Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (27.07.2023)

Sitzung gesamt

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

27.07.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Raumprogramm Ermöglichungsräume Kongresshalle Berichtvorlage 2. BM/003/2023 5 01_SPD-Antrag vom 20221216_AN_211_2022 2. BM/003/2023 9 02_Sachstandbericht 2. BM/003/2023 11 TOP Ö 2 Standardbericht 2022 Kinder- und Jugendhilfen in Nürnberg Berichtvorlage J/017/2023 16 2.1 Kurzbericht J/017/2023 20 2.2 Sachbericht J/017/2023 24 2.3 Datenbericht J/017/2023 42 TOP Ö 3 Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Sitzungsvorlage J/015/2023 48 3.1 Entscheidungsvorlage J/015/2023 52 TOP Ö 4 Corona, Krieg und Klima: Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen? Berichtvorlage J/016/2023 58 4_1 Kurzfassung_Corona, Krieg und Klima Wie geht es jungen Menschen nach und in 62 aktuellen Krisen J/016/2023 4_2 Bericht_Corona, Krieg und Klima- Wie geht es jungen Menschen nach und in 65 aktuellen Krisen J/016/2023

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 27.07.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Raumprogramm Ermöglichungsräume Kongresshalle Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.12.2022 2. BM/003/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Standardbericht 2022 Kinder- und Jugendhilfen in Nürnberg Bericht

Ries, Elisabeth

3. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

4. Corona, Krieg und Klima: Wie geht es jungen Menschen nach und Bericht

in aktuellen Krisen? J/016/2023

Ries, Elisabeth

5. Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 27.04.2023

und 29.06.2023 öffentlicher Teil

6. Mitteilungen

7. Auflagen

  1. BM/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Bericht

Jugendhilfeausschuss 27.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Raumprogramm Ermöglichungsräume Kongresshalle

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.12.2022

Anlagen: 01_SPD-Antrag vom 20221216_AN_211_2022 02_Sachstandbericht

Bericht: Im Oktober 2021 beauftragte der Kulturausschuss die Stadtverwaltung mit der Konkretisierung der baulichen und inhaltlichen Umsetzung der kulturellen Nutzung der Kongresshalle für die Künste und Kulturen. Die Ergebnisse der baulichen Machbarkeitsstudie und der Bedarfsanalyse aus dem Jahr 2020 wurden in einem partizipativen Prozess vertieft. Die Ergebnisse wurden dem Kulturausschuss am 14. Oktober 2022 vorgestellt. Auf Basis der partizipativ entwickelten Konkretisierung des Nutzungskonzepts haben die Planungsbüros einen Entwurf zur Erschließung und Nutzung der Ermöglichungsräume erarbeitet. Dem Kulturausschuss werden die aktuelle Raumplanung und die weiteren Schritte als Bericht zur Kenntnis gebracht. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.12.2022 bezüglich der Einbindung der Jugendkultur wird bearbeitet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ermöglichungsräume sind in einem internationalen Kontext ein Ort der Künste und Kulturen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachstand zu den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur in der Kongresshalle

im Kulturausschuss am 10. März 2023

1. Rückblick: Der partizipative Prozess

Im Zuge der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 entstand die Idee, vier der insgesamt 16 Sektoren des Kongresshallen-Rundbaus baulich für eine Nutzung durch die Künste und Kulturen zu ertüchtigen. An entsprechenden künstlerischen Produktions- und Präsentationsräumen für die visuellen Künste, die Musik, die Literatur und für Theater und Tanz herrscht in Nürnberg großer Mangel. Zum anderen sollen der bestehenden Vermittlung der baulichen Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände neue künstlerische Formen des Umgangs hinzugefügt und eröffnet werden. Der Kulturausschuss hat der Kulturverwaltung entsprechende Prüfaufträge erteilt und im Oktober 2021 die Konkretisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes mittels partizipativer Formate beauftragt. Die Einrichtung von Flächen für künstlerische Produktion aller Art und deren Präsentation versteht sich als ein weiterer konsequenter Schritt im Sinne einer zukunftsgerichteten Erinnerungskultur am Standort Kongresshalle.

Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und der Machbarkeitsstudie wurden 2021 und 2022 im Rahmen unterschiedlicher Formate konkretisiert und das Nutzungskonzept ausgearbeitet, sodass in einem Beteiligungsprozess mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kunst und Kultur von April bis September 2022 die räumlichen Anforderungen ermittelt werden konnten. Unter anderem fand im Juli 2022 ein „Open-Space“ im Z-Bau statt, und es wurden daran anschließend Interviews mit regionalen Stakeholdern zur vertieften Ermittlung der detaillierten Nutzendenbedarfe (wie Raumgröße, Ausstattung, Zugänglichkeit etc.) geführt. Dabei wurden die unterschiedlichen Raumanforderungen der einzelnen Sparten berücksichtigt (vgl. Sachstandbericht im Kulturausschuss am 12.10.2022). Die Ergebnisse des Prozesses wurden nochmals am 13. Dezember 2022 beim „Get Together Kongresshalle“ in der Musikzentrale Nürnberg den Akteurinnen und Akteuren und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und diskutiert.

2. Erläuterung des aktuellen Raumprogramms

Die Kongresshalle besteht aus 16 baugleichen Sektoren. Die Ermöglichungsräume werden in den Sektoren 1 und 2 und den Sektoren 9 und 10 verortet. Durch diese Einteilung werden weitreichende Synergien zwischen Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Ermöglichungsräumen und Staatstheater Nürnberg möglich. Die Umsetzung der Bedarfe orientiert sich am baulichen Bestand. Auf tiefgreifende Eingriffe in die bauliche Substanz wird aus Gründen des Denkmalschutzes, aber auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit möglichst verzichtet. Basierend auf den Ergebnissen der Vorstudien geht die Erschließung von einer Clusterung in drei Felder aus: 1. Die Räume für Produktion schließen alle Probe- und Arbeitsräume wie Ateliers, Werkstätten, Tanzprobenräume oder Bandprobenräume mit ein und stehen den Künstlerinnen und Künstlern für ihre Arbeiten zur Verfügung 2. Daneben bieten Räume für Präsentation die Möglichkeit, Objekte auszustellen oder Performances vorzuführen. Dazu sind Ausstellungsräume, Galerien, Spielstätten oder Veranstaltungsräume geplant.

  1. Räume für Begegnung, z.B. Teeküche, Vereinsräume, Aufenthaltsräume oder Foyers, sollen neben den künstlerischen Nutzungen Platz zum Verweilen und zum kommunikativen Austausch bieten – sowohl unter den Nutzenden selbst wie auch mit den Besuchenden. Die Sektoren 1 und 2 dienen den Ermöglichungsräumen im Wesentlichen als „Präsentationshaus“, die Sektoren 9 und 10 als „Produktionshaus“.

Stand der Vorplanung:

a) Sockelgeschoss

Das Sockelgeschoss beinhaltet in allen vier Sektoren im Wesentlichen Proberäume unterschiedlicher Größe für Musikerinnen und Musiker; dies beinhaltet Räume für Bandproben. Hierfür sind auf ca. 438 qm insgesamt etwa 20 Räume in Größen von ca. 11 bis 47 Quadratmetern möglich. Weitere Proberäume sind im 3. OG geplant. Daraus ergibt sich eine Gesamtfläche von 736 Quadratmetern an Musikproberäumen. Im Sektor 1 ist darüber hinaus ein Tonstudio vorgesehen, das autark von den Proberäumen auch von Externen genutzt werden kann. Die Proberäume in den Sektoren 1 und 2 grenzen an die Stimmzimmer der Staatsphilharmonie. Eine interne räumliche Verbindung zum künstlerischen Austausch von Band- und Orchestermusiker*innen ist vorgesehen.

b) Arkadengeschoss/ Erdgeschoss (inkl. EG Zwischengeschoss)

Das Arkadengeschoss in den Sektoren 1 und 2 beinhaltet einen multifunktionalen „White Cube“ mit ca. 200 Quadratmetern Größe inklusive funktionalen Nebenräumen und zusätzlich eine Jüdische Literaturhandlung. Die Literaturhandlung ist im Bereich des unvollendeten Antritts der hofseitig umlaufenden Treppenanlage verortet. Hier bietet sich die Möglichkeit, eine tribünenartige Situation für diverse Aktivitäten wie Lesungen, kleinere Veranstaltungen etc. umzusetzen und die Treppe „zu bespielen“. Zudem befindet sich hier der Haupteingang in das Präsentationshaus vom Arkadengang aus, dessen Ausgestaltung Gegenstand der weiteren Planung ist (Begrüßung der Besucher*innen, Service-Theke etc.).

Aus dem inneren und parallel zur Arkade verlaufenden Umgang besteht eine räumliche Anbindung an das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände sowie in den Eingangsund Foyer Bereich des Staatstheaters im Rundbau. Auf die Möglichkeit eines nutzungsübergreifenden Raumkontinuums von Dokumentationszentrum, Ermöglichungsräumen und Staatstheater wurde besonders geachtet. Dieses Raumkontinuum bezieht explizit die hof-seitig umlaufende Treppenanlage zwischen dem Arkadengeschoss und dem 1. Obergeschoss mit ein. In den Sektoren 9 und 10 ist der Eingang zum Produktionshaus und ein Multifunktionsraum vorgesehen, der auch als Gemeinschaftsatelier oder als großes Atelier genutzt werden kann (ca. 150 qm). Daneben besteht hier die Möglichkeit zur Einrichtung einer einfachen Gastronomie (z.B. „Automatencafé“) und einer Werkstatt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Tageswerkstätten des Staatstheaters.

c) Erstes Obergeschoss (inkl. erstes Zwischengeschoss)

In den Sektoren 1 und 2 ist eine große und weitestgehend frei bespielbare Galeriefläche auf rd. 430 Quadratmeter geplant, die nicht baulich unterteilt ist. Die Galeriefläche geht in die Foyer-Flächen des Staatstheaters über und ist über ein auch hier bewusst nutzungsübergreifendes Raumkontinuum mit den Gastronomieflächen des Staatstheaters verbunden. Ausstellungen der Ermöglichungsräume können sich in die Foyer-Bereiche erstrecken. Umgekehrt ist ein Ausstellungsbesuch aus dem Staatstheater heraus möglich. Über die hofseitig umlaufende Treppe können aus dem Arkadengeschoss linksseitig ein Venue mit rd. 130 Quadratmetern Größe und diese zudienenden Räume (Garderobe, Counter) erreicht werden.

Über dieselbe Treppenanlage wird rechtsseitig ein etwa gleichgroßer Raum erreicht, der je nach Bedarf dem Foyer des Staatstheaters oder den Ermöglichungsräumen zugeschlagen werden kann und / oder gemeinsam genutzt werden kann. Zwischen diesem Raum und dem Venue liegt oberhalb des Zugangs im Arkadengeschoss ein Besprechungsraum mit ca. 80 Quadratmetern, der der Vorbereitung von Ausstellungen, für eigenständige Veranstaltungen oder als erweitere Galeriefläche dienen kann.

In den Sektoren 9 und 10 sind etwa 14 Ateliers bzw. Produktionsräume in Größen von 25 bis 60 Quadratmeter konzipiert, wobei vorgesehen ist, sechs dieser Ateliers doppelstöckig durch Einfügen eines Zwischengeschosses auszuführen, um die außergewöhnlich hohen Räume sinnvoll auszunutzen. Auf die Doppelstöckigkeit kann zugunsten größerer und im Besonderen höherer Räume zulasten der Anzahl verzichtet werden. Dies ist im Weiteren abzustimmen. Auch diese Räume können über die hofseitig umlaufende Treppe erreicht werden, an deren oberem Ende zunächst eine Gemeinschaftsfläche als Besprechungs- und Begegnungsraum liegt. Zudem sind noch 2 weitere Gemeinschaftsateliers vorstellbar. Für die weitere Abstimmung werden Vorschläge für einen modularen Aufbau erarbeitet, die verschiedene Ateliergrößen – je nach Bedarf – ermöglicht. Im Kernbereich der Ateliers bzw. Produktionsräume ist eine Begegnungsfläche mit Teeküche vorgesehen. Außerdem sind 2 kleinere Galerieräume in diesem Bereich in Planung. Alle Räume des ersten Obergeschosses können zudem über die innenliegenden Treppenräume erreicht werden.

d) Zweites Obergeschoss

Im zweiten Obergeschoss sind in allen Sektoren außenseitig ausschließlich Atelier- und Produktionsräume vorgesehen, die aufgrund ihrer Ausrichtung unterschiedliche Belichtungssituationen bieten und die ebenso optional doppelstöckig vorgesehen sind. Hierdurch ergeben sich dort insgesamt rd. 32 Ateliers auf je 25 - 40 Quadratmetern Fläche. Hinzu sind hier wieder 2 kleine Galerieräume vorstellbar. In den Sektoren 1 und 2 ist ein Performanceraum mit rd. 132 Quadratmetern konzipiert sowie ein Raum mit rd. 132 Quadratmetern, der als Foyer, Bar und Ticketing Bereich für den im darüber liegenden Zwischengeschoss vorgesehenen multifunktionalen Veranstaltungsraum dient. In den Sektoren 9 und 10 befindet sich zusätzlich ein Bereich mit rd. 90 Quadratmetern, der als großes Atelier oder Gemeinschaftsatelier genutzt werden kann sowie ein etwas größerer Raum, der auch als Coworking-Space genutzt werden könnte.

e) Oberstes Zwischengeschoss (= 2. Zwischengeschoss)

In den Sektoren 1 und 2 sind in einer der ehemaligen Lüftungsanlagenräume (größte Räume im Rundbau) ein Veranstaltungsraum für bis zu 199 Personen auf rd. 243 Quadratmetern und daneben zugehörende Nebenräume (Garderoben, Duschen, WC, Lager etc.) verortet.

In den Sektoren 9 und 10 sind in ähnlicher räumlicher Konstellation ein Tanzprobenraum mit rd. 188 Quadratmetern und zugehörende Nebenräume (Garderoben, Duschen, WC etc.) geplant. Die Verortung des Tanzprobenraumes in der Nähe des Ballettzentrums des Staatstheaters soll den künstlerischen Austausch im Bereich von Ballett und Tanz fördern.

f) Drittes Obergeschoss

Im dritten Obergeschoss sind in den Sektoren 1 und 2 weitere zwei große Bandprobenräume mit je knapp 150 Quadratmetern inklusive Nebenraum geplant. Verwaltungsräume, und Lagerräume vorgesehen.

In den Sektoren 9 und 10 befinden sich auf ca. 410 Quadratmetern fünf Fotostudios mit Flächen zwischen 70 und 130 Quadratmetern und zugehörige Nebenräume (Lagerflächen, Dunkelkammer etc.).

g) Außenanlagen

Den Ermöglichungsräumen zugeordnete Freiflächen sind noch zu konzipieren. Die Ausschreibung zur Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros läuft.

h) Barrierefreiheit

Alle Geschosse und Räume sind weitestgehend barrierefrei erschlossen und mit Aufzügen angedient. Keine Aufzugsanbindung ist derzeit für die obere Ebene der Ateliers (Zwischengeschosse) vorgesehen.

i) Allgemeine Maßnahmen

In allen für die Ermöglichungsräume vorgesehenen Bereichen ist die Erneuerung der Dachflächen einschließlich Dämmung, die Sicherung der Fassaden, die Erneuerung bzw. der erstmalige Einbau von Fenstern, Türen und Toren einschließlich flankierender Dämmungen und die Einbringung eines neuen Bodens sowie von haustechnischen Anlagen (Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Aufzüge) vorgesehen. Es ist ein einfacher Ausbau geplant. Der Rohbaucharakter des Baus soll erhalten werden. Auf ein Verputzen des Mauerwerks oder einen Anstrich wird verzichtet. Die Wandflächen werden bei weitestgehendem Erhalt der Beschichtung (Wandfarbe) gereinigt. Die technischen Anlagen werden weitestgehend sichtbar (Kabel- und Rohrtrassen etc.) eingebaut. Wasser- und Abwassereinrichtungen (WC, Dusche, Waschbecken, Ausguss etc.) werden zentral in den Erschließungsbereichen bereitgestellt. Alle Maßnahmen unterstehen einer ökologischen Baubegleitung. Für Beheizung und zur Stromversorgung sollen soweit wie möglich regenerative Energien und ggf. Fernwärme eingesetzt werden. Der Bereich über der umlaufenden Treppe (sog. Fledermausgang) bleibt ungenutzt und dem Artenschutz vorbehalten. Öffnungen im Gebäude, die bislang als Falle für geschützte Arten wirkten, werden verschlossen.

Zusammenfassung des vorläufigen Raumprogramms nach Nutzungen (gerundete

Flächenangaben):

Nutzung Verortung Anzahl Fläche (gesamt)
Bandprobe/ Musik Sektor 1+2 (UG) Sektor 1+2 (3.OG) Sektor 9+10 (UG) 22 (davon 2 Räume 125qm) 736 qm
Tonstudio Sektor 1+2 (UG) 1 63 qm
Werkstatt Sektor 1+2 (UG) Sektor 9+10 (UG) 2 51 qm
Ateliers inkl. Gemeinschaftsateliers (bei Doppelstöckigkeit) Sektor 9+10 (1.OG/1.ZG) Sektor 9+10 (2.OG/ 2.ZG) Sektor 1+2 (2.OG /2.ZG) 49 (+ 4 kleine Galerien) 1588 qm
Coworking Space Sektor 9+10 (2.OG) 1 130 qm
Fotostudio Sektor 9+10 (3.OG) 5 414 qm
Tanzraum Sektor 9+10 (2.ZG) 1 188 qm
Veranstaltung Sektor 1+2 (EG) 62 qm
White Cube Sektor 1+2 (EG) 208 qm
Literatur / Ausstellung Sektor 1+2 (EG) 240 qm
Veranstaltung Foyer Sektor 1+2 (EG ZG) Sektor 9+10 (EG ZG) 219 qm
Ausstellungsfläche / Galerie Sektor 1+2 (1.OG) 427 qm
Venue Sektor 1+2 (1.OG) 130 qm
Performanceräume Sektor 1+2 (2.OG/2. ZG) 2 375 qm
Foyer / Bar / sonst. Fkt. Sektor 1+2 (2.OG) 132 qm
Begegnungsflächen / Multifunktionsräume / Besprechungsräume Sektor 1+2 (1.OG/3.OG) Sektor 9+10 (EG/1.OG/2.OG) 748 qm
Büros, Küchen, Lager, Nebenräume Je nach Funktion 1173 qm
WC / Duschen 441 qm
Gesamt Nutzfläche 7.325 qm

Die beschriebene Raumplanung beschreibt den Zwischenstand der Vorplanung aus Sicht der Objektplanung. Dieser Planstand muss noch fachplanerisch bearbeitet werden und unterliegt daher ggf. Änderungen.

3. Fortsetzung des partizipativen Prozesses

Auf Basis des vorgestellten Raumprogramms werden neben den bisher baulichen auch die betrieblichen und inhaltlichen Aspekte der Ermöglichungsräume mit den Akteurinnen und Akteuren der lokalen Kulturlandschaft ausgearbeitet. Die strukturellen Rahmenbedingungen für das Betreibermodell sollen im Frühjahr bzw. Sommer 2023 partizipativ erarbeitet werden. Die Formate befinden sich aktuell in intensiver Ausarbeitung.

Der bisherige Prozess der baulichen und inhaltlichen Ausgestaltung der Ermöglichungsräume stand für alle Akteurinnen und Akteure der diversen Szenen in Nürnberg offen. Die bereits bestehende Einbindung der Jugendkultur durch die Musikzentrale Nürnberg, aber auch die Teilnahme von Mitgliedern des Global Art Netzwerks oder des ArtiSchocken-Kollektiv wird zukünftig durch weitere Akteurinnen und Akteure, wie den Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, das städtische Jugendamt und das Projekt31 erweitert. Es werden explizite Einladungen an die Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen ausgesprochen (vgl. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.12.2022).

Vom 1. April 2023 bis 21. Mai 2023 findet in der Kongresshalle im Bereich der Ermöglichungsräume die Kunstausstellung „Camera Obscura“ statt. Der Fotograf Güner Derleth hat mit seiner Lochkamera mehr als 50 Ateliers von Malerinnen/ Malern, Bildhauerinnen/ Bildhauern und Zeichnerinnen/ Zeichnern besucht und fotografiert. In der Ausstellung sind neben den Fotografien auch Werke der jeweils porträtierten Künstler ausgestellt. Die Ausstellung Camera Obscura zeigt damit Werke von knapp 50 lokalen Künstlerinnen und Künstlern und macht die Pluralität der visuellen Künste in Nürnberg erfahrbar. Ein elementarer Baustein der zukünftigen Ermöglichungsräume ist Diversität. Die Ausstellung stellt daher eine enge inhaltliche Verschränkung mit der kulturellen Nutzung der Ermöglichungsräume dar. Zudem ist die Ausstellung ein Probelauf für künstlerische Praktiken in der Kongresshalle und wird mit einer geplanten Evaluation seitens des Geschäftsbereichs Kultur einen wichtigen inhaltlichen Beitrag zur partizipativ gestalteten Entwicklung der Ermöglichungsräume leisten. Außerdem werden im Jahr 2023 mindestens zwei öffentliche Rundgangstage durch die Kongresshalle stattfinden. Die Termine hierfür befinden sich momentan in Abstimmung.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Standardbericht 2022 Kinder- und Jugendhilfen in Nürnberg

Anlagen: 2.1 Kurzbericht 2.2 Sachbericht 2.3 Datenbericht

Bericht: Die Verwaltung des Jugendamts berichtet im Juli jährlich über die Entwicklungen der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige sowie Inobhutnahmen und Meldungen von Kindeswohlgefährdungen. Die konkrete Fallzahlentwicklung wird erstmalig in einem seperaten Datenbericht dargestellt. Dieser soll ab sofort jährlich fortgeschrieben werden und somit einen standardisierten Überblick bieten. Wichtige aktuelle bundes- und landesweite Entwicklungen bzw. Trends und Projekte werden, wie bisher unter Einbezug der Ergebnisse aus dem interkommunalen Vergleichsring, aktuellen Arbeitskreisen und Gremien dargestellt und interpretiert. Die Berichterstattung erfasst auch die Frühen Hilfen/Koordinerende Kinderschutzstelle und den Kinder- und Jugendnotdienst.

In diesem Jahr werden außerdem die Aufgaben und Tätigkeiten der Fachstelle Adoption, Beistandschaften und Beurkundung sowie der Jugendhilfe in Strafverfahren (§ 52 SGB VIII) im Allgemeinen Sozialen Dienst fachlich vertieft dargestellt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zusammenfassung

Standardbericht 2022 Kinder- und Jugendhilfe in Nürnberg

Für den Standardbericht 2022 wurde das Berichtsformat der letzten Jahre weiterentwickelt: Die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Handlungsfelder und Angebote werden weiterhin im Sachbericht dargestellt, der nun um einen detaillierten Datenbericht (Beilage 2.3) ergänzt wird. Am Ende des Berichts wird das Fachthema Jugendhilfe im Strafverfahren vertieft vorgestellt.

1. Aktuelle Entwicklungen in Nürnberg

Bezugnehmend auf die Standardberichte der letzten beiden Jahre - vorgestellt in den Jugendhilfeausschüssen im Juli 2021 und 2022 - werden im Folgenden zentrale Entwicklungen und neue Projekte ab Mai 2022 dargestellt.

Demographische Entwicklung in Nürnberg

Der Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahlen in den Jahren 2020 und 2021 stellt sich im Nachhinein als einmalige „Delle“ heraus. Nach der bereits steigenden Jungeinwohnerzahl im Vorjahr legt nun 2022 auch die Einwohnerzahl insgesamt mit 2% zum Vorjahr zu und übersteigt nun erstmals 541.000. Auch die Anzahl der Jungeinwohner (0 bis unter 21 Jahre) erreicht mit einem Zuwachs um knapp 4% zum Vorjahr ein Allzeithoch mit über 101.500 jungen Menschen. Letztlich ist 2022 ein Anstieg in allen vier Alterskohorten zu verzeichnen.

Kinder- und Jugendhilfe

Umgang mit den Post-Corona-Folgen - was aus Corona gelernt wurde Im Bericht wird der Fokus auf das „Gelernte“ gelegt, d.h. welche Maßnahmen haben sich in der Nürnberger Jugendhilfe in der Corona-Zeit konkret bewährt und sollen zukünftig erhalten bzw. noch weiter ausgebaut werden. So wurden konkret neue Hilfsangebote installiert, z.B. ein spezielles Gruppenangebot für Teenager-Mädchen der Erziehungsberatungsstelle der Stadtmission. Neben den freien Trägern baute auch die Verwaltung und das Jugendamt umgehend die notwendige Infra- und Arbeitsstruktur (z.B. Home-Office/mobiles Arbeiten, Laptops, Diensthandy) auf und setzt bis heute weitere Projekten dazu um, wie z.B. die Online-Beratung, gemeinsam mit dem Sozialamt und unterstützt durch die TH Nürnberg (siehe JhA vom 28.07.2022, TOP 1.1 - Standardbericht 2021, S.2). Zusätzlich ist das Jugendamt auch in die fachliche Diskussion zu den Folgen und Erkenntnissen der Corona-Pandemie mit den freien Trägern eingestiegen. Aktuell gibt es beispielsweise eine Überarbeitung der allgemeinen Qualitäts-, Leistungs- und Entgeltvereinbarung der ambulanten Jugendhilfen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger in Nürnberg.

Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine und allgemeiner Zuzug von UMA Im letztjährigen Standardbericht wurde das von der Stadt Nürnberg umgehend bereitgestellte Angebot zur Beratung und Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine dargelegt. (siehe JhA vom 28.07.2022, TOP 1.1). Anders als in anderen deutschen Städten kamen in Nürnberg weder Gruppen aus Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtungen noch Waisenhäuser o.ä. an. Während

Beratungsangebote und -leistungen des ASD sehr wohl in Anspruch genommen werden, nehmen die geflohenen jungen Menschen und Familien aus der Ukraine in den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen sowie bei Inobhutnahmen und im Rahmen des Kinderschutzes keine größere Rolle ein. Die städtischen und die beiden Erziehungsberatungsstellen der Caritas in Langwasser boten verstärkt Beratung in Russisch und Ukrainisch an und konnten das Angebot um einige wenige Stunden sogar ausbauen.

