Sitzungsunterlagen
Sitzung des Bau- und
Vergabeausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(SUN) -
27.07.2023
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente TOP Ö 1 Königstraße 93 – Künstlerhaus / Generalsanierung 3.BA Sitzungsvorlage H/039/2023 3 2_Entscheidungsvorlage_Künstlerhaus 3.BA_NOP H/039/2023 7 Lageplan H/039/2023 13 Kostendatenblatt H/039/2023 14 Anlage 3_Pläne H/039/2023 16 TOP Ö 2 U-Bahn Nürnberg / Fürth Sitzungsvorlage UB/009/2023 30 Sachverhaltsdarstellung UB/009/2023 33
Beschlussvorlage H/039/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Bau- und Vergabeausschuss 27.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Königstraße 93 – Künstlerhaus / Generalsanierung 3.BA
hier: Nachtragsobjektplan
Anlagen: 2_Entscheidungsvorlage_Künstlerhaus 3.BA_NOP Lageplan Kostendatenblatt Anlage 3_Pläne
Sachverhalt (kurz):
Die Genehmigung des Objektplans für den 3. Bauabschnitt der Sanierung des Künstlerhauses mit Kosten in Höhe von 25.923.825 Euro erfolgte im Bau- und Vergabeausschuss am 05.12.2017. Die Maßnahmen ist unter der MIP Nr. 437 im Haushalt 2024-27 abgebildet. Maßnahmen der Stadt Nürnberg werden mit Kosten am Tag des project-freeze beschlossen und zum ggf. Objektplan aktualisiert, ein Puffer wird zur Vermeidung von Mehrkosten nicht gebildet. Bei langlaufenden Projekten ist daher ggf. eine indexgeführte Nachfinanzierung nötig.
Vorgelegt wird nun ein Nachtragsobjektplan mit Gesamtkosten Höhe von 30.084.000 Euro. In der Gesamtschau liegt die Kostensteigerung bei 16 %.
Vergleichend ist zu vermerken, dass nach den Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik Stand Mai 2023 die Preissteigerung seit Dezember 2017 (Genehmigung Objektplan) bezogen auf den Hauptausschreibungszeitraum bis Dezember 2021 bei 25,3% liegt.
Erläuterungen zu einzelnen Mehrungen sind in der Entscheidungsvorlage dargelegt.
Die Maßnahme wird aus Mitteln von Bund und Freistaat Bayern aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ in Höhe von rund 10.600.000 Euro bezuschusst.
Die Finanzierung ist durch die bereits erfolgten Fortschreibungen des MIP (MIP 2019 ff.) und dem aktuellen Fortschreibungsvorschlag für den MIP 2024-2027 vorbehaltlich Genehmigung des Stadtrats in den Haushaltsberatungen gesichert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 30.083.773 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 29.571.773 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 512.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Relevanz ist aufgrund des programmatischen Auftrags des Hauses gegeben und in der Planung berücksichtigt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM
Stk
Beschlussvorschlag:
Der Bau-und Vergabeausschuss genehmigt für die Maßnahme „Künstlerhaus – Generalsanierung 3.BA“ den Nachtragsobjektplan mit neuen Gesamtbaukosten in Höhe von 30.083.773 Euro brutto. Der Bau-und Vergabeausschuss beschließt die dargelegten Maßnahmen zur Kostenreduzierung.
Die Finanzierung ist durch die bereits erfolgten Fortschreibungen des MIP (MIP 2019 ff.) und dem aktuellen Fortschreibungsvorschlag für den MIP 2024-2027 vorbehaltlich Genehmigung des Stadtrats in den Haushaltsberatungen gesichert.
Beilage
_________________________________________________________________________
Betreff: Königstraße 93 – Künstlerhaus / Generalsanierung 3.BA
hier: Nachtragsobjektplan
Entscheidungsvorlage:
1. Begründung und Umfang der Maßnahme
Das Künstlerhaus in Nürnberg wurde in den Jahren 1906 bis 1910 im Bereich der mittelalterlichen Stadtbefestigung am Königstor erbaut. Es ist als Baudenkmal in der Denkmalliste des BLfD eingetragen und befindet sich im Altstadt-Ensemble-Bereich, der auch gesamt als Bodendenkmal gilt. Der Bereich um das Königstor ist auch vor dem Bau des Künstlerhauses schon von zahlreichen baulichen Veränderungen geprägt, gleichwohl zeigt die inzwischen über 100-jährige Geschichte des Künstlerhauses eine bis heute wechselvolle, die Stadt Nürnberg prägende kulturpolitische, gesellschaftliche und städtebauliche Entwicklung. Seit 2008 ist das Künstlerhaus zentraler Bestandteil des neugegründeten, städtischen KunstKulturQuartiers.
Das Künstlerhaus bietet ein großes Angebot mit knapp 20.000 Veranstaltungen – davon 15 Ausstellungen – in den verschiedensten Kultursparten und richtet sich an sämtliche Altersklassen und Zielgruppen. Im Jahr 2015 konnten 239.372 Besucherinnen und Besucher gezählt werden, die das Programm aus KinderKultur-Angeboten, das Seniorenprogramm, Festivals, Führungen, Poetry Slams, Filmvorführungen, Parties und vieles mehr nutzten.
Das Haus steht offen für diskursive, partizipatorische Kulturarbeit, für Experimente, als Labor und Kreativwerkstatt. Das Raumangebot mit Flächen für Ausstellungen und Performances, Konzerte und Partys, mit Kinosälen, Wirtshaus, Café und Biergarten, Tagungsräumen und Werkstätten bietet dafür vielfältige Voraussetzungen. Gemeinsam mit Künstlervereinen und – initiativen, externen Veranstaltern und vielzähliger Bürgerbeteiligung durch ehrenamtliche Gruppen entsteht so ein interdisziplinäres, multikulturelles, breitgefächertes Angebot mit Film und Musik, Tanz und Theater, bildender Kunst und Handwerk, Literatur und Medien.
Bauabschnitte: Bauabschnitt 1 („Mittlerer oder Südlicher Bauteil“) wurde in den Jahren 1996 – 2000 saniert. Das Haus wurde nach erheblichen Kriegsschäden im Dach und im 1. OG wiederaufgebaut und mit einem 2. und 3.OG bis unter das Giebeldach ausgebaut.
Bauabschnitt 2 („Kopfbau“) wurde in den Jahren 2000 – 2002 nach einem Realisierungswettbewerb neu errichtet (Abbruch des hist. Kopfbaus, der teilweise kriegszerstört war).
Bauabschnitt 3 („nördlicher Bauteil“) war bis dato nicht saniert, wurde im Laufe der Jahrzehnte aber durch verschiedene Eingriffe immer wieder baulich leicht verändert.
Ziele der Generalsanierung
Beseitigung sicherheitstechnischer/baurechtlicher Mängel Beseitigung funktionaler Mängel Beseitigung bautechnischer Mängel Erhalt des Charakters des Hauses Beibehalt aller Nutzerbereiche im Haus
Energetische Ziele
Die Sanierungsplanungen umfassen hinsichtlich energetisch relevanter Aspekte aus Gründen des Denkmalschutzes und Berücksichtigung der Bestandsituation die Mindestanforderungen nach Gesetz. Hinsichtlich Wärmedämmung der obersten Geschossdecke/Dach werden die energetischen Standards der Stadt Nürnberg vom 17.11.2009 eingehalten. Das Gebäude ist an die Fernwärme angeschlossen.
Raumkonzept
weitest mögliche Entfernung der lärmintensiven von den lärmempfindlichen Räumen, alle Werkstätten auf einer Ebene, verbesserte Gruppierung von Werkstätten um den Werkhof, Aufstockung des nördlichen Anbaus für Sanitär-/Umkleideräume und Lastenaufzug, Erweiterung Treppenhaus 3: Verbesserung der baulichen Rettungswege, Neuordnung der Eingänge: deutliche Öffnung nach außen, bessere Auffindbarkeit, bessere Orientierung im Gebäude, Beibehalten des Raumgefüges Ebene E+01, lediglich Nutzungstausch Vorsaal/Nebenfestsaal, Festsaal: Rückbau von Einbauten für zukünftig multifunktional nutzbaren Veranstaltungsraum, Müllunterbringung im Bereich des Werk- und Anlieferhofes.
Erläuterung zum Entwurf und der Gestaltung
Der im 2. Weltkrieg kaum in Mitleidenschaft gezogene dritte Bauabschnitt nimmt innerhalb des Künstlerhauses nochmals eine besondere Rolle ein, weil in ihm vielfältigste Nutzungen - von der offenen Werkstatt, über Schulungsräume bis hin zu Musik-Veranstaltungsräumen und Gastronomie – in einem komplexen Gefüge versammelt sind und mit den in den Bauabschnitten 1 und 2 vorhandenen Nutzungsbereichen (z.B. Kommunales Kino, Kunsthaus) die hohe Vielfalt des Künstlerhauses ausmachen. Diese Vielfalt und auch die Tatsache, dass sich im Gebäude die mehr als 100-jährige wechselvolle Geschichte des Hauses auf unterschiedlichste Art widerspiegelt, führt dazu, dass die Nutzerinnen und Nutzer sich in hohem Maße mit dem Haus identifizieren und der Charakter des Hauses erhalten bleiben soll.
Deshalb sieht der Entwurf vor, die sichtbaren Eingriffe in den Bestand auf ein Minimum zu reduzieren, sodass das äußere Erscheinungsbild bis auf folgende Maßnahmen erhalten bleibt:
Zukünftig wird man über eine breit angelegte Brücke (die auch mit Werkstätten und Technikräumen unterbaut ist und von der Gastronomie als Freisitz genutzt werden kann) vom Königstorgraben aus zu einer Eingangshalle gelangen, die als zentraler Verteiler für alle Nutzungen im Haus dient. Hierfür werden die verschlossenen Öffnungen der historischen Loggia wieder geöffnet. Auch der Eingang von der Königstormauer aus wird in Zukunft direkt zu dieser Halle führen. Die baulichen Eingriffe sind dabei eher unspektakulär, neue Öffnungen fügen sich geschmeidig in die Gebäudeansichten ein.
Im Bereich des Erschließungshofes wird der Anbau zur Verbesserung der baulichen Rettungswege, der Künstler-Peripherie, der WC-Zuordnungen und der Transportwege aufgestockt und ein Lastenaufzug integriert. Eine Brücke (über den tieferliegenden Werkhof) verbindet zukünftig das Künstlerhaus mit dem Kulturgarten barrierefrei.
