TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 20.09.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Gutachten
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) SÖR/059/2023
Vogel, Christian
2. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Gutachten
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) SÖR/060/2023
Vogel, Christian
3. Mehr Sport für Nürnberg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.10.2021 SÖR/066/2023
Vogel, Christian
4. WC Hohe Marter Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.01.2022 SÖR/040/2022/1
Vogel, Christian
(Beilagen werden nachgereicht)
5. Tempo 30 in Worzeldorf und Weiherhaus während des Bericht
Hafenbrückenbaus und den erhöhten Verkehrsbelastungen durch SÖR/016/2023
Verkehrsumleitungen
hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 07.09.2022
Vogel, Christian
6. Tempo 30 in der Saarbrückener Straße während des Bericht
Hafenbrückenbaus SÖR/047/2023
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.02.2023
Vogel, Christian
7. Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Bericht
Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögensplans für SÖR/057/2023
den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023
Vogel, Christian
8. Brückenbericht 2023 Bericht
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.07.23,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen: SÖR Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 20.09.2023):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 € Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 8.193.262,63 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 € Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 8.193.262,63 €
Beschlussvorschlag (StR 13.12.2023)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss 8.193.262,63 € ab. 3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
TESTATSEXEMPLAR
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Nürnberg
Nürnberg
Jahresabschluss zum
31. Dezember 2022
und Lagebericht
GP-Nr. 207311
INHALT
Blatt Bilanz zum 31. Dezember 2022
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang 2022 1–9
Lagebericht für das Jahr 2022 1–13
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
| 1202.21.13 € | 00,0 09,318.582.01 11,592.474.4 | 36,377.715.29 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| € | 38,128.787- 49,611.262.5 | 00,226.181.92 05,604.044.51 | 00,048.015 23,459.583.7 26,188.185 28,395.262.71 83,569.001.7 | |||
| 2202.21.13 € | 00,0 09,318.582.01 47,655.766.21 | 46,073.359.22 84,210.26 64,876.109.05 26,443.445.22 10,054.022 | 12,658.186.69 | |||
| € | 11,592.474.4 36,162.391.8 | 00,732.113.43 64,144.095.61 | 00,052.814 08,014.177.6 47,077.496 21,471.467.7 69,837.598.6 | |||
| A V I S S A P | nebeirtebnegiE )€ )€ 23,459.583.7 )€ )€ 28,395.265.01 )€ 83,569.001.7 00,048.015 26,188.185 )€ negnuthcilfpreV nered 57,661.59 essühcsuzsnoititsevnI .jV ( € 00,052.814 negnutsieL .jV ( € 08,014.177.6 nemhenretnU .jV( € 47,077.496 dnu grebnrüN .jV( € 21,471.469.1 .jV( € 69,937.598.6 .jV( € 37,351.711 ehcilnhä negnulletseB nenednubrev )€ 09,382.973 netsopsgnuznergbasgnunhceR rhaJ dnu rhaJ rhaJ tdatS rhaJ rhaJ dnu menie negnurefeiL menie menie menie menie tiehrehciS red nenoisneP fua uz sib uz sib rebünegeg uz sib rebünegeg uz sib netiekhcildnibreV uz sib .jV( € 62,502.184 nelaizos latipaknegiE latipakmmatS egalkcüR gartrovnniweG ssuhcsrebüserhaJ rüf netsoprednoS negnulletskcüR rüf negnulletskcüR negnulletskcüR netiekhcildnibreV negnulhaznA tiezfualtseR sua netiekhcildnibreV tiezfualtseR netiekhcildnibreV tiezfualtseR netiekhcildnibreV tiezfualtseR tiezfualtseR nreuetS red nemhaR renie renie renie renie renie eniemegllA egitsnoS enetlahrE tim tim tim tim egitsnoS tim sua mi novad novad novad novad novad novad novad .A .I .II .III VI .B .C .1 .2 .D .1 .2 .3 .4 .5 .E | A V I S S A P R E D E M M U S | ||||
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| € | 00,418.54 00,377.301 | 86,245.021 26,029.416.12 00,840.732 00,984.140.01 00,131.851.1 00,321.592.2 93,337.870.4 | 10,284.584.3 35,663.096 22,007.408.3 01,724.434 36,157.291.34 12,042.541 | |||
| 2202.21.13 € | 00,859.021 27,232.620.44 35,175.057.4 78,421.981.14 31,755.762.6 69,114.723 | 12,658.186.69 | ||||
| € | 00,240.03 00,619.09 | 86,245.021 51,091.107.12 00,513.912 00,830.555.9 00,605.643.1 00,456.332.2 98,689.948.8 | 97,785.249.3 47,389.708 | 42,009.763.4 28,048.734 94,049.010.63 23,344.273 | ||
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| 1202 € | 48,868.227.441 71,293.95 00,983.9 09,278.434.1 83,998.339.11 58,058.867.64 33,667.747.54 92,424.946.41 60,122.614.3 15,322.375.31 24,004.1 29,910.077.4 99,715.863.5 50,104.601 | 49,611.262.5 |
|---|---|---|
| 2202 € | 72,373.280.051 12,716.711 00,937.2 82,108.003.1 78,454.984.11 87,255.880.94 79,361.021.64 33,053.636.71 31,645.902.3 87,249.780.41 61,101.581 14,589.557.1 56,536.003.8 20,473.701 | 36,162.391.8 |
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A Allgemeine Angaben
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg, Sulzbacher Straße 2-6.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den ergänzenden Vorschriften der EBV.
B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 € bis 1.000,00 € werden bis einschließlich 31.12.2018 in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 € (Brutto) im Zugangsjahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert über 952 € (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Eigenkapital besteht aus der Allgemeinen Rücklage, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfeverpflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,78 % und für Beihilfeverpflichtungen in Höhe von 1,44 % gebildet. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für den Jahresabschluss wurde bereits zum 31.12.2015 anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz freiwillig angewendet. Der sich dabei ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe 4.277.658 € unterliegt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften einer Ausschüttungssperre. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden für künftige Dynamisierungen der Aktivbesoldung 2,50 % und für den Rententrend 1,75 % zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellung berücksichtigt einen Beihilfetrend von 3,00 %.
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck berechnet. Grundlage für die Bewertung ist die Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,44 % angesetzt. Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge wurden 1,75 % angenommen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben, Sonstige Verbindlichkeiten) sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren bzw. kreditorischen Debitoren erfolgt in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten.
C Erläuterungen zur Bilanz
Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2022 sind in einem Anlagennachweis separat dargestellt. Das bewegliche Anlagevermögen hatte zum 31.12.2022 einen Restbuchwert von 13.135 T€.
Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens der Anlagenklassen für Fahrzeuge (9.555 T€) erfolgte im März 2023 eine Bestandsaufnahme.
Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Aktivierungsdatum vor dem 31.12.2016 in Höhe von 1.374 T€, erfolgte der Nachweis im Rahmen einer körperlichen Bestandsaufnahme in den Jahren 2017-2019.
Für angeschaffte Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens in Höhe von 2.873 T€ erfolgte keine körperliche Bestandsaufnahme, da diese zwischen 2018 und 2022 angeschafft wurden (§ 240 Abs. 3 HGB).
Die Zugänge zum Anlagevermögen (7.641 T€) beinhalten vor allem die Anlagen im Bau (5.250 T€), den Fuhrpark (1.567 T€), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (475 T€), bebaute Grundstücke (295 T€) und Maschinen (21 T€).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 8.850 T€ (Vj. 4.079 T€) und betreffen im Wesentlichen die geplante neue „Betriebszentrale Am Pferdemarkt“ (8.067 T€), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (582 T€), die Sanierung des ZOB (87 T€), Fahrzeuge (58 T€), die Errichtung eines Depots für Straßenreiniger (45 T€) und Planungsleistungen Standorterneuerung Großreuther Str. (11 T€).
Die Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3.210 T€ betreffen planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten keine außerordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Die Erträge aus Anlageabgängen von 112 T€ werden vornehmlich aus KFZ-Verkäufen (108 T€) erzielt. Die Verluste aus Anlageabgängen betragen im Geschäftsjahr 2022 1 T€.
Das Vorratsvermögen erhöhte sich von 4.176 T€ auf 4.751 T€ und enthält unfertige Leistungen (807 T€).
Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (327 T€) betrifft im Wesentlichen im Voraus geleistete Zahlungen für Bezüge (314 T€). Entsprechend § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 0,00 €.
Im Geschäftsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.193 T€ ausgewiesen.
Analog zu Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit mindestens einem Fünfzehntel bis zum 31.12.2024 zugeführt, bis die Rückstellung nach § 253 Abs.1 Satz 2, Abs. 2 HGB erfüllt ist. Der wegen der BilMoG-Umstellung nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2022 für die Pensionsrückstellungen 270 T€ und für die Beihilferückstellungen 97 T€.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 21.563 T€ (Vj. 21.604 T€).
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 16.590 T€ (Vj. 15.440 T€). Davon entfallen im wesentlichen auf Rückstellungen für Gebührenüberschüsse 155 T€ (Vj. 229 T€), Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 2.403 T€ (Vj. 2.360 T€), Rückstellungen für Beihilfe 9.634 T€ (Vj. 8.919 T€) und die Altersteilzeitrückstellung 1.398 T€ (Vj. 1.232 T€).
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten geht aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel hervor:
| Verbindlichkeiten | bis 1 Jahr T€ | 1 bis 5 Jahre T€ | > 5 Jahre T€ | > 1 Jahr T€ | Gesamt- betrag T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 31.12.2022 (Vorjahr) | 418 (511) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 418 (511) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2022 (Vorjahr) | 6.771 (7.386) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 6.771 (7.386) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2022 (Vorjahr) | 695 (582) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 695 (582) |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 31.12.2022 (Vorjahr) | 1.964 (10.563) | 3.600 (3.600) | 2.200 (3.100) | 5.800 (6.700) | 7.764 (17.263) |
| davon Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg 31.12.2022 (Vorjahr) | 900 (900) | 3.600 (3.600) | 3.100 (3.100) | 5.800 (6.700) | 6.700 (7.600) |
| Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2022 (Vorjahr) | 6.896 (7.100) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 6.896 (7.100) |
Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus technischen Vereinbarungen und Verträgen.
Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten 220 T€ (Vj. 227 T€) beinhalten im Wesentlichen noch nicht erfolgte Wiederherstellungsmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2022 erhielten wir Spenden in Höhe von 58 T€ (Vj.110 T€).
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren in Höhe von 93 T€ erfolgte in den sonstigen Vermögensgegenständen und betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die kreditorischen Debitoren in Höhe von 55 T€ werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (18 T€) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe (37 T€).
D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
| Umsatzerlöse | 2022 T€ | 2021 T€ |
|---|---|---|
| Zuschuss der Stadt Nürnberg | 104.438 | 100.340 |
| Erlöse Straßenreinigungsgebühren (inkl. Stadtanteil) | 15.404 | 16.640 |
| Erlöse und Kostenerstattung Bedürfnisanstalten der Stadt Nürnberg | 256 | 720 |
| Mieterträge | 175 | 172 |
| Erträge aus KFZ-Bewirtschaftung | 4.564 | 3.866 |
| Sonstige | 25.243 | 22.985 |
| Umsatzerlöse | 150.082 | 144.723 |
Die periodenfremden Erträge (462 T€) enthalten vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre.
Die periodenfremden Aufwendungen (62 T€) enthalten im Wesentlichen Nachbelastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.
E Ergänzende Angaben
Im Wirtschaftsjahr 2022 waren durchschnittlich 1.000,75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich 25 Auszubildende beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag teilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:
| Beamte | 88 |
|---|---|
| Tarifbeschäftigte | 875 |
| Auszubildende | 33 |
Zum 31.12.2022 befanden sich 11 Mitarbeiter in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell bzw. TV Flex AZ, davon 8 Mitarbeiter in der Ansparphase und 3 Mitarbeiter in der Freistellungsphase. Daneben bestehen 8 Altersteilzeitvereinbarungen gemäß Art. 91 Bayerisches Beamtengesetz davon 4 in der Freistellungsphase.
Es befinden sich 11 Mitarbeiter umgerechnet auf Vollzeitkräfte in der Altersteilzeit gemäß TV Flex AZ oder dem Blockmodell.
Bei der Zusatzversorgungskasse (Bayer. Versicherungskammer) waren Ende 2022 922 (Vj. 922) Arbeitnehmer gemeldet. Die Beiträge in Höhe von 3, 2 Mio. EUR umfassten die allgemeine ZVK-Umlage von 3,75 % (Vj. 3,75 %) sowie den Zusatzbeitrag zur ZVK in Höhe von 4,0 % (Vj. 4,0 %) des ZVK-pflichtigen Entgeltes.
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getätigt.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gibt die nachfolgende Tabelle:
| Finanzielle Verpflichtungen | T€ |
|---|---|
| Leasingverträge | 329 |
| Mietverträge | 15.752 |
| Bestellobligos für Unterhaltsmaßnahmen „Straße“ | 6.085 |
| Summe | 22.165 |
| davon gegenüber der Stadt Nürnberg | 369 |
Zusätzlich bestand gegenüber der Stadt Nürnberg im Jahr 2022 eine Zahlungsverpflichtung aus der Überlassung von IT in Höhe von 1.763 T€ (Vj. 1.484 T€) und der Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.477 T€ (Vj. 4.477 T€).
Für das Abschlussprüfungshonorar einschließlich der prüferischen Durchsicht des Berichtspaketes an die Stadt Nürnberg wurde für das Geschäftsjahr 2022 eine Rückstellung in Höhe von 60 T€ gebildet.
F Nachtragsbericht
Die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf die Rohstoffpreise, Energiepreise und die Störung bei Warenlieferungen lassen sich noch nicht abschätzen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ausüben, haben sich nicht ereignet.
G Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 8.193 T€ ab. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Organe des Eigenbetriebes
Mitglieder des Werkausschusses
Vorsitzender Marcus König Oberbürgermeister
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister (1. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtrat Nasser Ahmed Student Stadträtin Claudia Bälz Heilpraktikerin
Stadträtin Andrea Bielmeier Krankenschwester Stadtrat Mike Bock Diplom-Ing. der Elektrotechnik Stadtrat Harald Dix Werkzeugmacher Stadträtin Kathrin Flach-Gomez Kulturgeographin Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadträtin Inga Hager Physiotherapeutin Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Diplomgeologe Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadtrat Rainer Nachtigall Polizeibeamter Stadtrat Willibald Schlesinger Unternehmer Stadtrat Marc Schüller Bio-Imker Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann bis 29.08.2022
Mitglieder der Werkleitung
Erster Werkleiter Christian Vogel Bürgermeister Technischer Werkleiter Marco Daume Kaufmännischer Werkleiter Ronald Höfler
Die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Vorschüsse und Kredite wurden weder an Mitglieder des Werkausschusses noch an die Werkleitung vergeben.
Nürnberg, 26.06.2023
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler
ttalB
| nelhaznneK | -ttinhcshcruD trewhcubtseR rehcil % ni | 83,7 83,81 61,6 18,44 00,001 04,94 42,66 05,13 74,92 80,22 00,001 | |
|---|---|---|---|
| -ttinhcshcruD -sgnubierhcsbA rehcil ztas % ni | 97,3 36,01 30,3 02,3 00,0 66,0 63,5 77,6 70,5 15,5 00,0 | ||
| etrewhcubtseR | rhajroV € ednE | 00,785.941 00,418.54 00,377.301 96,789.545.93 86,245.021 26,029.416.12 00,840.732 00,984.140.01 00,131.851.1 00,321.592.2 93,337.870.4 | 96,475.596.93 |
| rhajstfähcseG ednE € | 00,859.021 00,240.03 00,619.09 27,232.620.44 86,245.021 51,091.107.12 00,513.912 00,830.555.9 00,605.643.1 00,456.332.2 98,689.948.8 | 27,091.741.44 | |
| negnubierhcsbA | dnatsdnE 2202.21.13 € | 22,444.715.1 85,604.331 46,730.483.1 35,743.322.45 00,0 77,904.232.22 31,967.111 70,706.377.02 15,911.222.3 50,244.388.7 00,0 | 57,197.047.55 |
| gnureivitkahcaN € | 00,0 00,0 00,0 32,873 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 32,873 00,0 | 32,873 | |
| negnuhcubmU € | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | |
| gnagbA € | 00,0 00,0 00,0 29,516.860.1 00,0 00,0 00,0 39,786.589 00,0 99,729.28 00,0 | 29,516.860.1 | |
| negnubierhcsbA JG mi € | 75,020.26 85,963.71 99,056.44 65,525.741.3 00,0 89,530.882 00,337.71 88,082.250.2 60,138.132 46,446.755 00,0 | 31,645.902.3 | |
| dnatssgnafnA 2202.10.10 € | 56,324.554.1 00,730.611 56,683.933.1 66,950.441.25 00,0 97,373.449.12 31,630.49 21,410.707.91 54,882.099.2 71,743.804.7 00,0 | 13,384.995.35 | |
| netsoksgnulletsreH dnu -sgnuffahcsnA | dnatsdnE 2202.21.13 € | 22,204.836.1 85,844.361 46,359.474.1 52,085.942.89 86,245.021 29,995.339.34 31,480.133 70,546.823.03 15,526.865.4 50,690.711.01 98,689.948.8 | 74,289.788.99 |
| gnureivitkahcaN € | 00,0 00,0 00,0 32,824.12 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 32,824.12 00,0 | 32,824.12 | |
| negnuhcubmU € | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 75,569.87 00,0 08,84 62,282.993 00,0 36,692.874- | 00,0 | |
| gnag € b A | 00,0 00,0 00,0 29,843.960.1 00,0 00,0 00,0 39,614.689 00,0 99,139.28 00,0 | 29,843.960.1 | |
| g n a g u Z € | 75,193.33 85,795.1 99,397.13 95,354.706.7 00,0 49,933.592 00,0 80,015.665.1 08,329.02 46,921.574 31,055.942.5 | 61,548.046.7 | |
| dnatssgnafnA 2202.10.10 € | 56,010.506.1 00,158.161 56,951.344.1 53,740.096.19 86,245.021 14,492.955.34 31,480.133 21,305.847.92 54,914.841.4 71,074.307.9 93,337.870.4 | 00,850.592.39 | |
| ethceR ehcielgskcütsdnurg ethceR uaB ednätsnegegsnegömreV .lgskcütsdnurg nedoB gnuttatssuastfähcseG mi negalnA dnu 2202 .u dnurG dnu ekcütsdnurG .u negnulhaznA siewhcannegalnA ekcütsdnurG nedmerf elleiretammI erawtfoS negalnahcaS dnu nezneziL.1 etuabebnU.1 etuabeB.2 fua netuaB.3 eguezrhaF.4 nenihcsaM.5 -sbeirteB.6 etetsieleG.7 VDE.2 .I .II |
2202.21.13 muz siewhcannegalnA muaR rehciltneffÖ
Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
(SÖR)
Lagebericht
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftstätigkeit
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist der größte Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 ist der SÖR Ansprechpartner für sehr viele Belange im öffentlichen Raum. Unter dem Dach des SÖR sind die Dienstleistungen gebündelt, die den öffentlichen Raum, also Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze und vieles mehr betreffen. Diese Dienstleistungen
- von der Reinigung von Straßen und Gehwegen über den Bau und Unterhalt von Spielplätzen bis hin
zum Bau und Unterhalt von Straßen und des Straßenbegleitgrüns – werden von SÖR aus einer Hand erbracht.
Satzungsgemäß hat der SÖR folgende Aufgaben: Die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz den Gemeinden übertragenen Aufgaben. Baulastträger für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen. Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen. Betrieb des städtischen Fuhrparks. Organisation und Betrieb der öffentlichen Toiletten. sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (z. B. der Abschluss von Zweckvereinbarungen).
Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der stadtrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der: Erschließungsbeitragssatzung Gehwegunterhaltungssatzung Grünanlagensatzung Immissionsschutzanlagen - Erschließungsbeitragssatzung Kostenerstattungsbeitragssatzung Parkgebührenordnung Straßenausbaubeitragssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverordnung Toilettenbenutzungsgebührensatzung Toilettenbenutzungssatzung
Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung Busbahnhofbenutzungssatzung
Organisation und Verwaltung
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) geführt.
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind die Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Organe sind in der Betriebssatzung geregelt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wurde besonders von der Lockerung der Corona-Maßnahmen, den Folgen des Krieges in der Ukraine und den Verwerfungen auf den Energiemärkten beeinflusst. Die deutsche Wirtschaft hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2021 im abgelaufenen Geschäftsjahr in fast allen Wirtschaftsbereichen erholt und übertraf um +0,7 % das BIP im Vergleich zum Vor-Corona- Jahr 2019. Der Anstieg war insbesondere bei den sonstigen Dienstleistern, zu denen auch die Unterhaltungsbranche zählt mit +6,3 % besonders hoch (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2023, S.2). Aber selbst im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, der besonders von den anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen in den Vorjahren betroffen war, konnte ein Anstieg von +4 % erreicht werden, wobei der Handel im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Lediglich im Baugewerbe kam es aufgrund des Material- und Fachkräftemangels sowie der gestiegenen Finanzierungskosten zu einem Rückgang von -2,3 %. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich im Vergleich zu 2021 um +1,9% (Pressemitteilung Nr. 20 vom 13.01.2023).
Insgesamt konnte die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen nahezu das Vorkrisenniveau erreichen.