Die allgemeine Entwicklung unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) deckt sich in Nürnberg in leicht schwächerer Form mit der bundesweiten Entwicklung, hier gab es eine Verdoppelung im Jahr 2022 der Inobhut genommenen UMA. Sie sind generell etwas jünger, fast ausschließlich männlich und überwiegend aus Afghanistan und Syrien. Das in den letzten Jahren deutlich zurückgebaute Angebot der freien Träger in Nürnberg und naher Umgebung konnte den Andrang nur schwer bewältigen.

Fachkräftemangel trifft auch Nürnberg In 2022 erreichte das Jugendamt Nürnberg erstmals die Nachricht aus Mittelfranken von Schließungen und Umwandlungen therapeutischer Wohngruppen bzw. Tagesgruppen in weniger betreuungsintensive – sogenannte sozialpädagogische – Angebote, begründet auf dem prekär werdenden Fachkräftemangel. So gravierende Auswirkungen waren bis dato nur aus anderen Städten und Bundesländern bekannt. Der Mangel führt in Nürnberg ganz konkret dazu, dass die für 2023 geplanten Großprojekte „geschlossene Clearingstelle für Systemsprenger“ in der Herrmannstraße und die „interkommunale Ersteinrichtung für Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)“ am Neutorgraben nicht (wie geplant) umgesetzt werden können. So mussten die umfangreichen Planungen zu beiden Projekten kurz vor Vertragsabschluss aufgegeben und neue Alternativen gesucht werden. Im Bereich der UMA wird die Stadt Nürnberg die Räumlichkeiten in der Herrmannstraße selbst anmieten und eine Erstaufnahme für UMA gemeinsam mit dem Großteil der Jugendschutzstelle – aktuell in der Reutersbrunnenstraße - verorten. Der Fachkräftemangel stellt ein massives Problem dar, dem sich die freien sowie die kommunalen Träger gemeinsam mit Politik und Gesellschaft stellen müssen.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Seit Juli 2021 informieren wir über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der mehrstufigen Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Im Berichtszeitraum konnten hierfür dringend notwendige personelle Veränderungen erfolgen. So wurde im November 2022 die Projektstelle zur Planung und konkreten Koordinierung der einzelnen Umsetzungsschritte (0,5 VK) besetzt. Zudem erhielt das Jugendamt Nürnberg den Zuschlag im einjährigen Pilotprojekt des Bayerischen Landesjugendamtes zur Erarbeitung von fachlichen Empfehlungen zu Aufgaben und Verortung von Verfahrenslotsen und im Bundesprojekt den Zuschlag zur Vorbereitung der „großen inklusiven Lösung“ des Bundes. Die ausgelobten Bundesprojektmittel finanzieren für die Koordination und Organisation dem Jugendamt eine Teilzeitstelle. Weitere Themen wurden in jugendamtsinternen bzw. Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Beispielhaft werden drei Arbeitsgruppen im folgendem Abschnitt vorgestellt:

 Schulbegleitung und Einzelintegration in Kindertagesstätten und Regelhorten  Arbeitsgruppe CareLeaver

 Unterarbeitsgruppe zum Thema Sozialpädagogische Familienhilfe in Familien im Kontext illegaler Drogensucht

  1. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen, Fachdienst Adoption,

Beistandschaften und Beurkundung (Kapitel 2 - 4)

Die Hilfen zur Erziehung haben ein sehr breites Aufgabenspektrum. Daher werden im jährlichen Standardbericht jeweils ausgewählte Handlungsfelder vertieft dargestellt. In den Kapiteln 2 bis 4 wird auf die jeweiligen Aufgabenstellungen, rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen eingegangen.

3. Schutzauftrag, Inobhutnahmen und erzieherische Hilfen 2022 in Nürnberg

Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Nachdem die Anzahl an Mitteilungen im Rahmen von Kindeswohlgefährdung 2020 um +6,8% und 2021 um nochmals um +15,8% deutlich zunahmen, kam es 2022 mit 980 Mitteilungen zu einem leichten Rückgang um -1,8%. Der Rückgang muss allerdings im Zusammenhang mit einer Erfassungsänderung in der Fachsoftware gesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass hierbei eine geringe Unschärfe aufgetreten ist, die Mitteilungen tatsächlich auf dem hohen Niveau von 2021 verharren.

Inobhutnahmen

Insgesamt wurden 2022 397 Minderjährige (inklusive UMA) mindestens einmal in Nürnberg in Obhut genommen, ein Zuwachs zum Vorjahr von +19,6%. Darunter eine nicht unerhebliche Anzahl an jungen Menschen, die in stationären Betreuungssettings nicht gehalten werden konnten und deshalb im Kinder- und Jugendnotdienst (wieder) aufgenommen werden mussten. Zudem betraf knapp jede fünfte Inobhutnahme 2022 einen unbegleitet minderjährigen Ausländer. Hinzu kommen noch 217 vorläufige Inobhutnahmen von ausländischen jungen Menschen, die ohne Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten nach Deutschland eingereist sind (§ 42a SGB VIII). Erstmals wurden 2022 wieder UMA zur bundesweiten Verteilung angemeldet.

Aktuelles aus dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)

Der Kinder- und Jugendnotdienst wird in gemeinsamer Trägerschaft von Jugendamt und Schlupfwinkel e.V. betrieben. Der Nürnberger Kinder- und Jugendnotdienst (im Folgenden KJND) ist neben dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts der Stadt Nürnberg die zentrale Anlaufstelle bei Krisen, Konflikten, bei Missbrauch und Gewalt oder bei anderen Notsituationen von Kindern und Jugendlichen. Das Berichtsjahr 2022 ist durch Personalfluktuation und schwierigste Betreuungssituationen für Kinder und Jugendliche geprägt. Weiterhin ist eine Zunahme der besonders schwierigen Klienten in der Zielgruppe festzustellen, was zu einem erhöhten Betreuungsaufwand führt. Seitens des Jugendamts wurden u.a. zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt, außerdem halfen Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern des Jugendamts immer wieder im Schichtdienst aus, um die Situation zu stabilisieren.

Hilfen zur Erziehung gem. §§27ff. und Eingliederungshilfen §35a und Hilfe für junge Volljäh-

rige §41 SGB VIII

Die Gesamtzahl (inklusive UMA) der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) legt das zweite Jahr in Folge um mehr als +3% zu und liegt im Vergleich zu 2020 um rund 180 Hilfen höher. Durch den vermehrten Zuzug von UMA steigen die stationären Hilfen in Form von Heimunterbringungen für UMA

an (+27%) und liegen am Ende 2022 auf dem Niveau von 2020. Die Entwicklung der Vorjahre mit einer Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen, Umsetzung des Steuerungszieles Vollzeitpflege vor Heimunterbringung, Zunahme an individuellen bzw. intensivpädagogischen Betreuungssettings und der Anstieg an Integrationshelfern – setzen sich 2022 fort. Erstmalig kam es 2022 zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Form eines Erziehungsbeistandes bei gleichzeitigem Rückgang der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII. Auch beim ASD führten und führen die fehlenden Anschluss- und überbelegten Inobhutnahmeplätze zu deutlicher Mehrarbeit und -belastungen bei den Fachkräften. Außerdem war in den Teams, wie insgesamt in der Belegschaft des Jugendamts, der Krankenstand im Winter 2022 und Frühjahr 2023 ungewöhnlich hoch, und die Abwesenheiten aufgrund der Regenerations- und Umwandlungstage (neue tarifliche Regelung im SuE-Tarifvertrag ab 2022, um Mitarbeitende an bis zu vier Tagen im Jahr zu entlasten) belasteten die Situation in den Teams zusätzlich. Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2022 auf 72,8 Mio. Euro (+1,4%). Ein gewisses Coronabedingtes Einsparungspotential, wie im Standardbericht des Vorjahres beschrieben, kann auch für 2022 nicht „gänzlich“ ausgeschlossen werden.

4. Fachthema: Die Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) im Allgemeinen Sozi-

aldienst (ASD)

Durch die mediale Darstellung von einzelnen, sehr massiven Gewaltverbrechen wird der Eindruck einer Zunahme an Straftaten insgesamt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erweckt, der sich so allerdings im Alltag nicht bestätigt. Deshalb wird das Fachthema Jugendhilfe im Strafverfahren vertieft dargestellt, die weiteren Informationen können dem ausführlichen Sachverhalt entnommen werden.

5. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII stellt durch den fachlichen Austausch und die Rückkoppelung mit den konkreten Planungen der Träger eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen und fachliche Ausgestaltung der Verwaltung dar. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. Vertreterinnen des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

Sachverhalt 2.2

Standardbericht 2022 Kinder- und Jugendhilfen in Nürnberg

Für den Standardbericht 2022 wurde das Berichtsformat der letzten Jahre weiterentwickelt: Die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Handlungsfelder und Angebote werden weiterhin im Sachbericht dargestellt, der nun um einen detaillierten Datenbericht (siehe Anlage) ergänzt wird. Am Ende des Berichts wird das Fachthema Jugendhilfe im Strafverfahren vertieft vorgestellt.

1. Aktuelle Entwicklungen in Nürnberg

Bezugnehmend auf die Standardberichte der letzten beiden Jahre - vorgestellt in den Jugendhilfeausschüssen im Juli 2021 und 2022 - werden im Folgenden zentrale Entwicklungen und neue Projekte ab Mai 2022 dargestellt.

Demographische Entwicklung in Nürnberg

Der Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahlen in den Jahren 2020 und 2021 stellt sich im Nachhinein als einmalige „Delle“ heraus. Nach der bereits steigenden Jungeinwohnerzahl im Vorjahr legt nun 2022 auch die Einwohnerzahl insgesamt mit 2% zum Vorjahr zu und übersteigt nun erstmals 541.000. Auch die Anzahl der Jungeinwohner (0 bis unter 21 Jahre) erreicht mit einem Zuwachs um knapp 4% zum Vorjahr ein Allzeithoch mit über 101.500 jungen Menschen. Letztlich ist 2022 ein Anstieg in allen vier Alterskohorten zu verzeichnen, dabei der geringste mit 0,6% bei den 0 bis unter 6-Jährigen. Die anderen drei Alterskohorten – 6 bis unter 12-Jährige, 12 bis unter 18- Jährige und 18 bis unter 21-Jährige – verzeichnen ein Plus von ca. +4,7% – +5,7%.

Nürnberg im Vergleich mit anderen Großstadtjugendämtern (Interkommunaler Vergleichs-

ring)

Seit 2005 beteiligt sich das Jugendamt der Stadt Nürnberg am interkommunalen Vergleichsring Jugendhilfe der deutschen Großstädte. Durch den bundesweiten Vergleich und den fachlichen Austausch können aktuelle Entwicklungen besser einordnen und bundesweite Trends erkannt werden. Erfahrungsgemäß liegt Nürnberg im Vergleich der deutschen Großstädte sowohl bei der Leistungsdichte für laufende und neu begonnenen Hilfen als auch bei den Kosten pro Jungeinwohner und den Kosten pro laufende Hilfen unter dem Durchschnitt. Zudem weist der Hilfequotient einen deutlichen Anstieg von ambulanten Hilfen und teilstationären Hilfen im Vergleich zu stationären Hilfen aus. Die Daten 2021 unterliegen aktuell einer Überprüfung und können deshalb dieses Jahr nicht zur Verfügung gestellt werden.

Kinder- und Jugendhilfe

Umgang mit den Post-Corona-Folgen - was aus Corona gelernt wurde Der Verlauf und die teils massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die jungen Menschen und ihren Familien wurden in den letzten drei Standardberichten jeweils zum aktuellen Stand ausführlich dargestellt. Ab dem Frühjahr 2022 richtete sich zunehmend der Blick auf die Aufarbeitung

der Geschehnisse und die konkrete Überprüfung der meist ad hoc installierten Lösungen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind mittlerweile in Politik, Öffentlichkeit und Presse klar formuliert und kommuniziert. So verkündete die Interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ in ihrem Abschlussbericht am 01.06.2023: „Die Corona-Pandemie ist wahrscheinlich an keinem Kind oder Jugendlichen spurlos vorübergegangen: geschlossene Kitas und Schulen, fehlende soziale Kontakte, Lernlücken, mangelnde Bewegung, ausgefallene Klassenfahrten oder Abifeiern. Das macht sich unter anderem bemerkbar in Lernrückständen oder einer Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.“ 1 Die Problemlagen werden daher als bekannt vorausgesetzt und in der kommenden Darstellung der Fokus auf das „Gelernte“ gelegt werden, d.h. welche Maßnahmen haben sich in der Nürnberger Jugendhilfe konkret bewährt und sollen zukünftig erhalten bzw. noch weiter ausgebaut werden. So wurden konkret neue Hilfsangebote installiert, z.B. ein spezielles Gruppenangebot für Teenager-Mädchen der Erziehungsberatungsstelle der Stadtmission. Im Hinblick auf die aktuell hauptsächlich weiblichen Patienten mit stark selbstverletzendem Verhalten der Nürnberger Kinder- und Jugendpsychiatrie war eine dringende Ausweitung der niederschwelligen Angebote nötig. Bereits nach der ersten Pandemiewelle im Sommer 2020 war den Fachverbänden klar, dass es einer „Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe - nicht nur zu Zeiten von Corona“ 2 bedarf. Neben den freien Trägern baute auch die Verwaltung und das Jugendamt umgehend die notwendige Infra- und Arbeitsstruktur (z.B. Home-Office/mobiles Arbeiten, Laptops, Diensthandy) auf, und dies setzt sich bis heute in vielen weiteren Projekten fort, um die internen Arbeitsweisen und -abläufe (z.B. Umstellung auf die elektronische Akte, Behördenpostfach) zu optimieren, aber auch für die jungen Menschen und ihre Familien, z.B. mit der Möglichkeit von Online-Antragsstellungen, neue Zugangs- und Kommunikationszugänge zu den Angeboten und Leitungen zu eröffnen. Ganz aktuell laufen in einem bereichsübergreifenden Projekt mit dem Jugendamt (insbesondere ASD Region 9) und dem Sozialamt die Endabstimmungen für den Projektstart ‚Online-Beratung‘, unterstützt durch die TH Nürnberg (siehe JhA vom 28.07.2022, TOP 1.1 - Standardbericht 2021, S.2). Ein spannender und sicherlich noch lange nicht abgeschlossener Prozess, bei dem neben allen neuen technisch unterstützten Möglichkeiten und Innovationen der persönliche Kontakt und Austausch nicht vergessen werden darf. Wenn eines aus der Corona-Pandemie gelernt wurde, dann wie wichtig es ist, alle Beteiligten zu befähigen und die richtige Balance zu finden, um die Vorteile der anlogen und multimedialen „Welt“ bestmöglich nutzen zu können. Neben der Digitalisierung ist man auch in die fachliche Diskussion zu den Folgen und Erkenntnissen der Corona-Pandemie mit den freien Trägern eingestiegen. Aktuell gibt es beispielsweise eine Überarbeitung der allgemeinen Qualitäts-, Leistungs- und Entgeltvereinbarung der ambulanten Jugendhilfen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern die freien Träger in Nürnberg. Inhaltliche Fragestellungen sind hierbei u.a.: Dürfen Unterstützungsleistungen – dauerhaft und in welchem Umfang – als Videokonferenzen, Anrufe, etc. erbracht werden? Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der veränderten Problemlagen der Familien und junge Menschen (u.a. Zunahme an psychischen und Sucht-Erkrankungen, fehlende Deutschkenntnisse)? Wie wirken sich die vermehrte Teilzeitbeschäftigung und/oder steigende Einarbeitungsquote von Berufseinsteigern aus? Welchen Abstimmungs- und Beratungsbedarf haben Mitarbeitende, wie breit sind Leitungsspannen? Gleichzeitig sind die Nürnberger Träger aufgerufen, ihre Konzeptionen zu prüfen und im

1 Kinder und Jugendliche im Blick; Homepage: Corona-Folgen: Kinder und Jugendliche im Blick | Bundesregierung, abgerufen am 25.05.2023

2 DIJuF: Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe – nicht nur zu Zeiten von Corona; Zwischenruf der Ständigen Fachkonferenz 1 (SFK 1) des DIJuF, 07.07.2020

Sinne der aktuellen Rechtslage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) (u.a. Schutzkonzept, Partizipation) zu überarbeiten. Die fachlich-inhaltliche Abstimmung mündet gemeinsam mit dem vorliegenden Tarifabschluss in einer Fortschreibung des Fachleistungsstundensatzes.

Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine und allgemeiner Zuzug von UMA Im letztjährigen Standardbericht wurde das von der Stadt Nürnberg umgehend bereitgestellte Angebot zur Beratung und Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine dargelegt. (vgl. Standardbericht HzE 2021, S.3). Anders als in anderen deutschen Städten kamen in Nürnberg weder Gruppen aus Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtungen noch Waisenhäuser o.ä. an. Während Beratungsangebote und -leistungen des ASD sehr wohl in Anspruch genommen werden, nehmen die geflohenen jungen Menschen und Familien aus der Ukraine in den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen sowie bei Inobhutnahmen und im Rahmen des Kinderschutzes keine größere Rolle ein. Die städtischen und die beiden Erziehungsberatungsstellen der Caritas in Langwasser boten verstärkt Beratung in Russisch und Ukrainisch an und konnten das Angebot um einige wenige Stunden sogar ausbauen. Die Beratungen fanden zum Teil vor Ort in Flüchtlingsunterkünften statt. Zudem gab es auch u.a. einen Elternabend zum Thema ‚Werteerziehung‘ in russischer Sprache, um die demokratische Erziehung und elterliche Wirksamkeit zu erhöhen. Die allgemeine Entwicklung unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) deckt sich in Nürnberg in leicht schwächerer Form mit der bundesweiten Entwicklung. Aus dem Parlamentsnachrichten ist zu entnehmen: „Die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigten in Deutschland leben, hat sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt […] So lebten Ende Oktober vergangenen Jahres 17.657 unbegleitete Minderjährige Ausländer in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Jahr zuvor waren es noch 8.267 gewesen.“ 3 Bereits Mitte bis Ende 2021 war ein verstärkter Zuzug auch in Nürnberg zu verzeichnen. Die Kapazität von umliegenden Erstaufnahmestellen und insbesondere Folgeangebote kamen schnell an ihre Grenzen. Das in den letzten Jahren deutlich zurückgebaute Angebot der freien Träger konnte den Andrang nur schwer bewältigen. Für die in Obhut genommenen UMA – i.d.R. im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII – wurde interimsmäßig die Außenstelle der Jugendschutzstelle Bertha-von-Suttner-Straße, die bis dahin sechs Plätzen für Mädchen bereitstellte, für die Unterbringung von bis zu dreißig UMA umgewidmet. Die Mädchen, die in diesem Jahr nur noch einen Belegungsanteil von 20% ausmachten (statt 49% im Vorjahr), wurden im KJND in der Reutersbrunnenstraße gemischtgeschlechtlich untergebracht. Die Informationen aus dem Bundestag zu den neu eingereisten UMA stimmen gänzlich mit der Nürnberger Entwicklung überein: So sind sie generell etwas jünger, fast ausschließlich männlich und überwiegend aus Afghanistan und Syrien.

Fachkräftemangel trifft auch Nürnberg In 2022 erreichte das Jugendamt Nürnberg erstmals die Nachricht aus Mittelfranken von Schließungen und Umwandlungen therapeutischer Wohngruppen bzw. Tagesgruppen in weniger betreuungsintensive – sogenannten sozialpädagogische – Angebote. Die Schließungen und Umwandlungen begründen sich dabei nicht auf einer fehlenden Nachfrage, sondern sind dem immer prekärer werdendem Fachkräftemangel geschuldet. So gravierende Auswirkungen waren bis dato nur aus anderen Städten und Bundesländern bekannt. Die dadurch stattfindende Verknappung des Angebots trifft aktuell auf einen hohen Bedarf an therapeutischen und individuellen Einzelsettings sowohl in der stationären als auch teilstationären Jugendhilfe. Der Trend begann bereits vor 2020 und wurde aber sicherlich durch Corona nochmals entscheidend verstärkt.

3 Dt. Bundestag: Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland, Drucksache 20/7120; 01.06.2023

Der Mangel führt in Nürnberg ganz konkret dazu, dass die für 2023 geplanten Großprojekte „geschlossene Clearingstelle für Systemsprenger“ in der Herrmannstraße und die „interkommunale Ersteinrichtung für Unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA)“ am Neutorgraben nicht (wie geplant) umgesetzt werden können (siehe Standardbericht 2021, Punkt 9.2.1). Weder die geplanten Kooperationspartner noch andere freie Träger sehen aktuell Möglichkeiten der ausreichenden Personalakquirierung. So mussten die umfangreichen Planungen zu beiden Projekten kurz vor Vertragsabschluss aufgegeben und neue Alternativen gesucht werden. Für die geschlossene Clearingstelle steht das Jugendamt aktuell in Verhandlungen mit der Ev. Jugendhilfe Würzburg. Es läuft die Prüfung eines alternativen Nürnberger Standorts, sollte es auch hier keine Möglichkeit zur Umsetzung geben, dann wird es in den nächsten Jahren kein geschlossenes Jugendhilfeangebot in Nürnberg bzw. ggf. Mittelfranken geben. Im Bereich der UMA wird die Stadt Nürnberg die Räumlichkeiten in der Herrmannstraße selbst anmieten und eine Erstaufnahme für UMA gemeinsam mit dem Großteil der Jugendschutzstelle – aktuell in der Reutersbrunnenstraße - verorten. Zur pädagogischen Betreuung der UMA-Erstaufnahme steht das Jugendamt aktuell in Verhandlungen mit einem anderen freien Träger. Außerdem konnten auch in den anderen mittelfränkischen Jugendamtsbezirken in kleinerem Umfang zusätzliche UMA-Plätze geschaffen werden. Der Fachkräftemangel stellt ein massives Problem dar, dem sich die freien sowie die kommunalen Träger gemeinsam mit Politik und Gesellschaft stellen müssen. Neben kleineren Ansätzen (z.B. Vergütung von Praktikanten in stationären und teilstationären Hilfen) zeichnet sich noch keine wirklich umfassende Lösung ab. Aktuell läuft eine einjährige Untersuchung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bis Ende 14.09.2023) zum Bedarf an zusätzlichen Studienplätzen für die Soziale Arbeit in Bayern.4

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Seit Juli 2021 informieren wir über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der mehrstufigen Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Während die gesetzliche Neufassung erst bis 2027 abgeschlossen sein wird, werden bereits die Aufgaben sukzessive verfolgt und umgesetzt. Im Berichtszeitraum konnten hierfür dringend notwendige personelle Veränderungen erfolgen. So wurde im November 2022 die Projektstelle zur Planung und konkreten Koordinierung der einzelnen Umsetzungsschritte (0,5 VK) besetzt. Zudem erhielt das Jugendamt Nürnberg neben neun weiteren bayerischen Stadt- bzw. Landkreisjugendämtern den Zuschlag im einjährigen Pilotprojekt des Bayerischen Landesjugendamtes zur Erarbeitung von fachlichen Empfehlungen zu Aufgaben und Verortung von Verfahrenslotsen, deren Einführung zum 01.01.2024 gesetzlich verpflichtend und die Aufgaben in Vorbereitung auf die “große inklusive Lösung“ in den Paragraphen §10b Abs. 1 SGB VIII und §10b Abs. 2 SGB VIII festgelegt sind. Die Projektstelle (1 VK) wurde als Stabstelle bei J/B3 Sonstige Dienste und Erziehungshilfen verortet. Die Besetzung erfolgte zum 01.02.2023 zu 2/3 mit einer sozialpädagogischen Fachkraft für Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen und der Unterstützung bei der Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe in eigener Zuständigkeit und zu 1/3 mit einer Verwaltungsangestellten zum Aufbau notwendiger Verwaltungskenntnisse und -strukturen. Das Projekt ist gut angelaufen, Zwischenergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Neben dem bayerischen Pilotprojekt zum Verfahrenslosten hat das Jugendamt Nürnberg auch den Zuschlag für das Bundesprojekt zur Vorbereitung der „großen inklusiven Lösung“ des Bundes erhalten. In Vorbereitung haben bereits drei sehr konstruktive Treffen mit dem Bezirk Mittelfranken

4 Deutsches Institut: Jahresbericht 2022

stattgefunden, in denen die Leistungen und Verwaltungsstrukturen im Bereich der Kinder und Jugendlichen gegenseitig vorgestellt wurden. Im nächsten Schritt sollen nun Prozessbeschreibungen analog der Personalbemessung im ASD in der Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung und Organisationsentwicklung (INSO) für die Verfahren des Bezirk Mittelfrankens erarbeitet werden. Die ausgelobten Bundesprojektmittel finanzieren für die Koordination und Organisation dem Jugendamt eine Teilzeitstelle. Ggf. wird das Bundesprojekt durch ein Projekt des Bayerischen Landesjugendamtes flankiert. Aktuell ist in der Prüfung, ob und ggf. wie eine Erprobung in zwei weiteren Modell-Jugendämtern und bayerischen Bezirken installiert werden kann. Somit wäre nicht nur ein bundesweiter, sondern auch ein innerbayerischer Vergleich möglich. Weitere Themen wurden in jugendamtsinternen bzw. Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Beispielhaft werden drei Arbeitsgruppen im folgendem Abschnitt vorgestellt:

 2022 wurde eine jugendamtsinterne Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung des örtlichen Schulamtes installiert, die sich explizit mit der Leistungsgewährung von Schulbegleitung und Einzelintegration in Kindertagesstätten und Regelhorten befasst. Ziel ist es, eine Übersicht der aktuellen Schnittstellen und Problematiken zu erhalten und wenn möglich, Verwaltungs- und Antragsverfahren zu vereinfachen bzw. zu beschleunigen.  Zudem ist eine Arbeitsgruppe zum Thema CareLeaver unter Beteiligung der freien Träger ausgelobt, die der Frage der Notwendigkeit und ggf. des Formates eines speziellen Angebots nachgehen soll. Aktuell laufen eine qualitative Befragung von CareLeavern im Rahmen einer Masterstudienarbeit und ein Projektantrag eines freien Trägers bei Aktion Mensch, der leider bisher noch nicht zum Zuge kam. Die Klärung des weiteren Vorgehens steht auf der Tagesordnung der diesjährigen Herbstsitzung der AG 78 HzE. Beim ASD müssen für die neue gesetzliche Aufgabe zusätzliche Kapazitäten beim ASD geschaffen werden, einen entsprechenden Stellenschaffungsantrag im Umfang von einer Vollkraftstelle hat das Jugendamt gestellt.  Zuletzt wird noch auf die Unterarbeitsgruppe zum Thema Sozialpädagogische Familienhilfe in Familien im Kontext illegaler Drogensucht hingewiesen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte, dass diese mit den herkömmlichen Konzepten oft nicht adäquat bzw. nachhaltig genug unterstützt werden konnten. Die Arbeitsgruppe, die sich aus freien Trägern der Jugendhilfe und den beiden großen lokalen Trägern der Drogenberatung (Mudra e.V. und Lilith e.V.) zusammensetzte, konnten Empfehlungen bzw. Gelingens-Faktoren für die Unterstützung der Zielgruppe entwickeln, die nun in konkreten Umsetzungskonzepten der freien Träger münden sollen.

2. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind lokale Unterstützungssysteme mit möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angeboten im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (§ 1, Abs. 4 KKG). Frühen Hilfen leisten im Vorfeld von Eskalationen und Gefährdungen einen zentralen Beitrag auf individueller, institutioneller und finanzieller Ebene. Jede verhinderte Hilfe zur Erziehung, Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme oder stationäre Unterbringung mit einhergehender Trennung von Eltern und Kind verweist auf die positiven Effekte frühzeitigen und präventiven Engagements und unterstreicht die Notwendigkeit, im Vorfeld negativer Entwicklungen passgenaue Unterstützung vorzuhalten und belasteten Eltern Zugang zu verschaffen.

Mit der systematischen Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfen bieten die Frühen Hilfen in Nürnberg seit 14 Jahren ein breitgefächertes Angebot niedrigschwelliger und präventiver Angebote für alle (Primärprävention), insbesondere aber für belastete (werdende) Eltern (Sekundärprävention). Ziel ist es, gesundes und gefährdungsfreies Aufwachsen von Kindern durch die frühzeitige Stärkung elterlicher Beziehungs-, Bindungs- und Erziehungskompetenzen zu erwirken und herausfordernde Entwicklungen oder Gefährdungen von Kindern durch frühzeitige und passgenaue Angebote zu vermeiden. Im Jahr 2022 wurden rd. 720 Frauen bzw. Familien mit diesen Angeboten erreicht. Die Leistungserbringer Früher Hilfen kooperieren mit ihren Angeboten in einem lokalen Netzwerk, dessen bedarfsgerechter Ausbau gemäß der Fördervorgabe des Landes Bayern den Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) der Jugendämter obliegt. Auf Maßnahmenebene plant und steuert die Koordinationsstelle der KoKi den quantitativen und qualitativen Ausbau Früher Hilfen durch gemeinsame Konzeptentwicklung und finanzielle Unterstützung der Leistungserbringer. Die fachliche Weiterentwicklung der Frühen Hilfen findet unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse, gesetzlicher Vorgaben und unter Beteiligung der zentralen Akteure im Nürnberger Netzwerk statt. Die Einbindung der Frühen Hilfen in die kommunale Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ist in einem mehrstufigen Prozess in die Wege geleitet. Hierüber soll 2024 ausführlich berichtet werden.

Die aktuellen gesetzlichen Umsetzungsanforderungen des neuen KJSG betreffen auch die Frühen Hilfen: mit dem Ausbau sozialraumorientierter und lebensweltnaher Angebote sollen präventive Leistungen vor Ort verstärkt und die Zugangswege zu und für belastete Familien weiter verbessert werden. Damit einhergeht der Ausbau bedarfsgerechter und verbindlicher Kooperationsstrukturen

und der Eingliederungshilfen. Zwei Angebote der Frühen Hilfen wurden in diesem Kontext bereits im vergangenen Jahr mit dringender fachlicher Empfehlung dem Ausschuss vorgelegt und zur weiteren Umsetzung empfohlen:

 Verstetigung des Kooperationsprojekts „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“  Ausbau des Kooperationsprojekts „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“

Aufgrund der prekären Haushaltslage war auf eine Anmeldung zum Haushalt 2023 verzichtet worden. Beide Maßnahmen werden nun nach erneuter fachlicher Überprüfung zum fachlichen Beschluss für den Haushalt 2024 vorgelegt (siehe Top 3). Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der KoKi ist die Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ zwischen 8 und 16 Uhr, außerhalb dieser Zeiten übernimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) die Hotline. Sie ist so rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr erreichbar und bietet damit einen niedrigschwelligen Zugang zum Nürnberger Hilfesystem. Neben Kurzanliegen werden zeitintensive Bedarfsklärungen und Beratungen in verschiedenen Kontexten durchgeführt und Mitteilungen zu Kindeswohlgefährdungen entgegengenommen. Die Kontaktaufnahmen haben in der Coronazeit um rd. 24 % (i.V.z. Jahr 2019) auf fast 2.600 Anrufe/Jahr zugenommen und verblieben auch 2022 auf diesem deutlich höheren Niveau. Mit der aktuellen Personalausstattung von 2,0 Vollzeitstellen sind die übertragenen Aufgaben am Telefon und parallel zum Außendienst der KoKi nicht leistbar. Vertretungsweise Umstellungen auf den KJND sind aufgrund der dortigen Belastungen nicht mehr sichergestellt. Das vom Fachausschuss 2008 beschlossene Gesamtkonzept der KoKi beinhaltet die Schaffung von 4,0 Vollzeitstellen. Mit einem Stellenschaffungsantrag über 1,0 VK soll der fachliche Beschluss aus 2008 zumindest zu 75% umgesetzt und die dringend erforderliche Personalkapazität für den weiteren Betrieb der Telefon-Hotline und die bedarfsgerechte Bereitstellung Früher Hilfen sichergestellt werden.

3. Fachdienst Adoption

Ende 2019 wurde eine kommunale Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Adoptionsfachdienstes des Landkreises Nürnberger Land und der kreisfeien Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen geschlossen. Aufgaben sind insbesondere: 1. Beratung und Begleitung von abgebenden Eltern 2. Beratung, Vorbereitung und Überprüfung der Eignung von Adoptionsbewerbern 3. Erstellung der Sozial- und Entwicklungsberichte 4. Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien Gemeinsames Konzept, regelmäßige Teams, Seminare und Veranstaltungen.

Im Juni 2022 wurde die gemeinsame Konzeption fertiggestellt, die die Neuerungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) gültig seit 01.04.2021 berücksichtigt, zum Beispiel

 Beratung der abgebenden Eltern auch nach der Adoption  offener Umgang mit Adoption, z.B. Aufklärung der adoptierten Kinder  Recht auf das Wissen über die Herkunft, besserer Schutz von Kindern bei Auslandsadoption  Informationsaustausch und/ oder Kontakt zwischen abgebenden Eltern und Kindern auch nach einer Adoption  Akteneinsicht für adoptierte Kinder ab 16 Jahre  Beratungspflicht durch die Adoptionsfachdienste vor einer Stiefkindadoption, ausgenommen gleichgeschlechtliche Paare. Das gemeinsame Teamtreffen findet einmal monatlich statt. Insgesamt neun Mitarbeitende mit unterschiedlichen Wochenarbeitsstunden stehen zur Verfügung, der Fachdienst Nürnberg ist mit zwei Vollzeitstellen, verteilt auf vier Mitarbeitende, ausgestattet. Die gesetzlichen Neuerungen, gerade bei Stiefkindadoptionen und der verpflichtenden vorausgehenden Beratung haben zu einer Arbeitsmehrung geführt, jedoch auch zu der Erkenntnis für die an der Adoption Beteiligten, dass Beratungen zu den rechtlichen Folgen einer Stiefadoption (z.B. Erbrecht, Unterhaltspflicht) vor der notariellen Beurkundung für alle hilfreich bei der Entscheidungsfindung sind. Vermehrt haben Stiefadoptionen Auslandsberührung, und Adoptionsanträge für Kinder von Leihmüttern werden häufiger gestellt. Im Rahmen der Eignungsüberprüfung von Adoptivbewerbenden hat das Thema Aufklärung der Kinder bezüglich ihrer Herkunft nochmals an Bedeutung zugenommen, ebenso wie der Wunsch der Herkunftseltern nach Kontakten und regelmäßigen Informationen über die Entwicklung des Kindes. Die Vermittlungen von Kindern bewegen sich seit Jahren auf einem stabilen Niveau von zwei bis vier Fremdadoptionen im Jahr. Auch die Anzahl der Bewerbenden für eine Adoption ist seit Jahren eher gleichbleibend. In der Regel befinden sich abgebende Eltern in schwierigen Lebenslagen. Bei jeder Erstberatung werden Eltern über alle alternativen Möglichkeiten, das zu erwartende Kind selbst zu betreuen, informiert (Mutter Kind Einrichtungen, ambulante Hilfen etc.). Bei der Eignungsüberprüfung werden Adoptionsbewerbende auch auf die Möglichkeit der Aufnahme von Pflegekindern informiert (Infoabende der Fachstelle Vollzeitpflege). Bei der Vermittlung von Kindern in Adoption werden alle bekannten Informationen an die Adoptivbewerbenden übermittelt, insbesondere Hinweise auf Suchtmittelkonsum der Mutter während der Schwangerschaft, da dies erhebliche Folgen auf die Entwicklung des Kindes

haben kann. Bei der Vermittlung müssen die Wünsche der abgebenden Eltern bezüglich der Adoptivfamilie, so weit möglich, berücksichtigt werden. Viele Adoptierte jeglichen Alters wollen Akteneinsicht und Kontakte zu ihren leiblichen Eltern oder Geschwistern herstellen. Die aufwändige, sehr emotionale und oft über mehrere Jahre andauernde Herkunftssuche wird durch die Mitarbeitenden kontinuierlich begleitet. Weitere Aufgaben sind unter anderem Nachbetreuung von Auslandsadoptionen, Begleitung von Umgangskontakten, Beratung von Adoptivfamilien bei Erziehungsfragen und zur Adoption für Fachkollegeninnen undkollegen. Des Weiteren werden Infoabende und Seminare für Adoptionsbewerbende durch den gemeinsamen Adoptionsfachdienst angeboten.

4. Beistandschaften und Beurkundung

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Regelung der Unterhaltsangelegenheiten. Die Beistandschaft ermöglicht dem alleinerziehenden Elternteil, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamts in Anspruch zu nehmen. Der Antrag auf Beistandschaft ist vom berechtigten Elternteil schriftlich zu stellen. Seit 01.01.2023 kann der Antrag auch von einem ehrenamtlichen Vormund sowie von einer Pflegeperson, der nach § 1630 Absatz 3 BGB Angelegenheiten der elterlichen Sorge übertragen wurden, gestellt werden. Die Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter werden gem. § 55 SGB VIII zur Führung der Beistandschaften ermächtigt. Nach der Ermächtigung entscheiden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Einzelfall weisungsungebunden nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Tätigkeit der Führung der Beistandschaft ist dabei ausschließlich dem Privatrecht zugeordnet. Im Sachgebiet Beistandschaften werden jährlich etliche tausend Beratungen und Unterstützungen gem. §§ 18 und 52a SGB VIII durchgeführt. So muss gem. § 52a SGB VIII allen Müttern eines neugeborenen nichtehelichen Kindes Beratung zur Frage der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung angeboten werden. Einen breiten Raum bei den Beratungen nehmen mittlerweile die Unterhaltsberatungen im Wechselmodell und beim erweiterten Umgang ein. Zu den Aufgaben der Beistandschaft gehört es auch, die Kinder und Jugendlichen in Gerichtsverfahren zu vertreten. Hierfür gibt es eine eigene Prozessabteilung mit einer Verwaltungskraft und vier Prozessvertretern. Es sind ständig ca. 150 laufende Gerichtsverfahren zu führen. An einzelnen Verfahren zu nennen wären hier Familiensachen, Familienstreitsachen, Insolvenzverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren (insbesondere auch im Ausländer- und Asylbereich), Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Nachlassverfahren, etc. Gemeinsam haben alle Gerichtsverfahren, dass das Jugendamt als Beistand (und damit auch als Amtsvormund oder Ergänzungspfleger) vom Anwaltszwang befreit ist. Das Jugendamt handelt also in allen Gerichtsverfahren als Anwalt des Kindes. Seit dem 01.09.2009 besteht auch für Beschwerdeverfahren bei den Oberlandesgerichten kein Anwaltszwang mehr, so dass das Jugendamt auch hier die Kinder vertritt.

Beurkundung

Die Beurkundung ist eine weitere Pflichtaufgabe im Jugendamt gem. § 59 SGB VIII, die von der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft durchzuführen ist. Jährlich sind das derzeit ca. 3.000 bis 3.500 Urkunden. Die Urkundsperson arbeitet hier quasi als Notar mit den entsprechenden Pflichten und Rechten, § 1 Abs. 2 Beurkundungsgesetz. Der Urkundsbeamte entscheidet in allen Fragen, ob, in welcher Form und mit welchem Inhalt beurkundet wird, weisungsungebunden. Alle

Beteiligten sind über die rechtlichen Folgen der Beurkundung objektiv zu belehren. Eine Beurkundung ist aufgeteilt in das Schreiben der Urkunde (nachdem der Wille des Erschienen geklärt ist), das Vorlesen, das Belehren und das Unterschreiben. Beurkundungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Dabei ist die Terminbuchung online über TEVIS möglich. Dies wird in großem Umfang genutzt und die Erfahrungen sind hier sehr gut. Seit 01.06.2023 wurde die Beurkundung auf das Zusatzmodul in Prosoz 14+ umgestellt. Durch den großen Einsatz des gesamten Projektteams konnte die Umstellung entsprechend des Zeitplans erfolgen. Außerdem arbeitet das Team durchgängig mit der elektronischen Akte.

5. Schutzauftrag, Inobhutnahmen und erzieherische Hilfen 2022 in Nürnberg

Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Nachdem die Anzahl an Mitteilungen im Rahmen von Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII mit +6,8% in 2020 und weiteren +15,8% in 2021 deutlich zunahmen, kam es 2022 mit 980 Mitteilungen zu einem leichten Rückgang (-1,8%). Der Rückgang steht allerdings im direkten Zusammenhang mit einer Erfassungsänderung in der Fachsoftware. So werden Kinderschutzmitteilungen im Kontext sexualisierter Gewalt seit 2022 erstmals getrennt erfasst. Es ist davon auszugehen, dass es hierbei zu einer einmaligen, geringen Unschärfe gekommen ist, die Mitteilungen tatsächlich auf dem hohen Niveau von 2021 verharren.

Abb. 1: Anzahl der Mitteilungen einer mögl. Kindeswohlgefährdung

1000 800 600 998 980 400 730 751 729 736 854 902 807 862 200 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

854 902 862 998 980
730 751 729 736 807

Inobhutnahmen

Insgesamt wurden 2022 397 Minderjährige (inklusive UMA) mindestens einmal in Nürnberg in Obhut genommen, ein Zuwachs zum Vorjahr von +19,6%. Darunter eine nicht unerhebliche Anzahl an jungen Menschen, die in stationären Betreuungssettings nicht gehalten werden konnten und deshalb im Kinder- und Jugendnotdienst (wieder) aufgenommen werden mussten. Zudem betraf knapp jede fünfte Inobhutnahme 2022 einen unbegleiten minderjährigen Ausländer. Hinzu kommen noch 217 vorläufige Inobhutnahmen von ausländischen jungen Menschen, die ohne Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten nach Deutschland eingereist sind (§ 42a SGB VIII). Neben der Abklärung des Kindeswohl und ggf. nächster Verwandten ist innerhalb von vierzehn Werktagen ein möglicher Ausschluss der Durchführung des Verteilverfahrens aufgrund des Gesundheitszustandes des UMA zu prüfen. Erstmals wurden 2022 wieder UMA zur bundesweiten Verteilung angemeldet.

Aktuelles aus dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)

Der Kinder- und Jugendnotdienst wird in gemeinsamer Trägerschaft von Jugendamt und Schlupfwinkel e.V. betrieben. Der Nürnberger Kinder- und Jugendnotdienst (im Folgenden KJND) ist ne-

ben dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts der Stadt Nürnberg die zentrale Anlaufstelle bei Krisen, Konflikten, bei Missbrauch und Gewalt oder bei anderen Notsituationen von Kindern und Jugendlichen. Der KJND ist an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sowohl telefonisch als auch vor Ort erreichbar. Zentrale Aufgaben des KJND

die Jugendschutzstelle, bis geklärt ist, wie es weitergehen wird

Personen, die von Kindern und Jugendlichen in Not wissen, von Gewalt oder Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen erfahren oder den Verdacht dazu haben

und Hilfe brauchen oder nicht mehr weiterwissen. Außerhalb der Geschäftszeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) sowie der mittelfränkischen Kooperationsjugendämter übernimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) deren Aufgaben im Rahmen der Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a SGB VIII, nimmt Mitteilungen zur Kindeswohlgefährdung entgegen und führt Inobhutnahmen durch.

Krisen im Kinder- und Jugendnotdienst 2022 Das Berichtsjahr 2022 ist durch massive Personalfluktuation und schwierigste Betreuungssituationen für Kinder und Jugendliche geprägt. Insbesondere die hohe Personalfluktuation hat den KJND vor große Probleme gestellt. Von 55 pädagogischen Fachkräften im Gruppendienst waren ein Drittel der Stellen neu zu besetzen. Ursächlich sind in erster Linie die arbeitsfeldspezifisch hohen Belastungsfaktoren, auch in Nachwirkung der Corona-Pandemie. Weiterhin ist eine Zunahme der besonders schwierigen Klienten in der Zielgruppe festzustellen, was zu einem erhöhten Betreuungsaufwand führt. Die Problemlagen der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden vielschichtiger und der Anteil an Kinder unterhalb 13 Jahren mit massiven Verhaltensauffälligkeiten größer. Immer häufiger sind 1:1 Betreuungen auch bei Kindern notwendig, um den Bedürfnissen der jungen Menschen gerecht zu werden. Die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen haben nicht erst nach der Corona-Pandemie zugenommen. Die Folge ist regelmäßiges Übergriffs-Verhalten auf andere Bewohnende und/oder pädagogische Fachkräfte. Aufgrund der nicht immer stabilen Personalsituation und des schwierigen Klientels reagierte die Regierung von Mittelfranken (Heimaufsicht) mit entsprechenden temporären Auflagen für den Betrieb des KJND:

 Beschränkung der Platzzahlen,  Untersagung von Überbelegung und  bis hin zum temporären Aufnahmestopp. Seitens des Jugendamts wurden u.a. zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt, außerdem halfen Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern des Jugendamts immer wieder im Schichtdienst aus, um die Situation zu stabilisieren, und die Besetzungsverfahren wurden mit dem Personalamt optimiert. Es mangelt nicht nur in der Region Nürnberg an adäquaten Anschlusshilfen insbesondere für Kinder und Jugendliche mit besonders auffälligen Verhalten. Der Mangel an Anschlusshilfen führt dazu, dass die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen in der Jugendschutzstelle zugenommen hat und damit nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Mitunter mussten weit über 70 Anfragen durch die ASD-Fallverantwortlichen an Einrichtungen und Angebote der Kinder- und

Jugendhilfe bundesweit „verschickt“ werden. Dabei ist es weniger von Alter oder Geschlecht der jungen Menschen abhängig, sondern vielmehr von der Schwere des Falls, ob eine Anschlusshilfe gefunden werden kann. Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) In der Familiären Bereitschaftsbetreuung / Bereitschaftspflege wurden 2022 wesentlich mehr Aufnahmen verzeichnet. Ohne den Einsatz der Bereitschaftsfamilien und der Familien unserer Kooperationspartner Caritas Jugendhilfezentrum Schnaittach und Aufgefangen e.V. und ohne deren Flexibilität, auch vermehrt Kinder über dem Alter von drei Jahren aufzunehmen oder zusätzlichen Platz für ein weiteres Kind anzubieten, wäre dies nicht möglich gewesen. In der Spitze waren bis zu 40 Kinder gleichzeitig in familiären Settings in Obhut genommen, was für die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Familiären Bereitschaftsbetreuung, drei Mitarbeitende auf zwei Vollzeitkraftstellen, ebenfalls zu enormen Belastungen geführt hat.

Kindernotwohnung (KNW) Aufgrund eines besonders schwierigen Einzelfalls, ein junger Mensch im Alter von 10 Jahren, war das Team der Kindernotwohnung besonders gefordert. Die Betreuung des nicht gruppenfähigen Kindes dauerte vom Februar 2022 bis März 2023 und führte immer wieder zu nahezu täglichem Übergriffen gegenüber Mitarbeitenden und anderen Kindern. Aufnahmen mussten abgelehnt werden, da mitunter die Gefährdung anderer Kinder durch dieses Kind nicht zu verantworten war. Daher war eine vermehrte Aufnahme in der FBB (s.o.) verbunden.

Jugendliche und junge Volljährige im KJND Die Jugendschutzstelle für dreizehn- bis siebzehnjährige Jugendliche als Einrichtung der Inobhutnahme ist mit zwölf Plätzen in der Reutersbrunnenstraße und seit Mai 2017 mit weiteren sechs Plätzen in der Außenstelle Bertha-von-Suttner-Straße ausgestattet. Die Notschlafstelle SleepIn in der Vorderen Sterngasse ergänzt das Angebot um eine niederschwellige Einrichtung für obdachlose junge Menschen von 14 bis 21 Jahre. Neben einem ambulanten Angebot bietet es zudem bis zu sieben Übernachtungsplätze an. Jugendschutzstelle (JSST) Das Jahr 2022 stand unter dem Motto „Mehr Jugendliche, längere Verweildauer“. So nahm die Summe der Belegtage mit 9.274 Tagen im Jahr 2022 gegenüber 5.784 Tagen im Jahr 2021 um 60% zu. Die deutliche Belegungszunahme ist auch auf die höheren UMA-Zahlen in der zweiten Jahreshälfte zurückzuführen. Die Zahl der Langzeitfälle (Verweildauer ab 50 Tage) hat sich mit 42 Fällen gegenüber dem Vorjahr (22 Fälle) ungefähr verdoppelt. Die Summe der Belegungstage durch Langzeitfälle verdoppelten sich zugleich ebenfalls (1.516 in 2021; 3.097 in 2022). Im Durchschnitt blieben diese 42 jungen Menschen somit 74 Tage in der Jugendschutzstelle (69 Tage im Vorjahr). Personell und konzeptionell arbeitet die Jugendschutzstelle noch im Modus kurzer Verweildauern, die jedoch längst nicht mehr die Regel sind. Die Entwicklung der letzten Jahre lässt hoffen auf eine jugendhilfeplanerische Würdigung der zunehmenden Häufung schwer zu vermittelnder junger Menschen, die auch unter dem Begriff der „Systemsprenger“ zusammengefasst werden. Neben notwendigen geeigneten Anschlussmaßnahmen sieht sich hier auch die Jugendschutzstelle mit einem konzeptionellen Entwicklungsbedarf konfrontiert. Mit den geplanten zusätzlichen Räumen in der Herrmannstraße kann eine konzeptionelle Weiterentwicklung auch räumlich unterstützt werden. Für den Betrieb wird neben den bereits im Vorgriff geschaffenen Stellen noch eine weitere Stelle für eine Fachkraft und eine Hauswirtschaftskraft notwendig werden (Basis: Betriebserlaubnis der Heimaufsicht).

Notschlafstelle SleepIn Das SleepIn in der Vorderen Sterngasse bietet für faktisch obdachlose Jugendliche und junge Erwachsene von 14-21 Jahren eine Notschlafstelle und begleitende Beratungsangebote. Zentrale Aufgaben sind neben der Sicherung der Grundbedürfnisse in den Bereichen Ernährung, Hygiene und Schutz insbesondere der Kontaktaufbau und -erhalt zur Zielgruppe, die Ermittlung von Unterstützungsbedarfen, die Erstinformation und -beratung über Hilfsangebote, der Anstoß zur Auseinandersetzung mit realistischen Lebensperspektiven und die Begleitung sowie Vermittlung in weiterführende (Jugend-) Hilfeangebote. Im Jahr 2022 kamen insgesamt 184 Jugendliche und junge Erwachsene in das SleepIn. Im Durchschnitt übernachteten täglich ca. 4,5 junge Menschen; weitere 4,4 Jugendliche wurden ambulant betreut. 69% der Nutzer waren deutsche Staatsangehörige. Über die Hälfte (55%) der jungen Menschen kamen aus Nürnberg, 17% aus dem mittelfränkischen Umland. Etwa ein Drittel (36%) besteht aus weiblichen Nutzerinnen und knapp die Hälfte (ca. 43%) ist minderjährig.

