Beschlussvorlage SUN/031/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 27.07.2023 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Überprüfung der Abwassergebühren
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Die erforderlichen kostendeckenden Gebühren berechnen sich aus den Kosten für Schmutzwasserbehandlung und Niederschlagswasserbehandlung, nach Abzug anderer Erlöse und unter Berücksichtigung des Vortrags aus dem vorhergehenden Bemessungszeitraum 2020 bis 2023. Um Planungssicherheit für den Gebührenzahler zu erreichen, wird für die aktuelle Gebührenkalkulation wieder ein Bemessungszeitraum vom 4 Jahren (2024 bis einschließlich 2027) festgelegt. Im Gebührenkalkulationszeitraum 2020 – 2023 wurden insgesamt 56,6 Mio. Euro aus der Gebührenüberschussrückstellung an den Gebührenzahler vollständig zurückgegeben und es wird voraussichtlich ein negativer Vortrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro entstehen. Da außerdem mit erheblichen Kostensteigerungen (insbesondere Strom und Chemikalien) sowie leicht sinkenden Wassermengen zu rechnen ist, wird eine Anhebung der Gebühren erforderlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Gebühren gelten für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Beschlussvorschlag: SUN wird beauftragt, die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ab 2024 soll die Schmutzwassergebühr auf 2,42 Euro, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro und die Grundwassereinleitungsgebühr auf 0,56 Euro angehoben werden.