In den Obergeschossen werden die Raumstrukturen überwiegend beibehalten, auch wenn Funktionen getauscht werden.
Auch im Inneren gilt es, einerseits den Charme der Räume zu erhalten und die notwendigen Reparaturmaßnahmen, aber auch die Erneuerung der Gebäudetechnik so durchzuführen, dass sich der Charakter des Hauses nicht verändert, eine museale Ausgestaltung ist nicht angestrebt. Die vorhandenen Oberflächen werden daher grundsätzlich erhalten und bei Bedarf repariert und ergänzt, oder falls nicht mehr funktionsfähig erneuert und dabei neu interpretiert. Das gilt auch für die reichlich vorhandenen handwerklichen Details von den Natursteinarbeiten über Schreinerarbeiten bis hin zu den
Bodenbelägen und Wandverkleidungen bzw. farbigen Fassungen der Wände. Fenster werden - wo möglich - erhalten und aufgearbeitet oder gegebenenfalls denkmalgerecht ersetzt. Bei den Eingriffen in das äußere Erscheinungsbild werden Materialien verwendet, die sich harmonisch in das Materialkonzept des Bestandes einfügen (Putz, Beton mit Zuschlägen aus ortsüblichem Sandstein, Sandstein, Dachdeckungen mit naturroten Ziegeln, Holzfenster etc.). Auch in der Formensprache nehmen die Neubaumaßnahmen Bezug auf den Bestand, setzen diese aber sehr präzise und reduziert um, sodass die Eingriffe in die Substanz- zumindest auf den zweiten Blick – lesbar bleiben.
Erläuterungen zu den Außenanlagen
Königstorgraben Der Haupteingang wird künftig über die repräsentative, derzeit hinter Bäumen befindliche Loggia geführt werden. Im Zuge des neuen Eingangs- und Brückenbauwerkes kann der schmale Grünstreifen wieder zum Graben aufgeweitet, das Untergeschoss natürlich belichtet und belüftet werden. Dadurch können baufällige Lichtschächte abgebrochen, der Baumaufwuchs in den steil abfallenden Böschungen gerodet werden, zugunsten einer einheitlich lichten Gestaltung des Königstorgrabens. Der vorhandene seitliche Eingang wird geschlossen, der vorhandene „Steingarten“ aber in die neue Situation integriert. Das Kunstwerk „Flagge zeigen“ der Künstlerin Heidi Sill (prämierter Entwurf im Rahmen eines in 2021 durchgeführten Kunstwettbewerbs) markiert die neue Eingangssituation weitsichtig.
Kulturgarten Die grundlegende Anordnung von Ausschank und Bühne bleibt erhalten. Zur Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit des Biergartens wird – zusätzlich zur Brücke aus dem Künstlerhaus – eine Rampenkonstruktion vom Zugangstor an der Königstormauer ergänzt. Im Anschluss an die Rampe setzt ein den gesamten Biergarten umlaufendes Pflasterband die barrierefreie Erschließung fort und rahmt damit den mittig gelegenen Sitzbereich. Dieser wird einheitlich gekiest und ist von einer neu gepflanzten Kastanie überstanden. Neue WC-Anlagen werden zukünftig dem Biergarten direkt zugeordnet sein.
2. Begründung des Nachtragsobjektplans
Der vorliegende Nachtragsobjektplan beinhaltet Mehrkosten aus konjunkturellen Preissteigerungen und Bauzeitverzögerungen/-verlängerungen und begründet die notwendig gewordenen Terminverschiebungen.
2.a Begründung Mehrkosten
a) Preissteigerungen aufgrund der konjunkturellen Lage
Die Kostenberechnung v. 30.05.2017 wurde mit dem Objektplan am 05.12.2017 im Bau- und Vergabeausschuss in Höhe von 25.923.825 Euro genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war geplant, die für den Baubeginn notwendigen Bauleistungen bis Mitte 2018 auszuschreiben / zu vergeben, um im Herbst 2018 mit den Bauarbeiten beginnen zu können.
Da die Ausschreibungsergebnisse jedoch die veranschlagten Kosten teilweise aufgrund der erhitzten Baukonjunktur erheblich überschritten haben, wurde im Bau- und Vergabeausschuss am 17.07.2018 die von der Bauverwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise beschlossen:
Aufhebung der unwirtschaftlichen Angebotsverfahren, Vereinfachung der Planung im Bereich Tiefbau, erneute Ausschreibung der aufgehobenen Verfahren unter Berücksichtigung der Vereinfachungen, Zuschlagserteilung für die wirtschaftlichen Angebote, Verschiebung des Baubeginns um sechs Monate.