Nennenswerten Einfluss hatten die privaten Konsumausgaben, die sich preisbereinigt um +4,6 % erhöhten. Die staatlichen Konsumausgaben sind um nochmals +1,1 % anstiegen. Dabei war eine Verschiebung von den Ausgaben für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu den Maßnahmen zur Unterstützung der Schutzsuchenden z.B. aus der Ukraine festzustellen.
Der Arbeitsmarkt ist im Vergleich zum Jahr 2021 bezüglich der Anzahl der Erwerbstätigen nahezu unverändert (45,6 Mio. Erwerbstätige). Gleichzeitig erhöhte sich die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde im Vergleich zum Vorjahr vom Indexwert 101,50 auf 101,97 und je Erwerbstätigen von 106,10 auf 106,55 (Statistisches Bundesamt Fachserie 18 Reihe 1.4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 2022,S 58) Die Arbeitslosenquote sank in 2022 von 5,7 % auf 5,3 % (Quelle Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Bundesagentur für Arbeit vom 02.01.2023).
Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Geschäftstätigkeit des SÖR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen für die Stadt Nürnberg. In diesem Rahmen werden überwiegend hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt. Die Geschäftsentwicklung wird einerseits von den notwendigen Investitionen und den Ausgaben für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur der Stadt Nürnberg und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg beeinflusst.
Image und Beschwerden
Der SÖR steht mit seinen Leistungen insbesondere in den Bereichen Sauberkeit des öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sehr stark im öffentlichen Fokus. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Medienberichten und Social Media Beiträgen der Bürger über die Arbeit des Eigenbetriebes aus. Wir begegnen den Sorgen der Bürger durch eine schnelle Abarbeitung ggfs. auch Weitergabe der Information an die zuständigen Verantwortlichen z.B. Deutsche Bahn AG und schnelle Rückmeldung über den aktuellen Erledigungsstand auf unserer App.
Beschaffungs- und Absatzmarkt
Unterhalts- und Neubaumaßnahmen werden entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte Bau- oder sonstige Dienstleistungsfirmen und Ingenieurbüros geplant und durchgeführt. Dabei werden bei wiederkehrenden Dienstleistungen oftmals Jahresverträge ausgeschrieben und abgeschlossen.
Die Dienstleistungen des Eigenbetriebes im Bereich Bau und Unterhalt von Straßen, Wegen, Brücken und Plätzen werden im Wesentlichen für die Stadt Nürnberg erbracht. Im Bereich der Straßenreinigung legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nürnberg den Benutzungszwang für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete fest.
Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens
Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg und der Verfügbarkeit interner und externer Ressourcen. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2022 belief sich der Zuschuss auf 69,6 % (Vj. 69,3 %) der Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg.
Da der SÖR im Wesentlichen Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit anderen Unternehmen.
Im Wirtschaftsplan 2022 hatten wir einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,23 Mio. € nach Berücksichtigung des Zuschusses der Stadt Nürnberg in Höhe von 104,4 € geplant. Der geplante Jahresüberschuss ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.
Das positive Ergebnis ist im Wesentlichen durch die Erhöhung bei den Einnahmen z.B. Erhöhung des allgemeinen Zuschusses der Stadt Nürnberg (+4,1 Mio. €), der Erhöhung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Entgelte (+2,3 Mio. €) und den weiteren Anstieg der noch nicht abgerechneten Aufträge (+0,8 Mio. €) begründet. Ein weiterer wesentlicher Grund für das positive Ergebnis waren die unter den Planwerten angefallenen Aufwendungen. Aufgrund der Kapazitätsengpässe bei uns und unseren Vertragspartnern konnten nicht alle geplanten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Der Materialaufwand erhöhte sich dennoch um +1,9 Mio. € auf 60,6 Mio. €.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie und der Beginn des Ukraine Kriegs hatte für den SÖR bisher noch keinen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell. Die Aufgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen konnten teilweise insbesondere durch die nicht besetzten Stellen von Mitarbeiter/innen einerseits und den Problemen unserer Vertragspartner bei den vorgelagerten Lieferketten andererseits nicht in dem geplanten Umfang ausgeführt werden. Die zusätzlichen Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Dienstleistungen hatten das Ergebnis wesentlich belastet.
Ertragslage
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 150.082 T€ (Vj. 144.723 T€). Davon entfielen auf den Zuschuss der Stadt Nürnberg 104.438 T€ (Vj. 100.340 T€). Die Erlöse aus den Straßenreinigungsgebühren beliefen sich auf 15.405 T€ (Vj. 16.640 T€), hierin enthalten ist der Stadtanteil. Die Abweichung ist im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt des Vorjahres begründet. Aus Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 11.097 T€ (Vj. 8.785 T€). Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 4.564 T€ (Vj. 3.866 T€) erzielt werden. Der Anstieg erklärt sich im Wesentlichen mit den gestiegenen Treibstoffkosten.
Die Umsatzerlöse enthalten die periodenfremden Erträge 462 T€, die vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre betreffen.
Die Lockerung der Corona Maßnahmen hatte einen positiven Einfluss auf die Umsatzerlöse insbesondere beim Vorjahresvergleich der Erträge bei den Sondernutzungsgebühren (600 T€) und Parkscheinerträgen (850 T€). Die Verringerung der Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr um -1.235 T€ ist auf einen Einmaleffekt im Vorjahr zurückzuführen.
Als Straßenbaulastträger pflegt SÖR die Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie das entsprechende Zubehör. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Leistungskennzahlen des Jahres 2022.
| Straßen, Wege, Plätze | 1.126 km |
|---|---|
| Radwege | 353 km |
| Brücken, Stege | 290 Stück |
| Straßenbeleuchtung (Lichtpunkte) | 49.323 Stück |
| Lichtsignalanlagen | 535 Stück |
| Parkscheinautomaten | 231 Stück |
Im Bereich der Straßenreinigung werden von SÖR pro Jahr 83.720 (Vj. 83.564) Reinigungskilometer erbracht. Dabei fiel im Jahr 2022 eine Abfallmenge von 7.857 t an.
Im Bereich der Grünflächen und Grünobjekte ist SÖR verantwortlich für die Pflege, den Unterhalt und den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen. Insgesamt betreut SÖR dabei 8,67 Mio. m2 an Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Spielplätze).
Im Rahmen des Winterdienstes ist SÖR zuständig für 4.007 km an Fahrbahnen, Übergängen, Wegen in und an Grünanlagen sowie an Radwegen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt 1.301 T€ (Vj. 1.435 T€) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 763 T€ (Vj. 902 T€), Auflösung von Rückstellungen 22 T€ (Vj. 120 T€) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 112 T€ (Vj. 101 T €).
Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 60.578 T€ (Vj. 58.703 T€). Dieser teilt sich in Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 49.089 T€ (Vj. 46.769 T€) und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.489 T€ (Vj. 11.934 T€) auf. Im Berichtsjahr war ein Rückgang bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von -444 T€ und eine Zunahme der bezogenen Leistungen in Höhe von +2.320 T€ zu verzeichnen. Die Zunahme der bezogenen Leistungen ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Straßenentwässerungsanteils von SUN (+541 T€) und auf gestiegene Aufwendungen für Unterhaltsmaßnahmen (+1.024 T€) zurückzuführen.
Die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Treibstoffaufwendungen in Höhe von +880 T€ wurden stark durch die Preissteigerungen im Energiesektor beeinflusst. So war der durchschnittliche Dieselpreis 2022 im Durchschnitt 196 Cent/l (Vj. 139,30 Cent/l;durchschnittlicher Preis für Dieselkraftstoffe in Deutschland in den Jahren 1950 bis 2023; Statistisches Bundesamt April 2023).
Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt auf 63.757 T€ (Vj. 60.397 T€):
Eine Aufteilung des Personalaufwandes liefert die folgende Tabelle:
| Personalaufwand | 2022 T€ | 2021 T€ |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 46.121 | 45.748 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Aufwendungen für Altersversorgung | 17.636 7.917 | 14.649 5.268 |
| Gesamt | 63.757 | 60.397 |
Bei einem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 984 auf 1.000,75 im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Löhne und Gehälter geringfügig. Der Personalaufwand stieg insbesondere aufgrund der wesentlich höheren Zuführung der Pensionsrückstellungen an.
Zum Stichtag 31.12.2022 waren 963 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12. | |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | 976 | 64 | 77 | 963 |
Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von 3.210 T€ (Vj. von 3.416 T€). Davon entfielen auf planmäßige Abschreibung im Wesentlichen auf Fahrzeuge 2.052T€ (Vj. 2.222 T€), auf Gebäude 306 T€ (Vj. 321 T€), sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 558 T€ (Vj. 629 T€).
An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 14.088 T€ (Vj. 13.573 T€) angefallen. Hiervon waren 4.477 T€ (Vj. 4.477 T€) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwaltungsdienstleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen (62 T€) enthalten im Wesentlichen Nachbelastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund der Zinssatzänderungen bei der Abzinsung der Rückstellungen um 3.014 T€ im Vergleich zum Vorjahr.
Es ergibt sich damit ein Ergebnis nach Steuern von 8.301 T€ (Vj. 5.369 T€). An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren 107 T€ (Vj. 106 T€) zu entrichten. Insgesamt belief sich damit der Jahresüberschuss auf 8.193 T€, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 5.262 T€ ausgewiesen wurde.
Im Wesentlichen waren zwei Faktoren für die Abweichung des ausgewiesenen Jahresüberschusses gegenüber dem Wirtschaftsplan ursächlich. Aufgrund der geringeren Einschränkungen durch Corona- Maßnahmen stiegen die Parkgebühren und Sondernutzungsgebühren gegenüber dem Vorjahr um ca. 1.450 T€ an. Ferner konnten aufgrund der begrenzten Kapazitäten insbesondere im Baugewerbe bei unseren Vertragspartnern und in unseren technischen Bereichen nicht alle Maßnahmen vollständig umgesetzt werden.
Die Integration und Harmonisierung aller Betriebsabläufe, die sich durch die Zusammenführung unterschiedlicher Dienststellen und Eigenbetriebe zu SÖR ergeben haben, ist noch nicht vollständig abgeschlossen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Implementierung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Deshalb ist es im Berichtszeitraum noch nicht möglich gewesen, die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg marktadäquat abzurechnen.
Finanzlage
Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.
Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T€ valutiert am 31.12.2022 mit 6.700 T€. Es wurden in 2022 planmäßig 900 T€ getilgt.
Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten noch werden sie erwartet.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs belief sich zum Stichtag 31.12.2022 auf 96.682 T€ (Vj. 92.518 T€). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen 44.147 T€ T€ (Vj. 39.696 T€). Den größten Anteil am Anlagevermögen haben die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Höhe von 21.701 T€ (Vj. 21.615 T€).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 8.850 T€ (4.079 T€). Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die geplante neue „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ (8.066 T€), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (582 T€), die Sanierung des ZOB (87 T€), Fahrzeuge (58 T€), die Errichtung eines Depots für Straßenreiniger (45 T€) und Planungsleistungen Standorterneuerung Großreuther Str. (11 T€). Wir planen weiterhin die für das operative Geschäft notwendigen Einheiten in einer „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ zusammenzuführen. Die geleisteten Anzahlungen für Fahrzeuge beinhalten im Wesentlichen Fahrzeuge, die sich z.B. noch in der Umrüstung befinden und deshalb noch nicht aktiviert wurden.
Die Anlagenzugänge in Höhe von 7.641 T€ beinhalten vor allem die Anlagen im Bau (5.250 T€), den Fuhrpark (1.567 T€), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (475 T€), bebaute Grundstücke (295 T€) und Maschinen (21 T€).
Das Umlaufvermögen erreichte zum Bilanzstichtag 31.12.2022 eine Höhe von 52.207 T€ (Vj. 52.490 T€). Der Bestand an Vorräten belief sich auf 4.751 T€ (Vj. 4.176 T€). Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe beliefen sich auf 36.011 T€ (Vj. 43.193 T€).
Das Eigenkapital beträgt 22.953 T€ (Vj. 14.760 T€).
Die nachfolgenden Tabellen geben die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen wieder (§ 24 Nr. 4 EBV):
| Bilanzposten | Stand 01.01. T€ | Veränderungen T€ | Stand 31.12. T€ |
|---|---|---|---|
| Stammkapital | 0 | 0 | 0 |
| Allgemeine Rücklage | 10.286 | 0 | 10.286 |
| Gewinnvortrag Jahresüberschuss | -788 5.262 | 5.262 2.931 | 4.474 8.193 |
| Eigenkapital | 14.760 | 8.193 | 22.953 |
| Bilanzposten | Stand 01.01. T€ | Zugänge T€ | Inan- spruch- nahme/ Abgänge T€ | Stand 31.12. T€ |
|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 29.182 | 5.129 | 0 | 34.311 |
| Sonstige Rückstellungen davon Altersteilzeit Straßenreinigungsgebühren Überstunden und Urlaub Beihilfe | 15.440 1.232 229 2.360 8.919 | 5.383 537 2.403 881 | 4.233 371 74 2.360 166 | 16.590 1.398 155 2.403 9.634 |
Die Verbindlichkeiten des SÖR erreichten zum Bilanzstichtag eine Höhe 22.544 T€ (Vj. 32.842 T€). Diese enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe in Höhe von 7.764 T€ (Vj. 17.263 T€), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6.896 T€ (Vj. 7.101 T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe 6.771 T€ (Vj. 7.386 T€).
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentlich für den Erfolg des Eigenbetriebes sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. BayBesG) vergütet. Die letzte Mitarbeiterbefragung 2019 bestätigt dem SÖR, dass er bei den Mitarbeitern ein lukrativer Arbeitgeber ist. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb führten wir in Zusammenarbeit mit der AOK eine Mitarbeiterbefragung im November 2019 durch. Im Jahr 2022 konnten wir unser Gesundheitsprogramm weitgehend wieder aufnehmen.
Wir ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit es betrieblich möglich ist, ihre Tätigkeiten von zuhause aus (Homeoffice) durchzuführen. Dieses Angebot wird von unseren Beschäftigten angenommen.
Ferner bieten wir ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm an, das von unseren Beschäftigten sehr gut angenommen wird.
Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs
Durch den Jahresüberschuss in Höhe von 8.193 T€, den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.474 T€ und die Rücklagen in Höhe von 10.286 T€ konnte der SÖR ein positives Eigenkapital in Höhe von 22.953 T€ ausweisen. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bevorstehenden Herausforderungen zufrieden stellend.
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informationen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als befriedigend eingeschätzt.
Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen
Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht)
Folgende Chancen und Risiken können auf die nachfolgende Prognose der künftigen Entwicklung einwirken:
Wir sehen die Chance durch weitere Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation die Optimierungspotentiale noch besser einsetzen zu können und damit die begrenzten Ressourcen noch wirtschaftlicher zu nutzen. Wir arbeiten weiter daran, auf einem schwierigen Arbeitsmarkt ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Finanzielle Risiken: Die Finanzierung der Anlageinvestitionen wurde im Wesentlichen durch ein im Dezember 2012 vereinbartes langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg gesichert. Das Trägerdarlehen hat einen festen Zinssatz und hat eine aktuelle Laufzeit bis zum 30.06.2030. Ausfallrisiken bei Forderungen sind als gering einzustufen. Die Mehrzahl der Forderungen bestehen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Insgesamt bewegen sich die Forderungsausfälle unverändert auf niedrigem Niveau.
Marktrisiken: Den weit überwiegenden Teil unserer Dienstleistungen erbringen wir für die Stadt Nürnberg. Diese ist damit unser Hauptkunde. Dadurch sind wir abhängig von der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg.
Marktpreisrisiken: Im Beschaffungsmarkt lassen sich im Wesentlichen zwei Preisrisiken ermitteln. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und des immer noch niedrigen Zinsniveaus in Deutschland sind die Preise für Bauleistungen (Straßenbau) auch im Geschäftsjahr weiterhin überdurchschnittlich zur allgemeinen Preisentwicklung um ca. 20,3 Prozentpunkte gestiegen (Preisindex für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundesamt Stand November 2022). Wir versuchen dieses Risiko über frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit Bauunternehmen zu minimieren. Dies wird insbesondere aufgrund der Preissteigerungen bei Rohstoffen immer schwieriger. Auch die Preise für Energie sind in den letzten Jahren deutlichen Schwankungen unterworfen, wobei der vbw Energiepreisindex das Preisniveau im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um +88,1 % überschritten hat. Diesen Schwankungen der Energiepreise wirken der Eigenbetrieb u.a. durch den Einsatz von energieeffizienteren Beleuchtungen im Stadtgebiet Nürnberg entgegen.
Strategische Risiken: Eine Änderung der strategischen Ausrichtung des Eigenbetriebes ist nicht zu erwarten. Allerdings unterliegt die strategische Ausrichtung politischen Entscheidungsprozessen.
Grundstücksrisiken: Für das Grundstück Großreuther Straße wurde in Vorjahren eine Risikobeurteilung hinsichtlich Altlasten durch einen externen Gutachter durchgeführt. Auf Basis dieses Gutachtens ergäben sich nur bei einer völligen Nutzungsänderung Kosten für Altlastenbeseitigung. Für die derzeitige Nutzung des Grundstückes besteht keine Notwendigkeit, den Wertansatz des Grundstückes zu ändern. Für das Areal Am Pferdemarkt wurden durch ein externes Gutachten keine Altlasten festgestellt. Für eine Wertminderung des Grundstücks gibt es deshalb keine Anhaltspunkte.
Wetterrisiken: Da der SÖR im Stadtgebiet Nürnberg auch den Winterdienst verantwortet, unterliegt der Eigenbetrieb auch einem Wetterrisiko. In kalten und/oder schneereichen Wintern erhöhen sich die Kosten für den Winterdienst erheblich.
Reputationsrisiken: Aus unserer Sicht sind mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg für den SÖR auch erhebliche Reputationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufriedenstellend erledigt, fällt diese nach unserer Einschätzung unmittelbar auf den SÖR zurück.
Operative Risiken: Operative Risiken ergeben sich beim SÖR überwiegend aus der Verfügbarkeit von personellen Ressourcen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Unterhalt und Neubau von Straßen, Brücken, Wegen und Plätzen zu (siehe auch Personalrisiken) zu.
Die Auswirkung der geopolitischen Konflikte auf die Verfügbarkeit der Rohstoffe aufgrund Lieferengpässe kann, aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren Zeitdauer der Beeinträchtigung, nicht eingeschätzt werden. Wir gehen jedoch auf Grundlage der vorliegenden Daten für 2023 von stark schwankenden Rohstoff- und Energiepreisen aus.
Rechtliche Risiken: Gegen den SÖR werden Ansprüche Dritter geltend gemacht. Wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sind nicht zu erwarten.
IT-Risiken: Die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Informationstechnologie ist von großer Bedeutung. Wir minimieren ein IT-Ausfallrisiko weit möglichst durch den Einsatz von Standardsoftware. Unser ERP-System ist an das der Stadt Nürnberg angebunden und wird auch von dieser durch entsprechende Organisationseinheiten betreut und nach unseren Vorgaben weiterentwickelt.
Personalrisiken: Bei der Personalbeschaffung konkurrieren wir mit anderen Anbietern um qualifiziertes Personal. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft erschwert die Personalrekrutierung aber zusehends. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus den Ingenieurberufen. Auch in den anderen Berufen konnten wir keine wesentliche Verbesserung bei der Bewerbersituation feststellen.
Die Personalrisiken könnten sich jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt durch die Abwanderung von qualifizierten Beschäftigten aus Branchen im Umbruch mittelfristig verbessern.
Insgesamt stufen wir das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Festlegung kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig ein. Für die Straßenreinigung sind gravierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich ziehen, nicht erkennbar.
Für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete, legt die Straßenreinigungssatzung den Benutzungszwang für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung fest. Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Maßgebend für die Gebührenhöhe ist die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Basis des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Prognose 2023
Obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2022 wieder um +1,9 % gewachsen ist (Pressemitteilung 20 vom 13. Januar 2023 des Statistischen Bundesamts) ist, geht der Sachverständigenrat in seiner Konjunkturprognose für 2023 und 2024 wieder von einem geringen Wachstum von 0,2 bzw.1,3 % aus (Quelle: Konjunkturprognose 2023 und 2024 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Seite 1).
Die Bundesregierung geht von einem geringen Anstieg der Arbeitslosenquote von 5,3 % auf 5,4 % (Aktualisierte Konjunkturprogose 2023 und 2024 vom 22. März 2023, Seite 4, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Stand 17.März 2023) aus.
Der Einfluss des Krieges Russlands gegen die Ukraine und weiterer geopolitischer Konflikte mit seinen Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Energiepreise und Störungen bei Warenlieferungen lassen sich schwer abschätzen. Es wird auf jeden Fall zu schwankenden Preisen und Verzögerungen oder gar dem Ausfall von Warenlieferungen kommen.
Im Geschäftsjahr 2023 planen wir Investitionen in Höhe von 18.267 T€. Dabei sollen in unseren Fuhrpark 4.000 T€ und in Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.302 T€ investiert werden. Daneben sind für Grundstücke und Gebäude, im Wesentlichen für die neue „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ 12.000 T€ vorgesehen.
Für die Finanzlage des Eigenbetriebes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten, sodass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können.
Im Wirtschaftsplan für 2023 wird ein Ergebnis in Höhe von T€ +225 prognostiziert, welches aus der Straßenreinigung resultiert.
Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses im Vorjahresvergleich auf 22.953 T€ (Vj. 14.760 T€) erhöht.
Nürnberg, 26.06.2023
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, am 29. Juni 2023
CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg
Mohr Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert)
Verwendungsvorbehalt
Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom1.Januar2017
:DIkoD
1.Geltungsbereich 6.WeitergabeeinerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern (1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(ArbeitsoderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas- ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen, derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts- Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti- prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustimgeAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiterodergesetzlichzwingendvorgeschriebenist. gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen Anordnungverpflichtet. (2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirtschaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart (2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftraggesolcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig. gegenüber.
7.Mängelbeseitigung 2.UmfangundAusführungdesAuftrags (1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung (1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm- durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbeterwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs- rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfülmäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh- AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis- wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrachseseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt, teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen. UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9. (2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebswirtschaftlichenPrüfungen–derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung. (2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1, (3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn. AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen hinzuweisen. (3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirtschaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die 3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene (1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma- gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftraggetionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören. UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes 8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschaftsprüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen. (1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB, §43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm (2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän- beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu- entbindet. liertenschriftlichenErklärungzubestätigen. (2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz beachten. 4.SicherungderUnabhängigkeit
esiewliet redo znag ekcurdroV eid ,tettatseg thcin se tsi segalreV sed gnugimheneG enhO .netlahebrov ethceR ellA .netierbrev uz redo/dnu negitläfleivrev uz egeW mehcsinortkele redo mehcsinahcemotof fua .wzb nekcurduzhcan frodlessüD
(1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes 9.Haftung AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜbernahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech- (1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbenungzuübernehmen. sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaftungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323 (2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts- Abs.2HGB. prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunternehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab- (2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah- WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt. mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit, sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1 ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenSchadensfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt. 5.BerichterstattungundmündlicheAuskünfte (3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf- SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu. Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern (4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver- Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden. letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt. Auftragssindstetsunverbindlich.
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09/2016 0E56NFT
Lizenziertfür/Licensedto:CURACONGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft|4311118|139
(5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines (6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,KörperausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht- allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei- demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer, nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5Mio.€in b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFinanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen, Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMindestversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht- c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUmprüfungen. wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund (6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs dergleichenund MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentationsfürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh- pflichten. rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§ (7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals 1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung machen,bleibtunberührt. etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrgenommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnterlagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen. 10.ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
:DIkoD
(1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder 12.ElektronischeKommunikation Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden. DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage- perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift- etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirtlicherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren. Wortlautzulässig.
(2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber 13.Vergütung denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben. (1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich (3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen- AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt. ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefriedigungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals Gesamtschuldner. 11.ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen (2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur (1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerlimitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig. chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollständigzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen. 14.Streitschlichtungen
(2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2desVerbraucherstreitbeileausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge- gungsgesetzesteilzunehmen. berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung 15.AnzuwendendesRecht steht. FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn- (3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie sprüchegiltnurdeutschesRecht. laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkeiten:
a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer, KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklärungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahresabschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen undNachweise
b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern
c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden
d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern
e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder untera)genanntenSteuern.
DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung.
(4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPauschalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorieren.
(5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerberatervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist, kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform vereinbartwerden.
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Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 20.09.2023):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 festgestellten Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Mehr Sport für Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.10.2021
Anlagen: Antrag_Sport_CSU Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
„Niedrigschwellige Bewegungsangebote“ für Erwachsene können nur in sehr begrenztem Maße im Rahmen der Sanierung und Neuanlage von Grünanlagen integriert und umgesetzt werden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. In der Vorlage werden allgemeine Grundsätze und Anforderungen für diesen Tatbestand näher erläutert. Die wenigen Maßnahmen, die zur Umsetzung kommen bzw. geplant sind, werden kurz erläutert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sollen alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnbi Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(S)stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
1110.2021
. Müller
Mehr Sport für Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit über einem Jahr haben die Überlegungen zu einer neuen Sportentwicklungsplanung in der Verwaltung wie der Fahrt aufgenommen. In regelmäßigen Abstanden wird in der Sportkommission berichtet, wie in Zukunft bei neuen, größeren Bauvorhaben auch immer wieder Sportthemen und die Bedarfe der Nürnberger Sportler mit gedacht werden können. Die CSU Stadtratsfraktion unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich.
Nun bieten aber nicht nur große Bauvorhaben und Stadtentwicklungsprojekte das Potential diverse Sportnut zungen unterzubringen, sondern auch Bestandsflächen wie z. B. öffentlichen Grünanlagen. Im öffentlichen Raum gibt es viele Möglichkeiten, größere und kleine Bewegungsfelder zu integrieren, um dort niederschwellig Sport zu ermöglichen.
So könnten in Parks weitere Bewegungsfelder wie z. B. für Beachvolleyball oder Yoga integriert werden oder auch Flächen für neue Sportarten wie z.B. Spikeball. Auf Plätzen könnten Geschicklichkeits- und Gleichgewichts übungen Vorkommen.
All diese Maßnahmen sollten auch immer den lokalen Sportvereinen offenstehen, damit sie dort Vorführungen und Kurse anbieten können, um neue Mitglieder für ihren Verein anzuwerben.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft, ob im Rahmen von aktuell in Planung befindlichen Sanierungs- und Umbaumaß nahmen ohne große zeitliche Verzögerungen auf öffentlichen Flächen auch niedrigschwellige Sportan gebote integriert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21100500 Mehr Sport in Nürnberg.docx
Antrag CSU-Fraktion: Mehr Sport für Nürnberg, vom 11.10.2021
Sachverhaltsdarstellung
Allgemeine Grundsätze und Ausgangslage „Niedrigschwellige Bewegungsangebote“ im öffentlichen Raum sollen gesundheits- und nicht leistungsorientiert sowie allen Alters- und Zielgruppen kostenfrei und barrierefrei zugänglich sein. Typische Aktivitäten sind Jogging, Laufen, Nordic Walking, Radfahren, Inlinern, Gymnastik, Fitnesstraining, aber auch Ballsport wie Bolzen, Basketball oder Tischtennis sowie Trendsport wie Disk-Golf oder Slackline. Auch schon ein täglicher Spaziergang trägt zur Gesunderhaltung und Erholung bei. Ein hoher Prozentanteil (69%) der gesamten sportlichen Betätigung in der Stadt Nürnberg wird nicht organisiert, z. B. im Freien durchgeführt, und kann dem Freizeitsport zugeordnet werden. Dieser wird dann auch größtenteils außerhalb der Sportvereine oder anderer Institutionen ausgeübt. In der Corona-Zeit hat sich dieser Trend aufgrund der beschränkten Sportmöglichkeiten in Gruppen und geschlossenen Räumen noch zwischenzeitlich deutlich verschärft, nach dem Ende der Beschränkungen jedoch wieder normalisiert. Der öffentliche Raum soll und kann jedoch nicht die Funktion von Sportvereinen und anderen Sportinstitutionen ersetzen und in Konkurrenz zu diesen stehen. Bewegung im öffentlichen Raum kann nur niederschwellig und im begrenzten Maß angeboten werden. Überdachte Sportanlagen sowie genormte leistungsorientierte Freisportanlagen scheiden grundsätzlich aus.
Stadtplätze oder andere innerstädtische öffentliche Straßen- und Verkehrsräume sind nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße geeignet. Zahlreiche Nutzungen und Funktionen im öffentlichen Verkehrsraum konkurrieren miteinander. In den hoch verdichteten Stadtteilen, insbesondere in der historischen Altstadt, können keine Bewegungsflächen angeboten werden, weil entweder zahlreiche Veranstaltungen dies verhindern oder kein öffentlicher Raum vorhanden ist, der eine sichere und konfliktfreie Nutzung von Bewegungsangeboten gewährleisten kann. Nur in sehr begrenztem Umfang können im Rahmen von aktuellen Umgestaltungsplanungen an einzelnen innerstädtischen Stadtplätzen „niedrigschwellige Bewegungsangebote“ in Verbindung mit dem Element Wasser berücksichtigt werden.
Die meisten öffentlichen „niedrigschwelligen Bewegungsflächen“ befinden sich in den öffentlichen Grün- und Freiflächen, die mit ihren Wegen und Rasenflächen allgemein multifunktionale Freizeit- und Bewegungsräume sind. Körperliche Aktivität in Parks und Grünanlagen ist für viele Menschen mittlerweile fester Bestandteil des Alltags. Durch die Zunahme des selbstorgansierten Sports steigt der Nutzungsdruck auf den vorhandenen Grünflächen weiter, weshalb „niegrigschwellige Bewegungsflächen“ nur unter bestimmten Voraussetzungen integriert werden können. Die Bedarfe der Breiten- und Leistungssportler*innen können „niedrigschwellige Angebote“ nicht decken. Hierfür stehen die ansässigen Vereine im Stadtgebiet mit ihren gut ausgebauten Sportanlagen zur Verfügung, die wetterunabhängig auch bei hohen Temperaturen oder Dauerregen Bewegung und Sport ermöglichen.
Voraussetzungen der Planung und Nutzung Neben den diversen Umweltbelangen (Entsiegelung, Bäume, Frisch- und Kaltluft/ Kleinklima, Biodiversität, Nachhaltigkeit, etc.) müssen öffentliche Grünanlagen auch ausreichend große, ruhige Aufenthalts- und Erholungsbereiche anbieten. Nur wenn genügend frei gestaltbarer Raum (größer ca. 1 ha) vorhanden ist, können großflächigere Angebote wie z.B. größere Calisthenicsanlagen, Beachvolleyball o.ä. eingeplant werden.
„Niedrigschwellige Bewegungsflächen“ für Erwachsene werden in der Bauleitplanung nicht festgesetzt, da sie als Bestandteil der Grünflächen angesehen werden. Dies führt jedoch bei lärmintensiven Bewegungsangeboten wie z.B. Basketballplätzen, Bolzplätzen oder Skateparks zu Konflikten in wohnungsnahen, zu kleinen Grünanlagen. Aufgrund des weiter zunehmenden Freiflächendefizits bei steigender Bevölkerungszahl und überbordender Multicodierung wird es
immer schwieriger, solche Anlagen möglichst konfliktfrei bzw. überhaupt zu verorten. Außerdem bedeutet es bei vielen Bewegungsangeboten gleichzeitig eine Flächenversiegelung, die innerhalb der immer kleiner und weniger werdenden Grünanlagen unbedingt vermieden werden muss. Die meisten öffentlichen Bewegungsflächen in der Stadt Nürnberg werden vom Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ systematisch entwickelt, welche die verbindliche Grundlage für die Spielflächenplanung darstellt. Die Einplanung von Spielflächen ist mit Bedarfszahlen (3,4m²/ Einwohner) im Baulandbeschluss verankert. Im Rahmen der Neuplanung und Sanierung von Grünanlagen verfolgt SÖR das Ziel, die Belange und Wünsche der vielschichtigen Stadtgesellschaft nach „niedrigschwelligen Bewegungsangeboten“ soweit wie möglich zu berücksichtigen und in die Gesamtplanung zu integrieren, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben.
Die dicht besiedelten Stadtteile sind nicht ausreichend mit öffentlichen Grünanlagen versorgt. Mit der Nachverdichtung und wachsenden Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg reduzieren sich die wenigen vorhandenen Freiflächen und Freiräume stetig weiter. Das gesamtstädtische Sportflächendefizit kann nicht durch eine Qualifizierung oder sogenannte Multicodierung innerhalb öffentlicher Grünanlagen aufgefangen werden. Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks durch mehr Menschen auf weniger Fläche ist der Ausbau immer mit einer zusätzlich notwendig werdenden Versiegelung verbunden. Es ist dabei abzuwägen, ob die Installation von Geräten und versiegelten Flächen einer Begrünung vorzuziehen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Ergänzung von weiteren Sportangeboten in den ohnehin „übernutzten“ Grünflächen nicht zielführend. Um zu vermeiden, die wenigen öffentlichen Grünflächen weiter zu versiegeln, sollte daher auf vorhandene befestigte Flächen ausgewichen werden. Neben der Ausweisung von ausreichend neuen Grün- und Freiflächen einschließlich einer Bedarfszahl für Bewegungsflächen im Rahmen der Bauleitplanung müssen zusätzliche, kooperative Strategien gefunden werden, um zweckgebundene, halböffentliche und auch private Freiflächen, den Straßenraum und Transformationsflächen für eine Freiraumnutzung zu aktivieren. Betrachtet werden sollten daher sowohl Sportanlagen für den Schul- und Vereinssport als auch minder genutzte versiegelte Flächen im öffentlichen oder privaten Raum (wie z.B. Parkplätze an Einkaufszentren, Gewerbegebieten, etc.). Im Rahmen von Sonderförderprogrammen, z.B. „Mehr Grün für Nürnberg“, gibt es die Möglichkeit, auch auf privaten Flächen die Errichtung von Bewegungsangeboten zu fördern, sofern diese mit einer Entsiegelung und Neugestaltung von Flächen einhergehen.
Angesichts eines zunehmend sportlichen Alterns, der fortschreitenden Individualisierung und im Zuge dessen einer zunehmenden Abkehr von Sportvereinsstrukturen wird eine Herausforderung darin bestehen, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten so im öffentlichen Raum zu planen, zu gestalten und zu unterhalten, so dass sie nicht im Konflikt und Konkurrenz mit den anderen vielfältigen Funktionen stehen. Um die Stadt Nürnberg besser mit ausreichend Sport- und Bewegungsflächen zu versorgen, braucht es eine ressortübergreifende Betrachtung. Bewegung im öffentlichen Raum zu etablieren ist eine kommunale Querschnittsaufgabe der gesamten Verwaltung unter der Federführung des Sportservice der Stadt Nürnberg
Maßnahmen 2021 bis 2026
2023 wird im Rahmen der Sanierung der Grünanlage Helmut- Herold- Platz in Zusammenarbeit mit dem Sportservice eine Fitnessanlage für alle Altersgruppen hergestellt.
In Planung, aber noch nicht finanziert sind:
Grünzug Ferdinand- Drexler- Weg: Frisbee-Golf
Luitpoldhain: Des Weiteren soll im Rahmen der Sanierung des Spielplatzes und des Umbaus der ehemaligen Minigolfanlage in der Grünanlage Luitpoldhain der größte Teil des vorhandenen Parkplatzes in das Gesamtkonzept integriert, entsiegelt und zu einem vielfältigen,
generationsübergreifenden Spiel- und Sportangebot umgebaut werden. Geplant sind hier verschiedene Multifunktionsspielfelder, die für diverse Ballspielarten wie Fußball, Basketball und Feldhockey ausgerichtet sind. Ein größerer Bolzplatz und ein Fitnessbereich ergänzen das Angebot.
Stadtpark: Der 2023 beschlossene Masterplan Stadtpark sieht im Norden des Stadtparks eine Calisthenics-Anlage, ein Basketballfeld und hohe Schaukeln auch für die Nutzung für Erwachsene vor. Die Bolzwiese sowie Tischtennisplatten sollen erhalten bleiben. Auch ist eine neu anzulegende „Fitnessrunde“ mit rund 1,6 km Länge mit wegbegleitenden Kleingeräten für Kraftübungen eingeplant. Dabei wird auf eine gute Mischung geachtet: sie sollen unterschiedliche Fitness-Level und Bewegungsansprüche abdecken. Die Fitness-Runde führt über die beiden Eingangsplätze und bietet dort jeweils Erläuterungen und Infos zur Nutzung der Strecke. Mit diesen Angeboten wird den Wünschen der Bürger*innen nach generationenübergreifenden Bewegungsmöglichkeiten entsprochen.
SÖR/040/2022/1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
WC Hohe Marter
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.01.2022
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.01.2022 Sachverhalt Voruntersuchung Hochbauamt
Sachverhalt (kurz):
In der Vorlage wird seitens der Verwaltung ausführlich die beantragte Sanierung der ehemaligen WC-Anlage Hohe Marter bewertet und eine Empfehlung für den weiteren Umgang gegeben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
WC-Anlage Grünanlage Hohe Marter, Zweibrückener Straße 68
Ausgangssituation
Im Jahr 1953 gab es an der Hohen Marter noch eine Endhaltestelle für Straßenbahn und Busse. Da hier viele Menschen um- oder ausgestiegen sind wurde in der Grünanlage direkt daneben eine WC-Anlage geplant.
Im Jahr 1955 wurde nach Plänen des Hochbauamtes in der Hohen Marter, direkt an der Zweibrückener Straße ein öffentliches Gebäude mit Toiletten für Damen und Herren errichtet. Das Gebäude besteht aus einem eingeschossigen kreisrunden Baukörper und auskragendem Flachdach und entsprach damals dem aktuellen Stand der Technik.
Im Laufe der Jahre hat sich der bauliche Zustand durch den Gebrauch, der Witterung und Vandalismus deutlich verschlechtert.
Durch die Eröffnung des U-Bahnhofes Hohe Marter in einiger Entfernung der Anlage und den Wegfall der Straßenbahnendhaltestelle haben sich auch die Benutzerzahlen stark verringert.
Im Jahr 2003 kamen alle Öffentlichen WC-Anlagen im Rahmen von Einsparungsmöglichkeiten auf den Prüfstand.
Die WC-Anlage Hohe Marter hätte zu diesem Zeitpunkt schon dringend renoviert werden müssen. Die Kosten für die Erneuerung von Rohren, Sanitäreinrichtungen und Malerarbeiten wären schon damals sehr hoch gewesen. Unter Berücksichtigung der hohen Renovierungskosten, der niedrigen Besucherzahlen und des regelmäßigen Vandalismus hat man sich damals entschieden, diese WC-Anlage zu schließen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2004 wurde die WC-Anlage geschlossen.
Eine Übernahme des Gebäudes für eine anderweitige Nutzung fand bislang kein Interesse.
Die sich seit 2004 bis heute ergebenen Jahre im geschlossenen Zustand haben die Bausubstanz weiter verschlechtert.
Zwischenzeitlich hat das Landesamt für Denkmalschutz das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt.
Die Grünanlage Hohe Marter wurde vor ein paar Jahren neugestaltet und aufgewertet. Diese Anlage ist ein Quartierspark in Schweinau, der für die umliegenden Bürgerinnen und Bürger zur Erholung dienen soll. Bei Quartiersgrünanlagen geht man davon aus, dass die Besucherinnen und Besucher im Umfeld der Grünanlage wohnen und im Bedarfsfall auch dort eine Toilette aufsuchen können. Daher wurde bei der Umgestaltung des Parks auch keine öffentliche WC-Anlage mit eingeplant.
Seit der Umgestaltung der Grünanalage Hohe Marter haben einige Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer WC-Anlage geäußert. Dies und die Tatsache, dass das ehemalige WC-Gebäude trotzt seines Denkmalschutzes vor sich hin verfällt, hat die CSU-Fraktion veranlasst, eine Überprüfung der Instandsetzung des Gebäudes inclusive der Wiederherstellung der eigentlichen Nutzung zu beantragen.
Möglichkeiten für die Errichtung einer WC-Anlage
Investitionskosten
a) Reaktivierung des ehemaligen WC-Gebäudes
Das städtische Hochbauamt hat auf Veranlassung von SÖR das Gebäude unter dem Gesichtspunkt der Wiederherstellung untersucht und eine Kostenschätzung für die Sanierung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Planungsunschärfe und der Baupreisentwicklung bis zum möglichen Baubeginn abgegeben.
Variante 1: die Sanierung des Gebäudes, um es vor dem Verfall zu bewahren
Instandsetzung der Außenwände, (Außenputz und Anstrich) und des Stahlbetondachs mit neuer Abdichtung, Überarbeitung Türen/Fenster, Trennen des TW-Anschusses und Schließen der Grundleitung sowie neues Regenfallrohr.
Die Kostenschätzung brutto: 197.477,00 €
Variante 2: Sanierung des Gebäudes inclusive des Einbaus einer Toilettenanlage
Zu den Instandsetzungsarbeiten von Variante 1 kommt hier noch der Einbau einer Unisextoilette hinzu. Da auch die Eingangstüre unter Denkmalschutz steht, kann es keine Verbreiterung für den Einbau einer Behinderten –Toilette geben. Auch können nur Teile des Innenraumes zeitgemäß umgebaut und mit moderner Sanitärtechnik ausgestattet werden, da Teile des Innenraumes ebenfalls unter Denkmalschutz stehen.
zusätzlichen Kosten für eine einzige Toilette 120.250,00€
Die Kostenschätzung gesamt 317.727,00€
In der momentanen finanziellen Situation der Stadt Nürnberg dürfte es nur schwer zu vermitteln sein, eine Investition für eine einzige Toilette mit 120.250€ zu tätigen.
Die Voruntersuchung Gebäudezustand und Sanierungsvarianten des Hochbauamtes sind als Anlage beigefügt.
b) WC-Anlage in Containerbauweise
Für die Grünanlage könnte ein Unisex-WC-Container mit Behindertenausstattung, Urinal und Waschbecken gekauft und aufgestellt werden. Entsprechende Anschlüsse müssen neu geschaffen werden.
Bei entsprechenden Fachfirmen wurden die Kosten für einen derartigen Container abgefragt.