Hilfen zur Erziehung gem. §§27ff. und Eingliederungshilfen §35a und Hilfe für junge Volljäh-

rige §41 SGB VIII

Die Gesamtzahl der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) legt das zweite Jahr in Folge um mehr als +3% zu und liegt im Vergleich zu 2020 um rund 180 Hilfen höher. Durch den vermehrten Zuzug von UMA steigen erstmals auch die stationären Hilfen in Form von Heimunterbringungen für UMA wieder an (+27%) und liegen am Ende 2022 auf dem Niveau von 2020. Die bereits im letzten Standardbericht dargelegten Entwicklungen - Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen, Umsetzung des Steuerungszieles Vollzeitpflege vor Heimunterbringung, Zunahme an individuellen bzw. intensivpädagogischen Betreuungssettings – setzt sich auch 2022 fort. Erstmalig kam es 2022 zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Form eines Erziehungsbeistandes bei gleichzeitigem Rückgang der Sozialpädagogischen Familienhilfe gem. §31 SGB VIII. Nach Ende der Corona-Beschränkungen stießen vermehrt Sorgeberechtigte bzw. ganze Familiensysteme aufgrund von jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Störungen oder/und sozialen Defiziten an ihre psychische Belastungsgrenze. Nicht selten handelte es sich hierbei um einen ausschließlich erzieherischen Bedarf von normal bis gutsituierten Familien. Auch die Zunahme der Integrationshelfer (Einzelintegration gem. § 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) setzte sich weiter fort mit einer Zunahme um +12% auf rund 230 laufende Fälle im Jahr 2023. Auch beim ASD führten und führen die fehlenden Anschluss- und überbelegten Inobhutnahmeplätze zu deutlicher Mehrarbeit und -belastungen bei den Fachkräften. Außerdem war in den Teams, wie insgesamt in der Belegschaft, der Krankenstand im Winter 2022 und Frühjahr 2023 ungewöhnlich hoch, und die Abwesenheiten aufgrund der Regenerations- und Umwandlungstage (neue tarifliche Regelung im SuE-Tarifvertrag ab 2022, um Mitarbeitende an bis zu vier Tagen im Jahr zu entlasten) belasteten die Situation in den Teams zusätzlich. Besetzungslücken, auch von Leitungsstellen, konnten meist zügig geschlossen werden, allerdings ist die Bewerbungslage schwieriger als in früheren Jahren. Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2022 auf 72,8 Mio. Euro (+1,4%). Ein gewisses coronabedingtes Einsparungspotential – wie im Standardbericht des Vorjahres beschrieben - kann auch für 2022 nicht „gänzlich“ ausgeschlossen werden.

Abb. 2: Entwicklung der Fall- u. Kostenzahlen5

70.505 71789 72777 66.008 67.754 61.019 63.385
56.502 59.823
2 .48 0 2 .48 8 2 .65 3 2 .63 4 2 .63 3 2 .76 3 2 77 8 2 87 4 2 96 1

80.000 3.000

o

r

u

60.000 E

2.000

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F e

1.000 40.000 s u

a

T

0 20.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12. Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 52

6. Fachthema: Die Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) im Allgemeinen Sozial-

dienst (ASD)

Durch die mediale Darstellung von einzelnen, sehr massiven Gewaltverbrechen wird der Eindruck einer Zunahme an Straftaten insgesamt bei Jugendlichen erweckt, der sich so allerdings im Alltag

im Strafverfahren vertieft dargestellt.

Aufgabe und gesetzliche Grundlagen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis) ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes und stellt eine von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht unabhängigen, spezialisierten sozialpädagogischen Fachdienst dar. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch Achter Teil (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Jugendhilferecht und Jugendstrafrecht verfolgen das gemeinsame Ziel der Erziehung junger Menschen (Jugendlicher: „zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn“; Heranwachender: zur Zeit der Tat achtzehn aber noch nicht einundzwanzig“). Der Erziehungsgedanke hat im Jugendstrafverfahren Vorrang vor Sühne und Strafe. Mit diesem Auftrag (straffreie Lebensführung) steht die Strafrechtspflege nicht in Konkurrenz zur öffentlichen Jugendhilfe und ihren Aufgaben und Zielen (Entwicklung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit). Die beiden Systeme ergänzen sich. Die Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) richtet sich zum einen an den jungen Menschen und seine Eltern (§ 52 SGB VIII),6 zum anderen an das Jugendgericht und andere Organe der Jugendstrafrechtspflege, wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfer (§ 38 Abs. 2 JGG).7 Das Jugendamt hat an allen Verfahren nach dem JGG mitzuwirken („Jugendgerichtshilfe“). Die JuHiS hat Eltern und Jugendliche umfassend zu informieren und sozialpädagogisch zu beraten. Sowohl im Hinblick auf das Strafverfahren als auch darüber, wie aktuelle Probleme gelöst bzw. welche Hilfen dabei in Anspruch genommen werden können.

5 Abbildung 4: Die Fallzahlen umfassen die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfen einschließlich der Hilfen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer. Nicht enthalten sind in dieser Darstellung die Hilfen nach den §§ 13, 19, 20, 21, 52 SGB VIII. 6 Gemäß § 52 SGB VIII hat das Jugendamt frühzeitig zu prüfen, ob für den Jugendlichen oder den jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen

7 „(2) Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind.“ (§ 38 Abs. 2 JGG)

Die JuHiS leistet aber keine Rechtsberatung und nimmt auch nicht Aufgaben eines Rechtsanwaltes wahr.

Organisationsstruktur JuHiS Nürnberg

In Nürnberg ist die Jugendhilfe im Strafverfahren als teilspezialisierter Fachdienst in die Bezirkssozialarbeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) integriert. 26 JuHiS-Fachkräfte (rechnerisch im Umfang von ca. 9 Vollzeitplanstellen) sind den 20 kollegialen Teams (KT) in den 9 Sozialregionen des ASD zugeordnet.

Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden

Gute Zusammenarbeit der Fachkräfte von Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und besonders den Jugendgerichten sowie die Kenntnis und Achtung der Aufgaben der jeweils anderen Beteiligten wird in Nürnberg bewusst gepflegt. Die JuHiS wird von der Polizei standardisiert gemäß §70 Abs. 2 JGG mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die vorgesehene oder stattgefundene Beschuldigtenvernehmung unterrichtet. Anschließend erhält die JuHiS zeitgleich mit der Staatsanwaltschaft von der Polizei deren Ermittlungsergebnis mit Schlussbericht ("Polizeianzeige"). Das Ziel der Kooperation zwischen ASD bzw. JuHiS und den Jugendsachbearbeitern der Polizei und auch im Kommissariat 22 (K22 - JUIT zuständig für jugendliche Intensivtäter) ist die Verbesserung der Kooperation, um die erzieherische Wirkung und präventive Effekte zu erhöhen.

Bereits bei Eingang der polizeilichen Informationen lauten die Leitfragen der Jugendhilfe in Strafverfahren (bzw. der Bezirkssozialarbeit):

 Braucht der junge Mensch sozialpädagogische Hilfe? und  Wenn ja, welche Hilfe braucht er?  Besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit/Gefährdung? Hierzu erfolgt ggf. ein Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten und den Jugendlichen. Der Hilfebedarf und die Gefährdung des jungen Menschen werden zwar anlässlich des Strafverfahrens geprüft; Sie sind aber in der Person oder in der Lebenslage des Jugendlichen begründet und bestehen unabhängig davon, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht. Eine Straftat kann Ausdruck dafür sein, dass eine "dem Wohl des Jugendlichen entsprechende" Erziehung gegenwärtig nicht (mehr) gewährleistet ist. Dann besteht ein Anspruch der Eltern8 auf Hilfe zur Erziehung, d.h. auf die entsprechenden Leistungen nach dem SGB VIII. Die Erkenntnisse der JuHiS sind der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, damit sie bei der Entscheidung über den weiteren Verfahrensgang berücksichtigt werden können. Im sogenannten Vorverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt (Diversion) oder ob beim Jugendgericht angeklagt wird. Allgemein wird etwa die Hälfte der von der Polizei eingeleiteten Strafverfahren eingestellt (§§ 45, 47 JGG). Das bedeutet aber nicht, dass diese Straftaten ohne Sanktionen bleiben: Die Einstellung erfolgt in vielen Fällen erst nach Ableistung von Stunden gemeinnütziger Arbeit, die den Jugendlichen vom Jugendgericht auf Anregung der Staatsanwaltschaft auferlegt wurden. Mit Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Jugendgericht wird die Jugendgerichtshilfe beauftragt, in einem schriftlichen Bericht die pädagogischen Gesichtspunkte „zur Geltung zu bringen“.

8 Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Erziehung ggü. ihren Eltern; die Erziehung der Kinder ist Pflicht und Recht der Eltern; über deren "Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft". Wenn Eltern die Erziehung nicht gewährleisten können, aus welchen Gründen auch immer, haben sie einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung. Diese "innere Logik" des SGB VIII entspricht dem Art. 6 des Grundgesetzes.

Auch durch die (verpflichtende) Teilnahme an der Verhandlung wird sichergestellt, dass das Gericht bei der Entscheidung nicht nur die Tat, sondern auch die Persönlichkeit der bzw. des jungen Täters/Täterin, den Entwicklungsstand, die jeweiligen Lebensumstände und die soziale Umwelt sowie evtl. besondere Belastungsfaktoren kennt und bei der Entscheidung über die Rechtsfolgen berücksichtigen kann.

Rechtsfolgen

Erziehungsmaßregeln (Umsetzung in Nürnberg durch Treffpunkt e. V. 9) Der nicht abschließende Weisungskatalog des § 10 JGG soll die Lebensführung eines jungen Menschen positiv beeinflussen und dadurch „seine Erziehung fördern und sichern“. Weisungen können den Jugendlichen und Heranwachsenden in jedem Stadium des Verfahrens auferlegt werden. Vor der Erteilung von Weisungen sind die Vertreter der Jugendhilfe in Strafverfahren zu hören (§ 38 Abs. 3 JGG). Die Fachkräfte der Jugendhilfe „wachen“ zugleich über die Durchführung von Weisungen, soweit nicht ein Bewährungshelfer dazu bestellt ist (§ 38 Abs. 2 S. 5 JGG).

Erbringen von Arbeitsleistungen (KoGa) Die Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG ist die gebräuchlichste im deutschen Jugendstrafrecht. Die Ausgestaltung der Weisung soll grundsätzlich unter jugendtypischen Gesichtspunkten und durch das Vorhalten differenzierter Angebote erfolgen. Seit dem Jahr 2000 ist die Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen (KoGa) des Treffpunkt e.V. verantwortlich für die erzieherisch wirksame Ausgestaltung der jugendrichterlichen Arbeitsweisungen (Zuweisungszahlen stiegen in 2022 um 20%).

Betreuungsweisung (SEB) Die Weisung sich gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelferin/-helfer) zu unterstellen, fordert vom jungen Menschen die Bereitschaft, eine mittel- oder längerfristige Vertrauensbeziehung einzugehen und aufrecht zu erhalten. Grundvoraussetzung für die Weisung ist ein durch die JuHiS festgestellter individueller Bedarf des Jugendlichen oder Heranwachsenden. Seit Juli 2017 werden Betreuungsweisungen vom Verein Treffpunkt e.V. im Rahmen des Angebots Soziale Einzelbetreuung (SEB) durchgeführt.

Sozialer Trainingskurs (ST) Das Angebot des Treffpunkt e.V. (Weisung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 JGG) umfasst fünf verschiedene Kursformen: ST-Konflikt, ST-Basis, ST-Konsum, ST-Kompetenz und MammaMia (für junge Mütter und Schwangere von 14 – 21 Jahren). Der ST dient als gruppenpädagogisches Angebot und Lernfeld für junge Menschen. Ziel des Sozialen Trainingskurses ist es, in einem geschützten Rahmen alternative Verhaltensmuster aufzuzeigen und in das Verhalten junger Menschen zu integrieren. An den Sozialen Trainingskursen nehmen viele junge Menschen teil, die ohne die gerichtliche Weisung nicht motiviert wären, eine entsprechende Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Das Bemühen, nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 JGG einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, bietet beiden Parteien (in jedem Stadium des Verfahrens) die Chance, sich ergebnisoffen und durch ein moderiertes Gespräch auf „neutralem Boden“ an der Aufarbeitung von Hintergründen und den Folgen der Tat aktiv zu beteiligen. Ergebnis der Konfliktschlichtung kann neben dem

9 Jahresbericht 2022 Treffpunkt e.V.

vorrangigen Ziel einer Wiederherstellung des Rechtsfriedens die Schadensregulierung oder eine (symbolische) Wiedergutmachungshandlung sein.

Zuchtmittel Nach § 13 Abs. 1 JGG werden Zuchtmittel vom Jugendrichter bzw. Jugendrichterin dann angeordnet, „…wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat“.

Das JGG unterscheidet grundlegend drei Arten der Zuchtmittel10:

 Verwarnung: appelliert an das Ehrgefühl der jungen Menschen  Erteilung von Auflagen: den durch die Tat verursachten Schaden nach Kräften wieder „gut“ zu machen, sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen, Arbeitsleistungen zu erbringen oder einen Geldbetrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen  Jugendarrest: dabei wird zwischen Freizeitarrest, Kurzarrest bzw. Dauerarrest (vgl. § 16 Abs. 1 JGG)11 unterschieden.

Jugendstrafe Die Jugendstrafe gemäß §§ 17 ff. JGG ist im Kanon der Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts12 die einzig echte „Strafe“. Sie stellt die Jugendhilfe in Strafverfahren vor eine besondere Herausforderung. Die pädagogischen Fachkräfte sollen sich insbesondere dazu äußern, warum aus Sicht der Jugendhilfe andere Maßnahmen, namentlich Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, nicht mehr ausreichen, um die zugrundeliegende Jugendstraftat angemessen zu ahnden13. Liegen die Voraussetzungen des § 21 JGG vor und kann die Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, ergeben sich für die Fachkräfte der Jugendhilfe in Strafverfahren neue Aufgaben. Sie sollen den jungen Menschen bewusstmachen, dass aus der Strafaussetzung zur Bewährung besondere Verpflichtungen entstehen. Werden den Jugendlichen oder Heranwachsenden durch das zuständige Jugendgericht gemäß § 23 JGG Weisungen und Auflagen erteilt und werden diese im Bewährungsplan nach § 60 bzw. § 64 JGG festgeschrieben, obliegt deren Überwachung vorrangig den Fachkräften der Bewährungshilfe.

Statistik, Fallzahlen

Die öffentliche Meinung über jugendliche Straftäter ist geprägt durch die mediale Berichterstattung über besonders schwerwiegende Straftaten. Dadurch entsteht der Eindruck, dass „die Jugend“ immer früher, immer häufiger und immer schwerer straffällig wird. Dem ist nicht so.

10 vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 JGG

11 Unter „Freizeit“ versteht der Gesetzgeber die Zeitspanne zwischen Beendigung der Arbeit am Ende der Woche, bis zum Beginn der Arbeit in der nächsten Woche (RLJGG zu § 16 JGG). In der Regel handelt es sich bei den sog. Freizeiten um Wochenenden, wobei der Freizeitarrest nicht zwangsweise am Wochenende vollzogen werden muss. Der Freizeitarrest kann ein bis zwei Freizeiten betragen (§ 16 Abs. 2 JGG). Der Kurzarrest stellt eine Ersatzform des Freizeitarrestes dar und bietet die Möglichkeit des zusammenhängenden Vollzuges aus „erzieherischen Gründen“ (§ 16 Abs. 3 JGG). Die Dauer des Kurzarrestes beträgt demnach zwei bis vier Tage. Der Dauerarrest als solches wird in vollen Tagen oder Wochen bemessen und beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen (§ 16 Abs. 4 JGG).

12 vgl. § 5 JGG

13 vgl. § 17 Abs. 2 JGG

Abb. 3: Fallzahlentwicklung 2012 bis 2021

1000 2015

500 2017

0 2019

Seit Jahren ist kein statistischer Zuwachs zu verzeichnen. Aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich Jugendkriminalität als durchaus gesellschaftlich weit verbreitet, alterstypisch und von eher kurzer Dauer beschreiben. Das Überschreiten von Strafnormen und das Austesten von Grenzen gehören zum Prozess des Aufwachsens dazu. Häufig wird es nicht entdeckt. Ein Großteil der Straftaten bewegt sich im Bagatellbereich und umfasst jugendtypische Delikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gewalttaten machen nur einen geringen Anteil aus. Auch ohne förmliche Intervention des Rechtsstaates ist dieses Verhalten in der Regel von vorübergehender Natur. Wenn Straftaten entdeckt werden, ist in erster Linie ein pädagogisches Vorgehen erforderlich, das nach Möglichkeit weitere Straftaten unwahrscheinlicher macht. Die Jugendhilfe in Strafverfahren hat hier die besondere Verantwortung, im Jugendstrafverfahren die pädagogische Perspektive einzubringen und zu vertreten.

Abb. 4: Entscheidung des Gerichts – Grund der Verurteilung

600 2013 400 2014

0 2017

Auswirkungen Corona

Währen der Corona Pandemie gingen bestimmte Delikte aufgrund der Beschränkungen deutlich zurück (Eigentumsdelikte, Gewaltdelikte). Gericht und JuHiS waren bemüht, trotz Abstandsregeln eine „Grundversorgung“ aufrecht zu erhalten. Erstaunliche Erfahrungen konnten mit der Erreichbarkeit von Jugendlichen per Telefonberatung oder Videokonferenz gemacht werden. Im Gericht wurde versucht zu priorisieren, um Verfahren mit erheblichen Auswirkungen (U-Haft etc.) nicht zu verzögern. Vermutlich kam es auch zu mehr Einstellungen, Strafbefehlen und Weisungsbeschlüssen (ohne Verhandlung). Ein Dilemma entstand dadurch, dass es durch die neuen Corona-Bußgelder und deren Nicht-Begleichung zu einer erheblichen Häufung von Arbeitsauflagen kam. Gleichzeitig gingen viele Einsatzstellen aufgrund der Lockdownregeln und Abstandsbedingungen verloren. Es entstand ein enormer Umsetzungsstau. Mit großer Kreativität und Flexibilität entwickelte Treffpunkt e.V. neue Maßnahmen (begleitete Arbeitsprojekte „Let´s Clean up!“, Beratung

mit „walk and talk“, Aktion Nürnberg Pass, Telefonberatung). Herauszuheben ist dabei die neue modulare Gesprächsweisung „Themenzentrierte Einzelarbeit (TEA)14“. Inzwischen ist diese impulsgebende Kurzintervention ein etabliertes Kurzberatungsangebot für geringfügig straffällig Gewordene. Je nach Bedarfslage werden mit den Teilnehmenden Themenkomplexe besprochen und sie über weitergehende Unterstützungsangebot informiert.

Die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit beobachten in den letzten Monaten ein steigendes Aggressions- und Gewaltpotential sowie eine Zunahme von Drogenkonsum junger Menschen (siehe JHA 27.07.2023, Top 4). Dies spiegelt sich noch nicht in den strafrechtlichen Verfahren wider, diese Entwicklung muss aber weiterhin gut im Blick behalten werden.

7. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII stellt durch den fachlichen Austausch und die Rückkoppelung mit den konkreten Planungen der Träger eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen und fachliche Ausgestaltung der Verwaltung dar. In Nürnberg zeichnet sich die Arbeitsgemeinschaft seit vielen Jahren durch ihre hohe Tragfähigkeit und äußerst konstruktive Zusammenarbeit aus. In den Unterarbeitsgruppen werden regelmäßig aktuelle Fragestellungen und Themen partnerschaftlich bearbeitet. 2022 fanden die halbjährlichen Sitzungen im Rahmen von Zoom- Konferenzen statt. Für 2023 sieht die Planung eine Präsenzsitzung im Herbst vor. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. Vertreterinnen des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

14 Jahresbericht 2022 Treffpunkt e.V.

Einwohnerentwicklung Nürnberg

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Vergl. 2014 Vergl. 2021 zu 2022 zu 2022
Entwicklung Einwohner 516.770 529.407 529.407 532.194 535.746 535.886 532.331 530.222 541103 4,71% 2,05%
Jungeinwohner 92.404 95.392 96.809 97.535 98.415 98.412 97.522 97.862 101571 26.936 28.045 28.983 29.448 30.119 30.170 29.585 29.744 29.930 24.849 25.496 25.906 26.273 26.553 26.533 26.700 26.897 28.425 25.272 25.824 25.819 25.956 26.092 26.378 26.391 26.523 27.762 15.347 16.027 16.101 15.858 15.651 15.331 14.846 14.698 15.454 9,92% 3,79%
0 bis u.6 Jahre 6 bis u.12 Jahre 12 bis u.18 Jahre 18 bis u. 21 Jahre 11,12% 0,63% 14,39% 5,68% 9,85% 4,67% 0,70% 5,14%
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* Vergl. 2014 zu Vergl. 2021 2022 zu 2022
Kosten pro Jungeinwohner
Höchstwert Median Nürnberg
Kosten pro laufender Hilfe
Höchstwert Median Nürnberg
Leistungsdichte neu begonnene Hilfen 25,67 22,7 26,4 23,13 22 15,32 14,7 15,1 13 12,3 12,54 11,7 11,5 12,7 11,4 73,38 64,2 62,6 66,26 67,48 43,04 41,45 41,1 37,38 37,38 35,72 32,2 33 34,64 35,39
Höchstwert Median Nürnberg
Leistungsdichte laufende Hilfen zum 31.12.
Höchstwert Median Nürnberg
Hilfequotient neu begonnene Hilfen 3,26 3,44 3,85 3,77 4,41 2,42 2,46 2,71 2,99 2,93 3,04 3,29 3,02 2,99 2,65 2,24 1,9 2,3 2,71 2,5 1,6 1,6 1,72 2 1,96 1,77 2,28 1,9 2,04 1,99
Höchstwert Median Nürnberg
Hilfequotient laufende Hilfen
Höchstwert Median Nürnberg

* Daten liegen noch nicht vor

Frühe Hilfen

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Vergl. 2014 Vergl. 2021 zu 2022 zu 2022
Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen Kommunales Budget Frühe Hilfen (Sachmittel) 268.875 € 251.010 € 307.359 € 283.823 € 300.823 € 290.823 € 318.516 € 342.850 € 459.544 € 140.000 € 200.000 € 242.000 € 242.000 € 202.950 € 233.900 € 70,9% 34,0% 15,3%
Anrufe Telefon - Hotline Kooperationsvereinbarungen Mitwirkungserklärungen Netzwerkarbeit Zuwendungsbescheide Leistungsvereinbarungen mit Freie Träger 2.512 2.937 2.422 1.714 1.959 2.075 2.436 2.507 2.563 23 12 6 15 144 95 479 138 2,0% 2,2%
Teil des konkreten Leistungsspektrum
Einsatz Familienhebammen/ - kinderkrankenschwestern (betreute Familien) Ehrenamtliche Patenschaften (Anzahl betreuter Familien) Einsatz Lotsin Frühe Hilfen (Anzahl beratener Frauen) Interdisziplinäre Fachberatungen mit ISO - Fachberatungen

Fachdienst Inklusion

Beratungen - Jahreszahl 69,5%
Einzelfallbezogen Einrichtungsbezogen Anonym 65,3% 250,0% -16,7%
Einrichtungsform 8 3 33 62 5 23 4 4 2 4 4
Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort Förderhort Familienzentrum Haus für Kinder -62,5% 87,9% 360,0% -100,0% -50,0% 0,0%
Hauptgrund für die Kontaktaufnahme 36% 25% 14% 11% 17% 23% 14% 5% 4% 2% 1% 33% 14%
regelverletztendes Verhalten Defizite in der Kommunikationsfähigkeit fehlende Integration und soziale Defizite starke motorische Unruhe, Aufmerksamkeitsprobleme fehlende Bereitschaft, sich auf altersgemäßes Spiel, bzw Anforderungen einzulassen ängstliches, schüchternes, überangepasstes Verhalten, Kontaktscheue, Sprachverweigerung, sozialer Rückzug distanzloses, schamloses oder sexualisiertes Verhalten, ungewöhnlich hohes Bedürfnis nach Zuwendung und Körperkontakt depressive und traurige Verstimmung sonstiges -30,1% -23,6% 36,9% -58,1%
Geschlecht der jungen Menschen 46 73 7 5 1 6 2
Männlich Weiblich Divers Anonym/Team begleitet 58,7% -28,6% -66,7%
Alter des jungen Menschen (zum Maßnahmebeginn) 1 2 33 37 17 17 1 1 24
0 bis u 3 Jahre 3 bis u.6 Jahre 6 bis u.10 Jahre (Grundschule) älter als 10 Jahre ohne Angaben 100,0% 12,1% 0,0% 0,0%

Amtspflegschaften + -vormundschaften

Anzahl der Amtspflegschaften - laufend am 31.12. -2,4%
Anzahl der Vormundschaften 740 716 690 648 690 711 707 724 321 257 145 96 74 56 55 71
laufend am 31.12. davon UMA zum 31.12. 2,4% 29,1%
Anzahl Beurkungungen - Jahreszahl 3189 3092 2876 2860 2610 2807 3521 2965 -15,8%

Fachdienst Adoption

Anzahl der Adoptionen - laufend am 31.12. 0,0% 61,5%
Fremdadoptionen Stiefadoptionen 50,0% 0,0% -5,3% 80,0%
Adoptionsbewerbende/ Eignungsüberprüfungen - Jahreszahl 27 15 11 10 9 9 7 12 12 -55,6% 0,0%
Herkunftssuche - Jahreszahl 43 36 30 31 31 19 29 22 18 -58,1% -18,2%

Kinderschutz §8a

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Vergl. 2014 Vergl. 2021 zu 2022 zu 2022
Anzahl Mitteilung einer möglichen KWG 751 729 736 854 902 807 862 998 980 30,5% -1,8%
Mitteilung erfolgt durch/Anruf durch
anonym Schule, Kita, JAS Nachbarn, soziales Umfeld Verwandte Ämter, Jugendhilfeanbiet., Beratungsstellen Klinik, Arzt, Hebamme, Gesundheitsamt Polizei Bürgerinnen und Bürger Koord. Kinderschutzstelle Eltern, junger Mensch
Erstabklärung - Ergebnis: *Erfassungsänderung ab 2022
Akute Gefährdung Chronische Gefährdung / Kindeswohlgefährdung nicht akut Erzieherischer Bedarf / HzE oder ähnliches erforderlich Weiterer Klärungsbedarf - nicht mehr erhoben Keine Gefährdung Aktuell keine Gefährdung feststellbar