Trotz der anhaltend ungünstigen Baupreislage mussten weitere Gewerke trotz Überschreitung der veranschlagten Kosten auch in den folgenden Jahren (2020/2021) vergeben werden. Teilweise wurden zur Reduzierungen von Mehrkosten Vergabeverfahren aufgehoben, mit vereinfachten Inhalten erneut ausgeschrieben (Vereinfachung Decke Eingangshalle, Vereinfachung Ausbau Festsaal/Wandverkleidung) und letztlich auch wirtschaftlicher vergeben.
b) Mehrkosten aufgrund pandemiebedingter Bauzeitverlängerungen
Die seit 2019 anhaltende Corona-Pandemie verursachte, dass die Bauarbeiten nicht planmäßig durchgeführt bzw. abgeschlossen werden konnten. Vermehrte Nachtragsforderungen mit Begründung „Preissteigerungen aufgrund Bauzeitverlängerung“ wurden geltend gemacht und konnten nur teilweise zurückgewiesen werden.
c) Mehrkosten aus Bestandssituation
Im Rahmen der Außenanlagenarbeiten im Bereich Kulturgarten und Königstorgraben wurden Erschwernisse aufgrund der an ungeahnter Stelle vorhandenen Versorgungsleitungen im Untergrund, der Gründungssituation der mittelalterlichen Stadtmauer und vorh. Unterbauungen bekannt und erzwangen zusätzliche, nicht geplante Außenanlagenarbeiten.
Die nun abschließend ermittelte Kostenfortschreibung basiert teils auf in Rechnung gestellten Gewerkekosten und zum Teil auf Kosten-Schluss-Prognosen der beteiligten Architektur- und Ingenieurbüros. Trotz nochmalig vorgenommener Einsparungen betragen die Gesamtkosten nun 30.083.773 Euro. Diese werden dem Bau- und Vergabeausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Sie sind im MIP hinterlegt.
In der Gesamtschau liegt die Kostensteigerung bei 16 %. Vergleichend ist zu vermerken, dass nach den Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik Stand Mai 2023 die Preissteigerung seit Dezember 2017 (Genehmigung Objektplan) bezogen auf den Hauptausschreibungszeitraum bis Dezember 2021 bei 25,3% liegt.
2.b Aufgliederung der Gesamtbaukosten nach DIN 276
Ergriffene Einsparmaßnahmen in der Zusammenfassung:
MIP-Fortschreibung 2019: Vereinfachung Tiefbau
MIP-Fortschreibung 2022: Vereinfachung Decke Eingangshalle, Wandverkleidung Festsaal
MIP Fortschreibung 2023: Vorlage NOP: Verzicht Terrassenbeläge, Verzicht Gittertore
| Genehmigte Gesamtkosten OP MIP 2018 ff Kostenberechnung 30.05.2017 Ältestenrat/Freeze 25.10.2017 Objektplan 05.12.2017 | MIP-Fortschreibung 2019 (MIP 2020 ff) StR-Beschluss 27.02.2019 bzw. Vorschlag an Stk Mai 2019 Baubeginn Mai 2019 | MIP-Fortschreibung 2022 (MIP 2023 ff) | MIP-Fortschreibung 2023 (MIP 2024 ff) Vorschlag an Stk März 2023 | NOP 2023 (angepasste Fortschr. MIP 2024 ff. Baufertigstellung / Inbetriebnahme Sept. 2023 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kosten- gruppe | Kosten in EUR | Kosten in EUR | Kosten in EUR | Kosten in EUR | Kosten in EUR | |
| 100 | netto | - EUR | ||||
| 200 | netto | 4 85.340,00 EUR | 4 85.340,00 EUR | 485.340,00 EUR | 485.340,00 EUR | 587.500,00 EUR |
| 300 | netto | 8 .996.615,00 EUR | 9 .687.033,00 EUR | 10.087.033,00 EUR | 10.587.033,00 EUR | 12.053.796,00 EUR |
| 400 | netto | 4 .454.170,00 EUR | 4 .327.852,00 EUR | 4.647.852,00 EUR | 5.067.852,00 EUR | 5.569.000,00 EUR |
| 500 | netto | 1 .046.540,00 EUR | 4 98.440,00 EUR | 548.440,00 EUR | 628.440,00 EUR | 742.864,13 EUR |
| 600 | netto | 8 47.900,00 EUR | 8 31.900,00 EUR | 831.900,00 EUR | 831.900,00 EUR | 848.981,04 EUR |
| 700 | netto | 5 .108.505,00 EUR | 5 .108.505,00 EUR | 5.108.505,00 EUR | 5.123.505,00 EUR | 4.800.000,00 EUR |
| Gesamtkosten netto | (oh n e B V K , o h 2n0e .I9n3te9ri.m07)0,00 EUR | 24.602.141,17 EUR | ||||
| MWSt. (Mischsteuersatz) | 2 .722.079,10 EUR | |||||
| Gesamtkosten brutto | (o h n e B V K ) 23.661.149,10 EUR | 2 4.687.937,14 EUR | 2 6.358.560,00 EUR | 2 7.502.300,00 EUR | 27.800.428,00 EUR | |
| BVK ca. 7,2% von Gesamt | n e t t o , ( n e t t o = b r u1 tt.o5)07.613,04 EUR | 1 .640.000,00 EUR | 1.695.440,00 EUR | 1.769.100,00 EUR | 1.771.345,00 EUR | |
| Interimskosten 420.000 netto in KGr. 700 | 5 12.000,00 EUR | 512.000,00 EUR | 512.000,00 EUR | 512.000,00 EUR | ||
| Gesamtkosten brutto | (m i t B V K , o h n 2e5 S.1ic6h8e.r7he6i2ts,z1u4s cEhUl.)R) | |||||
| Sicherheitszuschlag | 3% v o n G e s a m t b r 7 ut5to5 .(0m6it2 B,8V6K )EUR | 7 55.062,86 EUR | Sicherheitszuschlag sukzessive zu KGr. 300 (Risiken im Bestand) | Sicherheitszuschlag vollständig in KGr. 300 (Risiken im Bestand) | Sicherheitszuschlag vollständig in KGr. 300 (Risiken im Bestand) | |
| Gesamtkosten brutto | (i n k l . S i c h e 2r5h.9e2it3s.8z2u5s,c0h0l aEgU)R | 2 7.595.000,00 EUR | 2 8.566.000,00 EUR | 2 9.783.400,00 EUR | 30.083.773,00 EUR |
2c. Finanzierung der Mehrkosten
Die mit Objektplan am 05.12.2017 genehmigten Gesamtkosten beliefen sich auf 25.923.825 Euro brutto. Die zur Genehmigung vorgelegten neuen Gesamtkosten belaufen sich auf 30.083.773 Euro (inkl. Mischsteuersatz, Interimskosten und BVK).