Hier sind die aktuell geschätzten Kosten für den Container ca. 60.000,00€
sowie Anschlusskosten für Wasser, Abwasser, Strom ca. 12.000,00€
Fundament ca. 5.000,00€
Gesamt ca. 77.000,00€
c) Anschlusslose WC-Anlage
Die Stadt betreibt aktuell 2 wasser- und stromlose WC-Anlagen, eine am Norikusparkplatz am Wöhrder See sowie eine am Jamnitzerplatz. Zwischenzeitlich konnte der Servicebetrieb öffentlicher Raum umfangreiche Erfahrungen mit diesen Anlagen gewinnen.
Diese Anlagen wurden aus drei Gründen angeschafft:
-
Keine Anschlusskosten an Strom-, Wasser- und Abwassernetze also Aufstellung auch weit ab von Ver- und Entsorgungsleitungen 2. Günstigere Anschaffungskosten
-
Ökologische Gesichtspunkte, kein Wasserverbrauch, Wiederverwertung der menschlichen Hinterlassenschaften.
Es hat sich herausgestellt, dass diese anschlusslosen WC, die den städtischen Anforderungen entsprechen, die gleichen Anschaffungskosten wie konventionelle WC haben. Die Kosten für die Reinigung fallen in gleicher Höhe wie bei einem normalen öffentlichen WC an. Eine Einsparung ergibt sich tatsächlich nur bei Frischwasser und Stromverbrauch. Es kommen jedoch die Kosten für die regelmäßige Entsorgung der Flüssig- und Feststoffe aus dem Auffangbehälter neu hinzu.
Die Entsorgung menschlicher Exkremente in Form von Kompostierung ist in Deutschland aktuell nicht erlaubt. Es gibt nur eine einzige zugelassene Testanlage in Eberswalde bei Berlin. Das Sammeln und Transportieren dieser Fäkalien per kraftstoffbetriebenen Fahrzeug nach Eberswalde ist aus ökologischer Sicht kontraproduktiv, aus hygienischer Sicht gibt es Bedenken bezüglich der Sicherheit und der Gesundheit der Reinigungskräfte und der Geruchsbelästigung.
Der größte Nachteil dieser WC ist der nicht vorhandene Wasseranschluss. Auch diese Anlagen müssen regelmäßig gereinigt werden. Der Verschmutzungsgrad eines öffentlichen WC ist deutlich höher als in einem Privathaushalt. Die Nutzung von Wasser zur Reinigung ist aber nur sehr bedingt möglich. Einerseits muss das Wasser vom Reinigungspersonal mitgebracht werden, darf nach Vorgabe der Hersteller aber nur in ganz geringen Mengen eingesetzt werden. Andererseits lassen sich die betriebsüblichen Verschmutzungen ohne den Einsatz von Wasser und Reinigungsmitteln aber nicht gut entfernen. Auch dies spricht unter hygienischen Gesichtspunkten gegen derartige Anlagen. Gerade während der Coronazeit ist gründliches Händewaschen immer wieder als sehr wichtig thematisiert worden. Auch nach einem Toilettenbesuch möchten sich Besucherinnen und Besucher gerne die Hände waschen, was aber ohne Wasseranschluss nicht möglich ist.
Von der Errichtung einer anschlusslosen WC-Anlage an der Hohen Marter wird daher abgeraten
Betriebs- und Unterhaltskosten
Für alle drei Möglichkeiten kommen neben den Anschaffungskosten noch die Kosten für den laufenden Betrieb und Unterhalt hinzu.
Hier müsste von einer dreimaligen Reinigung pro Tag ausgegangen werden. Vergleichbare Bestands-Toilettenanlagen haben jährliche Kosten zwischen 6.700€ und 10.000€.
Jährliche Kosten für Wasser, Strom und Abwasser liegen hier zwischen 1.500€ und 2.300€.
Nicht bezifferbar sind mögliche Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden.
Somit würden sich aktuell die laufenden jährlichen Kosten zwischen 8.200€ und 12.300€ bewegen.
Fazit:
Der Wunsch nach öffentlichen WC-Anlagen wird immer wieder von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern bei Politik und Verwaltung vorgebracht. Der Wunsch ist verständlich, doch muss man auch die Notwendigkeit betrachten. Bei den Quartiersgrünanlagen geht man davon aus, dass der Einzugsbereich relativ nahe um die Grünanlage herumliegt und sich nur sehr wenige Menschen aus anderen Stadtteilen hier aufhalten.
Bei der Planung einer neuen WC-Anlage sollen Nutzen, Risiken und Kosten gegeneinander abgewogen werden. An allen städtischen WC-Anlagen gibt es Vandalismusschäden, wodurch hohe Kosten für Reparaturen entstehen und die Anlagen nicht immer nutzbar sind. Leider werden die Anlagen auch immer wieder zu anderen Zwecken als zur Verrichtung der Notdurft benutzt. Drogenkonsumenten und Obdachlose, die sich hier aufhalten schrecken die normalen Benutzer ab, der Ärger mit der umliegenden Nachbarschaft ist vorprogrammiert. Es muss eine Abwägung zwischen dem Nutzen für eher wenige Besucherinnen und Besucher und den daraus enstehenden Nachteilen und Kosten getroffen werden.
An der Hohen Marter ist - nach den Erfahrungen der Vergangenheit - mit nur wenigen Benutzern am Tag zu rechnen. Die Stadt Nürnberg muss bei Investitionen auch den tatsächlichen Nutzen und die Kosten im Auge behalten. Nicht an jedem Ort, den sich Bürgerinnen und Bürger wünschen, kann auch eine WC-Anlage errichtet werden.
Seit der Schließung der WC Anlage 2004 gab es bis zur Neugestaltung der Grünanlage keine Nachfragen nach einer WC-Anlage. Unter Abwägung der Kosten für die Investition und den laufenden Unterhaltskosten sollte weder ein zusätzlicher Einbau eines WC in das Bestandsgebäude noch der Neubau einer WC-Anlage realisiert werden.
Die Verwaltung kann daher den Einbau in das denkmalgeschützte Gebäude bzw. den Neubau einer WC-Anlage an der Grünanlage Hohe Marter nicht empfehlen.
Ob das denkmalgeschützte Gebäude (Variante 1 des Hochbauamtes) saniert werden soll, ist im zuständigen Fachausschuss des Hochbauamtes zu beraten.
Zweibrückener Straße 68 - Denkmalgeschützte
Bedürfnisanstalt aus 1955
Voruntersuchung Gebäudezustand und Sanierungsvarianten
Objektinformationen: Objekt ID -- Gebäude ID -- Gemarkung Nürnberg-Schweinau Bezirk Hohe Marter Flurstück 110
Inhaltsverzeichnis
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Sachverhalt 1.1. Vorbemerkung 1.2. Aufgabenstellung 1.3. Standort 1.4. Bestandsgebäude 1.5. Baulicher Zustand 1.6. Schadstoffe
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Varianten 2.1. Sanierungsaufwand, um das Gebäude zu erhalten 2.2. Sanierungsaufwand, um eine neue Toilettenanlage zu installieren
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Kosten 3.1. Kosten Variante 1 3.2. Kosten Variante 2
-
Bestandspläne
1. Sachverhalt
1.1. Hintergrund Die ehemalige Bedürfnisanstalt Hohe Marter wurde im Rahmen von Einsparungen 2004 geschlossen. Die Anlage stammt aus den 50igerJahren und wurde seit dieser Zeit nicht saniert. Der bauliche Zustand war zum Zeitpunkt der Schließung nicht mehr Stand der Technik. Eine Investition in neue Sanitärausstattung, Malerarbeiten innen und außen, Erneuerung aller Rohre wäre schon damals fällig gewesen. Die sich danach bis heute ergebenen 19 Jahre im geschlossenen Zustand haben die Bausubstanz weiter verschlechtert.
1.2. Aufgabenstellung SÖR beauftragt H mit einer Vorlagenerstellung für zwei Varianten mit Kostenermittlung:
Variante 1:
Hier nur der unbedingte Sanierungsaufwand, um das Gebäude vor Verfall zu bewahren.
Das heißt, nur Instandsetzung der Außenwände (Außenputz, Anstrich) und des Stahlbetondachs mit neuer Abdichtung, Überarbeitung Türen/Fenster. Trennen/Stilllegen des TW-Anschlusses und Schließen der Grundleitungen. sowie neues inneres Regenfallrohr.
Variante 2:
Sanierungsaufwand, um eine neue Toilettenanlage zu installieren
Eine rollstuhlgerechte Toilette ist nicht umsetzbar, da das Denkmalamt einer Verbreiterung der Eingangstür auf 90cm nicht zustimmt, deshalb Planung einer nicht barrierefreien Unisex- Toilette.
Der Einbau kann im ehemaligen Raum „P“ (Urinale) umgesetzt werden, da hier die kürzeste, direkte Anbindung an die vorhandenen Grundleitungen möglich ist, sowie das Denkmalamt den Umbau in diesem Raum zulässt. Für die Kostenermittlung gehen wir von einer Planung mit einem WC, einem Handwaschbecken und einer kleinen neuen Putzmittelkammer mit Ausgussbecken in diesem Raum aus.
Die Räume WC Herren, WC Damen und Wärterin würden nicht umgebaut, sondern in ihrem jetzigen Zustand erhalten.
Die Instandsetzungsarbeiten für das Gebäude wären die gleichen, wie in Variante 1.
1.3. Standort Das Gebäude liegt südlich in der Grünanlage Hohe Marter Schweinau an der Zweibrückener Straße. Erschlossen wird es über den an der Straße liegenden Fuß- und Radweg, als auch über die Grünanlage.
Bei Grünanlagen in den Stadtteilen wie bei der Hohen Marter wird davon ausgegangen, dass kein größerer Einzugsbereich als die nähere Wohnumgebung besteht. Es kann hier grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in kurzer Zeit zu Hause eine Toilette aufgesucht werden kann. Die Besucherzahlen der öffentlichen Toilette Hohe Marter in den 90-iger Jahren waren jedenfalls sehr gering, was 2004 auch für die Schließung der WC- Anlage sprach.
1.4. Bestandsgebäude
Das 1955 genehmigte Gebäude aus damaliger Eigenplanung des Hochbauamts besteht aus einem eingeschossigen, kreisrunden Baukörper, mit 7m Durchmesser und auskragendem Flachdach mit 9,4m Durchmesser. Tragendes Mauerwerk: Hochlochziegel, verputzt. Trennwände: Bimsdielen, verputzt, Fliesen. Dach: Stahlbetonplatte, unterseitig Isolierplatten, oberseitige Abdichtung: Mastixmasse. Innengefälle, zentrales mittiges Regenfallrohr. Fundamente: Stahlbeton, UK=1m u. OKG. Bodenaufbau: Schlackenauffüllung, Stampfbeton, Terrazzo, im Raum „Urinale“ neu gefliest.
Das Gebäude ist nach BayBo, Art.2, Abs. 3, in die Gebäudeklasse 1 einzuordnen.
Das Gebäude ist denkmalgeschützt:
„D-5-64-000-2839 Zweibrückener Straße 68. Öffentliche Bedürfnisanstalt, eingeschossiger Rundbau mit verputztem Ziegelmauerwerk, umlaufenden Fensterband unterhalb der Traufe und vorkragender, runder Stahlbetonplatte als Bedachung, nach Plänen des Städtischen Hochbauamts Nürnberg, 1954/55“
Vorhandene historische Bauteile:
Auskragendes Stahlbetondach. Stahlzargen und Stahltürblattrahmen der Außentüren. Stahlzarge und Stahlfensterrahmen des Verkaufsfensters. Teil des Eingangsschriftzugs. Glasbausteine in den Fensteröffnungen. Innenwände, Außenwände, Dachkonstruktion. Terrazzoboden und Wandfliesen in den Räumen WC Damen, Herren und Wärterin. Teilweise Innentürblätter.
Vorgabe Denkmalschutz: In den Räumen WC Damen, WC Herren und Wärterin werden Grundrissänderungen, sowie Änderungen der Wand- und Bodenbeläge seitens Denkmalamt voraussichtlich nicht zugestimmt. Einer Verbreiterung von Türöffnungen in der Außenwand, um Barrierefreiheit (rollstuhlgerecht) herzustellen, wird nicht zugestimmt. Daher ist kein rollstuhlgerechtes WC umsetzbar.
Im Raum P. (Urinale) wurden Bodenbelag und Wandbeläge bereits gegen nicht historische Beläge ausgetauscht, sowie neuere Edelstahlurinale und eine Vorwandinstallation angebracht. Seitens Denkmalamt kann in diesem Raum baulichen Änderungen zugestimmt werden.
1.5 Baulicher Zustand
Konstruktion/Mauerwerk:
Der Außenwandputz weist im Sockelbereich Feuchteschäden mit größeren Abplatzungen auf. Im Inneren Wandsockelbereich und Boden ist oberflächlich keine Feuchte festzustellen (Wände: Fliesenbelag, Böden: Terrazzo, teils Fliesen).
Das Betondach weist Abplatzungen im auskragenden Bereich auf (Betonsanierung erforderlich).
Das Betondach ist in der Mitte unterseitig mit Rissen und Abplatzungen aufgrund Dachundichtigkeiten und Feuchte-/Frosteinwirkungen beschädigt, vermutlich auch oberseitig (Betonsanierung erforderlich und neue Dachabdichtung). Die Holzwolle- Leichtbauplatten, sowie der Putz unterseitig der Decke sind aufgrund Feuchte teils stark beschädigt.
Die Glasbausteine / Glaslüftungssteine sind weitestgehend unbeschädigt und können voraussichtlich erhalten bleiben.
Dachabdichtung:
Die Dachabdichtung ist undicht, vor allem Wasserschäden deckenunterseitig in der Dachmitte. Neue Abdichtung erforderlich.
Oberflächen
Terrazzoboden mit voraussichtlich reparablen Rissen. Der Wandfliesenbelag in den Räumen WC Damen, WC Herren und Wärterin ist aus dem Baujahr und voraussichtlich weiter nutzbar. Stahlzargen und Stahltürblattrahmen der Außentüren und des Verkaufsfensters sind korrodiert. Entrostung und Neubeschichtung erforderlich. Neue Türblattfüllungen sind einzusetzen.
Grundleitungen/Regenwasserleitungen
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine Kanalsanierung erforderlich, eine Kanaluntersuchung wurde noch nicht durchgeführt. Anschluss ans öffentliche Netz ist vorhanden. Regenfallrohr innenliegend, nicht revisionierbar. Austausch erforderlich.
Elektrotechnik
Hausanschluss vorhanden, Anschluss bereits stillgelegt.
Sanitär
Wasseranschluss im Schacht vorhanden
Heizung
Vorhandene historische ELT-Wandheizkörper, defekt.
1.6. Schadstoffe Aufgrund des Baujahrs des Gebäudes ist nicht auszuschließen, dass sich Schadstoffe in Bauteilen, Materialien, Putzen, Dichtungsmaterialien und Deckoberflächen befinden. Vor einer weiteren Nutzung ist eine orientierende Schadstoffuntersuchung durchzuführen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
2. Varianten
2.1 Sanierungsaufwand, um das Gebäude vor Verfall zu bewahren
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Schadstoffuntersuchung, falls erforderlich Schadstoffsanierung
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Kanaluntersuchung und voraussichtlich Sanierung
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Beseitigung der Feuchteschäden im Außenputz, neue Sockelabdichtung bis unter OKG und
neuer Sockelputz, in Teilbereichen neuer Außenputz, Neuanstrich Außenwand u. Dachuntersicht
-
Betonsanierung der Stahlbetondachkonstruktion
-
Austausch und Neuanschluss des innenliegenden Regenfallrohrs
-
Stahlbetondach mit neuem Abdichtungssystem versehen, inkl. Spenglerarbeiten, neuer
Abwasseranschluss des Regenfallrohrs
- Denkmalgerechte Überarbeitung, Entrosten, Neuanstrich der Türen und Fenster in der
Außenwand
- Denkmalgerechte neue Tür- und Fensterfüllungen für die drei Eingangstüren, sowie für das
Fenster
2.2 Sanierungsaufwand, um eine Unsisex-Toilette einzubauen (Raum „P., Urinale)
-
Maßnahmen zur Sanierung analog zu Punkt 2.1, sowie:
-
Sanierung Deckenuntersicht innen
-
Wand- und Bodenbeläge innen erneuern
-
Maurer- und Verputzarbeiten innen
-
Trockenbau Vorwände und Putzmittelraum
-
Fachplanung Tech.Ausrüstung (Heizung, Sanitär, Elektro) Externes Planungsbüro
-
Sanitärtechnik und neue Edelstahlobjekte
-
Elektrotechnik und E-Heizkörper
3. Kosten
Fachbeteiligte und der Behindertenrat der Stadt Nürnberg wurden aus Zeitgründen nicht hinzugezogen. Die Kosten können sich im Verlauf einer detaillierten Planung ändern.
Aufgrund der Planungsunschärfe und Baupreisentwicklung bis zum Baubeginn wurde ein 30%iger Zuschlag in die Kosten eingerechnet.
(Baukosten auf Grundlage „BKI, Baukosten Positionen Altbau“, sowie AVA –Datenbank)
Variante 1 Sanierungsaufwand, um das Gebäude vor Verfall zu bewahren KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 102.359,00 € KG 400 Bauwerk Technische Anlagen 13.390,00 € KG 500 Außenanlagen 8.776,00 € KG 700 Baunebenkosten (35%-Satz von KG 300-500 einschließlich BVK) 43.580,00 € Gesamtkosten netto 168.095,00 € MwSt 19% 29.381,00 € Gesamtkosten brutto 197.477,00 €
Variante 2 Sanierungsaufwand mit Einbau einer Unsisex-Toilette (Raum „P., Urinale) KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 126.903,00 € KG 400 Bauwerk Technische Anlagen 66.690,00 € KG 500 Außenanlagen 6.743,00 € KG 700 Baunebenkosten (35%-Satz von KG 300-500 einschließlich BVK) 70.117,00 € Gesamtkosten netto 270.453,00 € MwSt 19% 47.273,00 € Gesamtkosten brutto 317.727,00 €
Hinzu kommen die laufenden Reinigungs- Wartungs- und Unterhaltskosten durch SÖR.
4. Bestandsplan
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Tempo 30 in Worzeldorf und Weiherhaus während des Hafenbrückenbaus und den erhöhten
Verkehrsbelastungen durch Verkehrsumleitungen
hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 07.09.2022
Anlagen: Antrag_Tempo 30 in Worzeldorf_SPD
Sachverhalt (kurz):
Die aktuellen Verkehrsmengen betragen auf dem Marthweg (nördliche Radmeisterstraße) 13.500 Kfz/24h, auf der Worzeldorfer Hauptstraße (westl. Spitzwegstraße/nördlich An der Radrunde) 8.500 Kfz/24h und auf der Spitzwegstraße (nördlich Worzeldorfer Hauptstraße) 20.500 Kfz/24h.
Die maximale werktägliche Mehrbelastung während der Bauzeit des Projekts Erneuerung der Hafenbrücken beträgt auf dem Marthweg nördlich des Knotenpunkts Wiener Straße 500 Kfz/24h.
Ein Großteil ist Hafenverkehr, der über den ausgebauten Knotenpunkt in die Wiener Straße Richtung Hafen abbiegt/abbiegen soll. Eine gezielte Führung des Verkehrs durch Weiherhaus und Worzeldorf ist nicht vorgesehen.
In der Ortsdurchfahrt Weiherhaus nördlich der Radmeisterstraße beträgt die maximale Mehrbelastung während der Bauzeit ca. 115 Kfz/24, in der Ortsdurchfahrt Worzeldorf nördlich der Worzeldorfer Hauptstraße liegt sie bei ca. 225 Kfz/24h. Somit ergibt sich eine Mehrbelastung auf allen Umleitungsstrecken von weit unter 5 %.
Die daraus resultierende Erhöhung der Immissionspegel ist sehr niedrig und subjektiv kaum als eine Veränderung der Lärmsituation seitens der Anwohner spürbar. Die geringen Mehrverkehre haben keine Auswirkungen auf die derzeitige Lärmsituation. Daher ist aus lärmfachtechnischer Sicht aufgrund des temporären Mehrverkehrs eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zielführend.
Eine Verbesserung der Situation im Hinblick auf die Lärmbelastung der Anwohner wäre mit passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) realisierbar. Die Stadt Nürnberg unterstützt finanziell auf freiwilliger Basis entsprechende Maßnahmen in bestehenden Wohnungen in denen tagsüber Lärmwerte von mindestens 67 dB(A) oder nachts von mindestens 57 dB(A) vorliegen.
Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmte Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern. Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt 25% der förderfähigen Kosten und ist gleichzeitig an Höchstbeträge begrenzt. Eine Vielzahl von Anwesen entlang der Umleitungsstrecken sind bereits in das Schallschutzfensterprogramm der Stadt Nürnberg aufgenommen und können bei Bedarf von den betroffenen Anwohnern in Anspruch genommen werden.
Der Straßenzug Worzeldorfer Hauptstraße-An der Radrunde-Radmeisterstraße-zwischen der Spitzwegstraße/ Schwanstetter Straße (Staatsstraße 2406) im Osten und der Marthweg im Westen sowie der Marthweg wurden verkehrsrechtlich überprüft und die Verkehrsunfallsituation ausgewertet.
Dabei wurde festgestellt, dass das Sicherheitsniveau hoch und die Unfallzahlen niedrig sind. Unfallhäufungen im Sinne der Unfallkommission-Relevanz bestehen nicht. Für den Fußverkehr sind Lichtsignalanlagen an verkehrsstärkeren Kreuzungen vorhanden, ansonsten an übersichtlicher Stelle Fahrbahnteiler als Querungshilfen.
