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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (27.07.2023)

2.1 Kurzbericht

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Langwasser Jugendhilfeausschuss Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 2.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.07.2023

Zusammenfassung

Standardbericht 2022 Kinder- und Jugendhilfe in Nürnberg

Für den Standardbericht 2022 wurde das Berichtsformat der letzten Jahre weiterentwickelt: Die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Handlungsfelder und Angebote werden weiterhin im Sachbericht dargestellt, der nun um einen detaillierten Datenbericht (Beilage 2.3) ergänzt wird. Am Ende des Berichts wird das Fachthema Jugendhilfe im Strafverfahren vertieft vorgestellt.

1. Aktuelle Entwicklungen in Nürnberg

Bezugnehmend auf die Standardberichte der letzten beiden Jahre - vorgestellt in den Jugendhilfeausschüssen im Juli 2021 und 2022 - werden im Folgenden zentrale Entwicklungen und neue Projekte ab Mai 2022 dargestellt.

Demographische Entwicklung in Nürnberg

Der Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahlen in den Jahren 2020 und 2021 stellt sich im Nachhinein als einmalige „Delle“ heraus. Nach der bereits steigenden Jungeinwohnerzahl im Vorjahr legt nun 2022 auch die Einwohnerzahl insgesamt mit 2% zum Vorjahr zu und übersteigt nun erstmals 541.000. Auch die Anzahl der Jungeinwohner (0 bis unter 21 Jahre) erreicht mit einem Zuwachs um knapp 4% zum Vorjahr ein Allzeithoch mit über 101.500 jungen Menschen. Letztlich ist 2022 ein Anstieg in allen vier Alterskohorten zu verzeichnen.

Kinder- und Jugendhilfe

Umgang mit den Post-Corona-Folgen - was aus Corona gelernt wurde Im Bericht wird der Fokus auf das „Gelernte“ gelegt, d.h. welche Maßnahmen haben sich in der Nürnberger Jugendhilfe in der Corona-Zeit konkret bewährt und sollen zukünftig erhalten bzw. noch weiter ausgebaut werden. So wurden konkret neue Hilfsangebote installiert, z.B. ein spezielles Gruppenangebot für Teenager-Mädchen der Erziehungsberatungsstelle der Stadtmission. Neben den freien Trägern baute auch die Verwaltung und das Jugendamt umgehend die notwendige Infra- und Arbeitsstruktur (z.B. Home-Office/mobiles Arbeiten, Laptops, Diensthandy) auf und setzt bis heute weitere Projekten dazu um, wie z.B. die Online-Beratung, gemeinsam mit dem Sozialamt und unterstützt durch die TH Nürnberg (siehe JhA vom 28.07.2022, TOP 1.1 - Standardbericht 2021, S.2). Zusätzlich ist das Jugendamt auch in die fachliche Diskussion zu den Folgen und Erkenntnissen der Corona-Pandemie mit den freien Trägern eingestiegen. Aktuell gibt es beispielsweise eine Überarbeitung der allgemeinen Qualitäts-, Leistungs- und Entgeltvereinbarung der ambulanten Jugendhilfen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger in Nürnberg.

Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine und allgemeiner Zuzug von UMA Im letztjährigen Standardbericht wurde das von der Stadt Nürnberg umgehend bereitgestellte Angebot zur Beratung und Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine dargelegt. (siehe JhA vom 28.07.2022, TOP 1.1). Anders als in anderen deutschen Städten kamen in Nürnberg weder Gruppen aus Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtungen noch Waisenhäuser o.ä. an. Während

Beratungsangebote und -leistungen des ASD sehr wohl in Anspruch genommen werden, nehmen die geflohenen jungen Menschen und Familien aus der Ukraine in den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen sowie bei Inobhutnahmen und im Rahmen des Kinderschutzes keine größere Rolle ein. Die städtischen und die beiden Erziehungsberatungsstellen der Caritas in Langwasser boten verstärkt Beratung in Russisch und Ukrainisch an und konnten das Angebot um einige wenige Stunden sogar ausbauen.

