Referatfür
Umwelt und Gesundt Nr.:
Freie Allianz «- Nürnberg: ®
eingene: 15, Juni 2023 Wählerverein im Stadtrat
Herrn ©8 Marcus König
Rathausplatz 2
30403 Nürnberg
Verpackui
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am Mittwoch, 24. Mal, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Stadt Tübingen eine Anfang 2022 eingeführte Steuer auf Einwegverpackungen erheben darf. Dieses Urteii ‚hat Vorbildcharakter für ganz Deutschland. Schließlich betönt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung, dass Müllvermeidung auch auf lakaler Ebene cherste Prioritar habe, Dem Urteil nach werden kommunale Steuern, die Einwegverpackungen verteuern, durch die unions- und bundesrechtlichen Vorgaben zum Abfallrecht nicht ausgeschlossen.
Es stellt sich nun die Frage, ob eine gleichgeartete Satzung analog zum Tübinger Erfolgsmodell auch für Nürnberg denkbar ist. Nachdem schon die Toilettennutzung im öffentlichen Raum mit gut 1 Euro zu Buche schlägt, sollte ein der Größe der Stadt angemessener Betrag gewählt werden, So konnte die Stadt Nürnberg beispielsweise für Einweg- -Becher 1 Euro, -Lebensmittelverpackungen 1,50 Euro und - Großverpackungen (Pizzakartons etc.} 2 Euro als Gehühr verlangen.
Antrag:
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Die Stadtverwaltung wird um Prüfung geheten,'ob das Tübinger Modell einer Steuer auf Einwegverpacküungen auch für Nürnberg geeignet ist.
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Die Stadtverwaltung nennt einen Zeitrahmen, inrierhalb dessen diese.neue Verpackungsveratdnung in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
un ww; nn. a,
Jürgen Horst Dörfler Alexander Damm. Stadtrat Stachrat
nn
Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Harsı Dörfler, Dip. Betriebswirt FH Stagtrat Alsxander Damm, Apotheker/Fharm rat Büro der AG: Theresienstraßs 5. 80493 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr