PV-Freiflächenanlage am Airport Nürnberg
Vorstellung des Projekts im Umweltausschuss der Stadt Nürnberg Am 26. Juli 2023
- Führungskräftedialog| 13.03.2017
Rahmenbedingungen
Klimaschutzziele: Deutsche Flughäfen klimaneutral bis 2045 (65%-Ziel 2030, Basis 2010) Nürnberg: Stadtverwaltung klimaneutral bis 2035 (inkl. Töchter) Autarke Stromversorgung
Dringender Handlungsbedarf (trotz Umstellung 2017 auf Ökostrom)
Umstellung Gebäudeklimatisierung Steigender Bedarf wegen E-Mobiliät Ausgleich Scope 3 CO -Restbudget der Stadt
Eigenstrombedarf fast beliebig steigerbar
Maßnahmen: Erstellung Digitaler Zwilling durch IfE Amberg Identifikation / Bewertung nutzbarer Flächen für PV-Anlagen
Übersicht der Optionsflächen
Priorisierung
| • Vorstellungstermin am 26.09.2022 bei Behördenvertretern und • am 27.10.2022 bei Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen • Umsetzung Freianlagen möglich im Rahmen des Eigenverbrauchs des Flughafens Festlegung der Rangfolge entsprechend Komplexität der Genehmigung: 1. Verfügbare Dachflächen (entsprechend Prüfergebnissen) 2. Freifläche Nord (innerhalb Flughafenzaun) 3. Freifläche Südwest (außerhalb Zaun, FNG-eigene Grundstücke) Ertragspotentiale: | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fläche | Anlagenleistung kWp | jährliche Stromerzeugung kWh/a | CO2 Einsparung (t) | Anteil am Gesamtbedarf 20 GWh/a | |
| MSC (127) | 270,7 | 256.369 | 154 | 1,3% | |
| GFA3 (146) | 136 | 129.356 | 78 | 0,6% | |
| CCN2 (167+169) | 159,8 | 152.275 | 91 | 0,8% | |
| Halle A (206) | 629,4 | 632.232 | 380 | 3,2% | |
| Freifläche Nord | 13985,9 | 13.923.534 | 8.349 | 70% | |
| Freifläche Südwest | 5670 | 5.644.716 | 3.384 | 28% |
Dachfläche Mietwagenservice Centrum (127)
Beim Mietwagenservicecenter ist es notwendig, die Überdachung der oberen Parkebenen zu sanieren, da bei gewissen Witterungen milchig abtropfendes Aluminiumoxyd die aufbereiteten Mietwagen regelmäßig massiv verschmutzt. Im Zusammenhang mit der mittelfristig vorgesehenen Sanierung wäre dann eine PV-Fläche auf diesen Dächern relativ unkompliziert möglich.
Dachfläche Gepäckförderanlage 3 (146)
Das Dach der Gepäckförderhalle 3 (GFA3) hat zahlreiche Durchdringungen von Rauchabzugsanlagen, wodurch sich die nutzbare Fläche erheblich reduziert. Es handelt sich um ein ca. 20 Jahre altes sogenanntes Foliendach, auf dem nur ballastierte Anlagen mögliche sind. Gleichzeitig steht die Halle in unmittelbarer Nähe zu von Großflugzeugen genutzten Abstellpositionen, wodurch eine rechnerisch nicht norm-gerecht zu erfassende Jet Blast-Belastung auf diese Anlage nicht ausgeschlossen werden kann. Im Ergebnis ist der voraussichtliche Ertrag der möglichen Anlage (0,6%) so klein, dass eine weitere Planung einer Anlage auf der GFA3 nicht weiter verfolgt wird.
- Führungskräftedialog| 13.03.2017
Dachfläche Bürogebäude Cargo Center 2 (167+169)
Die Dächer der Bürogebäude des Cargo Center 2 sind zwischenzeitlich rund 20 Jahre alt. Aufgrund der dringenden Forderungen der dortigen Mieter wird aktuell eine Klimatisierung der Bürogebäude geplant, bei der es notwendig werden kann, dass Teile der Anlagentechnik auf dem Gebäude installiert werden müssen. Die resultierenden Restflächen reduzieren den ohnehin geringen Ertrag von 0,8% weiter, so dass auch diese Fläche nicht weiter betrachtet wird. .