Inobhutnahmen in eigener Zuständigkeit

Anzahl an Minderjährigen

§ 42 SGB VIII - nur UMA §42a SGB VIII vorläufige Inobhutnahme UMA

16,37%

57,89% 82,87%

447 316 316 364 316 332 397 76 29 30 15 17 32 76 90 37 32 21 23 37 216

Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)

Familiäre Bereitschaftsbetreuung 12,84%
Belegtage Durschnittl. Verweildauer Kinder/Tag Bereitschaftsfamilien (inkl. Kooperationspartner) -5,86% -15,53% -5,86% 21,74%
Kindernotwohnung 149 171 142 129 101 106 99 2710 3197 2746 3098 2838 2009 1804 18,2 18,7 19,4 24 28,1 19 18 7,41 8,8 7,5 8,5 7,75 6 5 -7,07%
Belegtage Durschnittl. Verweildauer Kinder/Tag -11,36% -4,01% -11,36%
Jugendschutzstelle 450 457 502 455 432 559 634 4798 5346 6108 4859 5062 5784 9274 10,7 11,7 16,8 10,7 12,8 10 15 13,1 14,7 16,5 13,3 14 16 18 11,83%
Belegtage Durschnittl. Verweildauer Kinder/Tag 37,63% 29,26% 9,78%
Örtliche Zuständigkeit 218 418 538 2307 15118 17168 214 340 301 2755 3189 3585
§86 Nürnberg - Fallzahl §86 Nürnberg - Belegtage §86 auswärtige Jugendämter - Fallzahl §86 auswärtige Jugendämter - Belegtage 22,30% 11,94% -12,96% 11,05%
Dauer der Maßnahmen 188 300 277 125 172 195 77 133 178 22 44 62 20 99 113
1-3 Tage 4-10 Tage 11-31 Tage 32-49 Tage mehr als 50 Tage -8,30% 11,79% 25,28% 29,03% 12,39%
SleepIn 240 218 187 159 127 131 184 158 145 103 98 86 84 144 82 73 84 61 41 47 40 28,80%
über 18 Jahren unter 18 Jahren 41,67% -17,50%
Übernachtungen 2.549 2.042 1.609 1.601 786 905 1627 1826 1591 1162 959 633 680 992 723 451 447 642 153 225 635 44,38%
über 18 Jahren unter 18 Jahren 31,45% 64,57%
Ambulante Kontakte 1.712 1.596 1.177 1.901 710 858 1615 1.390 1.411 874 1175 611 786 1088 322 185 303 666 99 72 527 37% 34% 33% 39% 32% 40% 33% 6 7,3 5,8 4,8 2,2 2 5 4,9 4,9 4,6 3,5 2 2 5 46,87%
über 18 Jahren unter 18 Jahren Anteil Minderjährige Durchschnittl. Übernachtungen / Tag Durchschnittl. Ambulante Kontakte / Tag 27,76% 86,34% -22,58% 48,03% 50,37%

Fallzahlen und Kostenentwicklung - differenziert nach Hilfearten

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Vergl. 2014 Vergl. 2021 zu 2022 zu 2022

§29 SGB VIII - Soziale Gruppenarbeit

Verteilung nach Geschlecht
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr -16,5% -3,8%
Kosten in Tsd. 415 € 476 € 425 € 482 € 433 € 500 € 468 € 404 € 419 € 1% 4%

§30 SGB VIII - Erziehungsbeistand

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr 13,4% 19,0% -13,4% 1,7%
Kosten in Tsd. 1.910 € 1.761 € 1.664 € 1.723 € 1.885 € 1.885 € 1.774 € 1.684 € 1.800 € -6% 7%
Quote Eingliederungshilfe

§31 SGB VIII - Sozialpäd. Familienhilfe (SPFH)

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr 65,8% -3,0%
Kosten in Tsd. 4.322 € 4.740 € 4.835 € 5.038 € 5.493 € 6.194 € 6.890 € 7.753 € 7.983 € 85% 3%
Zahl der betreuten Kinder am 31.12. 592 637 659 681 708 840 729 811 855 44% 5%

§32 SGB VIII - Heilpädagogische Tagesgruppe + *Einzelintegration in Horten

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr 75,8% 156,9%
Kosten in Tsd. 4.632 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 5.738 € 6.038 € 6.353 € 6.824 € 7.005 € 51% 3%
Quote Eingliederungshilfe

§33 SGB VIII - Vollzeitpflege

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. § 86 Abs. 6 Fälle zum 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr 49,0% -1,3% 5,1% 0,7%
Kosten in Tsd. 6.533 € 7.234 € 7.882 € 8.102 € 8.567 € 10.319 € 10.632 € 10.595 € 11.110 € 70% 5%
Quote Eingliederungshilfe
Verhältnis Vollzeitpflege zu Heimunterbringung -lfd. Hilfen 46,6% 48,1% 50,7% 55,2% 54,5% 55,7% 58,3% 57,2% 58,6% 35,3% 36,8% 40,7% 47,3% 46,4% 49,6% 52,7% 53,8% 54,3% 7,7% 6,9% 8,6% 9,1% 9,8% 9,7% 12,7% 11,9% 12,7% 25,8% 2,4%
Pflegequote § 27, § 41 SGB VIII Pflegequote § 35a, § 41 SGB VIII 53,9% 0,9% 65,1% 6,4%

§34 SGB VIII - Heimerziehung

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr -26,4% -6,1%
Kosten in Tsd. 33.049 € 34.469 € 34.477 € 34.623 € 34.343 € 31.995 € 34.935 € 34.452 € 33.383 € 1,0% -3,1%
Quote Eingliederungshilfe 33%
laufende Heimerziehung für UMA zum Stichtag 31.12. 76 79 162 116 67 52 42 34 47 58 59 131 64 33 22 17 17 29 18 20 31 52 34 30 25 17 18 -38,2% 38,2%
§§ 27, 34 (Minderjährig) §§ 41, 34 (Volljährig) -50,0% 70,6% 0,0% 5,9%

§34 SGB VIII - Sonstige Wohnformen

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr 7,9% 22,4%
Kosten in Tsd. 1.882 € 2.096 € 2.185 € 2.151 € 2.415 € 2.221 € 2.694 € 2.674 € 2.855 € 51,7% 6,8%
Quote Eingliederungshilfe 22%

§35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII ambulant - Integrationshelfer

Fallzahlen
Laufende Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr 365,9% 20,9% 349,0% 12,3%
Kosten in Tsd. 989 € 1.383 € 1.746 € 2.199 € 2.954 € 3.500 € 2.762 € 3.254 € 4.348 € 339,6% 33,6%

Fallzahlen und Kostenentwicklung - differenziert nach Hilfearten

Entwicklung der Fallzahlen und Kosten Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII

2020 2021 2022 Vergl. 2020 Vergl. 2021 zu 2022 zu 2022
Kosten
Fallzahlen
Übernahmen aus dem Vorjahr Neuzugänge -16,1% -4,3% 18,6% 6,8%
Anzahl Gutachten § 35a 182 199 248 36,3% 24,6%
Verteilung nach Altersgruppen
0 bis u.6 Jahre 6 bis u.12 Jahre 12 bis u.18 Jahre 18 bis u. 21 Jahre älter als 21 Jahre
Geschlecht der jungen Menschen
männlich weiblich divers -8,4% -5,6% 10,1% 7,5% -52,0% -83,8%
Ratsuchende mit Migrationshintergrund 44%
Sozioökonomischer Status
Familie lebt von eigenem Einkommen Familie lebt teilweise von Transferleistungen Familie lebt ganz von Transferleistungen unbekannt
Alleinerziehende 37%
Anregung der Hilfe durch:
Sonstige Jungen Menschen selbst Eltern/Personensorgeberechtigte/n Kindertagesstätte Schule ASD Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwalt/Polizei Andere Institutionen Ehem. Klienten/Bekannte/Verwandte
Gründe der Beratung
Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern Belastungen des jM durch Problemlagen der Eltern Belastungen des jM durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jM Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jM Schulische/berufliche Probleme des jM Unversorgtheit des jM Unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung des jM

Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen gem. §§ 27ff, §35a, §41 SG SGB VIII

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Vergl. 2014 Vergl. 2021 zu 2022 zu 2022
Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 28, 52 56.502.000 € 59.823.000 € 61.019.000 € 63.385.000 € 66.008.000 € 67.754.000 € 70.505.000 € 71.789.000 € 72.736.000 € 3.708.279 € 5.037.068 € 7.746.331 € 9.331.200 € 8.536.003 € 6.556.498 € 5.794.216 € 4.518.111 € 3.822.454 € 28,7% 1,3%
Kosten UMA 3,1% -15,4%
Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12. 2.480 2.488 2.653 2.634 2.633 2.763 2778 2874 2961 126 188 287 253 197 141 115 83 102 19,4% 3,0%
Fallzahlen UMA -19,0% 22,9%
Anteil Eingliederungshilfen gem. §35a 28,4% 30,4% 31,0% 32,2% 34,2% 35,5% 35,6% 36,6% 38,8% 36,8% 6,0%
Verteilung nach Hilfearten m. UMA 2.480 2.488 2.653 2.634 2.633 2.694 2770 2874 2961 329 318 340 378 400 407 420 458 545 328 327 346 343 324 335 335 350 378 313 333 354 364 382 404 471 535 519 91 86 91 84 86 95 75 79 76 225 225 228 232 229 236 234 254 262 515 538 570 608 608 622 653 658 655 603 584 635 547 517 522 509 473 444 76 77 89 78 87 73 73 67 82 19,4% 3,0%
Ambulante Hilfen für Einzelne Ambulante Therapien Ambulante Hilfen für Familien Soziale Gruppenarbeit Heilpäd. Tagesstätten Vollzeitpflege inkl. § 86,6 Fälle Heimerziehung Betreute Wohnformen 65,7% 19,0% 15,2% 8,0% 65,8% -3,0% -16,5% -3,8% 16,4% 3,1% 27,2% -0,5% -26,4% -6,1% 7,9% 22,4%
Anteil Hilfen für junge Volljährige 10,85% 11,97% 11,58% 12,40% 12,09% 11,35% 11,29% 9,21% 8,14% -25,0% -11,6%
Verteilung nach Altersgruppen
0 bis u.6 Jahre 6 bis u.12 Jahre 12 bis u.18 Jahre 18 bis u. 21 Jahre älter als 21 Jahre
Geschlecht der jungen Menschen
männlich weiblich divers
Anregung der Hilfe durch:
Arzt, Klinik, Gesundheitsamt ASD Eltern/Personensorgeberechtige JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen junger Mensch selbst KoKi/Frühe Hilfen Schule/KiTa
Hauptgrunde der Hilfegewährung bei neu begonnenen
Belastungen des jM durch Problemlagen der Eltern Übernahme von einem anderen Jugendamt Gefährdung des Kindeswohls Belastungen des jM durch familiäre Konflikte Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jM Unversorgtheit des jungen Menschen Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jM Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern Unzureich. Förderung/Betreuung/Versorgung des jM in der Familie Schulische/Berufliche Probleme des jM

Entwicklung Entgelte, Ausgaben und Einnahmen

Durchschnittlicher Tagessatz
stationäre Hilfen teilstationäre Hilfen Fachleisutngsstunde ambulante Hilfen 35,21% 4,89% 33,39% 4,88% 16,10% 1,80%
Ausgaben für Hilfen nach §§ 13, 19, 20, 27 ff, 35a, 41, 42 SGB VIII gesamt 61,6 Mio € 69,9 Mio € 69,2 Mio € 70,0 Mio € 73,0 Mio € 75,9 Mio € 78,7 Mio € 75,4 Mio € 80,3 Mio € 4,4 Mio € 10,9 Mio € 10,9 Mio € 10,6 Mio € 9,3 Mio € 7,0 Mio € 6,5 Mio € 5,0 Mio € 5,5 Mio € 30,4% 6,5%
davon Ausgaben für UMA 25,0% 10,0%
Einnahmen aus Kostenerstattung, Kostenbeiträgen und Ersatzleistungen gesamt 11,9 Mio € 10,7 Mio € 16,7 Mio € 25,9 Mio € 12,2 Mio € 18,2 Mio € 18,7 Mio € 16,5 Mio € 12,0 Mio € 4,3 Mio € 3,9 Mio € 6,7 Mio € 17,8 Mio € 6,2 Mio € 7,1 Mio € 8,6 Mio € 7,3 Mio € 2,8 Mio € 0,8% -27,3%
davon Einnahmen für UMA -34,9% -61,6%

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Zwei Angebote der Frühen Hilfen wurden bereits im vergangenen Jahr dem Ausschuss mit dringender fachlicher Empfehlung vorgelegt und zur Umsetzung empfohlen: Das Kooperationsprojekt „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“ mit dem Ziel, das befristete Projekt in das kommunale Regelangebot der Frühen Hilfen aufzunehmen, sowie das Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ mit dem Ziel, den kindesbezogenen Bedarf der Zielgruppe bedarfsgerecht abdecken zu können. Aufgrund der prekären Haushaltslage war auf eine Anmeldung zum Haushalt 2023 verzichtet worden. Beide Maßnahmen werden nun erneut zum Beschluss für den Haushalt 2024 vorgelegt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 90.000 € Folgekosten 90.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 90.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die erforderlichen Mittel werden zum Haushalt 2024 angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zu den beiden Kooperationsprojekten und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mittel zum Haushalt 2024 anzumelden. Über die endgültige Mittelbereitstellung entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

Entscheidungsvorlage

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Zwei Angebote der Frühen Hilfen wurden bereits im vergangenen Jahr dem Ausschuss mit dringender fachlicher Empfehlung vorgelegt und zur Umsetzung empfohlen: Das Kooperationsprojekt „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“ mit dem Ziel, das befristete Projekt in das kommunale Regelangebot der Frühen Hilfen aufzunehmen, sowie das Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ mit dem Ziel, den kindesbezogenen Bedarf der Zielgruppe bedarfsgerecht abdecken zu können. Aufgrund der prekären Haushaltslage war auf eine Anmeldung zum Haushalt 2023 verzichtet worden. Beide Maßnahmen werden nun aufgrund der hohen fachlichen Bedeutung erneut zum Beschluss für den Haushalt 2024 vorgelegt. Auf die Sachverhaltsdarstellung Frühe Hilfen 2022 (vgl. JhA vom 28.07.2022 TOP 4) wird verwiesen.

Kooperationsprojekt „Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg“

Fast alle Kinder werden in Geburtskliniken geboren. Dort können ihre Eltern niedrigschwellig, unkompliziert und stigmatisierungsfrei erreicht und Zugänge in einer für die Familien lebensweltnahen Umgebung geschaffen werden. Lotsenaktivitäten, die über Frühe Hilfen informieren, die Familien unmittelbar vor Ort beraten und ggfs. noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus in weitere Angebote vermitteln, haben sich bewährt und sind inzwischen in vielen Geburtskliniken etabliert. Als Kooperationsform an der Schnittstelle unterschiedlicher Leistungssysteme werden sie vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen und der Bundesstiftung Frühe Hilfen empfohlen. Als Orientierung für die Entwicklung von Lotsendiensten wurden Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind als Eckpunktepapier veröffentlicht unter https://www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/zentrale-qualitaetskriterien-fuer-lotsendienste-der-fruehen-hilfen-in-geburtskliniken-fachliche-anford/

Im Zuge der Pandemie stellte sich in den vergangenen Jahren zusätzlich und mit Dringlichkeit die Frage, wie belastete und isolierte Familien besser erreicht werden können. Viele Schwangere zogen sich aus Sorge vor einer Corona - Ansteckung aus gesundheitsbezogenen und psychosozialen Regelangeboten, wie z.B. Schwangerenberatung, Hebammenvorsorge, Geburtsvorbereitungskursen oder spezifischen Beratungsangeboten zurück oder nutzten diese in deutlich geringerem Umfang. Die Anbindung an die Versorgungsstrukturen rund um Schwangerschaft und Geburt war nur noch lückenhaft gegeben, gleichzeitig nahmen Belastungsfaktoren und Unsicherheiten zu.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde 2022 mit zusätzlichen, jedoch befristeten Mitteln aus dem bundesweiten Corona - Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche das Angebot „Lotsin Frühe Hilfen“ als Kooperationsprojekt zwischen Jugendhilfe/KoKi, Klinikum Nürnberg und dem Sozialdienst katholischer Frauen entwickelt und implementiert. Eine Fachkraft der Frühen Hilfen steht den frischentbundenen Müttern mit wöchentlich 25 Wochenarbeitsstunden auf den Geburtsstationen des Klinikums Nürnberg bei allen Fragen außerhalb des medizinischen Spektrums zur Verfügung. Bei Bedarf vermittelt die Lotsin für die Zeit nach der Entlassung in weitergehende Hilfen oder hält selbst Kontakt zur Familie. Dabei spielt das erworbene Vertrauensverhältnis zur Lotsin eine wichtige Rolle. Die Lotsin erkennt familiäre Ressourcen und Belastungen frühzeitig und fungiert als niedrigschwellig erreichbare Ansprechperson beim Übergang in das Alltagsleben mit dem Neugeborenen.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) stellt für das Projekt aus seinem bestehenden Team an Gesundheitsfachkräften eine Kinderkrankenschwester mit psychosozialer Zusatzqualifizierung als Lotsin zur Verfügung. Auf den Geburtsstationen des Klinikums Nürnberg kommt die Lotsin an mehreren Tagen pro Woche zum Einsatz und nimmt dort direkten Kontakt zu den Müttern oder Eltern auf. Die Klinik bahnte dem Projekt von Beginn an den Weg durch Anbindung an die vor Ort gegebenen Strukturen sowie die Abläufe im Klinikalltag.

Das Jugendamt/KoKi entwickelte gemeinsam mit den weiteren beteiligten Kooperationspartnern das Konzept, begleitet die Umsetzung und Weiterentwicklung, steht auf operativer Ebene der Lotsin beratend und für die Vermittlung notwendiger Anschlusshilfen zur Verfügung.

Frühere Besuche der Aufsuchenden Gesundheitshilfe (aGH) in den Geburtskliniken mussten bereits vor Corona aus Kapazitätsgründen reduziert und mit den zusätzlichen Anforderungen der Pandemie gänzlich eingestellt werden. Bei der damaligen Leitung der Aufsuchenden Gesundheitshilfe bestand vor Projektbeginn die Einschätzung, dass voraussichtlich keine Möglichkeit besteht, diese Besuche regelhaft wiederaufzunehmen und im Sinne einer umfassenden Lotsentätigkeit anzubieten. Seit dem Ende der Pandemie steht die aGH für Einzelfallhilfen wieder vollumfänglich zur Verfügung und wird von der Lotsin als Anschlusshilfe angefragt oder empfohlen.

Vielfach etablieren sich Lotsenprojekte auch in anderen Städten, so in fast allen Geburtskliniken in Hamburg, an allen Geburtskliniken in Frankfurt und im Main-Taunus-Kreis oder in Bayern am Uniklinikum Würzburg. Die Forschung bestätigt ebenfalls den Erfolg. Siehe auch: www.caritas.de/presse/pressemeldungen-dcv/caritas-studie-zu-babylotsen-eine-wahre-hilfe-fuer-junge-familien-und-in-der-pandemie-noch-mehr-gebraucht-48874d6a-c697-4ca3-94b5-241dcae37b77 )

Aufgrund der strategischen und fachlichen Bedeutung und dem hohen Nutzungsgrad bei den Familien wurde dafür 2023 zwar noch kein eigener Haushaltsansatz aufgrund der prekären Haushaltslage gebildet, sollte eine Finanzierung über Restmittel o.ä. aber nicht möglich sein, würden die fehlenden Mittel von der Stadt unterjährig zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis wird aktuell das Angebot weitergeführt und ausgewertet:

Die persönliche Ansprache und das vertrauensvolle Gespräch mit der Lotsin erwies sich als unerwartet hilfreich. Überraschend deutlich bestätigte sich eine große Aufgeschlossenheit der Wöchnerinnen gegenüber der Lotsin noch während des Krankenhausaufenthaltes. Die zahlenbasierte Auswertung belegt, dass  von 608 angesprochenen Nürnberger Frauen nur 27 Frauen das Gespräch ablehnten (4,4 %),  an 590 Frauen Infomaterial zu den Frühen Hilfen in Nürnberg ausgeteilt wurde (97 %),  mit 581 Frauen ein Informationsgespräch geführt werden konnte (95 %),  bei 569 Frauen Unsicherheiten bis hin zu psychosozialen Belastungen bestanden (93 %),  160 Frauen ein vertiefendes Gespräch wahrnahmen (22 %), davon thematisierten o 74 Frauen eine belastende / traumatisierende Geburtserfahrung o 69 Frauen besondere familiäre oder psychosoziale Belastungen o 17 Frauen Fragen zum Neugeborenen  136 Frauen wurden anschließend in das Netzwerk der Frühen Hilfen vermittelt  14 Frauen wurden an die KoKi angebunden  50 Frauen wünschten über das vertiefende Gespräch hinaus weitere Kontakte

 11 Frauen wurden nach dem Klinikaufenthalt zu ausführlichen Gesprächen und Beratungen kontaktiert, um die Familie zu stabilisieren bis eine weitere Hilfe installiert werden konnte, um besonderem Gesprächsbedarf nach belastender Schwangerschaft und Geburt nachzukommen und zur Förderung der Elternkompetenz.

Die Erfahrungen der Lotsin lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Frauen sind auch in der Zeit nach der Geburt überwiegend sehr offen und dankbar für ein Gespräch, das Angebot wird sehr gut angenommen und als gewinnbringend erlebt. Der Erstkontakt zu den Familien erfordert viel Feingefühl und Zeit, was im normalen Klinikbetrieb meist nicht gegeben ist. Das Thema „Geburtserlebnis“ nimmt viel Raum in den Gesprächen ein, mit positiven Effekten auf eine sichere Bindung zum Kind. Die Familien bewerten es als sehr gewinnbringend, wenn sich im Stationsalltag die Lotsin ohne Druck Zeit nimmt und sie bestärkt, ihre Unsicherheiten, Ängste ernst nimmt und Fragen geklärt werden. Die meisten der angesprochenen Frauen haben erst über die Lotsin die KoKi und das Netzwerk der Frühen Hilfen kennengelernt, was auch Rückschlüsse auf die Notwendigkeit weiterer Einbindung u.a. von Gynäkologen/innen und der Bewerbung Früher Hilfen zulässt. Eine Ansprechpartnerin, einen Kontakt und Informationen über Angebote zu haben, wenn es möglicherweise Tage oder Wochen nach der Entlassung zu Hause schwierig wird, gibt den Eltern Sicherheit und reduziert die Gefahr von Krisen und Gefährdungen. Nicht zuletzt fühlt sich das Pflegepersonal entlastet, da neben den medizinisch-pflegerischen Bedarfen auch psychosoziale Bedarfe erkannt und bearbeitet werden können. Damit schließt das Angebot eine Lücke für Eltern, die aufgrund der neuen Lebenssituation Fragen, Unsicherheiten und Belastungen zu bewältigen haben, ohne aber bereits im Fokus der Sozialdienste oder anderer Dienste im Kontext einer Kindeswohlgefährdung zu stehen. Die Fragen dieser Eltern können unmittelbar beantwortet werden, was für Sicherheit vor der Entlassung sorgt.

Fallbeispiele

(1): Eine frisch entbundene Mutter kann nach einer traumatisch erlebten Geburt nicht aufhören zu weinen. Nach einem kurzen klärenden Erstgespräch berichtet die Mutter von einer langen Kinderwunschzeit und einer vorigen Schwangerschaft, die mit einer Fehlgeburt und einer traumatischen Erfahrung in Vollnarkose endete. Es findet ein vertieftes Gespräch über die Geburt statt. Nach dem Gespräch äußert die Mutter Erleichterung und große Dankbarkeit über den Besuch der Lotsin mit den Worten: „Ich bin sehr froh, dass ich dir im Krankenhaus mein Herz ausschütten konnte.“

(2): Eine Mutter berichtet beim klärenden Erstgespräch, dass sich der Vater des Neugeborenen während der Schwangerschaft von ihr getrennt habe. Das sei ein Schock für sie und sie wisse nicht, wie es mit der Beziehung zum Vater ihrer Kinder und der Elternschaft weitergehen solle. Es folgt ein vertiefendes Beratungsgespräch und letztendlich die Informationsweitergabe zu Beratungsstellen und psychologischer Unterstützung. Die Mutter äußert nach dem Gespräch, sich in den nächsten Wochen an eine der empfohlenen Stellen zu wenden oder sich noch einmal bei der Lotsin zu melden.

(3): Eine Mutter berichtet, dass sie erst seit Kurzem in Nürnberg lebt. Außer ihrem Mann kenne sie niemanden und sie baue sich erst langsam ein soziales Netz auf. Da sie in der Kürze der Zeit keine Nachsorgehebamme finden konnte, wurde sie über das Angebot der Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern informiert und eine weitere Vermittlungsstelle für Nachsorgehebammen sowie eine Familienpatenschaft empfohlen.

Plakate zur Information und Bewerbung des Angebotes im Klinikum Nürnberg

Abbildung 2

Abbildung 1

Nach den Praxiserfahrungen und zahlenbasierten Auswertungen des vergangenen Jahres erweist sich das Lotsenprojekt über Corona hinaus als überaus erfolgreich, um einen niedrigschwelligen und zugleich lebensweltnahen Kontakt zu unsicheren und belasteten Familien herzustellen. Die Möglichkeit, Familien mit Neugeborenem in der Klinik anzutreffen, erleichtert den Zugang zur Zielgruppe auf einzigartige Weise. Dadurch, dass sich das kostenlose Angebot an alle Eltern richtet, ist der Zugang stigmatisierungsfrei, die hohe Akzeptanz der Eltern spiegelt sich in den dargelegten Zahlen. Auf struktureller Ebene leistet das Angebot pilotartig einen Beitrag zur system- und leistungsübergreifenden Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfen in Nürnberg. Es erfüllt die Anforderung des KJSG “Prävention und Zugänge vor Ort“ zu verbessern und die Empfehlung des NZFH, unterschiedliche Leistungssysteme durch Lotsendienste zu verschränken. Perspektivisch ist geplant, alle Nürnberger Geburtskliniken einzubinden.