Die allgemeine Entwicklung unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) deckt sich in Nürnberg in leicht schwächerer Form mit der bundesweiten Entwicklung, hier gab es eine Verdoppelung im Jahr 2022 der Inobhut genommenen UMA. Sie sind generell etwas jünger, fast ausschließlich männlich und überwiegend aus Afghanistan und Syrien. Das in den letzten Jahren deutlich zurückgebaute Angebot der freien Träger in Nürnberg und naher Umgebung konnte den Andrang nur schwer bewältigen.

Fachkräftemangel trifft auch Nürnberg In 2022 erreichte das Jugendamt Nürnberg erstmals die Nachricht aus Mittelfranken von Schließungen und Umwandlungen therapeutischer Wohngruppen bzw. Tagesgruppen in weniger betreuungsintensive – sogenannte sozialpädagogische – Angebote, begründet auf dem prekär werdenden Fachkräftemangel. So gravierende Auswirkungen waren bis dato nur aus anderen Städten und Bundesländern bekannt. Der Mangel führt in Nürnberg ganz konkret dazu, dass die für 2023 geplanten Großprojekte „geschlossene Clearingstelle für Systemsprenger“ in der Herrmannstraße und die „interkommunale Ersteinrichtung für Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)“ am Neutorgraben nicht (wie geplant) umgesetzt werden können. So mussten die umfangreichen Planungen zu beiden Projekten kurz vor Vertragsabschluss aufgegeben und neue Alternativen gesucht werden. Im Bereich der UMA wird die Stadt Nürnberg die Räumlichkeiten in der Herrmannstraße selbst anmieten und eine Erstaufnahme für UMA gemeinsam mit dem Großteil der Jugendschutzstelle – aktuell in der Reutersbrunnenstraße - verorten. Der Fachkräftemangel stellt ein massives Problem dar, dem sich die freien sowie die kommunalen Träger gemeinsam mit Politik und Gesellschaft stellen müssen.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Seit Juli 2021 informieren wir über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der mehrstufigen Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Im Berichtszeitraum konnten hierfür dringend notwendige personelle Veränderungen erfolgen. So wurde im November 2022 die Projektstelle zur Planung und konkreten Koordinierung der einzelnen Umsetzungsschritte (0,5 VK) besetzt. Zudem erhielt das Jugendamt Nürnberg den Zuschlag im einjährigen Pilotprojekt des Bayerischen Landesjugendamtes zur Erarbeitung von fachlichen Empfehlungen zu Aufgaben und Verortung von Verfahrenslotsen und im Bundesprojekt den Zuschlag zur Vorbereitung der „großen inklusiven Lösung“ des Bundes. Die ausgelobten Bundesprojektmittel finanzieren für die Koordination und Organisation dem Jugendamt eine Teilzeitstelle. Weitere Themen wurden in jugendamtsinternen bzw. Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Beispielhaft werden drei Arbeitsgruppen im folgendem Abschnitt vorgestellt:

 Schulbegleitung und Einzelintegration in Kindertagesstätten und Regelhorten  Arbeitsgruppe CareLeaver

 Unterarbeitsgruppe zum Thema Sozialpädagogische Familienhilfe in Familien im Kontext illegaler Drogensucht

  1. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen, Fachdienst Adoption,

Beistandschaften und Beurkundung (Kapitel 2 - 4)

Die Hilfen zur Erziehung haben ein sehr breites Aufgabenspektrum. Daher werden im jährlichen Standardbericht jeweils ausgewählte Handlungsfelder vertieft dargestellt. In den Kapiteln 2 bis 4 wird auf die jeweiligen Aufgabenstellungen, rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen eingegangen.

3. Schutzauftrag, Inobhutnahmen und erzieherische Hilfen 2022 in Nürnberg

Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Nachdem die Anzahl an Mitteilungen im Rahmen von Kindeswohlgefährdung 2020 um +6,8% und 2021 um nochmals um +15,8% deutlich zunahmen, kam es 2022 mit 980 Mitteilungen zu einem leichten Rückgang um -1,8%. Der Rückgang muss allerdings im Zusammenhang mit einer Erfassungsänderung in der Fachsoftware gesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass hierbei eine geringe Unschärfe aufgetreten ist, die Mitteilungen tatsächlich auf dem hohen Niveau von 2021 verharren.