Im Bereich der kinder- und jugendrelevanten Einrichtungen (Kinder- und Jugendhaus Red Box an der Van-Gogh-Straße, Max-Beckmann-Schule, Kath. Kindergarten Corpus Christi) besteht eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Im Bereich der kurvenreichen Ortsdurchfahrt des historischen Dorfkerns von Worzeldorf besteht eine Streckengeschwindigkeitsbeschränkung ohne zeitliche Einschränkung auf 30 km/h.
Die Situation im genannten Straßenzug wird fortlaufend beobachtet, bei Bedarf wird auf sich zeigende Sicherheitsdefizite in geeigneter Form reagiert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
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SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister Oberbürgermeister! der Stadt Nürnberg 0 7, StP. 2022 Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
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Nürnberg, 7. September 2022 Antragsteller: Goldmann
Tempo 30 in Worzeldorf und Weiherhaus während des Hafenbrückenbaus und den
erhöhten Verkehrsbelastungen durch Verkehrsumleitungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
während des Neubaus der Hafenbrücken soll laut der Planungen der Stadtverwaltung abschnittsweise der Verkehr von der Südwesttangente sowohl über den Marthweg als auch über die Schwanstetter Straße/Spitzwegstraße umgeleitet werden. Dadurch werden mehr Autos und vor allem mehr LKWs durch Worzeldorf und Weiherhaus fahren. Eine höhere Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und eine größere Verkehrsgefährdung für Fußgängerinnen und Radfahrende wird die Folge sein.
Eine vorübergehend eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in Weiherhaus auf dem Marthweg und in Worzeldorf auf der Spitzwegstraße würde sowohl den Verkehrslärm als auch die Verkehrsgefährdung reduzieren. Weitere Maßnahmen, die helfen, mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmerinnen, vor allem Schulkinder zu erreichen, sollten während der Hafenbaubrückenphase und den Umleitungen umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag: Die Verwaltung
- prüft die Einrichtung von Tempo 30 auf dem Marthweg in Weiherhaus und der
Spitzwegstraße in Worzeldorf während der Verkehrsumleitungen aufgrund der Hafenbrückenbauarbeiten.
- prüft weitere Maßnahmen, die helfen können, den erhöhten Verkehrslärm
für die Anwohnerinnen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmer, vor allem Schulkinder, Fußgängerinnen und Stadtrafsfroktion Nürnberg Fahrradfahrerinnen, zu erhöhen.
STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Dieter Goldmiea nn Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Tempo 30 in der Saarbrückener Straße während des Hafenbrückenbaus
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.02.2023
Anlagen: Antrag_Tempo 30_SPD
Sachverhalt (kurz):
Die aktuellen Verkehrsmengen betragen in der Saarbrückener Straße rd. 10.000 Kfz/24h. In einer "worst case"-Betrachtung über alle Bauphasen hinweg unter Annahme einer zeitgleichen Durchführung aller Brückenbauwerke in Achse Frankenschnellweg und Hafenstraße beträgt die maximale werktägliche Mehrbelastung in der Saarbrückener Straße durch den bauzeitlich bedingten Verdrängungsverkehr über einem Zeitraum von rd. 32 Wochen laut vorliegendem Verkehrsgutachten rd. 6.200 Kfz/24 h. Die auf dieser Grundlage durchgeführte lärmtechnische Untersuchung der zu erwartenden Schallimmissionen ergab in der Saarbrückener Straße eine Erhöhung der berechneten Beurteilungspegel durch die Straßenverkehrsgeräusche im Einzelnen um ∆L 2,1 dB. Insofern besteht für die Anlieger für den Zeitraum der Mehrbelastung ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Da eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als Lärmschutzmaßnahme diesem Anspruch gerecht wird, wurde bereits im Projekt eine Tempo- 30-Geschwindigkeits-begrenzung konzipiert und zugrundegelegt. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll befristet für die gesamte Dauer der Hauptbaumaßnahme (rd. 3 Jahre) angeordnet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
spd@stadt.nuernberg.de U1, Ü11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus or Abw 90403 Nürnberg egen
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Nürnberg, 7. Februar 2023 Antragsteller: Härtel
Tempo 30 in der Saarbrückener Straße während des Hafenbrückenbaus
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem im Oktober beginnendem Bau der Behelfsbrücken über die Südwesttangente im südlichen Abschnitt des Kreuzes Nürnberg-Hafen kommt der Neubau der drei Hafenbrücken einen weiteren wichtigen Schritt voran. Auf der Hafenstraße verkehren durchschnittlich 35.000 Fahrzeuge und auf dem Frankenschnellweg etwa 60.000 Fahrzeuge pro Tag. Mit Fortschreiten der Bauaktivitäten und der Ausweisung der Saarbrückener Straße als Aus weichroute ist auch mit einer Zunahme des PKW-Verkehrs auf der Julius-Loßmann-Straße zu rechnen. Dies würde auch zu Beeinträchtigungen im ÖPNV, insbesondere der Buslinien 51 und 68, führen.
Die angrenzende Wohnbevölkerung muss vor einer erheblichen Mehrbelastung durch Lärm und Schadstoffe geschützt werden! Die SPD-Stadtratsfraktion plädiert deswegen für die er neue Prüfung von Maßnahmen, um Ausweichverkehre so weit als möglich aus den Wohn gebieten herausgehalten, Verkehrslärm zu begrenzen und die Verkehrssicherheit zu gewähr leisten. Dies gilt insbesondere für die Schulwegsituation.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag:
Die Verwaltung
- prüft nochmals die Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Saarbrückener Straße
für die Dauer der Hafenbrückenbauarbeiten.
- prüft weitere Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit der Schulkinder auf ihrem Schul
weg zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
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/ Christine Kayser Elke Härtel Fraktionsvorsitzende Stadträtin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die
Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni
Anlagen: Zwischenbericht
Sachverhalt (kurz):
Gem. § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) legt die Werkleitung den Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zwischenbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebisse der Erträge, der Aufwendungen und des Vermögensplans des Eigenbetriebes.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Servicebetrieb
Öffentlicher
Raum Nürnberg
Zwischenbericht
über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen
sowie die Entwicklung des Vermögensplans
für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 30. Juni 2023
Inhaltsverzeichnis
Ertragslage 1. Halbjahr 2023 ........................................................................................... 1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................... 2 Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens .............. 2 Ertragslage ...................................................................................................................... 3 Umsatzerlöse ............................................................................................................................ 3 Sonstige betriebliche Erträge ................................................................................................... 3 Materialaufwand ...................................................................................................................... 3 Personalaufwand ...................................................................................................................... 3 Abschreibungen ........................................................................................................................ 4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ...................................................................................... 4 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ...................................................................................... 4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ........................................................................................ 5 Sonstige Steuern ....................................................................................................................... 5 Halbjahresergebnis ................................................................................................................... 5 Finanzlage ....................................................................................................................... 6 Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs .................................................. 6 Prognose Jahresergebnis ................................................................................................ 6 Erläuterungen zum Investitionsprogramm ....................................................................... 7 Stand der Investitionen .................................................................................................... 8
Der Zwischenbericht zum 30. Juni 2023 ist gemäß Betriebssatzung für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (ServicebetriebsS – SÖRS), § 4 Absatz 7 schriftlich vorzulegen.
Ertragslage 1. Halbjahr 2023
| Gewinn- und Verlustrechnung | Ist 01-06/2023 | I s t 01-06/2022 | I s t Abw. absolut | I s t Abw. relativ | Plan 01-06/2023 | Ist - Plan Abw. absolut | Ist - Plan Abw. relativ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufw. für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufw. f. Altersversorgung u. Unterstützung 7. Abschreibungen auf immat. VMGs d. AVs u. Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Halbjahresergebnis nach Steuern 12. Sonstige Steuern | 70.423.856 0 0 362.101 24.388.310 6.543.685 17.844.625 31.150.370 23.673.398 7.476.972 1.793.516 8.418.552 557.256 1.210.631 4.381.835 105.130 | 69.097.288 0 0 230.111 22.959.677 5.619.978 17.339.699 29.719.689 22.491.306 7.228.383 1.672.500 8.198.071 38 1.868.504 4.908.996 106.556 | 1.326.568 0 0 131.991 1.428.633 923.707 504.926 1.430.681 1.182.092 248.589 121.016 220.482 557.218 -657.873 -527.161 -1.427 | 1,92% 57,36% 6,22% 16,44% 2,91% 4,81% 5,26% 3,44% 7,24% 2,69% 1466364,00% -35,21% -10,74% -1,34% | 73.600.602 500 2.500 394.135 32.919.274 6.793.715 26.125.559 33.219.135 25.063.324 8.155.811 1.793.516 9.266.955 4.017 1.273.517 -4.470.643 55.500 | -3.176.745 -500 -2.500 -32.033 -8.530.964 -250.030 -8.280.934 -2.068.765 -1.389.926 -678.839 0 -848.402 553.240 -62.886 8.852.478 49.630 | -4,32% -1,00 -1,00 -8,13% -25,91% -3,68% -31,70% -6,23% -5,55% -8,32% 0,00% -9,16% 13773,35% -4,94% -198,01% 89,42% |
| 13. Halbjahresergebnis | 4.276.706 | 4.802.440 | -525.734 | -10,95% | -4.526.143 | 8.802.848 | -194,49% |
Zwischenbericht zum 30.06.2023
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal ist das preis-, kalender- und saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2023 um 0,3 % gesunken und im 2. Quartal 2023 stagniert (0 %).
In ihrer Frühjahresprognose ist die Bundesregierung von einem Wachstum von 0,4 % im Jahr 2023 ausgegangen. Trotz der bisher durchwachsenen Quartalszahlen geht die Bundesregierung weiterhin von einer moderaten konjunkturellen Erholung im Jahr 2023 aus. Die Einschätzung beruht dabei auf den rückläufigen Preisen auf den globalen Energiemärkten, einer weiter nachlassenden Inflationsdynamik, höheren Lohnabschlüsse und einer erwarteten weltwirtschaftlichen Erholung.
Nach der Schätzung des Institutes für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) hingegen wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % sinken. Auch das ifo-Institut geht in seiner Prognose für das Jahr 2023 von einem Rückgang um 0,4 % aus.
Die Arbeitslosenquote lag im ersten Halbjahr 2023 beständig zwischen 5,5 % und 5,7 %. Die übliche Frühjahresbelebung auf dem Arbeitsmarkt ist aufgrund der trägen Konjunktur schwach ausgefallen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im zweiten Halbjahr auf den Arbeitsmarkt auswirken werden.
Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des
Unternehmens
Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2023 beläuft sich der Zuschuss planmäßig auf 105.655T€. Der Zuschuss entspricht damit 69,2 % (Vj. 69,7 %) der geplanten Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist einerseits abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg.
Da der SÖR hauptsächlich Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit anderen Unternehmen.
Zum Halbjahr wurden 52.827 T€ des Zuschusses vereinnahmt und in den Umsatzerlösen ausgewiesen (entspricht 50 % des erwarteten Jahresbetrags).
Ertragslage
Umsatzerlöse
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf 70.424 T€ (Vj. 69.097 T€) und liegen damit über dem Vorjahreswert. Zum einen lässt sich der Anstieg durch den höheren Zuschuss der Stadt Nürnberg in Höhe von 52.827 T€ (Vj. 52.225 T€) erklären. Zum anderen wurden die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2023 bis 2026 neu kalkuliert. Die Gebühren wurden angehoben, weshalb die Erlöse aus den Straßenreinigungsgebühren angestiegen sind 7.616 T€ (Vj. 6.573 T€).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich zum Halbjahr auf 362 T€ (Vj. 230 T€) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 152 T€ (Vj. 68 T€) sowie die Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögen 44 T€ (Vj. 55 T€). Die Erträge aus Spenden sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen 46 T€ (Vj. 17 T€).
Materialaufwand
Der Materialaufwand belief sich zum 30.06.2023 auf insgesamt 24.388 T€ (Vj. 22.960 T€). Dieser teilt sich auf in 6.543 T€ (Vj. 5.620 T€) für Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie in 17.845 T€ (Vj. 17.340 T€) für Aufwendungen für bezogene Leistungen.
Die Planwerte für den Materialaufwand werden dabei zum Halbjahr noch merklich unterschritten (25,91 %). Das liegt im Wesentlichen daran, dass viele Unterhaltsmaßnahmen (u.a. witterungsbedingt) erst im Laufe des Jahres beginnen. Auch die Abrechnung erfolgt aufgrund von zeitlichem Versatz häufig erst in der zweiten Jahreshälfte, selbst wenn eine Baumaßnahme im ersten Halbjahr abgeschlossen wurde.
Personalaufwand
Die Personalaufwendungen sind zum Halbjahr der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich zum Halbjahr auf insgesamt 31.150 T€ (Vj. 29.720 T€).
Der Anstieg der Personalaufwendungen erklärt sich insbesondere durch die im Juni an die Angestellten ausgezahlte Inflationsausgleichsprämie. Auch im zweiten Halbjahr werden die Personalaufwendungen aufgrund der Tarifvereinbarungen weiter ansteigen.
Die Rückstellungsbuchungen im Personalbereich (Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen) wurden mit der Hälfte der geplanten Werte anteilig berücksichtigt, da die tatsächliche Buchung dieser Rückstellungen erst nach Vorlage der versicherungsmathematischen Gutachten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt.
Eine Aufteilung des Personalaufwandes zum 30.06. liefert die folgende Tabelle:
| Personalaufwand | 01-06/2023 T€ | 01-06/2022 T€ |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 23.673 | 22.491 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Aufwendungen für Altersversorgung | 7.477 3.049 | 7.228 2.900 |
| Gesamt | 31.150 | 29.720 |
Zum Stichtag 30.06.2023 waren 972 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 30.06. | |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | 963 | 45 | 36 | 972 |
Abschreibungen
Die Abschreibungen erreichten 2022 die Höhe von 3.210 T€. Für das erste Halbjahr 2023 wird die Hälfte des Planansatzes für das Gesamtjahr 2023 berücksichtigt (1.794 T€). Die tatsächliche Buchung erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses. Im Wesentlichen entfallen die planmäßigen Abschreibungen auf Fahrzeuge (1.167 T€), auf Gebäude (169 T€) sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (331 T€).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im ersten Halbjahr 8.419 T€ (Vj. 8.198 T€) angefallen. Hiervon waren 4.458 T€ (Vj. 4.458 T€) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwaltungsdienstleistungen.
Für Immobilien wurden im Berichtszeitraum Miet- und Pachtaufwendungen sowie Mietnebenkosten in Höhe von 1.493 T€ gezahlt. Die Aufwendungen in diesem Bereich liegen leicht über dem Niveau des Vorjahres (1.460 T€).
Für die Pflege von Software sind 938 T€ (Vj. 867 T€) angefallen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Während im Jahr 2022 kaum Zinserträge angefallen sind, wurden im Jahr 2023 Zinserträge in Höhe von 557 T€ auf das Guthaben des Betriebsmittelkontos erwirtschaftet.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Für Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden im ersten Halbjahr 1.211 T€ (Vj. 1.869 T€) ausgegeben. Zum einen sind hier die Zinszahlungen für das Trägerdarlehen 112 T€ (Vj. 127 T€) berücksichtigt. Die Zinsen für das Trägerdarlehen sind dabei aufgrund der erfolgten Tilgung rückläufig. Zum anderen sind Abzinsungsbeträge für Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen für Beamte sowie Altersteilzeit in Höhe von 1.099 T€ (Vj. 1.656 T€) enthalten. Die Buchung der Abzinsungsbeträge für Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses auf Grundlage der entsprechenden versicherungsmathematischen Gutachten. Für das Halbjahr wurde daher die Hälfte der geplanten Werte für 2023 berücksichtigt.
Sonstige Steuern
An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren im Berichtszeitraum 105 T€ (Vj. 107 T€) zu entrichten.
Halbjahresergebnis
Insgesamt belief sich das Halbjahresergebnis auf einen Überschuss von 4.277 T€. Im Vorjahr wurde zum Halbjahr ein Überschuss von 4.783 T€ ausgewiesen.
Finanzlage
Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.
Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T€ wurde zum Halbjahr 2023 planmäßig mit 450 T€ getilgt.
Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Halbjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind im 1. Halbjahr nicht eingetreten.
Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs zum 30.06.2023 hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verschlechtert. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Halbjahr zufriedenstellend. Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung bestehen insbesondere bei den Umsatzerlösen und der Durchführung von Unterhaltsmaßnahmen. Die Umsetzung aller geplanter Maßnahmen mit der derzeitigen Personalkapazität ist noch offen und die Auswirkungen der weiteren Preisentwicklungen sind schwer abschätzbar.
Prognose Jahresergebnis
Im Berichtszeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 weist der Eigenbetrieb ein positives Ergebnis von 4.277 T€ aus. Eine lineare Hochrechnung des Halbjahresergebnis auf das Gesamtjahresergebnis ist nicht aussagefähig. Erfahrungsgemäß fallen im 2. Halbjahr wesentlich mehr Aufwendungen im Vergleich zum 1. Halbjahr an.
Im Wirtschaftsplan 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 225 T€ geplant. Dieser ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.
Auf Basis derzeitiger Informationen wird mit einem Jahresüberschuss von ca. 6 Mio. € gerechnet.
Erläuterungen zum Investitionsprogramm
Für das Jahr 2023 wurde ein Finanzbedarf aus Investitionen in unbewegliches, bewegliches und immaterielles Vermögen von insgesamt 18.267 T€ (Vj. 17.087 T€) geplant. Die geplanten Investitionsausgaben betreffen im Wesentlichen das Großprojekt Betriebszentrale Pferdemarkt (12.000 T€), Anschaffungen für Fahrzeuge (4.000 T€) sowie Anschaffungen für Maschinen (1.302 T€).
Bei der Gegenüberstellung „Investitionen 2023 (in T€)“ handelt es sich bei den Istwerten um bereits beschafftes Anlagevermögen. Der so ermittelte Wert beträgt zum 1. Halbjahr 4.149 T€. Im Wesentlichen setzt sich die Summe aus Beschaffungen im Fuhrpark (1.471 T€) und Gebäude- sowie Grundstücksmaßnahmen (2.530 T€) zusammen. Auch im investiven Bereich macht sich die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage in Form von längeren Lieferzeiten bemerkbar.
Es wird davon ausgegangen, dass der Planwert für 2023 von 18.267 T€ ausreichend sein wird.
Stand der Investitionen
| Vermögensplan (in T€) | 2022 Plan | 2023 Plan |
|---|---|---|
| I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) | 17.087 0 900 0 500 | 18.267 0 900 0 0 |
| S u m m e | 18.487 | 19.167 |
| II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) | 3.390 0 226 0 5.518 9.353 | 3.645 0 225 0 5.346 9.952 |
| S u m m e | 18.487 | 19.167 |
| Investitionen 2023 (in T€) | 2022 Plan | 2023 Plan | 2023 Ist |
|---|---|---|---|
| a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt | 613 0 613 11.345 500 845 10.000 4.079 1.190 2.889 1.050 12 1.038 | 500 0 500 12.465 0 465 12.000 4.000 1.713 2.287 1.302 29 1.274 | 30 0 30 2.544 0 120 2.424 1.472 1.050 422 103 0 103 |
| S u m m e | 17.087 | 18.267 | 4.149 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Anlagen:
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Entwicklung des Erhaltungszustandes städtischer Ingenieurbauwerke (speziell von Brücken). Es wird darüber hinaus eingegangen auf:
-
den betreuten Bauwerksbestand
-
das geleistete Arbeitsprogramm
-
das Investitionsprogramm
-
die Bauwerke, die im Planungshorizont des Projektes "Kreuzungsfreier Ausbau des
Frankenschnellwegs" liegen
- die Mobilitätswende und den Einfluss auf Bauvorhaben im Ingenieurbau
Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf absehbare Zeit weiterhin ein hoher Investitionsund Personalbedarf zum nachhaltigen Erhalt der Bauwerke erforderlich ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Von der Festlegung der Ansätze des MIP bei den Haushaltsberatungen abhängig.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen wichtig.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BW 1.220 Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke
Brückenbericht der Stadt Nürnberg
zur Entwicklung des Erhaltungszustandes der Ingenieurbauwerke
als wesentlicher Teil des städtischen Infrastrukturvermögens
Inhalt
0 Vorwort S. 3
1 Bestandsübersicht S. 4
1.1 Anlagenbestand S. 4
1.2 Zugänge und Abgänge S. 5
2 Arbeitsprogramm 2022 (Rückblick) S. 6
2.1 Investitionen S. 6
2.2 Unterhalt S. 7
3 Bauwerkszustandsbericht S. 9
3.1 Bewertung der vorhandenen Bausubstanz (Beurteilungssystem mit Darstellung der Veränderungen ggü. den Vorjahren) S. 9
3.1.1 Altersstruktur der Brücken S. 10
3.1.2 Zustandsbewertung der Brücken S. 12
4 Bauwerke im Planungshorizont des Projektes „Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs“ l S. 15
5 Mobilitätswende und der Einfluss auf Bauvorhaben im Ingenieurbau S. 17
6 Investitionsprogramm und Vorausschau S. 20
7 Zusammenfassung und Ausblick S. 24
0 Vorwort
Allgemein
Ziel des jährlichen Brückenberichts ist es, den Bauwerksbestand und dessen Zustandsentwicklung zu dokumentieren, Veränderungen festzuhalten und daraus sinnvolle Maßnahmen abzuleiten, wie das wertvolle Infrastrukturvermögen nachhaltig erhalten und bedarfsgerecht entwickelt werden kann.