Zur Absicherung des derzeit bis Ende 2023 befristeten Angebotes ist eine zweckgebundene Aufstockung des Haushaltsansatzes Frühe Hilfen in Höhe von 55.000 Euro notwendig. Eine Ausweitung des Projektes auf alle Nürnberger Geburtskliniken wird nach Auswertungen der Pilotphase fachlich für sinnvoll erachtet und soll gemeinsam mit Vertretern/-innen den Kliniken Hallerwiese und St. Theresien- Krankenhaus geprüft werden, wäre aber mit weiteren Aufstockungen des Haushaltsansatzes in 2025 ff verbunden. Daher werden auch weiterhin ergänzende Zuschuss- und Fördermöglichkeiten gesucht und geprüft.

Kooperationsprojekt „Frühe Hilfen im Haus Dorothea – Assistenz zum Wohnen in der eigenen Wohnung für psychisch kranke und suchtkranke Mütter mit Kind“ des Caritasverbandes Nürnberg e.V.

Mit dem Haus Dorothea wurde eine Versorgungslücke der Eingliederungshilfe für seelisch besonders belastete Mütter geschlossen. Seit Oktober 2019 stehen in der Rehdorfer Str. 26/28 fünfzehn Plätze für Mütter mit psychischen Erkrankungen und für Mütter mit Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit und ihre Kinder zur Verfügung. Von den 15 Plätzen werden mindestens 5 Plätze für psychisch kranke Mütter vorgehalten. Aufgenommen werden schwangere Frauen und Mütter ab 18 Jahren mit einem oder maximal zwei Kindern bis zum Ende des 10ten Lebensjahrs. In der Regel ist eine Verweildauer von zwei Jahren vorgesehen. Das Einrichtungskonzept zielt darauf ab, die Frauen mittels Unterstützung bei der Bewältigung der individuellen Alltags-, Gesundheits- und Erziehungsanforderungen auf ein selbständiges Leben mit Kind oder Kindern in der eigenen Wohnung vorzubereiten. Neben der kindgerechten Versorgung und Förderung der Kinder steht der Aufbau einer stabilen und verlässlichen Beziehung zwischen Mutter und Kind und dessen altersangemessener Erziehung im Fokus. Die ambulante Begleitung durch Fachkräfte der Eingliederungshilfe wird durch kindesbezogene Einzelberatung, wöchentliche Gruppen- und Freizeitangebote einer sozialpädagogischen Fachkraft für Frühe Hilfen ergänzt. Kindesbezogene Themen im Bereich Frühe Hilfen sind zum Beispiel die Sensibilisierung für kindliche Bedürfnisse, angemessene Einordnung kindlichen Verhaltens und kindlicher Äußerungen, das altersangemessene Setzen von Grenzen, Umgang mit Konflikten oder die Beziehung der Kinder zu ihren Vätern und weiteren Bezugspersonen. Die Versorgung des Kindes, Einhaltung von Hygienestandards, Aufbau einer Tagesstruktur oder die Erledigung von Anträgen und Formalitäten sind den Leistungen der Eingliederungshilfe zuzuordnen, da sich Defizite tendenziell aus der Erkrankung der Mutter ableiten. Vernetzung und flankierende Angebote aus dem Netzwerk sorgen für zusätzliche Unterstützung und Entlastung auch in Hinblick auf die spätere Verselbständigung.

Mit dem neuartigen Konzept wurde die bisherige Aufspaltung in eine Betreuung in der eigenen Wohnung durch die Eingliederungshilfe und/oder die Jugendhilfe oder beide Leistungen ohne gemeinsame Hilfeplanung überwunden. Erstmals wurden sowohl finanziell als auch fachlich - organisatorisch Leistungen der Eingliederungs- und der Jugendhilfe in einer Nürnberger Einrichtung verschränkt. Damit erfüllt das Konzept bereits die Vorgaben einer inklusiven Lösung im Sinne des KJSG in Form eines fest installierten Gesamtplanungsverfahrens. Der gebotene Rahmen ist angesiedelt zwischen ambulanter Betreuung in der eigenen Wohnung und einem stationären Jugendhilfesetting. Durch die Zusammenarbeit und die adäquate Unterstützung von Mutter und Kind sollen Kindeswohlgefährdungen und Trennungen in dieser risikobelasteten Zielgruppe vermieden, Kinder gesund und gefährdungsfrei aufwachsen und perspektivisch ein eigenständiges, gemeinsames Leben im eigenen Haushalt mit Kind erreicht werden.

Der Bezirk Mittelfranken finanziert als überörtlicher Sozialhilfeträger den teilhabebezogenen Unterstützungsbedarf der Frauen nach § 53 SGB XII, das Jugendamt der Stadt Nürnberger die Jugendhilfe nach § 16 SGB VIII. Die Miete sowie der Lebensunterhalt werden i.d.R. über Jobcenter-Leistungen bestritten. Zur Deckung des erzieherischen und kindesbezogenen Bedarfs wurde mit der Eröffnung des Hauses für acht der insgesamt 15 Plätze eine 0,5 Vollzeitstelle (VK) mit einer Sozialpädagogin für Frühe Hilfen in der Einrichtung installiert. Diese wird aus dem Haushaltsansatz der Frühen Hilfen finanziert und arbeitet kindesbezogen mit den Fachkräften der Eingliederungshilfe in einem Team verschränkt. Ein Konzept und eine Leistungsvereinbarung regeln die Details der Zusammenarbeit. Der Bezirk Mittelfranken hat eine Betriebserlaubnis erlassen.

Nach Auswertung der bisherigen Sach- und Erfahrungsberichte des Trägers und nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Bezirk stellt sich die Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll, notwendig

und erfolgreich dar. Allerdings wurde trotz der eingesetzten Aufnahmesteuerung in Form gemeinsamer Personenkonferenzen unter Beteiligung von Vertretern/-innen der Eingliederungs- und der Jugendhilfe inzwischen sehr deutlich und nachvollziehbar vom Träger dargelegt, dass nahezu alle bislang aufgenommenen Mütter einen kindesbezogenen und jugendhilferelevanten Unterstützungsbedarf aufweisen. Die ursprüngliche Annahme, eine 0,5 VK für acht Plätze wäre ausreichend, hat sich somit als unzureichend erwiesen. Der kindesbezogene Aufwand besteht planerisch und fachlich nicht nur für 8 Plätze, sondern vielmehr für alle 15 Plätze, weil, anders als ursprünglich angenommen, alle Kinder der beiden risikobehafteten Zielgruppen besondere Belastungen durch die Erkrankungen ihrer Mütter zu bewältigen haben. Für die Bedarfsanmeldung des Trägers spricht auch, dass dem Einsatz von weiteren Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, von Kindeswohlgefährdungen und von Inobhutnahmen mit den vorhandenen Mitteln nicht vollständig vorgebeugt werden konnte.

Fachlich und planerisch betrachtet ist eine zweckgebundene Erhöhung des kommunalen Haushaltsansatzes Frühe Hilfen für zusätzliche 0,5 Vollzeitstellen sozialpädagogische Fachkraft Frühe Hilfen im Haus Dorothea dringend geboten. Damit soll die kindesbezogene Unterstützung auf alle 15 Plätze ausgeweitet werden und allen Bewohnerinnen und ihren Kindern zukommen können. Dies würde eine zweckgebundene Aufstockung der Frühen Hilfen um 35.000 Euro bedeuten. Im Gegenzug werden für einen Teil der Mütter erzieherische Hilfen, wie z.B. sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), verhindert, was allerdings nicht konkret monetär bewertet werden kann.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Corona, Krieg und Klima: Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen?

Anlagen: 4_1 Kurzfassung_Corona, Krieg und Klima Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen 4_2 Bericht_Corona, Krieg und Klima- Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen

Bericht: Junge Menschen sehen sich nach der Corona-Pandemie, den Folgen des Ukrainekriegs, der Klimakrise, der Inflation mit vielseitigen persönlichen Belastungen und zunehmenden Herausforderungen konfrontiert. Die Pandemie ist formal beendet, die Folgen und Nachwirkungen werden noch lange bestimmend sein. Und die Häufung der Krisen zeigen massive Beeinträchtigungen auf die Lebenssituation und die Lebensentwürfe junger Menschen. Besonders für junge Menschen, die bereits vor den Krisenjahren in der Teilhabe eingeschränkt und belastet waren oder in deren Familien es weitere Risikofaktoren gibt, haben diese Krisen teilweise massive und langandauernde Folgen. Angesichts der von vielen Mitarbeiter/-innen und Leitungskräften der Kinder- und Jugendhilfe als dramatisch wahrgenommenen Situation sieht sich die Verwaltung des Jugendamts veranlasst, diese Situationsbeschreibung öffentlich zu machen, sie ist auch ein Ruf nach Hilfe und Unterstützung an die zuständige Fach- und Kommunalpolitik. Einsparungen sind nach dieser Situationsbeschreibung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kaum möglich, im Gegenteil, die dargestellten Veränderungen und Herausforderungen brauchen Antworten und Lösungen, auch an die Mitarbeiter/-innen und die jungen Menschen und ihre Familien in unserer Stadt. Die Referentin für Jugend, Familie und Soziales hat daher auf Veranlassung der Verwaltung des Jugendamts trotz der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung dringende Stellenschaffungsanträge zum Haushalt 2024 gestellt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 6: Perspektiven nach Neuzuwanderung und Flucht eröffnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zusammenfassung

Corona, Krieg und Klima: Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen?

Aktuelle Berichte und Einschätzungen aus Handlungsfeldern der Nürnberger Kinder- und Ju-

gendhilfe

1. Einleitung/Hinführung

Junge Menschen sehen sich nach der Corona-Pandemie, den Folgen des Ukrainekriegs, der Klimakrise, der Inflation mit vielseitigen persönlichen Belastungen und zunehmenden Herausforderungen konfrontiert. Die Pandemie ist formal beendet, die Folgen und Nachwirkungen werden noch lange bestimmend sein. Und die Häufung der Krisen zeigen massive Beeinträchtigungen auf die Lebenssituation und die Lebensentwürfe junger Menschen. In dieser Situation ist die Jugendhilfe mit allen Kooperationspartnern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Verbänden und ehrenamtlich Tätigen gefordert, mit ihrem breiten Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten diese jungen Menschen aufzufangen und gemeinsam an der Bewältigung bzw. Überwindung der Krisenfolgen zu arbeiten. Doch hier befindet sich die Jugendhilfe in Nürnberg, aber auch bundesweit, in einem Dilemma: Die Gemengelage aus deutlich gestiegenen Anforderungen, Sparzwängen, Fachkräftemangel und hohen fachlichen Anforderung, aber auch Erwartungen ist aus der Kinder- und Jugendhilfe alleine nicht auflösbar. Es drohen mittel- und langfristige Folgen für viele junge Menschen, Familien aber auch für das gesellschaftliche Miteinander in der Stadt insgesamt. Nürnberg zeichnet sich bisher durch einen guten sozialen Frieden und Miteinander aus, trotz der Vielfalt und der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Dies ist aus Sicht des Jugendamts in Gefahr.

2. Sachstandsberichte aus verschiedenen Handlungsfeldern

Um die Herausforderungen und Belastungen in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu verdeutlichen, stellt die Verwaltung des Jugendamts in diesem Bericht Einblicke aus den verschiedenen Aufgabenbereiche zusammen. Diese teils dramatischen Veränderungen sollen Bedarfe aufzeigen, die über das normale Maß der Anforderungen hinausgehen. Ziel dieses Berichts ist es somit, einen Einblick in die veränderten Notwendigkeiten zu geben, damit aus fachlichen Einschätzungen auch rechtzeitig die erforderlichen Handlungsschritte gemacht und die (fach-)politischen Schlussfolgerungen gezogen werden können.

3. Expertisen und Empfehlungen aus der Wissenschaft

Einschätzungen und Empfehlungen aus der Wissenschaft sind in diversen, teils fachöffentlich relevanten teils breit massenmedial gestreuten Medien publiziert worden. Zum Beispiel: „Die negativen Folgen der Covid-19 Pandemie wirkten sich insbesondere auf die Bereiche soziale Interaktion, emotionale Entwicklung, körperliche Aktivität, Bildung sowie physisches und psychisches Wohlbefinden aus. Bestehende Ungleichheiten nahmen zu und verringerte Teilhabe- und Chancengerechtigkeit zeigten sich noch deutlicher. Besonders herausfordernd war die Situation für jene junge Menschen, die in belasteten Verhältnissen aufwachsen.“ (Landesjugendämter G. P., 2021) Die „Bedarfslagen junger Menschen haben sich bedingt durch die Pandemie klar erkennbar verändert. Diese Entwicklung erfordert eine Strategie des Wiederaufbaus und der Erneuerung, um die Infrastruktur für junge Menschen offensiver und nachhaltig zu sichern.“ (Jugendkomission, 2022). Die veränderten Bedarfslagen der jungen Menschen erfordern Konsequenzen für den zukünftigen Blickwinkel der Jugendhilfe. Der Deutsche Ethikrat veröffentlichte im November 2022 einen Bericht über

„Pandemie und psychische Gesundheit“ aus dem Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft abgeleitet werden. Angesichts des diesbezüglichen Fachkräftemangels braucht es offensivere Strategien zur Personalgewinnung. Um besonders belastete Familien, Kinder und Jugendliche unterstützen zu können, braucht besonders die Kinder- und Jugendhilfe Ressourcen. (Ethikrat, 2022)

Diesen Empfehlungen von Wissenschaft und Verbänden ist gemein, dass sie darauf hinweisen, dass eine Weiterentwicklung der Jugendhilfestrukturen trotz angespannter Haushaltslage erforderlich ist, das beinhaltet konkret eine wirksame Strategie zur Fachkräftegewinnung, Zugang zu nötigen Fort-und Weiterbildungen für die Fachkräfte, schnelle Besetzung freier Stellen, um die vorhandenen Fachkräfte nicht an Erkrankungen, Burn-Out oder andere Berufsfelder zu verlieren, und eine Strategie auf Bund- und Länderebene, um die Mängel in der psychosozialen Versorgung für Kinder und Jugendliche und Erwachsene zu beheben.

4. Fazit

Zusammengefasst und überspitzt könnte man sagen, es gibt eine nahtlose Übereinstimmung von wissenschaftlichen Empfehlungen und den dargelegten Einschätzungen aus den Praxisfeldern der Kinderund Jugendhilfe: Ein bloßes „Weiter so!“ ohne Konsequenzen kann es danach nicht geben. Es braucht einen Austausch über diese neue Lage, über diese teils dramatischen Veränderungen und die jungen Menschen und ihre Familien brauchen mehr Hilfe, mehr Unterstützung. Dazu müssen bestehende Ressourcen umgesteuert, aber auch gesichert und ausgebaut werden.

Angesichts der von vielen Mitarbeiter/innen und Leitungskräften der Kinder- und Jugendhilfe als dramatisch wahrgenommenen Situation sieht sich die Verwaltung des Jugendamtes veranlasst, diese Situationsbeschreibung öffentlich zu machen. Sie ist auch ein Ruf nach Hilfe und Unterstützung an die zuständige Fach- und Kommunalpolitik.

Einsparungen sind nach dieser Situationsbeschreibung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kaum möglich, im Gegenteil, die dargestellten dramatischen Veränderungen und Herausforderungen brauchen Antworten und Lösungen, auch an die Mitarbeiter/-innen und die jungen Menschen und ihre Familien in unserer Stadt. Die Referentin für Jugend, Familie und Soziales hat daher auf Veranlassung der Verwaltung des Jugendamts trotz der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung dringende Stellenschaffungsanträge zum Haushalt 2024 gestellt, die zu den aufgrund neuer Einrichtungen ohnehin zu schaffenden Stellen hinzukommen müssen. Ganz besonders prioritär wäre demnach:

 Personeller Ausgleich/Ersatz in allen Bereichen des Jugendamtes (ohne Kita-Personal), der durch die Umsetzung des SuE-Tarifabschluss 2022 (Regenerations/Umwandlungstage) entsteht.  Umsetzung neuer/erweiterter gesetzlicher Aufgaben im ASD (Care Leaver, …), beim Jugendmedienschutz und der Suchtprävention.  Sicherung der Strukturen für Inobhutnahmen (KJND) und der Frühen Hilfen.

Um den besonderen Bedarfen der Kinder- und Jugendlichen und der Familien, die sich krisenbedingt deutlich erhöht haben, zu begegnen, müssen auch im Sinne einer möglichst frühzeitigen Intervention bzw. Prävention die bewährten Angebotsstrukturen abgesichert und gestärkt werden, dies wären insb.

 Absicherung der Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit (flexible Reserve, Ausstattung gemäß der beschlossenen personellen Standards in Kinder- und Jugendhäusern, Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe, Fachstelle Internationale Jugendarbeit)  Bedarfsgerechter Ausbau der Jugendsozialarbeit an Grundschulen.

 Unterstützung und Entlastung der Erziehungsberatung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, des ASD und des Kita-Bereichs durch zusätzliche Verwaltungsressourcen.

Auch bei den bereits mehrfach gekürzten Sachmitteln, die über dem Haushalt für die Angebote zur Verfügung stehen, ist vielfach ein Punkt erreicht, der dringend eine Erhöhung verlangt, um zum Beispiel die stark gestiegenen und weiter steigenden Kosten für Material, Lebensmittel oder Honorare zu finanzieren. Auch die teils deutlichen Einsparungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden sich kontraproduktiv auswirken und die genannten negativen Spiralen fortsetzen.

Sachverhaltsdarstellung

Corona, Krieg und Klima: Wie geht es jungen Menschen nach und in aktuellen Krisen?

Aktuelle Berichte und Einschätzungen aus Handlungsfeldern der Nürnberger Kinder- und

Jugendhilfe

1. Einleitung/Hinführung

Junge Menschen sehen sich nach der Corona-Pandemie, den Folgen des Ukrainekriegs, der Klimakrise, der Inflation mit vielseitigen persönlichen Belastungen und zunehmenden Herausforderungen konfrontiert. Die Pandemie ist formal beendet, die Folgen und Nachwirkungen werden noch lange bestimmend sein. Und die Häufung der Krisen zeigen massive Beeinträchtigungen auf die Lebenssituation und die Lebensentwürfe junger Menschen. Zum Glück zeigt die Resilienzforschung, dass viele Kinder und Jugendliche Krisen durchaus gut durchleben und teilweise innerlich gereift und gestärkt aus diesen Situationen herausgehen können. Aber für junge Menschen, die bereits vor den Krisenjahren in der Teilhabe eingeschränkt und belastet waren oder in deren Familien es weitere Risikofaktoren gibt, haben diese Krisen teilweise dramatische und langandauernde Folgen.

In dieser Situation ist die Jugendhilfe mit allen Kooperationspartnern, Trägern der freien und freigemeinnützigen Wohlfahrtspflege, den Verbänden und ehrenamtlich Tätigen gefordert, mit ihrem breiten Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten diese jungen Menschen aufzufangen und gemeinsam an der Bewältigung bzw. Überwindung der Krisenfolgen zu arbeiten. Doch hier befindet sich die Jugendhilfe in Nürnberg, aber auch bundesweit, in einem Dilemma:

 Nach dem langjährigen massiven Aufbau von Stellen in der Jugendhilfe fehlen an vielen Stellen Fachkräfte. Fast alle Träger verzeichnen eine hohe Fluktuation und die Tendenz zur Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit.  In der stationären und teilstationären Jugendhilfe wie auch in den ambulanten Maßnahmen wurden Kapazitäten zurück- statt ausgebaut, mit fatalen Auswirkungen auf eine angemessene Versorgung von jungen Menschen und ihren Familien. Dieser Punkt wurde ausführlich im Bericht zu Top 2 ausgeführt.  Die Tarifabschlüsse der letzten Jahre haben die Arbeitsfelder der sozialen Arbeit und in den Kitas deutlich attraktiver für (potentielle) Mitarbeitende gemacht, ein wichtiger Beitrag, um das Berufsfeld zu stärken. Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung, für Zuschüsse und die Kita-Versorgung werden dadurch aber massiv steigen, auch ohne dass die Angebote wesentlich ausgeweitet werden.  Eine weitere neue Tarifregelung ist die Gewährung von sog. Regenerationstagen (zwei pro Vollzeit- MA) und Umwandlungstagen (bis zu zwei pro Vollzeit-MA) für Beschäftigte im SuE-Tarifbereich. Auch dies ist eine sehr unterstützende Maßnahme für diese belasteten Berufsfelder. Gleichzeitig reduziert sie aber die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in den bestehenden Angeboten.

 Auch ist Nürnberg in den letzten Jahren wieder gewachsen und wächst weiter, dies bedeutet einen wachsenden Bedarf an sozialer Infrastruktur und insbesondere bedeutet dies auch wachsende Ressourcenanforderungen bei den Leistungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.  Parallel dazu befindet sich die Kinder- und Jugendhilfe in einer sehr dynamischen fachlichen Weiterentwicklungsphase mit zahlreichen neuen gesetzlichen Regelungen und Pflichtaufgaben (z.B. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, Umsetzung der Inklusion, Ganztagsrechtsanspruch), die umzusetzen sind.  Viele Bürgerinnen und Bürger sehen sich nicht mehr vorrangig selbst in der Lage, in Eigenverantwortung ihre Probleme zu lösen, sondern fordern und brauchen Unterstützung vom Staat und, da im direkten Lebensumfeld, von der Kommune. Entsprechend hoch sind die Erwartungen von Eltern, aber auch von der Politik, mit den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe diese Probleme zu lösen. Auf der anderen Seite erleben wir in der Jugendhilfe wie auch andere helfende Arbeitsfelder (Feuerwehr, Rettungsdienste etc.) immer häufiger ein unangemessenes Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern, bis hin zu konkreten Bedrohungen.  Durch die Krisen und aufgrund wachsender Aufgaben ist der Haushalt der Stadt Nürnberg akut und strukturell erheblich belastet. Zum Haushalt 2023 wurden daher spürbare Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die – wenn auch in abgemilderter Form – auch das Jugendamt betreffen. Die laufenden Konsolidierungsvorgaben erfüllen wir, so lag die Freihaltequote im Mai im Jugendamt bei knapp über 12%, wobei hier auch vielfach Nachbesetzungsprobleme und lange Verfahrenswege wegen Engpässen in anderen Dienststellen zur Nichtbesetzung und damit zur Einsparung (auch in eigentlich von der Konsolidierung ausgenommenen Bereichen) beitragen. Im Raum steht aber weiterhin der mittelfristig geforderte Abbau von 38 Vollkraftstellen, der auch die Jugendhilfeangebote und nicht nur die Verwaltungsstrukturen treffen wird. Die bereits seit mehreren Jahren greifenden Budgetkürzungen (z.B. bei den Sachkosten, Honoraren), die teilweise deutlich über die stadtweit geforderten 10% hinausgehen, schränken Angebote zusätzlich ein und nehmen dem Jugendamt die Möglichkeit, auf kurzfristige Sondersituationen flexibel zu reagieren.

Die Gemengelage aus deutlich gestiegenen Anforderungen, Sparzwängen, Fachkräftemangel und hohen fachlichen Anforderungen, aber auch Erwartungen ist aus der Kinder- und Jugendhilfe alleine nicht auflösbar. Es drohen mittel- und langfristige Folgen für viele junge Menschen, Familien aber auch für das gesellschaftliche Miteinander in der Stadt insgesamt. Nürnberg zeichnet sich bisher durch einen guten sozialen Frieden und Miteinander aus, trotz der Vielfalt und der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Dies ist aus Sicht des Jugendamts in Gefahr.

2. Sachstandsberichte aus verschiedenen Handlungsfeldern

Um die Herausforderungen und Belastungen in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu verdeutlichen, stellt die Verwaltung des Jugendamts in diesem Bericht Einblicke aus den verschiedenen Aufgabenbereiche zusammen. Diese teils dramatischen Veränderungen sollen Bedarfe aufzeigen, die über das normale Maß der Anforderungen hinausgehen. Die Zusammenstellungen erfolgen blitzlichtartig, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gleichzeitig sind in der Fachöffentlichkeit eine Reihe von empirischen Erhebungen und Empfehlungen verfügbar, die im fachlichen Diskurs aufgegriffen werden und unsere Erfahrungen bestätigen.

Ziel dieses Berichts ist es somit, einen Einblick in die veränderten Notwendigkeiten zu geben, damit aus fachlichen Einschätzungen auch rechtzeitig die erforderlichen Handlungsschritte gemacht und die (fach-)politischen Schlussfolgerungen gezogen werden können.

Kindertageseinrichtungen

Seit September 2022 befinden sich die Kindertageseinrichtungen wieder zunehmend im „Normalbetrieb“ und die Inanspruchnahme der Plätze nahm wieder deutlich zu, wie auch die Nachfrage nach Kitaplätzen zum neuen Kita-Jahr 2023/2024. Das jetzt zu Ende gehende Kita-Jahr war geprägt von ungewöhnlich hohen krankheitsbedingten Fehl- und Ausfallzeiten, sowohl bei den Fachkräften wie auch den Kindern. Entsprechend hoch waren die Belastungen für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und das „Zurückkehren“ in den vorpandemischen Kita-Alltag. Hinzukam, dass die Auswirkungen und Konsequenzen aus den Maßnahmen zur Reduktion der Covid-19-Pandemie zeitversetzt bei den Kindern sichtbar wurden und einen vermehrten Unterstützungsbedarf erkennen ließen.

