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← Sitzung des Werkausschusses Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) (27.07.2023)

Entscheidungsvorlage

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Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

1. Allgemein

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) führt neben der Rechnungslegung und dem Jahresabschluss nach Handelsrecht eine Betriebsabrechnung zum Zweck der Vor- und Nachkalkulation für den Gebührenhaushalt Stadtentwässerung.

Die Betriebsabrechnung enthält kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen. Für den Eigenbetrieb zeigt sich folgendes Bild:

 Die Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Abschreibungssätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung entsprechen den Anforderungen des KAG für die kalkulatorischen Abschreibungen. Die Zuschüsse und Beiträge werden fristenkongruent zu dem damit finanzierten Anlagevermögen anteilig aufgelöst und direkt in der Kostenposition „Abschreibungen“ abgesetzt. Deshalb ergeben sich hier keine Veränderungen zu den Ist-Kosten des handelsrechtlichen Abschlusses.

 Der kalkulatorische Zinssatz wird für die Betriebsabrechnung des Eigenbetriebes gesondert ermittelt. Der durch Beiträge und Zuwendungen aufgebrachte Kapitalanteil bleibt außer Betracht. Der Ansatz eines festen kalkulatorischen Zinssatzes verstetigt die variablen Finanzierungsbestandteile und stellt sicher, dass der langfristige durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des SUN erwirtschaftet wird. Hier ergeben sich deshalb Differenzen zum handelsrechtlichen Abschluss. Für den Bemessungszeitraum ab 2012 wurde die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 4,75 % p.a. auf 4,50 % p.a. beschlossen und bis 2023 unverändert angewandt. Die Vorgaben des Art. 8 Absatz 3 KAG sind damit berücksichtigt.

Die Überleitung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2019 bis 2022 zum Jahresergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, ergibt sich wie folgt:

Überleitungsrechnung (in TEUR) SUN Gesamt 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 12.518 8.077 10.654 13.630
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze: s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) Bruttoabschreibung für Abnutzung Nettoabschreibung 5.008 -24.228 -19.220 4.966 -24.183 -19.217 4.880 -23.365 -18.485 4.863 -23.524 -18.661
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -6.703 -6.408 -5.547 -3.226
andere nicht gebührenfähige Ansätze -102 -4.841 -3.556 -2.725
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze Nettoabschreibung Zinskosten auf Anlagevermögen Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge -19.220 -23.471 6.001 -19.217 -23.447 5.919 -18.485 -23.328 5.798 -18.661 -23.500 5.724
Nettozinskosten -17.470 -17.528 -17.530 -17.776
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.853 1.798 2.227 1.805
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) Ergebnisübertrag (KAG) kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0

2. Entwicklung der Kosten und Erlöse

des Bemessungszeitraumes 2020 bis 2023

Der Bemessungszeitraum 2016 bis 2019 schloss mit einer Überdeckung von insgesamt 56.624 TEUR (Prognose in der Vorkalkulation 55.700 TEUR). Die Überdeckung wurde als Ergebnisvortrag in die laufende Kalkulationsperiode 2020 bis 2023 übernommen.

Auf Basis der Betriebsabrechnungen der Jahre 2020 bis 2022 und der Prognoserechnung 2023 zeigen sich - ohne Berücksichtigung der Gebührenerstattungsrückstellung - folgende Werte für den laufenden Bemessungszeitraum:

SUN

Abwassergebühr (EUR/m³) Frischwassermengen (m³ x 1.000) Grundwassereinleitungsgebühr (EUR/m³) Wassermengen (m³ x 1.000) Niederschlagswassergebühr (EUR/m²) Versiegelte Flächen (m² x 1.000)

Abwassereinleitungsgebühren Niederschlagswassergebühren Grundwassereinleitung Starkverschmutzerzuschlag Straßenentwässerung sonstige Erlöse/Erträge Untersuchungsgebühren/Kostenerstattungen U

Summe Erlöse/Erträge

weitere Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen Nebenerträge (sonstiges) Auflösung von Sonderposten Wertberichtigungen (ohne Rückst.)

Summe Erlöse/Erträge

Personalkosten Sachkosten Abschreibungen Zinsen

Summe Kostenstellenkosten (I)

weitere Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen Nebenerträge/ sonstige Erträge Wertberichtigungen (ohne Rückst.)

