Beschlussvorlage Ref.III/021/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 26.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verpackungssteuer
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag Freie Allianz für Nürnberg vom 26.05.2023 Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2023 Antrag SPD-Fraktion vom 20.06.2023
Sachverhalt:
Seit Januar 2022 gilt in der Stadt Tübingen eine Steuersatzung auf Einwegverpackungen. Die Steuererhebung war bisher ausgesetzt. Mit Urteil vom 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass die in Tübingen erhobene Verpackungssteuer im Wesentlichen rechtmäßig ist. Allerdings steht zum jetzigen Zeitpunkt noch die schriftliche Urteilsbegründung aus.
Nach dem Urteil steht die kommunale Verpackungssteuer als Lenkungssteuer nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Nach Angaben der Stadt Tübingen hat die Verpackungssteuer dazu geführt, dass subjektiv im Stadtbild das Müllaufkommen im öffentlichen Raum abgenommen hat. Vor diesem Hintergrund soll die Stadt Nürnberg ebenfalls, in Abstimmung mit anderen Städten mittels einheitlicher Vorgehensweise auf Landes-, bzw. Bundesebene, die Einführung einer kommunalen Einwegverpackungssteuer und eines Förderprogramms für Mehrwegverpackungen ergebnisoffen prüfen. Dabei ist insbesondere abzuwägen, ob die Erhebung einer solchen Steuer den zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechtfertigt. Diesbezüglich wird sich die Verwaltung mit den Nachbarstädten Erlangen, Fürth und Schwabach abstimmen und in den Gremien des Bayerischen und Deutschen Städtetags für eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich entsprechender Regelungen zur Vermeidung von Einwegverpackungen in den Städten werben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Steuerliche Einnahmen stehen Personal- und Sachaufwendungen für die Einführung und Abwicklung einer kommunalen Steuer gegenüberg.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Umfang von Auswirkungen auf den Stellenplan ist zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Einführung einer Verpackungssteuer kann grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt betreffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II, KaSt
BDR, 3. BM, WIF
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Auswirkungen einer Verpackungssteuer sowie
Unterstützungsoptionen von Mehrwegverpackungen in Nürnberg ergebnisoffen zu prüfen. In
die Betrachtung fließen dabei die Umsetzung einer einheitlichen Vorgehensweise auf Landes,-
bzw. Bundesebene, der Stand zugehöriger, aktueller Rechtsprechung sowie die
Verhältnismäßigkeit zwischen Wirtschaftlichkeit und konkreter Steuerungs- bzw.
Lenkungswirkung ein. Über die Ergebnisse berichtet die Verwaltung im Umweltausschuss.