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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (26.07.2023)

Mahdkonzept öffentliche Grünflächen

Anlage · 26.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Dutzendteich Wöhrder See Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Mahd von städtischen Grünflächen

hier: Gemeinsamer Antrag der CSU sowie Bündnis 90 / Die Grünen vom

Konzeption des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör) für die Mahd von städtischen

Grünflächen

Allgemein

Die Pflege und der Unterhalt von öffentlichen Rasenflächen, Landschaftsrasen und Sandmagerrasenflächen der Stadt Nürnberg orientiert sich an den unterschiedlichen Anforderungsprofilen und Standortbedingungen.

Maßgebliche Faktoren sind  die Anforderungen der Verkehrssicherheit,  die Nutzung der Flächen mit dem Ziel der Naherholung (Grünanlagensatzung §1, Abs. 2),  die Gebote des Natur- und Artenschutzes.

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) muß im Einzelfall jeweils eine Abwägung treffen zwischen der Aufrechterhaltung der Multifunktionalität und den Ansprüchen an eine biodiverse Wirkung seiner Flächen.

Sör ist zum einen verpflichtet, ausreichend Flächen des urbanen Grüns zur Naherholung bzw. Freizeitnutzung den Bürgerinnen und Bürgern bereitzustellen und zu pflegen. Zum anderen muss das Thema „Biodiversität“ mit dem Ziel des Erhalts und der Förderung der Artenvielfalt intensiv bei den Planungen der Pflegekonzepte mit einbezogen werden. So entsteht ein klassisches Dilemma: Es können nicht überall hochwachsende Blühwiesen angelegt werden, denn diese stehen dann einer Nutzung zum Zweck der klassischen Naherholung und Freizeitnutzung auch auf lange Sicht nicht mehr zur Verfügung.

 SÖR mäht im Jahr: - ca. 1,7 Mio m² Rasenflächen im Straßenbegleitgrün sowie

 Bei der Bewirtschaftung der Flächen setzt SÖR überwiegend Eigenpersonal in zwei Gruppen getrennt nach Straßenbegleitgrün und Grünanlagen und ergänzend private Firmen ein.  Die Daten für die einzelnen Grün- und Spielanlagen sowie das Straßenbegleitgrün sind in einem Betriebsführungssystem erfaßt. Das heißt, je Anlage sind die Flächen nach einer bestimmten Kategorisierung (Pflegeklassen) mit Menge und Pflegehäufigkeit aufgeführt. Für die Pflegehäufigkeit bestehen Zeitpläne mit definierten Zeiträumen, in denen die Mahd zu erledigen ist. Allerdings sollen Mähgänge möglichst auch witterungs- bzw. wachstumsabhängig durchgeführt werden. (Mähen nach feuchtwarmen, wachstumsstarken Witterungsperioden, kein Mähen nach längerer hoher Trockenkeit). Die Tourenpläne erstellen die einzelnen Gruppen bedarfsabhängig selbst.  Für jede Grünanlage gibt es einen Mähplan, der die Mähflächen in den unterschiedlichen Mähintensitäten ausweist (siehe als Beispiel Mähplan Marienbergpark).  Auf den Biotopflächen arbeitet für SÖR der Landschaftspflegeverband (LPV). Dieser vergibt die Leistungen an umliegende Landwirte.  Für alle Leistungen mit Eigenpersonal erfolgt elektronisch eine Leistungserfassung und – kontrolle.

Mähsystematik in Grünanlagen

In den Grünanlagen mäht SÖR knapp 3,1 Mio m² Rasen- und Wiesenflächen – ein Drittel davon nur 1- bis 2-mal im Jahr. So bleiben diese Flächen naturnah und können als Habitate für Bienen und andere Insekten dienen.

Das ist an folgenden Standorten der Fall:  Marienbergpark: Teilflächen bleiben bei der Mahd stehen, mit Königskerze, Malve. Teilflächen mit Sandgrasnelke und Silbergras sind reduziert in der Mahdhäufigkeit  VP Dutzendteich: Sandgrasnelke auf Hügel am Graben zur Münchener Straße  Wöhrder Wiese: neben Spielplatz Hadermühle, Teilfläche  Stadtpark: zw. Hofgärten Holzzaun zum Weg westlich - neu angesät im Frühjahr 2019

In den städtischen Grünanlagen werden i.d.R. die sog. Gebrauchsflächen (Liegewiesen, Grillzonen, Spielflächen) mit höherer Nutzung 4- bis 6-mal im Jahr gemäht. Flächen am Rand einer großen Grünanlage wie am Wöhrder See werden zwischen 2- bis 4-mal im Jahr gemäht. Bei einer 2maligen Mahd längs der Grünanlagenwege setzt SÖR auf eine Randstreifenmahd, um die Wiesen hoch stehen zu lassen und die Verkehrssicherheit entlang der Wege zu gewährleisten, wie z.B. an der hoch frequentierten Wöhrder Wiese.