Summe Kosten (Kostenstellenkosten III)

Steuern vom Eink. und vom Ertrag

Jahresergebnis

Überschuss aus Vorperiode

Übertrag Jahresergebnis

Kumuliertes Ergebnis

mitlaufende Kalkulation 2020 - 2023
2020 IST 2021 IST 2022 IST 2023 Prognose Summe 2020 - 2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
115.963 2.056 114.775
1,67 1,67 1,67 1,67
30.077 29.628 28.278 27.980
0,40 0,40 0,40 0,40
278 740 638 400
0,43 0,43 0,43 0,43
29.053 28.577 28.633 28.512
50.229 12.493 111 887 10.583 3.465 2.960 49.478 12.288 296 1.004 10.481 4.135 3.062 47.225 12.312 255 472 11.042 4.981 3.415 46.727 12.260 160 500 10.500 4.305 3.264 193.659 49.353 822 2.863 42.606 16.886 12.701
80.728 80.744 79.702 77.716 318.890
1.007 2.621 217 4.966 9 1.105 3.565 169 4.880 13 995 3.398 306 4.863 5 1.000 3.150 252 4.814 0 4.107 12.734 944 19.523 27
89.548 90.476 89.269 86.932 356.198
-28.211 -29.374 -19.217 -17.529 -29.775 -34.770 -18.485 -17.530 -29.234 -33.212 -18.661 -17.776 -30.854 -35.000 -18.786 -17.800 -118.074 -132.356 -75.149 -70.635
-94.331 -100.560 -98.883 -102.440 -396.214
1.007 2.621 217 9 1.105 3.565 169 13 995 3.398 306 5 1.000 3.150 252 0 4.107 12.734 944 27
-90.477 -95.708 -94.179 -98.038 -378.402
0
-9.749 -14.964 -14.477 -20.322 -59.512
56.624
46.875 31.911 17.434 -2.888

3. Auflösung der Gebührenerstattungsrückstellung

Die Auflösung der Gebührenerstattungsrückstellung konnte im Kalkulationszeitraum 2019 – 2023 vollständig abgeschlossen werden. Damit entfällt die Grundlage für die vorübergehend abgesenkten sehr niedrigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren. Die Überdeckung von insgesamt 56.624 TEUR 2018 war durch nicht eingetretene Planungsprognosen, insbesondere wegen äußerst geringer Investitionen in die Klärwerke sowie ebenso anhaltend rückläufiger Instandhaltungen im Kalkulationszeitraum 2015 – 2018 entstanden. Die stetig sinkenden Restbuchwerte belegten den erheblichen Investitionsstau, der nun seit 2020 nachhaltig aufgelöst wird. Hinzu kommen erhebliche Kostensteigerungen beim Bezug von Energie, Chemikalien, Bauleistungen, handwerklichen Leistungen und die Tarifsteigerungen für 2023 und 2024. Eine Erhöhung der Abwassergebühren ist deshalb erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Abwasserableitung und der Abwasserreinigung nachhaltig zu gewährleisten.

Abbildung 1

4. Voraussichtliche Entwicklung der Kosten und Erlöse

des Bemessungszeitraumes 2024 bis 2027

Die erforderlichen kostendeckenden Gebühren berechnen sich aus den Kosten für Schmutzwasserbehandlung und Niederschlagswasserbehandlung, nach Abzug anderer Erlöse und unter Berücksichtigung der Kostenunterdeckung des vorhergehenden Bemessungszeitraumes 2020 bis 2023. Die Entwicklung der Kosten der Werkbereiche des SUN und deren Aufteilung nach der Verursachung hinsichtlich Schmutzwasserbehandlung, Niederschlagswasserbehandlung, Umweltanalytik und sonstiger Leistungen zeigen sich wie folgt:

Gebührenkalkulation

Werkbereich Stadtentwässerung Werkbereich Umweltanalytik Kaufmännischer Bereich

Summe Werkbereichskosten

weitere Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen Nebenerträge incl. WB

Summe Kosten

davon: Schmutzwasserbehandlung Niederschlagswasserbehandlung Umweltanalytik sonst. Leistungen

2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan
TEUR TEUR TEUR TEUR
-91.707 -6.219 -9.647 -93.985 -6.374 -9.887 -95.568 -6.481 -10.053 -97.168 -6.589 -10.221
-107.572 -110.245 -112.102 -113.978
905 3.150 152 905 3.150 152 905 3.150 152 905 3.150 152
-103.365 -106.038 -107.895 -109.771
-67.973 -30.606 -4.352 -434 -69.731 -31.398 -4.464 -445 -70.952 -31.948 -4.542 -453 -72.007 -32.675 -4.621 -467
-103.365 -106.038 -107.895 -109.771

Summe 2024 - 2027

TEUR

-378.428 -25.663 -39.808

-443.897

3.620 12.600 608

-427.069

-280.663 -126.627 -17.980 -1.800

-427.069

Um Planungssicherheit für den Gebührenzahler zu erreichen, wird für die aktuelle Gebührenkalkulation wieder ein Bemessungszeitraum von 4 Jahren (2024 bis einschließlich 2027) festgelegt. Für den Bemessungszeitraum wurde, wie in der aktuellen Kalkulationsperiode, ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,50 % zugrundegelegt.

