteren soll im Rahmen der Sanierung des Spielplatzes und des Umbaus der ehemaligen Minigolfanlage in der Grünanlage Luitpoldhain der größte Teil des vorhandenen Parkplatzes in das Gesamtkonzept integriert, entsiegelt und zu einem vielfältigen,

generationsübergreifenden Spiel- und Sportangebot umgebaut werden. Geplant sind hier verschiedene Multifunktionsspielfelder, die für diverse Ballspielarten wie Fußball, Basketball und Feldhockey ausgerichtet sind. Ein größerer Bolzplatz und ein Fitnessbereich ergänzen das Angebot.

 Stadtpark: Der 2023 beschlossene Masterplan Stadtpark sieht im Norden des Stadtparks eine Calisthenics-Anlage, ein Basketballfeld und hohe Schaukeln auch für die Nutzung für Erwachsene vor. Die Bolzwiese sowie Tischtennisplatten sollen erhalten bleiben. Auch ist eine neu anzulegende „Fitnessrunde“ mit rund 1,6 km Länge mit wegbegleitenden Kleingeräten für Kraftübungen eingeplant. Dabei wird auf eine gute Mischung geachtet: sie sollen unterschiedliche Fitness-Level und Bewegungsansprüche abdecken. Die Fitness-Runde führt über die beiden Eingangsplätze und bietet dort jeweils Erläuterungen und Infos zur Nutzung der Strecke. Mit diesen Angeboten wird den Wünschen der Bürger*innen nach generationenübergreifenden Bewegungsmöglichkeiten entsprochen.

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