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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (26.07.2023)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage SÖR/049/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 26.07.2023 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Skateanlage Münchener Straße - Einbau Beleuchtungsanlage

Anlagen: Beleuchtungsplan Kostenberechnung

Sachverhalt (kurz):

Bisherige Beratungsfolge: Werkausschuss SÖR vom 09.03.2022

Die Skateanlage Münchener Straße ist im Mai 2023 fertiggestellt und feierlich eröffnet worden. Die Zustimmung zur Vergabe der Beton- und Landschaftsbauarbeiten und zum Nachtragsobjektplan über Mehrkosten wurde vom Werkausschuss am 09.03.2022 unter der Auflage erteilt, dass die Beleuchtungsanlage erneut genehmigt werden muss.

Die Beleuchtungsanlage war als separates Gewerk vorgesehen, das durch SÖR nach Fertigstellung der Skateanlage umgesetzt wird. Leerrohre im direkten Umfeld der Anlage wurden bereits verlegt. Zusätzlich sollen vier Mastleuchten aufgestellt, eine Leerrohrverbindung zum Anschluss an das Straßenbeleuchtungsnetz erstellt und das Stromkabel verlegt werden.

Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Außenbereich. Gemäß Artikel 11a BayNatSchG sind Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beleuchtungsanlage jedoch auch im Außenbereich installiert werden. Daher wurde für die Beleuchtung ein artenschutzrechtliches Gutachten zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Insektenfauna sowie ergänzend auf Fledermäuse erstellt.

Das Artenschutzgutachten und die Planung von SÖR sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens u. a. vom Umweltamt geprüft worden. Die Baugenehmigung ist mit Datum vom 01.06.2023 erteilt worden. Die Beleuchtung entspricht in Bezug auf die Farbtemperatur, Abstrahlwinkel und Beleuchtungszeiten den artenschutzrechtlichen Vorgaben. Zudem ist vorgesehen, dass die Sportler bei Nutzung der Anlage die Beleuchtung auf die zum Skaten erforderliche Beleuchtungsstärke anschalten können. Bei Nichtbenutzung der Skatefläche schaltet die Beleuchtungsanlage auf eine niedrige Beleuchtungsstärke zurück.

Die aktuell von SÖR kalkulierten Herstellungskosten für die noch zu erbringenden Leistungen betragen 64.000 € brutto zzgl. BVK in Höhe von 11.000 €. Hier ist eine Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung von 2020 zu verzeichnen. Die bisher genehmigten Mittel in Höhe von 1.598.000 € würden diese Kosten decken. Ein Nachtragsobjektplan wäre nicht erforderlich. Die bisherige Hochrechnung der Kosten inklusive Beleuchtung beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 1.555.000 €. Da die Kosten für die Beleuchtung im Zuschussantrag enthalten waren, ist bei einem Entfall der Beleuchtung mit einer Zuschusskürzung zu rechnen.

In den zwei Nutzerbeteiligungen wurde nachdrücklich der Wunsch nach einer Beleuchtung geäußert. Die Skateanlage besitzt eine übergeordnete Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet, so dass die Verlängerung der Nutzungszeit im Winterhalbjahr durch eine Beleuchtung als angemessen erachtet wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 75.000 € Folgekosten 200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 75.000 € davon Sachkosten 200 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Lediglich zusätzlicher Einbau einer Beleuchtungsanlage. Die Skateanlage ist für alle Nutzergruppen inklusive sportlicher Rollstuhlfahrer/innen geeignet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

J

UwA

Stpl

Beschlussvorschlag:

Die Erstellung der Beleuchtungsanlage über den Rahmenvertrag von SÖR/1-E mit Kosten in Höhe von 75.000 € wird genehmigt.

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