a. Schmutzwassergebühren

Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage „veranlagte Frischwassermenge“ wird von jährlich gleichbleibenden Mengen während der Kalkulationsperiode aus (siehe letzte Zeile nachfolgender Tabelle) ausgegangen. Die Wassermenge ist in der laufenden Kalkulationsperiode stetig rückläufig. In der Vorkalkulation 2020 – 2023 wurde von insgesamt 118.000 TSDm³ (Vorperiode 2016 – 2019: IST: 120.807 TSDm³) ausgegangen. Jetzt werden für die laufende Periode nur von voraussichtlich 115.963 TSDm³ zugrunde gelegt und wird für die Kalkulationsperiode 2024

Unter den gegebenen Planungsprämissen und der eingerechneten Unterdeckung aus den Vorjahren von 2,9 Mio. EUR kann mit dem vorgeschlagenen Gebührensatz von 2,42 EUR/m³ ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.

Gebührenkalkulation

2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan
TEUR TEUR TEUR TEUR

Summe 2024 - 2027

TEUR

0 0 0

a. Schmutzwasserbehandlung Kosten der Schmutzwasserbehandlung abzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren abzügl. sonstige Entgelte

abzgl. Starkverschmutzerzuschlag

Nettokosten Schmutzwasserbehandlung

Schmutzwassergebühren

Kostenträgerergebnis

Veranlagte Wassermengen (m³*1.000)

Kosten je m³ (EUR/m³)

-67.973 -69.731 2.688 500 -70.952 2.688 500 -72.007 2.690 500 -280.663 -2.650 10.752 2.000 -270.560
-2.650
2.688 500
-67.435 -66.543 -67.764 -68.818
67.640 67.640 67.640 67.640 270.560
205 1.097 -124 -1.178 0
27.950 27.950 27.950 27.950 111.800
2,42

Anteil

b. Niederschlagswassergebühren

Bei der Niederschlagswassergebühr wird von keiner gravierenden Veränderung der am Kanal angeschlossenen Flächen ausgegangen (siehe letzte Zeile nachfolgender Tabelle). Die Fläche entspricht der, in der Vorauskalkulation angenommenen Fläche und spiegelt die erzielten Ist- Werte vorsichtig. Unter den gegebenen Planungsprämissen, der eingerechneten Überdeckung aus den Vorjahren von 3,4 Mio. EUR und mit dem vorgeschlagenen Gebührensatz von 0,60 EUR/m³ kann bei der Niederschlagswasserbehandlung ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.

Gebührenkalkulation

2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan
TEUR TEUR TEUR TEUR

Summe 2024 - 2027

TEUR

0 0 0

b. Niederschlagswasserbehandlung Kosten der Niederschlagswasserbehandlung zuzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren abzügl. Straßenentwässerungsanteil

abzügl Einleitungsgebühr Grundwasser

abzügl. sonstige Entgelte

Nettokosten der Niederschlagswasserbehandlung

Niederschlagswassergebühren

Kostenträgerergebnis

Veranlagte Flächen (m²*1.000)

Kosten je m² (EUR/m²)

-30.606 -31.398 11.500 220 2.063 -31.948 11.500 220 2.063 -32.675 11.500 220 2.063 -126.627 3.397 45.700 880 8.250
3.397
11.200 220 2.063
-13.726 -17.615 -18.165 -18.893 -68.400
17.100 17.100 17.100 17.100 68.400
3.374 -515 -1.065 -1.793 0
28.500 28.500 28.500 28.500 114.000
0,60

100

c. Weitere Leistungsbereiche

Die weiteren Leistungsbereiche, insbesondere die Umweltanalytik, werden innerhalb des Kalkulationszeitraumes kostendeckend geführt.

Gebührenkalkulation

2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan
TEUR TEUR TEUR TEUR

Summe 2024 - 2027

TEUR

0 0 0

c. Umweltanalytik Kosten der Leistungserbringung abzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren

Deckung durch akt. Eigenleistung/sonst.Entgelte

Untersuchungsgebühren/Kostenerstattungen

Kostenträgerergebnis

-4.352 -4.464 0 -4.542 0 -4.621 0 -17.980 -5.295
-5.295
-9.647 -4.464 -4.542 -4.621 -23.275
5.814 5.814 5.814 5.833 23.275
-3.833 1.350 1.272 1.212 0

d. sonst. Leistungen Kosten der Leistungserbringung abzügl. anteilige Überdeckung aus Vorjahren

sonst. Leistungen

sonst. Entgelte

Kostenträgerergebnis

-434 -445 0 -453 0 -467 0 -1.800 1.659 -140 140
1.659
1.225 -445 -453 -467
35 35 35 35
1.260 -410 -418 -432 0