Inobhutnahmen

Insgesamt wurden 2022 397 Minderjährige (inklusive UMA) mindestens einmal in Nürnberg in Obhut genommen, ein Zuwachs zum Vorjahr von +19,6%. Darunter eine nicht unerhebliche Anzahl an jungen Menschen, die in stationären Betreuungssettings nicht gehalten werden konnten und deshalb im Kinder- und Jugendnotdienst (wieder) aufgenommen werden mussten. Zudem betraf knapp jede fünfte Inobhutnahme 2022 einen unbegleitet minderjährigen Ausländer. Hinzu kommen noch 217 vorläufige Inobhutnahmen von ausländischen jungen Menschen, die ohne Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten nach Deutschland eingereist sind (§ 42a SGB VIII). Erstmals wurden 2022 wieder UMA zur bundesweiten Verteilung angemeldet.

Aktuelles aus dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)

Der Kinder- und Jugendnotdienst wird in gemeinsamer Trägerschaft von Jugendamt und Schlupfwinkel e.V. betrieben. Der Nürnberger Kinder- und Jugendnotdienst (im Folgenden KJND) ist neben dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts der Stadt Nürnberg die zentrale Anlaufstelle bei Krisen, Konflikten, bei Missbrauch und Gewalt oder bei anderen Notsituationen von Kindern und Jugendlichen. Das Berichtsjahr 2022 ist durch Personalfluktuation und schwierigste Betreuungssituationen für Kinder und Jugendliche geprägt. Weiterhin ist eine Zunahme der besonders schwierigen Klienten in der Zielgruppe festzustellen, was zu einem erhöhten Betreuungsaufwand führt. Seitens des Jugendamts wurden u.a. zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt, außerdem halfen Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern des Jugendamts immer wieder im Schichtdienst aus, um die Situation zu stabilisieren.

Hilfen zur Erziehung gem. §§27ff. und Eingliederungshilfen §35a und Hilfe für junge Volljäh-

rige §41 SGB VIII

Die Gesamtzahl (inklusive UMA) der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) legt das zweite Jahr in Folge um mehr als +3% zu und liegt im Vergleich zu 2020 um rund 180 Hilfen höher. Durch den vermehrten Zuzug von UMA steigen die stationären Hilfen in Form von Heimunterbringungen für UMA

an (+27%) und liegen am Ende 2022 auf dem Niveau von 2020. Die Entwicklung der Vorjahre mit einer Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen, Umsetzung des Steuerungszieles Vollzeitpflege vor Heimunterbringung, Zunahme an individuellen bzw. intensivpädagogischen Betreuungssettings und der Anstieg an Integrationshelfern – setzen sich 2022 fort. Erstmalig kam es 2022 zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Form eines Erziehungsbeistandes bei gleichzeitigem Rückgang der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII. Auch beim ASD führten und führen die fehlenden Anschluss- und überbelegten Inobhutnahmeplätze zu deutlicher Mehrarbeit und -belastungen bei den Fachkräften. Außerdem war in den Teams, wie insgesamt in der Belegschaft des Jugendamts, der Krankenstand im Winter 2022 und Frühjahr 2023 ungewöhnlich hoch, und die Abwesenheiten aufgrund der Regenerations- und Umwandlungstage (neue tarifliche Regelung im SuE-Tarifvertrag ab 2022, um Mitarbeitende an bis zu vier Tagen im Jahr zu entlasten) belasteten die Situation in den Teams zusätzlich. Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2022 auf 72,8 Mio. Euro (+1,4%). Ein gewisses Coronabedingtes Einsparungspotential, wie im Standardbericht des Vorjahres beschrieben, kann auch für 2022 nicht „gänzlich“ ausgeschlossen werden.

4. Fachthema: Die Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) im Allgemeinen Sozi-

aldienst (ASD)

Durch die mediale Darstellung von einzelnen, sehr massiven Gewaltverbrechen wird der Eindruck einer Zunahme an Straftaten insgesamt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erweckt, der sich so allerdings im Alltag nicht bestätigt. Deshalb wird das Fachthema Jugendhilfe im Strafverfahren vertieft dargestellt, die weiteren Informationen können dem ausführlichen Sachverhalt entnommen werden.

5. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII stellt durch den fachlichen Austausch und die Rückkoppelung mit den konkreten Planungen der Träger eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen und fachliche Ausgestaltung der Verwaltung dar. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. Vertreterinnen des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

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