20.27.47- 14/27
Jugendhilfeausschuss (JHA) am 27.07.2023, TOP 3 Koordinierende Kinderschutzstelle
und Frühe Hilfen
hier: Stellungnahme Ref. I/II/Stk zur Anmeldung
I. Ref. I/II/Stk liegt die oben genannte Anmeldung zur Stellungnahme vor.
Die Vorlage zum TOP 3 JHA am 27.07.2023 enthält einen Beschlussvorschlag zur Anmeldung zusätzlicher Mittel für die Ausweitung freiwilliger Aufgaben in Höhe von 90 T€.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Regierung von Mittelfranken hat in der Haushaltsgenehmigung 2023 Vorgaben für künftigen Haushaltsaufstellungen gemacht. Insbesondere hat sie darauf hingewiesen, dass der kommunalrechtliche Grundsatz „Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ bei künftigen Haushaltsaufstellungen noch stärker in den Vordergrund gestellt werden muss. Da aus Sicht von Ref. I/II/Stk die vorgelegte Anmeldung eher dem freiwilligen Bereich zuzuordnen ist, würde eine Umsetzung den Vorgaben der Regierung entgegenlaufen.
In der Anordnung des Oberbürgermeisters zur Aufstellung des Haushaltsplans 2024 (AdO Nr. 12 B vom 29.03.2023) wurde folgende Regelung getroffen: „Neue Aufgaben und Aufgabenausweitungen können nur in begründeten Einzelfällen mit besonderer zwingender Notwendigkeit zur Planung angemeldet werden. Grundsätzlich stehen hierfür keine weiteren Mittel zur Verfügung. Insofern haben die Dienststellen/ Organisationseinheiten bei einer Anmeldung einen vollständigen Deckungsvorschlag, aus dem hervorgeht, dass er mit dem Geschäftsbereich/Referat abgestimmt worden ist, vorzulegen.“ In der Entscheidungsvorlage sowie dem Beschlussvorschlag fehlt dieser Deckungsvorschlag. Die Aussage in der Vorlage, weiterhin nach ergänzenden Zuschussund Fördermöglichkeiten zu suchen, ist zu unverbindlich für eine Deckungszusage. Dagegen würde eine Neupriorisierung innerhalb der Frühen Hilfen ohne Ausweitung des Kostenrahmens den Anforderungen an eine Deckung genügen.
Aufgrund der prekären Haushaltslage hat das Jugendamt auf eine Aufnahme in den Haushaltsplan 2023 bereits schon einmal verzichtet. Die Auffassung, dass sich die Haushaltslage der Stadt Nürnberg im Hinblick auf den Haushaltsplan 2024 wesentlich verbessert hätte, erscheint zum aktuellen Zeitpunkt unbegründet.
Inwieweit es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu Überschneidungen mit anderen Leistungsangeboten (zum Beispiel des Klinikums, des Gesundheitsamtes und sonstiger Netzwerke) kommt, kann an dieser Stelle von Ref. I/II/Stk nur schwer beurteilt werden. Ziel sollte es auf jeden Fall sein, Doppelstrukturen zu vermeiden.
J wird gebeten, die Stellungnahme von Ref. I/II/Stk in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.07.2023 dem TOP 3 beizulegen.
II. Ref. V m.d.B.u. Auslage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.07.2023
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Nürnberg, 19.07.2023 Referat für Finanzen, Personal und IT
gez. Brehm (26 32) (Unterschrift liegt elekronisch vor)
Abdruck je an: a) J b) Stk