Jährlich gegenüber gestellte Veränderungen des bewerteten Bauwerksbestandes (Brücken) zeigen, ob die im Berichtszeitraum umgesetzten Maßnahmen tendenziell ausreichend sind, um dem Substanzverlust des Anlagevermögens gezielt entgegenzuwirken.
1 Bestandsübersicht
1.1 Anlagenbestand
Ingenieurbauwerke entsprechend der Kategorien nach DIN 1076.
| Anlagen des Brückenunterhalts prüfpflichtig nach DIN 1076 | Anzahl | Bestandveränderungen | |
|---|---|---|---|
| Zugänge (+) Abgänge (-) | |||
| zum Vorjahr | |||
| Brücken Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegen- des Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt. Eben- falls darin enthalten ist die Straßenbahnunterpflasterstrecke in der Allersberger Straße | 288 Bauwerke mit rund 126 Tsd. m² Brückenfläche | +0/-2 | |
| Verkehrszeichenbrücken Verkehrszeichenbrücken sind Tragkonstruktionen, an denen Schilder/Zeichengeber über dem Verkehrsraum befestigt wer- den. Zu den Verkehrszeichenbrücken zählen auch entspre- chende Tragkonstruktionen mit einseitiger oder beidseitiger Auskragung sowie Konstruktionen, die portalartig ganz oder teilweise über die Fahrbahn reichen. | 31 Bauwerke | +0/-0 | |
| Trogbauwerke Trogbauwerke sind Stützbauwerke (auch Rampenbauwerke) und/oder Grundwasserwannen, die aus Stützwänden mit ei- ner geschlossenen Sohle bestehen. | werden unter Stütz- bauwerken ge- führt | ||
| Stützbauwerke Stützbauwerke sind Ingenieurbauwerke, die eine Stützfunk- tion gegenüber dem Erdreich, dem Straßenkörper oder Ge- wässer ausüben und eine sichtbare Höhe von 1,50 m oder mehr aufweisen. | ca. 16,7 km | +0/-0 | |
| Lärmschutzbauwerke Lärmschutzbauwerke sind Wände mit der Funktion von Lärm- schirmen, die eine sichtbare Höhe von 2,00 m oder mehr auf- weisen. | 55 Bauwerke mit ca. 26,9 km Länge | +0/-0 | |
| Sonstige Ingenieurbauwerke Als sonstige Ingenieurbauwerke gelten insbesondere alle Bau- werke, für die ein Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist, wie z.B. Rohr- oder Bandstraßenbrücken, Treppenanlagen, Parkhäuser, u. a. | 1 Parkhaus, 1 Parkplatz und 81 Treppen- anlagen | +0/-0 |
Anlagen des Brückenunterhalts
prüfpflichtig nach DIN 1076
1.2 Zugänge und Abgänge
Die Tabelle zeigt die Veränderungen im Fachbereich Brückenunterhalt. Dabei wurden auch im Rahmen des laufenden Bauwerksunterhalts Vertragsverhältnisse und der Anlagenbestand geklärt und bereinigt.
| Bauwerksname | Zugänge (+) / | |
|---|---|---|
| Abgänge (-) | ||
| Brücken Brücke Münchener Straße (westlicher Überbau) über die DB -> Korrektur im Zuge des Neubaus (bisher als zwei Bauwerke aufgrund von getrennten Überbauten geführt) Aufgelassene Fußgängerbrücke Am Hammer -> Korrektur, weil keine Verkehrsbedeutung mehr vorliegt. | +0/-2 | |
| Verkehrszeichenbrücken keine Veränderungen | +0/-0 | |
| Stützbauwerke keine Veränderungen | +0/-0 | |
| Lärmschutzbauwerke keine Veränderungen | +0/-0 | |
| Sonstige Ingenieurbauwerke keine Veränderungen | +0/-0 |
2 Arbeitsprogramm 2022 (Rückblick)
2.1 Investitionen
Die folgende Liste führt nachrichtlich die Maßnahmen auf, welche im Investitionsprogramm des Vorjahres als geplant, oder im Bau verzeichnet waren, die inzwischen aber soweit hergestellt sind, dass eine Verkehrsfreigabe erfolgen konnte:
| Bauwerk | Durchgeführte Maßnahmen | ||
|---|---|---|---|
| BW 1.433 Brücke Brücke Münchener Straße West über die DB | Ersatzneubau Kosten: 9,9 Mio. € | ||
| BW 1.220 Gustav-Heinemann-Brücke über den Wöhr- der See | Abdichtung, Betoninstandsetzung, Geländererneuerung etc. Kosten: 10,0 Mio. € | ||
| BW 1.422 Brücke Gleißhammerstraße über die DB | Ersatzneubau Kosten: 2,5 Mio. € | ||
| BW 1.052 Brücke Fürther Tor über den Stadtgraben | Abdichtung, Sandsteinsanierung Kosten: 2,3 Mio. € |
2.2 Unterhalt
Das Anlagenmanagement (Namensänderung des Fachbereichs seit 03/2022) ist für den Erhalt und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bauwerke verantwortlich. Aktuell stehen dafür rund 1,6 Mio. EUR zur Verfügung, die in zahlreichen Unterhaltsmaßnahmen aufgehen. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Maßnahmen des letzten Berichtszeitraums gegeben.
| Bauwerk | Durchgeführte Maßnahmen | ||
|---|---|---|---|
| BW 1.317 Siemensbrücke | Erneuerung der Übergangskonstruk- tionen mit Lagertausch und Betonin- standsetzung Kosten: 520.000,- EUR | ||
| BW 1.017 Henkersteg | Notinstandsetzung des Haupttrag- werkes mit Verstärkung Kosten: 75.000,- EUR | ||
| BW 1.046 Brücke Erlensteg | Notinstandsetzung des gesamten Brückenbelags einschl. Geländer Kosten: 30.000,- EUR | ||
| BW 1.360 CineCitta-Steg | Erneuerung des Belagssystems mit Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) Kosten: 95.000,- EUR | ||
| BW 2.065 Stützmauer und Treppen Paniersplatz | Denkmalgerechte Oberflächenin- standsetzung Kosten: 15.000,- EUR |
| Einfriedungsmauer Hesperidengärten | Begutachtung und Bewertung der Schäden (in Amtshilfe für den Stra- ßenbaubezirk) Kosten: 5.000,- EUR |
|---|---|
| Verkehrszeichenbrücken Rathenauplatz | Grundlagenermittlung und Vorunter- suchung für die Überarbeitung des Knotenpunktes Kosten: 10.000,- EUR |
| BW 2.197 Stützwand Schweinauer Hauptstraße | Erneuerung des Stützwandkopfes mit Wiederherstellung Straßenbau (Bauabschnitt 1) Kosten: 400.000,- EUR |
| Honorare für externe Bauwerksprüfungen, Gutachten und Planungsleistungen | Kosten: 200.000,- EUR |
3 Bauwerkszustandsbericht
3.1 Bewertung der vorhandenen Bausubstanz (Beurteilungssystem)
Der Zustand der Bauwerke wird auf Basis der RI-EBW-Prüf (Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076) erfasst. Alle Mängel und Schäden werden hier über das deutschlandweit verwendete Programm „SIB- Bauwerke“ konstruktionsabhängig bezüglich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Das zugrundeliegende Notensystem reicht im schlechtesten Fall bis zur Zustandsnote 4. Dabei gibt das Programm Schadensbeschreibungen vor, denen entsprechend gewichtete Schadensbenotungen zu Grunde liegen.
Die RI-EBW-PRÜF kommentiert (auszugsweise)
Notenbereich 3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Zustand)
„Die Standsicherheit und / oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt.“ … „Umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich.“
Notenbereich 3,5 – 4,0 (ungenügender Zustand)
„Die Standsicherheit und / oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und / oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt.“ … „Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich.“ (ggf. kurzfristige Sperrung notwendig)
3.1.1 Altersstruktur der Brücken
Das Alter der Brücken, ausgewertet nach bauzeitlich hergestellten Brückenflächen, wird nachfolgend dargestellt. Dabei wurde das Herstellungsjahr bisher bei sanierten Brücken beibehalten, nur bei Abbruch und Neubau änderte sich die Altersstruktur.
55000 n
| e Brückenanzahl k c im Unterhalt 100 ü r 200 B | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 7 3 | |||||
| n e k c ü | n e k c | ||||
| r B ü r n 9 B e 2 7 k 2 c | n e k c ü r B | ||||
| n ü e r k B c ü 7 r 1 n | 4 1 n n e n e k n | ||||
| B e 2 1 n e k c e k c n e k c ü n e k c n e k n e k n e k c ü k c ü r B | n e k c ü r k c ü r B 0 n e k c n e k c ü r B e k c ü r B c ü r B 0 2 n e k c ü e k c ü r B n e k c | ||||
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Herstellungsjahr
Diagramm 1: Altersstruktur der Brücken bezogen auf die bauzeitlich hergestellten Brückenflächen
Ergänzende Informationen:
1* 1935 bis 1939: Der Schwerpunkt liegt bei den ehemaligen Straßenbahnunterpflasterstrecken (Allersberger Straße bis Münchener Straße) und der Brücke Beuthener Straße über die Hans- Kalb-Straße mit insgesamt 7.828 qm Brückenüberbauflächen.
2* 1965 bis 1969: Schwerpunkt waren die Brücken an den Ringstraßen
3* Eingemeindungen ursprünglich eigenständiger Gebietskörperschaften führten jeweils zu einem wachsenden Betreuungsbestand von Infrastrukturvermögen. 1972 war mit der „großen Eingemeindung“ und einem Flächenzuwachs von 45,1 km² das größte Wachstum des Nürnberger Stadtgebietes zu verzeichnen.
4* 1967 bis 1975: Schwerpunkt waren die Brücken im Zuge der Neuanlage des Wöhrder Sees
5* 1968 bis 1975: Die Stadt Nürnberg und der Bund bauen die Brücken über den Main-Donau- Kanal mit 33.171 qm Brückenflächen. Die Bauwerke wurden von der Stadt Nürnberg übernommen. Der Bund hat nach Fertigstellung der Bauwerke seinen Anteil der Unterhalts- und Erneuerungskosten abgelöst. Allein im Zeitraum von 1970 bis 1974 wurden 25.467 qm Brückenflächen hergestellt. In diese Zeit fallen auch die großen Brückenbaumaßnahmen im Zuge der Hafenstraße.
6* Änderungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) führten dazu, dass zum 1. Januar 1994 überwiegend ältere Brücken unterschiedlichster Bauzeit mit einer Überbaufläche von rund 3.600 qm aus dem Unterhalt der Bahn auf die Stadt Nürnberg übertragen wurden.
Diese Auswertung zeigt:
Rückblickend verlief die Infrastrukturentwicklung nicht kontinuierlich, sondern mit deutlich ausgeprägten Investitionsspitzen.
Ein Großteil der Brücken (Quantität nach Flächen der Überbauten) ist bereits zwischen 30 und 60 Jahre alt.
Viele Bauwerke wurden nicht von der Stadt (DB, Eingemeindungsbereiche, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) hergestellt.
Der Betreuungsumfang ist aktuell am Höchsten, sowohl im Hinblick auf die Zahl der Bauwerke als auch auf die Brückenfläche.
Änderungen zum Brückenbericht des Vorjahres resultieren aus den Zu- und Abgängen, wie unter Punkt 1.2 dargestellt. Darüber hinaus erfolgte bei einigen Bauwerken die Nacherfassung im Programmsystem SIB-Bauwerke und damit die Aktualisierung des Baujahres erst 2-3 Jahre nach Fertigstellung/Verkehrsfreigabe des Bauwerkes. Des Weiteren wurde bei Teilerneuerungen (neuer Überbau) das Baujahr des neuen Überbaus programmtechnisch übernommen, das Baujahr des „alten“ Unterbaus spielt keine Rolle mehr.
3.1.2 Zustandsbewertung der Brücken
Für die stadteigenen Brücken wird nachfolgend der mängel- und schadensabhängige Bauwerkszustand vergleichend zu den beiden Vorjahren (2020 und 2021) dargestellt.
Die Brückenbauwerke mit Spannungsrisskorrosionsproblematik sind darin enthalten (Bauwerke ohne Ankündigungsverhalten wurden separat herausgestellt, Bauwerke mit Ankündigungsverhalten sind in den jeweiligen Säulen berücksichtigt).
Entwicklung der Zustandsnoten 2020/2021/2022
| n e n en k | ||
|---|---|---|
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sehr gut gut befriedigend ausreichend nicht ungenügend SRK ohne ausreichend Ankündigung
Zustandsnote 2020/2021/2022
SRK = Spannungsrisskorrosion
Diagramm 2: Darstellung der Flächenanteile aller Brückenbauwerke mit Zuordnung zu den jeweiligen Zustandsnoten (je Notenstufe linke Säule 2020, mittlere Säule 2021 und rechte Säule 2022 dargestellt) Entsprechend dem Prüfturnus von 6 Jahren (Hauptprüfungen) wird jedes Jahr nur etwa 1/6 der Brücken grundlegend neu bewertet.
Diese Auswertung zeigt:
Rund 28% (im Vorjahr 32%) der ausgewerteten Brückenmasse haben erhebliche Mängel oder Schäden, die umgehend zu beheben sind. 26 (im Vorjahr 29) Brücken mit nicht ausreichendem und ungenügendem Zustand und 3 Brücken mit fehlendem Ankündigungsverhalten müssen umgehend instand gesetzt bzw. erneuert werden. Ein erheblicher Anteil der Brücken weist bereits nur einen ausreichenden Bauwerkszustand auf (Zustandsnote 2,5-2,9). Davon tendiert bereits ein hoher Anteil mit einer Zustandsnote von 2,8-2,9 zu einem nicht ausreichenden Bauwerkszustand. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser sogar leicht angestiegen. Seit Beginn der Aufzeichnungen 2011 war die Brückenmasse der grundlegend zu sanierenden Bauwerke stetig angewachsen, die letzten drei Brückenberichte dokumentieren eine Stagnation, möglicherweise eine leichte Trendumkehr Bezogen auf die gesamte Brückenfläche hat sich der Zustand insgesamt leicht verbessert. Grund hierfür sind die Instandsetzungen der Bauwerke Adenauer Brücke, Gustav-Heinemann- Brücke und Brücke Hügelstraße/Rothenburger Str. über den MDK, die eine erhebliche Brückenfläche in der Betrachtung darstellen. Um dies zu verdeutlichen wurden zwei Kategorien gebildet. Kategorie 1 grün (Zustand sehr gut bis befriedigend), Kategorie 2 rot (Zustand ausreichend bis ungenügend inkl. SRK ohne Ankündigung). Nachfolgende Darstellung zeigt den jeweiligen Anteil an der Gesamtfläche der letzten drei Jahre. Der Qualitätsindex bildet das Verhältnis zwischen der Kategorie 1 und der gesamten Brückenfläche ab. Je größer diese Zahl ist, desto besser der Gesamtzustand aller Brücken.
Qualitätsindex
2022 0,31
2021 0,26
2020 0,24
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Anteil an Gesamtfläche
Kategorie 1 Kategorie 2
Diagramm 3: Darstellung der Kategorien 1 und 2 zur Verdeutlichung des Gesamtzustandes (Die Zahl des Qualitätsindex‘ wird ermit-
telt aus dem Quotienten der Kategorie 1 zur gesamten Brückenfläche)
Hinweise:
- Vor allem Unterhaltsarbeiten, die zwischen zwei Prüfterminen durchgeführt werden, haben
auf den turnusmäßig dokumentierten Bauwerkszustand kaum einen Einfluss. Dabei kann es sogar vorkommen, dass Bauwerke wegen akuter Schäden ad hoc gesperrt werden mussten (z.B. wegen morscher Bohlenbeläge). Durch die kurzfristig veranlasste Instandsetzung liegt dieses Schadensbild bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung nicht mehr vor. Solche Maßnahmen erfasst diese Auswertung nicht. Zudem verbessern zahlreiche Maßnahmen aus dem laufenden
Unterhalt die Zustandsnoten nur marginal. Grund dafür ist die meist nur geringe Brückenfläche der instand gesetzten Bauwerke.
- Diese Auswertung hat bisher auch Bauwerke, für die andere städtische Dienststellen Baulast-
träger sind, z. B. Tiergarten, N-Ergie, Hochbauamt etc. berücksichtigt. Dies wurde bereits bereinigt.
- In den bisherigen Brückenberichten wurden bei der Darstellung des Alters und der Zustands-
noten Teilbauwerke gewählt, jetzt werden grundsätzlich zum besseren Verständnis die Anzahl an Brückenbauwerken dargestellt. Ab sofort sind daher immer die einzelnen Zustandsnoten direkt miteinander vergleichbar. Der Anlagenbestand unter 1.1 ist somit bei den Darstellungen der Altersstruktur und der Zustandsnoten deckungsgleich. Durch die Zusammenlegung der Teilbauwerke (z.B. getrennte Überbauten) zu einem Brückenbauwerk gibt es jedoch leichte Unschärfen bei der Zustandsnote, da aus den Einzelnoten der Teilbauwerke eine Durchschnittsnote für das Gesamtbauwerk gebildet wurde; an der Aussagekraft der Zustandsnoten hat sich dabei nichts geändert.
4 Bauwerke im Planungshorizont des Projektes „Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs“
Der Frankenschnellweg wurde in den Jahren 1960 bis 1980 erstellt und seitdem in seiner Funktion nicht mehr verändert oder entwickelt. Seit dem Jahr 2002 plant die Stadt Nürnberg den kreuzungsfreien Ausbau Frankenschnellweg. Nachdem aktuell ein Gerichtsverfahren anhängig ist und somit kein Baurecht vorliegt, kann keine Aussage getroffen werden, ob es zur baulichen Umsetzung des Projektes kommt. Eine Sanierung des Frankenschnellwegs ist in jedem Falle notwendig. Im Werkausschuss vom 19. Oktober 2022 wurde der hierfür notwendige Umfang dargestellt. In der nachfolgenden Übersicht sind die Ingenieurbauwerke, für die das Sachgebiet Brückenbau und Wasserwirtschaft auf der relevanten Trasse verantwortlich ist, dargestellt.
Bild 1: Lageplan Abschnitt West bis Tunnelende auf Höhe Otto-Brenner-Brücke
Es handelt sich um die Bauwerke:
Brücken
1 BW 1.312 Brücke Sandreuthstraße über den FSW 2 BW 1.221 Fußgängerbrücke Gaswerk (in Auftrag für die N-Ergie) 3 BW 1.047 Brücke Schwabacher Str. über den ehem. LDM-Kanal 4 BW 1.077 Brücke FSW über Sigmundstraße
Stützbauwerke
5 BW 2.053 Stützmauer an der Zufahrt vom FSW zur N-Ergie 6 BW 2.042 Stützmauer am FSW entlang der Speyererstraße
Lärmschutzbauwerke
7 BW 4.025 LS-Wand FSW zw. Sandreuthstraße / Nopitschstraße 8 BW 4.028 LS-Wand am FSW zw. Ringbahn und Jansenbrücke
Die genannten Bauwerke befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand und lösen damit auch Vorhaben mit unterschiedlichem Aufwand aus. Die Bauwerke BW 1.312 Brücke Sandreutstraße über den FSW und die Brücke BW 1.047 Schwabacher Straße über den FSW gelten als besonders kritische
Bauwerke und werden nach Nr. 3.1.2 dieses Berichtes als Bauwerke mit umgehendem Instandsetzungsbedarf eingestuft. Die Zustandsnoten liegen bei 3,0 bzw. 3,5. Die Brücke Schwabacher Straße wurde wegen eines Brandschadens 1995 hilfsunterstützt und aufgrund der fortschreitenden Korrosion an den Stahlträgern nach einer statischen Nachrechnung im Jahre 2005 auf 16 t zulässiges Gesamtgewicht herabgestuft. Der Umstand des Aufenthalts von Obdachlosen unter der Brücke und der erneuten Gefahr eines Brandschadens haben es notwendig gemacht, das Bauwerk einzuhausen. Dieser Zustand besteht bis heute.
Bild 2: Eingehaustes, freigeschnittenes Bauwerk Bild 3: Schrägluftbild Blickrichtung Norden
Ebenfalls in einem schlechten Zustand befindet sich die Brücke Sandreuthstraße über den FSW. Das Bauwerk wurde 1977 erbaut und weist starke Schädigungen am Belag und an den Kragarmen der Fertigteile auf. Die Untersichten der Kragarme mussten zwischenzeitlich flächendeckend mit Netzen versehen werden, damit keine losen Betonteile auf den Frankenschnellweg fallen können.
Bild 4: Seitenansicht Bauwerk Bild 5: Mit Schutznetzten gesicherte Kragarme
Anhand dieser beiden Beispiele lässt sich zeigen, dass umfangreiche Arbeiten auf der gesamten Trasse des Frankenschnellwegs anstehen. Der Prüfturnus hat sich bei diesen Bauwerken mittlerweile halbiert, sodass alle 3 Jahre eine umfangreiche Hauptprüfung notwendig ist.
