Generalsanierung und Umgestaltung des Heinickeplatz
Sachverhalt
1. Bestand und Planungsziele
Der Heinickeplatz ist eine Grünanlage im Planungsbereich 13 Eberhardshof/ Muggenhof/ Doos. Über die Jahre ist der gut gelegene, rd. 4000 qm große Quartiersplatz heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität.
Nach dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg (Stand 2013) besteht in dem Planbereich für Grünflächen ein Defizit von 7,3 ha und für Spielflächen von 2,75 ha. Wegen dieses hohen Defizits an Spiel- und Grünflächen im Stadterneuerungsgebiet Weststadt nimmt der Heinickeplatz eine wichtige Funktion im öffentlichen Freiraumnetz ein und gewinnt zukünftig durch neue geplante Wohnbebauungen und aktuelle Bautätigkeiten im Quartier zunehmend an Bedeutung.
Besondere Defizite in Bezug auf die Nutzung der Grünanlage bestehen
in den Spielflächen: marode oder bereits abgebaute Spielgeräte, es sind kaum mehr Spielfunktionen vorhanden, keine inklusiven Angebote. in der Erschließung: sanierungsbedürftige Wege, keine durchgängige Barrierefreiheit und Zugangssituationen zur Grünanlage mangelhaft bzw. nicht vorhanden. fehlendes Konzept für eine zukunftsfähige, klimaangepasste Entwicklung der Vegetation. hoher Versiegelungsgrad im Umfeld der Grünanlage.
Die Grünanlage ist wegen der vorhandenen genannten Defizite sehr wichtig für die Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohner. Obwohl die Anlage nicht mehr zeitgemäß ist und über ein kaum vorhandenes Nutzungsangebotes verfügt, wird sie regelmäßig stark frequentiert.
Die planerische Überarbeitung und der anschließende Umbau sollen der dringend sanierungsbedürftigen Grünanlage „ein neues Gesicht“ verleihen und den Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohner zukünftig einen schönen Ort mit vielseitigen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten. Gleichzeitig soll mit dem geplanten Umbau der Johann-Sebastian-Bach-Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich eine wichtige Grünverbindung zum Landschaftsraum Pegnitzaue gestärkt und aufgewertet werden.
In Zeiten von immer intensiver auftretenden Auswirkungen des Klimawandels steht bei der Planung neben der funktionellen Aufwertung der Anlage das übergeordnete Ziel der Zukunftsfähigkeit durch Klimaanpassung besonders im Fokus. Eine Verpflichtung der Stadt Nürnberg zur Berücksichtigung und Umsetzung dieser Zielstellung mit entsprechenden Maßnahmen besteht durch die vom Stadtrat gefassten Beschlüsse wie den "Klimaschutzfahrplan 2020-2023" und den "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" vom 27.01.2021.
Die Umgestaltung des Heinickeplatzes gemäß der Idealvariante des Entwurfes zu mehr Grün und nach Ansätzen des Schwammstadtkonzeptes ist ein weiterer Baustein des Maßnahmenprogramms zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der Freiraumausstattung in Nürnberg. Die Einbeziehung des unmittelbar angrenzenden Straßenraums zu einem begrünten, verkehrsberuhigten vielfältig nutzbaren öffentlichen Raum ist eine konsequente Fortführung von Beispielen zur Entsiegelung von ehemaligen Verkehrs- und hoch versiegelten Platzflächen wie z.B. Marie- Beeg- Straße, Weg am Village oder der Tetzelgasse am Pocketpark Peststadel.
2. Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren
Es wurden verschiedene Informationsveranstaltungen, Beteiligungen und Entwurfsbesprechungen mit beteiligten Fachdienststellen und Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, um eine Planung unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche und Belange zu erhalten:
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- Kinderbeteiligung - 29.03.2023
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- Nutzer:innenbeteiligung - 29.03.2023
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Vorentwurfsbesprechung - 26.04.2023
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Entwurfsbesprechung - 24.05.2023
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Information auf dem Stadtteilfest "Muggeley" - 18.06.2023
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- Nutzer:innenbeteiligung - 20.06.2023
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- Kinderbeteiligung - 21.06.2023
Im Rahmen der 1. Nutzerinnen- und Nutzerbeteiligung wurde ein erstes Konzept für die Umgestaltung der Grünanlage vorgestellt und die eingeladenen Quartiersbewohner:innen und andere interessierte Bürger:innen hatten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen zur Berücksichtigung in der weiteren Planung mitzuteilen. Die Vorschläge zu Maßnahmen, die von der planenden Landschaftsarchitektin mit dem Vorkonzept am 29.03.2023 vorgestellt wurden, sind überwiegend positiv aufgenommen worden und fanden bei den meisten Anwesenden Zustimmung.
Bei der 2. Nutzerinnen- und Nutzerbeteiligung stand im Rahmen der Diskussionsrunde im Anschluss an die Präsentation des Entwurfes durch wiederholte Wortmeldung von etwa fünf anwesenden Personen das Thema Stellplatzsituation im Quartier im Fokus. Eine Überprüfung und Abwägung wurde den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern zugesagt. Diesbezüglich wurden im Nachgang mehrere Planungsvarianten entwickelt.
Die Maßnahme soll in einem weiteren Termin des SÖR-Werkausschusses am 18.10.2023 zur Genehmigung des Objektplans und am 25.10.2023 im Ältestenrat und Finanzausschuss zum Beschluss des Projektfreeze behandelt werden.
3. Erläuterungen zum Entwurf
3.1 Idealvariante
Der vorgelegte Entwurf kann zahlreiche eingebrachte Wünsche und Ideen der Bürgerinnen und Bürgern unter Berücksichtigung der Belange städtischer Fachdienststellen umsetzen. Gleichzeitig ist in der Idealvariante des Entwurfs das bereits beschriebene übergeordnete Ziel der Klimaanpassung in höchstmöglichem Maße berücksichtigt worden. Entsprechende Erläuterungen zum Konzept sind im beiliegenden Text der Entwurfsverfasserin aufgeführt.
3.2 Prüfung weiterer Konzeptvarianten und Potentiale
Bei der 2. Beteiligungsveranstaltung wurde seitens eines Teils der Bürgerschaft vermehrt auf die Stellplatzsituation und den Parkdruck im Quartier hingewiesen. Aufgrund der Anmerkungen wurde die Idealvariante des Entwurfs im Bereich der an den Heinickeplatz angrenzenden Straßenzüge in Bezug auf den Erhalt von bestehenden bzw. die Herstellung neuer Stellplätze untersucht. Gleichzeitig wurde die Gesamtsituation bzgl. der Stellplätze im Quartier betrachtet.
Ausgangslage: Grundsätzlich besteht kein Recht auf einen privaten Stellplatz im öffentlichen Raum. PKW- Stellplätze sind von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern gemäß Stellplatzsatzung in ausreichendem Maße und nach Angaben aus der Richtzahlenliste auf privatem Grund herzustellen bzw. abzulösen. Seitens der Stadt Nürnberg besteht für Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis für das Parkgebiet zu erhalten, in dem sie wohnhaft gemeldet sind. Aktuell sind im Bewohnerparkgebiet P2 –Seeleinsbühl, in dem der Heinickeplatz liegt, etwa 15% der Parkplätze als Bewohnerstellplätze ausgewiesen. Diese Rate wird anhand eingehender Anträge auf einen Bewohnerparkausweis ermittelt. Sie gibt Aufschluss über den Parkdruck in einem Parkgebiet und ist in anderen Parkgebieten wie z.B. „K- Kleinweidenmühle“ (ca. 40%) oder „S-Seumestraße“ (ca.50%) deutlich höher.
Gleichzeitig sind die freien Stellplätze im direkten Umfeld des Heinickeplatzes regelmäßig durch PKW-Anhänger oder große Transportfahrzeuge belegt, so dass sie nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden können. Insbesondere in der Johann-Sebastian-Bach-Straße konnte dies während der Planungsphase zwischen Februar und Juni 2023 zu unterschiedlichen Zeitpunkten beobachtet werden. Diese Erscheinung wirkt vermutlich verstärkend auf das subjektive Empfinden des erhöhten Parkdrucks in den Straßen entlang des Heinickeplatzes.