Die Finanzierung der Mehrkosten wurde mit Stk abgestimmt und erfolgten durch die MIP- Fortschreibungen in den Jahren 2019 bis 2023. Die im NOP vorgelegten Kosten werden im Rahmen der Fortschreibung des MIP 2024-27 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung finanziert.
2d. Begründung Terminverschiebungen
Der im Objektplan enthaltene Grobterminplan konnte aus folgenden Gründen nicht realisiert werden:
a) Verschiebung Baubeginn um ca. sechs Monate aufgrund Aufhebung erheblich unwirtschaftlicher Ausschreibungsergebnisse und erneuter Ausschreibung auf Grundlage von Planungsvereinfachungen,
b) Mehraufwand Gründung Tiefbau Werkhof,
c) Corona-pandemiebedingter Lieferengpässe und Personalausfälle (Hauptbauzeit 2020 – 2022 vollständig während Pandemie).
Die Wiedereinzüge erfolgen seit Juli 2023, die öffentliche Inbetriebnahme ab Mitte September 2023. Teil-Inbetriebnahmen (zwei Werkstätten und Gastro-Garten) sind bereits erfolgt.
2e. Planungsanpassungen
Im Rahmen der verschiedenen Kostensteuerungsschritte sind einzelne Planungsinhalte vereinfacht worden, siehe auch Benennung der Einsparungen unter Punkt 2b. Eine grundlegende Veränderung der unter Punkt 1 formulierten Sanierungsziele bzw. des Planungs- und Bauziels ist jedoch nicht notwendig geworden.
| ÖÖ 11 e l l a h t s n u K f o h u a B n e t r a g r u t l u K n e rt a g r s u u ult a K h mit r e A t l B s n 3 . ü K A B . 1 A B . 2 | |||
|---|---|---|---|
| 0 1100 20 30 Meter Maßstab 1:1000 | N | Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg vom 14.03.2016 Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. | |
| Königstr. 93 - Künstlerhaus Lageplan |
Planungs-/Kostendaten 5.2.4 nach DIN 276/277 Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL) hier: Objektplan / Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL)
| Bezeichnung des Vorhabens: Königstraße 93 - Künstlerhaus / Generalsanierung 3.BA | MIP: 2018 ff. | MIP Nr.: 437 | Bauaufgabe: Denkmalschutz Neubau Altbau / Sanierung | energetischer Standard: Passivhaus EneV plus: | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| plus: | ||||||
| Hinweis: Wg. besserer Nachvollziehbarkeit zum OP, sind Netto-Werte eingetragen. | ||||||
| 1. Kostendaten | ||||||
| KG 100 Grundstück | ||||||
| KG 200 Herrichten und Erschließen | ||||||
| Herrichten und Erschließen ohne Abbruch, Altlasten KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung | ||||||
| KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen | ||||||
| KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 370 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion | ||||||
| KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen | ||||||
| KG 410 Abwasser, Wasser, Gas KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Lufttechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen KG 450 Fernmeldeanlagen KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen KG 480 Gebäudeautomation KG 490 Sonstige technische Anlagen | ||||||
| Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400) | ||||||
| KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke | ||||||
| KG 700 Baunebenkosten (ohne BVK) | ||||||
| Baunebenkosten ohne Interim | ||||||
| Gesamtkosten netto / ohne BVK | ||||||
| Mischsteuersatz ca. 13% | ||||||
| Gesamtkosten brutto / ohne BVK | ||||||
| BVK (7,2% von Gesamt netto) | ||||||
| Interimskosten | ||||||
| Gesamtbaukosten (GBK) brutto, inkl. BVK |
| Kostenanteil in % der Gesamtbaukosten Baunebenkost Herrichten en (ohne BVK) und 18% Erschließen Grundstück 2% 0% Ausstattung und Kunstwerke 7% 3% Bauwerk - Baukonstrukti Bauwerk - onen Technische 46% Anlagen 21% Außenanlage n 3% | |
|---|---|
| 87,7% |
0,00
587.500,00
0,0%
3,3%
0,0%
2,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
742.864,13
848.981,04
4.800.000,00
4,2%
4,8%
27,2%
2,5%
2,8%
16,0%
3.198.287,70
27.800.428,87
1 4 Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2
| 2. Kostenrichtwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezug: Gesamtkosten netto / ohne BVK ! KG | Bezug | Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 12053796,00 5569000,00 4123,781905,23 1772,62818,97 393,00181,57 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR | ||||
| pro qm NF in EUR | pro qm BGF in EUR | pro cbm BRI in EUR | pro Nutzeinheit in EUR | |||
| Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten (mit Interim) KG 700 Baunebenkosten (ohne Interim) | 10292,09 | 3617,96 | 980,85 | 30083783,04 | ||