Beim Bau neuer Grünanlagen werden standardmäßig alle Bereiche im Hinblick auf eine möglichst niedrige Mahd-Häufigkeit geprüft. Werden z.B. bestimmte Flächen einer Grünanlage wenig genutzt, kann dort die Mahd reduziert werden, was wiederum den Anforderungen der Biodiversität entgegenkommt.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass Flächen, die für Veranstaltungen aller Art (Groß-Events wie zum Beispiel ‚Public Viewing‘, Kirchweihen, Musikfestivals, ‚Abifeiern‘, Kundgebungen alle Art) zur Verfügung stehen sollen, entsprechend der Veranstaltungstermine in den Mährhythmus eingeteilt werden müssen.

Spezielle Mähsystematik auf Sandmagerrasenflächen

Im Stadtgebiet existieren viele Sandmagerrasenflächen. Als Magerrasen werden unterschiedliche Typen von extensiv genutzen Grünland an besonders nährstoffarmen „mageren“ Standorten bezeichnet. Diese bieten einen Lebensraum für speziell angepasste Pflanzen- und Tierarten, die oft unscheinbar daherkommen, aber als Bewohner für diesen Flächentyp prägend sind. Die Besonderheit der Sandlebensräume auf den generell eher sandig geprägten Flächen gilt es dauerhaft zu erhalten. Deshalb gibt es für diese Flächen eine abgestimmte reduzierte Mahd in Zeiträumen und -abständen, die eng mit dem Umweltamt abgestimmt werden.

Sandmagerrasenflächen – wie im Marienbergpark – werden nur 1- bis 2-mal im Jahr (je nach Verbuschung durch anwachsenden Samenflug umgebender Bäume) gemäht und bieten mit einer besonderen Wiesen- und Wildblumenmischung ein Zuhause für viele Insektarten. Die Flächen werden mit i.d.R. mit Schlegelmähern bearbeitet. In den Grünanlagen bleibt das Mähgut auf den Flächen liegen. Im Straßenbegleitgrün muss das Mähgut i.d.R. aufgenommen werden, um ein Verwehen in den Verkehrsraum sowie ein Verstopfen der Entwässerungseinrichtungen bei Niederschlag zu verhindern. SÖR stimmt mit dem Umweltamt die jeweilige Schnitthöhe und Art der Aufnahme des Grünguts ab, um die dort ansässige Fauna weitgehend zu schonen. Ein verzögertes Aufnehmen des Schnittguts in einem 2. Arbeitsgang wäre nur mit einem Drittel mehr an Personal möglich.

Mähsystematik im Straßenbegleitgrün

Im Straßenbegleitgrün hat SÖR die Verpflichtung als Straßenbaulastträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Verkehr auf den Straßen, Wegen und Plätzen für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu ermöglichen. Das bedeutet, dass das aufwachsende Gras in den sog. Straßenbegleitgrünflächen bei Sichtbeeinträchtigungen und Verkehrswegeinschränkungen gemäht werden muss. Hintergrund: Hohe Gräser dürfen auch nach Niederschlägen nicht auf die Straße kippen, da dies eine Verkehrsgefährdung darstellt.

Für die Mahd des Straßenbegleitgrüns benötigt SÖR mit den dafür verfügbaren Personal- und Geräteressourcen rund 2 Monate, um einmal alle entsprechenden Flächen im Stadtgebiet zu mähen. Als Mähintervall hatte SÖR bisher in der Regel 3-mal im Jahr angesetzt, besonders üppig wachsende Flächen oder intensiv genutzte Flächen werden 4-mal im Jahr gemäht. Bei einigen Straßen, wie der Erlanger oder Münchener Straße, erfolgt nur eine sog. Randstreifenmahd und die Mitte wird ganz stehen gelassen.

Seit 2020 stellt SÖR soviel Flächen wie möglich auf eine Mahd 2-mal im Jahr um. Das ursprüngliche Konzept hatte einen einmaligen Mähgang pro Jahr im Straßenbegleitgrün vorgesehen. Biologen hatten davon abgeraten mit der Begründung, dass bei einer Mahd einmal pro Jahr biodiverse Kräuter in der zweiten Jahreshälfte nicht wachsen und durchtreiben könnten, die wiederum für spezifische Insektenarten von Bedeutung seien. Deshalb blieb SÖR bei einer 2-maligen Mahd per annum.