Dachfläche Flugzeughalle A (206)
Die Dachkonstruktion der Halle A wurde durch den Einbau einer Strahlplattenheizung zusätzlich belastet. 2016 wurde dann ergänzend eine Personensicherungsanlage für Arbeiten auf Flugzeugen im Dachtragwerk installiert, was die letzten rechnerischen Reserven aufzehrte. Damit ist auf dem Dach der Halle A aus statischen Gründen die Installation einer PV-Anlage nicht mehr möglich.
Freifläche Nord
Mit den erstellten Konzeptunterlagen für diese Freifläche wurde am 09.02.2023 eine Bauvoranfrage zur Aufstellung einer PV-Anlage nördlich der Piste an das Luftamt Nordbayern gestellt. Inhaltlich wurde durch die Deutsche Flugsicherung GmbH und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geprüft, ob die Errichtung am vorgesehenen Standort möglich ist.
- Führungskräftedialog| 13.03.2017
Freifläche Nord
Am 28.04. erhielten wir vom Luftamt die Stellungnahmen der DFS und des BAF mit dem Ergebnis, dass dort keine grundsätzlichen Einwände gegen den Bau der Anlage gesehen werden, wenn Module mit matten Oberflächen realisiert werden. Die flugbetriebliche Blendungssituation wurde bereits im Vorgriff mit einem Sachverständigen beleuchtet und als lösbar eingestuft.
- Führungskräftedialog| 13.03.2017
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Sachstand Naturschutz
- Als Nebenanlage einer Anlage des öffentlichen Verkehrs (Flughafen)
unterliegt die PV Anlage gemäß BayBO Art.1 (2) 1 nicht der Bayerischen Bauordnung.
- Die geplante Anlage liegt im Umgriff des B-Plan 3900 in dem Bauwerke
zulässig sind, die dem Nutzungszweck „Flughafen“ dienen.
- Errichtung und Betrieb ist über die BayKompV zu bilanzieren und die
Auswirkungen in einen LBP (Text und Plan) zu beschreiben.
- Bestandserfassung von 2002 liegt flächendeckend vor und dient als
Grundlage für flughafeninterne Bauvorhaben.
- In 2015 erfolgte eine Überführung in die Biotopwertliste nach BayKompV.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Sachstand Naturschutz
- Nach Abstimmung mit dem UWA Nürnberg erfolgte im Mai/Juni 2023 eine
Nacherfassung zu Biotopflächen (§30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG) im Eingriffsbereich und späteren möglichen Ausgleichsbereichen.
- Die Ergebnisse der Nacherfassung liegen noch nicht abschließend vor,
sondern werden Mitte Juli 2023 erwartet.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Sachstand Artenschutz
- Grundlagen im Eingriffsbereich liegen v. a. aktuell aus den Monitoringdaten
zur Hindernisbereinigung aus 2022 vor.
- Vorläufige Betroffenheit wird für die Brutvogelarten Feldlerche (5 BP),
Rebhuhn (1 BP) und ggf. Braunkehlchen (2 BP oder Zuggäste) gesehen.
- Artenschutzrechtlicher Ausgleich ist nur außerhalb des Sicherheitsbereichs
fachlich möglich.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Zwangspunkt Ausgleich / Ökokonto Flughafen Nürnberg
- Durch die PV-Anlage werden bestehende festgesetzte Ausgleichsflächen in
einem Umfang von ca. 9,8 ha fachlich überplant (B-Plan Nr. 4300 „Flughafen“, „Vorfeld-West“, „Vorfelderweiterung“ und „Halle GFA3“).
- Ein flächengleicher Nachweis und Neuzuweisung dieser überplanten
Flächen ist erforderlich.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Ökokonto Flughafen Nürnberg
-
Der Flughafen Nürnberg betreibt seit 2005 ein flughafeneigenes Ökokonto.