| 10292,09 | 4424,09 | 980,85 | 30083783,04 | |||
| 200,99 | 86,40 | 19,15 | 587500,00 | |||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| 4123,78 | 1772,62 | 393,00 | 12053796,00 | |||
| 1905,23 | 818,97 | 181,57 | 5569000,00 | |||
| 6029,01 | 2591,59 | 574,58 | 17622796,00 | |||
| 254,14 | 109,24 | 24,22 | 742864,13 | |||
| 290,45 | 124,85 | 27,68 | 848981,04 | |||
| 1642,15 | 705,88 | 156,50 | 4800000,00 | |||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Planungsdaten | |||
|---|---|---|---|
| a. Fläche des Grundstückes Bebaute Grundstücksfläche +Unbebaute Grundstücksfläche | %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BGSF #DIV/0! UGSF + #DIV/0! GSF = 0,00 #DIV/0! "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 0,00 + 0,00 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NF = 2.923,00 43,0% 2.923,00 TF + 558,00 19,1% 8,2% 5 58,00 VF + 1.183,00 40,5% 17,4% 1.183,00 NGF = 4.664,00 159,6% 68,6% 4.664,00 KGF + 2.379,00 81,4% 35,0% 2.379,00 BGF = 6.800,00 232,6% 6.800,00 in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI 30.671,00 10,49 4,51 30.671,00 Bezeichnung NE Künstlerhaus Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) 1 2 .923,00 6 .800,00 in qm A/BRI Außenhüllfläche - | Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche Nutzungsfläc 34% he (NuF) 41% Verkehrsfläch e (VF) 17% technische Funktionsfläc he 8% | |
| =Grundstücksfläche | |||
| bei vorliegendem Bauvorhaben ist die Betrachtung der Grundstücksfläche unerheblich. Die für den 3.BA zu betrachtende Grundfläche des Hochbaus beträgt ca. 1.300 m² (+ca. 200 m² Grundfläche Neubau Zentralcafe), die Grundfläche des Kulturgartens ca. 900m². | |||
| b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) +nicht förderfähige Flächen | |||
| bei dem hier vorliegenden Bauvorhaben (Bauen im Bestand, Denkmalschutz) ist die Betrachtung der NuF/TF/VF für wirtschaftl.Betrachtungen nicht zielführend | |||
| =Nutzungsfläche (NuF) | |||
| +technische Funktionsfläche +Verkehrsfläche (VF) | |||
| =Netto-Grundfläche | |||
| +Konstruktions-Grundfläche | |||
| =Brutto-Grundfläche (ohne Kulturgarten) | |||
| c. | Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt (ohne Kulturgarten) | ||
| d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.) | |||
| e. Kompaktheit des Gebäudes | |||
| Außenhüllfläche Bestand, kaum bauliche Eingriffe durch BV |
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2.923,00
558,00
1.183,00
4.664,00
2.379,00
6.800,00
19,1%
40,5%
159,6%
81,4%
232,6%
43,0%
8,2%
17,4%
68,6%
35,0%
2.923,00
5 58,00 1.183,00
4.664,00
2.379,00
6.800,00
Nürnberg, den 19.06.2023 Abteilung Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/Kultur Anke Seitz -1549
1 5 Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2
Beschlussvorlage UB/009/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Bau- und Vergabeausschuss 27.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
U-Bahn Nürnberg / Fürth
hier: Objektplan für den Vollausbau der Zutrittskontrolle in den U-Bahnanlagen
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung
Sachverhalt (kurz):
Das U-Bahn Netz ist seit 2017 als Kritische Infrastruktur eingestuft. Die aktuelle Zugangskontrolle des Betreibers (VAG) wird über eine mechanische Schließanlage sichergestellt. Bei dem sehr hohem Bestand an Zugangsschlüsseln (ca. 6000) ist das Risiko eines unberechtigten Zugangs nicht unerheblich.
Durch das Nachrüsten einer elektronischen Zutrittskontrolle kann eine personalisierte Vergabe bzw. Entzug von Rechten erfolgen. Das Projekt ZuKo Vollausbau beinhaltet einen großflächigen Ausbau der elektronischen Zutrittskontrolle im Bereich der U-Bahn.
Auf die Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 6.241.784 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 6.241.784 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UB/009/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit wurden berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VAG
Ref.I/II-Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UB/009/2023
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Objektplan für den Vollausbau der Zutrittskontrolle in den U-Bahnanlagen Nürnberg / Fürth (nur Anteil Nürnberg) in Höhe von 6.241.784 Euro Gesamtkosten.
Davon sind gemäß der Sachverhaltsdarstellung.4.799.570 Euro Einnahmeerwartung und 1.442.214 Euro Eigenanteil.