Ergebnis: Im Hinblick auf die Bewohner:innenparkplätze wurde seitens des Verkehrsplanungsamts in Aussicht gestellt, dass die Situation bei Umsetzung der Idealvariante neu betrachtet und angepasst wird. Diesbezüglich ist eine Aufstockung der Stellplatzrate für Bewohner:innenausweise auf bis zu 50% möglich.
Im Rahmen der Beteiligungsveranstaltung wurde von den Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen, dass im Wohngebiet liegende Gewerbeparkplätze wie z.B. beim Nahversorger Lidl oftmals ungenutzt sind. Es wurde ein Vorschlag eingebracht, seitens der Verwaltung an die entsprechenden Institutionen heranzutreten. So könnte eine vertraglich geregelte Nutzung außerhalb der Öfnungszeiten stattfinden und Flächenpotentiale in dem stark verdichteten Quartier würden bestmöglich auszunutzt werden.
Neben dem Lidl-Parkplatz besteht nach erster Einschätzung durch eine Luftbildbetrachtung des Umfeldes bei nachfolgenden Institutuionen ein ähnliches Potential. Dies müsste im Weiteren noch abschließend geprüft werden.
Dies sind:
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Admira-Center- Parkhaus
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Ehemaliges AEG Areal im Bereich der AEG-Kulturwerkstätten
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Gewerbehof im Bereich der Abrecht-Welker Berufschule
Zusätzlich zur beschriebenen Potentialanalyse für das Quartier Eberhardshof wurde die Idealvariante des Entwurfes noch einmal auf Möglichkeiten zum Erhalt bzw. zur Ergänzung von Stellplätzen in Straßen entlang des Heinickeplatzes untersucht.
Diesbezüglich wurden nachfolgende Varianten erarbeitet:
Variante 1 – Erhalt der Senkrechtstellplätzen an der Pestalozzistraße
Variante 2 – Erhalt der Längsstellplätzen an der Muggenhofer Straße
Variante 3- Herstellung von weiteren Senkrechtstellplätzen in der Johann-Sebastian-Bach- Straße
Variante 4- Herstellung von weiteren Längsstellplätzen in der Johann-Sebastian-Bach- Straße
Die 4 Planungsvarianten werden hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die Umsetzung der Maßnahmenziele der Idealvariante in der beiliegenden Tabelle und den jeweiligen Plänen näher erläutert. Dort ist abzulesen, mit welchen Auswirkungen eine Entscheidung für eine oder mehrere der Varianten verbunden ist.
4. Finanzierung
Nach Genehmigung zur Fortschreibung des vorliegenden Entwurfes wird im weiteren Projektverlauf ein Antrag auf Förderung durch Stadterneuerungsmittel aus dem Programm "Stadtumbau West" gestellt. Diesbezüglich wird eine Fördersumme von bis zu 60% der förderfähigen Kosten beantragt. Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme zum MIP angemeldet worden.
Auf Grundlage der beschlossenen Planung sollen im weiteren Projektverlauf noch alternative Fördermöglichkeiten wie die „Europäische Stadtinitiative für die Förderung von Städten“ oder das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ geprüft werden. Im Fall der genannten Programme besteht eine Förderfähigkeit nur dann, wenn durch die Planung Klimaschutzziele verfolgt werden und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel umgesetzt werden können.
5. Zeitplanung und weiteres Vorgehen
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- Termin SÖR-Werkausschuss (Freigabe des Entwurfes) - 26.07.2023
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- Termin SÖR- Werkausschuss (Genehmigung Objektplan) - 18.10.2023
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Sitzung Ältestenrat/Finanzausschuss (Projektfreeze) - 25.10.2023
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Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe - Oktober 2023 – März 2024
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Ausschreibung - ab Genehmigung des Haushalts - März/April 2024
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Voraussichtlicher Baubeginn - Mitte 2024
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Baufertigstellung - 2025