-
Grundlage des Ökokontos ist ein Pflege- und Entwicklungskonzept von 2002
welches die Umstellung auf eine gezielte Bewirtschaftung zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos als auch eine ökologische Aufwertung der Flughafenflächen vorsieht.
- Grundsatz ist die Bevorratung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für
zukünftige (Bau-)Projekte, jedoch ohne einen konkreten Bezug und Umfang zu kennen.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Ökokonto Flughafen Nürnberg
-
Flächen wurden viele Jahre im voraus aufgewertet und bewirtschaftet.
-
Insgesamt umfassen die bewirtschafteten des Ökokontos ca. 85 ha.
-
Aus dem Ökokonto wurden bislang für flughafeninterne Baumaßnahmen ca.
65 ha Ausgleichsflächen zugewiesen und festgesetzt.
- Durch intensive und gutachterlich begleitete Bewirtschaftung der Flächen
entstanden im Laufe der letzten Jahre Biotopflächen nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.
- Unser Ökokonto ermöglicht somit eine langfristige Entwicklung der Natur, die
nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eingriffs- und Ersatzmaßnahme beginnt, sondern schon lange vorher eingesetzt hat.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Mahdkonzept / Grünlandbewirtschaftung
- Die Pflege und Bewirtschaftung erfolgt über eine jährlich abgestimmte
Sommer- und Herbst-Mahd inkl. Abfuhr des Mähguts (Heideflächen werden alle 5 Jahre über eine Herbstmahd gepflegt).
- Grundlage der langfristigen Bewirtschaftung ist das bestehende Pflege-
und Entwicklungskonzept von 2002.
- Vor jeder Mahd findet eine Ortsbegehung statt, bei der die Mahdflächen
exakt festgelegt werden unter Berücksichtigung der aktuellen Verhältnisse.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Möglichkeiten der Kompensation
- Das flughafeneigene Ökokonto/Flächenpool besitzt aktuell ein Potential
von nicht zugeordneten Maßnahmenflächen ca. 20 ha bzw. 680.179 WP nach BayKompV.
| westliche Mittelfelder, ca. 330.000 WP | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ( | pot | . Zuordnung für Ausgleichsbedarf | ||||
| nach | BayKompV | für PV | - | Anlage) |
| östliche Mittelfelder, ca. 9,8 ha | ||
|---|---|---|
| ( | pot | . Zuordnung für Überplanung der bestehenden |
| Ausgleichsflächen) |
= Zugeordnete/festgesetzte Ausgleichsflächen = potentielle Ausgleichsflächen / Flächenpool Ökokonto
- Als Ausgleich ist aktuell bekannt oder vorgesehen:
− Zum Ausgleich für die Überplanung der bestehenden Ausgleichsflächen (s.o.) ist der Nachweis und die Zuordnung von ca. 9,8 ha erforderlich.
Ausgangspunkte der Umweltplanung
Möglichkeiten der Kompensation
− Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf nach BayKompV ist noch nicht ermittelbar, da die techn. Planung noch nicht abgeschlossen ist. Er soll über das Ökokonto des Flughafens nachgewiesen werden, ggf. ist der Nachweis extern über andere Ökokontoanbieter erforderlich. − Ein flächenhafter Ausgleich der Eingriffe in die 2023 festgestellten Biotopflächen (§30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG) ist innerhalb des Sicherheitsbereichs vorgesehen. Der Umfang ist aktuell noch nicht ermittelbar. − Der artenschutzrechtliche Ausgleichsbedarf (v.a. Bodenbrüter) kann aufgrund der Biotopausstattung am Flughafen nur außerhalb des Sicherheitszauns stattfinden. Suchraum ist hier das angrenzende Knoblauchsland. Der Umfang liegt voraussichtlich bei ca. 2,5 ha da sich die Maßnahmen inhaltlich kombinieren lassen (Feldlerche und Rebhuhn).