Übersicht
(Der Sachverhalt ist aus Gründen der Sicherung der kritischen Infrastruktur stark gekürzt)
1.1. Ausgangssituation Das U-Bahn Liniennetz der VAG umfasst derzeit 49 Bahnhöfe der U-Bahnlinien U1, U2 und U3 in Nürnberg und Fürth sowie das Parkhaus Herrenhütte. Dabei beläuft sich die ungefähre Anzahl von Zugängen (Tür, Tor, Bahnsteigabschlusstür etc.) auf 2.000, wovon aktuell etwa 250 mit einer elektronischen Zutrittskontrolle (ZuKo) ausgerüstet sind. Alle übrigen Türen sind i.d.R. mit mechanischen Schließzylindern ausgestattet. Da sich der aktuelle Bestand an Zugangsschlüsseln im Bereich der U-Bahn auf ca. 6.000 Stück beläuft, ist eine sehr umfangreiche Organisation und Verwaltung dieser notwendig. Das Risiko einer unberechtigten Öffnung durch verloren gegangen Zugangsschlüssel ist nicht von der Hand zu weisen. Eine elektronische Zutrittskontrolle hingegen ermöglicht die personalisierte Vergabe (sowie auch den Entzug) von Rechten, welche zentral und beinah in Echtzeit stattfinden kann.
Das Projekt ZuKo Vollausbau beinhaltet einen großflächigen Ausbau der elektronischen Zutrittskontrolle im Bereich der U-Bahn. Andere Betriebsgebäude werden innerhalb dieses Projekts nicht betrachtet. 1.2. Bestandssystem Das Bestandssystem der elektronischen Zutrittskontrolle umfasst verschiedene zentral organisierte IT-Systeme sowie die dezentral vor Ort befindliche Hardware. 1.3. KRITIS „Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“1 Die VAG als zentraler Verkehrsdienstleister der Metropolregion Nürnberg/Fürth ist seit 2017 als Kritische Infrastruktur nach BSI-KritisV eingestuft. Dies hat zur Folge, dass die VAG nach §8a BSI-Gesetz Vorkehrungen treffen muss, um die Funktionssicherheit der eingesetzten IT-Systeme durch Mindestsicherheitsstandards (Stand der Technik) sicherzustellen. Diese Mindeststandards werden innerhalb der VAG durch VDV440/VDV4400 definiert und bilden somit die Grundlage des Handelns. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Standards kommt es alle zwei Jahre zu einer Auditierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Während des erstmaligen Audit im Jahr 2019 wurde eine schwerwiegende/erhebliche Abweichung im Zusammenhang mit dem nicht eindeutig nachvollziehbaren Umlauf an Zutrittsschlüsseln festgestellt. Dieser Mangel wird durch eine elektronische Zutrittskontrolle mit 2-Faktor-Authentifizierung abgestellt werden. Somit sind die Räumlichkeiten mit Kritis-relevanter IT-Infrastruktur besonders abgesichert.
1 https://www.kritis.bund.de
2. Planung
2.1. Projektaufteilung Aufgrund des umfangreichen Ausbaus über alle Bahnhöfe des U-Bahn Netzes hinweg, wurde im Vorfeld ein umzusetzender gemeinsamer Standard zwischen der Stadt Nürnberg sowie der infra fürth verkehr gmbh und der VAG besprochen. Ausschreibung, Beauftragung sowie auch die Beantragung von Zuwendungen erfolgt zentral durch die Stadt Nürnberg (U-Bahnbauamt). Die VAG agiert in dieser Konstellation als Dienstleister für die Städte und realisiert das Projekt. Die Verrechnung aller Aufwände sowie anfallender Kosten für die Neubeschaffung erfolgt nach den derzeit gültigen U-Bahnverträgen zwischen den drei Parteien. 2.2. Ergebnis der Planung Das Ergebnis der Planung spiegelt die Summe von ca. 2.000 möglichen Zugängen innerhalb der U-Bahn, welche mit einer elektronischen Zutrittskontrolle ausgerüstet werden könnten, wieder.
Insgesamt wurde die Anzahl an auszubauenden Räumen bzw. Zugängen von ca. 2000 auf ca. 800 reduziert. Aufgrund von Raumumwandlungen, weiteren Sanierungsmaßnahmen o.ä. kann sich die Anzahl der auszubauenden Räume innerhalb der langen Projektlaufzeit von ca. 6 Jahren noch verändern, weshalb mit einer geringen Varianz der Angaben zu rechnen ist.
Als Grundlage für die spätere Ausschreibung und zur besseren Übersicht des Gesamtprojekts wurde von jedem Bahnhof ein entsprechender Plan erstellt, welcher den genauen Umfang und die Lokation der entsprechenden Räume enthält.
3. Beschreibung der Maßnahme
Wie eingangs dargestellt wird innerhalb der Maßnahme keine Änderung der im Hintergrund befindlichen IT-Infrastruktur umgesetzt. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Zutrittskontrolle innerhalb der U-Bahnhöfe. Dazu sind neben der eigentlichen Hardware auch die Schaffung der baulichen Voraussetzungen sowie die Integration ins Bestandssystem notwendig. 3.1. Zutrittskontrolle In den Bereich Zutrittskontrolle fallen alle Komponenten, die direkt mit der Absicherung der Tür in Zusammenhang stehen. Die Kernkomponente ist dabei natürlich der Zutrittscontroller, welcher im Fall des berechtigten Zutritts die Freigabe erteilt. Der Kartenleser im direkten Umfeld Tür liest die dafür notwendigen Daten des Multifunktionalen Dienstausweis der VAG aus. Elektronik / Infrastruktur Für den Betrieb der Zutrittskontrolle muss auch die entsprechende Verkabelung bereitgestellt werden. Für den Anschluss an das VAG-Netzwerk werden die bestehenden Strukturen bestmöglich genutzt. An hoch ausgelasteten Punkten ist es ggf. notwendig zusätzliche Switche zur Kapazitätserhöhung zu beschaffen. Bau & Türerneuerung
Als generelle bauliche Maßnahmen sind notwendige Durchbrüche wie auch das Öffnen und Schließen von Brandschotts Bestandteil der Maßnahme.
Soweit möglich werden bestehende Türen für den Einsatz einer elektronischen Zutrittskontrolle umgerüstet. Somit kann ein Austausch von Türen bestmöglich vermieden werden. Sollte es sich bei der auszurüstenden Tür um eine Brandschutztür handeln, welche nicht bereits für den Einbau einer ZuKo vorgerüstet ist, muss ein kompletter Türtausch erfolgen. Eine Umrüstung ist nicht möglich, da es dabei zum Anbohren der Tür kommt, wodurch die Zulassung als Brandschutztür erlischt.
4. Mehrwert des ZuKo Vollausbau
Das Projekt ZuKo Vollausbau dient der deutlichen Erhöhung der allgemeinen Sicherheit (Betriebssicherheit, Personensicherheit etc.) und der Erfüllung der Anforderungen der KritisV in Bezug auf die IT-Sicherheit innerhalb der U-Bahn. Durch den gezielten Einsatz der elektronischen Zutrittskontrolle ist ein unbemerkter und unerlaubter Zutritt zu geschützten Räumen nicht mehr möglich. Weiter ist auch die Nachvollziehbarkeit des Zutritts gegeben, wodurch i.d.R. ermittelt werden kann, wer wann Zutritt zum entsprechenden Raum hatte. Dies stellt v.a. im Bereich der Täterermittlung ein wichtiges Merkmal dar. Durch die Möglichkeit einer 2-Faktor- Authentifizierung wird eine weitaus höhere Sicherheit erzielt, als es mit einem einfachen Schlüssel möglich ist. Der reine Verlust eines Schlüssels oder des Dienstausweises der VAG würde in diesem Fall nicht mehr ausreichen um ein mögliches Zutrittsrisiko zu erzeugen. Durch das zentrale Verwalten von Zutrittsrechten können diese z.B. im Falle des betrieblichen Ausscheidens eines Mitarbeitenden auch zeitnah entzogen werden.
Übergeordnete Zielstellung ist die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. der Betriebspflicht nach PBefG einschließlich einer Abwendung von Gefahren für die Betriebssicherheit sowie von Schadensereignissen. Das Risiko umfangreicher Ausfälle u.a. durch gezielte Sabotageakte, aber auch Vandalismus, wird deutlich gesenkt. Gesamtkostenzusammenstellung
Euro
zuwendungsfähige Nettokosten
ZuKo 1.685.253 € Elektrik 2.145.257 € Bau 2.086.040 € Integration Bestandssystem 99.750 € Bauverwaltungskosten 0 € Planungskosten 145.594 € Zwischensumme 6.161.894 € Unvorhergesehenes und Preiserhöhungen 601.630 € Gesamtsumme 6.763.524 €
5. Finanzierung
Für diese Maßnahme wurde am 13.01.2023 ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Mit Bescheid vom 05.06.2023 wurde der Zuwendungsantrag bewilligt. Der Fördersatz nach BayGVFG wurde dabei zum 1.März 2023 von bisher 50% auf neu 75% für die zuwendungsfähigen Kosten angehoben. Zusätzlich wird diese Maßnahme noch nach BayÖPNVG mit einem Fördersatz von 10% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Somit ergeben sich voraussichtlich folgende Kostenanteile:
Gesamtkosten der Maßnahme: 8.326.415 €
Höhe der beantragten zuwendungsfähigen Kosten 6.763.524 €
Vorteilsausgleich (laut Bescheid vom 05.06.2023) -30.353 €
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten 6.733.171 €
Höhe der Finanzhilfe nach dem BayGVFG (75%) 5.049.870 €
Höhe der Finanzhilfe nach dem BayÖPNVG (10%) 673.317 €
Eigenanteil (Gesamtkosten abzgl. Finanzhilfen) 2.603.228 €
Davon entfallen auf
Gesamtkosten Zuwendungen Eigenanteil
Stadt Nürnberg 6.241.784 € 4.799.570 € 1.442.214 €
VAG 881.245 € 881.245 €
infra fürth verkehr gmbh 1.203.386 € 923.625 € 279.761 €
Die Finanzierung erfolgt über die Erneuerungspauschale. Es ist vorgesehen im Rahmen der MIP-Fortschreibung einen Einzelansatz zu generieren.
6. Zeitplan
Die Ausschreibung soll im 3. Quartal 2023 und der Baubeginn im Frühjahr 2024 erfolgen.