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Präsentation zur Projektvorstellung

Anlage · 26.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

PV-Freiflächenanlage am Airport Nürnberg

Vorstellung des Projekts im Umweltausschuss der Stadt Nürnberg Am 26. Juli 2023

Abbildung 1

  1. Führungskräftedialog| 13.03.2017

Rahmenbedingungen

Klimaschutzziele:  Deutsche Flughäfen klimaneutral bis 2045 (65%-Ziel 2030, Basis 2010)  Nürnberg: Stadtverwaltung klimaneutral bis 2035 (inkl. Töchter)  Autarke Stromversorgung

Dringender Handlungsbedarf (trotz Umstellung 2017 auf Ökostrom)

 Umstellung Gebäudeklimatisierung  Steigender Bedarf wegen E-Mobiliät  Ausgleich Scope 3  CO -Restbudget der Stadt

 Eigenstrombedarf fast beliebig steigerbar

Maßnahmen:  Erstellung Digitaler Zwilling durch IfE Amberg  Identifikation / Bewertung nutzbarer Flächen für PV-Anlagen

Übersicht der Optionsflächen

Abbildung 2

Priorisierung

• Vorstellungstermin am 26.09.2022 bei Behördenvertretern und • am 27.10.2022 bei Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen • Umsetzung Freianlagen möglich im Rahmen des Eigenverbrauchs des Flughafens Festlegung der Rangfolge entsprechend Komplexität der Genehmigung: 1. Verfügbare Dachflächen (entsprechend Prüfergebnissen) 2. Freifläche Nord (innerhalb Flughafenzaun) 3. Freifläche Südwest (außerhalb Zaun, FNG-eigene Grundstücke) Ertragspotentiale:
Fläche Anlagenleistung kWp jährliche Stromerzeugung kWh/a CO2 Einsparung (t) Anteil am Gesamtbedarf 20 GWh/a
MSC (127) 270,7 256.369 154 1,3%
GFA3 (146) 136 129.356 78 0,6%
CCN2 (167+169) 159,8 152.275 91 0,8%
Halle A (206) 629,4 632.232 380 3,2%
Freifläche Nord 13985,9 13.923.534 8.349 70%
Freifläche Südwest 5670 5.644.716 3.384 28%

Dachfläche Mietwagenservice Centrum (127)

Beim Mietwagenservicecenter ist es notwendig, die Überdachung der oberen Parkebenen zu sanieren, da bei gewissen Witterungen milchig abtropfendes Aluminiumoxyd die aufbereiteten Mietwagen regelmäßig massiv verschmutzt. Im Zusammenhang mit der mittelfristig vorgesehenen Sanierung wäre dann eine PV-Fläche auf diesen Dächern relativ unkompliziert möglich.

Abbildung 3

Dachfläche Gepäckförderanlage 3 (146)

Das Dach der Gepäckförderhalle 3 (GFA3) hat zahlreiche Durchdringungen von Rauchabzugsanlagen, wodurch sich die nutzbare Fläche erheblich reduziert. Es handelt sich um ein ca. 20 Jahre altes sogenanntes Foliendach, auf dem nur ballastierte Anlagen mögliche sind. Gleichzeitig steht die Halle in unmittelbarer Nähe zu von Großflugzeugen genutzten Abstellpositionen, wodurch eine rechnerisch nicht norm-gerecht zu erfassende Jet Blast-Belastung auf diese Anlage nicht ausgeschlossen werden kann. Im Ergebnis ist der voraussichtliche Ertrag der möglichen Anlage (0,6%) so klein, dass eine weitere Planung einer Anlage auf der GFA3 nicht weiter verfolgt wird.

  1. Führungskräftedialog| 13.03.2017

Abbildung 4

Dachfläche Bürogebäude Cargo Center 2 (167+169)

Die Dächer der Bürogebäude des Cargo Center 2 sind zwischenzeitlich rund 20 Jahre alt. Aufgrund der dringenden Forderungen der dortigen Mieter wird aktuell eine Klimatisierung der Bürogebäude geplant, bei der es notwendig werden kann, dass Teile der Anlagentechnik auf dem Gebäude installiert werden müssen. Die resultierenden Restflächen reduzieren den ohnehin geringen Ertrag von 0,8% weiter, so dass auch diese Fläche nicht weiter betrachtet wird. .

Dachfläche Flugzeughalle A (206)

Die Dachkonstruktion der Halle A wurde durch den Einbau einer Strahlplattenheizung zusätzlich belastet. 2016 wurde dann ergänzend eine Personensicherungsanlage für Arbeiten auf Flugzeugen im Dachtragwerk installiert, was die letzten rechnerischen Reserven aufzehrte. Damit ist auf dem Dach der Halle A aus statischen Gründen die Installation einer PV-Anlage nicht mehr möglich.