5 Mobilitätswende und der Einfluss auf Bauvorhaben im Ingenieurbau
Ein großes Thema in der städtischen Bauverwaltung sind die sich wandelnden Verkehrsansprüche und deren baulichen Auswirkungen. Auch der städtische Ingenieurbau ist hiervon betroffen. Beim Neubau, aber auch der Generalinstandsetzung von Brücken sind regelmäßig neue Anforderungen an den Verkehr zu berücksichtigen. Maßgebend ist dabei der Mobilitätsbeschluss aus dem Jahre 2021.
5.1 Mobilitätsbeschluss Nürnberg vom 27.01.2021
Der Mobilitätsbeschluss für Nürnberg wurde am 27.01.2021 gefasst. Ziel des Beschlusses ist für die Nürnberger Stadtgesellschaft: die Erhöhung der Verkehrssicherheit die Anpassung des öffentlichen Raums an den Klimawandel und bessere Nutzbarkeit für Menschen den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle die Ermöglichung einer emissionsfreien Mobilität die Reduzierung der Belastungen durch den motorisierten Verkehr
Daraus ergeben sich für die Stadtverwaltung unterschiedliche Handlungsfelder: "Vision Zero" - Dabei soll die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Stadtverkehr auf null reduziert werden Radverkehr - Dabei soll durch Neu- und Umbau von sicherer Radinfrastruktur der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr gesteigert werden. Fußverkehr stärken - Der Fußverkehr soll sicherer und komfortabler gestaltet werden, um einen höheren Fußgängeranteil zu erreichen. den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle ÖPNV - Das bestehende ÖPNV-Angebot, insbesondere Busse und die Straßenbahn betreffend soll verbessert und das Liniennetz weiter ausgebaut werden (siehe auch Beschluss "ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030" Juli 2021). Sinnvolle Autonutzung - Durch die Kombination von unterschiedlichen umweltfreundlichen Verkehrsarten soll die Multimodalität insgesamt gefördert und eine Alternative zum privaten Pkw- Besitz aufgezeigt werden. Gleichzeitig soll der notwendige und nicht verlagerbare Kfz-Verkehr gewährleistet bleiben, auf Hauptverkehrsstraßen gebündelt und emissionsfrei gestaltet werden.
5.2 Auswirkungen auf Ingenieurbauwerke
Die Auswirkungen auf den Ingenieurbau sind technisch, planerisch und finanziell.
Ein wesentlicher Schritt in der technischen Sachbearbeitung ist die Festlegung der Lasten, für die ein Brückenbauwerk auszulegen ist. Dabei hat sich zuletzt gezeigt, dass sich insbesondere die statischen Anforderungen des Lastfalles aus „Straßenbahn“ ändern. Eine engere Taktung von Straßenbahnen führt zum Beispiel zu häufigeren Lastspielen. Grob gerechnet ist eine Brücke auf eine Lebensdauer von rd. 100 Jahren ausgelegt. Die Beschaffung von Straßenbahnen auf neuestem technischen Stand erfolgt aber in einem Zyklus von 20-40 Jahren. Entsprechend ändern sich regelmäßig die statischen Voraussetzungen für Brücken mit Straßenbahnverkehr. So geschehen zum Beispiel bei der Einführung der sog. Variobahn. Aktuell plant die VAG die Anschaffung einer neuen Generation von Straßenbahnen. Dies
erfordert ein weitsichtiges Planen im Ingenieurbau. Bei der Generalsanierung der Steubenbrücken und der Franz-Josef-Strauß-Brücke wird dies u. a. eine besondere Rolle spielen.
Beispiel Adenauerbrücke: Die Adenauerbrücke wurde bei der Generalsanierung mit strategischer Weitsicht bereits statisch so ertüchtigt, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestünde künftig eine Straßenbahntrasse über dieses Bauwerk zu führen.
Adenauerbrücke
Aufgeteilter Verkehrsraum Nachrüstbare Schienenkonstruktion
Die Aufteilung des Verkehrsraumes auf der Brücke wird inzwischen regelmäßig den neuen Anforderungen angepasst. Bei Sanierungen kann die Brückenbreite aber praktisch nicht verändert werden, so dass eine Neuaufteilung zu Gunsten eines Verkehrsteilnehmers oft zu Lasten eines anderen Verkehrsteilnehmers gehen. So haben sich beispielsweise die Fahrbahnquerschnitte für den motorisierten Verkehr an der Gustav-Heinemann-Brücke zu Gunsten einer größeren Breite für den Rad-/Fußverkehr (Schulweg) verringert.
Die Rad- und Gehwege der Gustav-Heinemann-Brücke wurden von bisher 2,80 auf 4,80 Meter verbreitert
Auch die Anschlussbereiche vor und hinter Brücken werden inzwischen regelmäßig mit angepasst, technisch umgebaut und ergänzt (z. B. Tastleisten, Trennung motorisierter Verkehr von Rad-/Fußweg etc.) was zu einem höheren baulichen Aufwand führt. Beispielsweise wird beim Neubau der Rennmühlbrücke der Bordstein über die Brücke hinaus bis zur nächsten Kreuzung verlängert. Niederschlagswasser, welches früher frei in die Böschung entwässern konnte, wird so nun gesammelt und muss aufgrund von Auflagen aus dem Wasserrecht einer Vorreinigung unterzogen werden. Ein besonderer Reinigungsschacht muss installiert und künftig betrieben werden.
Die Berücksichtigung der o. g. technischen Belange führt letztlich dazu, dass auch der Investitionsbedarf für das jeweilige Einzelvorhaben steigt. Dabei ist es allerdings durchaus möglich, dass gerade die
Anpassung auf die geänderten Verkehrsbedürfnisse erst dazu führt, die Zuschussfähigkeit zu erlangen. So wäre die aufwendige Sanierung der Gustav-Heinemann-Brücke nicht zuwendungsfähig gewesen, wenn nicht die o. g. Verbesserung für die Rad-/Fußverkehr hätte erzielt werden können. Erst durch diese Änderung konnte nämlich die Zuschussvoraussetzung erfüllt werden, dass sich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Brücke verbessert.
Beim Neubau von Brücken wird künftig auch immer mehr die strategische Entscheidung hinsichtlich Materialbeschaffenheit der Brücke eine Rolle spielen. Stahlbeton hat bekanntermaßen einen im Vergleich zu anderen Baustoffen hohen CO -Abdruck. Alternativen wie Stahl, Holz, Verbundbauweisen etc. werden zunehmend die Entscheidungsfindung dominieren.
Immer häufiger müssen auch Sonderlösungen (z. B. die Sicherheit betreffend) insbesondere bei Bauwerken im Bestand gefunden werden. So wird beispielsweise derzeit bei der Sanierungsplanung der Brücke Wettersteinstraße geprüft, ob erstmalig im Nürnberger Stadtverkehr aufgeklebte Noppen und Leisten als Blindenleitsystem verwendet werden können.
Die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses führt aber auch zu einer Anpassung des Bauprogrammes für den Brückenbau. So werden hier inzwischen Vorhaben wie „Straßenbahnunterpflasterstrecken Bayernstraße – Rückbau im Zuge der Erschließung Brunecker Straße mit der Straßenbahn“, „Fußgängerbrücke über Stadtgraben Hübnerstor“, „Radschnellwegbrücke über die Rothenburger Straße“ u. a. gelistet (siehe auch Ziff. 6). Diese Maßnahmen müssen in Konkurrenz zum sonstigen Sanierungsprogramm entsprechend priorisiert und getaktet werden.
Die Tendenz Verkehrsströme auf übergeordneten Routen zu separieren führt per se dazu, dass für spezielle Verkehrsarten auch eigene getrennte Bauwerke errichtet werden. Hier sei insbesondere auf die Thematik der Radschnellwege hingewiesen. Eine Beschleunigung des Radverkehrs auf den Vorrangrouten bedingt geradezu eigenständige Bauwerke mit besonderer Breite oder zumindest entsprechende Trenneinrichtungen.
Erwähnt werden muss dabei auch, dass die Vielzahl an Verkehrsströmen das Bauen immer komplexer macht. Für jede Verkehrsart müssen Umleitungsstrecken oder temporäre Provisorien gefunden werden ohne einen Verkehrskollaps auszulösen. Dies ist bei Brücken besonders schwierig und aufwendig, da sich hier oft Verkehrswege kreuzen und sowohl der obenliegende, als auch der untenliegende Verkehr zu berücksichtigen ist (siehe z. B. Hafenbrücken). Hinzu kommen gleichzeitig stattfindende, konkurrierende Baumaßnahmen im Verkehrsnetz deren Umleitungsverkehre sich gegenseitig nicht negativ beeinflussen dürfen.
6 Investitionsprogramm und Vorausschau
Für die Brückenbaupauschale sind 2022 1,20 Mio. EUR im MIP eingestellt. Außerdem sind im Investitionsprogramm Maßnahmen gelistet, die über den BIC-Prozess vorprojektiert, aber noch nicht finanziert sind, oder bei denen eine Finanzierung noch zu beantragen ist.
Die aus investiven Mitteln zu finanzierenden Maßnahmen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Diese Tabellen sind als Prioritätenliste zur Abarbeitung der anstehenden Brückenbaumaßnahmen zu verstehen:
Ingenieurbauwerke mit Spannungsrissproblematik (außerhalb der Notenkategorien) Ingenieurbauwerke, die aktuell mit Note 3,0 oder schlechter bewertet sind Ingenieurbauwerke, die aktuell mit Note 2,5 – 2,9 bewertet sind Investition ist aus anderen Gründen bzw. für andere Ingenieurbauwerke notwendig
| Maßnahmen, die in Vorjahren gelistet waren, aber aktuell noch in der Bauphase sind | |
|---|---|
| Beschreibung | Voraussichtliche Kosten in EUR |
| Projekt Hafenbrücken - Behelfsbrücken | 11.300.000,- |
| Brücke Günthersbühler Str. über die Bahn Abbruch | 2.300.000,- |
| Äußere Stadtgrabenstützmauer Abschnitt BW 2.061 Neutor | 1.450.000,- |
| Maßnahmen, die in 2023 begonnen wurden bzw. beginnen sollen | |
|---|---|
| Beschreibung | Voraussichtliche Kosten in EUR |
| Johannisbrücke über die Pegnitz Fassadensanierung, Brüstung, Kanzeln, Ansicht | 1.000.000,- |
| Brücke Löwenberger Straße über den Langwassergraben Ersatzneubau | 900.000,- |
| Maßnahmen 2024 ff. | |
|---|---|
| Beschreibung | Voraussichtliche Kosten in EUR |
| Abbruch und Neubau Brücke Frankenschnellweg über die Südwesttangente und den Main-Donau-Kanal (Ost und West) wegen Spannungsrisskorrosion | 336,2 Mio. einschließlich flan- kierender Maß- nahmen ohne Be- helfsbrücken |
| Abbruch und Neubau Brücke Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal wegen Spannungs- risskorrosion | |
| Abbruch und Neubau Brücke Hafenstraße über die Südwesttangente wegen Spannungs- risskorrosion | |
| Stadtgrabenstützmauer Abschnittsweise Sanierung (siehe auch laufende Vorhaben) | Rest: 14.500.000,- (auf 9 Jahre ver- teilt!) |
| 2 Brücken Stadenstraße über die Bahn, Abbruch | 4.500.000,- |
| Brücke Rothenburger Straße über die Südwest-Tangente, Ersatzneubau | 10.000.000,- |
| Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Abdichtung, Kappen, Betoninstandsetzung 2. Bauabschnitt | 1.700.000,- |
| Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz Ersatzneubau | 6.000.000,- |
| Spitalbrücke Generalsanierung | 2.500.000,- |
| Neutorbrücke über den Stadtgraben, Ersatzneubau | 2.000.000,- |
| Gustav-Adolf-Brücke über die Bahn, Sanierung | 7.500.000,- |
| Trogbauwerk Sigmundstraße Teilbauwerke 3 und 4 Abdichtung, Betoninstandsetzung | 2.100.000,- |
| Brücke Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße Denkmalgerechte Sanierung des Tragsystems | 1.700.000,- |
| Fußgängerbrücke über die Von-der-Thann-Straße Instandsetzung östl. Wiederlager, Auflager, etc. | 350.000,- |
| Straßenbahnunterpflasterstrecken Bayernstraße – Rückbau im Zuge der Erschließung Brunecker Straße mit der Straßenbahn | 15.000.000,- |
| Brücke Neuwerksteg mit Sanierung der Wehranlage Neuwerk | 3.000.000,- |
| Südliche Steubenbrücke über die Pegnitz Generalsanierung | 3.000.000,- |
| Nördliche Steubenbrücke über die Pegnitz Generalsanierung | 3.000.000,- |
| Maßnahmen 2024 ff. | |
|---|---|
| Beschreibung | Voraussichtliche Kosten in EUR |
| Brücke Klaus-Groth-Str. über Kothbrunngr. | 1.000.000,- |
| Durchlass Fischbach unter der Seumestraße Ersatzneubau | 1.000.000,- |
| Franz-Josef-Strauß-Brücke über die Pegnitz Generalsanierung | 4.000.000,- |
| Brücke Hafenstraße über die Bahn Sanierung | 2.000.000,- |
| Ersatzneubau der Brücke Katzwanger Straße über den Rangierbahnhof (Bauwerk mit Spannungsrißproblematik) | 25.000.000,- |
| Sanierung Brücke Münchener Straße über die U-Bahn | 2.500.000,- |
| Lederersteg Ersatzneubau mit barrierefreier Rampe und Zwischenlösung für Teilbauwerk über die Peg- nitz | 5.000.000,- |
| Brücke Frankenschnellweg über die Sigmundstraße Sanierung und Verbreiterung im Zuge des kreuzungsfreien Ausbaues Frankenschnellweg | 3.930.000,- |
| Brücke Alte Reutstraße über den Bucher Landgraben Betonsanierung, Abdichtung, Kappen | 350.000,- |
| Brücke Hans-Fallada-Straße über den Langwassergraben Sanierung und Teilrückbau mit ökologischem Gewässerausbau | 650.000,- |
| Durchlass Goldbach in der Tullnau und unter der Ostendstraße Sanierung und Teilrückbau mit ökologischem Gewässerausbau (Hochwasserschutz) | 2.500.000,- |
| Fußgängerunterführung südlich der Adenauer Brücke Sanierung Bodenplatte | 500.000,- |
| Brücke Erlanger Straße über den Georg-Ziegler-Weg (östl. Überbau) Betoninstandsetzung, Abdichtung | 1.000.000,- |
| Brücke Abfahrt Frankenschnellweg zur Südwesttangente in Richtung Feucht Sanierung im Zuge der Erneuerung der Hafenbrücken | 2.500.000,- |
| Fuß-/Radwegbr. Schw. Buck ü. SWT u. MDK Neubau i. V. m. Radwegeplanungen Vpl | 9.000.000,- |
| Fußgängerbrücke über Stadtgraben Hübnerstor Umbau im Zuge der Sanierung der Steu- benbrücken wegen geänderter Verkehrsführung Radfahrer | 1.000.000,- |
| Neubau Eisenbahnkreuzung Julius-Loßmann-Straße gemeinsam mit Beteiligung an DB- Brücke (Mausloch) | 10.000.000,- |
| Neubau Eisenbahnkreuzung Thumenberger Weg Stützwände und Kreuzungsbeteiligung | 5.000.000,- |
| Maßnahmen 2024 ff. |
| Beschreibung | Voraussichtliche Kosten in EUR |
|---|---|
| Radschnellwege Achse Nbg. Erlangen sechs Bauwerke | 10.000.000,- |
| Radschnellwege Achse Nbg. Zirndorf, Oberasbach, Stein vier bis sechs Bauwerke | 8.000.000,- |
| Fuß-/Radwegücke über den Nordring Neubau | 4.400.000,- |
| Radschnellwegbrücke über die Rothenburger Straße Neubau | 4.000.000,- |
Hinweise:
- Dargestellt sind hier lediglich die Maßnahmen, welche im überschaubaren MIP-Zeitraum umgesetzt
werden sollen. Es stehen jedoch viele weitere Maßnahmen im Brückenbau an, so dass es darüber hinaus eine Warteliste gibt (Investitionsstau).
- Der jeweilige Mittelabfluss erstreckt sich über einen längeren Zeitraum (Planungs-, Bau- und Abrech-
nungsphase).
-
Gelistet sind auch Maßnahmen, die über den BIC-Prozess vorprojektiert, aber noch nicht finanziert sind.
-
Der Aufwand für den Abbruch und die Erneuerung der hier gelisteten Hafenbrücken mit spannungsriss-
korrosionsgefährdeten Spannstählen steht außerhalb des sonstigen Bauprogrammes und wird durch eine eigens eingerichtete Projektgruppe gesteuert.
- Weitere Maßnahmen für Brücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstählen mit Ankündi-
gungsverhalten sind bis auf die Brücke Rothenburger Str. über die Südwesttangente und die Brücke Katzwanger Straße über den Rangierbahnhof noch nicht berücksichtigt.
Unabhängig vom Investitionsvolumen liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich der Sanierung von Brücken. Wie den Tabellen zu entnehmen ist, fließen die Investitionen aber nicht ausschließlich in Brücken mit schlechter Zustandsnote.
7 Zusammenfassung und Ausblick
Die im vergangenen Berichtsjahr fertiggestellten Maßnahmen führten erfreulicherweise weiterhin zu einer positiven Entwicklung des Bauwerksbestandes, gemessen am Qualitätsindex für unsere Brücken. Das bedeutet folglich, dass die Substanzverbesserung an den Großbrücken insgesamt höher war, als der Substanzverlust an den in der Mehrzahl unbearbeiteten „kleineren“ Bauwerken. Damit geht die Strategie für eine kontinuierliche Verbesserung unserer Bauwerkssubstanz bislang auf.
Es gibt aber auch andere strategische Zielsetzungen. Die Bauverwaltung muss sich mit den verändernden Gegebenheiten, sei es aus Personalnot oder auf Grund äußerer Rahmenbedingungen, stetig neu ausrichten. Daher laufen derzeit aufwendige Optimierungen der IT-Infrastruktur. Dabei wird parallel an der Umsetzung zweier großer interdisziplinärer Projekte mit internen und externen Prozessbeteiligten aus unterschiedlichsten Bereichen gearbeitet.
Das betrifft
- das statische Nachweisverfahren für Brücken im Rahmen beantragter Großraum- und
Sondertransporte (Anpassungen an veränderte Vorgaben für das Nachweis- und Genehmigungsverfahren für Schwertransporte, Pilotprojekt mit dem Freistaat Bayern) und
- die digitale Bauwerkprüfung als Teilprojekt eines umfassenden Maßnahmenprogramms unter
dem Arbeitstitel „SAP Brücke und Gewässer“.
Über die Projekte und deren Hintergründe wird bei entsprechenden Projektfortschritten berichtet.
Die Stadt möchte allgemein ihre Mobilitätskonzepte verändern. Ein Baustein der Strategie zur Mobilitätswende ist der Ausbau des ÖPNV. An diesem Veränderungsprozess wird sich auch der Brückenbau intensiv beteiligen. Der Bereich übernimmt auf Basis des öffentlichen Dienstleitungsauftrags Stadtverkehr Nürnberg bei dem Straßenbahninfrastrukturprojekt Brunecker Straße über die neue technische Universität Nürnberg UTN für die Umsetzungsphase die städtische Projektleitung. Mit dem notwendigen Rückbau der bisherigen Straßenbahntunnel im Bereich der sogenannten Bayernwanne wurde man schon frühzeitig in die Planungsüberlegungen mit einbezogen. Für das Projekt müssen im Weiteren noch zahlreiche Konfliktpunkte ausgeräumt werden. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt bis zum vorhabenbezogenen Planfeststellungsbeschluss sukzessive. Aktuell werden die notwendigen Strukturen aufgebaut und mit den im Prozess beteiligten Akteuren abgestimmt, komplizierte Liegenschaftsangelegenheiten angegangen, Vorleistungen der Spartenträger geprüft und an den notwendigen Finanzierungsbausteinen gefeilt.