Im Bereich der Umweltanalytik konnte ein ausgeglichenes Ergebnis nur dadurch erzielt werden, dass fiktive Einnahmen in Höhe von 2.550 TEUR jährlich unterstellt wurden. Der städtische Zuschuss wurde auf der Grundlage der Zahlen von 2006 berechnet. Er betrug damals 1.839

TEUR. Er wurde innerhalb von 3 Jahren nach der Fusion mit SUN auf 1.764 TEUR abgeschmolzen und seitdem unverändert gelassen. Mindestens seit 2017 sind negative handelsrechtliche Ergebnisse deutlich. Im Jahr 2020 überstiegen sie erstmals die Millionengrenze und es wurde eine externe Organisationsuntersuchung für diesen Bereich auf den Weg gebracht.

Die hier fiktiv unterstellten Einnahmen sollen im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse aus der Untersuchung entweder als Einnahmenmehrung oder als Kostenminderung umgesetzt werden.

5. Festlegung der Gebühren zur Abwasserbehandlung

Für die Kalkulationsperiode 2024 - 2027 sind folgende Abwassergebühren eingeplant:

a. Schmutzwassergebühr 2,42 EUR/m³ auf der Basis der veranlagten Frischwassermenge,

b. Niederschlagswassergebühr 0,60 EUR/m² pro Jahr, auf der Basis der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen.

Auf Grundlage dieser Berechnungen schlägt die Werkleitung des SUN vor, die Schmutzwasserwassergebühr auf 2,42 € und die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 EUR und die Grundwassereinleitungsgebühr auf 0,56 EUR anzuheben.

Auf dieser Grundlage zeigt sich folgende Entwicklung der Erlöse und Kosten:

SUN

Abwassergebühr (EUR/m³) Frischwassermengen (m³ x 1.000) Grundwassereinleitungsgebühr (EUR/m³) Wassermengen (m³ x 1.000) Niederschlagswassergebühr (EUR/m²) Versiegelte Flächen (m² x 1.000)

Abwassereinleitungsgebühren Niederschlagswassergebühren Grundwassereinleitung Starkverschmutzerzuschlag Straßenentwässerung sonstige Erlöse/Erträge Untersuchungsgebühren/Kostenerstattungen U

Summe Erlöse/Erträge

weitere Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen Nebenerträge (sonstiges) Auflösung von Sonderposten Wertberichtigungen (ohne Rückst.)

Summe Erlöse/Erträge

Personalkosten Sachkosten Abschreibungen Zinsen

Summe Kostenstellenkosten (I)

weitere Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen Nebenerträge/ sonstige Erträge Wertberichtigungen (ohne Rückst.)

Summe Kosten (Kostenstellenkosten III)

Steuern vom Eink. und vom Ertrag

Jahresergebnis

Überschuss aus Vorperiode

Übertrag Jahresergebnis

Kumuliertes Ergebnis

Vorkalkulation 2024 - 2027
2024 Vorschau 2025 Vorschau 2026 Vorschau 2027 Vorschau Summe 2024 - 2027
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
111.800 1.600 114.000
2,42 2,42 2,42 2,42
27.950 27.950 27.950 27.950
0,56 0,56 0,56 0,56
400 400 400 400
0,60 0,60 0,60 0,60
28.500 28.500 28.500 28.500
67.640 17.100 220 500 11.200 4.785 5.814 67.640 17.100 220 500 11.500 4.785 5.814 67.640 17.100 220 500 11.500 4.785 5.814 67.640 17.100 220 500 11.500 4.787 5.833 270.560 68.400 880 2.000 45.700 19.142 23.275
107.259 107.559 107.559 107.580 429.957
905 3.150 152 4.728 0 905 3.150 152 4.555 0 905 3.150 152 4.298 0 905 3.150 152 4.222 0 3.620 12.600 608 17.803 0
116.194 116.321 116.064 116.009 464.588
-32.800 -36.900 -19.772 -18.100 -34.600 -37.400 -20.145 -18.100 -35.700 -37.900 -20.402 -18.100 -36.500 -38.600 -20.778 -18.100 -139.600 -150.800 -81.097 -72.400
-107.572 -110.245 -112.102 -113.978 -293.086
905 3.150 152 0 905 3.150 152 0 905 3.150 152 0 905 3.150 152 0 3.620 12.600 608 0
-103.365 -106.038 -107.895 -109.771 -427.069
0
3.894 1.521 -336 -2.191 2.888
-2.888
1.006 2.527 2.191 0

Am Ende des zugrundegelegten Bemessungszeitraumes (2024 – 2027) ergibt sich voraussichtlich ein ausgeglichenes Ergebnis, sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch bei der Schmutzwasser- und bei der Niederschlagswassergebühr.


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