Freifläche Nord

Mit den erstellten Konzeptunterlagen für diese Freifläche wurde am 09.02.2023 eine Bauvoranfrage zur Aufstellung einer PV-Anlage nördlich der Piste an das Luftamt Nordbayern gestellt. Inhaltlich wurde durch die Deutsche Flugsicherung GmbH und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geprüft, ob die Errichtung am vorgesehenen Standort möglich ist.

  1. Führungskräftedialog| 13.03.2017

Abbildung 5

Freifläche Nord

Am 28.04. erhielten wir vom Luftamt die Stellungnahmen der DFS und des BAF mit dem Ergebnis, dass dort keine grundsätzlichen Einwände gegen den Bau der Anlage gesehen werden, wenn Module mit matten Oberflächen realisiert werden. Die flugbetriebliche Blendungssituation wurde bereits im Vorgriff mit einem Sachverständigen beleuchtet und als lösbar eingestuft.

  1. Führungskräftedialog| 13.03.2017

Abbildung 6

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Sachstand Naturschutz

unterliegt die PV Anlage gemäß BayBO Art.1 (2) 1 nicht der Bayerischen Bauordnung.

zulässig sind, die dem Nutzungszweck „Flughafen“ dienen.

Auswirkungen in einen LBP (Text und Plan) zu beschreiben.

Abbildung 7

Abbildung 8

Grundlage für flughafeninterne Bauvorhaben.

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Sachstand Naturschutz

Nacherfassung zu Biotopflächen (§30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG) im Eingriffsbereich und späteren möglichen Ausgleichsbereichen.

Abbildung 9

Abbildung 10

sondern werden Mitte Juli 2023 erwartet.

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Sachstand Artenschutz

zur Hindernisbereinigung aus 2022 vor.

Abbildung 11

Rebhuhn (1 BP) und ggf. Braunkehlchen (2 BP oder Zuggäste) gesehen.

fachlich möglich.

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Zwangspunkt Ausgleich / Ökokonto Flughafen Nürnberg

einem Umfang von ca. 9,8 ha fachlich überplant (B-Plan Nr. 4300 „Flughafen“, „Vorfeld-West“, „Vorfelderweiterung“ und „Halle GFA3“).

Abbildung 12

Flächen ist erforderlich.

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Ökokonto Flughafen Nürnberg

welches die Umstellung auf eine gezielte Bewirtschaftung zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos als auch eine ökologische Aufwertung der Flughafenflächen vorsieht.

Abbildung 13

zukünftige (Bau-)Projekte, jedoch ohne einen konkreten Bezug und Umfang zu kennen.

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Ökokonto Flughafen Nürnberg

65 ha Ausgleichsflächen zugewiesen und festgesetzt.

entstanden im Laufe der letzten Jahre Biotopflächen nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.

nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eingriffs- und Ersatzmaßnahme beginnt, sondern schon lange vorher eingesetzt hat.

Abbildung 14

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Mahdkonzept / Grünlandbewirtschaftung

Sommer- und Herbst-Mahd inkl. Abfuhr des Mähguts (Heideflächen werden alle 5 Jahre über eine Herbstmahd gepflegt).

und Entwicklungskonzept von 2002.

exakt festgelegt werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verhältnisse.

Abbildung 15

Abbildung 16

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Möglichkeiten der Kompensation

von nicht zugeordneten Maßnahmenflächen ca. 20 ha bzw. 680.179 WP nach BayKompV.

Abbildung 17

westliche Mittelfelder, ca. 330.000 WP
( pot . Zuordnung für Ausgleichsbedarf
nach BayKompV für PV - Anlage)
östliche Mittelfelder, ca. 9,8 ha
( pot . Zuordnung für Überplanung der bestehenden
Ausgleichsflächen)

= Zugeordnete/festgesetzte Ausgleichsflächen = potentielle Ausgleichsflächen / Flächenpool Ökokonto

− Zum Ausgleich für die Überplanung der bestehenden Ausgleichsflächen (s.o.) ist der Nachweis und die Zuordnung von ca. 9,8 ha erforderlich.

Ausgangspunkte der Umweltplanung

Möglichkeiten der Kompensation

− Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf nach BayKompV ist noch nicht ermittelbar, da die techn. Planung noch nicht abgeschlossen ist. Er soll über das Ökokonto des Flughafens nachgewiesen werden, ggf. ist der Nachweis extern über andere Ökokontoanbieter erforderlich. − Ein flächenhafter Ausgleich der Eingriffe in die 2023 festgestellten Biotopflächen (§30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG) ist innerhalb des Sicherheitsbereichs vorgesehen. Der Umfang ist aktuell noch nicht ermittelbar. − Der artenschutzrechtliche Ausgleichsbedarf (v.a. Bodenbrüter) kann aufgrund der Biotopausstattung am Flughafen nur außerhalb des Sicherheitszauns stattfinden. Suchraum ist hier das angrenzende Knoblauchsland. Der Umfang liegt voraussichtlich bei ca. 2,5 ha da sich die Maßnahmen inhaltlich kombinieren lassen (Feldlerche und Rebhuhn).

Zeit für Fragen…

Abbildung 18

Sachstand Artenschutz

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