Insgesamt bleibt der Erhalt und die Ertüchtigung der für das Funktionieren der Nürnberger Verkehrsinfrastruktur essentiellen Brückenbauwerke eine noch über das nächste Jahrzehnt hinaus enorm wichtige und herausfordernde Aufgabe.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Am Pferdemarkt 23-26, Neubau Betriebszentrale
Vergabe von Erd- und Verbauarbeiten
Anlagen: Vergabeunterlagen
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen des Neubaus SÖR-Betriebszentrale wurden die Erd- und Verbauarbeiten EU-weit ausgeschrieben. Günstigster Bieter ist die Fa. Dotterweich, Geiselwind, mit einer Angebotssumme von 9.986.536,48 EUR. Diese liegt unter dem genehmigten Gesamtbudget von 14.618.848,09 EUR für das Gewerk Erdbauarbeiten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 9.713.825 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 9.713.825 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Rahmen der am 09.11.2022 durch den WerkA SÖR bereits genehmigten Gesamtkosten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Auswirkungen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ASN
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt die Vergabe der Abbrucharbeiten am Pferdemarkt an die Fa. Transporte Dotterweich GmbH in Höhe von 9.986.536,48 €.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Am Pferdemarkt 23-26, Neubau Betriebszentrale
Errichtung einer Regenwasserzisterne
Anlagen: Vergabeunterlagen
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen des Neubaus SÖR-Betriebszentrale wurden die Arbeiten zur Errichtung einer Regenwasserzisterne EU-weit ausgeschrieben. Günstigster Bieter ist die Fa. GS Schenk aus Fürth mit einer Angebotssumme von 987.862,60 EUR. Diese liegt unter der Kostenberechnung von 1.055.178,95 EUR.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 987.862 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 987.862 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Rahmen der am 09.11.2022 durch den WerkA SÖR bereits genehmigten Gesamtkosten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Auswirkungen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ASN
Beschlussvorschlag:
Der WerkA SÖR stimmt der Vergabe der Bauleistung Regenwasserzisterne für die Baumaßnahme SÖR-Betriebszentrale mit einer Auftragssumme von 987.862,60 EUR brutto an die Firma GS Schenk Tiefbau GmbH aus Fürth zu.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Beschaffung eines Transporters mit Hubarbeitsbühne
Anlagen: Vergabeunterlagen
Sachverhalt (kurz):
Bei der Beschaffung der Hubarbeitsbühne auf einem Transporterfahrgestell handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Zu Beginn des Verfahrens wurde aufgrund vorheriger Beschaffungen eine Auftragssumme von ca. 185.000 € netto geschätzt. Somit wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (nichtoffenes Verfahren) gemäß UVgO ausgeschrieben. Aufgrund enormer Preissteigerungen beträgt die Vergabesumme nun 239.047,30 € netto. Somit wird der Schwellenwert von 215.000,00 € netto eines offenen Verfahrens (EU) überschritten. Dies war bei Verfahrensbeginn nicht ersichtlich. Eine ordnungsgemäße Kostenschätzung wurde durchgeführt. Daher soll der Zuschlag dennoch im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens gemäß UVgO erteilt werden (vgl. Kommentar Vergaberecht Ziekow/Völlink 4. Auflage, S. 1.081, Rdnr. 37).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 284.466 € Folgekosten 10.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 284.466 € davon Sachkosten 10.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel für den Transporter mit Hubarbeitsbühne sind im HHJ 2022 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschaffung von Fahrzeugen hat keine Div.Relevanz.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss genehmigt die Vergabe über die Lieferung eines Transporters mit Hubarbeitsbühne
in Höhe von 284.466,29 € brutto an: Firma Palfinger GmbH, Feldkirchener Feld 1, 83404 Ainring.
Zusammenfassung und Übersicht der Angebotspreise für die Ausschreibung Nr. 36/SÖR/2023, eVergabe Nr. 2023002592
Öffentliche Ausschreibung (nichtoffenes Verfahren) nach UVgO
Beschaffung eines Transporters mit Hubarbeitsbühne für SÖR/1-E/1
Die Schätzkosten zu Beginn des Verfahrens betrugen 185.000 € netto. Somit wurde eine öffentliche Ausschreibung gem. UVgO (nichtoffenes Verfahren) durchgeführt.
Palfinger GmbH
Transporterfahrgestell mit Hubarbeitsbühne keine weiteren Angebote erhalten für SÖR/1/E-1; Lieferzeit ca. 78 Wochen
231.867,30 €
7.180,00 €
239.047,30 €
45.418,99 €
Nettopreis
Option Aluminium Kastenaufbau (soll gezogen werden)
Gesamt Nettopreis
zzgl. 19 % MwSt.
Gesamt Bruttopreis 284.466,29 €
24.07.2023 4 Auswertung eVergabe Nr. 2023002592.xlsx 1
Nach Angebotsöffnung liegt ein Angebot der Firma Palfinger GmbH vor. Die Angebotssumme beträgt 284.466,29 € inkl. MwSt (239.047,30 € netto). Die Option "Einbau Aluminium Kastenaufbau" soll nach Rücksprache mit dem Bedarfsträger SÖR/1-E/1 gezogen werden. Somit ist der Schwellenwert für ein offenes Verfahren (EU) von 215.000 € netto überschritten. Diese Preissteigerungen waren aufgrund der derzeitgen Marktlage zu Beginn des Verfahrens nicht absehbar. Die Kostenschätzung wurde hier ordnungsgemäß durchgeführt (vgl. Vermerk zur Zuschlagsvergabe in interner Dateiablage eVergabe). Daher soll der Zuschlag dennoch im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens nach UVgO erteilt werden. "(...) Gleichwohl ist eine vor Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens seriös vom Auftraggeber durchgeführte Schätzung des Auftragswerts nicht schon dadurch hinfällig oder im Nachhinein falsch, wenn die in der Folge und zeitlich nach der Schätzung eingereichten Angebote über dem Schätzpreis im Bereich oberhalb der maßgeblichen Schwellenwerte liegen. (...)" (vgl. Kommentar Vergaberecht Ziekow/Völlink 4. Auflage, S. 1.081, Rdnr. 37).
Maßnahmengenehmigung:
Eingangsdatum
Bezeichnung Genehmigte Mittel Vergabesumme Erläuterung
SÖR/V-2/MZA
| 10.05.2022 | 290.000,00 € | 284.466,29 € |
|---|
Die Mittel in Höhe von 290.000,00 € sind im Transporterfahrgestell mit Hubarbeitsbühne Wirtschaftsplan 2022 angemeldet. Die für SÖR/1-E/1, Ersatzbeschaffung für N-SN188 Vergabesumme ist somit gedeckt.
Vergabesumme gesamt 284.466,29 €
Der Firma Palfinger GmbH als einziger Bieter soll demnach der Zuschlag erteilt werden.
24.07.2023 4 Auswertung eVergabe Nr. 2023002592.xlsx 2
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Vertrag über die Lieferung von 4.000 t Auftausalz für die Winterdienstsaison 2023/2024 in
3 Losen im Zeitraum vom 04.12.2023 bis zum 05.02.2024
Anlagen: Vergabeunterlagen
Sachverhalt (kurz):
Der Bedarf an Auftausalz (4.000 t) für die kommende Winterdienstsaison 2023/2024 wurde im Rahmen eines Offenen Verfahrens (EU-weit) in 3 Teillosen nach DIN EN 16811-1:2016-10 ausgeschrieben. Die Anlieferung der Lose erfolgt per Schiff in dem Zeitraum vom 04.12.2023 bis zum 05.02.2024.
Die Liefermenge an Auftausalz für die Lose 1 - 2 beträgt jeweils 1.500 t und für das Los 3 - 1.000 t.
Das Unternehmen Deutscher Straßen-Dienst GmbH, 34131 Kassel soll den Zuschlag für alle 3 Lose mit der Vergabesumme in Höhe von 373.541,00 EUR brutto für den Anlieferzeitraum 04.12.2023 bis 05.02.2024 erhalten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 373.541 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 373.541 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vergabe erfolgt auf den Rechtsgrundlagen des öffentl. Auftragswesens. Das Gebot der Transparenz und das Verbot der Diskriminierung werden als elementare vergaberechtliche Grundsätze beachtet.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss genehmigt die Vergabe über die Lieferung von 4.000 t Auftausalz per Schiff für die kommende Winterdienstsaison 2023/2024 im Zeitraum vom 04.12.2023 bis 05.02.2024 für alle Lose mit einer Gesamtvergabesumme in Höhe von 373.541,00 € brutto an:
Firma Deutscher Straßen-Dienst GmbH Bertha-von-Suttner-Str. 7
34131 Kassel
SÖR/011/2023/1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Stellenplan SÖR
Neuorganisation des Sachgebietes Kaufmännische Aufgaben - SÖR/V-2
Anlagen: Entscheidungsvorlage Organigramm SÖR/V-2
Sachverhalt (kurz):
Die geplante Neuorganisation des Sachgebietes Kaufmännische Aufgaben sieht vor, dass bestehende und neue Aufgaben neu strukturiert und gebündelt werden. Mehrfach- Kommunikation wird dadurch vermieden und Entscheidungswege verkürzt. Zudem wird das Controlling durch Einrichtung einer neuen Gruppe gestärkt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die neue Sachgebietsstruktur wurde mit DiP abgestimmt. Die notwendigen Stellenwertüberprüfungen wurden durch DiP/PrO-2 bzw. Ref.I/II-CC geprüft und bewertet.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die diversity-relevanten Anforderungen (insb. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II PA
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt die Neuorganisation des Sachgebietes Kaufmännische Aufgaben (SÖR/V-2), wie in der Beilage zur Tagesordnung und dem Organigramm dargestellt.
Die Stellenwerte werden gemäß der Beilage zur Tagesordnung zum 01.09.2023 beschlossen.
Stellenplan SÖR
Neuorganisation des Sachgebietes Kaufmännische Aufgaben - SÖR/V-2
Entscheidungsvorlage:
Die Organisationsstruktur des Sachgebietes Kaufmännische Aufgaben SÖR/V-2 setzt sich derzeit aus den drei Gruppen Rechnungswesen und Leistungsverrechnung/Schadenssachbearbeitung (SÖR/V-2/RL), Materialwirtschaft/Beschaffung/zentrale Aufgaben (SÖR/V- 2/MZA) und Gruppe Finanzierungen (SÖR/V-2/F) zusammen. Die geplante Neuorganisation sieht eine eigenständige Gruppenleitung für Rechnungswesen sowie Leistungsverrechnung / Schadenssachbearbeitung und die Neuschaffung einer Gruppe Controlling vor. Aufgrund des Ausscheidens des Leiters der Gruppe Rechnungswesen und Leistungsverrechnung zum 01.10.2023 erfolgte bereits seit einiger Zeit eine kritische Prüfung der bestehenden Strukturen dieser Organisationseinheit. Hierbei wurde Optimierungsbedarf gesehen, der durch die Neuorganisation umgesetzt werden soll. Stellenschaffungen sind aufgrund der Neuorganisation nicht erforderlich.
Gruppenleitungen für Rechnungswesen (SÖR/V-2/R) und Leistungsverrechnung/Schadenssachbearbeitung (SÖR/V-2/L) Aktuell besteht die Gruppe (SÖR/V-2/RL) aus zwei Leitungsebenen mit dem jeweiligen Personal für Rechnungswesen und Leistungsverrechnung. Die Themen aus den beiden Leitungsebenen werden derzeit gebündelt über die Gruppenleitung an die Sachgebietsleitung berichtet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese zusätzliche Hierarchiestufe nicht erforderlich ist. Durch den Entfall der Zwischenstufe Leitungsebene kann Mehrfach-Kommunikation vermieden und Entscheidungswege verkürzt und effizienter gestaltet werden. Zukünftig sollen deshalb die zwei Führungskräfte der Leitungsebene eigenständig die Aufgaben als Gruppenleitungen wahrnehmen und mit der Sachgebietsleitung direkt kommunizieren. Aus einer Gruppe mit zwei Leitungen (drei Führungskräfte) werden somit zwei Gruppen mit jeweils einer Gruppenleitung (zwei Führungskräfte).
Stärkung des Controllings durch Bildung einer separaten Gruppe (SÖR/V-2/CO) Eine effektive und effiziente Planung, Steuerung und Kontrolle des Eigenbetriebs SÖR erfordert ein stabiles und wirksames Controlling. Die fortwährend angespannte finanzielle Lage macht ein regelmäßiges Berichtswesen unabdingbar, um Abweichungen rechtzeitig zu erkennen und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten. Das Auffinden von Einsparpotentialen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Controllings und ist dringend erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts dauerhaft zu sichern. Zur Stärkung und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Controllings soll der Bereich zum einen von der klassischen Buchhaltung getrennt und zum anderen die Mitarbeitenden und Themen in einer separaten Gruppe gebündelt werden. Die Stelle der bisherigen Gruppenleitung vom Rechnungswesen und der Leistungsverrechnung soll deshalb zum Gruppenleiter/in Controlling umgewidmet werden.
Sonstige Änderungen: Im Rahmen der Neuorganisation sollen bei einigen Planstellen die VK-Anteile getauscht werden.
- Reduzierung der Planstelle 850.1305 (SÖR/V-2/F) von 1,0 VK auf 0,77 VK und Erhöhung bei
Planstelle 850.1325 (SÖR/V-2/L) von 0,77 VK auf 1,0 VK.
- Reduzierung der Planstelle 850.1379 (SÖR/V-2/MZA) von 1,0 VK auf 0,65 VK und Erhöhung
bei Planstelle 850.1385 (SÖR/V-2/MZA) von 0,65 VK auf 1,0 VK.
Aufgrund der Neuorganisation von SÖR/V-2 ist es notwendig, die Aufgaben neu zu verteilen und Planstellen neu zu bewerten.
Übersicht der geplanten Stellenplanänderungen (Änderungen fett gedruckt):
| Bereiche | aktuelle Stellenplan- nummer | aktuelle Bezeichnung | aktuelle Eingrup- pierung | aktuelle VK | neue Stellenplan- nummer | neue Bezeichnung | neue Eingrup- pierung | neue VK |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SÖR/V-2/R | 850.1255 | Leiter/in Rechnungswesen | E 11 U | 1,0 | 850.1310 | Gruppenleiter/in Rechnungswesen | E 11 | 1,0 |
| SÖR/V-2/L | 850.1273 | Leiter/in Leistungsverrech- nung | A 11 | 0,77 | 850.1325 | Gruppenleiter/in Leistungsverrech- nung stv. SGL | A 11 | 1,0 |
| SÖR/V-2/CO | 850.1253 | Gruppenleiter Rechnungswesen Leistungsverrech- nung stv. SGL | E 12 | 1,0 | 850.1345 | Gruppenleiter/in Controlling | E11/A11 | 1,0 |
| SÖR/V-2/F | 850.1248 | Sachbearbeiter/in | E 10 | 1,0 | 850.1305 | Sachbearbeiter/in | E 10 | 0,77 |
| SÖR/V- 2/MZA | 850.1379 | Lagerhelfer/in | E 4 | 1,0 | 850.1379 | Lagerhelfer/in | E 4 | 0,65 |
| SÖR/V- 2/MZA | 850.1385 | stv. Lagerverwalter/in | E 5 | 0,65 | 850.1385 | stv. Lagerverwalter/in | E 5 | 1,0 |
Die neue Sachgebietsstruktur wurde mit DiP abgestimmt. Die notwendigen Stellenwertüberprüfungen wurden durch DiP/PrO-2 bzw. Ref.I/II-CC geprüft und bewertet.
Organigramm SÖR/V-2 (Kaufmännische Aufgaben) Neuorganisation
SÖR/V-2
850.1301 (850.1245)
Sachgebietsleiter/in E14
SÖR/V-2/F SÖR/V-2/R SÖR/V-2/L SÖR/V-2/CO SÖR/V-2/MZA
850.1303 ( 850.1247) 850.1310 ( 850.1255) 850.1325 ( 850.1273) 850.1345 ( 850.1253) 850.1353, V-2/MZA Gruppenleiter/in Finanzierung Gruppenleiter/in Gruppenleiter/in Leistungsver- Gruppenleiter/in Controlling Gruppenleiter/in, E11 A12 U A11 Rechnungswesen E11 rechnung stv. SGL A11 1,0 VK E11/A11
850.1305 (850.1248) 850.1312 (850.1256) 850.1327 (850.1276) 850.1346 (850.1257) 850.1374 850.1356 Sachbearbeiter/in, E10 Bilanzbuchhalter/in, E9B Sachbearbeiter/in, A 9/10 Sachbearbeiter/in Controlling, E9C Leiter/in Lager / Leiter/in Materialwirtschaft, stv.
0,77 VK Objektmanagement, E9C
GRL, E10
850.1306 (850.1249) 850.1314 (850.1264) 850.1329 (850.1278) 850.1347 (850.1258)
Sachbearbeiter/in Haushalt, E10 Verwaltungsfachkraft E8 Sachbearbeiter/in, E9A Sachbearbeiter/in, A9/10 F 12.27 850.1375 850.1383 Lagerverwalter/in, E6 Lagerverwalter/in, E6
850.1308 ( 850.1246) 850.1315 (850.1265) 850.1333 (850.1279) 850.1349 (850.1259)
Sachbearbeiter/in Finanzierungen, Verwaltungsfachkraft Sachbearbeiter/in, E9A, 0,65 VK Sachbearbeiter/in, A9/10 850.1377 850.1385 A9/A10 0,5 VK E8, 0,70 VK Lagerhelfer/in, E4 Stv. Lagerverwalter/in, E5
1,0 VK
850.1316 (850.1262) 850.1334 (850.1280)
Buchhalter/in, A7 Sachbearbeiter/in, E9A 850.1378 850.1387 Lagerhelfer/in, E4 Lagerhelfer/in, E4
850.1318 (850.1266) 850.1335 (850.1281)
Sachbearbeiter/in Buchhaltung, A7 Sachbearbeiter/in, E9 A 850.1381 850.1379 Lagerhelfer/in, E4 Lagerhelfer/in, E4
0,65 VK
850.1320 (850.1267) 850.1337 (850.1285)
Sachbearbeiter/in E8 Sachbearbeiter/in, E9 A
850.1358 Sachbearbeiter/in Materialw., E9B
850.1322 (850.1269) 850.1338 (850.1277)
850.1391 Sachbearbeiter/in E6 Sachbearbeiter/in, E8 0,5 VK Postverteiler/in Amtsbote/in, E3 850.1 359 Sachbearbeiter /in Materialw.,
850.1339 (850.1282)
A9/A10 Verwaltungsfachkraft, E7 850.1394 Handwerker/in Hausmeister/in, E5 850.1371 Sachbearbeiter/in Materialw., 850.9104 A9/A10 Sachbearbeiter/in, A10
003.9510 Sachbearbeiter/in, E8 Planstelle 3.BM
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Auflagenliste Personal
Anlagen: Auflagenliste
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen des genehmigten Stellenplanes ist über die nicht auf die Verwaltung delegierte/n
- Stellenwertänderung/en
zu entscheiden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 6.781 € Folgekosten 6.781 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 6.781 € davon Personalkosten 6.781 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenbewertung erfolgte durch DIP/Ref.I/II-CC
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die diversity-relevanten Anforderungen (insb. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) wurden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II/PA
Beschlussvorschlag:
Die in der Beilage zur Tagesordnung der Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 20.09.2023 unter lfd. Nr/n. 1 aufgeführte/n Antrag/Anträge wird/werden genehmigt.
Beilage Nr. zur Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg am 20.09.2023
A U F L A G E N L I S T E
Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
am 20.09.2023
- nichtöffentlich -
| Stellenwertänderung Folgende Stellenwertänderungen wurde aufgrund geänderter Aufgabenzuschnitte erforder- lich. Die jeweilige Stelle wurde 2023 mittels eines Stellenwertüberprüfungsantrags und der zugehörigen Arbeitsplatzbeschreibung durch Ref. I/II-CC bewertet. Die Ausweisung mit dem neuen Stellenwert erfolgt immer rückwirkend auf den Zeitpunkt, zu dem sich das Aufgaben- profil der jeweiligen Stelle geändert hat. Beschlussauszug Stadtrat 11.05.2020 zu Übertragung Personalbefugnisse – Ö 4.2 – Gut- achten 3.4 Verfahren bei Stellenplanänderungen: Stellenplanänderungen bis einschließlich EGr. 12 TVöD (Zielwert) werden nicht als Einzel- gutachten, sondern als Sammelgutachten (Liste) in der nächsterreichbaren Werkaus- schuss-Sitzung beschlossen. Die vorgeschlagenen Stellenplanänderungen dürfen nach Genehmigung durch den 1. Werkleiter – vor der Werkausschuss-Beschlussfassung – be- reits im Stellenplan vollzogen und der Recruiting-Prozess darf gestartet werden. | |
|---|---|
| 1. | Im Stellenplan SÖR wird die Stelle 850.0029 (neu: 850.1149) Funktionsbezeichnung Brandschutz-Gefahrgutbeauftragte/r, EGr. 9 b TVöD, ab 01.10.2023 mit dem Stellenwert EGr. 10 TVöD (Alternativwert BGr. A 10 BayBesG) und der Funktionsbezeichnung Sach- bearbeiter/in Personalentwicklung -akquise ausgewiesen. Vorab Genehmigung des 1. Werkleiters durch am 27.07.2023 veranlassten Werkleitungs- beschluss. |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 20.09.2023 nicht öffentlich Kenntnisnahme
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Personalentscheidungen zur nachrichtlichen Information des Werkausschusses
Anlagen: Liste der Personalentscheidungen zur nachrichtlichen Information
Sachverhalt (kurz):
Gem. Anlage 3 der Werkleitungsverfügung Nr. A 11 hat der 1. Werkleiter im Rahmen des genehmigten Stellenplanes über die
- Besetzung
entschieden.
Diese Personalentscheidungen sind dem Werkausschuss nachrichtlich zur Information vorzulegen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die diversity-relevanten Anforderungen (insb. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) wurden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/PA
Kenntnisnahme:
Die in der Beilage zur Tagesordnung der Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vom 20.09.2023 unter lfd. Nr/n. 1-2 aufgeführten Personalentscheidungen lagen zur Information vor.
Beilage Nr. zur Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg am 20.09.2023
L I S T E D E R P E R S O N A L E N T S C H E I D U N G E N Z U R N A C H -
R I C H T L I C H E N I N F O R M A T I O N
Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
am 20.09.2023
- nichtöffentlich -
| Besetzung | |
|---|---|
| 1. | Kasaku, Ilja, 05.09.1986, Bauingenieur/in, E 11 850.4210, stv. Bezirksleiter/in, E 12, SÖR/2-B/2 |
| 2. | Kraus, Simone, 20.08.1994, Verwaltungsoberinspektorin, A 10 850.1435, Sachbearbeiter/in, A9/A10, SÖR/V-4 |