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KMS Staatliche Förderung Mittagsbetreuung ab SJ 2023 / 24

Anlage · 21.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Per E-Mail

Alle Grundschulen (per OWA)

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 21.04.2023 IV.8-BS7369.0/232/6 Telefon: 089 2186 2160 Name: Frau Schramm

Staatliche Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittags-

betreuung an Grund- und Förderschulen ab dem Schuljahr 2023/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Angebote der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen leisten bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der schulischen Betreuungsmöglichkeiten im Anschluss an den Unterricht. In Bayern besuchen derzeit rund 80.000 Kinder eine Mittagsbetreuung unter staatlicher Schulaufsicht nach Art. 31 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Vielerorts handelt es sich um ein geschätztes Angebot.

Zudem kann im Zuge der sukzessiven Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 auch die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung gemäß Punkt 1.2.2 der KMBek zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund und Förderschulen nach erfolgter Abstimmung mit dem Bund als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn sie bei Bedarf an allen fünf Schultagen der Unterrichtswoche bis 16 Uhr angeboten wird.

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

Bereits heute setzen zahlreiche Träger ihr Angebot der Mittagsbetreuung an fünf Wochentagen um.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass bereits zum Schuljahr 2023/2024 die Höhe der staatlichen Förderung wie folgt angepasst werden wird:

 Die Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.1 wird jährlich mit 4.200 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

 Die verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.2.1 wird jährlich mit 9.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

 Die verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.2.2 wird jährlich mit 12.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

Wir bitten Sie, diese wichtigen Informationen umgehend an den Träger der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung an Ihrer Schule sowie an den Schul(aufwands)träger weiterzuleiten. Weitere Informationen sowie entsprechende Unterlagen zum regulären Antragsverfahren für das Schuljahr 2023/2024 folgen in Kürze im Rahmen eines separaten Schreibens.

Allen Schulleitungen, die das Angebot der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung an ihrer Schule ermöglichen und unterstützen, möchte ich hiermit ebenso für ihren Einsatz danken wie den zahlreichen

freien Trägern, Elterninitiativen, Vereinen und Kommunen, die sich im Bereich der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung personell oder finanziell engagieren.

Mit freundlichen Grüßen gez. Adolf Schicker Ministerialdirigent

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