Im Straßenbegleitgrün gibt es kaum geeignete Flächen, um abschnittsweise zu mähen. In der Regel sind die Mähflächen klein gegliedert und zudem verkehrssicherheitsrelevant. Nachdem die Arbeiten zumeist im Verkehrsraum stattfinden und hier umfangreiche Absicherungsmaßnahmen notwendig sind, müssen zur Aufwandsreduzierung die Mähgänge möglichst effektiv und ganzheitlich vonstatten gehen. Deshalb findet immer eine Komplettbearbeitung der Flächen statt. Zudem kann man auf´s Stadtgebiet betrachtet feststellen, dass es immer in der Nähe Flächen gibt, die nicht gerade gemäht werden, so dass Insekten auch dorthin ausweichen können.

Eingesetzte Technik

Derzeit werden im Bereich der Großflächenmahd auf den intensiv gepflegten Flächen überwiegend Sichelmäher mit Absaugung eingesetzt. Auf den Sandmagerrasenflächen bzw. extensiv gepflegten Flächen kommen Schlegelmäher zum Einsatz (teilweise mit und teilweise ohne Aufnahme des Mähguts). Der Geräteeinsatz ist bislang weitgehend auf eine möglichst hohe Effektivität und Leistungsfähigkeit abgestellt. Im Hinblick auf die Anforderungen zur Biodiversität und dem Insektenschutz verändern sich aber auch die technischen Möglichkeiten am Markt. Um diesen Anforderungen auch bei der Mähpflege mehr und mehr gerecht werden zu können, findet eine sukzessive Umstellung der Mähtechnik im SÖR-Betrieb statt. So befinden sich derzeit 3 Mähmaschinen in der Beschaffung, die mit fortschrittlichen insektenschonenderen Schlegelmähköpfen ausgestattet sind. Hier wird das Mähgut über ein Schneckensystem ohne Absaugung aufgenommen.

Durch die neuere Mähtechnik ist es möglich, die Schnitthöhe weiter anzuheben, gleichzeitig wird nicht mehr abgesaugt. Beides zusammen bewirkt einen wesentlichen Schutz der Insekten. Durch die Umstellung von Sichelmäher auf Schlegelmäher der neuesten Generation ist es auch erst möglich die Häufigkeit der Schnitte zu reduzieren, da bislang hohes und abgetrocknetes Grünland von den eingesetzten Sichelmähern nur unzureichend gemäht werden kann. Durch das Anheben der Schnitthöhe und den reduzierten Mähintervallen wird sich im Laufe der Zeit zudem auch die Vegetation verändern, weg von Gräsern hin zu Kräutern und damit erhöhtem Blühanteil im Straßenbegleitgrün.

Die in der Beschaffung befindliche Mähtechnik wurde in den vergangenen 2 Jahren auf den geeigneten Flächen erfolgreich getestet. Vereinzelt ist dadurch bereits eine Veränderung der Vegetation feststellbar, ohne dass dies jedoch systematisch erfasst wird. In den beiden Folgejahren 2024 und 2025 wird die Mähtechnik im Zuge von Ersatzbeschaffungen dann vollständig ausgetauscht sein.

Für den Insektenschutz noch bessere, sog. offene Mähsysteme wie z.B. Balkenmäher lassen sich allerdings im innerstädtischen Bereich im fließenden Verkehr mit ungeschützten Fußgängern und Fahrradfahrern nicht einsetzen. Hier müssen Kompromisslösungen greifen, um die Bürger und den Verkehr keinem erhöhten Risiko auszusetzen.

Fazit

Die Steigerung der Biodiversität und des Insektenschutz sind Themen, die bei der Arbeit im SÖR- Unterhalt – egal ob im Straßenbegleitgrün oder den Grünanlagen – ernst genommen werden und technisch teilweise auch schon umgesetzt werden. Die Einführung neuer Arbeitsweisen und Techniken sind auf den Weg gebracht und werden voraussichtlich 2025 vollständig umgesetzt sein und dann soweit möglich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Zukünftige Entwicklungen werden beobachtet und auf Umsetzbarkeit geprüft und wenn möglich auch angewendet. Das geschieht aber immer im Spannungsfeld der Nutzungsanforderungen in den Grünanlagen und den Verkehrssicherheitsanforderungen im Straßenbegleitgrün. Gleichzeitig gilt es durch gezielte Information der Öffentlichkeit, die Akzeptanz für veränderte bzw. verringerte Pflegeleistungen zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erhöhung der Biodiversität zu schaffen. Der Anspruch in weiten Teilen der Bevölkerung an das optische Erscheinungsbild von Grünflächen in Parks und Straßenbegleitgrün passt allzu oft nicht zu den Zielen des Umweltschutzes.

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