Viele Kinder litten unter diesen Einschränkungen und die damit verbundene Beschneidung ihrer kindlichen Bedürfnisse nach Bewegung, nach altersgerechtem Spiel, sozialem Kontakt mit Gleichaltrigen und Vorbereitung auf den wichtigen Übergang zur Schule bzw. Unterstützung bei schulischen Aufgaben. Bis zum Herbst 2022 haben viele Kinder deutlich mehr Zeit in ihren Familien verbracht, mit zum Teil sehr beschränkten Zugängen zu Außenflächen, Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten außerhalb der Familien. Im Gegenzug erhöhte sich nachweislich das Medienrepertoire und damit verbunden auch der Medienkonsum. Die städtischen Kitas beobachten bereits mit Wegfall der Besuchseinschränkungen, dass sich viele Kinder mit dem Ankommen in der Kita schwertun. Bekannte Beziehungsstrukturen mussten wieder neu aufgebaut, Kontakte wieder geschlossen werden. Gerade im frühkindlichen Bereich wurde eine zweite Eingewöhnung notwendig, um Kinder wieder an das tagtägliche Umfeld Kita heranzuführen.

Insbesondere die soziale Kontaktaufnahme wurde als große Herausforderung erlebt, da Kinder zum Teil sehr distanziert auftraten und sich emotional als nicht sehr zugänglich erwiesen. Ein weiterer Teil von Kindern zeigte sich mit den Abläufen und Strukturen der Kita überfordert und reagierten verstärkt aggressiv, sowohl gegen sich selbst als auch gegenüber Dritten. Der Aufwand an individueller Betreuung nahm deutlich zu, was aber aufgrund der bereits genannten personellen Engpässe nicht immer gewährleistet werden konnte. Die Fachkräfte verzeichneten häufig sprachliche Rückschritte und auffallende Konzentrationsprobleme und -defizite bei den Kindern. Einerseits nahmen die Kinder z.B. die Hausaufgabenbetreuung wieder gerne in Anspruch, auf der anderen Seite wurde aber auch schnell deutlich, dass die Kinder häufig neben sozial-emotionalen Entwicklungsverzögerungen auch Entwicklungsdefizite im kognitiven Bereich zeigen, vor allem hinsichtlich Konzentrationsfähigkeit und Lösungsorientierung. Auch wenn es keine verifizierbare Erhöhung von häuslicher Gewalt gibt, berichteten die Einrichtungen dennoch spürbar häufiger von massiven erzieherischen Problemen in den Familien. Gleichermaßen nahmen damit auch die Beratungen der Familien zu, die sich in ihrer Not zwangsläufig zuerst an die Kita wenden.

Wie bereits seit Jahren zu beobachten ist, stieg auch die Anzahl der inklusiven Kinder in den kommunalen Einrichtungen. Waren es im Jahr 2021 noch 111 Kinder, waren es ein Jahr später 133, aktuell sind es 154 Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die städtischen Kitas waren immer wieder mit besonderen Fällen von Kindern konfrontiert, die bereits einen oder zum Teil auch mehrere Kita- Abbrüche hinter sich hatten und für die sie als Auffangeinrichtung einspringen mussten.

Die nachpandemische Zeit wird von den Fachkräften als außergewöhnlich belastend wahrgenommen, aufgrund der oben genannten Herausforderungen und Entwicklungen. Hinzu kommt, dass sich die Kitas mit einem sicherlich nachvollziehbaren Erwartungsdruck von Familien und Politik / Gesellschaft auf einen „normalen“ Kita-Alltag konfrontiert sehen, der aber nur bedingt erfüllbar ist. Das „Hochfahren“ der gewohnten Angebote, Projekte, Ausflüge etc. war schlicht nicht möglich, da die Kinder erst wieder an bestimmte Abläufe und Rituale herangeführt werden mussten. Hinzu kam, dass gerade auch die so wichtige Zusammenarbeit mit der Schule unter den personellen schulischen Engpässen leidet, die sich

nicht nur auf das Angebot „Vorkurs Deutsch“ auswirkt, sondern auch generell auf die Kooperation zum Übergang zwischen Kindergärten und Grundschulen und in der Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten.

Auch nach dem ersten Jahr „nach Corona“ stellen die Bewältigung der oben genannten Auswirkungen einen gewichtigen Bestandteil der Kita-Arbeit dar. Es betrifft sicherlich die Kitas in unterschiedlicher Intensität, aber dennoch fast flächendeckend. Erschwerend kommt hinzu, dass der Fachkräftemangel zunimmt, gleichzeitig die Nachfrage nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Erziehungswesen abnimmt und es auch bei wichtigen Kooperationsstellen in Gesundheits- und Therapiewesen an notwendigen Ressourcen mangelt.

Jugendsozialarbeit an Schulen

Nach den langen Zeiten des individualisierten Lernens über das Homeschooling und der damit verbundenen Zunahme der Mediennutzung, dem oft damit verbundenen Gefühl von Einsamkeit und Stress, den fehlenden sozialen Kontakten und den eingeschränkten Möglichkeiten Beziehungen zu knüpfen und aufrecht zu erhalten ist zu beobachten, dass bei einer großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern daraus aktuelle Problemlagen resultieren. So haben bei einigen Schülerinnen und Schülern die Corona-Maßnahmen auch zu einer Einsamkeits- und Distanzproblematik geführt. Beispiele dafür sind ein geringeres Zugehörigkeitsgefühl innerhalb von Klassenstrukturen verbunden mit einem geringeren sozialen und informellen Austausch und daraus resultierend einer geringeren sozialen Verbindung zu den Mitschülerinnen und Mitschülern. Die Sorglosigkeit und Unbeschwertheit, die Nutzung von gewohnten Möglichkeiten des sozialen Austauschs oder auch die spontanen Treffgelegenheiten und Unternehmungen mit Freundinnen und Freunden haben während der Corona- Pandemie besonders stark gelitten.

Die Coronazeit als auch die aktuellen Belastungen durch den Ukrainekrieg und die veränderten schlechteren wirtschaftlichen Möglichkeiten führen bei den Kindern und Jugendlichen zu eingeschränkteren Lebenswelten und lassen sich, zumindest zum Teil, auch in einer verlangsamten und sensibilisierten Entwicklung beobachten. Es zeigt sich deutlich, dass sich materielle Sorgen, von schon vorher benachteiligten sozialen Gruppen, verschärfen und beschleunigen. Darüber hinaus bestimmt eine Kombination aus Zukunftsungewissheit, Ängsten sowie sozialen und individuellen Problemen generell das Lebensgefühl von Kindern und Jugendlichen.

Besonders bei den sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigen jungen Menschen führen die zusätzlichen Belastungen zu einem stark erhöhten Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen und in der individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Eben dieser Zielgruppe nach § 13 SGB VIII widmet sich die Jugendsozialarbeit an Schulen schwerpunktmäßig in der Lebenswelt Schule. Die beschriebenen Belastungen von Kindern und Jugendlichen zeigen sich deshalb auch deutlich in einer gestiegenen Inanspruchnahme der Jugendsozialarbeit in der Lebenswelt Schule, weil dort etwaige Auffälligkeiten entsprechend wahrgenommen werden und weil Hilfe und Unterstützung durch JaS sehr niedrigschwellig in Anspruch genommen werden kann.

So wurden im Jahr 2022 in der Jugendsozialarbeit an Schulen 4.288 Schülerinnen und Schüler beraten und unterstützt. Der konzeptionell festgelegte Anteil von Einzelfallhilfen von mindestens 60% der Jahresarbeitszeit lag im Jahr 2022 über alle Schularten hinweg bei durchschnittlich 70,8%. Dies zeigt, dass an allen Einsatzorten der Jugendsozialarbeit an Schulen die Unterstützungsleistungen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau sind. Zudem ist zu beobachten, dass neben der quantitativen hohen Auslastung der Fachkräfte die Themen der Beratungsanlässe auch qualitativ immer komplexer und

anspruchsvoller werden. So stieg beispielsweise der Anteil schwieriger Beratungsanlässe1 in der Einzelfallhilfe von 2021 auf 2022 von einem schon hohen Anteil von 57,6% auf 60,9% der Einzelfälle, als auch der Anteil von Schülerinnen und Schüler mit besonders auffälligem Verhalten2 in der Einzelfallhilfe von 2021 auf 2022 von 41,1% auf 43,7% an.

Die fünf häufigsten Hauptanlässe für die Beratung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendsozialarbeit an Schulen sind dabei aktuell „Konflikte mit Mitschülern“ (19,7%), „Schulschwierigkeiten“ (17,3%), „Familiäre Probleme“ (15,1%), „Psychische Probleme“ (11,7%), sowie „Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung“ (9,6%). Auch dies unterstreicht nochmals qualitativ den erhöhten Bedarf, da es insbesondere bei Themen wie familiären und psychischen Problemen erfahrungsgemäß einer kontinuierlichen und engmaschigen Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum bedarf um eine Verbesserung erreichen zu können. Beispielsweise bei psychischen Problemen ist es erforderlich, dass über die JaS hinaus auch entsprechende weitere professionelle Hilfen von den JaS-Fachkräften vermittelt und implementiert werden. Ebenso wie bei den Kapazitäten der Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter an den Schulen zeigt sich hier jedoch inzwischen auch ein hoher, stetig steigender Bedarf, welcher einem begrenzten fachlichen Angebot gegenübersteht.

Für die Jugendsozialarbeit an Schulen erscheint es deshalb sinnvoll in den nächsten Jahren, trotz geringer werdender finanzieller Spielräume der Stadt, den bedarfsgerechten Ausbau, insbesondere an den Grundschulen, in einem angemessenen Umfang kontinuierlich fortzusetzen, wie es in der Bedarfsund Ausbauplanung 2019 und 2020 vom gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossen wurde. Darüber hinaus müsste langfristig auch an einigen großen Schulstandorten, über die begrenzten Fördermöglichkeiten des Bayerischen Sozialministeriums hinaus, den erhöhten Bedarfen Rechnung getragen werden.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Corona-Pandemie mit ihren Auflagen, Begrenzungen, emotionalen Codierungen und dem täglichen Erleben brachte für junge Menschen wohl die größten Einschränkungen: Kontaktverbote, Homeschooling, gesperrte öffentliche Frei-, Bewegungs- und Spielflächen, Wegfall von Sport-, Musik-, Kultur- und Bildungsangeboten, sowie sozialen Treffpunkten. Der Verlust persönlicher Kontakte bedeutete das Aussetzen von Entwicklungsaufgaben, von sozialem Lernen, dem Ausprobieren in der Gruppe, Meinungsbildung und Diskussion mit Anderen, von Verhaltensrepertoire, von Frustrationstoleranz und Resilienz in sozialen Gefügen. Viele sind ängstlicher geworden, fühlen sich einsam und haben auf Grund von Bewegungsdefiziten gesundheitliche Probleme, viele zeigen vermehrt Suchtverhalten. Betroffen sind allerdings nicht alle jungen Menschen gleichermaßen. Diejenigen, die bereits vor der Pandemie in prekären Lebenslagen aufwuchsen, müssen mit einer weit höheren Wahrscheinlichkeit mit negativen Folgen der Pandemie leben und kämpfen. So kumulieren Belastungen und lassen eine lebenswerte Zukunft in weitere Ferne rücken.

Seit Jahreswechsel 2022/ 2023 bewegen sich die Nutzungszahlen der Einrichtungen auf das Vor- Pandemie-Niveau zu. Neben den Besucher-/innenverlusten der letzten Jahre kommen aber immer wieder neue Gruppierungen in die Einrichtungen, insbesondere jüngere Jugendliche suchen vor allem Anlaufstellen, Orte, an denen sie sich treffen können und sich wohlfühlen. Es finden relativ viele

1 Hierunter werden zum Beispiel Probleme im Aufbau und/oder im Halten sozialer Beziehungen, Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung, Sprachprobleme, psychische Probleme, familiäre Probleme, Schulschwierigkeiten, Probleme mit dem Arbeitgeber/mit der Ausbildungsstelle verstanden. 2 Hierzu zählen zum Beispiel Schulverweigerung, physische Gewalt, Mobbing, autoaggressives Verhalten, Suizidandrohungen, Drogenmissbrauch, Verwahrlosung, Straffälligkeit sowie Schülerinnen und Schüler mit psychischen Belastungen aber auch Kinder und Jugendliche die selbst Opfer von Gewalt oder von sexuellen Übergriffen geworden sind.

zusätzliche/ besondere Angebote und Veranstaltungen statt, die mit Begeisterung angenommen werden (Halloween-Partys, Junior Dance Festival, Sportangebote wie Mitternachtssport oder Parcours- Training). Die Gemeinsamkeit all diese Angebote ist die enge Anbindung an Einrichtungen, also an den Besucher/-innen wohl bekanntes Personal und räumliche Lage. Darüber hinaus beteiligen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gerne an besonderen Aktionen und Angeboten. Sie zeigen Interesse an jugendkulturellen Ausdrucksformen, an künstlerischer Gestaltung, Tanzen und Musikmachen im weitesten Sinn. Erlebnispädagogische Aktionen bringen Freude, ebenso Wochenendund Ferienfahrten im bekannten Gruppenumfeld sowie die Teilnahme an internationalen Mobilitätsmaßnahmen. Die Teilnahme von vielen an Aktionen des Mitternachtssports im Stadtgebiet und anderer zentraler sportlicher Aktionen zeigt die Notwendigkeit der Konzeptionierung, Koordinierung und Weiterentwicklung dieser Angebote (Jugendhilfe und Sport). Wieder stark nachgefragt sind auch eigenständige Raumnutzungen und regelmäßige Selbstverwaltung durch junge Menschen. Den Kontrapunkt bilden jedoch, deutlich erkennbar, relativ viele Besucher/-innen, die Probleme im sozialen Miteinander zeigen, sie kommen nach wie vor in einer Gruppe nicht gut zurecht.

Junge Besucher/-innen konnten in der kritischen Pandemiezeit, u.a. dank intensiver Förderung in Einrichtungen, Schulabschlüsse erwerben, ihre Berufsausbildungen abschließen oder Ausbildungsund Arbeitsstellen antreten. Und auch 2023 finden viele junge Menschen mit Prüfungsvorbereitung, Lernhilfen und Unterstützung bei der Berufsorientierung und Bewerbungen in den Einrichtungen tatkräftige Begleitung. Zahlreiche Jugendliche schafften aber den Sprung in eine Lehrstelle nicht, eine Tendenz, die sich wohl auf Grund nach wie vor sichtbarer schulischer Defizite und Nachholbedarfe noch eine Zeitlang fortsetzen wird. Hier galt, und gilt es auch weiterhin für die pädagogischen Fachkräfte, Frustrationen aufzufangen, gemeinsam Defizite abzubauen und durch die Förderung von Kompetenzen aufzuwiegen, junge Menschen und ihren Lebensmut zu stärken und mit ihnen Perspektiven zu entwickeln.

Beobachtung der Mitarbeitenden zeigen: Zahlreiche junge Menschen lassen gestiegenes Aggressionsund Gewaltpotential erkennen. Es kommt immer wieder zu Reibereien, auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen jungen Menschen. Sie sofort zu schlichten, zu beenden ist unabdingbar, um das Ausmaß möglichst beeinflussbar zu halten. Ebenso sichtbar ist die Zunahme des Drogenkonsums junger Menschen. Diese Beobachtungen müssen nicht zwingend zu „strafrechtlichen Verfahren“ führen. Die Entwicklung muss aber weiterhin gut im Auge behalten werden. Die Offenen Treffs als Schutzraum, als Freiraum und mit Wohlfühlcharakter zu gestalten, ist für die pädagogischen Fachkräfte somit deutlich schwieriger und anstrengender geworden. Steigend ist mit Anwachsen der Inflation der Wunsch nach gemeinsamen Kochen und warmen Mahlzeiten. Insbesondere in Brennpunktgebieten schlagen sich Kostensteigerungen in der Lebenshaltung im Familienbudget nieder, Essen in der Einrichtung kann auch die einzige warme Mahlzeit des Tages bedeuten.

Tatsächlich scheinen, zumindest in den sozial höher belasteten Stadtgebieten, der starke Bedarf und die Nachfrage nach Beratung in den Einrichtungen konstant zu bleiben. Damit findet zumindest temporär eine veränderte Priorisierung einzelner Angebote innerhalb der Häuser inkl. des erhöhten und intensiven Einsatzes personeller Anforderungen statt. Flächendeckend zu Alltagsthemen firmieren Schulprobleme, Ausbildungs- und Arbeitssuche, Konsum legaler und illegaler Suchtstoffe, finanzielle Sorgen, Gewalterlebnisse, auch sexuelle Übergriffe und etliche weitere kritische Lebenslagen. Leider gilt das auch für beachtenswerte Defizite im sozialen Miteinander, die in den letzten drei Jahren entstanden, und die nicht rasch genug aufgeholt werden können und sich manifestieren. Selbstverletzungen und psychische Störungen nehmen in Quantität und Qualität kritische Formen an. Die Weitervermittlung an Fachstellen kann selten stattfinden, da Therapeut/-innen und Kliniken kaum

freie Plätze anbieten können. Die dringend nötige Unterstützung der jungen Menschen bleibt somit Aufgabe der Einrichtungen. Hinzu kommen Ängste, die durch die Klimakrise, Krieg etc., aktuell auch mit Naturkatastrophen entstehen. Gerade die letzten Erdbeben in Türkei/Naher Osten lösten wegen direkter oder indirekter Betroffenheit tiefe Verstörungen bei vielen jungen Menschen aus. Im Ergebnis beeinflussen die hohen Belastungen und auch Frustrationen im Leben von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihre Befindlichkeiten die Atmosphäre in Einrichtungen, verändert Gruppengefüge und Verhalten. Die Situationen lösen Umstrukturierungen in Setting, Inhalt und im Aufwand der pädagogischen Arbeit aus. Sie erhöhen den Personalbedarf für den bedarfsgerechten, reibungsarmen und für die Besuchenden sicheren und bedürfnisorientierten Rahmen. Sie führen zu veränderten pädagogischen Zielsetzungen, Angeboten und Öffnungszeiten in den Einrichtungen, zur nötigen Anpassung der Fortbildungsbesuche, zu neuen oder verstärkten Vernetzungen in den Stadtteilen mit Schulen und sozialen Diensten, etc. Hervorzuheben sind intensivierte Kontakte zu JaS-Mitarbeiter/-innen, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit, zu Angeboten an Schulen, zur freien Raumnutzungen der Kinder- und Jugendeinrichtungen durch Schulklassen. In der Tendenz ungewöhnlich hoch sind nach wie vor in den Teams der Einrichtungen Krankheitsausfälle. In Kombination mit unbesetzten Stellen, u.a. wegen langen Bewerbungsverfahren, und sehr vielen unbesetzten Praktikumsstellen, sind die Einschränkungen gerade in kleineren und kleinen Einrichtungen nicht unerheblich. Es können weniger Offene Treffs angeboten werden, die niedrigschwellige Anlaufstelle jeder Einrichtung. Die Mitarbeitenden ermöglichen stattdessen Gruppenangebote, zum Teil nutzen junge Erwachsene Räume in Selbstverwaltung, insbesondere Tanzgruppen, Bands, einzelne Interessierte wenn gegeben Tonstudios, etc. Je nach Haus bieten Mitarbeiter/-innen Neigungsgruppen an, machen Hausaufgabenhilfen, unterstützen bei Bewerbungen. Deutlich sichtbar werden Inflation und Teuerungsrate in allen Bereichen. Junge Besucher/-innen können sich oftmals keine Getränke und Snacks mehr leisten, es gibt einen erhöhten Bedarf an Kochangeboten und kostenlosen Getränken (wie Tee) und Essensangeboten (wie Obst). Demgegenüber stehen Budgeteinsparungen, die es schwermachen, den täglichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nachzukommen.

Unabdingbar ist es, Angebote zur Resilienzstärkung auszubauen. Junge Menschen sollen befähigt werden, ungeachtet des Grades ihrer Belastung, mit innerer Widerstandskraft Stress und Krisen ohne Schäden für sich selbst zu bewältigen und Vertrauen in ihr Handeln und Können zu entwickeln. Dazu brauchen sie Gemeinschaft in ihren Altersgruppen/Freundschaftskreisen, stabile und vertrauensvolle Beziehungen zu Erwachsenen und sichere Rückzugsräume, wie sie es in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorfinden und kennen. Junge Menschen sollen sich ernst genommen, verstanden und unterstützt fühlen, positive Bestätigung erfahren, sich als Personen wohlfühlen und als „richtig und gut so wie sie sind“ wahrnehmen. In dem notwendigen Umfang erfordert dies ggf. eine (temporäre) Verschiebung und Gewichtung von Angeboten der Einrichtungen und der personellen Ressourcen.

Zu beachten ist: bei gleichen Nutzungszahlen sind somit ein gesteigerter Einsatz von Personalkapazitäten, zeitlichen und finanziellen Ressourcen auf Grund der Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erforderlich geworden.

Pädagogisch betreute Spielplätze

Die betreuten Spielplätze mussten während Corona ihre Angebote mehrfach umstrukturieren und den neuen Bedarfen anpassen. Nach der Pandemie standen so bald wie möglich wieder die klassischen Angebote vor Ort im Fokus Denn die Kinderbedürfnisse haben sich nicht geändert. Nach wie vor stehen die Angebote der Offenen Tür wie beispielsweise Hüttenbauen, Feuer machen, sich mit Freunden treffen, Selbstwirksamkeit erfahren, auf Bäume klettern, sich beteiligen und Einfluss auf Angebote und

Regeln nehmen können, hoch im Kurs. Es ist allgemein bei den Zielgruppen der betreuten Spielplätze festzustellen, dass sich Kindheit verändert. Kinder haben oftmals nur noch kurze Zeitfenster zur freien Gestaltung ihrer Freizeit zur Verfügung. Damit sie diese für sich und ihre selbstbestimmten Aktivitäten nutzen können, werden passgenaue Angebotsstrukturen mit dem Fokus auf die Bedarfe von Kindern und Familien im jeweiligen Standort entwickelt. So erproben einige Einrichtungen gerade Samstagsöffnungen bzw. verlängerte Öffnungszeiten in den Ferien.

Wie bereits bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschrieben, können auch bei den Besucher/innen der betreuten Spielplätze ein erhöhter Bedarf an psychosozialer Unterstützung festgestellt werden. Die Bedürfnisse von Kindern mit Problemen, Sprachschwierigkeiten und Unterstützungsbedarf bei schulischen Fragen finden auch hier selbstverständlich ihren Platz. So gibt es an einigen Plätzen niederschwellige, bedürfnisorientierte, kostenlose Mittagsversorgung und Hausaufgabenbetreuung. Die niederschwelligen Angebote am Nachmittag zu gesunder Ernährung, Vorleseprojekte, Tierhaltung, begleitetes Spiel mit Risikofaktoren helfen ebenso wie Fahrten, Ausflüge und Naturerlebnisse die Selbstwirklichkeit und das Selbstvertrauen von Kindern zu fördern. Bei Bedarf können sich Kinder niederschwellig durch die Fachkräfte bei ihren Fragen beraten lassen. In manchen Stadtteilen wurden Kooperationen mit Flüchtlingsunterkünften oder Unterstützungsorganisationen geknüpft um Kindern und ihren Familien das Angebot „betreuter Spielplatz“ bekannt zu machen und zu eruieren wie ggf. Schwellen abgebaut werden können. Auf einigen Aktivspielplätzen sind ukrainische Kinder mittlerweile regelmäßige Stammgäste.

Auf den einzelnen Aktivspielplätzen ist durch die eben beschriebene Angebotserweiterung ein erhöhter personeller Aufwand verbunden. Die personellen Ressourcen von i.d.R. zwei Vollzeitstellen sind ausgelastet, die Praktikantenstellen können nicht immer besetzt werden. Derzeit kann nur durch vermehrtes ehrenamtliches Engagement und Drittmittelakquise die personelle Situation ausgeglichen werden. Eine eventuell daraus abgeleitete Ausbauplanung soll im Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt 2024 vorgestellt werden.

Ferien in Nürnberg – Ferienbetreuung und Ferienprogramm

Das Ferienprogramm bietet in Kooperation mit zahlreichen Anbietern in den Pfingst- und Sommerferien spannende und erlebnisreiche Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren an. Im Jahr 2023 umfasst dies ca. 370 Angebote mit ca. 6000 Plätzen beispielsweise aus den Bereichen Sport, Kreatives, Ausflüge, Natur, Technik und Umwelt. Im Bereich der Ferienbetreuung werden in allen Ferien (außer an Weihnachten) insbesondere berufstätigen Eltern ganztägige und verlässliche Wochenveranstaltungen ohne Übernachtung für die Betreuung ihrer Kinder angeboten, Schwerpunkt liegt hierbei bei den Grundschulkindern. Im Jahr 2023 stehen bis zu 3500 Teilnahmeplätze zur Verfügung. Das Format "Winter in Nürnberg" beinhaltet die Online-Darstellung von über 100 ausgesuchten Weihnachts-, Kreativ- und Erlebnisangeboten sowie Tipps zu Ausflügen und Sportaktivitäten für den Zeitraum Dezember bis März. Während der pandemischen Lage konnten die Ferienangebote nicht oder nur unter strengen Auflagen angeboten werden. Die Programme waren und sind, sofern sie stattfinden konnten, aber ungebrochen gut ausgelastet. Dennoch lassen sich gerade im Buchungsverhalten der Familien durch die Pandemie Veränderungen feststellen. Es zeigen sich immer mehr kurzfristige, spontane Anmeldungen vor und während der Ferien. Vermutlich aufgrund von Corona hat sich das Anmeldeverhalten auch zunehmend in den Online-Bereich verlagert. Der telefonische Beratungsbedarf ist dadurch im Gegenzug gestiegen. In und nach der Pandemie sind ein Teil der Veranstalter weggebrochen oder bieten Veranstaltungen in vermindertem Umfang an. Die Ferienangebote wurden im vergangenen Jahr vermehrt auch von ukrainische Familien angenommen. Auch die aktuelle wirtschaftliche Lage hat direkte Auswirkungen auf das Freizeitverhalten vieler Familien. Insbesondere kostengünstige Angebote rücken in den Fokus der

Zielgruppe und werden vermehrt nachgefragt. Dies kollidiert mit den oft steigenden Preisen der Veranstalter und den knappen städtischen Ressourcen. Schwerpunktsetzungen im Angebotsportfolio, angemessene Preise für alle Familien und Preisreduzierungen für Familien mit Nürnberg Pass sind daher nötig. Aktuell müssen die Entwicklungen und Regelungen bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder in Bayern ab 2026 abgewartet werden.

Für das ehrenamtliche Gremium der Kinderkommission und deren Geschäftsführung gab in den letzten Jahren große Herausforderungen, welche zum Teil mit viel persönlichen Engagement und guten Netzwerken bewältigt wurden. Im zweiten Halbjahr 2022 gingen die Kinderversammlungen wieder in Präsenz an den Start. Nach einer kurzen Anlauf- und Übergangsphase erfreuen sich die Kinderversammlung einer guten Beteiligung und sind seit einiger Zeit wieder auf dem Stand vor der Pandemie angekommen. Die Gelingensfaktoren für diese Beobachtung lassen sich wie folgt benennen: alle, egal in welcher Rolle und Funktion, haben trotz aller Krisen kontinuierlich und wiederkehrend der Kontakt zu den Kindern gesucht und gehalten. Das Team rund um die Kinderversammlungen ist trotz der Widrigkeiten der vergangenen Jahre stabil geblieben und wieder gemeinsam an den Start gegangen, um nur einige Punkte zu nennen. Dies hat dazu geführt, dass die Kinder und die Erwachsenen das Vertrauen in die Formate der Kinderkommission, als verlässliche Partner/-innen nicht verloren haben.

Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatungsstelle des Jugendamtes hat von Januar bis Ende Mai 2023 227 mehr laufende Fälle in Bearbeitung als im gleichen Zeitraum des Vorjahres 2022. Das ist eine Steigerung um über 50%. Die extreme Auslastung der Beratungsstelle hat zu einer Verlängerung der Wartezeit auf über 6 Wochen geführt. Vergleichbare Entwicklungen werden auch aus den nicht städtischen Erziehungsberatungsstellen berichtet.

48 Eltern stehen auf einer Warteliste für unseren „Kinder-im-Blick“-Kurs. Diese Eltern warten z.T. seit 1-2 Jahren auf die Teilnehme an diesem Kurs, weil während der Corona-Pandemie keine Kurse angeboten werden konnten. Etliche Eltern haben sich beim Familiengericht verpflichtet einen „Kinderim-Blick“-Kurs zu besuchen.

Auch die Anmeldungen bei Teilleistungsstörungen nach § 35a SGB VIII Legasthenie, Dyskalkulie, Beeinträchtigung der Teilhabe und drohender seelischer Behinderung sind auf einem sehr hohen Niveau. Die Wartezeit in unserer Beratungsstelle beträgt z.Z. bis zu 5 Monate. Eigentlich sollen 3 Monate die gerade noch zumutbare Obergrenze für die anmeldenden Eltern und ihre Kinder sein.

Nicht nur die Menge der Anmeldungen, sondern auch die Schwere der Problemlagen hat deutlich zugenommen. Bei den Teilleistungsstörungen ist festzustellen, dass die Lernrückstände der Kinder auf bis zu 9 Monate angewachsen sind. Die Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Schulschließungen und Homeschooling hat die sozial und lernmäßig schwächeren Schülerinnen und Schüler besonders hart getroffen. Sehr gravierend stellt sich ein „Demotivationssyndrom“ dar, das besonders ältere Kinder und Jugendliche betrifft. Sie haben sich aus der Schule, dem Lernen und der sozialen Umwelt verabschiedet und versinken im exzessiven Medienkonsum. Es bedarf harter Arbeit aller Beteiligten Änderungsimpulse zu setzen. In Deutschland ist der Anteil von Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, besonders hoch.

Auch die Anmeldungen mit schweren seelischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen haben deutlich zugenommen. Ängste, Zwänge, selbstverletzendes Verhalten bis zu Suizidgedanken usw. machen einen beträchtlichen Teil der Anmeldungen aus. Diese Auffälligkeiten sind fast immer mit einem erzieherischen Bedarf in der Familie verbunden. Die Erziehungsberatungsstelle mit ihrem

familientherapeutischen, systemischen und lösungsorientierten Arbeitsansatz kann hier gute Hilfestellungen anbieten. Aber das ist intensiv und zeitaufwändig. Die als repräsentativ für Bayern geltenden Abrechnungsdaten der Krankenkasse DAK geben genau diese Situation wieder. Demnach sind psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren zwischen 2019 und 2021 massiv gestiegen. (Nürnberger Nachrichten 06.06.23, S.12)

Die Erziehungsberatungsstelle muss z.T. auch die Überlastung beim ASD auffangen. Eltern, die sich mit einem Beratungsbedarf nach §16,17,18 SGB VIII an den ASD wenden, werden in manchen Teams sofort an die EB weiterverwiesen, weil dort keinerlei Kapazität mehr für Beratungsarbeit vorhanden ist.

Präventive Kinder- und Jugendhilfe

Auch in den anderen Arbeitsfeldern der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe konnten in den letzten Jahren vielfältige Auswirkungen der pandemischen, volkswirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen auf die Zielgruppen und Angebote beobachtet werden. Im Folgenden werden die zentralen Punkte dargestellt: Beim ordnungsrechtlichen Jugendschutz gibt es auffällige Veränderungen und neue Herausforderungen für das Arbeitsfeld zu beschreiben. Die Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen haben die Digitalisierung im stationären Handel und im Veranstaltungssektor deutlich vorangetrieben. Insbesondere haben digitale Kleinstsupermärkte und Automatenbetriebe einen regelrechten Boom erfahren. Beide Betriebsarten bieten eine breite Produktpalette, darunter insbesondere auch alkoholische Getränke, CBD-Produkte, elektronische Rauchprodukte sowie Nikotin- Beutel an. Die Nachfrage insbesondere bei Jugendlichen und sehr jungen Erwachsenen ist hoch, die Hemmschwelle des altersunzulässigen Produkterwerbs aufgrund fehlender persönlicher Kontrolle durch Verkaufspersonal niedrig. Immer mehr Supermärkte verzichten zunehmend auf Verkaufspersonal und etablieren digitale Bezahlkassen, die entsprechende Jugendschutzkonzepte voraussetzen. Tickets für Veranstaltungen werden zwischenzeitlich zu 90% auf digitalem Weg verkauft. Die Gewerbetreibenden und die Veranstaltenden sind in der Verantwortung, die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und ggf. individuelle Auflagen nach § 7 JuSchG strengstens zu überwachen. Durch die umfassenden Änderungen der letzten Jahre besteht besonders hoher Sensibilisierungs-, Beratungs- und Kontrollbedarf.

Der Jugendmedienschutz (JMS) beinhaltet die Konzeptionierung und Entwicklung von Angeboten des erzieherischen JMS für Fachkräfte überwiegend der Jugendhilfe, Eltern, Kinder und Jugendlichen, die fachliche Begleitung von Projekten und Strukturen verschiedener Institutionen. Während der Pandemie gab es bei Kindern und Jugendlichen eine starke Verlagerung von Offline Aktivitäten auf den Online-Bereich. Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte finden seitdem immer noch vielfach verstärkt über das Internet statt. Nahezu alle Kooperationspartner melden eine deutlich erhöhte psychische Belastung in den letzten Jahren bei Kindern, Jugendlichen und Familien. Die veränderte qualitative und quantitative Mediennutzung kann dabei Ursache oder symptomatischer Ausdruck dieser Belastungen darstellen. Allgemein ist festzuhalten, dass alle bisherigen Zielgruppen des JMS einen deutlich erhöhten Bedarf an Unterstützungsangeboten hinsichtlich einer souveränen Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen zeigen. Der Jugendmedienschutz im Onlinehandel realisiert die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Onlinehandel notwendig ist, so müssen Jugendschutzkontrollen und ggf. Ordnungswidrigkeitsanzeigen erfolgen, wenn beispielsweise Medien, Alkoholika oder Tabakwaren an Minderjährige verkauft werden. Die Vielzahl der Onlinehändler sowie die unterschiedlichen Altersverifikationssysteme und der damit verbundene technische Aufwand machen eine darauf spezialisierte Stelle notwendig. Die Stelle wurde zu Beginn der Pandemie besetzt. Der steigende Onlinehandel während der Pandemie hat dieser Aufgabe seitdem nochmals eine wichtige Bedeutung verliehen. Auch wurden viele technische Weiterentwicklungen beobachtet. Der Jugendmedienschutz im Onlinehandel muss diese Veränderungen in der Beratung und Kontrolle der

Gewerbe berücksichtigen. Im Bereich von Altersverifikationssystemen (welche für die technische Umsetzung relevant sind) ist diese Entwicklung besonders deutlich. Nach eigener Recherche verdoppelte sich im Zeitraum von September 2020 bis Januar 2023 die Anzahl der durch die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) als positiv bewerteten Altersverifikationssysteme.

Das Arbeitsfeld der Alkoholprävention richtet sich u.a. mit Informationsmaterial, Ausstellungen, Fortbildungen, Veranstaltungen und fachlicher Beratung an Nürnberger Bürger*innen jeglichen Alters sowie darüber hinaus mit Fachtagungen an Interessierte und pädagogische Fachkräfte aus der Jugendhilfe, Schule und Ehrenamt. Auch werden Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit an Schulen unterstützt und fachlich begleitet. Die Netzwerkarbeit mit regionalen und überregionalen Institutionen sowie die Beteiligung an lokalen / landes- und bundesweiten Kampagnen zählen ebenfalls zum Tätigkeitsfeld. Ziel der Alkoholprävention ist es, Kinder und Jugendliche vor einem Konsumeinstieg zu schützen bzw. diesen zu verzögern, Alkoholsubstanzstörungen entgegenzuwirken und einer Abhängigkeit vorzubeugen. Nichtkonsumenten sollen in ihrer Haltung bestärkt werden. In Krisenzeiten wie der Corona Pandemie oder anderen belastenden Ereignissen können verschiedene Faktoren das Konsumverhalten beeinflussen. Hierbei spielen individuelle Umstände, gesellschaftliche Einflüsse und persönliche Bewältigungsstrategien eine Rolle. Es gibt keine einheitliche Reaktion auf Krisen, und die Auswirkungen können von Person zu Person unterschiedlich sein. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass während der Corona Pandemie einige Veränderungen im Konsumverhalten von Alkohol bei verschiedenen Altersgruppen, einschließlich Jugendlichen, aufgetreten sind. Gerade während der COVID-19 Pandemie hat sich in den Jahren 2020-2023 das Trinkverhalten der Jugendlichen und jungen Menschen aufgrund der eingeschränkten Kontakte und Konsumanlässe und der damit einhergehenden sozialen Kontaktbeschränkungen temporär verändert.

Die Suchtprävention richtet sich mit Informationsmaterial, Ausstellungen, Fortbildungen, fachlicher Beratung und Fachtagungen an Nürnberger Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehr- und pädagogische Fachkräfte. Es werden pädagogische Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt und fachlich begleitet. Für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in verschiedenen Settings stehen vielfältige Angebote und Veranstaltungen zur Verfügung.

Besonderes Thema ist Cannabiskonsum, daneben gibt es aber auch von der Öffentlichkeit bisher zum Teil unbeachtet, weitere, Problemstellungen: teilweise frei verkäufliche Produkte mit Psychoaktiven Substanzen sind verstärkt auf den Markt. Aktuelle Beispiele sind Vape-Pens (Einweg-E-Zigaretten), Nikotin- oder Koffeinbeutel. Gemein haben all diese Produkte, dass diese gesundheitlich sehr bedenklich sind, aber mit Aufmachung und Werbebotschaften bewusst junge Zielgruppen ansprechen wollen. Auch ist aktuell wieder ein Anstieg des Konsums von Zigaretten bei jungen Menschen zu beobachten. Die Sonderauswertung Kinder-und Jugendgesundheit in Zeiten der Pandemie in Bayern des DAK-Kinder- und Jugendreport 2022 stellt eine deutliche Zunahme neudiagnostizierter Essstörungen bei Mädchen (+130% bei 15 bis 17jährigen Mädchen, Trend 2019-2021), eine anhaltende Zunahme der Depressions-Inzidenz bei Mädchen (+40% bei 15 bis 17jährigen Mädchen, Trend 2019- 2021), eine anhaltende Zunahme der Neuerkrankungsrate von Angststörungen bei jugendlichen Mädchen (+51% bei 15 bis 17jährigen Mädchen, Trend 2019-2021), eine allgemeine Zunahme der Adipositas-Neuerkrankungen fest.

Bei all den eben dargestellten Entwicklungen ist Prävention dringend angeraten. Es ist somit wenig verwunderlich, dass der Bedarf an Angeboten für die Zielgruppen aktuell sehr hoch ist. Im Jahr 2022 wurden, trotz der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie im ersten Quartal, über 160 Angebote der Suchtprävention für jungen Menschen und Multiplikator/-innen durchgeführt. So gab es Workshops, Ausstellungen, Präventionswettbewerbe und diverse Fortbildungen. Die Nachfrage,

insbesondere bei Angebote für Schulklassen kann, trotz des umfangreichen Angebots, mit den vorhandenen Ressourcen nicht gedeckt werden.

Dazu kommt die geplante Legalisierung von Cannabis, die weitreichende Veränderungen im (gesundheits-) politischen, gesellschaftlichen Diskurs mitbringen und sich auf die Gesetzgebung auswirken wird. Von diesem Vorhaben werden die Kommunen in vielfältiger Form betroffen sein. Die Umsetzung muss durch ausreichende Präventions- und Hilfsmaßnahmen begleitet werden. Präventive Angebote zu Cannabis werden zukünftig als kommunale Pflichtaufgabe nach dem §14 SGB VIII verstärkt vorzuhalten sein. Es wird mit einer deutlichen Aufgabenmehrung und somit deutlich erhöhten Personalbedarf gerechnet.

Radikalisierungsprävention als Teil der präventiven Kinder- und Jugendhilfe, hat die Informationsaufbereitung zu konkreten Fragestellungen aus dem Bereich Radikalisierung und Extremismus, die fachliche Unterstützung von Projektideen mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, die Bereitstellung und Entwicklung von Fortbildungs- und Informationsangeboten für Fachkräfte, die Vermittlung und Entwicklung von Gruppenangeboten für junge Menschen und die fachlich begleitende Unterstützung und Expertinnen- und Expertenvermittlung in der Einzelfallarbeit zur Aufgabe.

Während der Pandemie waren auch in diesem Arbeitsfeld zeitweise Angebote für junge Menschen und Multiplikatoren aufgrund der unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht möglich oder weniger bzw. nur als Onlinevariante nachgefragt. Dieser Effekt ist nicht mehr zu beobachten, Angebote für junge Menschen und Multiplikatoren werden wieder sehr gut angenommen. Im Jahr 2022 hatten hierbei viele Anfragen eher Bezug zur Gewaltprävention, da es nach der „Wiedereröffnung“ der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe/Schule zu einem regelrechten „Storming“ und gruppendynamischen Herausforderungen in den verschiedenen Einrichtungen kam. Das stellt sich im Jahr 2023 anders dar, insbesondere gibt es einen deutlichen Anstieg von intensiven Fallkonstellationen, d.h. Fälle mit Verdachtsmomenten oder intensiver Bedarfslagen, die zunächst erhoben, ausgewertet und dann unter Einbezug von Netzwerkpartner*innen bearbeitet werden.

3. Expertisen und Empfehlungen aus der Wissenschaft

Einschätzungen und Empfehlungen aus der Wissenschaft sind in diversen, teils fachöffentlich relevanten teils breit massenmedial gestreuten Medien publiziert worden. Einige Auszüge:

„Die negativen Folgen der Covid-19 Pandemie wirkten sich insbesondere auf die Bereiche soziale Interaktion, emotionale Entwicklung, körperliche Aktivität, Bildung sowie physisches und psychisches Wohlbefinden aus. Bestehende Ungleichheiten nahmen zu und verringerte Teilhabe- und Chancengerechtigkeit zeigten sich noch deutlicher. Besonders herausfordernd war die Situation für jene junge Menschen, die in belasteten Verhältnissen aufwachsen.“ (Landesjugendämter G. P., 2021)

Trotz der durch mehrere Studien dokumentierten, aus der Pandemie resultierenden Belastungen, denen Kinder und Jugendliche immer noch ausgesetzt sind, haben diese den Eindruck, dass sie mit ihren Problemen in der Politik wenig Gehör finden. Viele schildern, dass sie die Empfindung haben, die

hat in
einer Arbeitsgruppe zu gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona ihre
Ergebnisse vorgelegt. Demnach dauern die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche bis heute
an. Es seien immer noch 73 Prozent der Kinder und Jugendlichen psychisch belastet, heißt es in dem
Papier. (vgl., Corona-Folgen: 73 Prozent aller Minderjährigen noch immer psychisch belastet - DER
SPIEGEL,08.02.2023, 14.21Uhr)

Die „Bedarfslagen junger Menschen haben sich bedingt durch die Pandemie klar erkennbar verändert. Diese Entwicklung erfordert eine Strategie des Wiederaufbaus und der Erneuerung, um die Infrastruktur für junge Menschen offensiver und nachhaltig zu sichern.“ (Jugendkomission, 2022).

Sie benötigen nach dieser Zeit besonders verlässliche Ansprechpartner und geeignete individuelle Maßnahmen für ihre spezifischen Problemlagen. Die unterschiedlichen Akteure der Jugendhilfe sollten im Sinne des Jugendlichen ihre Angebote eng abstimmen und eine rechtskreisübergreifende Vernetzung intensivieren. Die Krisenzeiten haben bei vielen Jugendlichen zu erhöhtem Stress und psychischen Belastungen geführt. Die Akteure der Jugendhilfe stehen momentan vor der Herausforderung, dass sich schnelle Lösungsansätze durch die mannigfaltigen Probleme, gepaart mit psychischen Beeinträchtigungen schwer herbeiführen lassen. Beratungen sind in der Regel intensiv, langfristig und oftmals nur in enger Vernetzung mit anderen Hilfesystemen angelegt. Die Einzelfälle werden für die Fachkräfte zunehmend komplexer und zeitintensiver. Hinzukommen Zukunftsängste der jungen Menschen auf Grund von weiteren Krisen (Ukrainekrieg, steigendes Armutsrisiko) (Monitor Jugendarmut 2022, 2023).

Die veränderten Bedarfslagen der jungen Menschen erfordern Konsequenzen für den zukünftigen Blickwinkel der Jugendhilfe. Der Deutsche Ethikrat veröffentlichte im November 2022 einen Bericht über „Pandemie und psychische Gesundheit“ aus dem Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft abgeleitet werden. Für die Bereiche der Jugendhilfe fordert der Ethikrat unter anderem: „Niedrigschwellige und flächendeckende schulpsychologische Angebote bzw. psychosoziale Unterstützungsangebote, z. B. durch qualifizierte Schulsozialarbeit, sollten gestärkt und in den Schulalltag und das Schulkollegium als Regelangebot integriert werden. Angesichts des diesbezüglichen Fachkräftemangels braucht es offensivere Strategien zur Personalgewinnung. Weil die Schule für Kinder und Jugendliche ein zentraler Lebensort ist, müssen lebensgestaltende und unterstützende Angebote auch in der Schule vorgehalten werden und mit anderen Unterstützungsangeboten insbesondere der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens vernetzt werden (…). Trotz des Fachkräftemangels sind personelle Ressourcen schnell auszubauen.

Um besonders belastete Familien, Kinder und Jugendliche unterstützen zu können, braucht besonders die Kinder- und Jugendhilfe Ressourcen. Das schließt eine verbesserte Zusammenarbeit der Berufsgruppen an den Schnittstellen der Hilfesysteme ein. Bestehende Hilfsangebote sollten, soweit dies noch nicht verlässlich geschieht, um umfangreiche, kostenfreie Freizeitangebote ergänzt werden, die sich insbesondere an Kinder in Risikolagen bzw. mit multiplen Problemlagen richten und die besonders schwierige Bewältigung von Übergängen, z. B. der Transition vom Jugendalter ins junge Erwachsenenalter, begleiten und unterstützen (…).

Alle Beratungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Schule, Gesundheitswesen sowie Kinder- und Jugendhilfe sollten konsequent systemisch ausgestaltet und dabei die wesentlichen Lebensweltbezüge (z. B. der Familie) einbezogen werden.“ (Ethikrat, 2022)

Diesen Empfehlungen von Wissenschaft und Verbänden ist gemein, dass sie darauf hinweisen, dass eine Weiterentwicklung der Jugendhilfestrukturen trotz angespannter Haushaltslage erforderlich ist, das beinhaltet konkret eine wirksame Strategie zur Fachkräftegewinnung, Zugang zu nötigen Fort-und Weiterbildungen für die Fachkräfte, schnelle Besetzung freier Stellen, um die vorhandenen Fachkräfte nicht an Erkrankungen, Burn-Out oder andere Berufsfelder zu verlieren, und eine Strategie auf Bundund Länderebene, um die Mängel in der psychosozialen Versorgung für Kinder- und Jugendliche und Erwachsene zu beheben.

Das gemeinsame und solidarische Handeln, zu dem Angela Merkel zu Beginn der Pandemie aufgerufen hat, sollte auch nach der Pandemie weitergehen. Junge Menschen als die nächste Generation brauchen Fürsprecher, die sie beim bestmöglich beim Aufwachsen zu eigenständigen Persönlichkeiten unterstützen.

4. Fazit

Zusammengefasst und überspitzt könnte man sagen, es gibt eine nahtlose Übereinstimmung von wissenschaftlichen Empfehlungen und den dargelegten Einschätzungen aus den Praxisfeldern der Kinder- und Jugendhilfe: Ein bloßes „Weiter so!“ ohne Konsequenzen kann es danach nicht geben. Es braucht einen Austausch über diese neue Lage, über diese teils dramatischen Veränderungen, und die jungen Menschen und ihre Familien brauchen mehr Hilfe, mehr Unterstützung. Dazu müssen bestehende Ressourcen umgesteuert, aber auch gesichert und ausgebaut werden.

Angesichts der von vielen Mitarbeiter/innen und Leitungskräften der Kinder- und Jugendhilfe als dramatisch wahrgenommenen Situation sieht sich die Verwaltung des Jugendamtes veranlasst, diese Situationsbeschreibung öffentlich zu machen. Sie ist auch ein Ruf nach Hilfe und Unterstützung an die zuständige Fach- und Kommunalpolitik.

Einsparungen sind nach dieser Situationsbeschreibung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kaum möglich, im Gegenteil, die dargestellten Veränderungen und Herausforderungen brauchen Antworten und Lösungen, auch an die Mitarbeiter/-innen und die jungen Menschen und ihre Familien in unserer Stadt. Die Referentin für Jugend, Familie und Soziales hat daher auf Veranlassung der Verwaltung des Jugendamts trotz der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung dringende Stellenschaffungsanträge zum Haushalt 2024 gestellt, die zu den aufgrund neuer Einrichtungen ohnehin zu schaffenden Stellen hinzukommen müssen. Ganz besonders prioritär wäre demnach:

 Personeller Ausgleich/Ersatz in allen Bereichen des Jugendamtes (ohne Kita-Personal), der durch die Umsetzung des SuE-Tarifabschluss 2022 (Regenerations/Umwandlungstage) entsteht.  Umsetzung neuer/erweiterter gesetzlicher Aufgaben im ASD (Care Leaver, …), beim Jugendmedienschutz und der Suchtprävention.  Sicherung der Strukturen für Inobhutnahmen (KJND) und der Frühen Hilfen.

Um den besonderen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und der Familien, die sich krisenbedingt deutlich erhöht haben, zu begegnen, müssen auch im Sinne einer möglichst frühzeitigen Intervention bzw. Prävention die bewährten Angebotsstrukturen abgesichert und gestärkt werden, dies wären insb.

 Absicherung der Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit (flexible Reserve, Ausstattung gemäß der beschlossenen personellen Standards in Kinder- und Jugendhäusern, Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe, Fachstelle Internationale Jugendarbeit)  Bedarfsgerechter Ausbau der Jugendsozialarbeit an Grundschulen.  Unterstützung und Entlastung der Erziehungsberatung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, des ASD und des Kita-Bereichs durch zusätzliche Verwaltungsressourcen.

Auch bei den bereits mehrfach gekürzten Sachmitteln, die über dem Haushalt für die Angebote zur Verfügung stehen, ist vielfach ein Punkt erreicht, der dringend eine Erhöhung verlangt, um zum Beispiel die stark gestiegenen und weiter steigenden Kosten für Material, Lebensmittel oder Honorare zu finanzieren. Auch die teils deutlichen Einsparungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden sich kontraproduktiv auswirken und die genannten negativen Spiralen fortsetzen.

Literaturverzeichnis

Ethikrat, D. (2022). Pandemie und psychische Gesundheit. Aufmerksamkeit, Beistand und Unterstzützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in und nach gesellschaftlichen Krisen. AD-HOC-EMPFEHLUNG. Berlin: Deutscher Ethikrat, Berlin. Jugendkommission, N. K.-u. (2022). Chancen für junge Menschen verbessern: Anforderungen an eine Kindheits- und Jugendstrategie 2022 in Zeiten von Post-Covid. Hannover. Landesjugendämter, B. (2020). 5 Thesen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Kinder und junge Menschen. Landesjugendämter, G. P. (2021). Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe. Monitor Jugendarmut 2022. (16. 06 2023). Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit. Von https://www.bagkjs.de/monitor-jugendarmut-2022/ abgerufen Der Spiegel, (vgl., Corona-Folgen: 73 Prozent aller Minderjährigen noch immer psychisch belastet - DER SPIEGEL,08.02.2023, 14.21Uhr) Nachrichten WDR, Jugendstudie: Junge Generation im Dauer-Krisenmodus - Nachrichten - WDR

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